Beamte und öffentlicher Dienst
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Linke 6860
Mehr Geld 11
- Die Hauptstadtzulage wird auch Beschäftigten an Hochschulen, bei freien Trägern und im mittelbaren Landesdienst gewährt.
- Landesbeschäftigte erhalten bezahlte Abkühlpausen.
- An allen Schulen werden angemessen eingruppierte IT-Administratoren, bevorzugt im öffentlichen Dienst, eingesetzt.
- Die tarifierte Hauptstadtzulage soll für alle Beschäftigten umgesetzt werden.
- Für die Beamtenbesoldung wird ein Niveau im Mittel aller Länder angestrebt.
- Ausbildende Beschäftigte in der Verwaltung sollen für die Doppelbelastung mehr Geld erhalten.
- Die öffentlich Beschäftigten sollen besser bezahlt werden, um Altersarmut in niedrigen Gehaltsgruppen zu verhindern.
- Missverhältnisse zwischen Hauptverwaltung und Bezirken bei der Bezahlung sollen überwunden werden.
- Schlechtere Arbeitsplatzausstattung und Bezahlung in den Bezirken sollen beendet werden.
- Im öffentlichen Dienst werden Vertretungen der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte mit Befugnissen, Personal und Sachmitteln geschaffen.
- Das Personal im Justizvollzug erhält eine der Verantwortung und den Belastungen gerechte Entlohnung.
Mehr Rechte oder Angebote 50
- Eine neue Organisationsstruktur und ein Qualifizierungskonzept mit Quereinstieg und Aufstieg aus dem mittleren Dienst werden geprüft.
- Für Landesbeschäftigte gibt es bessere Hitzeschutzpläne.
- Für Landesbeschäftigte gibt es direkten Hitzeschutz durch Beschattung und Kühlmöglichkeiten.
- Landesbeschäftigte erhalten bezahlte Abkühlpausen.
- Für Landesbeschäftigte gibt es optionale Arbeitszeitregelungen, die die heißesten Tageszeiten aussparen.
- Digitale Prozesse der Sozialämter werden so gestaltet, dass sie schnelle Hilfe und Entlastung der Beschäftigten bringen.
- Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen erhalten Teamstunden als festen Teil ihrer Arbeitszeit.
- Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen erhalten Arbeitsplätze und klare Personalstrukturen.
- Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen sind in den schulischen Gremien vertreten.
- Schulbeschäftigte können sich an die unabhängige Beschwerdestelle wenden, wenn die Beschwerdestelle nach § 13 AGG nicht tätig wird.
- Im Zuwendungsbereich sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe soll Tarifbindung gelten.
- Die Gründung und Arbeit von Betriebs- und Personalräten soll gefördert werden.
- Der fallzahlorientierte Personalstandard im Regionalen Sozialen Dienst soll deutlich gesenkt werden.
- Beschäftigte im Regionalen Sozialen Dienst sollen ein verbindliches Recht auf regelmäßige Supervision und Fortbildung erhalten.
- Daueraufgaben an Hochschulen werden grundsätzlich mit Dauerstellen besetzt.
- Das Forum Gute Arbeit an den Hochschulen wird arbeitsfähig gestaltet.
- Die Umsetzung der im Forum Gute Arbeit entwickelten Maßnahmen wird unter Berücksichtigung aller Beschäftigtengruppen vorangetrieben.
- Die Personalvertretungen an Hochschulen werden auch bei der Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen unterstützt.
- Die Gremienstrukturen an den Hochschulen werden weiter demokratisiert.
- Die Möglichkeiten der Mitbestimmung an den Hochschulen werden gefördert.
- Der pauschale Ausschluss der Mitarbeitenden in Technik, Service und Verwaltung von der akademischen Selbstverwaltung wird abgeschafft.
- Mitarbeitende in Technik, Service und Verwaltung erhalten Mitbestimmung bei Berufungen.
- Beim Aufbau des Landesinstituts werden die Perspektiven von Lehramtsanwärtern, Lehrkräften und Schülern stärker berücksichtigt.
- In der Verwaltung sollen Aufstiegsmöglichkeiten und sichere Berufsperspektiven geschaffen werden.
- Befristete Stellen im öffentlichen Dienst sollen entfristet und permanente Stellen geschaffen werden.
- Flexible Arbeitszeitmodelle sollen im öffentlichen Dienst Standard sein.
- Im öffentlichen Dienst sollen größtmögliche Homeoffice-Möglichkeiten Standard sein.
- Hospitationen in der Verwaltung sollen ausgebaut werden.
- Für Qualifizierung und Fortbildung in der Verwaltung soll ein festes Budget vorgesehen werden.
- Auszubildende und Anwärterinnen und Anwärter sollen vollständig mit mobilen Geräten ausgestattet werden.
- Junge Teams in der Verwaltung sollen echte Mitbestimmung erhalten.
- Der einheitliche BerlinPC soll für alle Beschäftigten der Verwaltung Standard sein.
- Schlechtere Arbeitsplatzausstattung und Bezahlung in den Bezirken sollen beendet werden.
- Die Tarifverträge TV-L und TVöD sollen schrittweise angeglichen werden, um Ungleichbehandlung etwa bei Unikliniken zu beenden.
- Im öffentlichen Dienst werden Vertretungen der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte mit Befugnissen, Personal und Sachmitteln geschaffen.
- Die posttraumatische Belastungsstörung wird als Dienstunfallfolge anerkannt.
- Die Meinungsfreiheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird geschützt.
- Eingriffe in die Meinungsfreiheit öffentlich Beschäftigter werden auf ein Minimum begrenzt.
- In der Verwaltung dürfen politische Positionen offen diskutiert werden.
- Nicht strafbare Meinungsäußerungen öffentlich Beschäftigter begründen keine arbeits- oder dienstrechtlichen Maßregelungen.
- Die politische Bildung in der Ausbildung von Anwärtern und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird deutlich gestärkt.
- Die Personalvertretungen werden in Disziplinarverfahren einbezogen.
- Die Arbeitsbedingungen im Justizvollzug werden nachhaltig verbessert.
- Justizvollzugsbedienstete erhalten flächendeckende Angebote zur Supervision und Weiterbildung.
- Korruption, Machtmissbrauch und unangemessener Behandlung im Justizvollzug wird mit gemeinsam mit dem Personal erarbeiteten Maßnahmen entgegengewirkt.
- Der gehobene Justizvollzugsdienst wird eingeführt und schrittweise ausgebaut.
- Die Arbeitsbedingungen aller justiziellen Berufsgruppen, insbesondere des nicht-richterlichen Dienstes, werden verbessert.
- Die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Justiz werden ausgeweitet.
- Gemeinsam mit Richtern und Richtervertretungen werden Modelle entwickelt, die Art. 92 GG besser gerecht werden.
- Im Bewerbungs- und Ausbildungsprozess des öffentlichen Dienstes wird auf Prävention gegen extrem rechte Einstellungen gesetzt.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Dienst- und Fachaufsichten für Mitarbeitende in Technik, Service und Verwaltung werden neu bewertet und geregelt.
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll im öffentlichen Dienst Standard sein.
- Die Vier-Tage- bzw. 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich soll im öffentlichen Dienst in Modellprojekten geprüft werden.
- Das Land Berlin bietet im öffentlichen Dienst gute Arbeit, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
- Gewalt gegen öffentlich Beschäftigte ist inakzeptabel.
Weniger Rechte oder Angebote 2
- Personalverantwortliche dürfen öffentlich zugängliche Internetauftritte und Social-Media-Profile einsehen, um die Verfassungstreue bei Einstellung und bei Anhaltspunkten zu prüfen.
- Wer sensible Daten unbefugt weitergibt oder sich verfassungsfeindlich äußert oder handelt, kann insbesondere bei der Polizei einfacher aus dem Dienst entfernt werden.
Mehr Pflichten 4
- Räumungsklagen werden persönlich durch Justizbeamte zugestellt, verbunden mit Hinweisen auf Hilfsangebote.
- Der gesamte öffentliche Dienst des Landes wird diskriminierungskritisch und menschenrechtsbasiert aufgestellt und geschult.
- Bei der Besetzung exponierter Stellen im öffentlichen Dienst wird auf diskriminierungskritische Expertise geachtet.
- Die Verantwortung der Vollzugsbediensteten für die Menschen- und Grundrechte der Inhaftierten wird in Aus- und Fortbildung und im Dienstbetrieb verankert.
CDU 7918
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Beschäftigte der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung können im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten an bis zu 30 Arbeitstagen im Jahr an Reserveübungen teilnehmen.
- Der Schutz von Zeugen und Justizangehörigen wird verbessert.
- Die Strafandrohung für die Einwirkung auf Zeugen und Gerichtspersonen wird erhöht.
- Für die Bediensteten im Justizvollzug wird ein Schutzkonzept umgesetzt, das regelmäßige Schulungen zur Anwendung moderner Sicherheitstechnik und zur Selbstverteidigung umfasst.
- Justizvollzugsbeamte werden bei der Beantragung von Kennzeichen- und Auskunftssperren für die Meldeadressen der Bediensteten unterstützt.
- Für Parkplätze an Justizvollzugsanstalten werden bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen, insbesondere Videoüberwachung und eine bessere Beleuchtung.
- Im Berliner Richtergesetz wird die Möglichkeit geschaffen, den Ruhestand auf Antrag freiwillig bis zum 68. Lebensjahr hinauszuschieben.
- Für bereits tätige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im mittleren Dienst sowie weitere Bewerberinnen und Bewerber aus der Justiz werden Möglichkeiten der Qualifizierung für den gehobenen Dienst geschaffen.
- Für den Übergang von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in den gehobenen Dienst werden faire Übergangsregelungen geschaffen.
- Für Behörden und Betroffene werden gezielte Informations- und Fortbildungsangebote zu unseriösen Vermittlungs- und Migrationsagenturen geschaffen.
- Der Weg zügiger Verbeamtungen wird mit guten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.
- Der Weg zügiger Verbeamtungen wird mit einer verlässlichen Personalplanung fortgesetzt.
- Einsatzkräfte der Ordnungsämter erhalten regelmäßig Training durch die Polizeiakademie Berlin.
- Der Berufseinstieg in die Verwaltung wird schnell und flexibel gestaltet.
- Moderne Arbeitsformen wie flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, projektorientierte Zusammenarbeit und mehr Eigenverantwortung stärken die Identifikation und Personalbindung der Verwaltungsfachkräfte.
- Mehr Homeoffice-Möglichkeiten im öffentlichen Dienst sollen die beruflichen Chancen Alleinerziehender stärken.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
- Der Schutz der Beschäftigten im Justizvollzug hat höchste Priorität.
- Die Gerichtsvollzieherausbildung wird grundlegend reformiert.
- Beschäftigte werden angesichts des Personalmangels bedarfsgerechter eingesetzt.
- Bestehende personelle Ressourcen werden durch innovative Aufgabenkritik effizienter eingesetzt.
- Das Beamten- und Laufbahnrecht wird angepasst.
- Das Personalvertretungsgesetz wird den aktuellen Erfordernissen angepasst.
- Die Besoldung der Beamten wird neu strukturiert und an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst.
- Bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst gelten nur Eignung, Leistung und Befähigung.
Mehr Pflichten 7
- Geeignete Tätigkeiten werden auf andere Stellen oder unterstützendes Personal übertragen.
- Ergänzende Schulungen von Familienrichtern zum Kinderschutz durch die Berliner Gewaltschutzambulanz werden verbindlich geregelt.
- Hospitationen von Familienrichtern in den Kinderschutzteams werden verbindlich geregelt.
- Landesbeschäftigte können im Krisenfall auch außerhalb ihrer normalen Tätigkeitsfelder herangezogen werden.
- Im öffentlichen Dienst wird ein Verfassungstreue-Check eingeführt, damit Staatsbedienstete auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
- Staatliche Repräsentanten müssen weltanschaulich neutral auftreten.
- Wir werden einen Verfassungstreue-Check im Öffentlichen Dienst einführen, um sicherzustellen, dass Staatsbedienstete fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen
AfD 125
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Grüne 2638
Mehr Rechte oder Angebote 36
- Landeseigene Unternehmen und die Berliner Verwaltung sollen bei flexiblen Arbeitszeitmodellen eine Vorreiterrolle übernehmen.
- Die zuständigen Mitarbeitenden des Landesamts für Arbeitsschutz werden weiterqualifiziert.
- Daueraufgaben an Hochschulen dürfen nur von Beschäftigten der Hochschule übernommen werden.
- Die Europa-Kompetenz der Verwaltung wird durch gezielten Spracherwerb, digitale Sprachmittlungsprogramme und regelmäßigen Expertenaustausch gestärkt.
- Der Dialog mit sozialen Trägern, Kultur- und Bildungsinstitutionen, Bezirken, Landesbeschäftigten und Stadtgesellschaft über die Haushaltspolitik wird wieder aufgenommen.
- Für die Berliner Verwaltung wird eine Wechseljahres-Strategie entwickelt.
- Das Neutralitätsgesetz wird vollständig abgeschafft.
- Im öffentlichen Dienst werden Sensibilisierungen gegen anti-asiatischen Rassismus eingeführt.
- Beschäftigte der Berliner Behörden werden zu Antislawismus geschult.
- Die Arbeitsbedingungen im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten werden nachhaltig verbessert.
- Das Landesamt soll modern und gut ausgestattet sein, mit fairen Arbeitsbedingungen und ausreichend Personal.
- Personal in Gerichten und Jugendämtern wird geschult, um Diskriminierung von Regenbogenfamilien abzubauen.
- Das Personal der Teilhabefachdienste wird besser qualifiziert.
- Karriere- und Entwicklungswege in der Verwaltung werden transparenter gestaltet.
- Polizei und Staatsanwaltschaften werden für rechte Straftaten geschult und sensibilisiert.
- Staatsanwaltschaften werden regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen geschult.
- Der öffentliche Dienst, besonders in sicherheitsrelevanten Bereichen, wird vor Rechtsextremisten geschützt.
- Interne Beschwerde- und Meldestrukturen im öffentlichen Dienst werden verbessert und ausgebaut.
- Das Neutralitätsgesetz wird abgeschafft.
- In der Berliner Verwaltung werden flexible Übergänge in die Pension, Teilzeitmodelle und altersgerechte Arbeitsbedingungen für eine Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus geschaffen.
- Die Justizvollzugsanstalten werden baulich modernisiert.
- Für Richter und Staatsanwälte werden Fortbildungen zu Fehlurteilen angeboten.
- Die Arbeitsbedingungen in der Justiz werden familienfreundlicher und mobiler.
- Quereinstiege, Aufstiege und Wechsel in der Justiz werden durch Anrechnung von Vorerfahrungszeiten erleichtert.
- Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher wird qualifiziert.
- Bei den Fortbildungen in der Justiz wird der interdisziplinäre Ansatz gestärkt.
- Es gibt mehr qualifizierte Fortbildungen zu Kindesanhörungen, zur Istanbul-Konvention, zu häuslicher Gewalt und zu rechtsextrem motivierten Straftaten.
- Für Gerichte und Staatsanwaltschaften wird ein Raumkonzept für ökologische Sanierung und effizientere Flächennutzung entwickelt.
- Eine Kultur der Wertschätzung und Beteiligung sowie mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte werden geschaffen.
- Den Beschäftigten der Verwaltung wird eine moderne und digitale Arbeitsausstattung bereitgestellt.
- Die Lebensrealitäten der Landesbeschäftigten werden bei neuen Arbeitsmodellen berücksichtigt.
- Mobiles Arbeiten, Jobsharing und Führen in Teilzeit werden in der Verwaltung ermöglicht.
- Der Quereinstieg in die Verwaltung wird durch Onboarding- und Weiterbildungsangebote erleichtert.
- Duale Ausbildung, duale Studiengänge und Trainee-Programme im öffentlichen Dienst werden ausgebaut.
- Beschäftigtenwohnen für den öffentlichen Dienst wird etabliert.
- Die Beschäftigten der Verwaltung werden besonders in Digitalthemen fort- und weitergebildet.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
SPD 3112
Mehr Geld 3
- Das Regenbogennetzwerk in der Verwaltung wird ausgebaut und mit den nötigen Ressourcen ausgestattet.
- Gleiche Arbeit im öffentlichen Dienst soll in Bezirken und auf Landesebene gleich bezahlt werden.
- Bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis bleiben erworbene Versorgungsansprüche als Altersgeld erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Eine Betriebs- und Personalrätekonferenz für den Dialog zwischen Politik, Gewerkschaften und Betrieben wird geschaffen.
- Die Berliner Verwaltung wird dabei unterstützt, Arbeitszeiten im Sinne der Beschäftigten flexibler zu gestalten.
- Routinemäßige Supervision zur Reflexion des Einsatzgeschehens wird für Beamtinnen und Beamte ausgebaut.
- Die Staatsanwaltschaft wird durch Fortbildungsangebote zur organisierten extremen Rechten gestärkt.
- Die sportliche Betätigung der Landesbeschäftigten in nicht-kommerziellen Sportvereinen wird gefördert.
- Gleiche Arbeit im öffentlichen Dienst soll in Bezirken und auf Landesebene gleich bezahlt werden.
- Im öffentlichen Dienst werden transparente, diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren und moderne Arbeitsbedingungen geschaffen.
- Bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis bleiben erworbene Versorgungsansprüche als Altersgeld erhalten.
- Im öffentlichen Dienst werden Homeoffice, Jobsharing in Führungspositionen, flexible Arbeitszeiten und bessere Aufstiegschancen umgesetzt.
- Der Bau von Beschäftigtenwohnungen für den öffentlichen Dienst wird vorangetrieben.
- Künstliche Intelligenz wird in der Verwaltung verantwortungsbewusst und mit klaren Leitplanken genutzt.
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 3
- Bei der Senatsverwaltung für Inneres wird eine Einheit „Interne Ermittlungen“ zur Aufarbeitung strafrechtlicher Vorwürfe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes angestrebt.
- Das Disziplinarrecht wird für Dienstvergehen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle präzisiert, etwa für stille Mitgliedschaft in Chatgruppen mit menschenverachtenden Inhalten.
- Die Verwaltung schult ihre Beschäftigte verbindlich gegen strukturelle Diskriminierung.
BSW 3314
Mehr Geld 6
- Beim gleichen Arbeitgeber soll gleiches Gehalt für gleiche Arbeit gelten.
- Die Unterscheidung zwischen Ost und West bei Gehalt und Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst soll beendet werden.
- Beschäftigte der Justiz werden gut bezahlt.
- In den Verwaltungen werden vermehrt Leistungsprämien gezahlt.
- Die Vergütung im öffentlichen Dienst wird an die aktuellen Lebenshaltungskosten in der Stadt angepasst.
- Die Eingruppierungskriterien im öffentlichen Dienst werden gelockert, damit IT-Fachkräfte konkurrenzfähige Gehälter erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Prekäre Arbeit in Landesverantwortung soll abgeschafft werden.
- Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sollen wieder voll angewendet werden.
- Beschäftigte, Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräte werden in ihrem Einsatz für Arbeitnehmerrechte unterstützt.
- Der öffentliche Bereich soll mit tariflich gesicherten Arbeitsverhältnissen Vorbild für die Privatwirtschaft sein.
- Beim gleichen Arbeitgeber soll gleiches Gehalt für gleiche Arbeit gelten.
- Die Unterscheidung zwischen Ost und West bei Gehalt und Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst soll beendet werden.
- Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst erfolgen ausschließlich nach Eignung, nicht nach Quoten.
- Personalräte erhalten gesetzlich stärkere Mitbestimmungsrechte gegenüber den Dienststellen.
- Gesundheitsprogramme in den Ämtern werden gefördert, um Krankheitsausfälle zu senken.
- Beförderungen für kontinuierliche Leistung werden im öffentlichen Dienst zum Regelfall.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Eine Bürgerversicherung als einheitliche Krankenversicherung für alle, auch Beamte und Besserverdiener, wird angestrebt.
- Die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung werden für Beamte an die für Angestellte und Selbstständige angeglichen.
- Bürokratische Regularien und Beteiligungsvorgaben bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst werden gesetzlich auf ein Minimum reduziert.
FDP 4110
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Beschäftigte aus Wissenschaft, Hochschulen und Landesdienst erhalten Freistellungen auf Zeit für Unternehmensgründungen.
- Gleiche Arbeit in der Verwaltung wird mit vergleichbaren Stellenprofilen, Anforderungen und Entwicklungsperspektiven verbunden.
- Der Staat sorgt für eine gute Arbeitsatmosphäre bei seinen Beschäftigten.
- Leistungsabhängige Beförderungen werden unabhängig von der Diensterfahrung ermöglicht.
- Die Verwaltung erhält moderne Arbeitsplätze, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein.
- Rechtspfleger, Familienrichter und Jugendamtsmitarbeiter werden zu häuslicher Gewalt besser ausgebildet.
- KI unterstützt Verwaltungsbeschäftigte bei Routineaufgaben, damit mehr Zeit für individuelle Beratung bleibt.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 41642
Mehr Geld 4
- In das Verwaltungspersonal wird mit guten Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung investiert.
- Die Anhebung des Einstiegsamts auf A8 wird geprüft.
- An der HWR Berlin wird ein dualer Studiengang für Gerichtsvollzieher mit Eingangsamt A 9 eingerichtet.
- Die Vergütung der Landesbeschäftigten wird binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesniveau angehoben.
Mehr Rechte oder Angebote 39
- In das Verwaltungspersonal wird mit guten Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung investiert.
- Die Verwaltungsreform wird durch modernes Personalmanagement, gezielte Personalgewinnung und Entwicklung von Führungs- und Nachwuchskräften flankiert.
- Neue Arbeitsformen sollen in der Verwaltung nicht nur für konzeptionelle Tätigkeiten möglich sein.
- Work-Life-Balance und Attraktivität der Arbeit in der Verwaltung werden gefördert.
- Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen in Verwaltung, Polizei und Justiz werden gefördert.
- Verwaltungsbeschäftigte werden im Umgang mit Menschen unterstützt, die Falschinformationen verbreiten oder sich extremistisch oder menschenfeindlich äußern.
- Demokratiebildung und digitale Medienkompetenz in der Verwaltung werden gestärkt.
- Die Anreize für Mangelberufe im öffentlichen Dienst, insbesondere im IT-Bereich, werden ausgebaut.
- Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sollen die Beschäftigten stärker informieren und bei der datenschutzkonformen Umsetzung unterstützen.
- Für die Staatsanwaltschaft werden entsprechende Fortbildungsangebote zur Antisemitismusprävention entwickelt und in den Fortbildungskatalog aufgenommen.
- Die vorhandenen Stellen beim Antisemitismusbeauftragten werden entfristet.
- Ein modernes öffentliches Dienst- und Personalrecht mit mehr Spielräumen und Mitarbeiterbeteiligung wird angestrebt.
- In der Landeskommission gegen Gewalt wird ein ressortübergreifender Leitfaden zur Prävention von Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes entwickelt.
- Die Umsetzung des Leitfadens zur Gewaltprävention gegenüber Bediensteten wird mit Ressourcen ausgestattet.
- Auf Bundesebene wird eine Stärkung der Kompetenzen von Rechtspflegern und Gerichtsvollziehern angestrebt.
- Eine zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Berliner Justiz wird geprüft.
- Die Ausbildungskapazitäten im Rechtsreferendariat werden erhöht.
- Eine Verbeamtung im Rechtsreferendariat wird geprüft.
- Als Pilotprojekt werden Assistenzstellen für Rechtsreferendare eingeführt.
- In der Justiz wird mobiles Arbeiten ermöglicht.
- Arbeitsstrukturen und Personalentwicklung im Justizvollzug werden verbessert.
- Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Volkshochschulen werden verbessert.
- Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen auf betriebseigenen Grundstücken Mitarbeiterwohnungen für Landesbeschäftigte bauen.
- Das Land bietet seinen Beschäftigten als Arbeitgeber gute Arbeitsbedingungen.
- Die Beschäftigten der Vergabestellen werden zur Tariftreue geschult.
- Beschäftigte der Jobcenter erhalten regelmäßig Weiterbildungen.
- Die Mitarbeiter der Teilhabefachdienste werden kontinuierlich qualifiziert.
- Die Gewaltschutzambulanz erhält ein Fortbildungsangebot für Jugendämter.
- Struktur, Ausstattung und Arbeitsbedingungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden nach modernsten Standards gestaltet, damit er ein attraktiver Arbeitgeber ist.
- Für die für Sport zuständigen Beschäftigten in Landes- und Bezirksverwaltungen werden Sensibilisierungsmaßnahmen initiiert.
- Homeoffice-Möglichkeiten, digitales und mobiles Arbeiten in der Verwaltung sowie die Raumbedarfsstrategie werden weiterentwickelt.
- Mobiles Arbeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lebensphasengerechte Angebote und Modelle zur Angehörigenpflege in der Verwaltung werden weiterentwickelt.
- Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung werden mit einem Reparaturgesetz analog zur R-Besoldung umgesetzt.
- Einheitliche Stellenbewertungen für identische Aufgaben werden vorangetrieben.
- Bewertungsgefälle zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen bei gleichen Aufgaben werden angeglichen.
- Trainees mit Bachelor- oder Masterabschluss können das Traineeprogramm in allen Haupt- und Bezirksverwaltungen durchlaufen.
- Quereinsteigende und Trainees werden gezielt eingearbeitet.
- Eine Zufriedenheitsbefragung des Landes- und Bezirkspersonals wird durchgeführt.
- Eine Rahmendienstvereinbarung gegen zunehmende Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 13
- Das Personalvertretungsgesetz wird mit allen relevanten Akteuren evaluiert und modernisiert.
- Ein neues Leitbild für Führungskräfte wird erarbeitet.
- Bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst soll im gesetzlichen Rahmen die Vielfalt der Stadtgesellschaft abgebildet werden.
- Das Dienstunfallrecht wird unter Berücksichtigung aktueller arbeitsmedizinischer Erkenntnisse novelliert.
- Die Standardisierung von Arbeitsbedingungen, Ausstattung und Aufgabenprofil der Schulhausmeister wird geprüft.
- Für den internationalen Wettbewerb braucht die Wissenschaft exzellente Professuren, einen hochqualifizierten Mittelbau und qualifizierte Beschäftigte in Technik, Service und Verwaltung.
- In den Berliner Verwaltungen werden einheitliche Standards zum Umgang mit ehrenamtlich tätigen Beschäftigten entwickelt und etabliert.
- Das Personalvertretungsgesetz wird weiterentwickelt.
- Die Beschäftigten des Landes und der Bezirke werden gestärkt.
- Die Besoldungsregelungen werden modernisiert und in einem Berliner Landesbesoldungsgesetz zusammengeführt.
- Die Laufbahnverordnungen werden modernisiert.
- Ein Berliner Altersgeldgesetz zur Förderung beruflicher Wechsel wird geprüft.
- Das generelle Pensionseintrittsalter wird an das Niveau der anderen Bundesländer angepasst.
Mehr Pflichten 4
- Personal in Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichem Dienst und Berliner Gerichten wird geschult, um Diskriminierung insbesondere von Regenbogen-Pflegefamilien abzubauen.
- Bei Einstellung und Übernahme von Führungsaufgaben im öffentlichen Dienst wird eine Abfrage im Bundeszentralregister vorgenommen.
- Bei konkreten Anlässen prüft der Verfassungsschutz die Zuverlässigkeit von Beschäftigten in Justiz, Strafvollzug, Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr und kritischer Infrastruktur.
- Das Vorhaben zur Richteranklage wird weiterverfolgt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht