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Der Vertrag enthält 22 Forderungen zum Schwerpunkt „Wissenschaftliches Personal“, von 357 zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 22
Wissenschaftliches Personal 22
  1. Die Mitarbeiterverordnung wird grundsätzlich überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mitarbeiterverordnung wird grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt. Link zum Original
  2. Ein wettbewerbsfähiges Modell für gemeinsame Berufungen von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein wettbewerbsfähiges Modell für gemeinsame Berufungen zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entwickeln. Link zum Original
  3. Beim Bund wird eine Umsatzsteuerbefreiung gemeinsamer Berufungen im Berliner Modell angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns gegenüber dem Bund für die Umsatzsteuerbefreiung gemeinsamer Berufungen im Berliner Modell einsetzen. Link zum Original
  4. Für den internationalen Wettbewerb braucht die Wissenschaft exzellente Professuren, einen hochqualifizierten Mittelbau und qualifizierte Beschäftigte in Technik, Service und Verwaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um im internationalen wissenschaftlichen Wettbewerb weiter erfolgreich zu sein, brauchen wir neben exzellenten Professorinnen und Professoren auch einen hochqualifizierten akademischen Mittelbau – künftig wahrscheinlich deutlich ausdifferenzierter als bislang – und ebenso hochqualifizierte Beschäftigte in Technik, Service und Verwaltung. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  5. Karriere und Lebensplanung junger Menschen sollen auch in der Wissenschaft vereinbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Karrieregestaltung und Lebensplanung von jungen Menschen müssen auch im Wissenschaftsbetrieb in Einklang gebracht werden können. Link zum Original
  6. Die Hochschulen werden bei der Entwicklung neuer Modelle für Dauerbeschäftigung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen deshalb die Hochschulen bei der Entwicklung neuer wissenschaftsadäquater Modelle für Möglichkeiten zur Dauerbeschäftigung. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  7. Verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen geschaffen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land bekennt sich zum Ziel, verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  8. Ein fairer und transparenter Zugang zur Nachwuchsqualifizierung mit gut begleiteten Karriereschritten und guten Arbeitsbedingungen wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für einen fairen und transparenten Zugang zur Nachwuchsqualifizierung und optimal begleitete Karriereschritte bei guten Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen ein. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  9. Aus Grundmitteln finanzierte Arbeitsverhältnisse an Hochschulen werden nur befristet, wenn sie der wissenschaftlichen Qualifizierung dienen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei soll der Grundsatz gelten, dass aus Grundmitteln finanzierte Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen nur dann befristet werden, wenn sie der wissenschaftlichen Qualifizierung dienen. Link zum Original
  10. Es wird sichergestellt, dass die Hochschulen stets eine angemessene Zahl von Qualifizierungsstellen für die Nachwuchsförderung haben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Hochschulen ihrer Aufgabe der kontinuierlichen Nachwuchsförderung und -ausbildung auch weiterhin nachkommen können und zu jeder Zeit eine angemessene Anzahl von Qualifizierungsstellen zur Verfügung steht. Link zum Original
  11. Der Ausbau von Tenure-Track-Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dies bedeutet auch, dass wir den Ausbau von Tenure-Track-Stellen unter angemessener Berücksichtigung der Fächerkulturen für den wissenschaftlichen Nachwuchs unterstützen. Link zum Original
  12. Nach der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Bund werden die Berliner Regelungen kritisch überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ergebnisse der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Bund werden wir analysieren und die Berliner Regelungen daraufhin kritisch überprüfen, um optimale Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu etablieren, die den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  13. Die Übergangsregelung für Einstellungen promovierter wissenschaftlicher Mitarbeitender auf Qualifikationsstellen wird bis 1. April 2025 verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wird die Übergangsregelung für Einstellungen von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Qualifikationsstellen bis zum 1. April 2025 verlängert, um die Entwicklung auf Bundesebene berücksichtigen zu können. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  14. Das „Forum Gute Arbeit“ an Hochschulen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das „Forum Gute Arbeit“ an Hochschulen wird fortgesetzt. Es bietet einen Rahmen, in dem das Land mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren die Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen diskutiert. Link zum Original
  15. Studentische Beschäftigte sollen wieder etwa in der Studienberatung eingesetzt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns dafür einsetzen, dass studentische Beschäftigte z. B. wieder im Bereich der Studienberatung eingesetzt werden können, um die Serviceleistungen der Hochschulen gegenüber den Studierenden zu verbessern. Link zum Original
  16. Mit den Hochschulen werden Maßnahmen weiterentwickelt, um den Frauenanteil in der Wissenschaft, insbesondere ab der Post-Doc-Phase, zu erhöhen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit den Hochschulen Maßnahmen weiterentwickeln, die Zahl der Frauen in der Berliner Wissenschaft, insbesondere von Frauen ab der Post-Doc-Phase, zu erhöhen, mit dem Ziel eine umfassende Chancengleichheit der Geschlechter zu erreichen. Link zum Original
  17. Das Berliner Chancengleichheitsprogramm für Frauen in der Wissenschaft wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Berliner Chancengleichheitsprogramm wird fortgeführt. Rechtzeitig vor Laufzeitende wird über seine Verlängerung entschieden, damit die vorhandenen Mittel voll ausgeschöpft werden können. Link zum Original
  18. Über die Verlängerung des Chancengleichheitsprogramms wird rechtzeitig vor Laufzeitende entschieden, damit die Mittel voll ausgeschöpft werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Berliner Chancengleichheitsprogramm wird fortgeführt. Rechtzeitig vor Laufzeitende wird über seine Verlängerung entschieden, damit die vorhandenen Mittel voll ausgeschöpft werden können. Link zum Original
  19. Die Finanzierung der Geschäftsstellen der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen an Berliner Hochschulen wird dauerhaft abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanzierung der Geschäftsstellen der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen an Berliner Hochschulen werden wir dauerhaft absichern. Link zum Original
  20. Das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird 2024 umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an HAW im Jahr 2024 umsetzen und den Aufbau des wissenschaftlichen Mittelbaus fortschreiben. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  21. Der Aufbau des wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an HAW im Jahr 2024 umsetzen und den Aufbau des wissenschaftlichen Mittelbaus fortschreiben. Link zum Original
  22. Eine hybride künstlerisch-wissenschaftliche Promotion soll auch an den Kunst- und Musikhochschulen erprobt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ferner streben wir die Erprobung einer hybriden, künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion auch für die Kunst- und Musikhochschulen Berlins an. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
  • Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU BE 33, SPD BE 21 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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