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Der Vertrag enthält 16 Forderungen zum Schwerpunkt „Gemeinnütziger Wohnungsbau“, von 235 zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 16
Gemeinnütziger Wohnungsbau 16
  1. Die wirtschaftliche Situation der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die wirtschaftliche Situation der LWU muss verbessert werden, um eine zukünftige Schieflage zu verhindern. Link zum Original
  2. Die Eigenkapitalsituation der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die wirtschaftliche Situation der LWU muss verbessert werden, um eine zukünftige Schieflage zu verhindern. Insbesondere mit Blick auf das von der Koalition angestrebte Wachstum durch strategischen Ankauf und Neubau ist ihre Eigenkapitalsituation zu stärken. Link zum Original
  3. Die Förderung der Wohnungsgenossenschaften wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden außerdem die Förderung der Genossenschaften zielgerichtet stärken. Link zum Original
  4. Das Landesförderprogramm für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch einkommensschwache Haushalte wird weiterentwickelt und vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das Landesförderprogramm für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch einkommens- und vermögensschwache Haushalte weiterentwickeln und vereinfachen. Link zum Original
  5. Genossenschaftlicher Wohnungsbau und Bestandserweiterungen werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin fördern wir den genossenschaftlichen Wohnungsbau und Bestandserweiterungen. Link zum Original
  6. Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen auf betriebseigenen Grundstücken Mitarbeiterwohnungen für Landesbeschäftigte bauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den LWU die Möglichkeit geben, auf betriebseigenen Grundstücken Wohnraum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin und der landeseigenen Gesellschaften zu schaffen. Link zum Original
  7. Eine neue Wohngemeinnützigkeit im Bund wird begrüßt und in Berlin umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition begrüßt die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit im Bund und wird sie in geeigneter Weise umsetzen. Link zum Original
  8. Die Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen wird fortgeführt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kooperationsvereinbarung mit den LWU wird fortgeführt und weiterentwickelt. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  9. Geeignete Bestände der berlinovo sollen in die Kooperationsvereinbarung einbezogen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kooperationsvereinbarung mit den LWU wird fortgeführt und weiterentwickelt. Wir streben an, die geeigneten Bestände der berlinovo dabei einzubeziehen. Link zum Original
  10. Nach einer verfassungskonformen Vergesellschaftungsempfehlung wird ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet, das Rechtsrahmen, Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in der Daseinsvorsorge und Grundsätze der Entschädigung festlegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung abgibt, verabschiedet die Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen und objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Energie, Wohnen) sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen angemessenen Entschädigung definiert. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  11. Das Vergesellschaftungsrahmengesetz tritt zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft.

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    Wortlaut im Vertrag
    verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung abgibt, verabschiedet die Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen und objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Energie, Wohnen) sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen angemessenen Entschädigung definiert. Hierbei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Gesetz tritt zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  12. Durch eine strategische Ankaufspolitik wird der kommunale Wohnungs- und Bodenbestand kontinuierlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine strategische Ankaufspolitik wollen wir den kommunalen Wohnungs- und Boden-bestand kontinuierlich erhöhen. Link zum Original
  13. Die öffentlichen Wohnungsbestände sollen perspektivisch auf 500.000 Wohnungen steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel ist es, die öffentlichen Wohnungsbestände perspektivisch auf 500.000 Wohnungen zu erhöhen und gemeinsam mit den rund 200.000 Wohnungen der Genossenschaften annähernd 50 Prozent der Berliner Mietwohnungen in das gemeinwohlorientierte Segment zu bringen. Link zum Original
  14. Zusammen mit den Genossenschaften sollen annähernd 50 Prozent der Berliner Mietwohnungen im gemeinwohlorientierten Segment liegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel ist es, die öffentlichen Wohnungsbestände perspektivisch auf 500.000 Wohnungen zu erhöhen und gemeinsam mit den rund 200.000 Wohnungen der Genossenschaften annähernd 50 Prozent der Berliner Mietwohnungen in das gemeinwohlorientierte Segment zu bringen. Link zum Original
  15. Der Wohnungsbau am Tempelhofer Feld soll landeseigenen Wohnungsunternehmen und gemeinwohlorientierten Genossenschaften vorbehalten sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Wohnungsbau soll LWU sowie gemeinwohlorientierten Genossenschaften vorbehalten und im Betrieb klimaneutral sein. Link zum Original
  16. Das Quartier am Molkenmarkt wird mit landeseigenen Wohnungsunternehmen und gemeinwohlorientierten Bauherren realisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im neuen Quartier am Molkenmarkt streben wir die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, eine nachhaltige und gute Architektur, kleinteilige Strukturen und eine vielfältige Nutzung an. Dies werden wir mit den LWU und gemeinwohlorientierten Bauherren realisieren. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
  • Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU BE 33, SPD BE 21 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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