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Unternehmen allgemein

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 1831
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Ein Ökosystem wird geschaffen, in dem KI in Produkten, Produktionslinien und Softwareplattformen eingesetzt wird.
  2. Innovationsräume und Reallabore für das Erproben neuer Ideen ohne schwerfällige Hürden werden geschaffen.
  3. Für Innovationen werden von der EU geförderte geschützte Testumgebungen (Regulatory Sandboxes) genutzt.
  4. Ein gemeinsamer Datenraum ermöglicht Unternehmen den sicheren Austausch von Produktions-, Mobilitäts- und Forschungsdaten.
  5. Die Kooperation zwischen Unternehmen, Forschung und Politik wird im Strategiedialog vertieft und die Wertschöpfung im Land gefördert.
  6. Ein Forschungskooperationsnetzwerk GreenTech unterstützt nachhaltige Unternehmen und Start-ups.
  7. Eine Dachmarke „GreenTech BW“ wird aufgebaut.
  8. Die GreenTech-Plattform bei der Landesagentur Umwelttechnik BW wird zur Anlaufstelle für Energieeffizienztechnologien und GreenTech.
  9. Unternehmen werden bei der Entwicklung kreislauffähiger Produkte und Geschäftsmodelle unterstützt.
  10. In ausgewählten Regionen wird die Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen mit Unternehmen und Start-ups gefördert.
  11. Eine einheitliche digitale Förderdatenbank erleichtert Unternehmen den Zugang zu Förderprogrammen und die Antragstellung.
  12. Der Zugang zu Beteiligungskapital wird erleichtert.
  13. Regionale Kooperationen zwischen Tourismusbetrieben, lokalen Produzenten und Kultureinrichtungen werden ausgebaut.
  14. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen Inklusionsbetriebe und barrierefreie Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, stärker berücksichtigt werden.
  15. Informationen über Arbeits- und Integrationsämter werden direkt in die Betriebe gebracht.
  16. Bürger und Unternehmen sollen möglichst einfach einen digitalen Stromzähler erhalten.
  17. Unternehmen soll die Lithiumgewinnung im Land ermöglicht werden, um die Abhängigkeit bei kritischen Rohstoffen zu verringern.
  18. Der Landesdatenschutzbeauftragte soll Unternehmen im Land direkt unterstützen können.
  19. KI wird systematisch mit den besonders starken Branchen des Landes verbunden.
  20. Mit der Initiative QuantumBW sollen Spitzenforschung, Start-ups und Unternehmen in der Quantentechnologie weiter vernetzt werden.
  21. Die Zusammenarbeit von Universitätsklinika, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen wird durch den Ausbau des 4U-Verbunds und des Forums Gesundheitsstandort BW gefördert.
  22. Ladepunkte im privaten und halböffentlichen Bereich, etwa in Firmen, werden gefördert.
  23. Fahrradwirtschaft und E-Bike werden in die Clusterlandschaft zur Elektromobilitätsförderung integriert.
  24. Kommunen, Verkehrsverbünde und private Anbieter werden beim Erschließen und Nutzen von Mobilitätsdaten unterstützt.
  25. Unternehmen, kommunale Wohnbaugesellschaften und Bauträger werden zusammengebracht, um gemeinsam Wohnraum zu schaffen.
  26. Gewerbeflächen sollen künftig schneller umgebaut, umgenutzt und zwischengenutzt werden können.
  27. Der Mehrwert Europas soll durch Begegnung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität für Bürger und Unternehmen erfahrbar werden.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 1
CDU ​1234
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Staatlich geförderte Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen sollen Start-ups und neuen Branchen unbürokratisch Chancen eröffnen.
  2. Der Ministerpräsident soll die Interessen der Wirtschaft und der Beschäftigten kraftvoll vertreten.
  3. Angestrebt wird eine Verwaltungskultur des Ermöglichens, die bestehende Ermessensspielräume zugunsten von Wirtschaft, Wachstum und Arbeitsplätzen nutzt.
  4. Unternehmensnachfolge und Unternehmensübergabe werden unterstützt.
  5. Eine moderne Infrastruktur soll die Unternehmen stärken.
  6. Innerhalb der Landesregierung wird eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich Unternehmen bei stockenden Genehmigungsverfahren wenden können.
