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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

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Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 26615
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 26
  1. Die Kommunen setzen sich in der Trägerversammlung der Jobcenter für eine intensivere Beratung zum Erreichen von Berufsabschlüssen ein.
  2. Die Kommunen setzen sich in der Trägerversammlung der Jobcenter für den Abbau von Hürden beim Erreichen von Berufsabschlüssen ein.
  3. Die Kommunen setzen sich in der Trägerversammlung der Jobcenter für den Ausbau von Qualifizierungsangeboten und umschulungsbegleitenden Hilfen ein.
  4. Die kommunale Unterstützung für Arbeitslose wird ausgeweitet.
  5. Gesundheitsförderung wird als kommunale Leistung neu eingeführt.
  6. Bremen und Bremerhaven unterstützen die Entwicklung der Innenstädte zur Erlebniswelt kräftig.
  7. Kommune und City-Initiative sollen gemeinsam eine Jahresplanung für Events wie Konzerte, Kunst und Gastronomieangebote in der Innenstadt erstellen.
  8. Mit kommunalen Wärmeplanungen für alle Quartiere sollen Zeitpläne für die Umstellung auf erneuerbare Wärme erstellt werden.
  9. In Gröpelingen und Blumenthal werden Großwohnanlagen durch die Stadt erworben.
  10. Mittelverluste für Tenever und die Neue Vahr durch das Auslaufen des Programms „Soziale Stadt“ werden erforderlichenfalls aus städtischen Mitteln ausgeglichen.
  11. In Bremen und Bremerhaven werden kommunale Vorkaufsrechte ausgeübt, um Lückenbebauung zu beschleunigen und Spekulation zu unterbinden.
  12. Für die Vergabe öffentlicher Flächen wird ein gesetzlicher Vorrang der Erbpacht festgeschrieben.
  13. Flächenverkäufe erfolgen grundsätzlich nur noch als Konzeptvergaben.
  14. Für Wohnquartiere werden mit Beiräten und Trägern öffentlicher Belange Konzepte für Ladepunkte erarbeitet.
  15. Mit Akteuren und Beiräten werden geeignete Standorte für Quartiersgaragen in dicht bebauten Quartieren ermittelt.
  16. Die Beiräte legen Maßnahmen für Fuß- und Radverkehrsnetze fest, die innerhalb eines Jahres umzusetzen sind.
  17. Die Wärmeplanung für Bremen und Bremerhaven wird mit Hochdruck vorangetrieben.
  18. Bremen und Bremerhaven veröffentlichen regelmäßig eine detaillierte Abfallbilanz über Entwicklung, Sammlung und Verwertung der Stoffströme.
  19. Soziale Gerechtigkeit bei der Verteilung des Stadtgrüns und der Zugang zu kühlenden Grünflächen werden zentrale Kriterien der Grünplanung.
  20. Bremens Städtepartnerschaften werden weiterentwickelt.
  21. Am Osterdeich, am Werdersee und an anderen stark frequentierten Orten werden im Austausch mit Beiräten und Ortsämtern zusätzliche Müllbehälter und öffentliche Toiletten geschaffen.
  22. Die Stadt wird gemeinsam mit den Beiräten auf Angsträume überprüft.
  23. Die kommunale Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel wird auf Studierende mit BAföG, Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe sowie Beziehende von Kinderzuschlag oder Wohngeld ausgeweitet.
  24. Die Kommunen gründen kommunale Medizinische Versorgungszentren und begleiten sie aktiv.
  25. Die örtliche Pflege- und Teilhabelandschaft wird durch eine kommunal verantwortete Quartierskoordination Pflege koordiniert.
  26. Gemeinsam mit Beiräten und Jugendbeiräten werden neue Flächen für Spiel- und Bewegungsräume identifiziert.
CDU 12510
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Mehr Pflichten 12
  1. Mit niedersächsischen Umlandgemeinden wird enger zusammengearbeitet, um gemeinsame Gewerbeflächenprojekte wie in Achim-West auch an anderen Stellen zu ermöglichen.
  2. Stadteigene Gebäude und Flächen werden daraufhin geprüft, ob dort Wohnen möglich ist.
  3. Die Stadt versendet ein Begrüßungspaket für Neugeborene mit Informationen, einem Kuscheltier und grundlegendem Babybedarf.
  4. Für die Mobilitätswende sind Zusammenarbeit und Finanzierung im Kommunalverbund mit den Umlandgemeinden notwendig.
  5. Die Flächen des Wohnraumpotenzials werden im Zuge einer Wohnraumoffensive mit Bebauungsplänen versehen.
  6. Veröffentlichungen von Land, Stadtgemeinden, Eigenbetrieben und Beteiligungen werden auf Hinweise zu Schwachstellen von Zivilschutz, Katastrophenschutz und kritischer Infrastruktur geprüft und solche Hinweise gegebenenfalls entfernt.
  7. In beiden Stadtgemeinden finden nach dem Vorbild Bremerhavens jährlich im Wechsel aufeinander aufbauende Übungen auf Stabs- und Einsatzebene zu einem aktuellen Katastrophenschutzszenario statt.
  8. Die kommunale Wärmeplanung muss vorangebracht werden, um Potenziale zu ermitteln, Sektoren zu koppeln und ungenutzte Energie in einen Kreislauf zu bringen.
  9. Die Wärmeplanung soll für Straßen, Quartiere und Stadtteile die kostengünstigsten und effektivsten erneuerbaren Wärmeoptionen aufzeigen und so eine verbindliche politische Entscheidung vorbereiten.
  10. Die kommunale Wärmeplanung wird vorangebracht, damit eine Wärmewende im Land Bremen möglich wird.
  11. Die Stadt soll mit gutem Beispiel vorangehen und exemplarisch zeigen, was in Gärten möglich ist.
  12. Beiratssitzungen werden nicht nur öffentlich abgehalten, sondern auch digital öffentlich zugänglich gestreamt.
Grüne 17117
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 6
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 17
  1. Eine kommunale Wärmeplanung soll Lösungen für die individuelle Wärmeversorgung aufzeigen.
  2. Eine kommunale Wärmeplanung soll Planungssicherheit für klimafreundliche Heizungssysteme schaffen.
  3. Eine kommunale Wärmeplanung soll zeigen, wo und wann mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz zu rechnen ist.
  4. Die Betriebskosten für Energie und Müll der Ausgabestellen der Tafeln werden von den Kommunen Bremen und Bremerhaven übernommen.
  5. Die Standards werden Teil der Zuwendungsverträge zwischen Kommune und Trägern.
  6. In den Zuwendungsverträgen werden die Standards des Bildungsplans 0-10 mit verbindlichen Regelungen zur inhaltlichen Ausgestaltung verankert.
  7. Neue Gewerbegebiete in der Stadt Bremen entstehen nur mit Straßenbahn- oder Bahnanbindung.
  8. Bei der Vergabe von Softwareaufträgen durch Land, Kommunen und Beteiligungsgesellschaften gelten Mindestkriterien zu Datensparsamkeit, Open Source und Dezentralität der Daten.
  9. Die IT-Infrastruktur von Land, Kommunen und Beteiligungsgesellschaften soll IT-Grundschutz-konform nach ISO 27001 werden.
  10. Die städtischen Sportanlagen werden wo immer möglich mit Photovoltaik ausgestattet.
  11. Die städtischen Sportanlagen werden wo immer möglich mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet.
  12. Bremen und Bremerhaven müssen bis Mitte 2025 eine kommunale Wärmeplanung mit Netzausbau, Größe und Reihenfolge vorlegen.
  13. Die Stadt Bremen soll ein Drittel ihres Trinkwassers von eigenen Flächen beziehen statt heute 15 Prozent.
  14. Die Reaktivierung der Trinkwassergewinnung in Bremerhaven-Wulsdorf für die Stadt Bremen wird geprüft.
  15. Bei allen Straßenumbauvorhaben wird geprüft, wie weitere Flächen entsiegelt werden können, ohne dem Umweltverbund Platz zu nehmen.
  16. In der Stadt Bremen werden weitere Gebiete wie Wohngebiete für Null-Emissionszonen identifiziert.
  17. Eine interkommunale Wirtschaftsflächenstrategie mit den umliegenden Kommunen wird erarbeitet.
Linke 22414
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 5
Mehr Pflichten 18
  1. Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Müllabfuhr werden vollständig rekommunalisiert.
  2. Ablösesummen für nicht gebaute Kinderspielflächen müssen zweckgebunden für öffentliche Spielflächen in der Nähe verwendet werden.
  3. Im Jugendamt sollen wieder mehr sozialarbeiterische Tätigkeiten verortet werden.
  4. Die Kommune übernimmt beim Aus- und Umbau der Energie-Infrastruktur eine Schlüsselrolle.
  5. Gebäude und Flächen werden, wo möglich, etwa über Vorkaufsrechte in öffentliches oder gemeinwohlorientiertes Eigentum übertragen.
  6. Öffentliche Flächen werden nicht mehr verkauft, sondern nur im Erbbaurecht vergeben.
  7. Die Stadt behält genügend Flächen und Gebäude in der Innenstadt in öffentlichem Eigentum oder kauft sie an.
  8. Bremen wird in der Innenstadt über die kommunalen Unternehmen GEWOBA und BREBAU selbst tätig.
  9. Für die Stadtteile werden eigene Zielwerte für kommunale, genossenschaftliche und Sozialwohnungen erarbeitet.
  10. Städtische Flächen werden möglichst nicht mehr verkauft, sondern in Erbbaurecht vergeben.
  11. Sorgearbeit wird durch gemeinschaftliche Organisierung und gezielte kommunale Angebote unterstützt, um Geschlechterungerechtigkeit zu bekämpfen.
  12. Quartiersnahe Gesundheitsversorgung wird in kommunalen Gesundheits- und Sorgezentren organisiert.
  13. In kommunalen Gesundheits- und Sorgezentren werden neben der interdisziplinären gesundheitlichen Versorgung Angebote der Selbsthilfe, Interessenvertretung, Vernetzung und Beratung geschaffen.
  14. Häuser der Familie, das Zentrum für Alleinerziehende, Kinder- und Jugendfarmen, Mütterzentren, Bürgerhäuser und Spielhäuser werden erhalten und von der Stadt bedarfsgerecht refinanziert.
  15. Mindestens jede zweite neue Kita wird in öffentlicher Hand gebaut.
  16. Die Stadt unterstützt selbstorganisierte Jugendkultur stärker.
  17. Nach Ablauf der Leistungsverträge 2028 übernimmt Bremen die privatisierten Aufgaben der Daseinsvorsorge wieder selbst.
  18. Der Verkauf öffentlichen Grunds wird auch in Bremen-Nord gestoppt.
BIW 413
FDP 2658
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 25
  1. Bremerhaven soll bei Gewerbeflächen mit den umliegenden niedersächsischen Gemeinden kooperieren.
  2. Ein Gewerbegebiet im Norden Bremerhavens wird gemeinsam mit der Gemeinde Geestland entwickelt.
  3. Das Land und die Städte stellen für Photovoltaik und Windenergie geeignete Flächen bereit, damit Bürgerenergiegenossenschaften sie betreiben können.
  4. Das Land und die beiden Stadtgemeinden mit ihren Gesellschaften und Eigenbetrieben übernehmen bei flexiblen Arbeitszeiten eine Vorreiterrolle.
  5. In Behörden des Landes und der Stadtgemeinden ist die freie Wahl des Zahlungsmittels ohne Nachteile und Zusatzkosten garantiert.
  6. Für das Gelände des ehemaligen Finanzamts soll ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden, wenn die Stadt es selbst entwickelt.
  7. Die Stadt soll für jedes Neugeborene einen Baum pflanzen.
  8. Die Kommunen achten künftig stärker darauf, welche Wohnungsarten im Niedriglohnsegment benötigt werden.
  9. Bei Einhaltung der Bremer Standards gewährt die Kommune eine Förderung.
  10. Schaffung und Unterhalt öffentlicher Flächen sind Aufgabe von Land oder Stadt und nicht von privaten Bürgern oder Unternehmen.
  11. Die Stadt Bremen setzt neue Baustandards erst im eigenen Bestand und bei ihren Gesellschaften um, bevor sie Bürger dazu verpflichtet.
  12. Der Sanierungsstau bei Fußwegen wird systematisch erfasst.
  13. Alle Gefahrenstellen im Radverkehr werden analysiert.
  14. Weitere Fahrradstraßen wie Buchtstraße und Bülkenstraße werden geprüft.
  15. Das Bürger- und Ordnungsamt kontrolliert auch spätabends, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.
  16. Das Ordnungsamt ist auf Straßen, Plätzen und in Parks stärker präsent, um achtlos weggeworfenem Müll zu begegnen.
  17. Polizei und Ordnungsdienst kontrollieren häufiger.
  18. Jedes kommunale Projekt setzt nachweislich bereits in der Konzeptionsphase wirksame Sicherheitskonzepte um.
  19. Land Bremen, Kommunen und Eigenbetriebe gehen bei flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitsorten mit gutem Beispiel voran.
  20. Die Stadt Bremen setzt sich für die Errichtung eines Endometriosebehandlungszentrums vor Ort ein.
  21. Die meisten Nachhaltigkeitsziele erfordern koordiniertes, überregional vernetztes Engagement von Ländern und Kommunen.
  22. Länder und Kommunen legen für alle Nachhaltigkeitsziele eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Ziel- und Indikatorensystem fest.
  23. Im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen Bremerhavens wird die Spadener Marktfleth naturnäher umgestaltet.
  24. Kultureinrichtungen mit hohem privatem bürgerschaftlichem Engagement werden durch das Land Bremen und seine Kommunen unterstützt.
  25. Die Stadt stellt Mittel für die Instandsetzung der Museumsschiffe bereit.
Koalitionsvertrag 21719
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 21
  1. Bis 2025 wird ein kommunaler Wärmeplan vorgelegt.
  2. Land und Städte sollen als Vorbild die Privatwirtschaft zu mehr Transparenz über Lohn- und Gehaltsstrukturen anregen.
  3. Bis spätestens 2025 wird ein kommunaler Wärmeplan für Bremen mit Maßnahmen zur CO2-Reduzierung vorgelegt, Bremerhaven wird dabei unterstützt.
  4. Die Einhaltung der Aufnahmepriorisierungen in Kitas wird kommunal gesteuert.
  5. Mit der Stadt Bremerhaven wird im Zuge der Entwicklung des Werftquartiers ein Konzept für das Maritime Wissenschaftszentrum erarbeitet.
  6. Mit der Stadt Bremerhaven wird ein Konzept für ein Maritimes Wissenschaftszentrum im Werftquartier erarbeitet.
  7. Bau- und Stadtplanung werden an der Klimaanpassung und am Prinzip der Schwammstadt ausgerichtet.
  8. Die Erreichbarkeit sozialer Infrastruktur binnen 10 bis 15 Fußminuten wird Maßstab der Planungen.
  9. Stadtplanung und Bauprojekte werden nach gendersensiblen, klimaschützenden und sozialen Kriterien ausgerichtet.
  10. Für Bremen werden Kriterien feministischer Stadtplanung entwickelt.
  11. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden in der Stadtplanung stärker berücksichtigt.
  12. Schwammstadt und Klimaanpassung werden in der Bauleitplanung frühzeitig berücksichtigt und der Klimaanpassungscheck angewendet.
  13. Klimaschutz und Klimaanpassung werden als Querschnittsaufgabe in Planungsinstrumenten wie dem Flächennutzungsplan gestärkt.
  14. Der Bestand an Sozialwohnungen wird je Stadt- und Ortsteil erfasst und mit Zielen unterlegt.
  15. Die Eigentümerin der Grohner Düne wird zu einem guten Wohnumfeld verpflichtet oder die Immobilien werden öffentlich erworben.
  16. Die Stadt kauft gezielt Flächen und stadtentwicklungsrelevante Immobilien, auch im Gewerbebereich.
  17. Kommunale Vorkaufsrechte werden aktiv genutzt.
  18. Die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und -kreisen wird intensiviert, um Pendlerströme auf den Umweltverbund zu verlagern.
  19. Das Landesgesetz zur Sicherstellung von Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche wird zeitnah und vollständig in beiden Stadtgemeinden umgesetzt, damit ungewollt Schwangere Zugang zu einem sicheren Abbruch mit der Methode ihrer Wahl haben.
  20. Das Ziel der inklusiven Stadt wird regelhaft in der Stadtentwicklung verankert.
  21. Es werden Strukturen etabliert, in denen ausländische Unternehmen durch städtische Beratungseinrichtungen und im Austausch mit ansässigen Unternehmen Hilfen für die Ansiedlung in Bremen und Bremerhaven erhalten.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 261032
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Rekommunalisierung gilt als praktische Konsequenz öffentlicher Finanzierung.
  2. Kommunale Vorkaufsrechte werden ausgeweitet.
  3. Brachliegende Flächen sollen zuerst der Stadt angeboten werden, bevor neues Baurecht erteilt wird.
  4. Die Beiräte in den Stadtteilen erhalten verbindliche Entscheidungsrechte über die Entwicklung ihres Quartiers.
  5. Die Beteiligungsrechte der Beiräte werden möglichst weitgehend in Entscheidungs- und Zustimmungsrechte umgewandelt.
  6. Die Beiräte erhalten die Möglichkeit, ihre Präsenzsitzungen zu streamen.
  7. Die Ortsämter werden rechtlich, technisch und finanziell in die Lage versetzt, Sitzungen selbst online zu übertragen.
  8. Die Kommunen erhalten mehr Einfluss auf Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit, etwa bei Mittelverwendung, Maßnahmengestaltung und Bekämpfung von Diskriminierung.
  9. Auf Bundesebene sollen Kommunen Instrumente zur Deckelung von Gewerbemieten erhalten.
  10. Alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge sollen rekommunalisiert und unter demokratische Kontrolle gebracht werden.
  11. Schwerpunkt der Rekommunalisierung sind Müllabfuhr, Straßenreinigung, Abwasserentsorgung sowie die Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme.
  12. Die Netze für Strom- und Wärmeversorgung stehen im Mittelpunkt der Rekommunalisierung.
  13. Für die Wasserversorgung werden die Weichen in Richtung kommunaler Kontrolle gestellt.
  14. Die Energienetzbetreiber sollen mit den restlichen Netzen in vollständig kommunale Unternehmen umgewandelt werden.
  15. Ein mehrheitlich kommunaler Fernwärmebetrieb wird als notwendig angesehen.
  16. Die Anteile an den wesernetz-Betrieben werden schrittweise oder über Kapitalerhöhungen bis zur Mehrheit erhöht.
  17. Die mehrheitliche Übernahme der swb-Anteile wird schnellstmöglich angestrebt.
  18. Statt der „Goldenen Aktie“ sollen wieder kommunale Stadtwerke entstehen.
  19. Wasserverträge und -netze werden über den Erwerb der wesernetz-Anteile kommunal gesichert.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 6
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 25
  1. Ein kommunales Bauprogramm wird aufgelegt.
  2. Städtische Flächen werden grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern nur noch im Erbbaurecht vergeben.
  3. Ein kommunaler Bodenfonds kauft Flächen strategisch an und sichert sie für Wohnen, Kitas, Schulen sowie soziale und kulturelle Nutzung.
  4. Kommunale Vorkaufsrechte werden konsequent genutzt.
  5. Kommunale Vorkaufs- und Eigentumsrechte werden auch genutzt, um Immobilienstrategien rechter Netzwerke zu durchkreuzen.
  6. Die kommunalen Kliniken Gesundheit Nord und Klinikum Reinkenheide werden durch die Stadtgemeinden als Träger gestärkt.
  7. Die energetische Sanierung kommunaler Sportstätten, insbesondere von Kunstrasenplätzen, Sportheimen und Kabinen, wird intensiviert.
  8. Die Stadt kauft Immobilien an und stellt sie Jugendlichen, Initiativen und Kollektiven zur Verfügung.
  9. Auf öffentlichen Flächen in Bremen und Bremerhaven wird konsequent auf Pestizide verzichtet.
  10. Die Stadt kauft die Grohner Düne an.
  11. Auch für Bremerhaven wird unter Einbindung des Magistrats ein Masterplan zur Armutsbekämpfung erarbeitet.
  12. Bei öffentlichen Aufträgen und Förderungen werden gute Löhne, Arbeitsbedingungen und Tarifbindung eingefordert und kontrolliert.
  13. Das städtische Projekt zur Aufsuchenden Altenarbeit soll evaluiert werden.
  14. Bei Hochrisikofällen sollen verbindliche interdisziplinäre Fallkonferenzen von Polizei, Justiz, Jugendamt und Fachstellen Schutzkonzepte entwickeln.
  15. Das Migrationsamt soll klare Richtlinien für einen menschenwürdigen Umgang mit queeren Geflüchteten schaffen.
  16. Das Migrationsamt soll den besonderen Schutzbedarf queerer Geflüchteter anerkennen.
  17. Im Gesundheitsamt soll ein monatlicher Testtag für queere Menschen eingerichtet werden.
  18. Migrantische Selbstorganisationen werden in den Stadtteilbeiräten regelmäßig angehört, in Ausschüsse einbezogen und bei Vorhaben im Stadtteil beteiligt.
  19. Für queere Geflüchtete wird eine eigene kommunale Unterkunft eingerichtet.
  20. Eine verbindliche Regelung zur Übernahme der Umbenennungskosten für Anwohnende durch die Kommune wird eingeführt.
  21. Die Lücken der kommunalen Wärmeplanung in den Quartieren werden geschlossen.
  22. Die kommunale Wärmeplanung soll schneller und verbindlicher werden.
  23. In Bremerhaven wird die gesetzlich seit 2015 vorgegebene Biotonne sofort eingeführt.
  24. Bestehende Gewerbeflächen werden durch städtisches Quartiersmanagement aufgewertet.
  25. Die Straßenbäume in den Parzellengebieten werden von der Stadt gepflegt.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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