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Kinder und Jugendliche

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​437
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Das Bildungssystem wird schrittweise so verbessert, dass alle Kinder auf die Zukunft vorbereitet werden.
  2. Für eine dritte Kraft in der Kita werden die nötigen Finanzmittel bereitgestellt.
  3. Ernährungs- und Verbraucherbildung soll bei Kindern beginnen und nach der Schule fortgesetzt werden.
  4. Die Information über Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln wird in Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen und über Kampagnen verbessert.
  5. Jedem Kind soll wohnortnah ein Krippen- und Kitaplatz angeboten werden können.
  6. Kitas werden quantitativ und qualitativ bedarfsgerecht ausgebaut.
  7. Zusätzliche Betreuungszeiten in Kitas werden angemessen ausgebaut.
  8. Kita-Einrichtungen werden in Ganztags-Kitas umgewandelt.
  9. Die Betreuungsqualität wird durch eine dritte Kraft verbessert, die gemäß Stufenplan flächendeckend umgesetzt wird.
  10. Projekte in Kitas zu Demokratiebildung, Gesundheit, Ernährung, Sprachförderung, Wertevermittlung, Sport, Bewegung und Musik werden gezielt unterstützt.
  11. Mehr sonderpädagogische Lehrkräfte, sozialpädagogische und bedarfsorientierte Fachkräfte kommen an die Schulen.
  12. Das Aktionsprogramm „Startklar“ zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen nach der Corona-Pandemie soll fortgesetzt werden.
  13. Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte werden systematisch für queere Themen sensibilisiert und fortgebildet.
  14. Beteiligungsrechte von Kindern und die Beachtung des Kindeswohls nach der UN-Kinderrechtekonvention werden auf allen Ebenen verbessert.
  15. Der Aufbau von Kinderinteressenvertretungen auf Landes- und kommunaler Ebene wird unterstützt.
  16. Die Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird unterstützt.
  17. Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sollen in Landesverfassungen und Kommunalverfassungen verankert werden.
  18. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird unterstützt.
  19. Im Bundesrat wird die zeitnahe Einführung einer Kindergrundsicherung unter Einbeziehung der SGB-II-Leistungen unterstützt.
  20. Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Haushalten auf ihrem Ausbildungsweg werden initiiert.
  21. Landesweit werden Ombudsstellen für Betroffene und Hilfesuchende eingerichtet und in der Kinder- und Jugendhilfe verankert.
  22. Die Beteiligungs- und Mitentscheidungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden ausgebaut.
  23. Das Wahlalter bei Landtagswahlen wird auf 16 Jahre gesenkt.
  24. In jeder Kommune werden verpflichtend Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche mit Budget- und Entscheidungskompetenz eingeführt.
  25. Das Programm „Startklar für die Zukunft“ wird verstetigt.
  26. Das Programm „Startklar für die Zukunft“ wird in einem Jugendfördergesetz abgesichert.
  27. Die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren wird weiter ausgebaut.
  28. Die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren wird flexibilisiert.
  29. Kulturelle Teilhabemöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Beeinträchtigungen werden ausgebaut.
  30. Kinder und Jugendliche ohne Zugang zur Musik oder ohne finanzielle Mittel werden gezielt gefördert.
  31. Die Kinderbetreuung für Studierende wird ausgebaut.
  32. Bei Abschiebungen wird das Kindeswohl besonders berücksichtigt.
  33. Zugewanderte Kinder und Jugendliche erhalten schnellstmöglich Zugang zu Bildung.
  34. Prävention und Beratung in der Kinder- und Jugendarbeit werden gestärkt, damit extremistisches und antisemitisches Gedankengut nicht schon im Kindesalter Fuß fasst.
  35. Offene Jugendarbeit, mobile Beratungsstellen und Streetworker werden stärker unterstützt, ihre Angebote ausgebaut und die Akteure personell und finanziell gestärkt.