  7. Der industrienahe Dienstleistungssektor wird gestärkt und seine Rolle als eigenständiger Innovationstreiber im Dialog von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ausgebaut.
  8. Für Unternehmen aus dem In- und Ausland, die investieren wollen, wird ein Chatbot erprobt, der als erster Ansprechpartner den Zugang zur Landesverwaltung erleichtert.
  9. Der Chatbot soll Unternehmerinnen und Unternehmern eine Erstorientierung bieten und sie mit den richtigen Stellen des Landes verbinden.
  10. Neuansiedlungen und Standorterweiterungen werden politisch und administrativ koordiniert und unterstützt.
  11. Synergien bei Innovationen und Chancen im Bereich Dual Use werden für Unternehmen im Land genutzt.
  12. Die CO₂-Regulierung soll Unternehmen Investitionen in Forschung, Produktion und neue Antriebe ermöglichen und damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land erhalten.
  13. Technologien sollen unbürokratisch unter realen Bedingungen erprobt und schneller in den Markt überführt werden.
  14. Klare Förderstrukturen sollen die Eigenverantwortung der Betriebe stärken, die Effizienz steigern und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
  15. Es wird ein Energiesystem geschaffen, das Menschen und Unternehmen zuverlässig versorgt.
  16. Ein breites Ökosystem aus universitärer und außeruniversitärer Forschung, Unternehmen und öffentlichen Institutionen wird geschaffen.
  17. Berufsorientierung schlägt sich im Lehrplan, in mehrwöchigen Betriebspraktika und in festen Kooperationen mit Handwerksbetrieben und regionalen Unternehmen nieder.
  18. Neue Technologien und Geschäftsmodelle werden gefördert, die Materialien effizienter nutzen, die Wiederverwendbarkeit verbessern und CO2 als Rohstoff erschließen.
  19. Im Abfallwirtschaftsplan des Landes werden auch Gewerbeabfälle berücksichtigt, damit sie ortsnah entsorgt werden und unnötige Transportwege entfallen.
  20. Die Cybersicherheitsagentur wird als zentrale Anlaufstelle zur Abwehr von Bedrohungen, zur Beratung und akuten Unterstützung von Behörden und Unternehmen sowie zur Koordination mit Bund und KRITIS-Partnern weiter ausgebaut.
  21. Die Cybersicherheitskompetenz in Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, soll durch Aufklärungskampagnen und Beratungen vertieft werden.
  22. Beschaffung soll nach Funktions- und Innovationskriterien, messbaren Ergebnissen und den Interessen lokaler und regionaler Wirtschaftsakteure sowie des Mittelstands erfolgen und nicht allein nach dem günstigsten Preis.
  23. Durch souveräne Cloud-Ansätze, sichere Infrastrukturen und gezielte Schulungen werden die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und technische Störungen sowie die Unabhängigkeit von anderen Staaten gestärkt.
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 10
AfD 2318
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 10
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
SPD 2711
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Linke 9210
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 5
FDP 1629
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Reaktivierung brachliegender und die Bereitstellung neuer Gewerbeflächen wird zur Priorität erklärt.
  2. Das System der Landesagenturen wird zu stärkeren, am Bedarf der Unternehmen ausgerichteten Instrumenten der Wirtschaftsförderung reformiert.
  3. Betriebsübergaben werden erleichtert und das Unternehmertum gefördert.
  4. Moderne Recyclingmethoden werden gefördert statt Produktionsverbote auszusprechen.
  5. Chemisches Recycling wird als gleichwertige Methode anerkannt.
  6. Das standortnahe Angebot beruflicher Schulen bleibt erhalten, Schulträger und regionale Unternehmen entscheiden gemeinsam über Profile und Ausstattung.
  7. Beim Sportstättenbau werden öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht.
  8. Eine Planungsoffensive Bauland mobilisiert mit den Kommunen Flächen für Wohnungsbau und Unternehmensansiedlungen.
  9. Der Landesentwicklungsplan ermöglicht auch größere Industrie- und Gewerbeansiedlungen.
  10. Urbane Sondergebiete mit klaren Musterfestsetzungen ermöglichen die Verbindung von Wohnen und Arbeiten.
  11. Urbane Sondergebiete mit klaren Musterfestsetzungen sollen ermöglicht werden, die Wohnen und Arbeiten flexibel verbinden.
  12. Der Flughafen Stuttgart soll mehr Direktverbindungen erhalten und zu einem europäischen Drehkreuz wachsen.
  13. Technologieneutrale Ausschreibungen und Förderinstrumente sollen neuen Technologien fairen Marktzugang sichern.
  14. Digitale Antragstellung, -bearbeitung und -beantwortung werden zum Standard zwischen Staat, Bürgern und Unternehmen.
  15. Auf digitale Antragstellung und -bearbeitung wird ein Rechtsanspruch eingeführt.
  16. Video-Kommunikation mit Behörden wird in allen Behörden angeboten.
  17. Ein zentraler Bürokratiemelder soll eingeführt werden, über den Bürger und Unternehmen auf unnötige Vorschriften hinweisen können.
  18. Die Gamification-Forschung soll gestärkt werden, um Technologien der Games-Branche für andere Branchen zu nutzen.
  19. Der personelle Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird erleichtert.
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 1
FW 3​5
BSW 817
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 6
Koalitionsvertrag 41352
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 41
  1. Bei Unternehmensansiedlungen und Infrastrukturprojekten wird die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden gestärkt, um Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen.
  2. Für Unternehmen, Talente und Investoren werden einheitliche Zugänge geschaffen.
  3. Zukunftstechnologien und Weltklasse-Unternehmen sollen gezielt nach Baden-Württemberg geholt werden.
  4. Für Ansiedlungen werden attraktive Rahmenbedingungen geschaffen und Verfahren beschleunigt.
  5. Reallabore, regulatorische Experimentierräume und Eilverfahren für Genehmigungen sollen neue Technologien schneller in die Anwendung bringen.
  6. Von der Länderöffnungsklausel des Kohlendioxid-Speichergesetzes wird für die Onshore-Speicherung von CO2 Gebrauch gemacht.
  7. Eine umfassende und schnelle Prüfung sowie bergrechtliche Zulassung geeigneter CO2-Speicherstätten im Land wird unterstützt.
  8. Für Gründungen werden klare Regeln und schnelle Verfahren geschaffen und die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Start-up-Ökosystemen gestärkt.
  9. Perspektivisch wird eine zentrale Förderplattform für Unternehmen geschaffen.
  10. Der Industriestandort wird gestärkt, damit Unternehmen investieren, produzieren und Arbeitsplätze schaffen.
  11. Unternehmen werden beim Ausbau ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Erschließung neuer Märkte unterstützt, insbesondere durch Digitalisierung, Automatisierung und Robotik.
  12. Für Industrie, Handwerk und Gewerbe werden ausreichend Flächen bereitgestellt.
  13. Die Landesagentur Baden-Württemberg International wird auf Markterschließung, Fachmessen und die Ansiedlung internationaler Unternehmen ausgerichtet.
  14. Unternehmen werden bei einer schnellen und unbürokratischen Nachfolge unterstützt.
  15. Die Begleitung von Übergabeprozessen wird gestärkt und die Nachfolgeprogramme des Landes werden ausgebaut.
  16. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft und die Bürgschaftsbank werden unterstützt, um Bundesprogramme für Unternehmen im Land nutzbar zu machen.
  17. Alle unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen werden vollständig digital nach den Prinzipien „Digital only“ und „Once only“ gestaltet.
  18. Ein zentraler One-Stop-Shop für Unternehmen mit gebündelter Antragstellung und Statusverfolgung wird geschaffen.
  19. In einem strukturierten Dialogprozess mit Wissenschaft, Wirtschaft, Studierenden und Gesellschaft sollen Reformpfade für die Hochschulen diskutiert und vorbereitet werden.
  20. Der Austausch innerhalb der Hochschulen, zwischen Hochschularten und mit Unternehmen wird gefördert.
  21. Die Innovationscampusmodelle, darunter Cyber Valley, QuantumBW und der Innovationscampus Sicherheit und Verteidigung, werden weiterentwickelt.
  22. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird verbessert.
  23. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft soll verstärkt werden.
  24. Die Umwelttechnik BW GmbH als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen wird gestärkt.
  25. Digitale Bodenbörsen und Kooperationen zwischen Kommunen, Landwirtschaft und Wirtschaft sollen effiziente Lösungen für Bodenaushub schaffen.
  26. Die Wirtschaft wird auf ihrem Weg zur Treibhausgasneutralität unterstützt.
  27. Eine CCS-Infrastruktur zum Abtransport von abgeschiedenem CO2 soll schnellstmöglich bereitgestellt werden.
  28. Die Entwicklungskooperation für eine europäische Alternative zu Palantir wird unter Einbindung weiterer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zügig vorangetrieben.
  29. Das Forum Gesundheitsstandort wird zur Intensivierung der Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Versorgung weiterentwickelt.
  30. Forschung und Gesundheitswirtschaft werden vernetzt, um Erkenntnisse in innovative Produkte und Dienstleistungen zu überführen.
  31. Ein bundesweites freiwilliges Gütesiegel für private Vermittlungsagenturen wird gefordert.
  32. Der Landesentwicklungsplan sichert bedarfsunabhängig landesbedeutsame Standorte für Industrie und Gewerbe.
  33. Automatisierte Umschlagprozesse und eine bessere Anbindung an Schiene und Straße sollen die regionale Wirtschaft stärken.
  34. Die MBW Marketinggesellschaft wird entlang des Strategiedialogs Landwirtschaft gestärkt.
  35. Transparenz entlang der Wertschöpfungskette soll Wahlfreiheit zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik sichern.
  36. Open Access soll bei Telekommunikationsnetzen zum Regelfall werden.
  37. Das EU-Beihilferecht soll Transformationsregionen und die Exzellenz ihrer Unternehmen und Forschungseinrichtungen stärker berücksichtigen.
  38. Hindernisse für Pendler, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Grenzraum sollen abgebaut werden.
  39. Neue Kooperationen zwischen Unternehmen und Institutionen sollen zu Stabilisierung und Wiederaufbau der Ukraine beitragen.
  40. Das entwicklungspolitische Engagement von Kommunen, Unternehmen, Kirchen, Schulen, Hochschulen, migrantischen Brückenbauern und Initiativen wird unterstützt.
  41. Die Kooperation von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik für Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens wird gefördert.
Weniger Pflichten 13
  1. Das Once-Only-Prinzip wird konsequent umgesetzt, sodass Bürger und Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen.
  2. Gegenüber Bundesregierung und EU wird eine Senkung der Bürokratielasten um 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und um 25 Prozent für andere Unternehmen gefordert.
  3. Die Landesregierung setzt sich in Berlin und Brüssel für Reformen ein, die Unternehmen entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
  4. Reallabore, regulatorische Experimentierräume und Eilverfahren für Genehmigungen sollen neue Technologien schneller in die Anwendung bringen.
  5. Unnötige Bürokratie und regulatorische Hürden im Binnenmarkt sollen abgebaut werden.
  6. Unternehmen werden bei einer schnellen und unbürokratischen Nachfolge unterstützt.
  7. Alle unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen werden vollständig digital nach den Prinzipien „Digital only“ und „Once only“ gestaltet.
  8. Ein zentraler One-Stop-Shop für Unternehmen mit gebündelter Antragstellung und Statusverfolgung wird geschaffen.
  9. Bürokratische Lasten für Wirtschaft und Verwaltung sollen gesenkt werden.
  10. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen im ländlichen Raum werden von unnötiger Bürokratie entlastet.
  11. Die Regelungen für landesgrenzüberschreitende Betriebe sollen harmonisiert werden.
  12. Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine Harmonisierung von Bemessungsgrundlage und Besteuerungsverfahren bei Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer ein.
  13. Bei nachgewiesener Wirksamkeit und geringem steuerlichem Risiko werden Prüfungsumfang und -intensität angepasst.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 11
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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