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Beamte und öffentlicher Dienst

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 6860
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 50
  1. Eine neue Organisationsstruktur und ein Qualifizierungskonzept mit Quereinstieg und Aufstieg aus dem mittleren Dienst werden geprüft.
  2. Für Landesbeschäftigte gibt es bessere Hitzeschutzpläne.
  3. Für Landesbeschäftigte gibt es direkten Hitzeschutz durch Beschattung und Kühlmöglichkeiten.
  4. Landesbeschäftigte erhalten bezahlte Abkühlpausen.
  5. Für Landesbeschäftigte gibt es optionale Arbeitszeitregelungen, die die heißesten Tageszeiten aussparen.
  6. Digitale Prozesse der Sozialämter werden so gestaltet, dass sie schnelle Hilfe und Entlastung der Beschäftigten bringen.
  7. Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen erhalten Teamstunden als festen Teil ihrer Arbeitszeit.
  8. Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen erhalten Arbeitsplätze und klare Personalstrukturen.
  9. Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen sind in den schulischen Gremien vertreten.
  10. Schulbeschäftigte können sich an die unabhängige Beschwerdestelle wenden, wenn die Beschwerdestelle nach § 13 AGG nicht tätig wird.
  11. Im Zuwendungsbereich sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe soll Tarifbindung gelten.
  12. Die Gründung und Arbeit von Betriebs- und Personalräten soll gefördert werden.
  13. Der fallzahlorientierte Personalstandard im Regionalen Sozialen Dienst soll deutlich gesenkt werden.
  14. Beschäftigte im Regionalen Sozialen Dienst sollen ein verbindliches Recht auf regelmäßige Supervision und Fortbildung erhalten.
  15. Daueraufgaben an Hochschulen werden grundsätzlich mit Dauerstellen besetzt.
  16. Das Forum Gute Arbeit an den Hochschulen wird arbeitsfähig gestaltet.
  17. Die Umsetzung der im Forum Gute Arbeit entwickelten Maßnahmen wird unter Berücksichtigung aller Beschäftigtengruppen vorangetrieben.
  18. Die Personalvertretungen an Hochschulen werden auch bei der Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen unterstützt.
  19. Die Gremienstrukturen an den Hochschulen werden weiter demokratisiert.
  20. Die Möglichkeiten der Mitbestimmung an den Hochschulen werden gefördert.
  21. Der pauschale Ausschluss der Mitarbeitenden in Technik, Service und Verwaltung von der akademischen Selbstverwaltung wird abgeschafft.
  22. Mitarbeitende in Technik, Service und Verwaltung erhalten Mitbestimmung bei Berufungen.
  23. Beim Aufbau des Landesinstituts werden die Perspektiven von Lehramtsanwärtern, Lehrkräften und Schülern stärker berücksichtigt.
  24. In der Verwaltung sollen Aufstiegsmöglichkeiten und sichere Berufsperspektiven geschaffen werden.
  25. Befristete Stellen im öffentlichen Dienst sollen entfristet und permanente Stellen geschaffen werden.
  26. Flexible Arbeitszeitmodelle sollen im öffentlichen Dienst Standard sein.
  27. Im öffentlichen Dienst sollen größtmögliche Homeoffice-Möglichkeiten Standard sein.
  28. Hospitationen in der Verwaltung sollen ausgebaut werden.
  29. Für Qualifizierung und Fortbildung in der Verwaltung soll ein festes Budget vorgesehen werden.
  30. Auszubildende und Anwärterinnen und Anwärter sollen vollständig mit mobilen Geräten ausgestattet werden.
  31. Junge Teams in der Verwaltung sollen echte Mitbestimmung erhalten.
  32. Der einheitliche BerlinPC soll für alle Beschäftigten der Verwaltung Standard sein.
  33. Schlechtere Arbeitsplatzausstattung und Bezahlung in den Bezirken sollen beendet werden.
  34. Die Tarifverträge TV-L und TVöD sollen schrittweise angeglichen werden, um Ungleichbehandlung etwa bei Unikliniken zu beenden.
  35. Im öffentlichen Dienst werden Vertretungen der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte mit Befugnissen, Personal und Sachmitteln geschaffen.
  36. Die posttraumatische Belastungsstörung wird als Dienstunfallfolge anerkannt.
  37. Die Meinungsfreiheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird geschützt.
  38. Eingriffe in die Meinungsfreiheit öffentlich Beschäftigter werden auf ein Minimum begrenzt.
  39. In der Verwaltung dürfen politische Positionen offen diskutiert werden.
  40. Nicht strafbare Meinungsäußerungen öffentlich Beschäftigter begründen keine arbeits- oder dienstrechtlichen Maßregelungen.
  41. Die politische Bildung in der Ausbildung von Anwärtern und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird deutlich gestärkt.
  42. Die Personalvertretungen werden in Disziplinarverfahren einbezogen.
  43. Die Arbeitsbedingungen im Justizvollzug werden nachhaltig verbessert.
  44. Justizvollzugsbedienstete erhalten flächendeckende Angebote zur Supervision und Weiterbildung.
  45. Korruption, Machtmissbrauch und unangemessener Behandlung im Justizvollzug wird mit gemeinsam mit dem Personal erarbeiteten Maßnahmen entgegengewirkt.
  46. Der gehobene Justizvollzugsdienst wird eingeführt und schrittweise ausgebaut.
  47. Die Arbeitsbedingungen aller justiziellen Berufsgruppen, insbesondere des nicht-richterlichen Dienstes, werden verbessert.
  48. Die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Justiz werden ausgeweitet.
  49. Gemeinsam mit Richtern und Richtervertretungen werden Modelle entwickelt, die Art. 92 GG besser gerecht werden.
  50. Im Bewerbungs- und Ausbildungsprozess des öffentlichen Dienstes wird auf Prävention gegen extrem rechte Einstellungen gesetzt.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 4
CDU 7918
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Beschäftigte der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung können im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten an bis zu 30 Arbeitstagen im Jahr an Reserveübungen teilnehmen.
  2. Der Schutz von Zeugen und Justizangehörigen wird verbessert.
  3. Die Strafandrohung für die Einwirkung auf Zeugen und Gerichtspersonen wird erhöht.
  4. Für die Bediensteten im Justizvollzug wird ein Schutzkonzept umgesetzt, das regelmäßige Schulungen zur Anwendung moderner Sicherheitstechnik und zur Selbstverteidigung umfasst.
  5. Justizvollzugsbeamte werden bei der Beantragung von Kennzeichen- und Auskunftssperren für die Meldeadressen der Bediensteten unterstützt.
  6. Für Parkplätze an Justizvollzugsanstalten werden bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen, insbesondere Videoüberwachung und eine bessere Beleuchtung.
  7. Im Berliner Richtergesetz wird die Möglichkeit geschaffen, den Ruhestand auf Antrag freiwillig bis zum 68. Lebensjahr hinauszuschieben.
  8. Für bereits tätige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im mittleren Dienst sowie weitere Bewerberinnen und Bewerber aus der Justiz werden Möglichkeiten der Qualifizierung für den gehobenen Dienst geschaffen.
  9. Für den Übergang von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in den gehobenen Dienst werden faire Übergangsregelungen geschaffen.
  10. Für Behörden und Betroffene werden gezielte Informations- und Fortbildungsangebote zu unseriösen Vermittlungs- und Migrationsagenturen geschaffen.
  11. Der Weg zügiger Verbeamtungen wird mit guten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.
  12. Der Weg zügiger Verbeamtungen wird mit einer verlässlichen Personalplanung fortgesetzt.
  13. Einsatzkräfte der Ordnungsämter erhalten regelmäßig Training durch die Polizeiakademie Berlin.
  14. Der Berufseinstieg in die Verwaltung wird schnell und flexibel gestaltet.
  15. Moderne Arbeitsformen wie flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, projektorientierte Zusammenarbeit und mehr Eigenverantwortung stärken die Identifikation und Personalbindung der Verwaltungsfachkräfte.
  16. Mehr Homeoffice-Möglichkeiten im öffentlichen Dienst sollen die beruflichen Chancen Alleinerziehender stärken.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 7
AfD 125
Grüne 2638
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Landeseigene Unternehmen und die Berliner Verwaltung sollen bei flexiblen Arbeitszeitmodellen eine Vorreiterrolle übernehmen.
  2. Die zuständigen Mitarbeitenden des Landesamts für Arbeitsschutz werden weiterqualifiziert.
  3. Daueraufgaben an Hochschulen dürfen nur von Beschäftigten der Hochschule übernommen werden.
  4. Die Europa-Kompetenz der Verwaltung wird durch gezielten Spracherwerb, digitale Sprachmittlungsprogramme und regelmäßigen Expertenaustausch gestärkt.
  5. Der Dialog mit sozialen Trägern, Kultur- und Bildungsinstitutionen, Bezirken, Landesbeschäftigten und Stadtgesellschaft über die Haushaltspolitik wird wieder aufgenommen.
  6. Für die Berliner Verwaltung wird eine Wechseljahres-Strategie entwickelt.
  7. Das Neutralitätsgesetz wird vollständig abgeschafft.
  8. Im öffentlichen Dienst werden Sensibilisierungen gegen anti-asiatischen Rassismus eingeführt.
  9. Beschäftigte der Berliner Behörden werden zu Antislawismus geschult.
  10. Die Arbeitsbedingungen im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten werden nachhaltig verbessert.
  11. Das Landesamt soll modern und gut ausgestattet sein, mit fairen Arbeitsbedingungen und ausreichend Personal.
  12. Personal in Gerichten und Jugendämtern wird geschult, um Diskriminierung von Regenbogenfamilien abzubauen.
  13. Das Personal der Teilhabefachdienste wird besser qualifiziert.
  14. Karriere- und Entwicklungswege in der Verwaltung werden transparenter gestaltet.
  15. Polizei und Staatsanwaltschaften werden für rechte Straftaten geschult und sensibilisiert.
  16. Staatsanwaltschaften werden regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen geschult.
  17. Der öffentliche Dienst, besonders in sicherheitsrelevanten Bereichen, wird vor Rechtsextremisten geschützt.
  18. Interne Beschwerde- und Meldestrukturen im öffentlichen Dienst werden verbessert und ausgebaut.
  19. Das Neutralitätsgesetz wird abgeschafft.
  20. In der Berliner Verwaltung werden flexible Übergänge in die Pension, Teilzeitmodelle und altersgerechte Arbeitsbedingungen für eine Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus geschaffen.
  21. Die Justizvollzugsanstalten werden baulich modernisiert.
  22. Für Richter und Staatsanwälte werden Fortbildungen zu Fehlurteilen angeboten.
  23. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz werden familienfreundlicher und mobiler.
  24. Quereinstiege, Aufstiege und Wechsel in der Justiz werden durch Anrechnung von Vorerfahrungszeiten erleichtert.
  25. Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher wird qualifiziert.
  26. Bei den Fortbildungen in der Justiz wird der interdisziplinäre Ansatz gestärkt.
  27. Es gibt mehr qualifizierte Fortbildungen zu Kindesanhörungen, zur Istanbul-Konvention, zu häuslicher Gewalt und zu rechtsextrem motivierten Straftaten.
  28. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften wird ein Raumkonzept für ökologische Sanierung und effizientere Flächennutzung entwickelt.
  29. Eine Kultur der Wertschätzung und Beteiligung sowie mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte werden geschaffen.
  30. Den Beschäftigten der Verwaltung wird eine moderne und digitale Arbeitsausstattung bereitgestellt.
  31. Die Lebensrealitäten der Landesbeschäftigten werden bei neuen Arbeitsmodellen berücksichtigt.
  32. Mobiles Arbeiten, Jobsharing und Führen in Teilzeit werden in der Verwaltung ermöglicht.
  33. Der Quereinstieg in die Verwaltung wird durch Onboarding- und Weiterbildungsangebote erleichtert.
  34. Duale Ausbildung, duale Studiengänge und Trainee-Programme im öffentlichen Dienst werden ausgebaut.
  35. Beschäftigtenwohnen für den öffentlichen Dienst wird etabliert.
  36. Die Beschäftigten der Verwaltung werden besonders in Digitalthemen fort- und weitergebildet.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 2
SPD 3112
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 3
BSW 3314
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
FDP 4110
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
Koalitionsvertrag 41642
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. In das Verwaltungspersonal wird mit guten Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung investiert.
  2. Die Verwaltungsreform wird durch modernes Personalmanagement, gezielte Personalgewinnung und Entwicklung von Führungs- und Nachwuchskräften flankiert.
  3. Neue Arbeitsformen sollen in der Verwaltung nicht nur für konzeptionelle Tätigkeiten möglich sein.
  4. Work-Life-Balance und Attraktivität der Arbeit in der Verwaltung werden gefördert.
  5. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen in Verwaltung, Polizei und Justiz werden gefördert.
  6. Verwaltungsbeschäftigte werden im Umgang mit Menschen unterstützt, die Falschinformationen verbreiten oder sich extremistisch oder menschenfeindlich äußern.
  7. Demokratiebildung und digitale Medienkompetenz in der Verwaltung werden gestärkt.
  8. Die Anreize für Mangelberufe im öffentlichen Dienst, insbesondere im IT-Bereich, werden ausgebaut.
  9. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sollen die Beschäftigten stärker informieren und bei der datenschutzkonformen Umsetzung unterstützen.
  10. Für die Staatsanwaltschaft werden entsprechende Fortbildungsangebote zur Antisemitismusprävention entwickelt und in den Fortbildungskatalog aufgenommen.
  11. Die vorhandenen Stellen beim Antisemitismusbeauftragten werden entfristet.
  12. Ein modernes öffentliches Dienst- und Personalrecht mit mehr Spielräumen und Mitarbeiterbeteiligung wird angestrebt.
  13. In der Landeskommission gegen Gewalt wird ein ressortübergreifender Leitfaden zur Prävention von Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes entwickelt.
  14. Die Umsetzung des Leitfadens zur Gewaltprävention gegenüber Bediensteten wird mit Ressourcen ausgestattet.
  15. Auf Bundesebene wird eine Stärkung der Kompetenzen von Rechtspflegern und Gerichtsvollziehern angestrebt.
  16. Eine zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Berliner Justiz wird geprüft.
  17. Die Ausbildungskapazitäten im Rechtsreferendariat werden erhöht.
  18. Eine Verbeamtung im Rechtsreferendariat wird geprüft.
  19. Als Pilotprojekt werden Assistenzstellen für Rechtsreferendare eingeführt.
  20. In der Justiz wird mobiles Arbeiten ermöglicht.
  21. Arbeitsstrukturen und Personalentwicklung im Justizvollzug werden verbessert.
  22. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Volkshochschulen werden verbessert.
  23. Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen auf betriebseigenen Grundstücken Mitarbeiterwohnungen für Landesbeschäftigte bauen.
  24. Das Land bietet seinen Beschäftigten als Arbeitgeber gute Arbeitsbedingungen.
  25. Die Beschäftigten der Vergabestellen werden zur Tariftreue geschult.
  26. Beschäftigte der Jobcenter erhalten regelmäßig Weiterbildungen.
  27. Die Mitarbeiter der Teilhabefachdienste werden kontinuierlich qualifiziert.
  28. Die Gewaltschutzambulanz erhält ein Fortbildungsangebot für Jugendämter.
  29. Struktur, Ausstattung und Arbeitsbedingungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden nach modernsten Standards gestaltet, damit er ein attraktiver Arbeitgeber ist.
  30. Für die für Sport zuständigen Beschäftigten in Landes- und Bezirksverwaltungen werden Sensibilisierungsmaßnahmen initiiert.
  31. Homeoffice-Möglichkeiten, digitales und mobiles Arbeiten in der Verwaltung sowie die Raumbedarfsstrategie werden weiterentwickelt.
  32. Mobiles Arbeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lebensphasengerechte Angebote und Modelle zur Angehörigenpflege in der Verwaltung werden weiterentwickelt.
  33. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung werden mit einem Reparaturgesetz analog zur R-Besoldung umgesetzt.
  34. Einheitliche Stellenbewertungen für identische Aufgaben werden vorangetrieben.
  35. Bewertungsgefälle zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen bei gleichen Aufgaben werden angeglichen.
  36. Trainees mit Bachelor- oder Masterabschluss können das Traineeprogramm in allen Haupt- und Bezirksverwaltungen durchlaufen.
  37. Quereinsteigende und Trainees werden gezielt eingearbeitet.
  38. Eine Zufriedenheitsbefragung des Landes- und Bezirkspersonals wird durchgeführt.
  39. Eine Rahmendienstvereinbarung gegen zunehmende Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 13
Mehr Pflichten 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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