Unternehmen allgemein
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 101045
Mehr Rechte oder Angebote 39
- Schulische und außerschulische MINT-Strukturen zur Vernetzung von Schule mit Hochschulen und Unternehmen sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden gestärkt.
- Eine leistungsfähige Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft aufbauen.
- Die starken Wirtschaftsbereiche des Landes in ihren Entwicklungschancen fördern.
- Vielfältige Ansiedlungen über Logistikunternehmen hinaus ermöglichen.
- Eine Gewerbe- und Industrieflächendatenbank schaffen, die verfügbare Gewerbeflächen im Land transparent macht.
- Die Schaffung neuer Gewerbeflächen in den Entwicklungsräumen durch die Landesplanung unterstützen.
- Eine landesweite Gewerbe- und Industrieflächendatenbank schaffen.
- Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden die kommunale Wirtschaftsförderung stärken.
- Unternehmensnachfolgen erleichtern.
- Beratungsprogramme zur Unternehmensnachfolge anbieten, um den Übergang auf künftige Generationen zu sichern.
- Die Programme zur Beratung und Begleitung von Unternehmensnachfolgen stärken.
- Prüfen, ob Beratungs- und Unterstützungsangebote durch Kooperationen zwischen der WTSH und den Industrie- und Handelskammern verbessert werden können.
- Gemeinsam mit der Wirtschaft wird beraten, wie ungenutzte privatwirtschaftliche Daten angebunden werden können.
- Mit der Privatwirtschaft wird darüber gesprochen, wie ungenutzte privatwirtschaftliche Daten angebunden werden können.
- Wissenschaft und Wirtschaft werden stärker miteinander verzahnt.
- Wissenschaft und Wirtschaft werden auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrats bei strategischen Ausrichtungen und Prozessen unterstützt.
- Unternehmen und andere private Institutionen erhalten die Möglichkeit, sich an der Finanzierung der Hochschulen zu beteiligen.
- Es werden Anreize für engere Transferbeziehungen zwischen Hochschulen und Wirtschaft geschaffen.
- Die Maßnahme Digital Learning Campus ermöglicht ein landesweites Netzwerk physischer Lernorte, an denen KI-relevante Technologien erlernt, erprobt und kollaborativ entwickelt werden.
- Mit den KI-Anwendungszentren wird KI-Forschung in die Anwendung gebracht, indem Projektideen aus der Wirtschaft analysiert, optimiert und in Transfer-Projekten weiterentwickelt werden.
- In weiteren Forschungsfeldern werden Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und gesellschaftliche Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
- Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung von Hochschulen und unterstützen dadurch stärker Transferprojekte.
- Hub-Strukturen werden ausgebaut, damit Wissenschaft und Wirtschaft bei bestimmten technologischen Entwicklungen zusammenarbeiten können.
- Der Transfer zwischen den Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Wirtschaft wird mit konkreten Projekten wie Transferparks gestärkt und gefördert.
- Gesetzliche Anpassungen für eine engere Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft werden geprüft.
- Die Tourismusstrategie des Landes wird in Abstimmung mit Verbänden, Institutionen, Kommunen und Unternehmen weiterentwickelt.
- Die Cyber-Arbeit der Landespolizei gegen Kriminalität im digitalen Raum massiv stärken.
- Unternehmen werden angesiedelt, um die Chancen von XFEL und DESY für Materialforschung und Medizin zu nutzen.
- Rund um XFEL und DESY werden Möglichkeiten und Raum für weitergehende Forschung und Unternehmensansiedlung geschaffen.
- Im neu entstehenden Wirtschaftsraum werden neue Unternehmen angesiedelt.
- Die dänisch-deutsche Entwicklungsallianz wird umgesetzt und geht grenzüberschreitende Herausforderungen für Wirtschaft und Hochschulausbildungen an.
- Die Umnutzung von Bestandsgebäuden im Außenbereich für Wohnen, Gewerbe und Tourismus wird stärker geprüft und ermöglicht.
- In allen Gemeinden können sich ortsansässige Betriebe erweitern und ortsangemessene Betriebe ansiedeln.
- Regionalmarken werden weiter gefördert und ausgebaut.
- Unternehmen im Handel und Dienstleistungssektor werden beim Ausbau ihrer digitalen Angebote unterstützt.
- Innovationen, die gemeinsam mit der Wirtschaft technologieoffen entwickelt und umgesetzt werden, sind das beste Mittel zur Einhaltung der Klimaschutzziele.
- Der Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird ausgebaut.
- Die Ansiedlung einer Giga-Fabrik für Batteriesysteme und weiterer innovativer Unternehmen wird vorangetrieben.
- Bei der Munitionsbergung werden innovative Ansätze genutzt und Forschungseinrichtungen sowie Fachunternehmen aus Schleswig-Holstein eng eingebunden, um die Sprenggefahr für Mensch und Natur gering zu halten.
Weniger Pflichten 5
- Verwaltungsauflagen abbauen.
- Die Wirtschaft von unnötigen Regularien befreien.
- Der Sachverstand Betroffener wird bereits vor der Finalisierung von Referentenentwürfen eingebunden, um politische Ziele mit möglichst wenig Bürokratiebelastung umzusetzen.
- Es wird geprüft, ob die One-in-one-out-Regel des Bundes auch für die Landesregierung eingeführt wird, um Bürokratiebelastungen der Wirtschaft zu begrenzen.
- Gesetzliche Hürden für die Verwendung von recyceltem Plastik werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 5
- Die Freiheit der Wirtschaft sichern.
- Weitere bürokratische Auflagen für Unternehmen über internationale, EU-weite oder nationale Standards hinaus ablehnen.
- Landesseitige, nicht erforderliche bürokratische Hemmnisse für die Wirtschaft über nationale und EU-Regelungen hinaus ablehnen.
- Gesetzgeberische Beurteilungsspielräume und Ermessen zum Erhalt der Betriebe nutzen.
- Dem Handwerk und anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen soll kein weiterer staatlicher Wettbewerb entstehen.
Ohne klare Richtung 5
- Die weitreichende Verfügbarkeit von Daten ist Voraussetzung dafür, das Wertschöpfungspotenzial von Künstlicher Intelligenz für Wirtschaft und Wissenschaft zu entfalten.
- Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen ist erforderlich.
- Die Energiepolitik schafft messbare und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen im Land, auch durch Unternehmenserweiterungen, Neuansiedlungen und Exportaktivitäten.
- Der Flächeneinsatz erfolgt nachhaltig, ressourcenschonend und sachgerecht und ermöglicht zugleich Wachstumschancen und Ansiedlungsmöglichkeiten von Unternehmen.
- Es wird geprüft, wie landesweit Angebote geschaffen werden, die auch Betrieben als Ansprechpartner dienen.
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 8
- Der Handel mit Emissionszertifikaten wird auf möglichst alle Sektoren der Volkswirtschaft ausgeweitet.
- Die Anzahl der zulässigen CO2-Emissionsrechte wird jährlich entsprechend den Klimaschutzzielen verringert.
- Auf jeder Verpackung wird klar und verständlich abgebildet, wie die Verpackung und die enthaltenen Produkte zu entsorgen sind.
- Es wird vorgeschrieben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Akkus von Handys und Laptops selbst austauschen können.
- Hersteller müssen Akkus und andere Ersatzteile noch fünf Jahre nach dem Erwerb anbieten.
- Das Prostitutionsgewerbe intensiver kontrollieren.
- Bei einer bundesgesetzlichen Legalisierung von Cannabisprodukten die Umsetzung im Land wissenschaftlich begleiten und die Abgabe engmaschig kontrollieren.
- Auf Bundesebene eine starke Regulierung der typischerweise als KO-Tropfen verwendeten chemischen Stoffe erreichen.
Grüne 27620
Mehr Geld 5
- Aufträge des Landes gezielt in der Region vergeben.
- Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen und Selbstständige gemeinsam mit dem Bund bedarfsgerecht fortsetzen.
- Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsmittel privater Unternehmen in Schleswig-Holstein soll steigen.
- Das Instrument der Innovationsassistent*innen auf etablierte Unternehmen ausweiten.
- Für die Umsetzung der Social-Innovation- und Social-Entrepreneurship-Strategie in der kommenden Wahlperiode Finanzmittel bereitstellen.
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Die Zusammenarbeit von Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben institutionalisiert ausbauen.
- Ein Landesportal schaffen, das über Risiken, Eigenvorsorge und Verhalten in Katastrophenfällen informiert.
- Rahmenbedingungen setzen, die es für Unternehmen attraktiv machen, klimaneutral zu werden.
- Unternehmen und Investor*innen durch langfristig geltende Gesetze und Regeln Planungssicherheit geben.
- Unternehmen dabei unterstützen, zukunftssicher und klimafreundlich zu wirtschaften.
- Weiter in den Anschluss von Haushalten und Gewerbegebieten an das Glasfasernetz investieren.
- Die Ansiedlung neuer Unternehmen auf geeigneten Flächen im Land voranbringen.
- Unternehmen an das Glasfasernetz anschließen, damit sie die digitale Transformation bewältigen können.
- Das Instrument der Innovationsassistent*innen auf etablierte Unternehmen ausweiten.
- Strukturen für Technologietransfer nach dem Vorbild des Transformationszentrums TransMarTech auch in anderen Branchen schaffen.
- Eine Social-Innovation-Agentur für Förderung, Beratung und Vernetzung von Personen, Initiativen und Unternehmen aufbauen.
- Ein landesweites Solardachkataster entwickeln und Kommunen, Wirtschaft und Bürger*innen öffentlich zugänglich machen.
- Programme entwickeln und fördern, um Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und Energiesparmaßnahmen umzusetzen.
- Kooperationsmöglichkeiten mit privaten Unternehmen im Mobilitätsangebot erschließen.
- Den Schienengüterverkehr für Unternehmen im Land attraktiver machen.
- Regionale Wertschöpfungsketten fördern.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft Konzepte und Strukturen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft entwickeln.
- Schleswig-Holstein soll mit seiner Abfallwirtschaft zum Vorreiter werden.
- Eine große Öffentlichkeitskampagne zur Abfallvermeidung starten.
- Möglichst viele Unternehmen in Schleswig-Holstein halten.
- Mit Wettbewerben Privat- und Gewerbeflächen in die Förderung der Artenvielfalt einbeziehen.
Weniger Geld 3
- Unternehmen sollen ihre Ausgleichsabgabe nicht mehr durch Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen senken können.
- Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen versteuern.
- Einen Haftungstatbestand in der Abgabenordnung einführen, der das auftraggebende Generalunternehmen für hinterzogene Lohnsteuer haften lässt.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 24
- Auf Bundesebene ein Verbot sexistischer Werbung anstreben.
- Den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung unterstützen.
- Auf mindestens 50 Prozent des Nationalparks Wattenmeer jede wirtschaftliche Nutzung einstellen.
- Mindestens 30 Prozent der ausschließlichen Wirtschaftszone unter starken Schutz stellen, davon die Hälfte als Nullnutzungszone.
- Die Bioabfallverordnung weiter verschärfen.
- Mikroplastik in Kosmetika umfassend verbieten.
- Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfolgen des eigenen unternehmerischen Handelns zur Voraussetzung für finanzielle und sachliche Förderung machen.
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Bundesebene befürworten.
- Ein wirksameres Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Bundes- und EU-Ebene anstreben.
- Das Verpressen von CO2 im Boden (CCS) wird abgelehnt.
- Auch neue Gentechniken dem Risikoprüfungs- und Zulassungsregime des Gentechnikrechts unterwerfen.
- Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen wirksam einschränken.
- Eine Produkthaftung für Umweltschäden durch umweltschädliche Substanzen einführen.
- Eine Versicherungspflicht für Umweltschäden für Anwender*innen und Produzent*innen umweltschädlicher Substanzen einführen.
- Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen öffentlich machen.
- Zeitnahe Betriebsprüfungen sicherstellen.
- Bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für faire, soziale und ökologische Produktionsbedingungen in der Lieferkette vorangehen.
- Die Vergabeordnung des Landes an unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette anpassen.
- Die Klimawirksamkeit zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
- Die Einhaltung von Menschenrechten zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
- Eine Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche nachgeht.
- Für Unternehmen unter Landesaufsicht und mit Landesmehrheit eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend machen.
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll quantitative Angaben zu verursachtem und eingespartem CO2 offenlegen.
- Eine unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie und ein Maßnahmenpaket zur Klimaneutralität bis 2035 beschließen.
SPD 4325
Mehr Geld 6
- Gemeinsam mit dem Bund Wirtschaftlichkeitslücken bei Investitionen schließen.
- Sicherstellen, dass Land, Kommunen und Unternehmen die Mittel von Bund und EU voll ausschöpfen können.
- Sicherstellen, dass alle Unternehmen EU-Programme des Green Deals nutzen und Fördermittel einwerben können.
- In Innovationen, Prozesse und Technologien der Kreislaufwirtschaft investieren.
- Massiv in Forschung und deren Transfer in Unternehmen und Geschäftsmodelle investieren.
- Zusätzliche Mittel für das gemeinsame Erarbeiten von Modernisierungslösungen mit Unternehmen bereitstellen.
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Die Landesregierung arbeitet mit allen Unternehmen im Land zusammen.
- Sektor- und unternehmensübergreifende Lösungen ermöglichen.
- Einen Transformationsrat der Landesregierung mit Wirtschaft und Gewerkschaften einrichten.
- Gemeinsame Transformationsteams zur Unterstützung einzelner Unternehmen und übergreifender Lösungen einrichten.
- Sicherstellen, dass alle Unternehmen EU-Programme des Green Deals nutzen und Fördermittel einwerben können.
- Schleswig-holsteinische Unternehmen und Forschende über die Wasserstoff-Hanse in den entstehenden Wasserstoffmärkten verankern.
- Partnerschaften mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein fördern.
- Die Wirtschaft des Landes bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes unterstützen.
- Die Arbeit von Transfergesellschaften als Land unterstützen, wenn sie ohne Änderung tariflicher Bestimmungen Übergänge in neue Tätigkeiten ermöglichen.
- Rahmenverträge mit Anbietern von Coworking-Spaces abschließen.
- Eine Strategie zur stärkeren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft entwickeln.
- Unternehmen der maritimen Wirtschaft enger zusammenbringen.
- Bestehende regionale Gütezeichen modernisieren und als Vermarktungsinstrument stärken.
- Die regionale Vermarktung von Produkten fördern.
- Einen Fonds gegen Lebensmittelverschwendung so ausgestalten, dass Unternehmen mitfinanzieren können.
- Sich im Rahmen der Landeskompetenzen bei der Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts für faire Märkte einsetzen.
- Faire Wettbewerbsbedingungen besonders auf den digitalen Plattformmärkten durchsetzen.
- Die Möglichkeiten für Unternehmen, mit der Verwaltung zusammenzuarbeiten, vereinfachen.
- Die Arbeit von Integrationsbetrieben unterstützen.
- Städte-, Schul-, Verbände- und Wirtschaftspartnerschaften mit Partnern in Ländern des Globalen Südens unterstützen.
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
FDP 324
Mehr Geld 4
- Die Unternehmensnachfolge durch Beratungsangebote und Finanzierungsinstrumente unterstützen.
- Unternehmen den Zugang zu Wagniskapital über Förderprogramme, stille Beteiligungen oder Bürgschaften erleichtern.
- Die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß senken.
- Den Eigenverbrauch von Solarstrom durch eine Befreiung von der EEG-Umlage stärken.
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Die berufsorientierenden Initiativen in Schulen verstärken, etwa durch mehr Praktika und Kooperationen mit örtlichen Betrieben.
- Entlang der Fehmarnbeltquerung zwischen Puttgarden und Hamburg weitere Gewerbe-, Logistik- und Produktionsstandorte schaffen.
- Eine Nordumfahrung um Hamburg schaffen, damit Güterverkehre das Nadelöhr der Metropole vermeiden.
- Geeignete Gewerbeflächen ausweisen.
- Die Ansiedlungsstrategie des Landes fortsetzen und weiterentwickeln.
- Die WT.SH dauerhaft besser ausstatten, um Ansiedlungen aus dem Ausland zielgerichteter umzusetzen.
- Das Gemeindewirtschaftsrecht so gestalten, dass fairer Wettbewerb mit kommunalen Unternehmen besteht.
- Die Unternehmensnachfolge durch Beratungsangebote und Finanzierungsinstrumente unterstützen.
- Berufsorientierende Initiativen in Schulen verstärken, etwa durch Praktika und Kooperationen mit Betrieben.
- Start-Ups und Unternehmensnachfolge stärker miteinander verzahnen.
- Entlang der Verkehrsachse der Fehmarnbeltquerung ausreichend Gewerbeflächen schaffen.
- Die Schaffung neuer Gewerbeflächen flexibel und bedarfsgerecht ermöglichen.
- Neue Konzepte im Bereich Gewerbe und Gastronomie in den Innenstädten unterstützen.
- Die Ansiedlung von Co-Working-Spaces fördern.
- Das Open-Data-Portal auch für Unternehmen und Datenlieferanten außerhalb der öffentlichen Verwaltung öffnen.
- Die Bekämpfung von Internetkriminalität, Spionage und Sabotage im digitalen Raum ausreichend ausstatten.
- Ein Datenschutz-Cockpit einführen, über das Bürger und Unternehmen ihre in der Verwaltung gespeicherten Daten nachvollziehen können.
- Die Landeshaushaltsordnung so ändern, dass bei gleicher Leistung die privatwirtschaftliche Aufgabenerfüllung Vorrang hat.
- Unternehmensnachfolgen stärker unterstützen.
- Unternehmen den Zugang zu Wagniskapital über Förderprogramme, stille Beteiligungen oder Bürgschaften erleichtern.
Weniger Pflichten 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
SSW 8311
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander und mit der Wirtschaft verbessern.
- Prüfen, wie die Teilnahme der Wirtschaft an EU-Projekten gestärkt werden kann.
- Die Cluster-Politik in norddeutschen und grenzüberschreitenden Wirtschaftsbereichen durch finanzielle Fördermaßnahmen und den Abbau rechtlicher Barrieren fördern.
- Grenzüberschreitende Hochschul- und Wissenschaftskooperationen stärker im Verbund mit der Wirtschaft ausrichten.
- Unternehmen bei der Digitalisierung der Wirtschaft begleiten und unterstützen.
- Unternehmen auf dem Weg zu mehr Klimaschutz begleiten und unterstützen.
- Die Innovationsberatung stärken.
- Mehr Beratungsangebote für Unternehmen zu Forschung und Entwicklung schaffen.
- Kooperationen zwischen Unternehmen und Wissenschaft erleichtern.
- Den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft durch Forschungsförderung ankurbeln.
- Neue Kompetenzzentren und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen schaffen.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 6
- Den EU-Emissionshandel sektorenübergreifend und möglichst global ausweiten.
- Bei Sanierung und Neubau auf allen technisch geeigneten öffentlichen Gebäuden und Gewerbeanlagen Photovoltaikanlagen errichten.
- Die Wirtschaftsförderung an die Kriterien des Konzepts der „Guten Arbeit“ binden.
- Menschenrechte und Umweltstandards bei der Produktion beachten und erfüllen.
- Bei öffentlichen Aufträgen und Anschaffungen entsprechende Selbstverpflichtungen verlangen.
- Einen gesetzlichen Rahmen für weltweit produzierende Unternehmen schaffen, die die heimischen Märkte beliefern.
AfD 43
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Linke 828
Mehr Geld 5
- Die Wirtschaftsförderung legt einen Schwerpunkt auf die sozial-ökologische Transformation.
- Unternehmen, die Produktion oder Produkte klimaneutral gestalten wollen, werden mit Know-how und Förderung unterstützt.
- Staatliche Unternehmensbeteiligungen im Tausch gegen finanzielle Hilfen gelten als sinnvoll.
- Ein Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die ihren Beschäftigten sichere Fahrradabstellplätze anbieten.
- In die sozial-ökologische Wende in Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus wird vordringlich investiert.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Unternehmen, die Produktion oder Produkte klimaneutral gestalten wollen, werden mit Know-how und Förderung unterstützt.
- Lokale und regionale Wirtschaftskreisläufe werden gefördert.
- Ein Kompetenzzentrum für Gleichstellungsfragen berät Kommunen, Unternehmen und Verwaltung.
- Das Land soll Inklusionsbetriebe weiter fördern und zusätzliche Inklusionsbetriebe ermöglichen.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
- Jede Wirtschaftsförderung wird an soziale und ökologische Bedingungen geknüpft.
- Für Neubauten im Wohn- und Gewerbebereich wird eine Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen angestrebt.
- Neue Gewerbebauten wie Supermärkte werden mehrgeschossig gebaut, mit Parkflächen oder Wohnraum in den oberen Stockwerken.
- Dachflächen von Gewerbebauten werden verpflichtend für erneuerbare Energien oder Dachbegrünung genutzt.
- Die Land- und übrige Wirtschaft verbraucht weniger natürliche Ressourcen.
- Konsequenter Datenschutz stellt das Recht der Einzelnen auf Schutz ihrer Daten über staatliche Ausforschungs- und unternehmerische Profitinteressen.
- Alle Einwohnenden erhalten einen einfach durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Korrektur und Löschung ihrer Daten gegenüber Banken, Auskunfteien und ähnlichen Datenbankbetreibern.
FW 123
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 101645
Mehr Geld 12
- Für kontinuierliche Beratung und Vernetzung zur Klimaanpassung werden Ressourcen bereitgestellt.
- Kooperationen etablierter Unternehmen mit Gründungen zur Verbesserung eigener Innovationsprozesse werden über die Wirtschaftsförderung gezielt gefördert.
- Alle relevanten Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge von der unternehmerischen Bildung bis zur Finanzierung werden evaluiert, fortgeführt und gestärkt.
- Für die Finanzierung von Beteiligungskapital werden weiterhin ausreichend Mittel bereitgestellt.
- Zusätzliches privates Kapital für Beteiligungsfinanzierungen soll gehoben werden.
- Kommunale und betriebliche Leuchtturmprojekte werden gezielt als Initialinvestitionen angesiedelt.
- Die Wirtschaftscluster im Land sollen durch Förderprogramme in Zusammenarbeit mit den Hochschulen gezielt gestärkt werden.
- Eine Förderung für den Einsatz von Recyclingmaterial im gewerblichen und privaten Bau wird geprüft.
- Der DigiBonus II wird fortgeführt.
- Der DigiBonus II wird auf bisher nicht berücksichtigte Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft ausgedehnt.
- Anwendungsorientierte KI-Projekte in Unternehmen werden weiterhin gefördert.
- Zur Förderung von KI-Projekten wird das KI-Sondervermögen genutzt.
Mehr Rechte oder Angebote 34
- Die Kooperation zwischen Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben wird gestärkt.
- In weiteren Forschungsfeldern werden innovative Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und weitere Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
- Befristet auf die Legislaturperiode wird ein Kompetenzzentrum „Digitales Bauen und Planen“ als zentrale Ansprechstelle für Wirtschaft, Planung und Verwaltung eingerichtet.
- Entlang der Landesentwicklungsachsen werden überregionale Gewerbegebietsstandorte geschaffen.
- Auswertetätigkeiten werden unter Wahrung des Datenschutzes auch an externe Dienstleister vergeben.
- Strukturen zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen wie Desinformation und IT-Angriffen werden im föderalen Gefüge gestärkt.
- Die Klimaanpassung wird langfristig, strukturiert und systemisch angegangen.
- Ein Klimaanpassungs-Expertennetzwerk aus Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung wird einberufen.
- Das Land beteiligt sich im norddeutschen Verbund an einem objektiven Suchverfahren für eine Nachfolgelösung der Sondermülldeponie Ihlenberg.
- Mit der im Land erzeugten Energie sollen durch Wirtschaftsentwicklung, Ansiedlungen und Exporte Arbeitsplätze und Steuereinnahmen geschaffen werden.
- Unternehmen im Land werden bei Gründungen und Transformationsprozessen gezielt unterstützt.
- Die Attraktivität des Landes für nachhaltig wirtschaftende Unternehmen durch Erneuerbare Energien und hohe Lebensqualität wird als Standortfaktor genutzt und ausgebaut.
- Unter Beteiligung von Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Wirtschaft wird eine umfassende Weiterbildungsstrategie entwickelt.
- Anstehende Unternehmensnachfolgen in der Familie, intern oder am Markt sollen vorbereitet und begleitet werden.
- Alle relevanten Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge von der unternehmerischen Bildung bis zur Finanzierung werden evaluiert, fortgeführt und gestärkt.
- Mit allen relevanten Institutionen wird eine Nachfolgekampagne gestartet.
- Die Tourismusstrategie wird mit Verbänden, Institutionen, Kommunen und Unternehmen evaluiert und weiterentwickelt.
- Der EFRE-geförderte Digital Learning Campus schafft ein landesweites Netzwerk von Lernorten für KI-Technologien.
- Keine Ansiedlung eines auf Dekarbonisierung ausgerichteten Unternehmens soll an fehlenden Flächen oder Netzanschlüssen scheitern.
- Eine Gewerbe- und Industrieflächendatenbank soll einen Überblick über verfügbare Gewerbeflächen im ganzen Land geben.
- Für Großansiedlungen mit landespolitischer Relevanz wird eine gezielte Flächenentwicklung vorangetrieben.
- Ungenutzte landeseigene Flächen werden bei Bedarf für Ansiedlungen zur Verfügung gestellt.
- Die Entwicklung von Batterietechnologien und die Ansiedlung der Batteriezellfabrik von Northvolt sowie weiterer innovativer Unternehmen werden unterstützt.
- Konzepte, die überregional benötigte Infrastruktur und Daseinsvorsorge für Ansiedlungen bereitstellen, werden gefördert.
- Die WT.SH wird personell so ausgestattet, dass sie einen Schwerpunkt auf die gezielte Ansiedlung von Unternehmen legen kann.
- Die Landesplanung unterstützt die Schaffung neuer Gewerbeflächen entlang der Fehmarnbeltquerung und der Jütland-Route.
- Der DigiBonus II wird auf bisher nicht berücksichtigte Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft ausgedehnt.
- Künstliche Intelligenz wird konsequent mit etablierten Wirtschaftszweigen mit Wettbewerbsvorteilen verbunden, um Strukturnachteile auszugleichen.
- Gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden auch öffentliche Formate für den Dialog über den Rahmen des KI-Einsatzes entwickelt.
- Eine Landesstrategie unter Einbeziehung von Kommunen, Wirtschaft und Öffentlichkeit wirbt für ressourcenschonendes und energieeffizientes Kauf- und Nutzungsverhalten bei IT.
- Gemeinsam mit der Wirtschaft wird beraten, wie ungenutzte privatwirtschaftliche Daten in das Open-Data-Portal des Landes eingepflegt werden können.
- Für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen wird ein Cyberschutzschirm für das Land aufgebaut.
- Beratungskompetenzen zur Cyberprävention und zur Unterstützung bei Cyberangriffen werden unter Einbeziehung von Digitalwirtschaft und Wissenschaft gebündelt.
- Technologische Trends werden frühzeitig identifiziert und für Unternehmen nutzbar gemacht.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 12
- Mit der Privatwirtschaft werden Gespräche geführt, wie ungenutzte privatwirtschaftliche Daten eingebunden werden können.
- Regionale Wertschöpfungsketten werden gefördert.
- Ein Meeresnationalpark Ostsee auf Basis bestehender Schutzgebiete kann viele Vorteile bringen.
- Mit Wirtschaft und Gewerkschaften werden neue Ansätze gegen den Fachkräftemangel erprobt.
- Traditionelle Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten sollen als Risikokapitalgeber oder Business Angels für Start-ups gewonnen werden.
- Möglichst viele Unternehmen sollen in Schleswig-Holstein gehalten werden.
- Bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung soll der Wettbewerb im Land erhöht werden.
- Regionale Wertschöpfungsketten sollen gefördert werden.
- Es sollen sich zukunftsfähige Unternehmen ansiedeln, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen.
- Unternehmen und Standort sollen von Austausch, Zusammenarbeit und hochwertigen Ansiedlungen profitieren.
- Unternehmen und Standort sollen von Austausch, Zusammenarbeit und hochwertigen Ansiedlungen profitieren.
- Die digitale Souveränität der Menschen, des Landes und der Wirtschaft, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, wird verbessert.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 9
- Für Kooperationen von Hochschulen mit Wirtschaft und Privatpersonen sollen Regelungen Interessenkonflikte ausschließen.
- Als K.-o.-Tropfen genutzte, bisher legal erhältliche chemische Stoffe sollen bundesweit stark reguliert werden.
- Unternehmen und Behörden sollen die digitale Plattform künftig für Vergabe, Dokumentation und Aufsicht über Großräumstellen von Munition im Meer nutzen.
- Pfandsysteme sollen bundesweit über die bestehenden Produktgruppen hinaus ausgeweitet werden.
- Der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung wird unterstützt.
- Die Einführung eines Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf Bundesebene wird begrüßt.
- Die Lieferkettenregeln auf Bundes- und EU-Ebene sollen wirksam und pragmatisch umgesetzt werden.
- Alle Unternehmen unter Landesaufsicht oder mit Mehrheitsbeteiligung des Landes einschließlich der Sparkassen entwickeln eine Nachhaltigkeitsstrategie und setzen sie um.
- Generalunternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen, um Schwarzarbeit bei beauftragten Unternehmen zu unterbinden.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 161127
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Die Zentralstelle für Fachkräftezuwanderung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wird gestärkt.
- Das Abkommen mit der Messe Hamburg und der WindEnergy soll verlängert werden.
- Bestandsunternehmen sollen bei Netzanschlüssen bevorzugt werden.
- Modelle des lokalen Stromdirektbezugs sollen für Bürgerinnen und Bürger erleichtert und für Kommunen und Unternehmen nutzbar gemacht werden.
- Mit der GMSH wird ein Beschaffungsfahrplan vorgelegt, der regionalen und klimaneutralen Produkten Vorrang in der Landesbeschaffung gibt.
- Naturparke sollen beim Auf- und Ausbau von Partnerprogrammen mit lokalen Betrieben, Vereinen und Bildungseinrichtungen unterstützt werden.
- Mit einer Landesoffensive für 100 lebendige Fließgewässer und Seen bis 2035 werden Verbände, Landwirtschaft, Kommunen und Unternehmen zur Mitwirkung eingeladen.
- Praxisnahe Forschung, Modellbetriebe, Verarbeitung, Produktentwicklung und der Aufbau von Absatzmärkten werden gefördert.
- Menschen und Unternehmen können unkompliziert Kontakt zur Verwaltung aufnehmen.
- Fördermittel für Unternehmen werden über eine einheitliche Landesförderplattform zugänglich gemacht.
- Ein KI-gestützter Förderlotse erleichtert Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln.
- Es werden neue Netzanschlussverfahren eingeführt.
- Das Stromnetz wird ambitioniert ausgebaut.
- Es werden Anreize für Stromdirektbezug und Elektrifizierung geschaffen.
- Die Zusammenarbeit von Land, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, regionalen Wirtschaftsförderungen und Kommunen wird gestärkt, damit Unternehmen schnell Ansprechpartner, Flächen und zügige Verfahren finden.
- Gefördert werden sowohl Neuansiedlungen als auch die Weiterentwicklung bestehender Unternehmen.
- Der TransferHub für klimaneutrales Wirtschaften wird weiterentwickelt.
- Für die Unternehmen in Brunsbüttel werden Netzanschlüsse geschaffen.
- Betriebe sollen bei Sprache und Integration zugewanderter Fachkräfte unterstützt werden.
- Wirkungsorientierte Unternehmen erhalten besseren Zugang zu Beratung, Finanzierung und Netzwerken.
- Im Umfeld neuer großer Umspannwerke und Netzverknüpfungspunkte sollen auch neue Gewerbe- und Industrieflächen entwickelt werden können.
- Die Landesplanung schafft neue Möglichkeiten zur Entwicklung von Gewerbeflächen in Verbindung mit Energieinfrastrukturen.
- Die kreative Neunutzung von Industriebrachen und Konversionsflächen für Wohnen, Kultur, soziale Infrastruktur, Gewerbe oder gemeinschaftliche Projekte wird gestärkt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
- Die einzelbetriebliche Förderung mit EU-Mitteln für Investitionen in Klimaschutz, Energieeffizienz, Digitalisierung und nachhaltige Innovationen bleibt erhalten.
- Bei Ausschreibungen für neue Schienenfahrzeuge gelten weiterhin strenge Maßstäbe.
- Beratungsangebote wie der Railcoach für Unternehmen zur Verlagerung von der Straße auf die Schiene werden weiter gefördert.
Ohne klare Richtung 7
- Die Vorteile der erneuerbaren Energien sollen stärker bei Unternehmen und Verbrauchern ankommen.
- Die HUSUM Wind wird als überregionale Windmesse gestärkt.
- Eine starke Klimaschutz-Beratungslandschaft für Kommunen, Bürger, Unternehmen, Forschung und Wissenschaft wird angestrebt.
- Schleswig-Holstein soll ein attraktiver Standort für klimaneutrale Industrie, Rechenzentren, Elektrolyseure und innovative Unternehmen sein.
- Mit der Wirtschaft wird ein Umweltpakt geschlossen, um ihren Beitrag zum Umweltschutz stärker zu honorieren und neue Projekte anzustoßen.
- Die engere Zusammenarbeit von Schulen, Betrieben, Kammern und Arbeitsagenturen wird unterstützt.
- Verschlüsselung gilt als Sicherheitsgewinn für Bürger, Unternehmen und den Rechtsstaat, nicht als Sicherheitsrisiko.
Weniger Geld 3
- Für die Finanzierung von CO₂-Abscheidung und -Speicherung soll das Verursacherprinzip gelten.
- Die Kosten der vierten Reinigungsstufe werden nach dem Verursacherprinzip und der erweiterten Herstellerverantwortung finanziert.
- Die Wasserabgabe für Industrie und Wirtschaft wird auf die Höhe der Abgabe für die öffentliche Wasserversorgung angehoben.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 12
- Mit Kammern und Unternehmen sollen Lücken in den Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Nachqualifizierung ermittelt werden.
- Die Speicherung von CO₂ wird nur für unvermeidbare Restemissionen zugelassen.
- Eine CO₂-Speicherung unter dem schleswig-holsteinischen Festlandsockel und in Schutzgebieten wird abgelehnt.
- Ausgeförderte Kies- und Sandgruben sollen nicht verfüllt oder bepflanzt, sondern durch Pflege und Flächenmanagement als Lebensraum erhalten werden.
- Der Erhalt ausgeförderter Gruben soll als verbindliche Ausgleichsmaßnahme in Kiesabbaugenehmigungen festgeschrieben werden.
- Für Mähroboter werden technische Mindestanforderungen zur Erkennung kleiner Wildtiere, zum automatischen Stopp und zur automatischen Nachtabschaltung eingeführt.
- Auf Produkten mit Mikroplastik oder anderen Schadstoffen werden klare Entsorgungsanweisungen vorgeschrieben.
- Anlasslose Massenüberwachung durch staatliche Systeme oder private Anbieter wird abgelehnt.
- Die Zusammenarbeit der Polizei mit privaten Überwachungsnetzwerken wird untersagt.
- Betriebsprüfungen und Steuerfahndung werden weiter gestärkt.
- Die Ökodesign-Anforderungen sollen um klare Nachhaltigkeitskriterien erweitert werden, damit Produkte langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind.
- Die Einführung eines digitalen Produktpasses mit Angaben zu Materialien und Reparierbarkeit wird unterstützt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht