Beamte und öffentlicher Dienst
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen
Programme zur Bürgerschaftswahl 2027
SPD 1623
Mehr Geld 4
- Ein verlässlicher Finanzplan stellt Zielzahl sowie kontinuierliche Hebungen und Beförderungen getrennt dar und setzt sie um.
- Die Sicherheitszulage beim Verfassungsschutz wird ruhegehaltsfähig gemacht.
- Die versorgungsrechtlichen Regelungen des Vollzugsdienstes werden angenähert, etwa durch eine ruhegehaltsfähige Justizvollzugszulage.
- Die Aufnahme des Justizvollzugs in die Freie Heilfürsorge wird geprüft.
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Mit den Mitbestimmungsorganen werden verbindliche Zielvorgaben zur Reduzierung atypischer Beschäftigung im öffentlichen Dienst festgesetzt.
- Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte an Schulen werden auf dem Weg zur Digitalität bestmöglich unterstützt und entlastet.
- Fortbildungen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und andere Akteure gehören zum Regelangebot des Landesinstituts für Schule.
- Jährlich werden 15 neue Verkehrsüberwacherinnen und Verkehrsüberwacher ausgebildet.
- Ein verlässlicher Finanzplan stellt Zielzahl sowie kontinuierliche Hebungen und Beförderungen getrennt dar und setzt sie um.
- Die Gesunderhaltung im Schicht- und Bürgerdienst wird durch flexible Arbeitszeitmodelle und moderne Arbeitsplatzausstattung gestärkt.
- Festgestellte Nachteile für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach Angriffen werden abgebaut.
- Die Sanierung und Modernisierung der Justizvollzugsanstalt wird fortgesetzt.
- Das Wertschätzungsgefälle zwischen Strafvollzugsbediensteten und Bediensteten von Polizei, Feuerwehr und Zoll wird beseitigt.
- Die Aufnahme des Justizvollzugs in die Freie Heilfürsorge wird geprüft.
- Die Durchlässigkeit der Laufbahnen im Justizvollzug wird verbessert.
- Der Change-Management-Prozess der Staatsanwaltschaft wird unter Einbeziehung der Personalvertretung abgeschlossen.
- Befristete Stellen zur Vermögensabschöpfung werden entfristet.
- Justizbeschäftigte erhalten mit der Ausweitung der elektronischen Akte flächendeckend mobile Arbeitsgeräte.
- Auch Beschäftigten des mittleren Justizdienstes wird Arbeit im Homeoffice ermöglicht.
- Im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden Personalmanagement und -entwicklung modernisiert sowie Motivation und Arbeitsklima verbessert.
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird verbessert.
- In der Verwaltung werden mobile Arbeitsstrukturen mit sicherer und rechtsverbindlicher digitaler Kommunikation und Bearbeitung angestrebt.
- Tarifergebnisse werden zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte übertragen.
- Möglichkeiten zur EU-Qualifizierung der Beschäftigten, etwa Hospitationen in der Landesvertretung in Brüssel, werden in den Ressorts stärker beworben.
- Bei der Landesvertretung in Brüssel wird ein Stellenpool mit drei Stellen geschaffen, um Beschäftigte zeitweise in EU-Institutionen zu entsenden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Gewalt gegen Einsatzkräfte von Polizei, Ordnungsdienst, Feuerwehr und Rettungsdiensten wird nicht geduldet.
- Die bestehende Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird überprüft.
- Die Arbeit im öffentlichen Dienst soll attraktiver werden.
- Eine gute und angemessene Bezahlung gilt als grundlegend für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
CDU 5418
Mehr Geld 3
- Im Justizvollzug werden finanzielle Anreize geschaffen, darunter die freie Heilfürsorge.
- Alle Möglichkeiten für leistungsorientierte Zulagen und Gratifikationen werden genutzt.
- Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten bis Ende 2024 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zulage zum Ausgleich der Inflation.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die Angehörigen der Universität werden an der Entwicklung des Hochschulstandorts beteiligt.
- Im Justizvollzug werden finanzielle Anreize geschaffen, darunter die freie Heilfürsorge.
- Unterbrechungszeiten im öffentlichen Dienst werden besser berücksichtigt.
- Regelbeurteilungen können bei Elternzeit oder einer Beurlaubung zur Betreuung fiktiv fortgeschrieben werden.
- Für neue Casemanager wird gleichzeitig ein vernünftiges Einarbeitungssystem etabliert.
- Für Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes wird eine zentrale und unabhängige Beschwerdestelle eingesetzt.
- Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes erhalten Schulungsangebote.
- Die Gesundheitsämter bieten attraktive Arbeitsbedingungen.
- Jährlich erhält die Person einen Preis, die einen Arbeitsprozess in der Verwaltung so verbessert, dass eine große Kostenersparnis entsteht.
- Die Ressorts sorgen für eine schnelle, vorausschauende und zeitgemäße Personalentwicklung mit individuellen Aufstiegs- und Karrierewegen.
- Die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder werden zeitnah und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte im Land Bremen übertragen.
- Bei allen das Personal betreffenden Veränderungen werden die Personalvertretungen so eng wie möglich eingebunden.
- Den Personalvertretungen wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit angeboten.
- Der öffentliche Dienst in Bremen und Bremerhaven wird durch Austauschprogramme mit Bund, anderen Ländern und europäischen Institutionen vernetzt.
- Durch mehr Hospitationen in der Vertretung Bremens bei Bund und Europa erhalten Beamte und Beschäftigte praktische Einblicke in die europäischen Institutionen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
- Das Potenzial der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird besser und flexibler genutzt, um auf veränderte Anforderungen schnell reagieren zu können.
- Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird gesteigert.
- Die Bezahlung der öffentlich Bediensteten orientiert sich konsequent am Bundesdurchschnitt.
Mehr Pflichten 5
- Digitale Hausmeister betreuen eine oder mehrere Schulen, vernetzen sich und heben die Bremer Schulen auf ein einheitliches digitales Niveau.
- Digitale Hausmeister sind ausgebildete IT-Fachkräfte und keine Lehrkräfte und unterstützen Lehrkräfte sowie Schüler bei der digitalen Arbeit.
- Casemanager und Amtsvormünder in den Sozialzentren sind durch geeignete Maßnahmen durchgängig erreichbar.
- Die künftigen Beschäftigten der Verwaltung erkennen Digitalisierungspotenzial selbst.
- Die künftigen Beschäftigten der Verwaltung streben nach einer Verbesserung der Arbeitsabläufe.
Grüne 3433
Mehr Geld 3
- Die Vergütung für Praktika in der öffentlichen Verwaltung wird deutlich ausgeweitet.
- Mitarbeit in Hochschulgremien und Kommissionen wird durch Arbeitszeitanpassung, Vergütung und gegebenenfalls Vertragsverlängerung ausgeglichen.
- Eine entsprechende Entlastung wird für alle Frauenbeauftragten an den Hochschulen geprüft.
Mehr Rechte oder Angebote 32
- Durch weitere Digitalisierung der Gesundheitsämter sollen Datenaustausch, Entlastung der Beschäftigten und effizientere Abläufe erreicht werden.
- Bedienstete des öffentlichen Dienstes können für Dienstreisen leichter die Bahn statt des Flugzeugs nutzen, auch wenn das Ticket teurer ist.
- Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst werden durch digitale Flexibilisierung im Sinne der Beschäftigten verbessert.
- Der öffentliche Dienst wird durch neue Arbeitsformen, mehr Flexibilisierung und zeitgemäße Ausstattung gestärkt.
- Der öffentliche Dienst wird durch sinnstiftende Arbeit, neue Arbeitsräume, kollaborative Arbeitskultur und neue Führungswege als Arbeitgeber attraktiver.
- Im öffentlichen Dienst wird Arbeiten in selbstorganisierten Teams erprobt, wo die Beteiligten es für zweckmäßig halten.
- Jurastudium und Referendariat sollen um Lehrinhalte zu Diversität erweitert werden.
- Teilzeit-Referendariate werden ermöglicht.
- Das Beurteilungssystem der Justiz wird hinsichtlich diskriminierender Wirkung transparent gemacht.
- Im Strafvollzug sollen ergänzend zur Substitution saubere Spritzen bereitgestellt werden.
- Im gesamten öffentlichen Dienst Bremens wird die Nutzung von Video- und Tele-Dolmetschen ermöglicht.
- Antidiskriminierung und Diversität im öffentlichen Dienst werden mit Fortbildungsangeboten gestärkt.
- Eine ressortübergreifende zentrale AGG-Beschwerdestelle wird für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Ungleichbehandlung eingerichtet.
- Die Weiterbildungsquote zu Diversity und Antidiskriminierung im öffentlichen Dienst wird deutlich erhöht.
- Beschäftigten werden europäische Austauschprogramme und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglicht.
- Mitarbeitende im Dienst können ihre Persönlichkeit leben, statt sie zu Arbeitsbeginn abzulegen.
- Religiös und weltanschaulich motivierte Kleidung, auch zur Uniform, wird in allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes erlaubt.
- Nicht verfassungswidrige Tattoos werden in allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes erlaubt.
- Hürden für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei der Inanspruchnahme von Therapieangeboten für mentale Gesundheit werden abgebaut.
- Verwaltungsbeschäftigten mit Kundenkontakt werden Sprachkurse als Fortbildung angeboten.
- Für den bremischen öffentlichen Dienst wird eine ressortübergreifende zentrale professionelle AGG-Beschwerdestelle eingerichtet.
- Personalentwicklung und -qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe werden fortgeführt.
- Für Bibliotheksangestellte wird bei der Sonntagsöffnung eine gute rechtliche Regelung geschaffen.
- Institute und alle Statusgruppen werden aktiv in die Erstellung des Wissenschaftsplans 2030 einbezogen.
- Es gibt mehr unbefristetes Personal für Studiengangsorganisation und Lehre.
- In allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung wird eine viertelparitätische Besetzung eingeführt.
- Für Engagement in Selbstverwaltungsgremien wird ein System der Anerkennung und Entlastung, etwa durch Deputatsreduktion, geschaffen.
- Entlastung durch Vertragsverlängerung oder Freistellung von Dienstaufgaben, etwa für dezentrale Frauenbeauftragte, wird geprüft.
- Mitarbeit in Hochschulgremien und Kommissionen wird durch Arbeitszeitanpassung, Vergütung und gegebenenfalls Vertragsverlängerung ausgeglichen.
- Eine entsprechende Entlastung wird für alle Frauenbeauftragten an den Hochschulen geprüft.
- Für Beiratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter werden ständig aktualisierte Fortbildungsangebote sichergestellt.
- Die Mitarbeiter der Ortsämter werden zeitnah für digitale Techniken ausgebildet.
Weniger Pflichten 5
- Religiös und weltanschaulich motivierte Kleidung, auch zur Uniform, wird in allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes erlaubt.
- Nicht verfassungswidrige Tattoos werden in allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes erlaubt.
- Entlastung durch Vertragsverlängerung oder Freistellung von Dienstaufgaben, etwa für dezentrale Frauenbeauftragte, wird geprüft.
- Mitarbeit in Hochschulgremien und Kommissionen wird durch Arbeitszeitanpassung, Vergütung und gegebenenfalls Vertragsverlängerung ausgeglichen.
- Eine entsprechende Entlastung wird für alle Frauenbeauftragten an den Hochschulen geprüft.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 3
- Polizeivollzugskräfte sollen von Aufgaben entlastet werden, die Ordnungsdienst oder Tarifbeschäftigte erledigen können.
- Das Rechtsbildungsprogramm soll sich am Berliner Projekt „Wir im Rechtsstaat“ orientieren, bei dem Richter und Staatsanwälte die Einheiten leiten.
- Ein Leitfaden soll die Sachbearbeiter von Migrationsamt Bremen und Ausländerbehörde Bremerhaven zu teilhabe- und gewaltschutzorientiertem Vorgehen und zur Ermöglichung von Bleiberecht anleiten.
Linke 1415
Mehr Geld 8
- Die Arbeitsbedingungen in diesen öffentlichen Bereichen werden etwa durch Entlastungs-Tarifverträge, mehr Kontrolle über Arbeitszeiten, mehr Entscheidungskompetenzen und Zuschläge attraktiver gemacht.
- Die finanzielle Attraktivität des öffentlichen Dienstes und des Pflegebereichs wird gesteigert.
- Stellen im öffentlichen Dienst werden unter Umständen durch Zulagen attraktiver gemacht.
- Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal im öffentlichen Dienst werden weiterhin Anreize wie Zulagen für Mangelberufe geschaffen.
- Im öffentlichen Dienst und in Unternehmen mit Landesbeteiligung gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
- Tarifergebnisse für Angestellte des öffentlichen Dienstes werden zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen.
- Stellen im öffentlichen Dienst Bremens, etwa im Jugendamt, werden nicht schlechter vergütet als in Hamburg.
- Personalentwicklung und Zulagen für JVA-Beschäftigte sind im Ländervergleich wettbewerbsfähig.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Arbeitsbedingungen in diesen öffentlichen Bereichen werden etwa durch Entlastungs-Tarifverträge, mehr Kontrolle über Arbeitszeiten, mehr Entscheidungskompetenzen und Zuschläge attraktiver gemacht.
- Im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden attraktive Arbeitsbedingungen wie Tarifbindung, unbefristete Verträge und Weiterbildung geschaffen.
- Beschäftigte im Jobcenter werden unabhängig davon, ob sie bei der Bundesagentur oder der Kommune angestellt sind, gleich bezahlt.
- Beschäftigte von Jobcenter und Amt für Soziale Dienste werden im Umgang mit Gewaltbetroffenen geschult.
- Alle Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und Assistenzkräfte an Schulen erhalten ein Tablet.
- Kommende Tarifabschlüsse werden auf Beamtinnen und Beamte übertragen.
- Im öffentlichen Dienst und in Unternehmen mit Landesbeteiligung gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
- Tarifergebnisse für Angestellte des öffentlichen Dienstes werden zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen.
- Der Gesamtpersonalrat bestimmt in der Kommission zur Überprüfung der Eingruppierungen paritätisch mit.
- Der Senat vereinbart mit den Personalvertretungen zeitgemäße, praktikable und arbeitsschutzgerechte Homeoffice-Regelungen.
- Personalentwicklung und Zulagen für JVA-Beschäftigte sind im Ländervergleich wettbewerbsfähig.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
BIW 6
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Übergriffe auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte werden unnachsichtig verfolgt und unter Ausschöpfung des Strafrahmens abgeurteilt.
- Über den Bundesrat wird der Straftatbestand Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verschärft und die Mindeststrafe auf 12 Monate erhöht.
- Fallbearbeiter des Jugendamtes erhalten mehr Rechte, um bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung rasch einzuschreiten.
- Das betriebliche Vorschlagswesen der Bremer Verwaltung wird gestärkt.
FDP 1214
Mehr Geld 6
- Es werden Funktionsstellen mit attraktiver Besoldung geschaffen.
- Vergütung und Besoldung werden konkurrenzfähig gestaltet.
- Referendarinnen und Referendare erhalten mehr finanzielle Unabhängigkeit.
- Die Unterhaltsbeihilfen für Referendare werden deutlich angehoben.
- Die Unterhaltsbeihilfen für Referendare werden an das Richtergehalt gekoppelt (50 Prozent von R1).
- Die Zuverdienstgrenzen für Referendare werden gestrichen.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Das Land und die beiden Stadtgemeinden mit ihren Gesellschaften und Eigenbetrieben übernehmen bei flexiblen Arbeitszeiten eine Vorreiterrolle.
- Die Weiterbildung von Polizeibeamten sowie Richterinnen und Richtern, die mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, wird verbessert.
- Fachkräfte mit qualifizierter IT-Ausbildung werden angeworben.
- Es werden Funktionsstellen mit attraktiver Besoldung geschaffen.
- Das E-Examen wird in Bremen für beide juristischen Staatsexamina eingeführt.
- Die Zahl der Referendarplätze in Bremen wird erhöht.
- Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ein Teilzeit-Referendariat eingeführt.
- Land Bremen, Kommunen und Eigenbetriebe gehen bei flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitsorten mit gutem Beispiel voran.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 1832
Mehr Geld 4
- Schmerzensgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten, die zivilrechtlich nicht durchsetzbar sind, erfüllt künftig der Dienstherr.
- Die Freie Heilfürsorge wird auf das Personal des Justizvollzugs ausgeweitet.
- Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst werden ruhegehaltsfähig.
- Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst werden ruhegehaltsfähig gestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 31
- Die Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH wird schrittweise wieder in den TVöD eingegliedert.
- Bei der Weiterentwicklung des Landesgleichstellungsgesetzes werden die bisher nicht aufgenommenen Belange der Frauenbeauftragten berücksichtigt.
- Für die Justiz werden Schulungen zum Thema digitale Gewalt aufgelegt.
- Familienrichter werden regelmäßig über Fortbildungsangebote zur Istanbul-Konvention informiert.
- Nach Thüringer Modell wird eine Flatrate für Videodolmetschung für öffentlichen Dienst, Beratungsstellen sowie Gesundheits-, Bildungs- und Hilfesystem eingeführt.
- Schulen werden bei der Ganztagsgestaltung unterstützt, unter Beteiligung des nicht unterrichtenden Personals.
- Die gleichberechtigte Mitbestimmung aller Statusgruppen an den Hochschulen wird gestärkt.
- Bedienstete im öffentlichen Dienst können klimafreundliche Verkehrsmittel für Dienstreisen auch bei höherem Ticketpreis nutzen, auch für die Anreise zu großen Flughäfen.
- Das Personal öffentlicher Einrichtungen wird durch Fortbildungen für die Belange von trans, inter und nicht binären Menschen sensibilisiert.
- Beschäftigte in Verwaltungsbereichen mit Publikumsverkehr werden stärker gegen Rassismus sensibilisiert und qualifiziert.
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden für die interkulturelle Öffnung der Behörden weitergebildet.
- Die Gesundheit im Schicht- und Bürgerdienst wird durch flexible Arbeitszeitmodelle und moderne Arbeitsplätze gestärkt.
- Schmerzensgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten, die zivilrechtlich nicht durchsetzbar sind, erfüllt künftig der Dienstherr.
- Der Lehrgang für den Ordnungsdienst wird ausgebaut.
- In der Ausbildung des Ordnungsdienstes wird ein Schwerpunkt auf interkulturelle Kompetenz und offene Kommunikation gelegt.
- Die Freie Heilfürsorge wird auf das Personal des Justizvollzugs ausgeweitet.
- Die Europafähigkeit der Verwaltung wird durch ein Fortbildungskonzept für Führungskräfte gefördert.
- In der Vertretung in Brüssel entsteht ein Stellenpool, über den Verwaltungsbeschäftigte in europäische Institutionen entsandt werden können.
- Die Nachvollziehbarkeit digitaler Vorgänge wird für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsbeschäftigte stets gewährleistet.
- Die Entwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle in der Verwaltung wird unterstützt.
- Die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ zwischen Gesamtpersonalrat und Senat wird weiter umgesetzt.
- Arbeitsstrukturen zur Verknüpfung von Präsenzarbeit, Homeoffice und agilem Arbeiten werden weiterentwickelt.
- KI-gestützte Prozesse müssen für Verwaltungsbeschäftigte sowie Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein.
- In der Tarifgemeinschaft der Länder und im Verband kommunaler Arbeitgeber wird darauf hingewirkt, die Rolle formaler Qualifikationen bei der Eingruppierung zugunsten von Berufserfahrung und tatsächlicher Tätigkeit zu verringern.
- Die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder werden zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
- Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst werden ruhegehaltsfähig.
- Mit Gesamtpersonalrat und Gewerkschaften wird erörtert, wo Mitbestimmungsprozesse im beiderseitigen Interesse gestrafft werden können.
- Die Attraktivität der Freien Hansestadt Bremen als Arbeitgeberin wird durch wertschätzende Führung, agile Arbeitsformen und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben weiter verbessert.
- In der Tarifgemeinschaft der Länder und im Verband kommunaler Arbeitgeber wird darauf hingewirkt, bei der Eingruppierung formale Qualifikationen zugunsten von Berufserfahrung und tatsächlicher Tätigkeit zurückzustellen.
- Die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder werden zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
- Schwerpunkte der Ausbildung sind Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr, Polizei und Finanzverwaltung.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
- Aus dem Krisenfonds finanziertes Personal für die Krisenbewältigung wird künftig vorrangig innerhalb der Ressorteckwerte finanziert, sofern es weiter benötigt wird.
- Das Bremische Personalvertretungsgesetz bleibt unverändert bestehen.
- Mit Gesamtpersonalrat und Gewerkschaften wird erörtert, wo Mitbestimmungsprozesse bei unverändertem Personalvertretungsgesetz gestrafft werden können.
Ohne klare Richtung 4
- Die Arbeit im öffentlichen Dienst wird attraktiver gestaltet.
- Die Freie Hansestadt Bremen verbessert ihre Attraktivität als Arbeitgeberin weiter.
- Schwerpunkte der Ausbildung im öffentlichen Dienst sind Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr, die Polizei und die Finanzverwaltung.
- Die Vielfalt der Gesellschaft soll sich in der personellen Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes und der Beteiligungen widerspiegeln.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 5931
Mehr Geld 4
- Schulsekretariate werden besser vergütet.
- Die Besoldung in der Justiz darf nicht niedriger als in Niedersachsen sein.
- Personalentwicklung und Zulagen für Vollzugsbedienstete der JVA Bremen sollen im Ländervergleich wettbewerbsfähig sein.
- Die freie Heilfürsorge wird auch für Vollzugsbedienstete eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 29
- Für Casemanagerinnen und Casemanager gilt eine automatische Fallzahlquote von 1:28.
- Eine Amtsvormundin oder ein Amtsvormund betreut höchstens 50 Mündel.
- Die personelle Ausstattung in der Antragsbearbeitung der Ämter wird verbessert.
- Die Fluktuation im Jobcenter wird verringert und die Arbeit dort attraktiver gestaltet.
- Für Mitarbeitende der Ämter wird das Angebot an Sprachkursen sowie an Schulungen zu Gewaltbetroffenen und Antirassismus verbessert.
- Die regelmäßige, freiwillige Teilnahme der Mitarbeitenden an solchen Kursen und Schulungen wird erleichtert.
- Die bestehenden digitalen Anwendungen der Verwaltung werden überprüft und unter Beteiligung von Antragstellenden und Beschäftigten verbessert.
- Fließbandarbeit für die Beschäftigten im Jobcenter wird abgelehnt.
- Für Beschäftigte im Amt gibt es wirksame Schutzmechanismen, Schulungen und Supervision.
- Alle Betroffenen einer Schule werden von Anfang an an Bauplanungen beteiligt.
- Das Fortbildungsbudget des Landes für Gleichstellungsthemen wird deutlich ausgeweitet.
- Betriebs- und Personalräte erhalten Zeit, Schulung und Sachverstand für den Umgang mit KI-Systemen.
- Im öffentlichen Dienst sollen Weiterbildungsangebote für ein diskriminierungsarmes Arbeitsklima geschaffen werden.
- Die Rechte des Personalrats werden gestärkt.
- Prävention von Straftaten sowie gute Arbeitsbedingungen und Ausstattung bei Polizei, Feuerwehr und Bürgerservice haben Vorrang.
- Die Ausbildungstätigkeit soll bei den Arbeitskraftanteilen der Dezernenten berücksichtigt werden.
- Für die mit der Referendarausbildung befassten Personen soll es mehr Fortbildungsangebote geben.
- Personalentwicklung und Zulagen für Vollzugsbedienstete der JVA Bremen sollen im Ländervergleich wettbewerbsfähig sein.
- Die freie Heilfürsorge wird auch für Vollzugsbedienstete eingeführt.
- Bei der Verwaltungsreform werden die Beschäftigten mitgenommen und ihre Arbeitsbedingungen sollen davon profitieren.
- An den Hochschulen wird nach Thüringer Vorbild die Viertelparität der Statusgruppen eingeführt.
- Vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen wie Zielvereinbarungen und Wissenschaftsplan werden transparent mit allen Statusgruppen entwickelt und öffentlich evaluiert.
- Die Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume der Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden gestärkt.
- Veränderungsprozesse durch Digitalisierung, KI und neue Arbeitskonzepte wie Desk Sharing werden in Dienstvereinbarungen verlässlich geregelt.
- Beschäftigte und Personalvertretungen werden schon bei Auswahl und Einführung neuer digitaler Systeme beteiligt.
- Die Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst wird unterstützt und fortentwickelt.
- Fortbildungsangebote und -rechte im öffentlichen Dienst werden gestärkt und ausgeweitet.
- Die beamtenrechtliche Überprüfung von Bewerber*innen durch den Verfassungsschutz läuft aus.
- Fachkräfte, die in der Finanzverwaltung bleiben, sollen stärker unterstützt und gefördert werden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Der öffentliche Dienst soll dauerhaft arbeitsfähig sein und seine Beschäftigten sollen gesund in Rente gehen.
- Gerichtlich erzwungene Erhöhungen der Beamtenbesoldung über die Tarifabschlüsse hinaus untergraben die Tarifautonomie und sind ungerecht gegenüber Angestellten.
- TVöD und TV-L werden perspektivisch zusammengeführt.
- TVöD und TV-L werden als erster Schritt zeitgleich und gemeinsam verhandelt.
- Die Beamtenbesoldung wird wieder bundesweit einheitlich gestaltet.
- Die Arbeitszeiten der Beamt*innen werden an die der Angestellten im öffentlichen Dienst angeglichen.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
- Die Aufgaben der Schulsekretariate werden ausgeweitet.
- Mitarbeitende in Behörden und Schulen müssen nach dem Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgrundsatz handeln.
- Richter und Staatsanwälte werden zu regelmäßigen Fortbildungen im Umgang mit Geschädigten und Zeugen, besonders bei sexualisierter Gewalt, verpflichtet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht