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Unternehmen allgemein

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 31123
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Ein Bürokratiemeldeportal für Bürger und Unternehmen wird eingerichtet.
  2. Interdisziplinäre KI-Projekte und der Transfer in die Wirtschaft werden gefördert.
  3. Experimentierräume für Hochschulen, Schulen, Unternehmen und Verwaltungen werden geschaffen.
  4. Für die digitale Bildung werden Kooperationen mit Wirtschaft und Hochschulen nach dem Vorbild der KI-Skilling-Initiative Nordrhein-Westfalens angestrebt.
  5. Betriebsnachfolgen werden aktiv unterstützt.
  6. Für eine unternehmens- und bürgerfreundliche Ermessensausübung im Gesetzesvollzug werden Anreize gesetzt.
  7. Digitale Verwaltungsdienstleistungen werden konsequent aus Sicht von Wirtschaft und Bürgern entwickelt.
  8. Private Leistungserbringer wie Planungsbüros werden stärker in die Arbeit des Landesbetriebs Mobilität eingebunden.
  9. Bei öffentlichen Bauprojekten werden Vergaben an Generalunternehmen ermöglicht und regionale Unternehmen gezielt eingebunden.
  10. Das Land stellt Kommunen und Unternehmen zentrale Beratungsteams für interkommunale Gewerbegebiete bereit.
  11. Universitäten und Forschungszentren werden über Innovationscluster, Transferstellen und Gründerplattformen stärker mit Unternehmen verbunden.
  12. Unternehmen und Kommunen können befristete Ausnahmen von Landesrecht beantragen, um Innovationen zu erproben.
  13. Eine digitale Europaschnittstelle des Landes gibt Kommunen, Schulen, Forschung und Betrieben einfachen Zugang zu EU-Förderprogrammen.
  14. Förderrichtlinien für Unternehmen im Klimaschutz sollen technologieoffen sein.
  15. Private Bauwirtschaft und externe Planungsbüros werden stärker eingebunden, um Bauprojekte schneller zu realisieren.
  16. Glasfaser und Mobilfunk sollen bis in jedes Tal, jeden Betrieb und jedes Klassenzimmer reichen.
  17. Bestehende Entscheidungsspielräume sollen bürger- und unternehmensfreundlich genutzt werden.
  18. Ein landesweites Bürokratiemeldeportal soll eingerichtet werden, über das bürokratische Lasten gemeldet werden können.
  19. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen online den Bearbeitungsstand und die zuständige Stelle einsehen können.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 3
SPD 61027
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Für schnellere Planung und Nutzung von Gewerbe- und Industrieflächen werden landesweit Turboflächen entwickelt.
  2. Die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen, Ansiedlungen und Erweiterungen werden verbessert.
  3. Die Förderinstrumente werden an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgerichtet.
  4. Landesbürgschaften werden gezielt für Unternehmen in der Transformation gestärkt.
  5. Eine zentrale Anlaufstelle „Standortgesellschaft Rheinland-Pfalz“ für ansiedlungswillige Unternehmen wird gegründet.
  6. Ein Gewerbeflächen-Turbo erschließt in allen Landesteilen neue Gewerbe- und Industrieflächen.
  7. Für Großansiedlungen werden Verfahren beschleunigt und Bürokratie abgebaut.
  8. Unternehmen, die den Wandel mit gezielten Qualifizierungsmaßnahmen gestalten, werden unterstützt.
  9. Die Transformationsagentur Rheinland-Pfalz wird als zentrale Anlaufstelle für Beratung, Vernetzung und Förderung gestärkt, insbesondere beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.
  10. Der Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft wird beschleunigt.
  11. Der Transfer von KI in Wirtschaft und Verwaltung wird unterstützt.
  12. Das Landesentwicklungsprogramm soll die Reduzierung des Flächenverbrauchs mit der Sicherung von mehr Wohnraum und Gewerbeflächen verbinden.
  13. Landesweit bedeutsame neue Gewerbe- und Industrieflächen (Turboflächen) werden entwickelt.
  14. Kooperationen zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei der Digitalisierung werden gefördert.
  15. Offene Daten werden gefördert.
  16. Für die Nutzung offener Daten werden rechtliche Grundlagen geschaffen.
  17. Ein Entlastungsdialog „Wirtschaft und Verwaltung“ wird initiiert.
  18. Eine zentrale Bürokratiemeldestelle für Hinweise von Bürgern und Unternehmen wird eingerichtet.
  19. Die zentrale Ausländerbehörde für Fachkräftegewinnung in Kaiserslautern wird gestärkt.
Weniger Pflichten 6
Ohne klare Richtung 10
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 6
AfD 1310
Grüne 9116
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Betriebe sollen passende Unterstützung für Innovationen und Klimaneutralität erhalten.
  2. Unternehmen werden mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien und der Wasserstoffstrategie des Landes dabei begleitet, energieintensive Prozesse mit grünem Wasserstoff klimaneutral zu gestalten.
  3. Der Rezyklatanteil in öffentlichen Vergaben wird gestärkt.
  4. Alle Menschen und Unternehmen in Stadt und Land sollen mit Glasfaser und verlässlichem Mobilfunk mit 5G als flächendeckendem Standard versorgt werden.
  5. Die Vernetzung zwischen Hochschulen, Forschung, Startups, Unternehmen, NGOs und Verwaltung wird gestärkt.
  6. Mobilitätsmanagementangebote fördern Betriebe, Behörden, Schulen und Hochschulen bei der Verlagerung von Wegen auf den Umweltverbund.
  7. Der Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird weiterentwickelt und an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet.
  8. An jeder Hochschule werden Innovation Hubs angesiedelt, die bei Gründungen und Patentanmeldungen unterstützen.
  9. Öffentliche Daten werden entgeltfrei zur freien Nutzung bereitgestellt.
  10. Die Cyberabwehr zum Schutz von Unternehmen wird gestärkt.
  11. Die Strafverfolgung von Cyberkriminalität durch Polizei und Staatsanwaltschaften wird gestärkt.
  12. Ausbildungs- und Schwerbehindertenquote, Gleichstellung und Beschäftigung Langzeitarbeitsloser können bei öffentlichen Vergaben belohnt werden.
  13. Ausbau und Erhalt von Inklusionsfirmen werden unterstützt.
  14. Ehemalige Militärflächen sollen für bezahlbares Wohnen, Erneuerbare Energien und nachhaltige Gewerbegebiete ohne weitere Flächenversiegelung genutzt werden.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 8
Linke 10​4
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Geld 5
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 5
FW 3816
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
FDP 42459
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 38
  1. Berufliche Schulen legen ihr Profil gemeinsam mit Schulträger und regionalen Unternehmen fest.
  2. Die Verkehrsinfrastruktur wird leistungsfähig und bedarfsgerecht ausgestaltet, damit Pendler und Warenverkehr zügig vorankommen.
  3. Zur Unternehmensnachfolge werden zusätzliche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.
  4. Unternehmen erhalten sichere Internetplattformen, über die sie einfach mit der Verwaltung interagieren und vertrauliche Daten sicher verarbeiten können.
  5. Im Landesentwicklungsprogramm und mit Planungsgemeinschaften und Kommunen werden die Voraussetzungen für landesweit bedeutsame Gewerbe- und Industrieflächen geschaffen.
  6. Der privatwirtschaftliche Bau von Recyclinganlagen wird angeregt und begleitet.
  7. Politik in Forschung, Entwicklung, Ansiedlung und deren Förderung ist technologieoffen.
  8. Unternehmensbezogene Cluster und Netzwerke werden nach dem Bottom-up-Prinzip aufgesetzt und betrieben.
  9. Beratungs- und Informationsangebote für Unternehmen und Existenzgründer werden weiterentwickelt.
  10. Die Investitions- und Strukturbank wird auf die klassischen Instrumente der Unternehmensförderung fokussiert.
  11. Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen werden schneller und einfacher abgewickelt.
  12. Genehmigungen werden schnell und rechtssicher erteilt, damit Investoren planbare Rahmenbedingungen haben.
  13. Regionale Fachkräftebündnisse aus Unternehmen, Kammern, Verbänden und Bildungseinrichtungen werden gestärkt.
  14. Der Markt für Fahrprüfungen wird für weitere Anbieter geöffnet.
  15. Die Servicestelle Europa soll bestehende Strukturen bündeln und den Zugang zu europäischen Programmen erleichtern.
  16. Die Servicestelle Europa soll Kommunen, Unternehmen, Schulen und NGOs bei EU-Fördermitteln beraten.
  17. Begegnung und Austausch sollen durch regelmäßige Bürgerfeste und kulturelle Veranstaltungen unter Einbindung von Schulen, Unternehmen und Vereinen intensiviert werden.
  18. Abgestimmte Regeln sollen Wirtschaft, Arbeit und öffentliche Daseinsvorsorge über Grenzen hinweg erleichtern.
  19. Transparente, abgestimmte Standards sollen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen bieten und Arbeitnehmern Mobilität erleichtern.
  20. Unternehmen, Hochschulen und Kommunen des Landes sollen gezielt bei der Beteiligung an Wiederaufbauprojekten in der Ukraine unterstützt werden.
  21. Genehmigungsverfahren für öffentliche und private Investitionen sollen weiter konzentriert und beschleunigt werden.
  22. Neben Anwohnerparkplätzen sollen ausreichend Parkplätze für Besucher und Dienstleister vorgehalten werden.
  23. Besucher und Dienstleister werden bei der Planung von Parkplätzen besser berücksichtigt.
  24. Aufgegebene landwirtschaftliche Betriebe sollen für den Gemeindebedarf wie Kitas, Schulen, Gemeindehäuser, Einzelhandel oder Co-Working umgenutzt werden können.
  25. Das Digitalministerium dient als erste Anlaufstelle für Unternehmen, Start-ups und öffentliche Einrichtungen.
  26. Im Rahmen der Landeskompetenzen werden rechtliche Spielräume für die eigenverantwortliche Erprobung von Innovationen geschaffen.
  27. Eine zentrale Koordinierungsstelle berät Unternehmen bei Testumgebungen und vermittelt Zugang zu Förderprogrammen.
  28. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, projektbezogene Sandboxen für Forschung und neue Technologien zu errichten.
  29. Das Wirtschaftsministerium schafft eine Koordinierungsstelle als Ansprechpartner für Unternehmen im Landes-, Bundes- und EU-Recht.
  30. Eine landesweite Dachinitiative vernetzt die Hubs und stärkt den Wissenstransfer zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen.
  31. Die Wirtschaft soll mit Wasserstoff als sicherer Energiequelle versorgt werden, um Produktion im Land zu halten.
  32. Es werden Anreize zur Reduzierung von Produktionsabfällen geschaffen.
  33. Private Investitionen in die umweltverträgliche Abfallentsorgung sollen unterstützt werden, besonders wo die öffentliche Hand die Aufgabe nicht mehr wahrnimmt.
  34. Öffentlich-private Partnerschaften in der Abfallentsorgung werden befürwortet.
  35. Zur Abfallvermeidung soll es Anreize für innovatives Produktdesign geben.
  36. Reparatur- und Sharing-Modelle sollen gefördert werden.
  37. Unternehmen sollen bei der Reduzierung von Produktionsabfällen unterstützt werden.
  38. Artenschutz darf nicht zur Verdrängung anderer Arten oder Wirtschaftszweige führen.
Weniger Pflichten 18
  1. Die einschlägigen Regulierungen werden überprüft und verschlankt, damit Investitionen zeitnah umgesetzt werden können.
  2. Ermessensspielräume im Immissionsschutz, Chemikalien-, Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht werden landesrechtlich zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen genutzt.
  3. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird abgeschafft.
  4. Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen werden schneller und einfacher abgewickelt.
  5. Bundesrechtliche Regelungen werden zur Vereinfachung von Zulassungsprozessen überarbeitet.
  6. Verfahrensregeln und Kontrollmechanismen für öffentliche Aufträge dürfen Investitionen nicht verhindern und Aufträge für Unternehmen nicht unattraktiv machen.
  7. Vergaberegeln sollen sich auf den Kern des jeweiligen Vorhabens beschränken.
  8. Fachfremde politische Kriterien sollen in öffentlichen Vergabeverfahren keine Rolle spielen, sondern vorab auf politischer Ebene geklärt werden.
  9. Bürokratische Hürden bei Betriebsübernahmen werden abgebaut.
  10. Nachweise ohne messbaren Nutzen für Tierwohl, Umwelt oder Sicherheit entfallen.
  11. Kammerzwänge werden grundsätzlich abgelehnt.
  12. Bürokratieabbau für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung gilt als dringend erforderlich, um Verfahren zu beschleunigen und Aufwand zu sparen.
  13. Der Prüf- und Anhörungsumfang in Genehmigungsverfahren soll reduziert werden.
  14. Der Verzicht auf ein volles Planfeststellungsverfahren bei Modernisierungsprojekten soll ausgeweitet werden.
  15. Vorhandene Daten in Verwaltungsregistern sollen konsequent zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.
  16. Angestrebt wird ein einfacheres und transparenteres Steuersystem, das Bürokratie abbaut und steuerliche Anreize für Bürger, Selbstständige und Unternehmen schafft.
  17. Im Rahmen der Landeskompetenzen werden rechtliche Spielräume für die eigenverantwortliche Erprobung von Innovationen geschaffen.
  18. Rechtliche Regelungen, die bessere technische Lösungen der Kreislaufwirtschaft verhindern, sollen abgeschafft werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 19
  1. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird gefördert.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird gefördert.
  3. Der Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sollen gestärkt werden.
  4. Für am Markt erfolgreiche Unternehmen werden bessere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen.
  5. Das Land soll international wettbewerbsfähig bleiben, damit Unternehmen am Standort wachsen und Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen.
  6. Das Land wirkt im Bundesrat darauf hin, dass Steuern, Energiekosten und regulatorische Standards bundes- und europaweit wettbewerbsfördernd gestaltet werden.
  7. Unternehmerinnen, Unternehmer und Unternehmen benötigen mehr Freiheitsgrade.
  8. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird technologieoffen gestärkt.
  9. Die Wirtschafts- und Industriepolitik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärker in den Fokus rücken.
  10. Zentrales wirtschaftspolitisches Ziel ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Standorts.
  11. Europa- und bundesrechtliche Vorgaben werden eins zu eins umgesetzt.
  12. Tourismuspolitik soll auch als Standortfaktor für Einwohner und Unternehmen gestaltet werden.
  13. Verkehrliche Realitäten, Bedürfnisse der Menschen und Anforderungen der Wirtschaft sollen in Stadt und Land im Mittelpunkt der Verkehrspolitik stehen.
  14. Das Counter-UAS-Center soll mit Bundeswehr, BSI, Wirtschaft und Wissenschaft Standards für den zivilen Schutz vor Drohnenangriffen entwickeln.
  15. Cybersicherheit gilt als gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
  16. Forschungseinrichtungen, Start-ups und Betriebe sollen eng mit Bundeswehr, Verbündeten und Hochschulen bei Wehrtechnik, Cybersecurity, Sensorik und KI kooperieren.
  17. Öffentliche Leistungen für Bürger und Unternehmen sollen so wirtschaftlich wie möglich erbracht werden.
  18. Auf allen Ebenen werden gerechte, ganzheitliche Lösungen angestrebt, die Bürger nicht über Gebühr belasten, Standortbedingungen für Unternehmen und Vereine verbessern und die Entwicklung der Kommunen voranbringen.
  19. Angestrebt wird ein bundesweit konsistenter regulatorischer Rahmen für Innovationen.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
BSW 6314
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 4
Koalitionsvertrag 2829
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Eine Standortgesellschaft Rheinland-Pfalz bietet als zentrales Ansiedlungsmanagement ansiedlungswilligen Unternehmen Beratung und Begleitung aus einer Hand.
  2. Geeignete Gewerbe- und Industrieflächen werden in Abstimmung mit den Kommunen gezielt bevorratet.
  3. Im ganzen Land werden Gewerbe-Turboflächen und weitere Potenzialflächen bereitgestellt.
  4. Die Landesplanung wird für eine schnellere Planung und Nutzung von Gewerbeflächen unter Berücksichtigung kommunaler Interessen weiterentwickelt.
  5. Betriebsnachfolgen werden durch Vernetzung und Förderinstrumente aktiv unterstützt.
  6. Die Kreislaufwirtschaft wird gezielt gestärkt.
  7. Innovative Recyclingverfahren entlang der Wertschöpfungskette, einschließlich chemischen Recyclings, werden anerkannt und gefördert.
  8. Die Innovationsagentur wird zu einer zentralen Plattform für Vernetzung und Beratung weiterentwickelt.
  9. Die Innovationsagentur intensiviert den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gründerszene.
  10. Der Zugang zu privatem Beteiligungskapital wird verbessert, insbesondere in Wachstums- und Skalierungsphasen.
  11. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät und unterstützt als zentrale Kompetenzstelle Kommunen, Unternehmen und Bürger bei der Energiewende.
  12. Landesbehörden, Kommunen und Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, werden bei der Umsetzung der Cybersicherheitsstandards unterstützt und beraten.
  13. Der Anteil flächendeckend ausgerollter EfA-Onlinedienste wird deutlich erhöht.
  14. Ein klar strukturiertes, praktikables und rechtssicheres Vergabesystem soll faire Wettbewerbsbedingungen und gute Arbeit gewährleisten.
  15. Die Zusammenarbeit von Schulen, Berufsschulen, Kammern, Betrieben und Weiterbildungsträgern wird gestärkt.
  16. Beschäftigte und Betriebe werden im Wandel der Arbeitswelt durch gezielte Förderungen und Arbeitsmarktprojekte unterstützt.
  17. Der Transfer von Forschung in die Anwendung wird durch Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Versorgung gestärkt.
  18. Durch Flächenrecycling sollen neue Räume für Wohnen, Gewerbe, soziale Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge entstehen.
  19. Zukunftstechnologien wie Wasserstoff, Speichertechnologien, Kreislaufwirtschaft und klimaneutrale Produktionsverfahren werden gezielt gefördert.
  20. Der Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird gestärkt.
  21. Die Verkehrsinfrastruktur soll in allen Regionen konsequent modernisiert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
  22. Wo sinnvoll, werden private Leistungserbringer in Planung und Umsetzung von Verkehrsprojekten eingebunden.
  23. Das Baustellenmanagement soll länderübergreifend besser koordiniert werden.
  24. Der Zugang zu Fördermitteln für Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen soll deutlich erleichtert werden.
  25. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz wird als zentrales Förderinstitut gestärkt und ausgebaut.
  26. Der Zugang zu Fördermitteln für Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen soll spürbar erleichtert werden.
  27. Eine digitale Europaschnittstelle für einfachen Zugang zu europäischen Förder- und Innovationsprogrammen wird eingerichtet.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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