  36. Die Bewegungsfreude von Kindern und Jugendlichen und die sozialen Teilhabechancen in Sportvereinen werden gefördert.
  37. Das Land unterstützt Sport- und Bewegungs-Camps von Vereinen.
Ohne klare Richtung 4
CDU ​1142
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Der Besuch einer Kindertagesstätte wird allen Kindern unabhängig von Lebenssituation und Herkunft der Eltern zugänglich gemacht.
  2. Die frühkindliche Bildung wird gestärkt und ausgebaut, wobei die Sprachfähigkeiten der Kinder eine zentrale Rolle spielen.
  3. Die Bildungskette vom ersten Lebensjahr bis zum Schulabschluss wird zu einem festen Zusammenhang verknüpft.
  4. Gemeinden und Städte werden bei der Schaffung guter Betreuungsangebote unterstützt.
  5. Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote wird fortgesetzt.
  6. Der Ausbau umfasst auch die Schaffung weiterer Krippenplätze.
  7. Der Bund steht in der Pflicht, Kommunen und Städte beim Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige finanziell zu unterstützen.
  8. Das Brückenjahr zwischen Kindertagesstätte und Grundschule wird wieder eingeführt.
  9. Vor Ort wird eine exzellente Betreuung ermöglicht.
  10. Eine dritte Kraft wird eingeführt, damit in Kindertagesstätten ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel gilt.
  11. Das Brückenjahr im letzten Kindergartenjahr wird ab 2024 wieder eingeführt, um den Schuleintritt zu erleichtern und zu verbessern.
  12. Schulkindergärten sowie bestehende Kooperationen und Übergangsmodelle zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen werden ausgebaut.
  13. Mittelfristig wird eine moderne Form der Vorschulen etabliert.
  14. Ein Investitionsprogramm Gute Bildung in Kitas wird aufgelegt, um die Qualität der Einrichtungen nachhaltig zu fördern.
  15. Die Kindertagespflege wird finanziell stärker unterstützt.
  16. Die Vergütung in der Kindertagespflege wird verbessert, damit ein breiteres Angebot an Tagespflege entsteht.
  17. Modellhaft werden kommunale Digitalschulen eingerichtet, die Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitaler Technik und beim Verstehen und Programmieren von Algorithmen fördern.
  18. Die regionale Kooperation der Grundschulen mit der frühkindlichen Bildung wird ausgebaut, damit der Übergang aus der Kindertagesstätte im Sinne der Kinder gelingt.
  19. Inklusion stellt das Kind mit seinen Stärken und Schwächen in den Vordergrund und wird unter der Vorgabe des Kindeswohls weiterentwickelt.
  20. Für alle Kinder wird eine bedarfsgerechtere Ferienbetreuung angeboten.
  21. Kinder werden im Verfahren besser geschützt, indem Familiengerichte konsequent gestärkt werden.
  22. Die U-Untersuchungen im Vorschulalter werden ausgedehnt.
  23. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern werden für den richtigen Umgang mit Medien sensibilisiert.
  24. Jugendförderung geht auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ein.
  25. Hochschulen werden bei Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden weiter unterstützt.
  26. Die Ideenexpo wird als Leuchtturmprojekt stärker unterstützt, um Kinder und Jugendliche früh für Forschung und Innovation zu begeistern.
  27. Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Kinder und Jugendliche, werden besser über die Lebensmittelproduktion und -verarbeitung informiert.
  28. Angebote zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und jungen Menschen werden ausgebaut.
  29. Die frühkindliche Bildung wird mit zusätzlichen Plätzen ausgeweitet, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.
  30. Die Betreuungszeiten werden flexibilisiert, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.
  31. Frauen und Kinder werden vor jeglicher Gewalt geschützt.
  32. Die Frühförderung wird durch einen flexiblen Einsatz von Fachkräften in den Kinderbetreuungseinrichtungen verbessert.
  33. Ein besonderer Fokus liegt auf der Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen.
  34. Die Sprachförderung und Spracherziehung in Kindertagesstätten und Schulen wird verbessert.
  35. Der Schwimmsport für Anfängerinnen und Anfänger wird besonders gefördert, damit jedes Kind Schwimmen erlernen kann.
  36. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird durch Sport gefördert.
  37. Der Kinder- und Jugendsport wird gestärkt.
  38. Plattdeutsch und Saterfriesisch werden in der frühkindlichen Bildung, in der Schule und in öffentlichen Bibliotheken stärker berücksichtigt.
  39. Konzepte sehen eine qualifizierte Medienerziehung bereits in Kindergärten, Schulen und außerschulischen Einrichtungen vor.
  40. Die Landeszentrale für politische Bildung wird bei der Entwicklung digitaler Anwendungen für Kinder und Jugendliche unterstützt.
  41. Kinder- und jugendgerechte Informationen über die Arbeit der Landesregierung werden in den Internetangeboten der Landesverwaltung ausgebaut.
  42. Kinder im Verfahren besser schützen, indem wir Familiengerichte konsequent stär-ken. Das Qualifikationsniveau von Verfahrensbeiständen und Gutachtern werden wir signifikant anheben und Familienrichter durch Fortbildungen besser auf die Ar-beit mit Kindern im Verfahren vorbereiten.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 9
Grüne ​552
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 50
  1. Kinder werden für den digitalen Raum befähigt.
  2. Das Angebot pflanzlicher Ernährung in Schulen und Kitas wird gestärkt.
  3. Es werden mehr Betreuungsplätze geschaffen.
  4. Erzieherinnen und Erzieher werden entlastet, damit sie allen Kindern gerecht werden können.
  5. Die Qualität der Betreuungsangebote wird weiterentwickelt.
  6. Das Verhältnis von pädagogischen Fachkräften zur Kinderzahl soll kontinuierlich verbessert werden.
  7. Für Kitas wird ein Stufenplan für eine echte dritte Kraft eingeführt.
  8. Die Kita-Beschäftigten erhalten mehr Verfügungszeiten.
  9. In jeder Kitagruppe wird heilpädagogische Expertise festgeschrieben.
  10. Sprachförderungs- und Fortbildungsangebote in Kitas werden weiter ausgebaut.
  11. Angebote zur frühen Förderung der Medienkompetenz von Kindern werden unterstützt.
  12. Kitakonzepte mit zentraler Rolle der Umweltbildung werden gefördert.
  13. Übergangsweise werden Ombudsstellen eingerichtet, die Kinder und Familien unterstützen, deren Bedarfe an Schulen nicht berücksichtigt werden können.
  14. Bildung für nachhaltige Entwicklung und globales Lernen werden in Kitas und allen Schulformen in den Lehrplänen verankert.
  15. Die Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen werden künftig besser gehört und ernst genommen.
  16. Die Kinderrechte werden in der Landesverfassung verankert.
  17. Das Wahlalter wird auf 14 Jahre abgesenkt.
  18. Die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird als kommunale Aufgabe in der Niedersächsischen Kommunalverfassung verankert.
  19. Die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen wird vor Ort in allen Bereichen, die sie betreffen, gestärkt.
  20. Bei allen Gesetzesvorhaben werden die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft.
  21. Kinder und Jugendliche werden an der Debatte um Gesetzesvorhaben aktiv und entwicklungsangemessen beteiligt, und die dafür nötigen Strukturen werden geschaffen.
  22. Die Teilhabe aller Kinder wird gesichert und die Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben werden geschaffen.
  23. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wird begrüßt.
  24. Der Aufbau von Präventionsketten wird gefördert, die ein abgestimmtes Vorgehen aller Akteure aus Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport und eine kontinuierliche Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
  25. Die Angebote der politischen Jugendbildung werden weiterentwickelt.
  26. In der Niedersächsischen Bauordnung werden die Vorgaben für Spiel-, Freizeit- und Bewegungsflächen verbessert.
  27. Kommunen werden beim Erhalt und bei der Schaffung von Spiel-, Aufenthalts- und Bewegungsflächen unterstützt.
  28. Das Jugendhilferecht wird inklusiver gestaltet und seine Rahmenbedingungen werden verbessert.
  29. Die Einrichtung von Ombudsstellen als Beschwerdestellen für Kinder, Jugendliche und Familien wird begrüßt und aktiv begleitet.
  30. Ambulante Maßnahmen der Jugendhilfe werden unterstützt.
  31. Das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz wird geändert, sodass 14-Jährige nicht mehr Gegenstand des Verfassungsschutzes sind.
  32. Die Jugendhilfe soll durch gute Inklusionsbedingungen, interkulturelle Kompetenzen und die Überwindung von Kinderarmut alle Kinder erreichen.
  33. Über den Niedersachsenpass werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket einfacher zugänglich.
  34. Die palliativmedizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche in Kinderhospizen wird ausgebaut.
  35. Gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen werden vulnerable Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren mit passgenauen präventiven Angeboten unterstützt.
  36. Krippen und Kitas direkt an Krankenhäusern oder Versorgungszentren werden gefördert.
  37. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden Prävention, Früherkennung und Frühintervention strukturell verbessert.
  38. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden Behandlungsplätze ausgebaut.
  39. Geflüchtete Kinder und Jugendliche erhalten gleichberechtigten Zugang zum Kinder- und Jugendhilfesystem.
  40. Fragwürdige Verfahren der behördlichen Altersfestsetzung werden abgelehnt; im Zweifel gilt das Kindeswohl.
  41. Die 2021 beschlossene Ausweitung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes, etwa beim Einsatz von V-Leuten oder der Beobachtung Minderjähriger, wird abgelehnt.
  42. Perspektivisch sollen auch Menschen unter 14 Jahren bei Kommunalwahlen wählen können.
  43. Der kritische Umgang mit Geschlechterrollen und patriarchalen Machtstrukturen wird im Lehrplan der Schulen und altersgerecht in den Kitas verankert.
  44. Gendersensible Erziehung wird in Kitas und Schulen etabliert.
  45. Die Kinderbetreuung wird ausgebaut.
  46. Kinder und Jugendliche erhalten unabhängig von Elternhaus und Wohnort einen barrierearmen Zugang zu Kunst und Kultur.
  47. Jedes Kind soll schwimmen lernen können.
  48. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können gleichberechtigt am Vereinssport teilnehmen.
  49. Sportvereine werden darin bestärkt, E-Sport besonders im Kinder- und Jugendbereich aufzunehmen.
  50. Diversität, Nachhaltigkeit, Kinder- und Jugendschutz sowie Medienkompetenz im E-Sport werden gefördert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
AfD 249
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
FDP 1421
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Talente und Fähigkeiten von Kindern und jungen Menschen sollen gefördert und ihr Selbstbewusstsein gestärkt werden.
  2. Das KiTa-Gesetz wird reformiert, um die Qualität der frühkindlichen Bildung deutlich zu verbessern.
  3. Die Betreuungsrelation in den Kindertagesstätten wird verbessert.
  4. Betreuungsplätze und Betreuungszeiten werden ausgebaut, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sichern.
  5. Bilinguale Angebote mit spielerischem Spracherwerb in Kindertagesstätten werden gestärkt.
  6. Die Schuleingangsuntersuchungen werden weiterentwickelt.
  7. Kinderbetreuungsplätze an Hochschulen werden ausgebaut.
  8. Das aktive Wahlalter für Wahlen zum Niedersächsischen Landtag wird auf 16 Jahre abgesenkt.
  9. Das aktive Wahlalter für Wahlen zum Deutschen Bundestag soll auf 16 Jahre abgesenkt werden.
  10. Das aktive Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament soll auf 16 Jahre abgesenkt werden.
  11. Das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen wird ab 16 Jahren eingeführt.
  12. Bei getrennt lebenden Eltern wird das Wechselmodell zum Regelfall.
  13. Cannabis wird in lizenzierten Geschäften verkauft, um Qualität und Jugendschutz zu sichern.
  14. Gerichte und Jugendämter werden darin bestärkt, Kindern nach einer Scheidung regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern zu ermöglichen.
  15. Psychologische Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Scheidungssituationen wird ausreichend und auch als Gruppenangebot verfügbar gemacht.
  16. Spezielle Beratungs- und Therapieangebote für Kinder und Jugendliche werden ausgebaut.
  17. Der Glücksspielstaatsvertrag wird nach skandinavischem Vorbild modernisiert, um Jugend- und Spielerschutz, finanzielle Kontrolle und Besteuerung zu stärken.
  18. Der eSport wird durch mehr Mittel für Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, schnelleres Internet und wissenschaftliche Evaluation gefördert und begleitet.
  19. Kinder und Jugendliche erhalten freien Zugang zu Kulturinstitutionen des Landes.
  20. Niedrigschwellige Angebote zur Kulturvermittlung wie „Wir machen Musik“, „Schule macht Kultur“ oder Kulturkindergärten werden bereitgestellt.
  21. Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Heimatvereinen zur Vermittlung von Plattdeutsch werden angeregt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
Linke ​536
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit gilt als öffentliche Aufgabe.
  2. Familien sollen durch Schul- und Kita-Gesundheitsdienste entlastet werden.
  3. Das Land soll gesundes Essen in Kitas und Schulen finanzieren.
  4. In öffentlichen Kitas und Schulen soll täglich mindestens ein vegetarisches oder veganes Menü angeboten werden.
  5. Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen nach traumatischen Erfahrungen sowie Präventionsarbeit sollen ausreichend finanziert werden.
  6. Für suchtmittelkonsumierende Kinder und Jugendliche soll es flächendeckend Therapieangebote geben.
  7. Allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen soll unabhängig von Herkunft freier und möglichst wohnortnaher Zugang zu Bildung ermöglicht werden.
  8. Schon den jüngsten Kindern soll die bestmögliche Bildung garantiert werden.
  9. Es soll genügend wohnortnahe Kitas mit inklusiver Raumausstattung und gutem Personalschlüssel geben.
  10. Erzieherinnen und Erzieher sollen ausreichend Zeit für die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes haben.
  11. Kitas, Krippen und Horte sollen flächendeckend ausgebaut werden.
  12. Alle Kitas sollen eine gebührenfreie warme Mittagsverpflegung möglichst aus regionaler Herkunft anbieten.
  13. Die Kita-Ausstattung soll modernisiert und die Bausubstanz saniert werden.
  14. Ein Landesprogramm soll Krippenplätze mit Ganztagsangeboten ausbauen.
  15. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz soll konsequent umgesetzt werden.
  16. Eine Fachkraft soll höchstens vier Kinder unter drei Jahren oder acht Kinder unter sechs Jahren betreuen.
  17. Kitas sollen zu inklusiven Regelkitas mit passender Raum- und Personalausstattung aus- und umgebaut werden.
  18. Ein flächendeckendes medienpädagogisches Weiterbildungsprogramm für Fachkräfte und Eltern soll eingeführt werden.
  19. Kinder und Jugendliche sollen selbstorganisierte Freiräume und echte Mitbestimmung erhalten.
  20. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen braucht einen verstetigten und wirkmächtigen Rahmen.
  21. Das Wahlalter bei Kommunalwahlen wird auf 14 Jahre gesenkt.
  22. Das Recht der Kinder auf soziale Entwicklung wird zur Geltung gebracht.
  23. Die Kommunen erkennen die UN-Kinderrechtskonvention an.
  24. In allen Bildungseinrichtungen gibt es ein kostenfreies, vollwertiges Mittagessen.
  25. In vom Land beeinflussbaren Einrichtungen und Unternehmen werden Rückzugsorte für Stillende und Kleinkinder eingerichtet.
  26. Offene und selbstverwaltete Förderstrukturen ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Kultur selbst zu gestalten.
  27. Kinder, Jugendliche und Finanzschwache erhalten freien oder stark ermäßigten Eintritt in kulturelle Landeseinrichtungen.
  28. Kinder- und Jugendtheater werden ausgebaut.
  29. Eine Landesförderung ermöglicht Kindern im ersten Schuljahr eine kostenlose Mitgliedschaft im Sportverein.
  30. Das Wahlalter für den Landtag soll auf 16 Jahre gesenkt werden.
  31. Abschiebungen Geflüchteter, insbesondere Minderjähriger und ihrer Familien, sollen ausgesetzt werden.
  32. Bürokratische Hürden beim Familiennachzug sollen beseitigt werden.
  33. In Aufnahmezentren und Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Kinderbetreuung und Unterstützung für besonders Schutzbedürftige angeboten werden.
  34. In allen Regionen sollen gesonderte Beratungsangebote für sexuell verfolgte Menschen, vor allem Frauen und Mädchen, geschaffen werden.
  35. Das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder und Jugendlicher soll unabhängig von Asylverfahren und Bleibeperspektive umgesetzt werden.
  36. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen mit psychologischer und pädagogischer Begleitung durch Fachkräfte zügig integriert werden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
FW ​614
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Koalitionsvertrag ​731
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen perspektivisch in allen Quartieren Freiraum zum Spielen und Sporttreiben erhalten.
  2. Die sichere und eigenständige Mobilität von Kindern, Jugendlichen sowie Seniorinnen und Senioren wird gefördert.
  3. Kitas werden bei Angeboten zu Sprachbildung, Demokratiebildung, Gesundheit, Ernährung, Umweltbildung, Vielfalt, Sport und Musik gezielt unterstützt.
  4. Waldkindergärten werden weiter beim Ausbau ihrer Angebote unterstützt.
  5. Die Lebensrealität und Belange unterschiedlicher Kinder und Lehrkräfte werden in Kerncurricula, Schulalltag und Schulorganisation abgebildet.
  6. Kinder erhalten einen barrierearmen Zugang zu Kunst und Kultur unabhängig von Elternhaus und Wohnort.
  7. Kooperationen mit dem schulischen Ganztag für den Zugang von Kindern zu Kunst und Kultur werden unterstützt.
  8. Kinder und Jugendliche werden an Entscheidungen, die ihre Lebensbereiche betreffen, stärker beteiligt.
  9. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz wird begrüßt.
  10. Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung wird in die Niedersächsische Verfassung aufgenommen.
  11. Der Aufbau von Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen auf Landes- und kommunaler Ebene wird unterstützt.
  12. Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche werden in jeder Kommune unterstützt.
  13. Die Jugendarbeit wird stärker an den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet und partizipativer gestaltet.
  14. Das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ wird verstetigt.
  15. Das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ wird mit der Jugendförderung verknüpft.
  16. Die Förderung der Jugendarbeit wird flexibel und innovativ gestaltet.
  17. Mit einem Landesprogramm wird 10.000 Jugendlichen die Jugendleiter-Card (Juleica) ermöglicht.
  18. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden Prävention, Früherkennung und Frühintervention strukturell verbessert.
  19. Eine Koordinierungsstelle Psychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird eingerichtet.
  20. Das Schutzkonzept der Landesaufnahmebehörde für besonders schutzbedürftige Menschen wird fortgeschrieben.
  21. Bei Abschiebungen werden humanitäre Grundsätze konsequent beachtet und das Kindeswohl besonders berücksichtigt.
  22. Beteiligungsrechte für Kinder und die Beachtung des Kindeswohls gemäß UN-Kinderrechtskonvention werden auf allen Ebenen verbessert.
  23. Der Aufbau von Kinderinteressenvertretungen auf Landesebene wird unterstützt.
  24. Die Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in der Landesverfassung wird vorangetrieben.
  25. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird unterstützt.
  26. Nach dem Leitprinzip Jugendhilfe statt Knast haben Jugendhilfe und Prävention Vorrang vor Repression.
  27. Minderjährige, Familien mit Kindern und andere schutzbedürftige Personen werden nicht in Abschiebehaft genommen.
  28. Der Kinder- und Jugendmedienschutz wird stärker in den Fokus gerückt und wirksam verbessert.
  29. Für alle Dienste und Plattformen gelten einheitliche und leicht verständliche Regelungen zum Jugendmedienschutz.
  30. In Abstimmung mit EU, Bund und Ländern werden weitere Mechanismen für den Kinder- und Jugendmedienschutz entwickelt.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 7

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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