Beamte und öffentlicher Dienst
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 1024
Mehr Geld 5
- Landesweit einheitliche Zulagen für kommunale Vollzugskräfte sollen geprüft werden.
- Justizberufe sollen wirtschaftlich attraktiver werden.
- Wer im öffentlichen Dienst mehr leistet, soll entsprechend entlohnt werden.
- Die Eingangsbesoldung für die Laufbahngruppen 1.1 und 1.2 soll erhöht werden.
- Die Möglichkeiten zur Vergabe von Amtszulagen sollen ausgebaut werden.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Die Arbeitsbedingungen kommunaler Vollzugskräfte sollen verbessert werden.
- Die Ausbildung kommunaler Vollzugskräfte soll spezialisiert werden.
- Der Einsatz von Richterassistenzen zur Entlastung soll geprüft werden.
- Die Zahl der Beförderungsstellen in der Justiz soll ausgeweitet werden.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Justiz soll verbessert werden.
- Die Bediensteten der Justiz sollen moderne Hard- und Software für Homeoffice und Datenaustausch erhalten.
- Gezielte Aus- und Fortbildung soll die digitale Kompetenz und Professionalisierung der Staatsanwaltschaften stärken.
- Die Antidiskriminierungsarbeit in Landesverwaltung und öffentlichem Dienst soll vorangebracht werden.
- Multiprofessionelle Teams sollen auch in Expertengremien zur Qualitätssicherung von Unterricht, Aus- und Fortbildung wirken.
- Working-Space-Angebote für die Landesverwaltung werden besonders im ländlichen Raum ausgebaut.
- Dienstgebäude werden weiter saniert und energetisch aufgewertet.
- Das aktive Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst wird weiterentwickelt.
- Teilzeitbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung erhalten gleiche Aufstiegs- und Entwicklungschancen.
- Klare Regeln für mobiles Arbeiten im öffentlichen Dienst, etwa zu Arbeits- und Datenschutz, werden mit den Betroffenen erarbeitet.
- Mit Arbeitgeberverband und Gewerkschaften wird eine Ausbildungs- und Gewinnungsstrategie für den öffentlichen Dienst entwickelt.
- Die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst, Privatwirtschaft, Wissenschaft sowie Kommunen und Land soll verbessert werden.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst wird weiter gestärkt.
- Landesbeschäftigte erhalten das Angebot eines Job-Fahrrads.
- Beschäftigte von Land und Kommunen erhalten flächendeckend Schulungen zum Umgang mit extremistischen Haltungen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Betriebs- und Personalräte sollen stark aufgestellt sein.
- Starke Betriebs- und Personalräte gelten als unverzichtbar.
- Das Berufsbeamtentum soll gestärkt und attraktiver gemacht werden.
- Für mobiles Arbeiten im öffentlichen Dienst soll es transparente Regeln geben.
- Das Berufsbeamtentum mit Versorgung, Alimentation und Beihilfe wird bejaht.
- In der öffentlichen Verwaltung soll gemeinsam mit den Beschäftigten eine digitale und dezentrale Kultur etabliert werden.
SPD 1425
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Die Beschäftigten der Kommunalverwaltungen werden bei der Umsetzung und Umstellung auf digitale Verfahren unterstützt.
- Im öffentlichen Dienst werden Anreize und Angebote geschaffen, die eine gerechte Verteilung unbezahlter Pflege- und Familienarbeit fördern.
- Die Entwicklung von Lehr- und Lernkonzepten zur Stärkung der digitalen Kompetenz von Studierenden und Hochschulbeschäftigten wird gefördert.
- Für IT-Berufe in Landes- und Kommunalverwaltungen werden attraktive Arbeitsplatzmodelle geschaffen.
- In der öffentlichen Verwaltung werden Fachkarrieren ermöglicht.
- Der Quereinstieg in die Verwaltung wird durch verbesserte Qualifizierungsangebote erleichtert.
- Im Dialog mit Beschäftigten und Gewerkschaften wird ein Maßnahmenpaket für einen attraktiveren öffentlichen Dienst erarbeitet und umgesetzt.
- Landesbeamte erhalten einen Zuschuss des Landes, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern.
- Landesweite Aus- und Fortbildungsangebote für Beschäftigte kommunaler Ordnungsdienste werden geschaffen.
- Das Ministerium nimmt keinen Einfluss auf Beurteilungen von Richterinnen und Richtern.
- Die Zahl befristeter Stellen in der Justiz wird reduziert.
- Sachgrundlose Befristungen werden auch in der Justiz abgeschafft.
- Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Eingruppierung von Justizbeschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen wird umgesetzt.
- Beamtinnen und Beamte der Justiz erhalten ein Wahlrecht zwischen Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung.
- Personalvertretungen und Beschäftigte werden schon in die Planung von Justizvollzugsanstalten einbezogen, um den Schutz der Bediensteten zu sichern.
- Die Sicherheit der Beschäftigten in der Justiz wird ausgebaut.
- Für psychisch Kranke im Justizvollzug werden bauliche Maßnahmen umgesetzt, nicht nur im Justizvollzugskrankenhaus.
- Die Digitalisierung der Justiz erfolgt gemeinsam mit Beschäftigten und Personalvertretungen.
- Im öffentlichen Dienst werden kultursensible Weiterbildungen etabliert.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 4
Grüne 1525
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Das Jobticket wird schrittweise zur Pflicht für öffentliche Arbeitgeber.
- Die Landesbehörden sollen bei der Einführung des Jobtickets vorangehen.
- Jobrad-Modelle im öffentlichen Dienst werden ausgebaut.
- Home-Office im öffentlichen Dienst wird ausgebaut.
- Öffentliche Arbeitgeber werden bei der Anmietung oder Bereitstellung wohnortnaher Co-Working-Arbeitsplätze unterstützt, wofür rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
- Home-Office im öffentlichen Dienst wird ermöglicht, wo immer es geht und Beschäftigte es wünschen.
- Die öffentliche Verwaltung wird familienfreundlich gestaltet.
- Gute Arbeitsbedingungen und planbare Karrierewege an den Hochschulen werden mit Mitteln, verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützung für Vereinbarungen gefördert.
- An den Hochschulen werden Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen.
- An den Hochschulen werden Wiedereinstiegsmöglichkeiten geschaffen.
- Die angemessene Mitbestimmung von Beschäftigten und Studierenden in Hochschulgremien wird rechtlich gesichert, etwa durch ein ehrenamtliches studentisches Rektoratsmitglied.
- Beschäftigte an den Hochschulen erhalten Jobtickets für Bus und Bahn.
- Lebensarbeitszeitkonten werden für Landesbeamtinnen und -beamte umgesetzt.
- Für das medizinische Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird ein eigenständiger Tarif eingeführt.
- Mit Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften wird ein neuer Rahmen für einen modernen öffentlichen Dienst mit attraktiven Arbeitsbedingungen geschaffen.
- Ein Lebensarbeitszeitkonto soll Beschäftigten im öffentlichen Dienst flexible Arbeitszeiten, frühere Pensionierung oder Auszeiten ermöglichen.
- Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen durch bauliche Maßnahmen und Deeskalationstrainings verhindert und besser verfolgt werden.
- Es werden Verwaltungsinkubatoren geschaffen, in denen Behörden anspruchsvolle Projekte außerhalb der etablierten Strukturen entwickeln können.
- Im Dienstrecht werden Schutzklauseln für Whistleblowerinnen und Whistleblower verankert.
- Die Angebote zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung werden ausgebaut.
- Weiterbildungen zu Menschenrechten, Interkulturalität und Antidiskriminierung für Beschäftigte im Landesdienst werden intensiviert.
- Die Justiz erhält moderne, flexiblere und familienfreundlichere Strukturen, die die Tätigkeit besonders für Frauen attraktiver machen.
- Alle Beschäftigten der Justiz werden mit Aktionstagen und Fortbildungen für Vielfaltsthemen sensibilisiert.
- Die Fortbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwaltschaft und Polizei wird gestärkt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
FDP 623
Mehr Geld 4
- Die Besoldung in den Justizberufen wird marktgerecht und attraktiv ausgestaltet.
- Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wird ein Prämiensystem eingeführt, das Vorschläge zum Bürokratieabbau vergütet.
- Der öffentliche Dienst wird durch Förderung und Vergütung attraktiver für aufstiegsorientierte junge Einsteigerinnen und Einsteiger.
- Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes soll auf Arbeitsbedingungen, Fortbildung, Aufstiegsmöglichkeiten und leistungsgerechter Bezahlung statt auf dem Beamtenstatus beruhen.
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Die Kinderbetreuung für Studierende, Lehrende und Beschäftigte an Hochschulen wird ausgebaut.
- Das Land soll Nachwuchskräften der Justiz ein attraktives Arbeitsumfeld und Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten.
- Aus- und Fortbildungsangebote im öffentlichen Dienst, insbesondere bei Polizei und Justiz, sollen gezielt Wissen über Antisemitismus vermitteln.
- Die Ausbildung beim Verfassungsschutz wird neu aufgestellt.
- Der Verfassungsschutz soll zu einer Ausbildungsstätte für Fachleute werden und für junge Absolventen offener werden.
- Die Waffenbehörden werden bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Sachbearbeitenden besser unterstützt.
- Die Attraktivität der Justizberufe wird gestärkt, auch um Nachwuchskräfte zu gewinnen.
- Den Justizbeschäftigten wird eine E-Learning-Bibliothek für Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt.
- Die digitale Ausstattung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und allen Justizbeschäftigten wird gewährleistet.
- Ein Aus- und Fortbildungsangebot zu kindgerechter Justiz wird geschaffen.
- Für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird ein eigenständiger Tarifvertrag geschaffen.
- Im öffentlichen Gesundheitsdienst werden attraktive Arbeitszeitmodelle eingeführt.
- Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung erhalten die Möglichkeit, mindestens alle zehn Jahre ein achtwöchiges Praktikum in einem Unternehmen außerhalb der öffentlichen Hand zu machen.
- Das Praktikumsmodell für Verwaltungsbeschäftigte wird zunächst modellhaft erprobt und dann landesweit ausgerollt.
- Der öffentliche Dienst wird durch Förderung und Vergütung attraktiver für aufstiegsorientierte junge Einsteigerinnen und Einsteiger.
- Das Vorankommen durch eigene Leistung im öffentlichen Dienst darf nicht durch statische Strukturen behindert werden.
- Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft sollen in beiden Richtungen möglich sein.
- Der Verlust erworbener Ansprüche darf einem Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft nicht entgegenstehen.
- Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes soll auf Arbeitsbedingungen, Fortbildung, Aufstiegsmöglichkeiten und leistungsgerechter Bezahlung statt auf dem Beamtenstatus beruhen.
- Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird in jeder Dienststelle konsequent strafrechtlich verfolgt.
- Betroffene Beschäftigte können den Dienstherrn mit der Durchsetzung nicht offensichtlich aussichtsloser zivilrechtlicher Ansprüche betrauen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 5
- Mehr Vielfalt in Unternehmen und öffentlichem Dienst wird gefördert.
- Das Zulagenwesen im öffentlichen Dienst wird reformiert und modernisiert.
- Das Aufstiegsversprechen im öffentlichen Dienst wird erneuert.
- Im öffentlichen Dienst soll eine Aufstiegskultur statt Laufbahndenken gelten.
- Besoldungssystem und Dienstrecht werden für einen zukunftsorientierten öffentlichen Dienst reformiert.
AfD 13
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 2315
Mehr Geld 4
- Schulsozialarbeit wird als feste Stellen von Landesbeschäftigten mit Tarifbindung finanziert.
- Stellen in multiprofessionellen Teams werden als feste Stellen von Landesbeschäftigten mit Tarifbindung finanziert.
- Für Beschäftigte an Schulen mit hohen Sozialindexwerten werden Mehraufwandszulagen mit den Gewerkschaften verhandelt.
- Wohnortnahe Weiterbildungsberatungsstellen in öffentlicher Trägerschaft mit professionellem, tariflich bezahltem Personal werden eingerichtet.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die Wochenarbeitszeit der Landesbeamten wird auf das tarifliche Niveau der Angestellten von 39 Stunden und 50 Minuten gesenkt.
- Die Arbeitszeit der Beamten wird von 41 auf unter 40 Stunden gesenkt.
- Im öffentlichen Dienst gilt eine gut geregelte Mitbestimmung, etwa bei Schutzausstattung und Überstundenabbau.
- Überstunden im öffentlichen Dienst erhalten einen Verfallsschutz.
- Für die Bediensteten gilt ein adäquater und konsequenter Arbeitsschutz.
- Das Personalvertretungsrecht ermöglicht die Bildung von Konzernbeschäftigtenvertretungen.
- Im Personalvertretungsrecht werden Konzernbeschäftigtenvertretungen eingerichtet.
- Für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte ist nach 16 Uhr Schulschluss.
- Schulsozialarbeit wird als feste Stellen von Landesbeschäftigten mit Tarifbindung finanziert.
- Stellen in multiprofessionellen Teams werden als feste Stellen von Landesbeschäftigten mit Tarifbindung finanziert.
- Hochschulgremien werden paritätisch mit allen Statusgruppen besetzt.
- Die Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes zu Bodycams wird zurückgenommen.
Weniger Pflichten 4
- Die Wochenarbeitszeit der Landesbeamten wird auf das tarifliche Niveau der Angestellten von 39 Stunden und 50 Minuten gesenkt.
- Die Arbeitszeit der Beamten wird von 41 auf unter 40 Stunden gesenkt.
- Für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte ist nach 16 Uhr Schulschluss.
- Das Bekleidungsgesetz für Beamtinnen und Beamte wird abgelehnt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 3727
Mehr Geld 3
- Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren vor Ort werden langfristig gefördert.
- Die Finanzverwaltung soll durch attraktive Karrierewege, flexible Arbeitsmodelle, Fortbildung und leistungsgerechte Bezahlung als Arbeitgeber gestärkt werden.
- Zu Beginn des Beamtenverhältnisses wird eine einmalige Wahl eingeführt, auf Antrag statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung zu erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 26
- Die Ausbildung kommunaler Mobilitätsmanagerinnen und -manager und die fachliche Unterstützung der Kommunen durch Zukunftsnetz Mobilität NRW und AGFS werden ausgeweitet.
- In den Hochschulsenaten wird die gruppenparitätische Besetzung zum Standardmodell.
- Für Landesbehörden und Kommunen werden innerbehördliche Fortbildungen zum Aufbau von Digitalisierungskompetenzen angeboten.
- Die IT- und Digitalisierungs-Aus- und Fortbildung von Landes- und Kommunalbediensteten wird in einem hybrid zugänglichen Lernort gebündelt.
- Supervisionsangebote für Beschäftigte von Polizei und Justiz, insbesondere bei Ermittlungen zu sexuellem Kindesmissbrauch, werden ausgeweitet.
- Jede Straftat gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes muss angezeigt werden.
- Betroffene Beschäftigte werden vom Dienstherrn unterstützt.
- Für alle Justizangehörigen sollen flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen gelten.
- Die Homeoffice- und Teilzeitmöglichkeiten in der Justiz werden ausgebaut.
- Das Führen in Teilzeit wird in der Justiz gestärkt.
- Die Arbeitsbelastung im Justizvollzug wird durch mehr Personal, besonders im Allgemeinen Vollzugsdienst sowie im medizinischen, psychologischen und sozialen Dienst, gesenkt.
- Mehrsprachigkeit soll im Arbeitsalltag der Landesbehörden möglich sein.
- Für eine Europäisierung der Landesverwaltung werden Konzepte zur EU-Kompetenzvermittlung und Karriereentwicklung erarbeitet.
- Für Abordnungen zu EU-Institutionen und zur Landesvertretung in Brüssel werden Anreize entwickelt.
- Europa- und Auslandserfahrung sowie Sprachkenntnisse sollen sich positiv auf die berufliche Karriere im Landesdienst auswirken.
- Die Entsendung von Steuerfahndern und Staatsanwälten in internationale Organisationen wie EUSTA, EUROPOL, EUROJUST und CARIN wird gefördert und verstetigt.
- Ermittler und Führungskräfte der Steuerfahndung werden kriminalistisch fortgebildet und Personalentwicklungskonzepte angepasst.
- Interdisziplinäre Karrieren in Polizei, Justiz und Finanzverwaltung werden gefördert.
- Die Finanzverwaltung soll durch attraktive Karrierewege, flexible Arbeitsmodelle, Fortbildung und leistungsgerechte Bezahlung als Arbeitgeber gestärkt werden.
- Mit Beschäftigten und Gewerkschaften wird eine Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst erarbeitet und durchgeführt.
- Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Landesdienst wird eine Regelung analog zur Arbeitszeitverordnung des Bundes geschaffen.
- In der Landesverwaltung wird mehr Homeoffice ermöglicht, soweit keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
- Das Land stellt seinen Beschäftigten Co-Working-Arbeitsplätze bereit.
- Für alle Landesbediensteten sollen Fortbildungen und Qualifizierungen zu Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung sichergestellt werden.
- Für Beamtenanwärterinnen, Beamtenanwärter und Berufsanfänger im Beamtendienst wird eine freie Wahl der Krankenversicherung erleichtert.
- Zu Beginn des Beamtenverhältnisses wird eine einmalige Wahl eingeführt, auf Antrag statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung zu erhalten.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Die Mitbestimmung aller Statusgruppen an den Hochschulen wird unterstützt.
- Beschäftigte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und öffentlichem Dienst sollen sich sicher fühlen.
- Baufällige und überbelegte Justizvollzugsanstalten dürfen kein Dauerzustand bleiben.
- Der öffentliche Dienst soll Vorbild für die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Hauptberuf sein.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 3421
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Der Senat wird gegenüber Rektorat und Hochschulrat gestärkt.
- Eine ausgewogene Beteiligung aller Statusgruppen an Hochschulen wird wieder zum Standard.
- Wer dauerhafte Aufgaben an Hochschulen übernimmt, soll eine unbefristete Stelle erhalten.
- Hochschulen werden dabei unterstützt, Studierende und Beschäftigte bedarfsgerecht zu unterstützen.
- Hochschulen werden darin unterstützt, Studierende und Beschäftigte vor Diskriminierung und Gewalt zu schützen.
- Für den öffentlichen Dienst werden Co-Working-Spaces ausgebaut.
- Für den öffentlichen Dienst werden faire Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten geschaffen.
- Behördenübergreifende Weiterbildungsangebote für die Landesverwaltung werden geschaffen.
- Der Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst wird gefördert.
- Alle Beamtinnen und Beamten sollen zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen können.
- Die grundsätzliche Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung wird überwunden.
- In Gerichten und Staatsanwaltschaften werden zusätzliche Stellen geschaffen, damit Verfahren schneller werden.
- Die Justiz soll familienfreundliche und flexible Arbeitsstrukturen bieten.
- Rechtsstaatsbildung wird stärker im Arbeitsalltag der gesamten Justiz verankert.
- Im Justizministerium wird eine zentrale Resilienztaskforce zum Schutz der Justizbediensteten vor Einschüchterung eingerichtet.
- Die Beschäftigten im Justizvollzug werden durch zeitgemäße Arbeitsbedingungen entlastet.
- Fachkräfte etwa aus Polizei und Verfassungsschutz sollen für auslandsbezogene rechtsextreme Ideologien sensibilisiert werden.
- Krisenstäbe werden regelmäßig aus- und fortgebildet.
- Spezialisierungen in Justiz und Staatsanwaltschaft werden bei Beförderungen berücksichtigt.
- Fortbildungen zur Sensibilisierung von Polizei, Ordnungsämtern, Gesundheitsämtern und Justiz werden ausgeweitet.
- Polizei, Justiz und Verwaltung werden im Umgang mit Queerfeindlichkeit und Hasskriminalität qualifiziert.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 3
- Arbeit und Wirkung von Landesbeauftragten werden regelmäßig evaluiert.
- Kriminalassistenzen sollen Aufgaben übernehmen, für die keine hochqualifizierten Ermittler nötig sind.
- Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen und Richter werden zu Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Traumafolgen verpflichtet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht