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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 61018
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 6
SPD 191647
Mehr Geld 35
  1. Für Regionen und Kommunen werden passgenaue Förderstrukturen und Förderprogramme aufgelegt.
  2. Die Beteiligung von Bürgern und die Stärkung der Kommunalhaushalte durch Einnahmen aus der Energieerzeugung werden flächendeckend angestoßen.
  3. Die Finanzierung der Bildungsaufgaben zwischen Land und Kommunen wird klar, verbindlich und auskömmlich geregelt.
  4. Ein Sonderprogramm „Schulneubau und Schulsanierung“ unterstützt Kommunen bei Bedarf.
  5. Die personelle, finanzielle und digitale Ausstattung der kommunalen Gesundheitsämter wird gestärkt.
  6. Die Kommunen werden finanziell gestärkt, damit ihre Bau- und Planungsämter personell ausreichend ausgestattet sind.
  7. Kommunen werden rechtlich und materiell befähigt, bei groben Verstößen gegen Bauordnung und Mieterrechte hoheitlich einzuschreiten.
  8. Der Einnahmeausfall der Kommunen durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge wird vom Land kompensiert.
  9. Behörden und Verwaltungen, vor allem auf kommunaler Ebene, werden personell besser ausgestattet.
  10. Das Förderprogramm „NRWeltoffen“ wird über ein Landesdemokratiefördergesetz dauerhaft finanziert.
  11. Das Förderprogramm „NRWeltoffen“ wird ausgeweitet.
  12. Die Kommunen werden bei den Gewerbesteuerausfällen unter den Rettungsschirm genommen.
  13. Die Kommunen erhalten für 2021 und 2022 Ausgleichsmittel in Höhe von 100 Prozent der pandemiebedingten Einnahmeausfälle.
  14. Die Kommunen werden auch 2023 bis 2025 vor coronabedingten Lasten geschützt.
  15. Gemeinsam mit dem Bund wird eine Lösung für die kommunalen Altschulden geschaffen.
  16. Notfalls wird eine landeseigene Lösung für die kommunalen Altschulden geschaffen.
  17. Die Kommunen werden in die Lage versetzt, gezielt in Zukunftsprojekte wie attraktive Innenstädte zu investieren.
  18. Die Förderkulisse wird übersichtlicher und weniger bürokratisch gestaltet, zugunsten einer besseren Grundfinanzierung der Kommunen.
  19. Der Verbundsatz wird schnellstmöglich auf zunächst 24 Prozent angehoben.
  20. Eine Anhebung des Verbundsatzes auf 25 Prozent wird mit einer Evaluation der Förderprogramme verknüpft und durch frei werdende Mittel gegenfinanziert.
  21. Der kommunale Finanzausgleich wird gestärkt.
  22. Das Gemeindefinanzierungsgesetz wird so ausgestaltet, dass Zuweisungen die kommunalen Lasten einschließlich der Sozialausgaben wirksam senken.
  23. Die Kommunen erhalten mehr Unterstützung bei den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe.
  24. Kommunen, die kaum Eigenbeiträge zu Förderprogrammen leisten können, werden besonders unterstützt.
  25. Die Kommunen werden finanziell besser ausgestattet.
  26. Steuerausfälle durch Bundesentscheidungen wie Superabschreibungen werden Ländern und Kommunen kompensiert.
  27. Die vereinbarten Maßnahmen zur Fahrrad- und Nahmobilität werden ausreichend finanziert.
  28. Land und Bund beteiligen sich stärker an den Betriebskosten des ÖPNV.
  29. Die Förderung wird so ausgerichtet, dass Kommunen auch nicht rentierliche Brachflächen dem Flächenrecycling zuführen.
  30. Gemeinden und Kreise erhalten im Katastrophenschutz dauerhaft bessere organisatorische und finanzielle Unterstützung.
  31. Eine einheitliche Stabs- und Leitstellensoftware für alle Ebenen des Katastrophenschutzes wird beschafft.
  32. Kommunen erhalten beratende und finanzielle Ausstattung für Antidiskriminierungskonzepte.
  33. Das Projekt „Moderne Sportstätten“ wird fortgesetzt und finanziell ausgestattet.
  34. Die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten wird unterstützt.
  35. Das Land bewilligt von der EU ausgewählte Förderprojekte ohne Verzögerung und stattet sie mit der nötigen Ko-Finanzierung aus.
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 19
  1. Die Kommunen sollen innerhalb von drei Jahren einen kommunalen Wärmeplan mit Maßnahmen, Prioritäten und Zeitplan erstellen.
  2. Zur Wärmeplanung gehören stadtplanerische Maßnahmen wie Begrünung.
  3. Kommunale Bildungslotsinnen und Bildungslotsen werden flächendeckend eingeführt.
  4. Kliniken werden gegebenenfalls wieder in kommunale Trägerschaft übernommen.
  5. Kommunale und landeseigene Gebäude werden verpflichtend klimaneutral gebaut und möglichst ökologisch betrieben.
  6. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen wird verpflichtend.
  7. Auf kommunaler Ebene werden Verfahren zum gemeinsamen Austausch und kollektiven Abwägen konkreter Entscheidungsprobleme geprüft.
  8. Die in der Corona-Pandemie weggebrochene ehrenamtliche Struktur wird gemeinsam mit den Kommunen reaktiviert.
  9. Ein Landesprogramm und kommunale Programme zur Demokratieförderung werden aufgebaut.
  10. Ein modernes Vergaberecht schließt Kinderarbeit aus und berücksichtigt Nachhaltigkeit und Klimaschutz, ohne kommunale Vergabeprozesse zu verlängern.
  11. Mit den Kommunen werden konkrete Ziele für Fahrrad- und Nahmobilität vereinbart.
  12. Die flächenpolitischen Ziele werden über Raumordnung, Bauleitplanung, Bodenrecht, kommunale Bodenpolitik, regionale Planung, interkommunale Flächenentwicklung und fiskalische Instrumente umgesetzt.
  13. Mit Kommunen und Wasserwirtschaft wird ein Konzept „Nachhaltiges Wassermanagement 2030“ entwickelt.
  14. Für den Personaleinsatz in kommunalen Ordnungsdiensten werden einheitliche Mindeststandards festgelegt.
  15. Katastrophenschutzpläne werden auch auf Kreisebene verbindlich.
  16. Auch auf Kreisebene werden verbindliche Katastrophenschutzpläne eingeführt.
  17. Im Land und in den Kommunen wird auf geschlechtergerechte und geschlechterneutrale Sprache geachtet.
  18. Die Beratungsangebote für grenzüberschreitendes Arbeiten, Leben und Studieren werden auf kommunaler Ebene ausgebaut.
  19. Die öffentliche Beschaffung von Land und Kommunen wird verstärkt an sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien ausgerichtet.
Grüne 282743
Mehr Geld 31
  1. Kommunen erhalten mehr Geld und Personal für Klimaschutz und Klimaanpassung.
  2. Kreise und kreisfreie Städte werden bei der Einstellung von Sanierungsmanagern unterstützt.
  3. Die Beschaffung emissionsfreier Busse wird durch attraktive Förderbedingungen für Kommunen und Verkehrsbetriebe vorangetrieben.
  4. Kommunen werden finanziell bei Radverkehrskonzepten und der Sanierung bestehender Radstrecken unterstützt.
  5. Land und Kommunen sollen künftig keine öffentlichen Zuschüsse für Flughäfen zahlen.
  6. Der Grundstücksfonds NRW wird verstetigt.
  7. Kommunen erhalten über den Grundstücksfonds die Möglichkeit, Flächen anzukaufen, zu entwickeln und neu zu nutzen.
  8. Ein Fonds ermöglicht Kommunen den Erwerb strategisch wichtiger Immobilien wie ehemaliger Kaufhäuser.
  9. Kommunen benötigen eine dauerhaft ausreichende finanzielle Ausstattung, etwa für eine vorsorgende Flächenpolitik.
  10. Kommunen werden beim Netzausbau und beim Schließen von Funklöchern mit Mobilfunkkoordinatoren unterstützt.
  11. Kommunen werden bei Sanierung und Modernisierung ihrer Schulen auch bei der Tilgung von Krediten unterstützt.
  12. Kommunen werden rechtlich und finanziell zu einer vorsorgenden Grundstückspolitik befähigt.
  13. Ein einheitliches Förderprogramm „Quartier inklusiv“ für Kommunen wird geschaffen.
  14. Mit dem Förderprogramm „Mehr Platz zum Spielen inklusiv“ können Kommunen Spielflächen erhalten und barrierefrei ausbauen.
  15. Kommunen werden beim Kauf von Belegungsrechten unterstützt.
  16. Soziale Träger und Kommunen werden beim Aufkauf geeigneter Wohnungen für Wohnungslose unterstützt.
  17. Gemeinwohlorientierte, interprofessionelle Gesundheits- und Pflegezentren der Kommunen werden als Modellprojekte gefördert.
  18. Die Zusammenarbeit von Kliniken, Aidshilfen, Gesundheitsämtern und Initiativen zur sexuellen Gesundheit wird durch planungssichere staatliche Förderung gestärkt.
  19. Ein Altschuldenfonds soll überschuldete Kommunen wieder zu eigenständigen Investitionen befähigen.
  20. Städte und Gemeinden sollen wieder über Mittel für eigenständige Investitionen in Bildung, Betreuung, Mobilität und kommunale Infrastruktur verfügen.
  21. Ein Altschuldenfonds wird eingerichtet, um die Gemeinden beim Schuldenabbau zu unterstützen.
  22. Kommunen erhalten einen angemessenen Anteil an den Kosten für Projektmanagement im Rahmen förderfähiger Ausgaben.
  23. Die kommunalen Steuerausfälle aus der Corona-Krise sollen solidarisch ausgeglichen werden.
  24. Wer den Kommunen eine Aufgabe überträgt, soll auch für deren Finanzierung sorgen.
  25. Die Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wird erhöht, damit die Kosten der Kommunen angemessen gedeckt sind.
  26. Das Land finanziert die Koordination der Kinderschutznetzwerke in den Kommunen.
  27. Das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ wird auf weitere Kommunen ausgeweitet.
  28. Die Finanzen der Städte, Gemeinden und Kreise werden für eine verlässliche Kulturförderung gestärkt.
  29. Das Land unterstützt Kommunen finanziell bei der Organisation kultureller Reallabore.
  30. Die finanzielle Unterstützung der Kommunen für den nachhaltigen und klimagerechten Umbau von Sportstätten aller Art wird gewährleistet.
  31. Im Gemeindefinanzierungsgesetz werden Finanzmittel für kommunale Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 13
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 26
  1. Kreise und kreisfreie Städte werden beim Aufbau von Energiekompetenzzentren zur Beratung unterstützt.
  2. Städte und Kreise mit eigenen Modellprojekten im Nahverkehr werden aktiv unterstützt.
  3. Kommunen werden bei der Einrichtung von Busspuren und Vorrangschaltungen stärker unterstützt.
  4. Kommunen werden bei Planung und Umsetzung einer Fußverkehrsstrategie für Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität unterstützt.
  5. Kommunen werden bei Waldbrandprävention und Brandbekämpfung unterstützt.
  6. Die Kommunen werden bei der Waldbrandprävention und der effektiven Brandbekämpfung unterstützt.
  7. Kommunen werden beraten und gefördert, damit sie die Digitalisierung eigenständig gestalten können.
  8. Die Konzepte „Smart City“ und „Zero-Emission-City“ werden zusammengeführt und ihre Umsetzung in den Kommunen gefördert.
  9. Kommunen erhalten Hilfe beim Aufbau von Co-Working-Spaces und Standorten für mobiles Arbeiten.
  10. Städte, Gemeinden und Kreise werden vom Land unterstützt.
  11. Das Land unterstützt Kommunen bei der kommunalen Sozial- und Stadtentwicklungsplanung für Armutsprävention, Gesundheitsförderung und Klimafolgenanpassung.
  12. Kommunen werden beim Aufkauf, der Verlängerung und dem Neukauf von Mietpreisbindungen unterstützt.
  13. Kommunen werden dabei unterstützt, Suchtberatungsstellen, Drogencafés und Konsumräume weiter zu fördern und ihre Standorte zu sichern.
  14. Die Gemeindefinanzierung wird so geregelt, dass Steuer-Dumping unattraktiv wird.
  15. Kommunale Förderprogramme werden stärker an Bedarf und Finanzkraft ausgerichtet.
  16. Kommunen, die sich als sichere Häfen zur Aufnahme Geflüchteter bereit erklären, werden unterstützt.
  17. Eine juristische Beratungsstelle auf Landesebene unterstützt die Kommunen im Umgang mit Rechtsextremismus.
  18. Im Katastrophenfall übernimmt die Landesebene Verantwortung und unterstützt Kreise und kreisfreie Städte.
  19. Die Europa-Stiftung soll den europaweiten Austausch zwischen Kommunen und Regionen stärken.
  20. Die Kommunen werden bei der Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung unterstützt.
  21. Städte und Gemeinden werden auf Wunsch bei Ausschreibungen zu Nachhaltigkeit, Tariftreue und sozialen Kriterien unterstützt.
  22. Die Kommunen werden bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele unterstützt.
  23. Globale Partnerschaften von Vereinen, Verbänden, Kommunen, Wissenschaft und Betrieben aus Nordrhein-Westfalen werden gefördert.
  24. Kommunale Klimapartnerschaften sollen eine tragende Rolle beim kommunalen Beitrag zu globalen Herausforderungen spielen.
  25. Eine Koordinierungs- und Beratungsstelle auf Landesebene für Kommunen beim Aufbau von Klimapartnerschaften wird geschaffen.
  26. Der Standort Bonn wird mit einer vertraglichen Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz weiter unterstützt.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 28
  1. Kommunen erhalten verbindliche Standards und Unterstützung für Handlungskonzepte zu Klimaneutralität und Klimaanpassung.
  2. Land, Kommunen sowie Wald- und Landwirtschaft sollen sich besser an die Folgen der Klimakrise anpassen.
  3. Städte sollen nach dem Leitbild der Schwammstadt umgebaut werden.
  4. Flächenfraß und Versiegelung werden durch intelligente Stadtplanung begrenzt.
  5. Alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude von Land und Kommunen werden so schnell wie möglich für Solaranlagen genutzt.
  6. Städte und Kreise werden verpflichtet und unterstützt, verkehrsträgerübergreifend in moderne Verkehrswege zu investieren.
  7. Fördermittel für Kommunen sollen nur noch ausnahmsweise für den Straßenneubau verwendet werden.
  8. Bei neuen oder fortgeschriebenen Nahverkehrsplänen wird die Festschreibung klimafreundlicher Antriebe zur Pflicht.
  9. Kommunen werden zur Aufstellung von Fuß- und Radverkehrskonzepten verpflichtet.
  10. Ein neuer Landeswasserstraßenplan zur Ertüchtigung von Schifffahrtswegen und Binnenhäfen wird mit Umweltverbänden, Kommunen und Wirtschaft erarbeitet.
  11. Stadtentwicklung soll Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilitätswende als verschränkte Herausforderungen angehen.
  12. Kommunen werden bei Befragungen von Kindern und Jugendlichen unterstützt.
  13. Kommunen werden unterstützt, Kinder- und Jugendarbeit allen diskriminierungsfrei anzubieten.
  14. Qualitätsstandards für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung werden gemeinsam mit Kommunen, Wohlfahrts- und Verbraucherschutzverbänden entwickelt.
  15. Eine Informationsplattform mit Kommunen und Kassenärztlichen Vereinigungen soll psychisch Erkrankten die Übersicht über Therapie- und Hilfsangebote erleichtern.
  16. Möglichst viele Städte und Kreise sollen eine verbindliche Pflegebedarfsplanung mit Vorrang freigemeinnütziger und kommunaler Träger nutzen.
  17. Ruinösem Steuer-Dumping zwischen Kommunen soll entgegengewirkt werden.
  18. Bei der kommunalen Vergabe soll neben der Wirtschaftlichkeit auch die ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Angebots berücksichtigt werden.
  19. Gemeinden werden gesetzlich verpflichtet, Jugendvertretungen oder Jugendbeauftragte zu bestellen.
  20. Auf kommunaler Ebene sollen Jugend-, Senioren-, Migrations- und Inklusionsbeiräte geschaffen werden.
  21. Höchste Standards für IT-Sicherheit und Datenschutz bei Landesbehörden und Kommunen werden gesetzlich festgeschrieben.
  22. Ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Menschen in besonders prekären Notlagen, etwa aus Seenot Gerettete, wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen eingerichtet.
  23. Statt großer, isolierter Einrichtungen werden gemeinsam mit den Kommunen dezentrale, kleinere Wohneinheiten mit Rückzugsorten geschaffen.
  24. Die Kommunen werden bei der Entwicklung verbindlicher Standards für Flüchtlingsunterkünfte unterstützt, die individuelle Schutzbedürfnisse beachten.
  25. Gemeinsam mit Kommunen und Landesjugendämtern werden in ganz Nordrhein-Westfalen gleiche fachliche und personelle Standards in der Jugendhilfe durchgesetzt.
  26. Verbindliche Katastrophenschutzbedarfspläne der Kreise und kreisfreien Städte werden eingeführt.
  27. Die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall wird gemeinsam mit Kommunen gestärkt.
  28. Mit den Kommunen wird ein Konzept entwickelt, das Nachhaltigkeitsziele, Menschenrechte und fairen Handel zu zentralen Aspekten von Städtepartnerschaften macht.
FDP 161221
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 6
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 16
  1. Die Betreuungsplätze werden gemeinsam mit Kommunen und Trägern weiter ausgebaut.
  2. Der erste Brief an ein Neugeborenes kommt vom Jugendamt mit Unterstützungsangeboten von frühen Hilfen bis zur Kitaplatzsuche.
  3. Familien mit Bedarf bekommen, koordiniert durch die Kommune mit den Trägern, einen Kitaplatz angeboten.
  4. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird gemeinsam mit Bund und Kommunen umgesetzt.
  5. Kommunalverwaltungen sollen die Entwicklung lokaler Betriebe unterstützen statt behindern.
  6. Für den suburbanen Raum und kleinere Städte im Umfeld der Ballungszentren soll eine aktive Stadtentwicklungspolitik mit Kommunen, Land und weiteren Akteuren betrieben werden.
  7. Ausufernde lokale Print- und Medienangebote von Städten, Kreisen oder kommunalen Unternehmen werden abgelehnt.
  8. Von allen Kommunen wird erwartet, dauerhafte und verbindliche Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche wie Kinder- und Jugendräte einzurichten.
  9. Kommunen sollen Flächenzertifikate benötigen, wenn Außenbereiche in Bauland umgewandelt werden.
  10. Kommunale Ordnungsdienste sollen auch nachts und an Wochenenden in kreisfreien Städten wie in Flächenkreisen verfügbar sein.
  11. Ordnungspartnerschaften aus Polizei und Ordnungsamt werden gestärkt und flächendeckend ausgeweitet.
  12. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden landesweite Standards für die Aus- und Fortbildung der kommunalen Ordnungsdienste erarbeitet und festgeschrieben.
  13. Die Nutzung der Grundsteuer C setzt voraus, dass die Gemeinden die Grundsteuer B im Umfang der Mehreinnahmen senken.
  14. Eine kommunale Schuldenbremse soll eingeführt werden.
  15. Es soll verhindert werden, dass entschuldete Kommunen erneut unechte Kassenkredite aufnehmen.
  16. Die Schranken für privatwirtschaftliche Betätigung von Kommunen sollen erhöht werden.
AfD 616
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 6
Linke 431260
Mehr Geld 42
  1. Ein von Bund und Land getragener Altschuldenfonds macht die Kommunen wieder finanziell handlungsfähig.
  2. Das Land übernimmt die Kosten der Sozial- und Gesundheitsberichterstattung der Kreise und unterstützt sie mit digitalen und sonstigen Dienstleistungen.
  3. Die Kommunen in NRW sollen besser finanziert werden.
  4. Der Anteil der Kommunen an der Krankenhausfinanzierung soll auf zwanzig Prozent zurückgeführt werden.
  5. Das Land soll Städte und Gemeinden finanziell so unterstützen, dass die marode Infrastruktur wieder auf- und ausgebaut werden kann.
  6. Die Kommunen sollen zur Erfüllung ihrer sozialen Aufgaben besser finanziert werden.
  7. Die Kommunen sollen so ausgestattet werden, dass die Jugendhilfe vor Ort langfristig finanziell gesichert und verbessert werden kann.
  8. Die kommunalen Jugendämter sollen personell und sachlich bedarfsdeckend ausgestattet werden.
  9. Die Kommunen werden kurzfristig durch einen Altschuldenfonds entlastet.
  10. Die Kommunen erhalten dauerhaft höhere Mittel, um gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erreichen.
  11. Eine öffentliche Investitionsgesellschaft unterstützt den sozialökologischen Umbau in den Kommunen durch Finanzierung und Beratung.
  12. 5 Milliarden Euro stärken die kommunalen Planungskapazitäten durch mehr Personal.
  13. Das Land schafft einen Fonds, aus dem Kommunen leerstehende Lokale anmieten oder kaufen können.
  14. Kreise, Städte und Gemeinden erhalten für ihre Aufgaben genügend Mittel.
  15. Steuermittel werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen zugunsten der Kommunen umverteilt.
  16. Vor allem Kommunen mit hoher Langzeiterwerbslosigkeit und hohen Armutsquoten werden weiter entlastet.
  17. Die Gewerbesteuer wird in eine Gemeindewirtschaftssteuer umgewandelt, die die Spielräume der Kommunen erhöht und Schlupflöcher für Konzerne schließt.
  18. Der kommunale Anteil am Steueraufkommen des Landes wird in Richtung 28 Prozent erhöht.
  19. Das Konnexitätsprinzip wird strikt eingehalten, sodass Bund und Land zusätzliche Aufgaben der Kommunen vollständig erstatten.
  20. Das Land schafft einen Entschuldungsfonds zur Übernahme kommunaler Altschulden.
  21. Der Regionalverband Ruhr wird am Gemeindefinanzausgleich beteiligt.
  22. Der Eigenanteil überschuldeter Städte bei geförderten Projekten wird reduziert oder gestrichen.
  23. Kommunen erhalten bei Neuerschließungen ein preisbegrenztes Vorkaufsrecht.
  24. Das Land führt einen Bodenfonds ein, der die kommunalen Spielräume bei der Projektentwicklung erhöht.
  25. Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften können Mittel sowie Planungs- und Beratungsleistungen einer öffentlichen Investitionsgesellschaft abrufen.
  26. Die Kommunen erhalten eine ausreichende Finanzausstattung für den Ausbau eigenen bezahlbaren Wohnraums.
  27. Die Finanzausstattung der Kommunen wird dem Wohnungsbaubedarf angepasst.
  28. Die Kommunalfinanzierung wird deutlich verbessert, damit Kommunen wirksam gegen Wohnraumvernichtung vorgehen können.
  29. Das Land stellt Kommunen Mittel für Personal zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots und zur Wohnungsaufsicht bereit.
  30. Das Land unterstützt Kommunen finanziell und planungsrechtlich beim Auf- und Ausbau klimaneutraler Wärmenetze.
  31. Kommunen und Menschen vor Ort werden an den Einnahmen aus Windparks beteiligt.
  32. Standortkommunen werden durch Beteiligung oder Betreiberabgaben an den Erträgen von Ökostromanlagen beteiligt.
  33. Ein Landesförderprogramm unterstützt Kommunen bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Technik.
  34. Ein Landesprogramm fördert die energetische Sanierung kommunaler Gebäude.
  35. Kommunen erhalten die rechtliche Möglichkeit, von ortsansässigen Unternehmen eine Nahverkehrsabgabe zum Ausbau des Nahverkehrs zu erheben.
  36. Die Kommunen werden durch eine deutlich stärkere Landesfinanzierung des Nahverkehrs entlastet.
  37. Kommunale Packstationen und kleinere Güterbahnhöfe im ländlichen Raum werden von den Logistikbetrieben finanziert.
  38. Den Kommunen werden die Kosten der Gebührenfreiheit ausgeglichen.
  39. Die Kommunen erhalten deutlich mehr Geld für den Schulneubau.
  40. Für die kommunale Betreuung und Beratung von Asylsuchenden wird ein Pauschalbetrag gezahlt.
  41. Das Projekt SCHLAU NRW wird für alle Kreise und kreisfreien Städte ohne kommunalen Förder- oder Eigenanteil ausfinanziert.
  42. Kommunen, die Geflüchtete aufnehmen, sollen zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Die Investitionsgesellschaften werden per Gesetz von transparenten Gremien gesteuert, für deren Besetzung Landtag, Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbände, Kommunen und Wissenschaft ein Vorschlagsrecht erhalten.
  2. Kommunen und ihre Spitzenverbände erhalten Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte bei allen sie betreffenden Fragen.
  3. Entwicklungsagenturen wie die Zukunftsagentur Rheinisches Revier sind den jeweiligen Regionalräten auskunftspflichtig.
  4. Kommunen erhalten bei Neuerschließungen ein preisbegrenztes Vorkaufsrecht.
  5. Die Möglichkeiten zur Anwendung von Erbbaurechten werden ausgeweitet.
  6. Das Land beruft einen regelmäßig tagenden „Runden Tisch Wohnen“ mit Kommunen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Mieter- und Vermietervertretungen ein.
  7. Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften können Mittel sowie Planungs- und Beratungsleistungen einer öffentlichen Investitionsgesellschaft abrufen.
  8. Alle Kommunen in NRW werden befähigt, leerstehende Wohnungen, Büros und Gewerbeimmobilien in günstigen Wohnraum umzuwandeln.
  9. Alle Kommunen erhalten die Möglichkeit, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.
  10. Das Land unterstützt Kommunen finanziell und planungsrechtlich beim Auf- und Ausbau klimaneutraler Wärmenetze.
  11. Die Möglichkeiten der Kommunen, beim Aufbau erneuerbarer Energieerzeugung aktiv mitzuwirken, werden gestärkt.
  12. Privatisierte Stadtwerke werden wieder in kommunalen Besitz überführt.
  13. Kommunen und Menschen vor Ort werden an den Einnahmen aus Windparks beteiligt.
  14. Investoren werden verpflichtet, Standortgemeinden eine Beteiligung an neuen Wind-, Photovoltaik- und Speicheranlagen anzubieten.
  15. Standortkommunen werden durch Beteiligung oder Betreiberabgaben an den Erträgen von Ökostromanlagen beteiligt.
  16. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Eigenversorgung durch Hauseigentümer, Mietervereinigungen, Betriebe und Kommunen werden verbessert.
  17. Kommunen erhalten die rechtliche Möglichkeit, von ortsansässigen Unternehmen eine Nahverkehrsabgabe zum Ausbau des Nahverkehrs zu erheben.
  18. Nahverkehrsunternehmen sind kommunal und demokratisch kontrolliert.
  19. Ein Landesgesetz ermöglicht den Kommunen, die Pflicht zur Bindung einer Immobilie an einen Autostellplatz aufzugeben.
  20. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Innenstädten wird ermöglicht.
  21. Netze werden rekommunalisiert.
  22. Der Forderung der Kommunen in der Initiative „Seebrücke“ nach Aufnahme Geflüchteter soll Folge geleistet werden.
  23. Politische Entscheidungen sollen möglichst bürgernah getroffen werden, kommunale Belange in den Kommunen und nationale Angelegenheiten in den nationalen Parlamenten.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 9
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 41
  1. Das Land verpflichtet die Kreise zu einer regelmäßigen, verknüpften Sozial- und Gesundheitsberichterstattung.
  2. Die Sozial- und Gesundheitsberichterstattung der Kreise wird alle vier Jahre fortgeschrieben.
  3. Das Land kann Mietobergrenzen beschließen und die Kommunen verpflichten, Mietgrenzen unterhalb der Mittelwerte der örtlichen Mietspiegel festzulegen.
  4. Das Land soll Mietuntergrenzen beschließen, damit Kommunen keine Mietobergrenzen unterhalb der Mittelwerte der örtlichen Mietspiegel festlegen.
  5. Das Land soll mit den Kommunen dafür sorgen, dass die Menschen wohnortnah die nötige Gesundheitsversorgung erhalten.
  6. Kommunale Versorgungszentren beziehungsweise Polikliniken sollen eingerichtet werden.
  7. Ein landesweites Konzept für kommunale Aktionspläne gegen Kinderarmut soll entwickelt und umgesetzt werden.
  8. Ein landesweites Konzept für kommunale Aktionspläne gegen Kinderarmut soll Kinder und Familien in benachteiligten Stadtteilen direkt vor Ort unterstützen.
  9. Familien mit großen Problemen sollen vom Jugendamt nicht allein gelassen werden.
  10. Kinder und Jugendliche sollen an allen sie betreffenden Entscheidungen vor Ort und auf Landesebene gehört und beteiligt werden.
  11. Lebensmittelkontrollen finden in allen Städten und Kreisen tatsächlich und unangekündigt statt.
  12. Städte bieten ein vielfältiges soziales und kulturelles Angebot, damit alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
  13. Im Landesplanungsgesetz wird ein Auskunftsrecht der Fraktionen der Regionalräte verankert, das die Einsicht in Planungsunterlagen der Landesplanungsbehörde und der Kommunen umfasst.
  14. Kommunaler Grund und Boden wird nicht mehr veräußert.
  15. Land und Kommunen sind verpflichtet, menschenwürdige und bezahlbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen.
  16. Kommunen und Land bauen jährlich 100.000 eigene Wohnungen mit unbefristeter Sozialbindung.
  17. Die neuen Sozialwohnungen von Land und Kommunen sind barrierefrei und altersgerecht, mindestens zwei Prozent davon rollstuhlgerecht.
  18. Land und Kommunen lassen jährlich 100.000 mietpreisgebundene, barrierefreie Wohnungen bauen.
  19. Städte mit knappem Bauland behalten oder erwerben alle Flächen, die sie bekommen können.
  20. Die Privatisierung von kommunalem und landeseigenem Bauland wird gestoppt.
  21. Alle Kommunen führen ein Leerstandskataster ein.
  22. Wohnraum wird zur gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung und Mietpreissenkung kommunalisiert.
  23. Das Land fördert und koordiniert die Erstellung von Leerstandskatastern in allen Städten.
  24. Milieuschutzsatzungen werden umfassend angewendet, um Verdrängung und den Verlust günstigen Wohnraums zu verhindern.
  25. Städte und Gemeinden werden stärker verpflichtet, gegen Wohnraumvernichtung vorzugehen.
  26. Das Land fördert und koordiniert die Erstellung kommunaler Leerstandskataster.
  27. Alle Beschäftigten im Nahverkehr werden kommunal beschäftigt, ohne Fremdvergabe.
  28. Die Einrichtung eines kommunalen öffentlichen Güterverkehrs wird geprüft.
  29. Kommunen werden per Landesgesetz zum Erlass einer wirksamen Baumschutzsatzung verpflichtet.
  30. Kommunen dünnen Weiterbildungsangebote nicht durch Fusionen von Volkshochschulen oder Etatkürzungen aus, sondern stellen ihre Mittel verlässlich bereit und stocken sie auf.
  31. Kommunen und Personalvertretungen erkennen scheinselbstständige Lehrkräfte in der Weiterbildung als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte an.
  32. Für Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender in Landesunterkünften und Kommunen werden verbindliche und einklagbare Standards eingeführt.
  33. Für Unterbringung und Versorgung schutzsuchender Menschen in den Kommunen gelten verbindliche und einklagbare Standards.
  34. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird auf Landes- und Kommunalebene vollständig umgesetzt.
  35. Gemeinde- und Kreisordnung schreiben gewählte Behindertenausschüsse und -beiräte mit Entscheidungskompetenz und Rederecht in Räten und Kreistagen verbindlich vor.
  36. Kinder und Jugendliche werden zwingend beteiligt, wenn kommunale Planungen oder Vorhaben ihre Interessen berühren.
  37. In Nordrhein-Westfalen werden Modellversuche mit Bürgerräten auf kommunaler Ebene durchgeführt.
  38. Verpflichtende Einwohnerbefragungen stärken die kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten.
  39. Kunst und Kultur gelten nicht als freiwillige Leistung der Kommunen, sondern als Teil der Daseinsvorsorge.
  40. Sportförderung wird gesetzlich als kommunale Pflichtaufgabe verankert.
  41. Städte verweigern militärische Einrichtungen auf ihrem Gebiet.
Koalitionsvertrag 193456
Mehr Geld 31
  1. Die Kommunen erhalten deutlich mehr Landesmittel für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
  2. Die Förderrichtlinie progres.nrw für Klimaschutz und -anpassung in Kommunen wird schnell neu aufgelegt und deutlich besser ausgestattet.
  3. Die Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen wird verlängert und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.
  4. Eine Abgabe der Windenergieanlagen-Betreiber an die Standortgemeinden wird geprüft.
  5. Kommunen im Ruhrgebiet werden durch unbürokratische Landesförderung befähigt, Altstandorte durch Erwerb, Sanierung und Neuerschließung wieder nutzbar zu machen.
  6. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land- und Forstwirtinnen und -wirte, Kommunen und Unternehmen wird ausgebaut.
  7. Kommunen, die vom Land definierte ÖPNV-Mindeststandards zu Angebot, Takt und Lückenschlüssen erfüllen, erhalten über das ÖPNV-Gesetz eine zusätzliche Pauschale.
  8. Regionale Entwicklungsstrategien und sektorielle Teilkonzepte zur Umsetzung von Transformations- und Umbauaufgaben werden bedarfsgerecht gefördert.
  9. Kommunen sollen mit einem inklusiven Förderprogramm beim Erhalt und barrierearmen Ausbau von Spiel- und Bolzplätzen sowie Skate- und Dirtparks unterstützt werden.
  10. Das Ausführungsgesetz regelt die Finanzierung für die Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip.
  11. Den Kommunen wird die Nutzung zentraler Verwaltungsleistungen über den Portalverbund dauerhaft kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  12. Das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ wird so ausgestattet, dass alle Kreise und kreisfreien Städte teilnehmen können.
  13. Ein Landesförderprojekt im Sinne des Passiv-Aktiv-Transfers soll Kommunen ermöglichen, zusätzlich geförderte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zu schaffen, auch zur Unterstützung ökologischer Transformation.
  14. Ab 2023 wird das Projekt „Inklusion vor Ort“ in vier Modellkommunen bis zu fünf Jahre gemeinsam mit der „Aktion Mensch“ finanziert.
  15. Die Quartiersarbeit mit hauptamtlichen Quartiersmanagern wird mit einer Landesförderung hinterlegt.
  16. Die vom Bund angekündigte Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden soll unmittelbar erfolgen.
  17. Kommt der Bund seiner Verantwortung nicht nach, richtet das Land im Folgejahr selbst einen Altschuldenfonds ein, der teilnehmende Kommunen substanziell und bilanziell entlastet.
  18. Ein auf 20 Jahre angelegtes Investitionsprogramm von 300 Millionen Euro jährlich für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen wird geschaffen.
  19. Die Kommunen werden durch umgehende Durchführung der Konnexitätsfolgenabschätzung aus dem Pandemiegesetz zügig entlastet.
  20. Die Rückzahlung der Corona-Kreditierung im Gemeindefinanzierungsgesetz wird über den Tilgungszeitraum des Corona-Rettungsschirms des Landes gestreckt.
  21. Die ausbleibenden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen werden den Kommunen vom Land ersetzt.
  22. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell beim Aufbau gemeinsamer Dienstleistungszentren (Shared Service Center).
  23. Das Land setzt sich im Bund und in Europa für ein kommunalfreundlicheres Umsatzsteuerrecht ein.
  24. Die Förderpolitik für Städte und Gemeinden wird auch an Klimaneutralität, Klimafolgenanpassung und nachhaltiger Mobilität ausgerichtet.
  25. Über eine Initiative gegenüber dem Bund soll die Städtebauförderung präventiv zur frühzeitigen Vermeidung städtebaulicher Missstände einsetzbar werden.
  26. Landesinvestitionsprogramme wie die Dorferneuerung werden fortgesetzt.
  27. In dieser Legislaturperiode wird eine neue REGIONALE ausgelobt und die regionale Strukturförderung fortgesetzt.
  28. Die Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds für eine vorsorgende Bodenpolitik mit den Kommunen wird geprüft.
  29. Das Land setzt sich beim Bund dafür ein, den nicht ortsgebundenen Online-Handel zu Beiträgen für Standortgemeinschaften und Innenstadtstärkung zu bewegen oder zu verpflichten.
  30. Kommunen, deren Flächen als Retentionsflächen gebunden werden, sollen einen angemessenen Ausgleich erhalten.
  31. Es werden auch finanzielle Anreize geschaffen, damit alle Kommunen die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende einführen.
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Auf Landesebene wird ein Kompetenzzentrum Wärmewende zur Unterstützung der Kommunen gegründet.
  2. Projektträger neuer Windparks müssen Anwohnern und Kommunen im Umkreis mindestens 20 Prozent der Anteile anbieten.
  3. Kommunen wird auf Wunsch die Einführung einer Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV ermöglicht.
  4. Das Land setzt sich bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung dafür ein, dass Kommunen mehr Handlungsfreiheit zur Steigerung von Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erhalten.
  5. Unter Einbeziehung von Kommunen und Regionen werden Wege entwickelt, Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe, Industrie und Infrastruktur möglichst flächensparend zu decken.
  6. Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der räumlichen Umsetzung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten, soweit Flächensparziele, das Leitbild der dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.
  7. Geprüft wird, wie Kommunen, die durch den Ausbau Erneuerbarer Energien kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten haben, zusätzliche Flächenkontingente erhalten; das Ergebnis wird im Landesentwicklungsplan umgesetzt.
  8. Geprüft wird, ob große Ansiedlungen im landesweiten Interesse nicht auf den Flächenbedarf der Kommunen angerechnet werden.
  9. Kommunen und Unternehmen wird der Aufbau von Reallaboren, etwa zum Trainieren Künstlicher Intelligenz, ermöglicht.
  10. Die kommunalhaushaltsrechtlichen Regelungen werden überarbeitet, damit auch Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt vorsorgende Bodenpolitik betreiben können.
  11. Durch Änderung der Kreisordnung dürfen Kreise Beigeordnetenpositionen schaffen.
  12. Kommunen sollen durch Experimentierklauseln größere Handlungsspielräume erhalten.
  13. Die Zahl der Förderprogramme wird durch Zusammenlegung thematisch passender Programme verringert, um den Kommunen mehr Eigenverantwortung zu geben.
  14. Die Regeln zur Veräußerung landeseigener Grundstücke werden überarbeitet, damit Kommunen vorsorgende Bodenpolitik betreiben können.
  15. Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes wird per Rechtsverordnung umgesetzt, damit Kommunen in angespannten Märkten ihr Vorkaufsrecht besser ausüben können.
  16. Bei größeren Veränderungen wird der Standort von Landesliegenschaften mit den Kommunen abgestimmt.
  17. Über eine Bundesinitiative soll für vorsorgenden Hochwasserschutz ein überragendes öffentliches Interesse verankert werden.
  18. Kommunen sollen gemeinsam mit dem Bund mehr Möglichkeiten zur Aufnahme von Menschen in Notsituationen erhalten.
  19. Betroffene Kommunen werden vor offenen Vergabeverfahren über anstehende Veräußerungen von Landesliegenschaften informiert.
Weniger Pflichten 9
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 26
  1. Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen werden im Rahmen einer Wärmepumpenoffensive bei der Nutzung der Geothermie stärker unterstützt.
  2. Kommunen in den Tagebauumfeldern sollen Entwicklungsflächen zur Sicherung von Arbeitsplätzen erhalten.
  3. Kommunen werden systematischer beim Einwerben passender Fördermittel für Infrastrukturprojekte unterstützt.
  4. Ein hybrides Lotsensystem soll Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Förderprogrammen erleichtern.
  5. Kommunen und Feuerwehren werden bei der Prävention und Bekämpfung von Waldbränden unterstützt.
  6. Kommunen werden bei einem ambitionierten Nachhaltigkeitsmanagement unterstützt.
  7. Kommunen werden bei der Umsetzung der Klärschlammverordnung unterstützt.
  8. Als Einstieg in eine landesweite Mobilitätsgarantie werden Kommunen beim Ausbau von Bus-, Bürgerbus- und On-Demand-Angeboten unterstützt.
  9. Kommunen werden technologieoffen bei der Umrüstung ihrer Flotten auf emissionsarme bis emissionsfreie Antriebe unterstützt.
  10. Kommunen werden bei Planung und Bau kommunaler Radwegenetze unterstützt.
  11. Die Ausbildung kommunaler Mobilitätsmanagerinnen und -manager und die fachliche Unterstützung der Kommunen durch Zukunftsnetz Mobilität NRW und AGFS werden ausgeweitet.
  12. Kommunen werden systematisch zur Umsetzung sicherer Fußwege und Fußverkehrsnetze und zu deren Finanzierung beraten.
  13. Ergänzend zum Audit Familienfreundliche Kommune werden besonders engagierte Kommunen gewürdigt und ausgezeichnet.
  14. Open Government wird mit Fokus auf Kommunen und Zivilgesellschaft gefördert.
  15. Den Kommunen werden bessere Hilfs- und Kooperationsangebote unterbreitet.
  16. Eine verlässliche Gemeindefinanzierung soll sicherstellen, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können.
  17. Die künftige Gemeindefinanzierung soll gemeinsam mit den Kommunen so gestaltet werden, dass alle Menschen von gleichwertigen Lebensverhältnissen profitieren.
  18. Für die Kommunen günstige Rechtsetzung soll nicht wegen drohender Konnexität unterbleiben.
  19. Die Kommunen werden bei der Durchsetzung des Schottergartenverbots stärker unterstützt.
  20. Für die Konzeptvergabe von Liegenschaften durch Kommunen werden ein Handlungsleitfaden und Schulungen erstellt.
  21. Kommunen werden bei der Unterbringung von LSBTIQ*-Geflüchteten in speziellen Wohnformen mit Schutzkonzepten unterstützt.
  22. Der Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier wird kulturell begleitet und Projekte von Kommunen und Landschaftsverbänden werden unterstützt.
  23. Ein Folgeprogramm wird auch kommunalen Sportstätten zugänglich gemacht.
  24. Kommunen werden bei internationalen Partnerschaften und Klimapartnerschaften durch Beratungsangebote unterstützt.
  25. Statt immer mehr Programmmitteln wird eine zuständigkeitskonforme Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gefordert.
  26. Die Finanzverwaltung unterstützt Kommunen bei der Erkennung tatsächlicher Betriebsstandorte.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 18
  1. Kommunale Wärmepläne sollen für Siedlungen und Ortsteile Klimaschutzmaßnahmen und den passenden Mix aus Effizienz- und Wärmeplanung identifizieren.
  2. Ab 2023 werden die Kommunen gesetzlich verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
  3. Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Juli 2024 für kommunale Bestandsgebäude bei umfassender Dachsanierung.
  4. Kommunen mit Drittnutzerfinanzierung müssen ihre bisherigen ÖPNV-Aufwendungen aus dem Haushalt mindestens verstetigen.
  5. Gemeinsam mit den Kommunen sollen Angsträume beseitigt und Umwege vermieden werden.
  6. Mit Verbänden, Gewerkschaften, Kommunen sowie Kindern und Jugendlichen wird ein ressortübergreifender „Pakt gegen Kinderarmut“ geschlossen.
  7. Mit Kommunen und Trägern werden Lösungen für bessere psychisch-soziale Unterstützung von Schülern und Lehrkräften gesucht.
  8. Kommunale Liegenschaften werden gemeinsam mit den Kommunen stärker für den 5G-Ausbau geöffnet.
  9. Kreise und kreisfreie Städte sollen Katastrophenschutzbedarfspläne erstellen.
  10. Kreise und kreisfreie Städte sollen Krisenstäbe mit fortgebildetem Personal vorhalten.
  11. Für Krisenstäbe und operative Einheiten auf kommunaler und Landesebene werden Katastrophenschutzübungen durchgeführt.
  12. Mit Betreibern, Bund und Kommunen werden wirksame Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen umgesetzt.
  13. Kommunale Gremiensitzungen werden barrierefrei gestaltet, um die politische Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
  14. Die Ausrichtung der Aufgaben aller Kommunen und ihrer Unternehmen an den Prinzipien der Agenda 2030 wird unterstützt.
  15. Das WHO-Konzept altersgerechter Städte und Gemeinden soll in möglichst vielen Kommunen umgesetzt werden.
  16. Mit Sport, Jugendhilfe und Kommunen wird eine Bewegungsoffensive für Kinder und Jugendliche gestartet.
  17. Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird die Bäderinfrastruktur modernisiert.
  18. Den Gewerbesteueroasen von Kommunen im Land wird entgegengetreten.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 251727
Mehr Geld 17
  1. In allen Städten und Landkreisen werden Radverkehrskoordinationsstellen gefördert.
  2. Den Großteil der Sanierungsmittel erhalten die Kommunen, darunter zwei Milliarden Euro für überregional bedeutsame kommunale Brücken.
  3. Kommunen werden über Städtebauförderung, angepasstes Bau- und Nutzungsrecht und Beratung bei neuen Nutzungsmischungen unterstützt.
  4. Das Land investiert in kommunale Präventionsangebote, Bewegungsförderung und Sturzprävention.
  5. Die Bundesratsinitiative zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe soll umgesetzt werden.
  6. Die Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe wird dynamisiert.
  7. Kommunen sollen finanziell besser ausgestattet werden, damit es vor Ort Schwimmbäder, Bibliotheken und gute Schulgebäude gibt.
  8. Kommunen werden in die Cybersicherheitsarchitektur einbezogen und bei Sicherheitsmaßnahmen finanziell, organisatorisch und fachlich unterstützt.
  9. Der Bund soll eine umfassende Altschuldenlösung umsetzen und seinen Teil zur Entlastung der Kommunen beitragen.
  10. Bund und Länder sollen gemeinsam eine tragfähige Lösung schaffen, die hoch verschuldete Kommunen dauerhaft von übermäßigen Altschulden befreit.
  11. Bund und Land sollen eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kommunen sicherstellen, damit keine neuen Altschulden entstehen.
  12. Der Bund soll sich dauerhaft und verlässlich an der Finanzierung der Eingliederungshilfe beteiligen und die Kommunen strukturell entlasten.
  13. Sparkassen und NRW.BANK sollen Mittelstand, Handwerk und Kommunen mit Finanzierungs- und Förderangeboten bei Modernisierung und klimaneutraler Transformation unterstützen.
  14. Die Kofinanzierungssätze für europäische Strukturfonds sollen so gestaltet sein, dass sie die Kommunen nicht überfordern.
  15. Mittel des Bundes für Bevölkerungsschutz und Resilienz sollen tatsächlich bei Ländern und Kommunen ankommen.
  16. Die Finanzen der Städte, Gemeinden und Kreise werden als wichtigste Geldgeber für Kultur vor Ort gestärkt.
  17. Kommunen sollen durch die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen nicht mit langfristigen finanziellen Belastungen allein gelassen werden.
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 16
  1. Das Land unterstützt die kommunale Wärmeplanung, damit der Gebäudebestand schneller klimaneutral wird.
  2. Kommunen werden bei der konsequenten Durchsetzung des Baugebots unterstützt.
  3. Das Land unterstützt Kommunen bei der Erfassung von Baulücken mit Instrumenten und Beratung.
  4. Kommunen werden dabei unterstützt, gut angebundene Wohnstandorte zu identifizieren und zu entwickeln.
  5. Kommunen werden bei Beratung und Vorsorge gegen Starkregen unterstützt.
  6. Kommunen und Gemeinschaften, die sich als gentechnikfreie Regionen ausweisen wollen, werden unterstützt.
  7. Für die finanzielle Überforderung kleinerer Jugendämter durch aufwendige individualpädagogische Hilfen werden gemeinsam mit den Kommunen tragfähige Lösungen gesucht.
  8. Kommunen und ihre bestehenden Angebote der Suchthilfe werden unterstützt.
  9. Das Gemeindefinanzierungsgesetz wird um einen Mechanismus zur mehrjährigen Stabilisierung der Finanzkraftbetrachtung ergänzt.
  10. Das Land unterstützt die Kommunen mit Beratung und Wissenstransfer bei einer fairen, nachhaltigen Beschaffung.
  11. Im Katastrophenschutz braucht es Strukturen, die Risiken früh erkennen, Fähigkeiten planen und Kommunen im Ernstfall unterstützen.
  12. Das Land unterstützt insbesondere kleinere Kommunen, die spezielle Fähigkeiten für den Krisenfall nicht selbst vorhalten können.
  13. Kommunen werden beim Erhalt und bei der Modernisierung von Freibädern, Hallenbädern und Lehrschwimmbecken unterstützt.
  14. Kommunen werden bei der Freigabe geeigneter Badebereiche an natürlichen Gewässern unterstützt.
  15. Es werden Konzepte entwickelt, damit Kommunen Angebote wie Badeschiffe oder Pop-Up-Freibäder umsetzen können.
  16. Kommunen werden dabei unterstützt, Schwimmtrainer, Schwimmassistenzen und Lehrschwimmbecken vorzuhalten.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 23
  1. Kommunen sollen Unternehmen bei Genehmigungen und Planungsverfahren unterstützen.
  2. Zusätzlich zu sieben geplanten Radschnellwegen entstehen mit den Kommunen weitere Radvorrangrouten und überörtliche Radverbindungen.
  3. Gemeinsam mit den Kommunen werden sichere Schulradrouten mit landesweiten Qualitätsstandards eingerichtet.
  4. Klimaanpassung wird Grundvoraussetzung für landesgeförderte Stadtentwicklungsprojekte.
  5. Kommunen sollen Baulücken systematisch erfassen und Flächenpotenziale für neuen Wohnraum besser aktivieren.
  6. Die Unterbringung von Fund- und sichergestellten Tieren wird gemeinsam mit den Kommunen verlässlich und angemessen vergütet.
  7. Kommunale Netzwerke sollen Jugendliche nach der Jugendhilfe beim Übergang in Ausbildung, Studium, Beruf und eigenes Wohnen begleiten.
  8. Die Mitwirkung der Elternvertretung auf kommunaler Ebene wird von einer Kann-Regelung zum verbindlichen Standard.
  9. Mit einer Miet-Schutz-Offensive gemeinsam mit Kommunen, Mieterbund und Verbraucherzentralen wird gegen überhöhte Mieten vorgegangen.
  10. Mit den Kommunen wird eine landesweit einheitliche Rettungsdienstbedarfsplanung einschließlich der Luftrettung erarbeitet.
  11. Für Landes- und kommunale Dienstleistungen werden europäische digitale Zahlweg-Alternativen angeboten.
  12. Verbindliche Cybersicherheitsübungen werden etabliert.
  13. Über die Kommunale Haushaltsverordnung wird die Nutzung klimaschädlicher Technologien in den Kommunen zeitlich stärker begrenzt.
  14. Für den Kommunalen Ordnungsdienst werden verbindliche landesweite Ausbildungsstandards geschaffen.
  15. Krisenvorsorge soll in Schulen und Kommunen stärker vermittelt werden.
  16. Eine regelmäßige Betreiberkonferenz von Land, Kommunen, Sicherheitsbehörden und Betreibern bewertet Bedrohungen, Schutzbedarfe und Unterstützungsbedarf kritischer Infrastrukturen.
  17. Feuerwehr, Forst, Landwirtschaft und Kommunen arbeiten bei Waldbränden enger zusammen als bisher.
  18. Städte und Gemeinden werden dabei unterstützt, Kinder und Jugendliche mit altersgerechten Beteiligungsformaten systematisch in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
  19. Die kommunale Planung soll die Bedürfnisse junger Menschen frühzeitig berücksichtigen.
  20. Statt übergroßer und isolierter Einrichtungen sollen gemeinsam mit den Kommunen dezentrale, kleinere Wohneinheiten mit persönlichen Rückzugsorten entstehen.
  21. Kommunale Ausländer- und Einbürgerungsbehörden sollen Menschen über Behördengrenzen hinweg vom Ankommen über den Arbeitszugang bis zur Einbürgerung verlässlich begleiten.
  22. Ein regelmäßiger ressortübergreifender Dialog zwischen Landespolitik, Sport, Kommunen, Wissenschaft und Gesellschaft wird etabliert.
  23. Mit den Kommunen wird ein Konzept entwickelt, das UN-Nachhaltigkeitsziele, Menschenrechte und fairen Handel zu zentralen Aspekten von Städtepartnerschaften macht.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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