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Unternehmen allgemein

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 1717
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 8
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
CDU ​622
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Projekte der Berufsorientierung wie Jugend-Unternehmenswerkstätten und Praxiskoordinatoren werden ausgebaut.
  2. Fort- und Weiterbildungen sollen sich an den Bedarfen von Beschäftigten und Unternehmen orientieren.
  3. Eine Zentrale Ausländerbehörde wird als Ansprechpartner für Unternehmen und Fachkräfte eingerichtet.
  4. Die Innovationskraft der Wirtschaft und Kooperationen mit der Wissenschaft sollen gestärkt werden.
  5. Kooperationen zwischen Unternehmen bei Innovation und Transfer werden gestärkt.
  6. Kooperationen von Wirtschaft, Wissenschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sollen erleichtert und unterstützt werden.
  7. Der Zugang der Wirtschaft zu technischen Einrichtungen der Hochschulen wird erleichtert.
  8. Belange der Wirtschaft sollen in die Programmplanung der EU-Fonds einfließen.
  9. Öffentliche Vergaben werden einfacher zugänglich und digitaler.
  10. Die Vergaberegelungen sollen in Deutschland vereinheitlicht werden.
  11. Polizei und Justiz werden bei Wirtschaftsspionage und Cybersicherheit personell und technisch gestärkt.
  12. Eine Strategie für modernste Cyberabwehr für Staat, Unternehmen und Bürger soll entwickelt werden.
  13. Anreize für energetischen Umbau in Wirtschaft und Privathaushalten werden geschaffen.
  14. Eine Koordinierungsstelle für Cyber- und Informationssicherheit wird als zentraler Ansprechpartner aufgebaut.
  15. Regelungen sollen die IT-Sicherheit bei Unternehmen und den Schutz der Bürger im Netz verbessern.
  16. Die Beteiligung an Förderprogrammen wie „Horizont Europa“ wird verstärkt, um Forschungseinrichtungen und Unternehmen europäisch zu vernetzen.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
BSW 3​14
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
Linke 2116
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 13
  1. Ein langfristiger Monitoring- und Werkstattprozess „Arbeit und Leben in Zukunft“ mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften soll angeregt werden.
  2. Unternehmen, Betriebs- und Personalräte sollen beim betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützt werden.
  3. Betriebe mit fernen Konzernzentralen sollen über staatliche Beteiligungen eigenständig werden können.
  4. Produktivgenossenschaften sollen gefördert werden, um kleine Betriebe im ländlichen Raum zu erhalten.
  5. Bestehende Fördermöglichkeiten wie Mikrodarlehen sollen bekannter gemacht werden.
  6. Die Finanzierung öffentlicher Forschungseinrichtungen soll fortgesetzt und ausgebaut werden.
  7. Wirtschaftliche Ansiedlungen sollen durch einen Infrastrukturfonds für Soziales, Bildung, Kultur, Verkehr und Gesundheit gefördert werden.
  8. Energieintensive Unternehmen und regionale Unternehmenskooperationen werden bei der Umstellung auf erneuerbare Energie unterstützt und begleitet.
  9. Das Land unterstützt Energie- und Klimaschutzmanagement bei Kommunen und kommunalen Unternehmen, auch zur Beratung von Firmen und Bürgern.
  10. Im Dialog mit Unternehmen werden Potenziale zur Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene genutzt.
  11. Beschäftigte und Unternehmen werden bei der Umstellung auf neue Produkte unterstützt.
  12. Bis Ende 2025 sollen Gewerbegebiete, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Schulen und öffentliche Gebäude mit Glasfaser versorgt und Gigabitnetze in jeder Gemeinde verfügbar sein.
  13. Die europäische Zusammenarbeit durch Hochschulvernetzung, Wirtschaftskooperationen, Städtepartnerschaften und Schulaustausche wird gefördert.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2
SPD 2413
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 2
Grüne 141230
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Gefördert wird eine Forstwirtschaft, die nachhaltige Holzerträge sichert und Wälder als artenreiche Ökosysteme, Klimasenken und Erholungsräume schützt.
  2. Alternative Ernteverfahren werden unterstützt.
  3. Die Landesenergieagentur ThEGA wird gestärkt, um Beteiligungsprozesse und Informationsangebote zur Energie- und Wärmewende zu verbessern.
  4. Unternehmen sollen staatliche Unterstützung durch Investitionsanreize sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen erhalten.
  5. Der Zugang der Wirtschaft zu ausreichend günstigen erneuerbaren Energiequellen wird gesichert.
  6. Betriebe, insbesondere der Industrie, werden durch Aus- und Umbau der Wärmenetze an eine erneuerbare Wärmeversorgung angebunden.
  7. Das Thüringer Nachhaltigkeitsabkommen wird als Vernetzungsplattform für Nachhaltigkeitsprinzipien in der Wirtschaft ausgebaut.
  8. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft wird gestärkt, um Ausgründungen und Technologietransfer zu fördern.
  9. Ein Schienenanschluss wird für Industrie- und Gewerbegebiete zum Standard.
  10. Eine ständige Task Force „Güter auf die Schiene“ mit Bahnunternehmen, verladender Wirtschaft, IHK und Landesregierung wird geschaffen.
  11. Neue Unternehmen werden gerade in ländlichen Regionen angesiedelt.
  12. Die regionale Wirtschaft wird gefördert.
  13. Örtliche Unternehmen werden beim Umstieg auf erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft unterstützt.
  14. Gemeinwohlorientierte und ökologisch wirtschaftende Betriebe werden bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt berücksichtigt.
  15. Regionale Produkte und Produzenten sowie Direktvermarktung und kurze Vertriebswege werden gestärkt.
  16. Produzenten werden beim Aufbau der Voraussetzungen für die Vorverarbeitung ihrer Produkte unterstützt.
  17. Ein Qualitätssiegel für in der Region erzeugte Thüringer Produkte wird wieder eingeführt.
  18. Die Volkshochschulen gehen bei der Alphabetisierung mehr Kooperationen mit Unternehmen ein.
  19. Der Strukturwandel der Arbeitswelt wird in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Handwerk, Beschäftigten, Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitsagenturen und Kammern gestaltet.
  20. Unternehmen und Arbeitnehmer werden bei der Bewältigung von Arbeitsverdichtung, Digitalisierung, Automation und Fachkräftemangel aktiv unterstützt.
  21. Eine moderne Arbeitswelt mit sicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen wird durch Ansiedlung und Unterstützung zukunftsfähiger Branchen gefördert.
  22. Es werden wirksame Anreiz- und Unterstützungssysteme für Unternehmen geschaffen, damit sie inklusive Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen.
  23. Unternehmen werden beim Abbau von Barrieren unterstützt.
  24. Unternehmen erhalten gezielte Informationsveranstaltungen und Beratung zu Inklusion am Arbeitsplatz und zum Bundesteilhabegesetz.
  25. In jeder der vier Thüringer Planungsregionen werden vom Land finanzierte Europalotsen als Anlaufstellen für Bürger und Wirtschaft geschaffen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 13
FW 1110
FDP ​1445
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Vernetzung zwischen Schule und Wirtschaft wird verbessert.
  2. Die eigenverantwortliche Berufsschule wird zunächst in einer Modellregion unter Einbindung von Wirtschaft und Bildungsakteuren eingeführt.
  3. Die Verbindungen der Thüringer Hochschulen mit der lokalen Wirtschaft werden ausgebaut.
  4. Eine Sonderwirtschaftszone mit mehr Spielraum für Pilotprojekte aus Wirtschaft, Forschung und Entwicklung wird geschaffen.
  5. Eine bundesweite Clearingstelle für praktische Fragen von Unternehmen und Behörden zur Fachkräfteeinwanderung wird eingeführt.
  6. Finanzämter agieren als Dienstleister, die Unternehmen und Gründer unterstützen.
  7. Die Schwellenwerte, ab denen ein Unternehmen nicht mehr als eigenständig gilt, werden erhöht.
  8. Unternehmen werden bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsregulierungen unterstützt.
  9. Entscheidungen über Lieferketten treffen die Unternehmen.
  10. Politische Beschlüsse zur nationalen Sicherheit, etwa zur Reduzierung kritischer Abhängigkeiten, erfolgen im Austausch mit der Wirtschaft.
  11. Die Expertise bestehender Netzwerke und Institutionen wird gebündelt, um Unternehmensübergaben frühzeitig zu begleiten.
  12. Städte, Gemeinden, Fachleute und regionale Unternehmen sollen in Energieprojekte eingebunden werden.
  13. Das freiwillige Umweltengagement der Wirtschaft wird gefördert.
  14. Unternehmen werden für die Chancen neuer digitaler Geschäftsmodelle und Kooperationen sensibilisiert.
  15. Unternehmen werden bei Digitalisierungsprojekten praxisnah unterstützt.
  16. Behördlich genehmigte Anlagen, etwa in der Viehzucht, erhalten über ihre gesamte Abschreibungsdauer Bestandsschutz.
  17. Vorhandene Gewerbeflächen im ländlichen Raum werden für die Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt.
  18. Die Clusterinitiativen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen für das e-Health-Cluster Jena-Ilmenau werden unterstützt.
  19. Diversity Management in privaten und öffentlichen Unternehmen wird aktiv und unbürokratisch gefördert.
  20. Die Rahmenbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften bei Infrastrukturinvestitionen werden verbessert.
Weniger Pflichten 19
  1. Sozialversicherungs- und Betriebsprüfungen finden seltener statt.
  2. Ein unternehmerfreundliches Klima ohne übermäßige Vorschriften wird geschaffen.
  3. Bagatellschwellen werden angehoben.
  4. Genehmigungspflichten werden durch Anzeigepflichten ersetzt.
  5. Die Steuerpolitik stärkt den Standort, fördert Investitionen und reduziert Bürokratie für Unternehmen und Bürger.
  6. Die Abschreibungsregeln werden vereinfacht und modernisiert.
  7. Bagatellgrenzen werden zur Entlastung von Unternehmen und Behörden eingeführt.
  8. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird abgeschafft.
  9. Die EU-Lieferkettenrichtlinie wird ausgesetzt.
  10. Eine staatliche Whitelist befreit Unternehmen von Haftungen, für die sie nicht bürgen können.
  11. Nachhaltigkeitsregulierungen werden unbürokratisch ausgestaltet.
  12. Unternehmen mit zertifizierten Managementsystemen wie EMAS, ISO 14001 oder ISO 50001 erhalten Verwaltungserleichterungen.
  13. Das Thüringer Vergabegesetz wird reformiert, um Wirtschaft und Behörden die Arbeit zu erleichtern.
  14. Vergabeverfahren werden grundsätzlich vereinfacht.
  15. Vergabefremde Kriterien werden nur in Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen aufgeführt und im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
  16. Anforderungen in Ausschreibungen werden nur so hoch gesetzt, wie es der konkrete Fall erfordert.
  17. Bürokratischer Aufwand und schwierige Zulassungsverfahren auf dem europäischen Markt werden reformiert.
  18. Vergabefremde Kriterien fließen allenfalls in Leistungsbeschreibungen oder Vertragsbedingungen ein, nicht in das Vergabeverfahren selbst.
  19. Anforderungen an Bieter werden nur so hoch angesetzt, wie es für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nötig ist.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 11
Koalitionsvertrag 1526
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Förderformate für Innovationslandschaft, Kooperationsprojekte von Wissenschaft und Unternehmen und betriebliche Technologieentwicklung werden auskömmlich ausgestattet und nutzerfreundlicher gemacht.
  2. Unternehmen erhalten klare Rahmenbedingungen und Unterstützungsleistungen für Transformationsprozesse und die Schaffung tarifgebundener Arbeitsplätze.
  3. Der Bürgschaftsrahmen für die gewerbliche Wirtschaft wird bedarfsgerecht erhöht.
  4. Öffentliche Vergaben werden erleichtert, verschlankt und beschleunigt, um die Beteiligung zu erhöhen.
  5. Gründungs- und Nachfolgeförderung wird in enger Kooperation mit Aufbaubank, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Stiftung und Mittelstandsfonds konzentriert.
  6. Ein Thüringer Forschungs-Exzellenzprogramm wird eingeführt, das Entwicklungsbedarfe von Unternehmen in die Forschung trägt und den Transfer in die Wirtschaft unterstützt.
  7. Die Kooperation zwischen öffentlicher Hand, Unternehmen, Start-ups, Wissenschaft und Forschungseinrichtungen wird ausgebaut.
  8. Unternehmen, die sich zu regionalen Transformationsnetzwerken zusammenschließen, werden unterstützt.
  9. Fort- und Weiterbildungen sollen sich an den Bedarfen der Beschäftigten und Unternehmen orientieren.
  10. Die German Professional School wird evaluiert und weiterentwickelt, um ausländische Fachkräfte und Auszubildende praxisnah für den Bedarf Thüringer Unternehmen auszubilden.
  11. Die Thüringer Wirtschaft und Industrie wird beim Übergang zu einer CO2-neutralen Produktion unterstützt.
  12. Die lokale Wertschöpfung soll durch verbrauchsnahe Strom- und Wärmeerzeugung für Großflächen, Gewerbegebiete und Industriestandorte erhöht werden.
  13. Spionage- und Cyberabwehr sollen zum Schutz von Land, Hochschulen und Unternehmen effektiv sein.
  14. Es wird eine zentrale Cyber-Sicherheitsagentur geschaffen, die Betreiber kritischer Infrastruktur, Verwaltungen und Wirtschaft berät und warnt.
  15. Eine Vollständigkeitsfiktion für Anträge wird eingeführt.
  16. Wo möglich, wird eine Genehmigungsfrist von acht Wochen eingeführt.
  17. Die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung soll im Rahmen der Digitalisierung modernisiert werden, um Verwaltungsdienstleistungen zu verbessern.
  18. Menschen, Institutionen, Unternehmen und weitere Akteure werden stärker aktiv an Entscheidungen beteiligt.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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