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Unternehmen allgemein

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 101045
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Schulische und außerschulische MINT-Strukturen zur Vernetzung von Schule mit Hochschulen und Unternehmen sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden gestärkt.
  2. Eine leistungsfähige Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft aufbauen.
  3. Die starken Wirtschaftsbereiche des Landes in ihren Entwicklungschancen fördern.
  4. Vielfältige Ansiedlungen über Logistikunternehmen hinaus ermöglichen.
  5. Eine Gewerbe- und Industrieflächendatenbank schaffen, die verfügbare Gewerbeflächen im Land transparent macht.
  6. Die Schaffung neuer Gewerbeflächen in den Entwicklungsräumen durch die Landesplanung unterstützen.
  7. Eine landesweite Gewerbe- und Industrieflächendatenbank schaffen.
  8. Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden die kommunale Wirtschaftsförderung stärken.
  9. Unternehmensnachfolgen erleichtern.
  10. Beratungsprogramme zur Unternehmensnachfolge anbieten, um den Übergang auf künftige Generationen zu sichern.
  11. Die Programme zur Beratung und Begleitung von Unternehmensnachfolgen stärken.
  12. Prüfen, ob Beratungs- und Unterstützungsangebote durch Kooperationen zwischen der WTSH und den Industrie- und Handelskammern verbessert werden können.
  13. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird beraten, wie ungenutzte privatwirtschaftliche Daten angebunden werden können.
  14. Mit der Privatwirtschaft wird darüber gesprochen, wie ungenutzte privatwirtschaftliche Daten angebunden werden können.
  15. Wissenschaft und Wirtschaft werden stärker miteinander verzahnt.
  16. Wissenschaft und Wirtschaft werden auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrats bei strategischen Ausrichtungen und Prozessen unterstützt.
  17. Unternehmen und andere private Institutionen erhalten die Möglichkeit, sich an der Finanzierung der Hochschulen zu beteiligen.
  18. Es werden Anreize für engere Transferbeziehungen zwischen Hochschulen und Wirtschaft geschaffen.
  19. Die Maßnahme Digital Learning Campus ermöglicht ein landesweites Netzwerk physischer Lernorte, an denen KI-relevante Technologien erlernt, erprobt und kollaborativ entwickelt werden.
  20. Mit den KI-Anwendungszentren wird KI-Forschung in die Anwendung gebracht, indem Projektideen aus der Wirtschaft analysiert, optimiert und in Transfer-Projekten weiterentwickelt werden.
  21. In weiteren Forschungsfeldern werden Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und gesellschaftliche Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
  22. Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung von Hochschulen und unterstützen dadurch stärker Transferprojekte.
  23. Hub-Strukturen werden ausgebaut, damit Wissenschaft und Wirtschaft bei bestimmten technologischen Entwicklungen zusammenarbeiten können.
  24. Der Transfer zwischen den Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Wirtschaft wird mit konkreten Projekten wie Transferparks gestärkt und gefördert.
  25. Gesetzliche Anpassungen für eine engere Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft werden geprüft.
  26. Die Tourismusstrategie des Landes wird in Abstimmung mit Verbänden, Institutionen, Kommunen und Unternehmen weiterentwickelt.
  27. Die Cyber-Arbeit der Landespolizei gegen Kriminalität im digitalen Raum massiv stärken.
  28. Unternehmen werden angesiedelt, um die Chancen von XFEL und DESY für Materialforschung und Medizin zu nutzen.
  29. Rund um XFEL und DESY werden Möglichkeiten und Raum für weitergehende Forschung und Unternehmensansiedlung geschaffen.
  30. Im neu entstehenden Wirtschaftsraum werden neue Unternehmen angesiedelt.
  31. Die dänisch-deutsche Entwicklungsallianz wird umgesetzt und geht grenzüberschreitende Herausforderungen für Wirtschaft und Hochschulausbildungen an.
  32. Die Umnutzung von Bestandsgebäuden im Außenbereich für Wohnen, Gewerbe und Tourismus wird stärker geprüft und ermöglicht.
  33. In allen Gemeinden können sich ortsansässige Betriebe erweitern und ortsangemessene Betriebe ansiedeln.
  34. Regionalmarken werden weiter gefördert und ausgebaut.
  35. Unternehmen im Handel und Dienstleistungssektor werden beim Ausbau ihrer digitalen Angebote unterstützt.
  36. Innovationen, die gemeinsam mit der Wirtschaft technologieoffen entwickelt und umgesetzt werden, sind das beste Mittel zur Einhaltung der Klimaschutzziele.
  37. Der Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird ausgebaut.
  38. Die Ansiedlung einer Giga-Fabrik für Batteriesysteme und weiterer innovativer Unternehmen wird vorangetrieben.
  39. Bei der Munitionsbergung werden innovative Ansätze genutzt und Forschungseinrichtungen sowie Fachunternehmen aus Schleswig-Holstein eng eingebunden, um die Sprenggefahr für Mensch und Natur gering zu halten.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 8
Grüne 27620
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Die Zusammenarbeit von Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben institutionalisiert ausbauen.
  2. Ein Landesportal schaffen, das über Risiken, Eigenvorsorge und Verhalten in Katastrophenfällen informiert.
  3. Rahmenbedingungen setzen, die es für Unternehmen attraktiv machen, klimaneutral zu werden.
  4. Unternehmen und Investor*innen durch langfristig geltende Gesetze und Regeln Planungssicherheit geben.
  5. Unternehmen dabei unterstützen, zukunftssicher und klimafreundlich zu wirtschaften.
  6. Weiter in den Anschluss von Haushalten und Gewerbegebieten an das Glasfasernetz investieren.
  7. Die Ansiedlung neuer Unternehmen auf geeigneten Flächen im Land voranbringen.
  8. Unternehmen an das Glasfasernetz anschließen, damit sie die digitale Transformation bewältigen können.
  9. Das Instrument der Innovationsassistent*innen auf etablierte Unternehmen ausweiten.
  10. Strukturen für Technologietransfer nach dem Vorbild des Transformationszentrums TransMarTech auch in anderen Branchen schaffen.
  11. Eine Social-Innovation-Agentur für Förderung, Beratung und Vernetzung von Personen, Initiativen und Unternehmen aufbauen.
  12. Ein landesweites Solardachkataster entwickeln und Kommunen, Wirtschaft und Bürger*innen öffentlich zugänglich machen.
  13. Programme entwickeln und fördern, um Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und Energiesparmaßnahmen umzusetzen.
  14. Kooperationsmöglichkeiten mit privaten Unternehmen im Mobilitätsangebot erschließen.
  15. Den Schienengüterverkehr für Unternehmen im Land attraktiver machen.
  16. Regionale Wertschöpfungsketten fördern.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 24
  1. Auf Bundesebene ein Verbot sexistischer Werbung anstreben.
  2. Den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung unterstützen.
  3. Auf mindestens 50 Prozent des Nationalparks Wattenmeer jede wirtschaftliche Nutzung einstellen.
  4. Mindestens 30 Prozent der ausschließlichen Wirtschaftszone unter starken Schutz stellen, davon die Hälfte als Nullnutzungszone.
  5. Die Bioabfallverordnung weiter verschärfen.
  6. Mikroplastik in Kosmetika umfassend verbieten.
  7. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfolgen des eigenen unternehmerischen Handelns zur Voraussetzung für finanzielle und sachliche Förderung machen.
  8. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Bundesebene befürworten.
  9. Ein wirksameres Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Bundes- und EU-Ebene anstreben.
  10. Das Verpressen von CO2 im Boden (CCS) wird abgelehnt.
  11. Auch neue Gentechniken dem Risikoprüfungs- und Zulassungsregime des Gentechnikrechts unterwerfen.
  12. Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen wirksam einschränken.
  13. Eine Produkthaftung für Umweltschäden durch umweltschädliche Substanzen einführen.
  14. Eine Versicherungspflicht für Umweltschäden für Anwender*innen und Produzent*innen umweltschädlicher Substanzen einführen.
  15. Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen öffentlich machen.
  16. Zeitnahe Betriebsprüfungen sicherstellen.
  17. Bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für faire, soziale und ökologische Produktionsbedingungen in der Lieferkette vorangehen.
  18. Die Vergabeordnung des Landes an unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette anpassen.
  19. Die Klimawirksamkeit zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
  20. Die Einhaltung von Menschenrechten zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
  21. Eine Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche nachgeht.
  22. Für Unternehmen unter Landesaufsicht und mit Landesmehrheit eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend machen.
  23. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll quantitative Angaben zu verursachtem und eingespartem CO2 offenlegen.
  24. Eine unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie und ein Maßnahmenpaket zur Klimaneutralität bis 2035 beschließen.
SPD 4325
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Landesregierung arbeitet mit allen Unternehmen im Land zusammen.
  2. Sektor- und unternehmensübergreifende Lösungen ermöglichen.
  3. Einen Transformationsrat der Landesregierung mit Wirtschaft und Gewerkschaften einrichten.
  4. Gemeinsame Transformationsteams zur Unterstützung einzelner Unternehmen und übergreifender Lösungen einrichten.
  5. Sicherstellen, dass alle Unternehmen EU-Programme des Green Deals nutzen und Fördermittel einwerben können.
  6. Schleswig-holsteinische Unternehmen und Forschende über die Wasserstoff-Hanse in den entstehenden Wasserstoffmärkten verankern.
  7. Partnerschaften mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein fördern.
  8. Die Wirtschaft des Landes bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes unterstützen.
  9. Die Arbeit von Transfergesellschaften als Land unterstützen, wenn sie ohne Änderung tariflicher Bestimmungen Übergänge in neue Tätigkeiten ermöglichen.
  10. Rahmenverträge mit Anbietern von Coworking-Spaces abschließen.
  11. Eine Strategie zur stärkeren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft entwickeln.
  12. Unternehmen der maritimen Wirtschaft enger zusammenbringen.
  13. Bestehende regionale Gütezeichen modernisieren und als Vermarktungsinstrument stärken.
  14. Die regionale Vermarktung von Produkten fördern.
  15. Einen Fonds gegen Lebensmittelverschwendung so ausgestalten, dass Unternehmen mitfinanzieren können.
  16. Sich im Rahmen der Landeskompetenzen bei der Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts für faire Märkte einsetzen.
  17. Faire Wettbewerbsbedingungen besonders auf den digitalen Plattformmärkten durchsetzen.
  18. Die Möglichkeiten für Unternehmen, mit der Verwaltung zusammenzuarbeiten, vereinfachen.
  19. Die Arbeit von Integrationsbetrieben unterstützen.
  20. Städte-, Schul-, Verbände- und Wirtschaftspartnerschaften mit Partnern in Ländern des Globalen Südens unterstützen.
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
FDP 3​24
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die berufsorientierenden Initiativen in Schulen verstärken, etwa durch mehr Praktika und Kooperationen mit örtlichen Betrieben.
  2. Entlang der Fehmarnbeltquerung zwischen Puttgarden und Hamburg weitere Gewerbe-, Logistik- und Produktionsstandorte schaffen.
  3. Eine Nordumfahrung um Hamburg schaffen, damit Güterverkehre das Nadelöhr der Metropole vermeiden.
  4. Geeignete Gewerbeflächen ausweisen.
  5. Die Ansiedlungsstrategie des Landes fortsetzen und weiterentwickeln.
  6. Die WT.SH dauerhaft besser ausstatten, um Ansiedlungen aus dem Ausland zielgerichteter umzusetzen.
  7. Das Gemeindewirtschaftsrecht so gestalten, dass fairer Wettbewerb mit kommunalen Unternehmen besteht.
  8. Die Unternehmensnachfolge durch Beratungsangebote und Finanzierungsinstrumente unterstützen.
  9. Berufsorientierende Initiativen in Schulen verstärken, etwa durch Praktika und Kooperationen mit Betrieben.
  10. Start-Ups und Unternehmensnachfolge stärker miteinander verzahnen.
  11. Entlang der Verkehrsachse der Fehmarnbeltquerung ausreichend Gewerbeflächen schaffen.
  12. Die Schaffung neuer Gewerbeflächen flexibel und bedarfsgerecht ermöglichen.
  13. Neue Konzepte im Bereich Gewerbe und Gastronomie in den Innenstädten unterstützen.
  14. Die Ansiedlung von Co-Working-Spaces fördern.
  15. Das Open-Data-Portal auch für Unternehmen und Datenlieferanten außerhalb der öffentlichen Verwaltung öffnen.
  16. Die Bekämpfung von Internetkriminalität, Spionage und Sabotage im digitalen Raum ausreichend ausstatten.
  17. Ein Datenschutz-Cockpit einführen, über das Bürger und Unternehmen ihre in der Verwaltung gespeicherten Daten nachvollziehen können.
  18. Die Landeshaushaltsordnung so ändern, dass bei gleicher Leistung die privatwirtschaftliche Aufgabenerfüllung Vorrang hat.
  19. Unternehmensnachfolgen stärker unterstützen.
  20. Unternehmen den Zugang zu Wagniskapital über Förderprogramme, stille Beteiligungen oder Bürgschaften erleichtern.
Weniger Pflichten 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
SSW 8311
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 6
AfD ​43
Linke 828
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 4
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
FW 123
Koalitionsvertrag 101645
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Die Kooperation zwischen Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben wird gestärkt.
  2. In weiteren Forschungsfeldern werden innovative Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und weitere Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
  3. Befristet auf die Legislaturperiode wird ein Kompetenzzentrum „Digitales Bauen und Planen“ als zentrale Ansprechstelle für Wirtschaft, Planung und Verwaltung eingerichtet.
  4. Entlang der Landesentwicklungsachsen werden überregionale Gewerbegebietsstandorte geschaffen.
  5. Auswertetätigkeiten werden unter Wahrung des Datenschutzes auch an externe Dienstleister vergeben.
  6. Strukturen zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen wie Desinformation und IT-Angriffen werden im föderalen Gefüge gestärkt.
  7. Die Klimaanpassung wird langfristig, strukturiert und systemisch angegangen.
  8. Ein Klimaanpassungs-Expertennetzwerk aus Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung wird einberufen.
  9. Das Land beteiligt sich im norddeutschen Verbund an einem objektiven Suchverfahren für eine Nachfolgelösung der Sondermülldeponie Ihlenberg.
  10. Mit der im Land erzeugten Energie sollen durch Wirtschaftsentwicklung, Ansiedlungen und Exporte Arbeitsplätze und Steuereinnahmen geschaffen werden.
  11. Unternehmen im Land werden bei Gründungen und Transformationsprozessen gezielt unterstützt.
  12. Die Attraktivität des Landes für nachhaltig wirtschaftende Unternehmen durch Erneuerbare Energien und hohe Lebensqualität wird als Standortfaktor genutzt und ausgebaut.
  13. Unter Beteiligung von Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Wirtschaft wird eine umfassende Weiterbildungsstrategie entwickelt.
  14. Anstehende Unternehmensnachfolgen in der Familie, intern oder am Markt sollen vorbereitet und begleitet werden.
  15. Alle relevanten Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge von der unternehmerischen Bildung bis zur Finanzierung werden evaluiert, fortgeführt und gestärkt.
  16. Mit allen relevanten Institutionen wird eine Nachfolgekampagne gestartet.
  17. Die Tourismusstrategie wird mit Verbänden, Institutionen, Kommunen und Unternehmen evaluiert und weiterentwickelt.
  18. Der EFRE-geförderte Digital Learning Campus schafft ein landesweites Netzwerk von Lernorten für KI-Technologien.
  19. Keine Ansiedlung eines auf Dekarbonisierung ausgerichteten Unternehmens soll an fehlenden Flächen oder Netzanschlüssen scheitern.
  20. Eine Gewerbe- und Industrieflächendatenbank soll einen Überblick über verfügbare Gewerbeflächen im ganzen Land geben.
  21. Für Großansiedlungen mit landespolitischer Relevanz wird eine gezielte Flächenentwicklung vorangetrieben.
  22. Ungenutzte landeseigene Flächen werden bei Bedarf für Ansiedlungen zur Verfügung gestellt.
  23. Die Entwicklung von Batterietechnologien und die Ansiedlung der Batteriezellfabrik von Northvolt sowie weiterer innovativer Unternehmen werden unterstützt.
  24. Konzepte, die überregional benötigte Infrastruktur und Daseinsvorsorge für Ansiedlungen bereitstellen, werden gefördert.
  25. Die WT.SH wird personell so ausgestattet, dass sie einen Schwerpunkt auf die gezielte Ansiedlung von Unternehmen legen kann.
  26. Die Landesplanung unterstützt die Schaffung neuer Gewerbeflächen entlang der Fehmarnbeltquerung und der Jütland-Route.
  27. Der DigiBonus II wird auf bisher nicht berücksichtigte Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft ausgedehnt.
  28. Künstliche Intelligenz wird konsequent mit etablierten Wirtschaftszweigen mit Wettbewerbsvorteilen verbunden, um Strukturnachteile auszugleichen.
  29. Gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden auch öffentliche Formate für den Dialog über den Rahmen des KI-Einsatzes entwickelt.
  30. Eine Landesstrategie unter Einbeziehung von Kommunen, Wirtschaft und Öffentlichkeit wirbt für ressourcenschonendes und energieeffizientes Kauf- und Nutzungsverhalten bei IT.
  31. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird beraten, wie ungenutzte privatwirtschaftliche Daten in das Open-Data-Portal des Landes eingepflegt werden können.
  32. Für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen wird ein Cyberschutzschirm für das Land aufgebaut.
  33. Beratungskompetenzen zur Cyberprävention und zur Unterstützung bei Cyberangriffen werden unter Einbeziehung von Digitalwirtschaft und Wissenschaft gebündelt.
  34. Technologische Trends werden frühzeitig identifiziert und für Unternehmen nutzbar gemacht.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 12
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 9
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 161127
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Die Zentralstelle für Fachkräftezuwanderung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wird gestärkt.
  2. Das Abkommen mit der Messe Hamburg und der WindEnergy soll verlängert werden.
  3. Bestandsunternehmen sollen bei Netzanschlüssen bevorzugt werden.
  4. Modelle des lokalen Stromdirektbezugs sollen für Bürgerinnen und Bürger erleichtert und für Kommunen und Unternehmen nutzbar gemacht werden.
  5. Mit der GMSH wird ein Beschaffungsfahrplan vorgelegt, der regionalen und klimaneutralen Produkten Vorrang in der Landesbeschaffung gibt.
  6. Naturparke sollen beim Auf- und Ausbau von Partnerprogrammen mit lokalen Betrieben, Vereinen und Bildungseinrichtungen unterstützt werden.
  7. Mit einer Landesoffensive für 100 lebendige Fließgewässer und Seen bis 2035 werden Verbände, Landwirtschaft, Kommunen und Unternehmen zur Mitwirkung eingeladen.
  8. Praxisnahe Forschung, Modellbetriebe, Verarbeitung, Produktentwicklung und der Aufbau von Absatzmärkten werden gefördert.
  9. Menschen und Unternehmen können unkompliziert Kontakt zur Verwaltung aufnehmen.
  10. Fördermittel für Unternehmen werden über eine einheitliche Landesförderplattform zugänglich gemacht.
  11. Ein KI-gestützter Förderlotse erleichtert Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln.
  12. Es werden neue Netzanschlussverfahren eingeführt.
  13. Das Stromnetz wird ambitioniert ausgebaut.
  14. Es werden Anreize für Stromdirektbezug und Elektrifizierung geschaffen.
  15. Die Zusammenarbeit von Land, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, regionalen Wirtschaftsförderungen und Kommunen wird gestärkt, damit Unternehmen schnell Ansprechpartner, Flächen und zügige Verfahren finden.
  16. Gefördert werden sowohl Neuansiedlungen als auch die Weiterentwicklung bestehender Unternehmen.
  17. Der TransferHub für klimaneutrales Wirtschaften wird weiterentwickelt.
  18. Für die Unternehmen in Brunsbüttel werden Netzanschlüsse geschaffen.
  19. Betriebe sollen bei Sprache und Integration zugewanderter Fachkräfte unterstützt werden.
  20. Wirkungsorientierte Unternehmen erhalten besseren Zugang zu Beratung, Finanzierung und Netzwerken.
  21. Im Umfeld neuer großer Umspannwerke und Netzverknüpfungspunkte sollen auch neue Gewerbe- und Industrieflächen entwickelt werden können.
  22. Die Landesplanung schafft neue Möglichkeiten zur Entwicklung von Gewerbeflächen in Verbindung mit Energieinfrastrukturen.
  23. Die kreative Neunutzung von Industriebrachen und Konversionsflächen für Wohnen, Kultur, soziale Infrastruktur, Gewerbe oder gemeinschaftliche Projekte wird gestärkt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 12

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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