Beamte und öffentlicher Dienst
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
FW00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 314
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte wird mit ausreichendem Personal sowie Technik und Ausstattung begegnet.
- Ein Mentoring-Programm für Nachwuchsjuristen in allen Gerichtsbarkeiten wird eingerichtet.
- Das Höchstalter für die Einstellung als Richter auf Probe wird von 42 auf 45 Jahre angehoben.
- Volljuristen erhalten die Möglichkeit zum Direkteinstieg als Amtsanwälte.
- Die Laufbahnen vom Justizfachwirt zum Rechtspfleger und vom Rechtspfleger zum Amtsanwalt werden durchlässiger.
- In sächsischen Mittelzentren entstehen weitere Referendarausbildungszentren.
- Konzepte für freiwillige Dienstzeiten von Vollzugsbediensteten über den Ruhestand hinaus sollen erprobt werden.
- Die Durchlässigkeit zwischen Polizeivollzugsdienst und Justizvollzugsdienst soll verbessert werden.
- Für Anhörungen und Gerichtstermine soll vermehrt Videokonferenztechnik genutzt werden, um Transporte zu verringern.
- Eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung für alle Laufbahnen im öffentlichen Dienst wird gefördert.
- Der Seiteneinstieg in den öffentlichen Dienst wird vereinfacht.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
BSW 154
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
SPD 4413
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Betriebs- und Personalräte sollen gestärkt werden.
- Polizei und Justiz werden für Hasskriminalität und den Umgang mit Betroffenen sensibilisiert und geschult.
- Die Arbeit von Betriebsräten und Personalvertretungen wird weiter gestärkt.
- Betriebs- und Personalräte und die Tarifbindung werden gestärkt.
- Die Landesverwaltung und landeseigene Betriebe sollen mit mobiler und flexibler Arbeit Vorbild sein.
- In der Landesverwaltung und in landeseigenen Betrieben werden Jobsharingmodelle ermöglicht.
- An den Hochschulen werden 450 zusätzliche Dauerstellen geschaffen.
- Die Quote unbefristeter Beschäftigung an Hochschulen wird auf über 45 Prozent angehoben.
- Der Erweiterte Senat als Wahlversammlung der Hochschulleitung wird paritätisch mit allen Mitgliedergruppen besetzt.
- Der öffentliche Dienst soll sich auch durch Weiterbildungen interkulturell öffnen.
- Dem Richterdienst werden Kompetenzen für Videoverhandlungen vermittelt.
- In die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird besonders investiert.
- Die Treueprüfung vor der Verbeamtung muss hohen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
Grüne 3524
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 21
- In allen Dienststellen des Freistaates wird eine Vertrauensperson bzw. Schwerbehindertenvertretung bereits ab 70 schwerbehinderten Beschäftigten freigestellt.
- Weiterbildungen für diversitätssensible Kompetenz in den Behörden werden verstärkt.
- Die personelle Absicherung und Weiterqualifizierung in der öffentlichen Kulturverwaltung wird gewährleistet.
- Die digitalen Kompetenzen der Beschäftigten in der Staatsverwaltung werden gefördert.
- Mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen werden die Verwaltungen für eine moderne und nachhaltige Vergabepolitik qualifiziert.
- Allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen wird ein Job-Deutschlandticket angeboten.
- Bedienstete der Landesverwaltung und landeseigener Unternehmen können Job-Fahrräder nutzen.
- Die Ausbildung der Landesbediensteten wird deutlich verbessert.
- Die Vermittlung diversitätssensibler und migrationsgesellschaftlicher Kompetenzen in der Aus- und Fortbildung der Verwaltung wird deutlich ausgebaut.
- Die Weiterentwicklung der Behörden wird gemeinsam mit den Bediensteten gestaltet.
- Für die Bediensteten werden Angebote für mobiles Arbeiten geschaffen.
- Für die Bediensteten wird ein wirksames Gesundheitsmanagement geschaffen.
- Für die Bediensteten werden bessere Weiterbildungsmöglichkeiten und zeitgemäße Karriereperspektiven geschaffen.
- Das Job-Bike wird eingeführt.
- Transparente Kommunikation, ein modernes Vorschlagswesen und regelmäßige Beteiligung der Bediensteten an Transformationsprozessen sollen den öffentlichen Dienst zeitgemäß und attraktiv machen.
- Die Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis wird angehoben.
- Die umfangreiche Einstellung von Proberichterinnen und Proberichtern wird fortgesetzt.
- Die sächsische Justiz bietet flexible und familiengerechte Arbeitsformen.
- Die sächsische Justiz bietet individuelle Karriereplanung.
- Beschäftigte der Strafverfolgungsbehörden werden für opferzentrierte Reaktionen wie den Täter-Opfer-Ausgleich sensibilisiert.
- Bei der Sächsischen Aufbaubank oder dem Staatsministerium für Regionalentwicklung werden Weiterbildungsmöglichkeiten für Verwaltungsmitarbeitende geschaffen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 4
- Die Wertschätzungsinitiative wird ausgebaut.
- Die Besoldungsordnung wird grundlegend überarbeitet, damit der öffentliche Dienst in Sachsen konkurrenzfähig bleibt.
- Die Besoldung soll sich perspektivisch am jeweiligen Dienstposten orientieren.
- Sachsen bleibt ein attraktiver Ort für den Nachwuchs in den Justizberufen, um den Generationswechsel bis 2030 zu bewältigen.
Mehr Pflichten 3
- Die Aufgaben der Schulleitung werden regelhaft von einem Team aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Fachkräften wahrgenommen.
- Die Beschäftigten der Ausländerbehörden sollen stärker auf Integration ausgerichtet sein und Integrationsbemühungen mit Hilfestellungen unterstützen.
- Für die Angestellten der Landesdirektion werden Fortbildungspflichten eingeführt.
Linke 3220
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Starke Betriebs- und Personalräte und ihre Vernetzung sollen unterstützt werden.
- Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst werden zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten übertragen.
- Ein modernes Personalvertretungsgesetz stärkt die Personalvertretungen und ihre Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst.
- Das Beförderungssystem im öffentlichen Dienst wird fairer und geschlechtergerecht gestaltet.
- Alle Beförderungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst werden ausgeschöpft.
- Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten mehr Zeit für Weiterbildung und bessere Entwicklungschancen.
- Seiteneinsteiger werden im öffentlichen Dienst flexibler integriert.
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden besser unterstützt und vor Anfeindungen und Übergriffen geschützt.
- In der Verwaltung soll es weniger Hierarchie und mehr Kooperation auf Augenhöhe und Eigenverantwortung geben.
- Der wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Unter- und Mittelbau an Hochschulen wird gestärkt.
- An Hochschulen werden für Daueraufgaben Dauerstellen geschaffen.
- Für Daueraufgaben an Hochschulen werden Dauerstellen geschaffen.
- In den akademischen Gremien wird eine Viertelparität eingeführt.
- Gleichstellungs- und Inklusionsbeauftragte werden durch geringeres Lehrdeputat, längere Qualifizierungszeit und Beurlaubungsmöglichkeit entlastet.
- Sachbearbeiter in Asylverfahren werden besser sensibilisiert.
- Die Juristen- und Justizausbildung wird reformiert und verankert Restorative Justice, Opferperspektive, Haftvermeidung und außergerichtliche Konfliktlösung stärker.
- Die Ausbildung von Justizvollzugsbediensteten legt den Schwerpunkt auf Resozialisierung sowie opferbezogene und alternative Vollzugsgestaltung.
- Für Landesbedienstete und besonders Lehrkräfte werden Fortbildungen zum deutschen und europäischen Kolonialismus entwickelt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
FDP 137
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Bei ungeplantem Unterrichtsausfall helfen Beamte anderer Bereiche der sächsischen Verwaltung freiwillig in Schulen aus.
- Eine bundesweite Rektorats- und Kanzlerakademie für Hochschulführungskräfte wird eingerichtet.
- Die Weiterbildung von Richterinnen und Richtern, die mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, wird verbessert.
- Aus- und Fortbildung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden verbessert.
- Für Justizbedienstete werden neue Angebote bei Ruhestandsregelungen gemacht.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 2718
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Pädagogische und organisatorische Assistenzen an Schulen werden ausgebaut und unbefristet auf eigenen Stellen verstetigt.
- Inklusionsassistenten sollen künftig unbefristet auf eigenen Stellen geführt werden.
- Der Rahmenkodex für gute Beschäftigung an Hochschulen wird weiterentwickelt.
- Das Höchstalter für die Einstellung als Richter auf Probe steigt von 42 auf 45 Jahre.
- Volljuristen erhalten einen Direkteinstieg als Amtsanwälte.
- Der Zugang zu den Laufbahnen des Justizdienstes wird geöffnet und die Durchlässigkeit erleichtert.
- In der Justiz wird eine Beschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus ermöglicht.
- Planbare Verwendung und attraktive Karriereaussichten sollen Volljuristen in Sachsen halten und werden bundesweit beworben.
- Die persönliche Lebenssituation der Justizbediensteten wird stärker berücksichtigt.
- Die Arbeitszeitmodelle in der Justiz werden vereinfacht und flexibilisiert.
- Im Justizvollzug werden freiwillige Dienstzeiten über den Ruhestand hinaus ermöglicht.
- Flexible Arbeitszeitmodelle werden weiterentwickelt und in allen Verwaltungen und Betrieben des Freistaats eingeführt.
- Kommunale Bedienstete können diese Fortbildungen kostenfrei nutzen.
- Ein ressortübergreifendes Mentoringprogramm für Führungsnachwuchs in der Verwaltung wird eingeführt.
- Führung in Teilzeit und geteilte Führungspositionen in der Verwaltung werden geprüft.
- Die Europaexpertise der Verwaltung wird durch Ausbau des Europapools, Entsendungen nach Brüssel und Weiterbildungen gefördert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Der Freistaat bekennt sich zu einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst.
- Anreize für eine freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst werden geprüft.
- Das Sächsische Personalvertretungsgesetz wird mit Gewerkschaften und Personalvertretungen weiterentwickelt.
- Die Mitbestimmung im Schul- und Hochschulbereich wird geprüft.
- Das Berufsbild der Bediensteten in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wird attraktiver gestaltet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht