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Beamte und öffentlicher Dienst

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Ohne Einzug ins Parlament

FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 21118
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Funktionsstellen werden grundsätzlich nach Aufgabe und unabhängig von der Laufbahn besetzt und besoldet.
  2. Fachpersonal aus IT-, Geistes- und Naturwissenschaften für die Polizei gewinnen und ihm eine berufliche Perspektive eröffnen.
  3. Den Personalaufbau im Justizvollzug fortsetzen, um die Belastung der Beschäftigten zu senken.
  4. Verfassungstreue als Thema in Fortbildungen für Führungskräfte etablieren.
  5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung werden mit ausreichender mobiler digitaler Infrastruktur ausgestattet.
  6. Tarifabschlüsse werden zeitgleich und unverändert auf den Beamtenbereich übertragen.
  7. Bei der Anwerbung von Fachkräften für die öffentliche Verwaltung wird stärker auf Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gesetzt.
  8. Die Erfolge im Gesundheitsmanagement der Landesverwaltung werden gesichert, und auf neue Herausforderungen wie die verstärkte Nutzung von Homeoffice wird reagiert.
  9. Flexibles Arbeiten im Sinne eines Arbeitsplatzes der Zukunft wird im Landesdienst weiterentwickelt.
  10. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesdienst wird die Aufnahme eines dualen Studiums als Weiterqualifizierung ermöglicht.
  11. Der Austausch von Landes- und Kommunalpersonal mit europäischen Dienststellen wird attraktiver gemacht, um die Vernetzung zu fördern.
  12. Unterbrechungszeiten im öffentlichen Dienst besser berücksichtigen.
  13. Regelbeurteilungen bei Unterbrechungszeiten wegen Elternzeit oder Beurlaubung zur Kinder- oder Angehörigenbetreuung fiktiv fortschreiben.
  14. Flexibles und mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
  15. In der Landesverwaltung werden Schulungsangebote zur Vermeidung von Rassismus eingerichtet.
  16. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Denkmalschutzbehörden werden landesweit einheitlich fort- und weitergebildet.
  17. Eine Akademie für den Denkmalschutz wird gegründet, um einheitliche Fort- und Weiterbildung für Denkmalschutzbehörden anzubieten.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
Grüne 2528
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Lehrkräfte und Schulpersonal bereits in der Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen vermitteln.
  2. Die Mitbestimmungsstrukturen innerhalb der Hochschuldemokratie ausbauen.
  3. Weiterbildungsmöglichkeiten mit Aufstiegsperspektiven für den Mittelbau und das technisch-administrative Personal der Hochschulen schaffen.
  4. Selbstgewählte Namen und Pronomen von Studierenden und Mitarbeitenden an Hochschulen erfassen und nutzen.
  5. Beschäftigte des Landes nicht mehr über Drittanbieter*innen anstellen.
  6. Behörden und Polizei im Umgang mit Zwangsarbeit besser schulen.
  7. Das Gesundheitsmanagement in den öffentlichen Verwaltungen stärken.
  8. Diskriminierungskritische Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Land und Kommunen anbieten.
  9. Die Berufsangebote im Landesdienst ausweiten und gezielt bewerben.
  10. Für Jugend- und Sozialarbeiter*innen in den Kommunen einen datenschutzrechtlichen Rahmen für medienpädagogische Arbeit schaffen.
  11. Ein landesweites Netzwerk von Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -managern an Hochschulen schaffen.
  12. Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der Nachhaltigkeitsmanager*innen im Hochschulgesetz verankern.
  13. Bei Neubau und Sanierung von Landesliegenschaften Raumkonzepte umsetzen, die Zusammenarbeit und Kommunikation der Mitarbeiter*innen fördern.
  14. Homeoffice-Plätze und Coworking-Spaces sollen in der Landesverwaltung einen angemessenen Anteil haben.
  15. Landesliegenschaften vorbildlich mit geschützten Fahrradstellplätzen, Duschen und Umkleideräumen ausstatten.
  16. Weiterbildungsangebote zum Tierrecht für Polizei und Justiz schaffen.
  17. Die Beschäftigten des Landes bei der Software-Umstellung eng begleiten.
  18. Anreize zu Sabbatjahren, lebenslangem Lernen und Familienteilzeit im öffentlichen Dienst setzen.
  19. Neue Leitungsvarianten für Verwaltungsbehörden schaffen, sodass gleichberechtigte und paritätische Doppelspitzen möglich werden.
  20. Beschäftigte bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträger durch technische Lösungen entlasten und dabei personenbezogene Daten der Opfer schützen.
  21. Whistleblowing aus dem Verfassungsschutz an das Parlament auf sicherem Weg ermöglichen.
  22. Alle Mitarbeitenden der Justiz für Migration, Religion, Behinderung, Gender und LGBTIQ* sensibilisieren, um Barrieren abzubauen.
  23. Mehr Teilzeit in der Justiz, auch in Führungspositionen, ermöglichen.
  24. Ein Modell für Richter*innenwahlen unter Einbeziehung von Richter*innenschaft, Anwält*innenschaft und Zivilgesellschaft erarbeiten.
  25. Allen Beamt*innen die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung geben.
  26. Die pauschale Beihilfe mit Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen Krankenversicherung einführen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 2
SPD ​315
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 13
  1. Am Tarifvertrag der Länder festhalten und seine Weiterentwicklung besonders im Sozial- und Erziehungsdienst sowie im Gesundheitsbereich unterstützen.
  2. Lebensarbeitszeitkonten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Wechselschichtbelastung und Überstunden einführen.
  3. Rahmenverträge mit Anbietern von Coworking-Spaces abschließen.
  4. Die Digitalisierung der Verwaltung unter starker Einbindung der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen umsetzen.
  5. Landesbeamtinnen und Landesbeamten Wahlfreiheit in der Krankenversicherung ermöglichen.
  6. Beamtinnen und Beamte sollen zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Arbeitgeberbeteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen wählen dürfen.
  7. Eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit bei langjähriger Tätigkeit in schwierigen Dienstformen ermöglichen.
  8. In der Justiz transparente Karriereperspektiven und einen guten Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit schaffen.
  9. Strukturelle Überlastung der Justizbeschäftigten durch angemessene Stellenausstattung, organisatorische Maßnahmen und Digitalisierung verringern.
  10. Im Justizvollzugsdienst eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit bei langjähriger Tätigkeit in schwierigen Dienstformen ermöglichen.
  11. Qualitätsstandards für Ausstattung, Eingruppierung und Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten festlegen.
  12. Gleichstellungsbeauftragte ab 10.000 Einwohnern hauptamtlich in Vollzeit mit adäquater Ausstattung und Vertretungsregelung anstellen.
  13. Das Personal der Regionalen Berufsbildungszentren im Bereich Digitalisierung besser schulen.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
FDP 1416
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 13
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
SSW ​119
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 16
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
AfD 222
Linke 2114
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 11743
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Aspekte des Ganztags werden in Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und schulischem Personal integriert.
  2. Die Erhöhung der Grundfinanzierung wird in der Zielvereinbarungsperiode 2025–2029 vor allem für Nachhaltigkeit und bessere Arbeitsbedingungen an Hochschulen genutzt.
  3. Die Diversitätsbeauftragten der Hochschulen werden bei ihrer landesweiten Vernetzungsarbeit unterstützt.
  4. Eine Akademie für den Denkmalschutz wird gegründet, die Denkmalschutzbehörden einheitliche Fort- und Weiterbildung anbietet.
  5. Flexibles und mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung wird zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
  6. In der Landesverwaltung gibt es Schulungsangebote zur Vermeidung von Rassismus.
  7. Die Projektlaufzeit der kommunalen Flächenmanagerinnen und -manager wird bis Ende 2030 verlängert.
  8. Zum Schutz von Kommunalpolitikerinnen, Kommunalpolitikern und Beschäftigten der Kommunalverwaltungen vor Hass und Hetze wird eine Anlaufstelle geschaffen.
  9. Präventionsmaßnahmen gegen Hass und Hetze gegenüber Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung werden eingeführt.
  10. Tarifbeschäftigte der Polizei erhalten die gleiche Schutzausrüstung wie Polizeivollzugskräfte.
  11. Zur Gewinnung von IT-Fachleuten werden Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten sowie die technische Ausstattung der Landespolizei weiterentwickelt.
  12. IT-Fachkräfte bei der Polizei erhalten Zulagen und vielfältige Fort- und Weiterbildungen.
  13. Für IT-Fachkräfte der Polizei wird ein neuer Karrierepfad mit guten Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen.
  14. Das Justizzentrum dient auch der Aus- und Fortbildung, etwa als weiterer Prüfungsort für die Staatsexamen.
  15. In einem ergebnisoffenen Dialog mit Richterschaft, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft werden alternative Beurteilungsmodelle erarbeitet.
  16. Die Richterwahl erfolgt in einem transparenten, an der Bestenauslese orientierten Verfahren.
  17. Sanierung und Modernisierung der Gebäude des Justizvollzugs werden unter Beachtung des Denkmalschutzes fortgeführt.
  18. Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte werden zeitgemäß weiterentwickelt.
  19. Durch Fortbildungen mit den kommunalen Landesverbänden sollen kommunale Verwaltungen stärker auf aktive Ansiedlungs- und Wirtschaftspolitik ausgerichtet werden.
  20. Fortbildungsangebote für Planungsberufe werden ausgebaut, gefördert und für Kommunen leicht zugänglich gemacht.
  21. In der Verwaltung werden verstärkt neue Wege des Arbeitens ermöglicht.
  22. Die Arbeitsbedingungen in der Landesverwaltung werden digitalfreundlicher gestaltet.
  23. Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten in der Verwaltung wird konsequent fortgesetzt.
  24. Für Mitarbeitende der Verwaltung sollen, wo möglich und sinnvoll, Shared Desks und Gemeinschaftsbüros angeboten werden.
  25. Gemeinsam mit den Beschäftigten wird eine Gesamtkonzeption für die räumliche Ausgestaltung der Landesbehörden entwickelt.
  26. Das Gesundheitsmanagement der Verwaltung wird an die Herausforderungen des digitalen Arbeitens angepasst.
  27. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden werden gestärkt, damit Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz in der Verwaltung eingesetzt werden können.
  28. Die Budgets der Ministerien für Fort- und Weiterbildung werden angemessen aufgestockt.
  29. Die Datenkompetenz der Verwaltungsmitarbeitenden wird durch umfassende Aus- und Fortbildung verbessert.
  30. Für die Landesverwaltung werden Raumkonzepte entwickelt, die flexiblen Arbeitsformen Rechnung tragen und Zusammenarbeit fördern.
  31. Die Raumkonzepte der Landesverwaltung berücksichtigen Flächen zur Erholung und Räume für die Kinderbetreuung.
  32. Das Angebot an Leasing-Fahrrädern für Landesbedienstete wird ausgeweitet.
  33. In geeigneten Arbeitsbereichen der Finanzämter werden auch Tarifbeschäftigte eingesetzt.
  34. Der öffentliche Dienst des Landes bietet attraktive Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze, Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle.
  35. Gemeinsam mit den Gewerkschaften werden konkrete Maßnahmen zum Schutz der Landesbeschäftigten vor Gewalt entwickelt.
  36. Die internen Beurteilungsverfahren der Landesverwaltung werden motivierend umstrukturiert und eine moderne Feedbackkultur geschaffen.
  37. Beschäftigte im Landesdienst können ein duales Studium zur Weiterqualifizierung aufnehmen.
  38. Die Fortbildungsangebote für Landesbeschäftigte werden ausgebaut.
  39. Es werden Anreize geschaffen, Fortbildungen, insbesondere mit Digitalisierungsbezug, zu nutzen.
  40. Beamtinnen und Beamte können auf begründeten Antrag in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder dort verbleiben.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 9
Mehr Pflichten 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 4434
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Die tarifliche Eingruppierung im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich stärker nach ausgeübter Tätigkeit und Kompetenzen als nach der Art des Hochschulabschlusses.
  2. Die Servicegesellschaft wird 2027 in das Universitätsklinikum überführt und ihre Beschäftigten werden nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt.
  3. Gleichstellungsbeauftragte werden abgesichert und ein starkes Gleichstellungsgesetz wird umgesetzt.
  4. Gleichstellungsbeauftragte werden weiter gestärkt.
  5. Führung in Teilzeit wird im Gleichstellungsgesetz verbindlich geregelt.
  6. Gleichstellungsbeauftragte erhalten ab einer bestimmten Dienststellengröße ein Recht auf personelle Entlastung.
  7. Die Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene sollen gestärkt werden.
  8. Bestehende Ungleichgewichte in den Tarifstrukturen des öffentlichen Dienstes werden abgebaut.
  9. Führung in Teilzeit wird künftig ermöglicht.
  10. Modelle für Führung in Teilzeit werden entwickelt und nach einer Erprobungsphase in allen Landesbehörden eingeführt.
  11. Richterräte werden gestärkt und mit wirksamen Mitspracherechten ausgestattet.
  12. Richterinnen und Richter werden in einem transparenten, qualitätsorientierten und politisch unabhängigen Verfahren gewählt und befördert.
  13. Beschäftigte in Polizei und Justizvollzug sollen faire Arbeitsbedingungen, Entlastung, Gesundheitsschutz und Wertschätzung erhalten.
  14. Belastungen in Landespolizei und Justizvollzug werden in einem dauerhaften Prozess mit regelmäßigen Belastungsberichten systematisch erfasst und reduziert.
  15. Alle Beschäftigtengruppen der Polizei sollen Aufstiegsperspektiven haben.
  16. Die gesellschaftlichen und rechtlichen Folgen des Radikalenerlasses von 1972 in Schleswig-Holstein werden aufgearbeitet.
  17. Bewerber für das Beamtenverhältnis können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bereits vor einer Ablehnung wirksam entkräften.
  18. Die Steuerverwaltung bietet attraktive Karrieremöglichkeiten.
  19. Der Quereinstieg in die Steuerverwaltung wird gefördert.
  20. Das Laufbahnrecht wird flexibilisiert, um Quereinsteigende gezielt zu gewinnen.
  21. Eigenverantwortung, Teamarbeit und geteilte Führungsrollen ersetzen klassische Verwaltungshierarchien.
  22. Geteilte Führung in der Landesverwaltung wird durch Tandem-Ausschreibungen ermöglicht.
  23. Mindestens die Hälfte der Führungspositionen in der Landesverwaltung wird auch als Tandem-Option ausgeschrieben.
  24. Beamte sollen ohne Hürden und finanzielle Nachteile zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können.
  25. Das Angebot der pauschalen Beihilfe wird über Landeskanäle bekannter gemacht.
  26. Geprüft wird eine bessere Absicherung von Tarifbeschäftigten im Außendienst bei dienstbedingten Arbeitsunfällen.
  27. Das Land fördert gezielt Wohnraum für Landesbedienstete in besonders angespannten Wohnungsmärkten.
  28. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen aufgabengerechte Arbeitsbedingungen und Ausstattung erhalten.
  29. Künstliche Intelligenz soll Verwaltungsmitarbeitende bei Routineaufgaben, Informationsbearbeitung und Plausibilitätsprüfungen unterstützen.
  30. Eine digitale Austauschplattform soll Kommunen ermöglichen, Erfolgsbeispiele und bewährte Verwaltungsverfahren zu teilen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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