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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 11819
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 11
CDU 121944
Mehr Geld 32
  1. Der Bund steht in der Pflicht, Kommunen und Städte beim Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige finanziell zu unterstützen.
  2. Das Land entwickelt ein Bausatzsystem für Neubauten von Kindertagesstätten und Schulen, auf das Kommunen zugreifen können.
  3. Über das Bausatzsystem für Neubauten lassen sich Kosten senken und Verfahren beschleunigen.
  4. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Förderprogramm für den Schwimmunterricht aufgelegt.
  5. Die Mittel für die digitale Schulausstattung werden den Kommunen einfach und unbürokratisch zugänglich gemacht.
  6. Im kommunalen Finanzausgleich werden gesonderte Bedarfszuweisungen für gleichwertige digitale Lernvoraussetzungen an den Schulen geschaffen.
  7. Die Kommunen werden bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule im Rahmen einer Schulbauoffensive konzeptionell, personell und finanziell unterstützt und erhalten Rechtssicherheit.
  8. Das Programm Frühe Hilfen wird weiter ausgebaut und finanziell gestärkt, damit Kommunen leichter innovative Modellprojekte anstoßen können.
  9. Ein neues Landesprogramm gibt Kommunen über ein festes Budget flexible Mittel, um Innenstadtprojekte zu verstetigen und neue anzustoßen.
  10. Alle antragsstellenden Kommunen werden erneut berücksichtigt, damit die finanzielle Ausstattung der Zentren nicht auseinanderfällt.
  11. Die Förderung zertifizierter Tourismuskommunen für Küsten- und Binnentourismus wird verstetigt.
  12. Zu den energetischen Quartierskonzepten werden passgenaue Förderkonzepte aufgelegt.
  13. Der Landeszuschuss für das Förderprogramm der energetischen Stadtsanierung wird verdoppelt.
  14. Kommunen werden stärker an den Erträgen der Windkraft beteiligt.
  15. Kommunen werden mit Wohnbauförderung dabei unterstützt, sanierungsbedürftige Wohnblöcke zurückzubauen und attraktiven Wohnraum zu schaffen.
  16. Bebaubare Landesliegenschaften werden verbilligt an die Kommunen zur Baulandentwicklung abgegeben.
  17. Für IT-Fachkräfte in Landes- und Kommunalverwaltung werden neue Stellen aufgebaut.
  18. Kommunen werden bei der Datenmigration auf die gemeinsame Plattform und bei der IT-Umstellung gefördert, damit ihnen die Umstellungskosten erspart bleiben.
  19. Kommunen erhalten über die gemeinsame Plattform eine landesweite kostenlose Anwendung mit den wesentlichen Funktionen digitaler Verwaltung, etwa für den Bürgerservice.
  20. Das Konnexitätsprinzip wird vollständig durchgesetzt.
  21. Alle Kommunen sollen unbürokratisch und einfach Fördermittel erhalten können.
  22. Kommunen erhalten mehr eigene finanzielle Spielräume, um ihre Aufgaben vor Ort erfüllen zu können.
  23. Mehr zweckgebundene Mittel werden pauschal und als Bedarfszuweisungen an die Kommunen weitergegeben.
  24. Die regionalisierten Teilbudgets werden wieder eingeführt.
  25. Finanzielle Mittel des Bundes werden in voller Höhe an die Kommunen weitergeleitet.
  26. Die Förderprogramme für Dorferneuerung und Städtebau werden fortgeführt und gestärkt.
  27. Kommunen werden bei der Gewinnung von Verwaltungspersonal unterstützt.
  28. Ein landesseitiges Bausatzsystem für Neubauten von Feuerwehrhäusern, auf das die Kommunen zugreifen können, wird vorangetrieben, um Kosten zu senken und Verfahren zu beschleunigen.
  29. Kommunen werden mit einem Förderprogramm für Neu- und Ausbau sowie Sanierung von Gerätehäusern unterstützt.
  30. Das Kompetenzforum Kommunen wird bei der Präventionsarbeit finanziell unterstützt.
  31. Programme unterstützen Kommunen und Investoren finanziell bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere, die das inklusive Zusammenleben in den Mittelpunkt stellen.
  32. Für die Integrationsangebote der Kommunen wird ein fairer Kostenausgleich sichergestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 12
  1. Modellhaft werden kommunale Digitalschulen eingerichtet, die Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitaler Technik und beim Verstehen und Programmieren von Algorithmen fördern.
  2. Standards der Jugendhilfe werden landesweit durch einen verbindlichen Personalschlüssel für die Mitarbeitenden im Jugendamt vereinheitlicht.
  3. Kommunen erstellen energetische Quartierskonzepte unter Berücksichtigung aller verfügbaren erneuerbaren Energien.
  4. Kommunen, Verbände, Landwirtschaft, Wirtschaft, Tourismus und die Menschen in Niedersachsen sollen Klimaprobleme gemeinsam und nachhaltig lösen.
  5. Eine kommunale Wärmeleitplanung wird eingeführt, um die Wärmenutzung besser zu vernetzen.
  6. Gemeinsam mit Baugenossenschaften, kommunalen Gesellschaften, Kommunen und privaten Investoren startet eine Bauoffensive.
  7. Gemeinsam mit den Kommunen werden Lösungen für Altschulden erarbeitet.
  8. Landesweit werden Sicherheitspartnerschaften gegen organisierte Kriminalität nach dem Modell der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingerichtet, in denen Sozial- und Ausländerbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommunen unter Führung der Staatsanwaltschaften vorgehen.
  9. Die Kommunen werden beim Aufbau eines LSBTI-freundlicheren Umfelds unterstützt.
  10. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Aktionsplan zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und Integration erarbeitet.
  11. Integrationsbeauftragte und Integrationsbeiräte werden auf der Ebene der Kommunen eingerichtet.
  12. Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen werden flächendeckend zusammen mit Kommunen, Vereinen und Organisationen eingerichtet.
Grüne 413044
Mehr Geld 25
  1. Kommunaler Klimaschutz braucht eine entsprechende finanzielle Ausstattung und Fachwissen in der Verwaltung.
  2. Flächendeckend wird das Amt hauptamtlicher kommunaler Klimaschutzbeauftragter geschaffen.
  3. Kommunale Klimaschutzanstrengungen wie die Gebäudesanierung werden über den Niedersachsenfonds und die Landesgesellschaft für Wohnen und Klima finanziell unterstützt.
  4. Der Fußverkehr wird in die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes aufgenommen.
  5. Die Fördertatbestände des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Landes werden ausgeweitet.
  6. 75 Prozent der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes fließen in den Umweltverbund.
  7. Im Nahverkehrsgesetz des Landes wird verankert, dass das Land zweckgebundene Mittel für die Barrierefreiheit im ÖPNV bereitstellt.
  8. Die Fördertatbestände der Radwegeförderung für Kommunen werden ausgeweitet.
  9. Die Mittel der Radwegeförderung für Kommunen werden erhöht.
  10. Kommunen, die ihre Stromversorgung kommunal gewährleisten oder Krankenhäuser rekommunalisieren wollen, werden auch finanziell unterstützt.
  11. Ein Rekommunalisierungsfonds unterstützt insbesondere finanzschwache Kommunen dabei, Leistungen der Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand zu holen.
  12. Das Land übernimmt für gemeinnützige Träger und Kommunen die Eigenanteile an den Lohnkosten für eingestellte Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz.
  13. Städtebauliche Konzepte für flächenschonendes Bauen und Quartierssanierungen werden gezielt gefördert.
  14. Biodiversität, Begrünung und Wasserrückhalt in den Kommunen werden mit bedarfsgerecht weiterentwickelten Landesförderprogrammen unterstützt.
  15. Kommunen werden mit dem Niedersachsenfonds bei der Sanierung und Aufwertung von Schulen unterstützt.
  16. Ein Landesprogramm unterstützt Kommunen finanziell, damit jedes Kind an jeder Schule eine gesunde, regionale warme Mahlzeit mit hohem Bioanteil erhält.
  17. Über den Niedersachsenfonds wird in die energetische Sanierung und Modernisierung von Schulen investiert und die Kommunen werden unterstützt.
  18. Alle Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde sind, sowie die Samtgemeinden erhalten eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.
  19. Ein Niedersachsenfonds investiert mit Landesgesellschaften in den klimaneutralen Umbau öffentlicher Gebäude, klimaneutrale Versorgungsinfrastruktur und die Daseinsvorsorge.
  20. Die Kommunen werden entsprechend ihren Aufgaben finanziell ausgestattet.
  21. Der kommunale Finanzausgleich wird erhöht.
  22. In den Schlüsseln des kommunalen Finanzausgleichs werden Sozialausgaben und verminderte Steuereinnahmen stärker berücksichtigt.
  23. Ein Sonderschlüssel im Finanzausgleich für Kommunen mit besonders hohen Klimaschutzausgaben wird geprüft.
  24. Eine solidarische Lösung auf Bundesebene zur Entlastung von Kommunen mit Kassenkrediten wird unterstützt.
  25. Städte und Gemeinden, die auch über Landes- und Bundesgrenzen hinweg verstärkt interkommunal zusammenarbeiten, werden gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Auch Entschuldungskommunen sollen genügend Spielraum für Klimaschutzmaßnahmen haben.
  2. Die Rekommunalisierung von Mittelspannungsnetzen, etwa über Gemeindewerke und Energiegenossenschaften, wird unterstützt.
  3. Windkraftbetreiber werden verpflichtet, Anwohnenden und Kommunen eine Beteiligung von bis zu 20 Prozent anzubieten.
  4. Die frühzeitige Beteiligung und Information von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen wird gestärkt.
  5. Kommunen erhalten die rechtliche Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe zur Stärkung des ÖPNV einzuführen.
  6. Kommunen wird die dauerhafte Umnutzung von Straßenraum ermöglicht.
  7. Die Möglichkeiten der Kommunen zur wirtschaftlichen Betätigung im Sinne der Daseinsvorsorge und nachhaltigen Entwicklung werden erweitert.
  8. Die Vorkaufsrechte der Kommunen bei Immobilien- und Grundstücksverkäufen werden gestärkt.
  9. Kommunen können das Zweckentfremdungsgesetz überall anwenden.
  10. Kommunen erhalten über das Grundstücksverkehrsgesetz bessere Vorkaufsrechte für Baugrundstücke.
  11. Kommunen erhalten über eine Bundesregelung die Option, nach spätestens sechs Monaten auf nicht nachbesetzte Arztsitze zuzugreifen.
  12. Kommunen können bestehende Sportanlagen klimapositiv sanieren oder erneuern.
  13. Das Land unterstützt Kommunen bei der Gründung kommunaler Bodenfonds, um mehr Grundstücke in kommunales Eigentum zu bringen.
  14. Die Kommunen erhalten mehr Entscheidungsspielräume.
  15. Die Kommunen erhalten weitere Kompetenzen bei der Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.
  16. Die Kommunen erhalten mehr Mitsprache bei Bauvorhaben.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 28
  1. Kommunen werden bei der Erstellung und Umsetzung regionaler Energie- und Klimakonzepte unterstützt.
  2. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Klimaprüfung unter anderem mit Musterberechnungen.
  3. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes wird bedarfsgerecht neu ausgerichtet.
  4. Kommunen werden bei der Beauftragung von Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung von Bahnstrecken unterstützt.
  5. Gemeinden und Landkreise werden bei Verkehrskonzepten unterstützt, die besonders die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg in den Blick nehmen.
  6. Kommunen werden bei unabhängigen Verkehrssicherheitsbeurteilungen von umgebauten und bestehenden Straßen sowie bei daraus folgenden Baumaßnahmen unterstützt.
  7. Die Bagatellklausel der Radwegeförderung für Kommunen wird angepasst.
  8. Das Land unterstützt Kommunen bei der Erstellung von Fahrradmobilitätskonzepten.
  9. Kommunen und Regionen werden dabei unterstützt, ihre Radverkehrsnetze zu vervollständigen und mit Nachbarkommunen zu verknüpfen.
  10. Kommunen werden beim Ausbau der Radinfrastruktur stärker unterstützt.
  11. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Neuaufteilung des Verkehrsraums.
  12. Kommunen werden bei der rechtssicheren Umnutzung von Straßenraum unterstützt.
  13. Die Kommunen werden dabei unterstützt, ihre Innenstädte mit gemischten Nutzungen aus Gastronomie, Freizeit, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Einkaufen aufzuwerten.
  14. Gute Arbeit soll gemeinsam mit Gewerkschaften, Verbänden, Zivilgesellschaft und Kommunen gestärkt werden.
  15. Kommunen werden bei der verpflichtenden CO2-Bilanzierung unterstützt.
  16. Die Beratung für Förderantragsteller wird gestärkt.
  17. Kommunen werden bei der Entwicklung zu Schwammkommunen und Green Cities unterstützt.
  18. Kommunen werden bei einer luftqualitätsgerechten Stadt- und Gemeindeplanung unterstützt.
  19. Kommunen werden dabei unterstützt, Wegeseitenränder als ungenutzte oder extensiv genutzte Landschaftsstrukturen zurückzugewinnen.
  20. Kommunen werden beim Erhalt und bei der Schaffung von Spiel-, Aufenthalts- und Bewegungsflächen unterstützt.
  21. Die Jugendämter werden beim Kinderschutz besser unterstützt.
  22. Kommunen, die Krankenhäuser in die öffentliche Hand zurückholen wollen, werden unterstützt.
  23. Kreise und kreisfreie Städte, die über ihre Kontingente hinaus Geflüchtete aufnehmen wollen, werden unterstützt.
  24. Die Kommunen werden dabei unterstützt, Verfassungsfeinde vom Schöffenamt fernzuhalten.
  25. Kommunen werden stärker beim Erhalt und barrierefreien Ausbau von Sportstätten und Bädern unterstützt.
  26. Niedersächsische Gemeinden werden aktiv zur Bewerbung um Mitgliedschaft oder Partnerschaft im Eurocities-Netzwerk ermutigt.
  27. Kommunen werden auf dem Weg zur Fair Trade Town unterstützt.
  28. Der kommunale Finanzausgleich wird reformiert.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 40
  1. Der Klimaschutz in der Landesverwaltung und bei den Kommunen wird ausgebaut.
  2. Geprüft wird, ob die Kommunalaufsicht bei der Haushaltsgenehmigung die Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen prüfen muss.
  3. Die kommunalen Energieberichte werden zu verpflichtenden öffentlichen Klimaberichten weiterentwickelt.
  4. Kommunen sollen die Klimaberichte jährlich statt alle drei Jahre erstellen und veröffentlichen.
  5. Für kommunales Verwaltungshandeln und kommunale Entscheidungen soll möglichst eine Pflicht zur Prüfung der Klimaauswirkungen eingeführt werden.
  6. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung mit schneller Umsetzung wird eingeführt.
  7. Verbindliche Ziele und Maßnahmen für Klimaschutz im Verkehr und für günstige, komfortable Mobilität ohne Auto werden Bestandteil der kommunalen Klimaberichte.
  8. Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Angebote werden gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickelt.
  9. Die kommunalen Nahverkehrspläne werden entsprechend den Zielen der Barrierefreiheit weiterentwickelt.
  10. Von den 75 Millionen Euro für kommunalen Straßenbau werden zunächst mindestens 20 Millionen Euro für Radwegeprojekte verwendet.
  11. Perspektivisch fließen 80 Prozent der Mittel für kommunalen Straßenbau in Radverkehrsanlagen.
  12. Kommunaler Straßenbau wird nur noch gefördert, wenn die Planung ausreichend Raum für Rad- und Fußverkehr vorsieht.
  13. Kommunen erstellen als Teil ihrer Klimaschutzplanung Fahrradmobilitätskonzepte.
  14. Fördermittel im Radverkehr werden an ein aktuelles Radverkehrskonzept gebunden.
  15. Fördermittel im Radverkehr werden an die Einhaltung von Standards gebunden.
  16. Das Land versteht den Bau von Radschnellverbindungen als eigene Aufgabe und plant und baut sie gemeinsam mit den Kommunen.
  17. Der gesamte Verkehrsraum wird neu aufgeteilt.
  18. Die Zahl der Autos wird gemeinsam mit den Kommunen deutlich verringert.
  19. Land, Kommunen und Netzanbieter entwickeln gemeinsam neue Modelle für den Ausbau der Breitband- und Mobilfunkversorgung.
  20. Bund, Land, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften arbeiten gemeinsam am Umbruch der Wirtschaft zur Klimaneutralität.
  21. Gründer werden in Zusammenarbeit mit der kommunalen Wirtschaftsförderung besonders in der Aufbauphase entlastet.
  22. Für eine gerechte und umweltverträgliche Verteilung von Deponiestandorten wird eine Arbeitsgruppe mit den Kommunen eingesetzt.
  23. Gemeinwohlbilanz-Pilotprojekte werden als niedersächsisches Markenzeichen etabliert.
  24. Die Gemeinwohlbilanz-Pilotprojekte umfassen Unternehmen mit Landesbeteiligung, kleine und mittlere Betriebe sowie Kommunen.
  25. Die Kommunen werden unterstützt, Randstreifen öffentlicher Wege aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen.
  26. Land und Kommunen sind Vorreiter beim Erneuern, Bauen und Vermieten von modernem, bezahlbarem Wohnraum.
  27. Die Landesgesellschaft saniert mit den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften den öffentlichen Gebäudebestand klimaneutral, barrierefrei und sozial.
  28. Das kommunale Netz der Fachstellen zur Wohnungssicherung wird gestärkt und ausgebaut.
  29. Mischgebiete werden erleichtert und Modelle wie Wohnen über dem Supermarkt gemeinsam mit den Kommunen vorangebracht.
  30. Bei der Quartiersentwicklung wird eine zentrale, klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung eingeplant.
  31. Die Kontrollen der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen durch die Kommunen werden verstärkt.
  32. Mit den Kommunen werden Lösungen wie eine Ausbildung zur IT-Administration in der Schule und schulübergreifende Administratorenpools entwickelt.
  33. Die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird als kommunale Aufgabe in der Niedersächsischen Kommunalverfassung verankert.
  34. Kommunale Gesundheits- und Pflegekonferenzen werden durchgeführt.
  35. Mit Kommunen und Feuerwehren wird ein niedersächsisches Waldbrandkonzept erarbeitet.
  36. Mit Kommunen, Polizei und Zivilgesellschaft wird eine Gesamtpräventionsstrategie für Niedersachsen erarbeitet.
  37. Ein Niedersächsisches Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild schützt umfassend vor Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen von Land und Kommunen.
  38. Land und Kommunen als Träger öffentlicher Unternehmen und Sparkassen wirken in deren Gremien verpflichtend auf mehr Transparenz bei den Vergütungen hin.
  39. Eine Pflicht der Träger, auf Vergütungstransparenz hinzuwirken, wird im Sparkassengesetz oder im Kommunalverfassungsgesetz verankert.
  40. Kommunen werden darin unterstützt, Aktionspläne für Vielfalt in kommunalen Räten aufzustellen.
AfD 3114
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 8
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2
FDP 1146
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 7
Linke 12617
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 11
FW 81125
Mehr Geld 19
  1. Die Finanzen der Kommunen werden gestärkt.
  2. Städte und Gemeinden werden in die Lage versetzt, Schulen räumlich und materiell besser auszustatten.
  3. Die Investitionen in die Städtebauförderung werden erhöht.
  4. Die Investitionen in die Dorferneuerung werden erhöht.
  5. Die Finanzlage der Kommunen wird verbessert.
  6. Die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Kommunen werden aufgestockt.
  7. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem soll Flüchtlinge gleichmäßiger verteilen und besonders belastete Länder bis auf die kommunale Ebene entlasten und finanziell unterstützen.
  8. Bis zur Einführung eines solchen Systems soll der Bund die entstehenden Asylkosten vollständig tragen.
  9. Die Kommunen in Niedersachsen sollen nicht länger für Entscheidungen des Bundes finanziell aufkommen müssen.
  10. Die kommunalen Sozialleistungen sollen von Bund und Land getragen werden.
  11. Bund und Land sollen keine Normen setzen, die Kommunen ohne angemessenen Ausgleich zu höheren Ausgaben zwingen.
  12. Kommunen sollen für moderne Sportstätten und Schwimmbäder höhere staatliche Zuschüsse erhalten.
  13. Die kommunalen Gesundheitsämter sollen ausreichende Ressourcen erhalten.
  14. Bürger und Kommunen werden an der Wertschöpfung der Energieerzeugung beteiligt.
  15. Die Gemeinden sollen bei der Entschuldung und beim Ausbau ihrer finanziellen Spielräume unterstützt werden.
  16. Die Soziallasten sollen konsequent von den Kommunen auf den Bund zurückverlagert werden.
  17. Das Land soll Bürger, Unternehmen, öffentliche Träger und Kommunen institutionalisiert beim Einwerben von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes unterstützen.
  18. Das Land soll die Beratungsstruktur so ausbauen, dass Fördergelder tatsächlich vor Ort ankommen.
  19. Überschuldete Kommunen sollen gerettet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 6
Koalitionsvertrag 161839
Mehr Geld 24
  1. Kommunale Investitionen in den Klimaschutz sollen etwa über ein revolvierendes Instrument ermöglicht werden.
  2. Das Land erwirbt Landeslizenzen für ein CO2-Bilanzierungstool und ein kommunales Energiemanagement und stellt sie den Kommunen kostenfrei zur Verfügung.
  3. Kommunale Investitionen in den Klimaschutz werden ermöglicht.
  4. Die Kommunen werden bei der Auseinandersetzung mit der Endlagersuche fachlich und finanziell unterstützt.
  5. Die Inselkommunen erhalten mehr finanzielle Unterstützung bei der Entsorgung von Meeresmüll.
  6. Kommunen werden bei der Entsiegelung und Wiederverwertung von Altlastenflächen finanziell unterstützt.
  7. Die Erstellung von Gemeinwohlbilanzen durch Landesbeteiligungen, kleine und mittlere Unternehmen oder Kommunen wird finanziell gefördert.
  8. Ein landesweites Förderprogramm ergänzt das Teilhabechancengesetz für gemeinnützige Träger und Kommunen.
  9. Die Aufgabenträger des Nahverkehrs erhalten ausreichende Mittel, die nach fairen und transparenten Kriterien verteilt werden.
  10. Geprüft wird eine Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale sowie der Mittel für besondere Bedienformen im Nahverkehr.
  11. Die Dynamisierungen der Regionalisierungsmittel des Bundes werden an die Aufgabenträger weitergegeben.
  12. Kommunen werden bei Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung von Bahnstrecken finanziell unterstützt.
  13. Die Förderrichtlinie für den kommunalen Straßenbau wird mit Fokus auf eine stärkere Förderung des Radwegebaus überarbeitet.
  14. Tourismuskommunen, besonders zertifizierte, werden finanziell besser ausgestattet.
  15. Die Umstrukturierung des Vollzugs agrarrechtlicher Regeln wird finanziell unterstützt.
  16. Ein landesweites Förderprogramm zur Ergänzung des Teilhabechancengesetzes für gemeinnützige Träger und Kommunen wird aufgelegt.
  17. Kommunen sollen bei Investitionen in soziale und ökologische Zukunftsthemen wie Energieparks und kommunale Bodenfonds unterstützt werden.
  18. Die finanzielle Stärkung der Kommunen bleibt ein Schwerpunkt im Landeshaushalt.
  19. Gemeinsam mit dem Bund sollen finanzschwache, hochverschuldete oder defizitäre Kommunen unterstützt werden.
  20. Durch zentrale IT-Infrastrukturen und einheitliche Standards sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, Onlinedienste anzubieten.
  21. Die Aufstockung der Kofinanzierungshilfe für finanzschwache Kommunen wird geprüft, um ihnen Zugang zu EU-Fördermitteln zu eröffnen.
  22. Kommunen werden finanziell beim Auf- und Ausbau einer nicht kommerziellen lokalen digitalen Vernetzung unterstützt.
  23. Der Kreis der Empfänger des Sofortprogramms wird weit gefasst und umfasst neben der Bevölkerung etwa soziale Einrichtungen, Kommunen, Mittelstand, Kultur und ehrenamtlichen Sport.
  24. Die Kommunen erhalten über den Niedersachsenfonds zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen in Sanierung und Klimaschutz.
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 16
  1. Das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel wird gestärkt und ausgebaut, um Kommunen, Wasserverbände und Landwirtschaft zu beraten.
  2. Kommunen, Land- und Wasserwirtschaft erhalten aktuelle landesweite Datengrundlagen zur Klimafolgenanpassung.
  3. Kommunen werden bei der sozialen und ökologischen Dorf- und Stadtentwicklung unterstützt, die Programme verstärkt genutzt.
  4. Die Mittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fließen künftig zu 60 Prozent in den Nahverkehr und zu 40 Prozent in den kommunalen Straßenbau.
  5. Die Beratung der Kommunen bei Ausbaukonzepten für Ladeinfrastruktur wird intensiviert.
  6. Das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen wird personell langfristig gestärkt, um die Kommunen beim Breitbandausbau zu unterstützen.
  7. Kommunen werden stärker dabei unterstützt, Randstreifen öffentlicher Wege aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen.
  8. Im Denkmalschutz werden für und mit den Kommunen Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote entwickelt.
  9. Kommunen, die die medizinische Versorgung in die öffentliche Hand zurückholen möchten, werden unterstützt.
  10. Unterstützungsmöglichkeiten für Rekommunalisierungsvorhaben werden geprüft.
  11. Die Anpassungen des kommunalen Finanzausgleichs werden angesichts neuer Herausforderungen überprüft.
  12. Kommunen und regionale Akteure werden bei der Bewältigung von Transformationsprozessen aktiv unterstützt.
  13. Die Beratungskapazitäten der Ämter für regionale Landesentwicklung für Kommunen und Zivilgesellschaft werden erweitert, um mehr Fördermittel zu erschließen.
  14. Niedersächsische Gemeinden werden ermutigt, sich um Mitgliedschaft oder Partnerschaft im Eurocities-Netzwerk zu bewerben.
  15. Die Ratifikation des Zusatzprotokolls der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung durch Deutschland wird unterstützt.
  16. Interessierte Kommunen werden auf dem Weg zur Fair Trade Town unterstützt.
Mehr Pflichten 16
  1. Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die Verwaltung soll auf Städte und Gemeinden ausgeweitet werden.
  2. Für die kommunale CO2-Bilanzierung werden einheitliche Standards festgelegt.
  3. Auch die Kommunen sollen ihr Verwaltungshandeln und ihre Entscheidungen einem Klimacheck unterziehen.
  4. Die Vernetzung der Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft soll gemeinsam mit den Kommunen verbessert werden.
  5. Gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern wird ein landesweites Ticket für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende für 29 Euro im Monat eingeführt.
  6. Gründerinnen und Gründer werden durch Beratung mit Kammern und kommunaler Wirtschaftsförderung sowie durch Zugang zu Förderangeboten und Netzwerken unterstützt.
  7. Mit einem Stufenplan aus Anreizen, Beratung und Förderung sollen öffentliche Einrichtungen, auch kommunale und in privater Trägerschaft, bis 2030 auf Bioverpflegung umgestellt werden.
  8. Die grundsätzliche Finanzierung der Tierheime durch Land und Kommunen wird sichergestellt.
  9. Für den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung von Grundschulkindern wird unverzüglich ein Konzept mit Kommunen, Jugendhilfeträgern, Vereinen und Verbänden vorgelegt.
  10. Über die Umsetzung eines kostenlosen Schulmittagessens wird mit den Kommunen verhandelt.
  11. Die Kommunen werden für Gute Arbeit in der Kultur in die Pflicht genommen.
  12. Mit Pflegeeinrichtungen, Kostenträgern und Kommunen sollen Handlungsfelder identifiziert und konkrete Erleichterungen ermöglicht werden.
  13. Nach Entspannung der Aufnahmekapazitäten soll mit den Kommunen ein Landesaufnahmeprogramm für gefährdete Menschen aufgesetzt werden.
  14. Eine verpflichtende Feuerwehrbedarfsplanung wird gesetzlich festgeschrieben.
  15. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Kommunikationssystem für den Fall eines Blackouts vorbereitet.
  16. Gemeinsam mit Polizei, Kommunen und Zivilgesellschaft wird eine Gesamtpräventionsstrategie zu Antisemitismus, Rechtsextremismus sowie Hass und Hetze gegen Mandatsträger entwickelt.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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