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Beamte und öffentlicher Dienst

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 21544
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Das Land als Arbeitgeber geht vorbildhaft voran und unterstützt die Bedürfnisse von Familien, soweit die Arbeitsabläufe das zulassen.
  2. Das Land geht beim Ausbau betrieblicher Betreuungsangebote mit gutem Beispiel voran.
  3. Funktionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen sollen in die Studi-App eingebunden werden.
  4. Spezialisierte Bedienstete erhalten einen Lehrgang, der die Übernahme in das Beamtenverhältnis bei der Polizei ermöglicht.
  5. Bedienstete erhalten die Möglichkeit, Erholungsurlaub für Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen anzusparen.
  6. Das Fortbildungsangebot für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird ausgeweitet.
  7. Für Familien- und Strafrichterinnen und Strafrichter werden Supervisionsangebote angestrebt, auch in kinderwohlsensiblen Bereichen.
  8. Justizfachangestellten wird die Verbeamtung erleichtert.
  9. Befristungen von Arbeitsverhältnissen in der Justiz werden auf ein Minimum begrenzt.
  10. Junge Richterinnen und Staatsanwälte werden beim Berufsstart bestmöglich unterstützt.
  11. Neue Juristinnen und Juristen erhalten zum Einstieg Mentoren als direkte Ansprechpartner.
  12. Zum Einstieg in den Justizberuf gibt es Angebote zur Supervision.
  13. Die Zahl der Verfahren wird zum Einstieg neuer Juristinnen und Juristen gedeckelt.
  14. Das Referendariat in Hessen wird noch moderner gestaltet.
  15. Referendarinnen und Referendare können ihre Examensklausuren elektronisch schreiben.
  16. Die Kompetenzen aller Justizbediensteten im Bereich der Digitalisierung werden gefördert.
  17. Künstliche Intelligenz wird in der Justiz stärker genutzt, um die Arbeit der dort Tätigen zu erleichtern.
  18. Die Rechtsstellung der Beauftragten für Opfer schwerer Gewalttaten und Terroranschläge wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
  19. Wer sich ehrenamtlich oder hauptamtlich für den Staat engagiert, erhält besonderen Schutz.
  20. Die Arbeitsbedingungen der Bediensteten im Justizvollzug werden verbessert.
  21. Die Personalsituation im Justizvollzug wird verbessert, um die Belastungen der Bediensteten zu verringern.
  22. Bedienstete im Justizvollzug erhalten gezielte Fortbildung, auch im Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen.
  23. Bedienstete im Justizvollzug erhalten Sprachkurse.
  24. Die Digitalkompetenz der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter wird durch diesen Digitalpakt vorangebracht.
  25. Die Verwaltung wird modernisiert und nimmt dabei Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für mehr Effizienz und straffere Verfahren auf.
  26. Quereinstieg und Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst sollen erleichtert werden.
  27. In der Landesverwaltung soll so weit wie möglich auf sachgrundlose Befristungen verzichtet werden.
  28. Das Laufbahnrecht soll flexibilisiert werden, um Engagement und hohe Leistungsbereitschaft zu belohnen, insbesondere bei beruflicher Weiterqualifizierung.
  29. Aufstiegsmöglichkeiten sollen vereinfacht werden.
  30. Eine Benachteiligung von Beamtinnen und Beamten gegenüber Quereinsteigenden mit gleicher fachlicher Qualifikation soll verhindert werden.
  31. Die Notfallkinderbetreuung für die Verwaltung wird weiter bedarfsgerecht ausgebaut.
  32. Beschäftigte hessischer Behörden sollen neben ihren herkömmlichen Büros wohnortnahe Arbeitsplätze nutzen können.
  33. Auf die bisherigen Maßnahmen wird aufgebaut, bis die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt ist.
  34. Jede Straftat gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und gegen kommunale Mandatsträger muss zur Anzeige gebracht werden.
  35. Von solchen Straftaten Betroffene werden durch den Dienstherrn unterstützt.
  36. Beschäftigte können ihre Aufgaben an modernsten Arbeitsplätzen mit digitaler Ausstattung umsetzen.
  37. Mobiles Arbeiten wird wesentlicher Bestandteil der Arbeitsorganisation und stützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Anreize für Nachwuchskräfte und Quereinsteiger.
  38. Ausbildung dieser Fachkräfte wird künftig ressortübergreifend zentraler unterstützt.
  39. Der Fachkräftebedarf in der Finanzverwaltung wird durch optimale Bedingungen gesichert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 2
AfD 323
SPD ​129
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Förderlotsen bieten Beratung und Qualifizierung für Betriebs- und Personalräte, Beschäftigte und Management zur Bewältigung der Transformation an.
  2. Die Gesundheitsämter erhalten attraktive Arbeitsbedingungen mit konkurrenzfähiger Bezahlung.
  3. Beamtinnen und Beamte in Hessen erhalten Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
  4. Beamtinnen und Beamte sollen gute Arbeitsbedingungen und eine bessere, amtsangemessene und verfassungsgemäße Besoldung erhalten.
  5. In der Justiz wird auf sachgrundlose Befristungen verzichtet.
  6. In der Justiz wird die Arbeitszeit flexibler gestaltbar.
  7. Richtern und Staatsanwälten wird der Berufsstart durch Mentoringprogramme erleichtert.
  8. Es werden Anreize zur Übernahme von Ausbildungsaufgaben in der Justiz geschaffen.
  9. Die Ausbildungstätigkeit wird zu einem wesentlichen Beförderungskriterium in der Justiz.
  10. Für beide juristischen Staatsexamina wird das E-Examen eingeführt.
  11. Justizbedienstete werden besser vor Übergriffen geschützt.
  12. Für von Übergriffen betroffene Justizbedienstete wird eine Ombudsperson geschaffen.
  13. Ein modernes Personalvertretungsgesetz soll echte Mitbestimmung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst schaffen.
  14. Dem Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst wird mit fortschrittlichen und mitarbeiterorientierten Konzepten begegnet.
  15. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erhalten gute Bezahlung und verbesserte Entwicklungschancen.
  16. Hessen kehrt unter Beibehaltung hessischer Besonderheiten in die Tarifgemeinschaft zurück.
  17. In kontinuierliche Fortbildung bei HessenForst wird investiert.
  18. Die Arbeitsfähigkeit der Flächenverwaltungen wird durch Aus- und Fortbildung und angemessene Personalausstattung verbessert.
  19. Mangelnde Absicherung und unzureichend geregelte Arbeitsbedingungen an Hochschulen, auch für wissenschaftliche Hilfskräfte, sollen beendet werden.
  20. Der „Kodex für gute Arbeit“ an Hochschulen wird verbindlich ausgestaltet und auf alle Gruppen ausgeweitet.
  21. Die Mitbestimmung von Studierenden, Mittelbau und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten an Hochschulen wird ausgeweitet.
  22. Es werden Mittel bereitgestellt, um mehr Dauerstellen an Hochschulen einzuführen.
  23. Europabeauftragte in den Kommunen werden aktiv unterstützt, damit mehr EU-Fördermittel abgerufen werden.
  24. Landesbedienstete werden gezielt beim Erwerb von Zusatzqualifikationen durch Auslandsaufenthalte gefördert.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
Grüne 1431
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Das Mobilitätsmanagement für alle Landesbeschäftigten wird weiterentwickelt.
  2. HessenForst wird durch Schulungen und Ausbildungen auf Waldbrände vorbereitet.
  3. Queer- und gendersensible Fort- und Weiterbildungsangebote werden insbesondere für Polizei, Bildung und öffentliche Verwaltung ausgebaut.
  4. Der Kodex für gute Arbeit wird im Hochschulgesetz verankert.
  5. Für Daueraufgaben an Hochschulen soll es Dauerstellen geben.
  6. Karrierewege im Wissenschaftsmanagement werden ausgebaut.
  7. Die Rolle der kommunalen Frauenbeauftragten wird gestärkt.
  8. Die Vernetzung aller Frauenbeauftragten wird vorangebracht.
  9. Die Veränderungen der Verwaltung durch Digitalisierung und Generationenwechsel sollen mit den Beschäftigten gestaltet werden.
  10. Der eGov-Campus zur Weiterbildung der Verwaltungsbeschäftigten wird weiterentwickelt.
  11. Digitale Angebote und Arbeitsmittel der Verwaltung sollen barrierefrei und benutzerfreundlich gestaltet werden.
  12. Mitarbeitende des Verfassungsschutzes sollen kontinuierlich weitergebildet werden.
  13. Die interkulturelle Kompetenz der Verfassungsschutzbeschäftigten soll durch Aus- und Fortbildung gestärkt werden.
  14. Für Beamtinnen, Beamte und Angestellte des Landes werden flexible Arbeitszeitmodelle weiterentwickelt.
  15. Durch eine Flexibilisierung des Angestellten- und Beamtenrechts wird der Seiteneinstieg in die Verwaltung erleichtert.
  16. Vorherige andere Berufserfahrungen werden bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst stärker berücksichtigt.
  17. Das Beamtenrecht soll dem Tarifrecht folgen und Tarifergebnisse sollen auf Beamtinnen und Beamte übertragen werden.
  18. Die Benachteiligung freiwillig gesetzlich gegenüber privat krankenversicherten Beamtinnen und Beamten wird abgebaut.
  19. Die Mitbestimmungsrechte der Personalräte in Gesundheitsschutz, Digitalisierung und neuen Arbeitsformen werden gestärkt.
  20. Die Tarifgemeinschaft der Länder soll überzeugt werden, die Vorteile des hessischen Tarifvertrags zu übernehmen.
  21. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden durch weitere Maßnahmen vor Gewalt geschützt und bei Übergriffen unterstützt.
  22. In den Justizbehörden wird ein modernes, familienfreundliches Arbeitsumfeld mit modernen Arbeitsmitteln und zeitgemäßen Räumlichkeiten geschaffen.
  23. Die Arbeitszeitmodelle in den Justizbehörden werden stärker an die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst, bis hin zur Prüfung von Sabbaticals.
  24. Es wird geprüft, ob das Lebenszeitarbeitskonto allen Justizbeschäftigten eröffnet werden kann.
  25. Europaweiter Austausch und interkulturelle Kompetenzen auf Behördenebene werden gefördert.
  26. Ein eigenes „Hessen ERASMUS“-Programm ermöglicht Beschäftigten der Landes- und Kommunalverwaltungen Austausche.
  27. Die Kompetenzen der Regionalmanagerinnen und Regionalmanager in der EU-Fördermittelberatung werden gestärkt.
  28. Ein EU-Back-Office zur Unterstützung der Regionalmanagerinnen und Regionalmanager wird geschaffen.
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
FDP 2633
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. In der Finanzverwaltung werden bedarfsgerecht ausgebildet und die Fort- und Weiterbildungsangebote verbessert.
  2. Das Berufsbild Polizeiverwaltungsassistent wird geschaffen.
  3. Über diesen Einstieg und eine Weiterqualifikation wird der Aufstieg in den Polizeivollzugsdienst ermöglicht.
  4. Angehörige des Landesamtes für Verfassungsschutz erhalten das Recht, sich in dienstlichen Angelegenheiten direkt an die Kontrollkommission zu wenden.
  5. Die verfassungsmäßige Besoldung der Beamten wird unverzüglich wiederhergestellt.
  6. In der Justiz werden moderne, attraktive Arbeitsplätze geschaffen.
  7. Die Qualifizierung in der Justiz wird verbessert.
  8. Bei Einstellung und Eingruppierung in der Justiz wird Berufserfahrung berücksichtigt.
  9. In der Justiz werden Homeoffice, Jobsharing und Desksharing ermöglicht.
  10. In der Justiz wird ein Anspruch auf dynamischen Ruhestandseintritt bis zum 70. Lebensjahr geschaffen.
  11. Lebensarbeitszeitkonten werden auch für Richter eingeführt.
  12. In der Justiz wird die Möglichkeit eines Sabbaticals geschaffen.
  13. Die Ausbilder im Referendariat werden aus- und fortgebildet.
  14. Die Justiz erhält einen zentralen IT-Support.
  15. An allen großen Gerichtsstandorten werden Informatiker für Digitalisierung und IT-Sicherheit eingesetzt.
  16. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Polizei und Justiz werden nach gemeinsamen Standards aus- und weitergebildet.
  17. Für Vollzugsbedienstete werden spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote entwickelt.
  18. Mit Werbekampagnen, attraktiven Arbeitszeitmodellen und finanziellen Anreizen werden neue Formen der Personalgewinnung für den allgemeinen Vollzugsdienst entwickelt.
  19. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird gestärkt, damit sie längerfristig planen und mehr unbefristete Stellen schaffen können.
  20. In der Verwaltung wird eine Flexibilisierung der Arbeitszeit durchgängig umgesetzt.
  21. In der Verwaltung wird Jobsharing auf Leitungsebenen durchgängig ermöglicht.
  22. Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst werden nicht beruflich abgestellt.
  23. Die digitalisierte Verwaltung soll attraktive und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen bieten, um Fachkräfte zu gewinnen.
  24. Beschäftigte der Landesverwaltung erhalten einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten.
  25. In der Landesverwaltung werden offene Bürokonzepte, flexible Arbeitsplätze und eine Kombination aus Einzel- und Gemeinschaftsarbeitsplätzen eingeführt.
  26. Ein digitaler Best-Practice-Atlas für kommunale Entscheidungsträger und Beschäftigte wird eingerichtet.
  27. Für kommunale Entscheidungsträger werden regelmäßige Netzwerktreffen ermöglicht.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 2
FW 212
Linke 2723
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Im öffentlichen Dienst gilt eine Regelarbeitszeit von 28 bis 35 Wochenstunden mit Lohn- und Personalausgleich.
  2. Die Rechte der Frauenbeauftragten in Behörden und Landesverwaltung werden gestärkt.
  3. Hessen schafft Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich, etwa in Pflege, Jugendarbeit und Nahverkehr.
  4. Auch Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten das Streikrecht.
  5. Der unbefristete Arbeitsvertrag wird Normalfall im öffentlichen Dienst.
  6. Tarifabschlüsse werden wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen.
  7. Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Personalräte im hessischen Personalvertretungsgesetz werden vollständig wiederhergestellt.
  8. Eine Behinderung der Aufklärungsarbeit von Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern wie unter der Regierung Koch wird wirksam verhindert.
  9. An den Hochschulen gibt es mehr unbefristete und nach Qualifikation entlohnte Dauerstellen.
  10. Für alle Arbeitsverträge an Hochschulen werden Mindestvertragslaufzeiten festgelegt.
  11. Stellen an Hochschulen werden im Regelfall als Vollzeitstellen besetzt.
  12. Durch Änderung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes erhalten Hilfskräfte an jeder Hochschule eine Personalvertretung.
  13. Für drittmittelfinanzierte Stellen werden Mindeststandards eingeführt.
  14. Drittmittelstellen, die nicht der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung dienen, werden in der Regel unbefristet besetzt.
  15. Frauenbeauftragte werden gestärkt.
  16. Verwaltung, Polizei und Justiz erhalten effektive Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt.
  17. Die Beschäftigten der Landesverwaltung erhalten interkulturelle Weiterbildung.
  18. Ausbildung und Einstellung von Finanzbeamten für Betriebsprüfungen und Steuerfahndung werden intensiviert.
  19. Mit dem öffentlichen Investitionsprogramm werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich geschaffen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 2
Koalitionsvertrag 11850
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Möglichkeiten zur Unterstützung der Personalräte werden geprüft.
  2. Die Personalräte in Schulen, Schulämtern und Kultusministerium werden wertschätzend und kooperativ einbezogen.
  3. Instrumente zur Teilhabe aller Statusgruppen an Selbstverwaltung und Hochschulgremien werden entwickelt.
  4. Funktionen für Beschäftigte der Hochschulen werden in die StudiApp eingebunden.
  5. Das Land geht als Arbeitgeber bei Familienzeitkonten vorbildhaft voran.
  6. Unterstützungs- und Hilfsangebote für Beamtinnen und Beamte in schwierigen beruflichen Situationen werden gestärkt.
  7. Geprüft wird, ob Erholungsurlaub nach dem Vorbild des Bundes für Kinderbetreuung und Angehörigenpflege angespart werden kann.
  8. In der Ausbildung für den öffentlichen Dienst werden spezialisierte Laufbahnen geschaffen.
  9. Es wird stärker in die Gewinnung neuer Beschäftigter sowie in Aus- und Fortbildung beim Verfassungsschutz investiert.
  10. Für Familien- und Strafrichter werden Supervisionsangebote und weitere Fortbildungen angestrebt.
  11. Befristete Arbeitsverhältnisse in der Justiz werden auf ein Minimum begrenzt.
  12. Die Fortbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder im Referendariat wird verbessert.
  13. Der Berufsstart junger Richter und Staatsanwälte soll erleichtert werden.
  14. Arbeitsbedingungen sowie Besoldungs- und Tarifstruktur im Justizvollzug werden verbessert.
  15. Bedienstete im Justizvollzug werden durch Fortbildungen, Coaching und Sicherheitstrainings unterstützt.
  16. Die Schutzkleidung der Vollzugsbediensteten wird optimiert.
  17. Die Modernisierung der Verwaltung wird bei Digitalisierung, Effizienz der Leistungen, Barrierenabbau, Fachkräftegewinnung und Arbeitsbedingungen vorangetrieben.
  18. Die Beschäftigten des Landes erhalten modernste Arbeitsplätze mit digitaler Ausstattung.
  19. Mobiles Arbeiten wird wesentlicher Bestandteil der Arbeitsorganisation des Landes als Arbeitgeber.
  20. Für Beschäftigte werden weitere Fortbildungsangebote zu KI in der Verwaltung eingerichtet.
  21. Digitale Kompetenzen der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, etwa zu Informationssicherheit und Low-Coding, werden gestärkt.
  22. Land und Kommunen bilden verstärkt eigene IT-Fach- und Führungskräfte in IT, KI, Informationssicherheit und Projektmanagement aus.
  23. Die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft wird erhöht.
  24. Für Digitalprojekte werden neue Arbeitsweisen unter Beachtung des Personalvertretungsrechts ermöglicht.
  25. Das Laufbahnrecht wird flexibilisiert, um Engagement, Leistung und nebenberufliche Weiterbildung zu belohnen.
  26. Einstieg und Karriere im öffentlichen Dienst orientieren sich stärker an Leistung und Kompetenzen als an formalen Qualifikationen, um Quereinstieg und Wechsel zu erleichtern.
  27. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten besondere Wertschätzung und Schutz.
  28. Straftaten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und kommunale Mandatsträger werden konsequent verfolgt.
  29. Von Straftaten betroffene Beschäftigte werden vom Dienstherrn unterstützt.
  30. Das Berufsbeamtentum wird weiterentwickelt und die Arbeitsbedingungen werden flexibler und moderner gestaltet.
  31. Für Beamtinnen und Beamte werden zeitgemäße Arbeitsplätze und Ausstattung, mehr mobiles Arbeiten, digitale Arbeitsmethoden und eine wertschätzende Führungskultur geschaffen.
  32. Der Übergang in den Ruhestand im Landesdienst wird flexibler gestaltet.
  33. Längeres Arbeiten im Landesdienst wird zu attraktiven Konditionen ermöglicht.
  34. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Beamtenbesoldung werden in weiteren Schritten umgesetzt.
  35. Proberichterinnen und Proberichter sollen durch Änderung von § 76 Abs. 5 Asylgesetz bereits nach drei Monaten als Einzelrichter über Asylverfahren entscheiden dürfen.
  36. Für junge Verwaltungsrichterinnen und -richter wird ein Mentorenprogramm gestartet.
  37. Landesbedienstete, die mit Geflüchteten arbeiten, erhalten Fortbildungen zum Umgang mit und Schutz besonders vulnerabler Gruppen.
  38. Die Beratungsfunktion für Frauenbeauftragte wird zentral personell gestärkt.
  39. Der Einstieg in den Öffentlichen Gesundheitsdienst wird attraktiver gestaltet und die Weiterbildung sichtbarer gemacht.
  40. Landesbeamte sollen bei der HIV-Prä- und Postexpositionsprophylaxe in der Beihilfe gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden.
  41. Das Land unterstützt als Arbeitgeber den Einstieg ins Ehrenamt beim Übergang in den Ruhestand.
  42. Das Land Hessen soll als Arbeitgeber mit guten Löhnen, Arbeitsbedingungen sowie Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten Vorbild sein.
  43. In der Verwaltung soll eine neue Führungs- und Arbeitskultur entstehen, die Prozesse neu denkt und die Beschäftigten fördert, ohne sie zu überfordern.
  44. Wohnortnahe Arbeitsplätze für Landesbedienstete in sogenannten Hessen-Büros werden eingerichtet und ausgeweitet.
  45. Auslandsaufenthalte von Landesbediensteten zur Zusatzqualifikation werden gezielt gefördert.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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