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Unternehmen allgemein

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 11626
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Der Freistaat unterstützt gelingende Unternehmensnachfolgen.
  2. Unternehmen können alle Verwaltungsanliegen mit sächsischen Behörden rein digital über Organisationskonten erledigen.
  3. Innersächsische Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen werden besonders bei Nachfolgeproblemen unterstützt.
  4. Der Wissens- und Technologiestandort Sachsen wird weiterentwickelt und stärker an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgerichtet.
  5. Für kleine und große Ansiedlungen werden hervorragende Rahmenbedingungen bei Infrastruktur, Bildung und Fachkräften geschaffen.
  6. Wissenschaft und Wirtschaft werden bei der europa- und weltweiten Vernetzung unterstützt.
  7. Der Wissens- und Technologietransfer wird über Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat forciert.
  8. Der Transfer von Forschungsergebnissen in regionale Unternehmen wird gezielt gefördert.
  9. Unternehmen und Bürger sollen Zugang zu preiswerter, klimafreundlich erzeugter Energie erhalten.
  10. Regionale Wirtschaft, Bürger und Gemeinden sollen angemessen am Ausbau lokaler Energien beteiligt werden.
  11. Die S-Bahnstrecke Kamenz–Bernsdorf–Hoyerswerda soll verlängert werden.
  12. Die Landesdirektion wird zum modernen Serviceanbieter für Bürger und Ansprechpartner für Unternehmen.
  13. Die digitale Widerstandsfähigkeit von Bürgern und Unternehmen soll gestärkt werden.
  14. Die Zusammenarbeit bei der IT-Sicherheit mit Bund, anderen Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft soll ausgebaut werden.
  15. Die unterschiedlichen Betriebs- und Bewirtschaftungsarten in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft werden geachtet und unterstützt.
  16. Waldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften werden beim Waldumbau und der Wiederaufforstung unterstützt.
  17. Der unternehmerischen Freiheit in der Land- und Forstwirtschaft soll mehr Raum gegeben werden.
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 15
  1. Die Wirtschaft erhält Planungssicherheit durch eine verlässliche Politik.
  2. Für die Personalgewinnung des Staates gilt ein Mäßigungsgebot, um der Wirtschaft keine Fachkräfte zu entziehen.
  3. Attraktivität und Wertschätzung von Handwerk, Selbständigkeit und Unternehmertum werden erhöht.
  4. Der Freistaat ist verlässlicher Partner für Unternehmen und Beschäftigte im Interesse sicherer und attraktiver Arbeitsplätze.
  5. Hohe Produktivität und Wohlstand sollen gemeinsam mit Gesellschaft und Wirtschaft ermöglicht werden.
  6. Die sächsische Wirtschaft soll stärker diversifiziert werden, um resilienter zu sein.
  7. Unternehmen werden für ein stärkeres Engagement bei Initiativen wie Haus der kleinen Forscher und Jugend forscht geworben.
  8. Kompetenzen zur Kreislaufwirtschaft bei Unternehmen, Institutionen und Multiplikatoren werden gestärkt.
  9. Die kommunale Wärmeplanung erhält einen Rechtsrahmen mit Bezahlbarkeit als Maßstab.
  10. Die Potenziale der Digitalisierung sollen zum Wohl von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung konsequent genutzt werden.
  11. Die heimische Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft verdient Wertschätzung und Anerkennung durch Politik und Gesellschaft.
  12. Für sächsische Agrar- und Forstbetriebe sollen keine Wettbewerbsnachteile entstehen.
  13. Die Kreislaufwirtschaft soll als innovativer Wirtschaftszweig gefördert werden.
  14. Die Wertschöpfungsketten der Kreislaufwirtschaft im Freistaat sollen ausgebaut und gestärkt werden.
  15. Die Interessen der europäischen Wirtschaft sollen im globalen Wettbewerb geschützt werden.
Mehr Pflichten 1
AfD 138
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
BSW 128
SPD 31228
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Versorgung mit erneuerbaren Energien soll auf einem Energiemix aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, Geothermie und grünem Wasserstoff beruhen.
  2. Der Transfer zwischen Hochschulen und Unternehmen wird gestärkt.
  3. Das Instrument der Sozialgenossenschaften wird gestärkt.
  4. Unternehmen, die beim nachhaltigen Wandel vorangehen, werden besonders unterstützt und gefördert.
  5. Zukunftstechnologien werden durch die Vernetzung von Unternehmen, Start-ups und Forschung unterstützt.
  6. Geschlossene Wertschöpfungsketten vom Rohstoff bis zum Recycling werden aufgebaut.
  7. Auf Landesebene wird ein Transformationsbeirat aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften eingerichtet.
  8. Unternehmen werden bei der Entwicklung von Produkten und Technologien für die Kreislaufwirtschaft unterstützt.
  9. Unternehmen werden beim Umbau zur Klimaneutralität besonders unterstützt.
  10. Für Unternehmensansiedlungen werden schnellere und unbürokratische Verfahren geschaffen.
  11. Strategische Kooperationen zwischen sächsischen Unternehmen sowie mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Innovationszentren, Kammern und Verbänden werden weiter unterstützt.
  12. Die Technologieförderung wird gestärkt.
  13. Das Netzwerk von Innovationsakteuren wird mit futureSAX ausgebaut.
  14. Social Entrepreneurship wird in der Innovationsförderung berücksichtigt.
  15. Unternehmen werden beim klimaneutralen Umbau ihrer Wertschöpfungsketten unterstützt.
  16. Der klimaneutrale Umbau der Wirtschaft wird über die regionale Wirtschaftsförderung weiter intensiviert.
  17. Unternehmen werden bei der Personalgewinnung durch mehr Aus- und Fortbildung unterstützt.
  18. Kinderbetreuung und Pflege werden ausgebaut, um Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen.
  19. Zugewanderte Menschen werden schneller integriert.
  20. Business Angels, private Risikokapitalgeber und die Wirtschaft werden intensiver als Partner für Start-ups aktiviert.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 10
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2
Grüne 12844
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Grüner Wasserstoff bleibt knapp und wird vorrangig für die Dekarbonisierung der Wirtschaft eingesetzt.
  2. Industrie, Gewerbe und Handwerk werden dabei unterstützt, Energieeinsparpotenziale von 30 Prozent zu heben.
  3. Die Kooperation der öffentlichen Hand mit den grünen Branchen in Sachsen wird verstärkt.
  4. Für neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen werden vorrangig Bestandsflächen aktiviert und genutzt.
  5. Flächenrecycling wird verstärkt und Brachflächen werden revitalisiert.
  6. Eine Offensive für grüne Berufe soll Fachkräfte für Land- und Forstwirtschaft sowie Garten- und Landschaftsbau gewinnen.
  7. Das sächsische Vergaberecht erhält Kriterien, die gute Inklusion belohnen.
  8. Die nachhaltige Transformation der Wintersportregionen wird frühzeitig mit Menschen und Unternehmen gestaltet.
  9. Selbstständigkeit wird in allen Wirtschaftsbereichen unterstützt, auch bei Dienstleistungsunternehmen und Freien Berufen.
  10. Regionale Produzenten, Direktvermarktung, Ernährungswirtschaft und Handwerk werden im Rahmen des EU-Beihilferechts unterstützt.
  11. Regionale, qualitätsbezogene Kriterien werden in die Ausschreibung öffentlicher Aufträge aufgenommen.
  12. Unternehmen, die nachhaltige innovative Produkte wie biobasierte Produkte entwickeln, werden unterstützt.
  13. Die Kreislaufwirtschaft wird gegen die absehbare Rohstoffverknappung intensiv gefördert.
  14. Bestehende Cluster der Kreislaufwirtschaft werden ausgebaut.
  15. Innovative Produkte der Kreislaufwirtschaft werden bis zum Markthochlauf unterstützt.
  16. Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft werden ausgebaut.
  17. Im sächsischen Vergabegesetz werden Geschäftsmodelle, die dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgen, besonders berücksichtigt.
  18. Neue Verfahren und Geschäftsmodelle zur Abfallreduktion werden weiter unterstützt.
  19. Mit einer Landesstrategie „Zero-Waste“ werden unter Einbindung von Menschen, Vereinen und Unternehmen die Siedlungsabfälle deutlich reduziert.
  20. Ausländerbehörden arbeiten eng mit Unternehmen zusammen.
  21. Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, werden bei Einstellung und Integration neu zugewanderter Personen unterstützt.
  22. Die Förderpolitik in Sachsen soll anwendungsnah, transparent und digital gestaltet werden und die Transformation zur Nachhaltigkeit begleiten.
  23. Ökonomische, ökologische und soziale Rahmenbedingungen sollen die Ansiedlung von Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell ermöglichen.
  24. Die Ansiedlung von Unternehmen strategisch wichtiger Branchen wie der Solarindustrie oder solcher, die Lücken in regionalen Wertschöpfungsketten schließen, wird gezielt unterstützt.
  25. Innovative Konzepte zur Energie- und Rohstoffversorgung von Gewerbegebieten werden unterstützt.
  26. Bei bestehenden Konflikten um Gewerbeansiedlungen werden professionelle Mediationsverfahren eingesetzt.
  27. Forschung und Innovation werden als Treiber für neue Technologien und Geschäftsfelder zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft gestärkt.
  28. Sächsische Unternehmen werden bei der strategischen Diversifizierung ihrer Lieferketten unterstützt.
  29. Nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen insbesondere zu demokratischen Staaten werden gestärkt.
  30. Die Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2023 für den Freistaat Sachsen wird umgesetzt, um Frischwasser und Abwasserentsorgung auch für die Wirtschaft sicherzustellen.
  31. Die Prämierung durch den Sächsischen Digitalpreis wird verstetigt.
  32. Der Bau von Railports als kleinere Terminals für den Schienengüterverkehr wird unterstützt.
  33. Ein Strategiedialog zur Zukunft der Mobilität mit Kommunen, Verbänden und Unternehmen der Mobilitätswirtschaft wird ins Leben gerufen.
  34. Sächsische Unternehmen erhalten Unterstützung für wirtschaftliche Kooperationen mit globalen Entwicklungspartnern.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 8
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 11
Linke 13215
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 6
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 9
FW 1415
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 4
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 1925
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Bestehende sächsische Unternehmen werden bei der Bewältigung des Transformationsprozesses und beim Wachstum unterstützt.
  2. Das staatliche Glücksspielmonopol wird beendet.
  3. Innovationen, mit denen Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden mehr produzieren, werden gefördert.
  4. Marktzugangshürden werden abgeschafft.
  5. Die Mitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern wird freiwillig.
  6. Zur Unterstützung von Ansiedlung, Erweiterung und Gründung von Unternehmen wird ein effektives Flächenmanagement eingeführt.
  7. Die Flächennutzungszahl wird erhöht, um bestehende Gewerbeflächen maximal auszunutzen und Flächenverbrauch zu vermeiden.
  8. Unternehmen werden bei ihrem ökonomisch-ökologischen Strukturwandel unterstützt.
  9. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Dienstleister in der Privatwaldbewirtschaftung werden gefördert und ihre Wettbewerbsnachteile gegenüber der öffentlichen Verwaltung abgebaut.
  10. Unternehmen und lebensmittelerzeugendes Handwerk werden befähigt, überschüssige, noch verbrauchbare Lebensmittel kostenlos an Bedürftige oder soziale Einrichtungen abzugeben.
  11. Praktika und langfristige Matching-Prozesse mit Unternehmen werden gemeinsam mit Firmen gestärkt, etwa durch Praxisberater.
  12. Lokale strategische Partnerschaften zwischen Schulen, Ausbildungsstätten und Unternehmen werden ausgebaut und unterstützt.
  13. Kooperationen mit der Wirtschaft werden ermöglicht, um finanzielle Ressourcen an Schulen zu bringen.
  14. Regionale Unternehmen werden stärker mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen vernetzt.
  15. Die Kommunikation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird gestärkt, damit Unternehmen die Dienstleistungsangebote der Hochschulen besser kennen.
  16. Die Verwaltungen werden zu One-Stop-Agencies mit zentralem Ansprechpartner für Unternehmen umgebaut.
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 1
Koalitionsvertrag 21732
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Unternehmensnachfolgen werden unterstützt.
  2. Sozialunternehmen erhalten Informationen zu Fördermöglichkeiten und ein Angebot zur Wissensvermittlung.
  3. Mit dem Center for the Transformation of Chemistry werden Unternehmen bei der Entwicklung von Produkten und Technologien unterstützt.
  4. Unternehmen und kommunale Vergabestellen erhalten Informations- und Schulungsangebote der Auftragsberatungsstelle Sachsen.
  5. Unternehmen werden bei digitalen Produkten, Geschäftsideen und Investitionen in produktivitätssteigernde Technologien unterstützt.
  6. Ein landesweites digitales Portal stellt Unternehmen vorausgefüllte Genehmigungsanträge, Leitfäden und Ausfüllhilfen bereit.
  7. Die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft wird unterstützt.
  8. Ausbildende Unternehmen werden bei der Vergabe stärker berücksichtigt.
  9. Wachsende Unternehmen mit Firmensitz und Entwicklungsabteilung in Sachsen werden besonders unterstützt.
  10. Verbraucherschutz und freier Wettbewerb im EU-Binnenmarkt werden unterstützt.
  11. Inländische Unternehmen sollen vor Billigimporten geschützt werden.
  12. Die Fachkräftestrategie 2030 wird nach einem Beteiligungsprozess mit der Wirtschaft aktualisiert.
  13. Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte schützt ausländische Beschäftigte und einheimische Unternehmen vor unfairem Wettbewerb.
  14. Der Dialog zwischen Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und staatlichen Stellen zu digitalen Kompetenzen wird gefördert.
  15. Die Weiterbildung für Beschäftigte und Unternehmen wird gestärkt.
  16. Betriebliche Notwendigkeiten werden bei behördlichen Entscheidungen deutlich stärker berücksichtigt.
  17. Die Hochschulinnovationsstrategie Sachsen wird zur Stärkung von Transfer und Ausgründungen weiter umgesetzt.
  18. Die Landesdirektion Sachsen wird bis 2030 zu einer medienbruchfreien digitalen Verwaltungsbehörde weiterentwickelt.
  19. Zugang und Nutzung des Portals Amt24 werden nach dem Once-Only-Prinzip erleichtert.
  20. Der Just Transition Fund soll ab 2028 für weitere von der Transformation betroffene Branchen und Regionen geöffnet werden.
  21. Bei der Unternehmensförderung wird als Alternative zum Zuschuss eine Beteiligungsfinanzierung ermöglicht.
  22. Genehmigungsbehörden, insbesondere die Landesdirektion, werden personell und sachlich ausreichend ausgestattet.
  23. Eine Landesgesellschaft zur strategischen Flächenentwicklung wird gegründet, die Flächen für Großansiedlungen, Industrie und Gewerbe erwirbt und entwickelt.
Weniger Pflichten 7
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 11
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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