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Unternehmen allgemein

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 1​7
CDU ​1828
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Der legale Glücksspielmarkt soll unter fairen Bedingungen gestaltet werden.
  2. Innovative Programme zur Fachkräftegewinnung werden gefördert.
  3. Industrielle Kerne, Energiekompetenz und verfügbare Flächen werden gezielt für Ansiedlungen genutzt.
  4. Investoren erhalten Planungssicherheit durch klare Rahmenbedingungen und politische Kontinuität.
  5. Der High-Tech Park wird in fünf Jahren durch Ansiedlung von Hochtechnologie-Unternehmen zum ostdeutschen Leuchtturm.
  6. Die bessere Verkehrsanbindung soll für Ansiedlungen im Norden des Landes genutzt werden.
  7. Für alle Wirtschaftsbereiche werden verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen geschaffen.
  8. Handwerk, Dienstleister, Logistiker und Händler erhalten exzellente und verlässliche Rahmenbedingungen.
  9. Die Wirtschafts- und Investitionsförderung ist technologie- und branchenoffen und stützt sich auf Investitionsförderung, Innovationsförderung, Finanzierungshilfen sowie Ansiedlungs- und Bestandsbetreuung.
  10. Das Land fördert Modernisierung, Erweiterung und Innovation von Unternehmen.
  11. Gründungen, technologieoffene Innovationen und der Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft werden gestärkt.
  12. Wirtschaftspolitik entsteht im engen Dialog mit Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften.
  13. Kooperationen zwischen Schulen, Unternehmen und Kammern werden gefördert.
  14. Sozialpolitische Maßnahmen dürfen nicht mit bestehenden Unternehmen konkurrieren.
  15. Landeseigene Daten wie Katasterdaten sollen Betrieben auf Antrag regionsbezogen kostenlos bereitgestellt werden.
  16. Ein Computer Emergency Response Team für Sachsen-Anhalt soll Unternehmen bei der Abwehr von Cyberangriffen unterstützen.
  17. Der 5G-Ausbau soll besonders für Schulen, Gewerbegebiete und ländliche Räume vorangetrieben werden.
  18. Das Land setzt auf verständliches, verlässliches und durchsetzbares Recht sowie auf schnelle Verfahren.
  19. Der Landesentwicklungsplan wird im Dialog mit Wirtschaft, Städten und Gemeinden umgesetzt.
  20. Repair-Cafés, Recyclinghäuser und die Wiederverwertung von Baumaterialien werden unterstützt.
  21. Wissenschaft und Wirtschaft sollen durch mehr Kooperationen, Cluster und Innovationszentren enger vernetzt werden.
  22. Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sollen enger untereinander und mit der Wirtschaft zusammenarbeiten.
  23. Der Zugang von Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen zu direkt verwalteten EU-Programmen wird gestärkt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 10
Ohne klare Richtung 8
SPD 4610
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 9
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 2
Grüne 7712
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 6
Linke 15319
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 12
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 5
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 9
BSW 4621
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
FDP 2418
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 2
FW 4720
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 16
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 22251
Mehr Geld 18
  1. Eine sichere und preiswerte Energieversorgung für Unternehmen soll durch Technologieoffenheit erreicht werden.
  2. Auf Bundesebene wird ein erweiterter Verlustvortrag gefordert, der bisherige Gewinne mit aktuellen und künftigen Verlusten verrechnet.
  3. Ein Neustart-Programm fördert Investitionen von Unternehmen, die besonders von den Corona-Maßnahmen betroffen sind.
  4. Initiativen zur Investitionsbeschleunigung werden ergriffen, damit Hilfen die Unternehmen schnell erreichen.
  5. Verwaltungsprozesse werden entbürokratisiert.
  6. Praktikumsgutscheine werden über das Handwerk hinaus auch für Dienstleistungsunternehmen geöffnet.
  7. Das Programm Sachsen-Anhalt DIGITAL wird zu DIGITAL & CREATIVE weiterentwickelt und um 100 Millionen Euro aufgestockt.
  8. GRW-Mittel und entsprechende EU-Mittel zur Unterstützung der Wirtschaft werden vollständig gebunden.
  9. Die Wirtschaftsförderrichtlinien werden vereinfacht, um den Zugang zu Darlehen, Bürgschaften und Förderangeboten zu erleichtern.
  10. Auf Bundesebene wird eine degressive Abschreibung für Investitionsgüter wie digitale Technologien und Klimainvestitionen angestrebt.
  11. Die steuerliche Verlustverrechnung für Unternehmen in Krisensituationen soll weiter verbessert werden.
  12. Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll befristet angehoben werden.
  13. Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung soll auf 5 Millionen Euro angehoben werden.
  14. Die Instrumente der Wirtschaftsförderung sollen zusätzliche Anreize für einzelbetriebliche Investitionen im Revier setzen.
  15. Eine Forschungsstarthilfe für Unternehmen im Bereich CO2-Reduzierung und Klimaneutralität wird eingeführt.
  16. Die Förderstruktur, unter anderem die GRW-Förderung, wird so angepasst, dass die Sicherung indirekter Arbeitsplätze bei den förderfähigen Kosten berücksichtigt wird.
  17. Aufträge des MDR in Sachsen-Anhalt sollen verstärkt im Sendegebiet vergeben werden.
  18. Eine niedrigschwellige Breitenförderung für Bürger, Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Minderung wird geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 35
  1. Eine sichere und preiswerte Energieversorgung für Unternehmen soll durch Technologieoffenheit erreicht werden.
  2. Unternehmen werden auch in den nächsten Monaten durch angemessene Hilfsmaßnahmen unterstützt.
  3. Die harte Eigenkapitalregelung wird auf Landesebene ausgesetzt, damit Unternehmen nach der Krise kreditwürdig bleiben.
  4. Die Fachkräftestrategie wird mit Kammern, Hochschulen und Unternehmen weiterentwickelt und umgesetzt.
  5. Praktikumsgutscheine werden über das Handwerk hinaus auch für Dienstleistungsunternehmen geöffnet.
  6. Die Position als Logistikdrehkreuz wird genutzt, um die Ansiedlung internationaler Unternehmen gezielt zu unterstützen.
  7. Das Mittelstandsförderungsgesetz wird bis Sommer 2022 so weiterentwickelt, dass die Wirkungen neuer Gesetze und Verordnungen auf Unternehmen geprüft werden.
  8. Ein einheitliches Nutzerkonto für Unternehmen wird eingeführt, um Verwaltungsvorgänge digital zu erledigen.
  9. Die Vernetzung von Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen wird zur Stärkung von Innovationen verstärkt.
  10. Beratungs- und Förderstrukturen für die digitale Transformation der Wirtschaft werden weiter unterstützt und fortentwickelt.
  11. Durch Weiterentwicklung von Gewerbegebieten nach dem Prinzip Qualität vor Quantität stehen ausreichend Industrie- und Gewerbeflächen zur Verfügung.
  12. Die Wirtschaftsförderrichtlinien werden vereinfacht, um den Zugang zu Darlehen, Bürgschaften und Förderangeboten zu erleichtern.
  13. Die Akquise und Betreuung von Investoren wird gestärkt.
  14. Genehmigungsverfahren für Unternehmenserweiterungen und Neuansiedlungen werden durch gestraffte Gesetze beschleunigt.
  15. Ein regelmäßiger Branchendialog wird etabliert.
  16. In der Innovationsregion werden zentrale Innovationsorte wie Maker-Spaces, Technologieparks und Coworking-Spaces aufgebaut.
  17. In der Innovationsregion werden Gewerbe- und Industrieflächen erschlossen.
  18. Die Onlinebeteiligung von Gesellschaft und Wirtschaft wird ausgebaut.
  19. Regionale „Projektagenturen Wissenschaft“ werden gefördert, um Kooperationen von Hochschulen mit Kommunen und Unternehmen zu stärken.
  20. Durch Vernetzung und Projektmanagement sollen Innovationsvorhaben mit Unternehmen und Ausgründungen angestoßen werden.
  21. Örtliche Unternehmen, insbesondere Stadtwerke, werden beim Umbau der Energieinfrastruktur unterstützt.
  22. Ein Programm „Sachsen-Anhalt GREEN FUTURE“ unterstützt Projekte von Unternehmen zu Klimaneutralität und CO2-Reduzierung, vor allem in energieintensiven Bereichen.
  23. Ein Programm „Sachsen-Anhalt BIO ÖKONOMIE & RECYCLING“ unterstützt Produkte und Geschäftsmodelle, die fossile durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen oder Rohstoffe recyceln.
  24. Die Unternehmensgröße soll keinen Einfluss auf die Förderquote haben.
  25. Die Förderstruktur, unter anderem die GRW-Förderung, wird so angepasst, dass die Sicherung indirekter Arbeitsplätze bei den förderfähigen Kosten berücksichtigt wird.
  26. Das Zukunftszentrum Digitale Arbeit wird weiter ausgebaut.
  27. Die Aktivitäten des Zukunftszentrums Digitale Arbeit werden auf vom Strukturwandel besonders betroffene Branchen ausgeweitet.
  28. Unternehmen erhalten praxisnahe Informationsangebote, um Aufstiegsbarrieren für Frauen in der Privatwirtschaft abzubauen.
  29. Verwaltung, Unternehmen und Öffentlichkeit erhalten Handlungsempfehlungen für diskriminierungsfreie und geschlechtersensible Sprache und Bildsprache.
  30. Soziales Unternehmertum, das Lösungen zum Abbau von Barrieren und zur Teilhabe am Arbeitsleben entwickelt, wird unterstützt.
  31. Das Netzwerk des Kompetenzzentrums Soziale Innovation wird weiter gestärkt.
  32. Das soziale Unternehmertum wird stärker in den Fokus gerückt und eine Koordinierungsstelle dafür gefördert.
  33. Die Vorrangstandorte für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen sollen gestärkt werden.
  34. Der neue Landesentwicklungsplan soll wirtschaftlichen und touristischen Leuchtturmprojekten mehr Realisierungschancen eröffnen.
  35. Die Profilbildung der Hochschulen soll sich vorrangig an der Nachfrage der Wirtschaft ausrichten.
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 18
  1. Das Unternehmerbild in der Gesellschaft wird gestärkt und unternehmerische Kultur gezielt gefördert.
  2. Die Berufsausbildung soll flexibel und ganzheitlich sein und sich zeitnah an Anforderungen der Wirtschaft und Bedürfnisse junger Menschen anpassen.
  3. Die Ansiedlungspolitik soll mehr Zukunftsbranchen, internationale Unternehmen und Hidden Champions ins Land holen.
  4. Das Land wird gezielt als attraktiver Arbeits- und Lebensraum vermarktet, um Investoren und Fachkräfte zu gewinnen.
  5. Das Land soll zum attraktivsten Standort für Unternehmen und Beschäftigte im Osten werden.
  6. Investoren werden zur Fortsetzung oder Wiederaufnahme touristischer Projekte wie der HSB-Erweiterung nach Hasselfelde, der Therme Bad Lauchstedt, Seilbahnprojekten oder einem Nationalparkzentrum im Harz ermutigt.
  7. Bund und EU sollen Maßnahmen einleiten, um abgewanderte systemrelevante Branchen nach Deutschland und Europa zurückzuholen.
  8. Innovationspolitik soll technologieoffen sein und technischen Fortschritt, betriebliche Umsetzung sowie Aus- und Weiterbildungsbedarf von Anfang an einbeziehen.
  9. Die steuerliche Forschungsförderung soll nach ihrer Wirkung und Zielerreichung ausgerichtet werden.
  10. Enge Verschränkung von Wirtschaft und Wissenschaft sowie Stärkung von Innovationstransfer und Gründerkultur sind Leitprinzipien des Strukturwandels.
  11. Ein auf das Revier zugeschnittenes Image- und Standortmarketing für Wirtschaft, Wissenschaft, Gäste, Fachkräfte und junge Familien wird entwickelt und umgesetzt.
  12. Aus der technologischen Forschung von Hochschulen und Wirtschaft sollen marktfähige Produkte aus Sachsen-Anhalt entstehen.
  13. Die enge Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft bleibt ein zentrales Anliegen.
  14. Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bürger sollen bei Energiewende und Klimaschutz zusammenarbeiten.
  15. Für Infrastrukturinvestitionen sollen Verlässlichkeit und Planbarkeit, besonders für Kommunen und Wirtschaft, geschaffen werden.
  16. Mit Kommunen, Wirtschaft und Forschung werden Pilotprojekte für datengetriebene Verkehrssysteme gesucht.
  17. Kultur braucht neben der öffentlichen Hand das finanzielle und persönliche Engagement von Unternehmen und Bürgern.
  18. Mit einem Nachtragshaushalt 2021 sollen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und ein wirtschaftlicher Neustart für Pandemiebetroffene erreicht werden.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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