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Beamte und öffentlicher Dienst

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 546
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 5
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 2
CDU ​​5
SPD ​815
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 13
Ohne klare Richtung 8
Grüne 3​17
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 15
Mehr Pflichten 3
Linke ​924
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Daueraufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung werden mit Dauerstellen unterlegt.
  2. Stipendienzeiten werden bei Einstellungen im öffentlichen Dienst als Berufserfahrung anerkannt.
  3. Ein neues Landeshochschulgesetz führt nach Möglichkeit die Viertelparität in Hochschulgremien ein.
  4. Das neue Landeshochschulgesetz schafft ein studentisches Prorektorat und ein Prorektorat der Mitarbeitenden.
  5. Inklusionsbeauftragte an Hochschulen erhalten ein Stimmrecht.
  6. Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen werden gestärkt.
  7. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten Weiterbildungen zu interkultureller Kompetenz und Sprachkenntnissen.
  8. Ein landesweiter Sprachmittlerservice wird im öffentlichen Dienst und in der medizinischen Versorgung Standard.
  9. Die Justiz soll für alle erreichbar sein, ihre Beschäftigten schützen und neben Strafe auf Prävention, Opferschutz und Resozialisierung setzen.
  10. Eine langfristige Personalstrategie der Justiz berücksichtigt Altersabgänge und fördert gezielt den Nachwuchs.
  11. Das Justizfachpersonal wird durch mehr Assistenzkräfte und IT-Fachpersonal entlastet.
  12. Die Justiz bietet mobile Arbeit, flexible Arbeitszeitmodelle, moderne Ausstattung und klare Beförderungswege.
  13. Für Justizbeschäftigte gibt es Coaching- und Gesundheitsprogramme.
  14. Fachprogramme für Richter und Justizpersonal werden homeofficefähig.
  15. Justizpersonal wird zu rechtsextremistischen Täterstrukturen und Netzwerken spezialisiert fortgebildet.
  16. Justizpersonal wird zu häuslicher Gewalt und Femiziden spezialisiert fortgebildet.
  17. Verwaltungspersonal wird systematisch in Informationssicherheit, IT-Hygiene und Datenschutz aus- und weitergebildet.
  18. Alle Verwaltungsbeschäftigten erhalten dauerhaften Zugang zu digitalen Kompetenzkursen.
  19. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ein Recht auf mindestens sieben Tage Bildungsurlaub pro Jahr für digitale Kompetenzen.
  20. Spezielle IT-Karrierepfade mit höheren Gehaltsstufen werden durch Änderung des Laufbahnrechts eingeführt.
  21. Eine bundesweite Wissensplattform stellt zertifizierte digitale Weiterbildungen für den öffentlichen Dienst bereit.
  22. Allen Verwaltungsmitarbeitenden werden digitale Grundkompetenzen vermittelt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
BSW ​212
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
FDP ​19
FW 1​1
Koalitionsvertrag 4738
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Für Beschäftigte der Landesbehörden wird ein durchgehender WLAN-Zugang geschaffen.
  2. Die Landesbeschäftigten werden zu Datenschutz und IT-Sicherheit geschult.
  3. Die Verwaltungsbeschäftigten werden im Umgang mit Open-Source-Software geschult.
  4. Der Beitritt des Landes zum Abkommen über die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wird unterstützt, um Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitsdienst auszuweiten.
  5. Mit den Krankenkassen werden individuelle Gesundheitspräventionsangebote für Schulpersonal ab 50 Jahren entwickelt.
  6. Die Hochschulen werden beim Schaffen dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse unterstützt.
  7. Mit Hochschulen und Kommunen werden Möglichkeiten für ausreichende Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende gesucht.
  8. Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte erhalten ein Klagerecht.
  9. Diskriminierungen durch Mitarbeitende öffentlicher Stellen sollen durch umfassende Schulungen und Weiterbildungen verhindert und beseitigt werden.
  10. Bis zum Haushaltsentwurf 2023/24 wird ein Maßnahmenpaket zur Nachwuchsförderung und familienfreundlichen Gestaltung der öffentlichen Verwaltung vorgelegt.
  11. Justizbediensteten werden sichere Perspektiven für berufliches Fortkommen und persönliche Weiterentwicklung geboten.
  12. Die Stellenpläne der Justiz werden so gestaltet, dass übermäßige Belastungen vermieden werden.
  13. Justizbedienstete können verstärkt freiwillig länger im Dienst bleiben.
  14. Bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten wird Berufserfahrung neben den Examensnoten stärker gewichtet.
  15. Die Probezeit in der Justiz wird voraussehbarer und planbarer gestaltet.
  16. Beförderungsmöglichkeiten in der Justiz werden ausgeschöpft.
  17. Der Justizwachtmeisterdienst wird reformiert und der einfache in den mittleren Justizdienst überführt.
  18. Die Beförderungsmöglichkeiten im Justizwachtmeisterdienst werden aufgestockt.
  19. Das Land ergreift Maßnahmen, um für den eigenen juristischen Nachwuchs attraktiver zu werden.
  20. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können zwischen Verbeamtung und Angestelltenverhältnis wählen.
  21. Richterinnen, Richter und Justizvollzugsbedienstete werden für Online-Verhandlungen geschult.
  22. Alle Justizbediensteten werden für die Digitalisierung umfassend qualifiziert.
  23. Alle Mitarbeitenden werden mit technisch modernen und, wo geeignet, mobilen Arbeitsmitteln ausgestattet.
  24. Die Aus- und Fortbildung der Strafverfolgungsbehörden zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird stärker gefördert.
  25. Die Fort- und Weiterbildungsangebote für Justiz und Polizei werden verstärkt.
  26. Die Beförderungsmöglichkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst werden verbessert.
  27. Straftaten gegen Einsatzkräfte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden schnell und konsequent verfolgt.
  28. Das Land geht als öffentlicher Arbeitgeber bei der Vereinbarkeit von ehrenamtlichem Dienst und Arbeit beispielgebend voran.
  29. Die Altersgrenze für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte auf Zeit wird flexibilisiert.
  30. Angehende Förster sollen nach dem Vorbereitungsdienst unbefristet übernommen werden.
  31. Die Übernahme angehender Förster in unbefristete Arbeitsverhältnisse nach dem Vorbereitungsdienst wird gesichert.
  32. Zur Europafähigkeit der Landesverwaltung gehören auch sprachliche Fortbildungen und Austausch mit den EU-Institutionen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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