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Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 3315
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD ​927
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Innovationen werden durch mit der regionalen Wirtschaft vernetzte Hochschulen und eine zielgerichtete Forschungspolitik vorangetrieben.
  2. Mit dem MV-Investitionsplan 2035 werden fast zwei Milliarden Euro zusätzlich in moderne Infrastruktur investiert.
  3. Zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft wird für sichere und bezahlbare Energie eingetreten.
  4. Eine eigene Landesförderbank wird gegründet, um Förderprogramme flexibler auf die regionale Wirtschaft zuzuschneiden.
  5. Innovationsstarken Unternehmen soll in Mecklenburg-Vorpommern ein Standort geboten werden.
  6. Eine Kohlenstoff- und Kreislaufwirtschaftsstrategie wird mit Partnern aus Wirtschaft, Abfallwirtschaft, Biogasbetreibern und Hochschulen erarbeitet.
  7. Regionale Netzwerke der Kreislaufwirtschaft werden geknüpft.
  8. Unternehmen werden bei der Einführung praxisnaher KI-Anwendungen unterstützt.
  9. Die Landeswirtschaftsförderung bleibt stark und bietet ein einfach zugängliches Beratungsangebot zu Förderungen.
  10. Förderverfahren werden, soweit EU und Bund es zulassen, verschlankt und vereinfacht.
  11. Innovationsstandorte werden mit regionalen Kompetenzzentren entwickelt, die Lieferketten, Ansiedlungen und Fachkräftesicherung unterstützen.
  12. Die außenwirtschaftlichen Beziehungen des Landes sollen in den kommenden fünf Jahren gezielt gestärkt werden, um Unternehmen neue Märkte zu erschließen und Arbeitsplätze zu sichern.
  13. Ansiedlungen werden aktiv unterstützt, etwa durch Förderung grüner Gewerbe- und Industriegebiete.
  14. Direktleitungen von erneuerbaren Energieerzeugern zu Unternehmen sollen erleichtert und wirtschaftlich vorteilhaft werden, um Netzkosten zu senken.
  15. Auf Bundesebene wird gefordert, dass wegen Netzengpässen nicht nutzbarer Strom im Land zum Nutzen von Menschen und Wirtschaft eingesetzt werden kann.
  16. Breitbandanschlüsse sollen in jeden nach dem Bundesförderprogramm förderfähigen Haushalt, jedes Unternehmen, jede Verwaltung und jede Schule gebracht werden.
  17. Die Bemühungen werden verstärkt, private Haushalte und Unternehmen über Eigenvorsorge und Mithilfemöglichkeiten zu informieren.
  18. Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sollen geforderte Daten elektronisch erzeugen und in standardisierte digitale Prüfverfahren einspeisen können.
  19. Die Entwicklung einer modernen Kreislaufwirtschaft wird gefördert.
  20. Die Ansiedlung von Unternehmen aus Recycling, Wiederverwertung und Rohstoffrückgewinnung wird unterstützt.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
Linke 318
Grüne 3520
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 3
CDU 42490
Mehr Geld 16
  1. Die Digitalisierung von Unternehmen wird mit mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr gefördert.
  2. Die hohe Belastung der Unternehmen mit Energiekosten wird verringert.
  3. Investitionen in Infrastruktur, Maschinen und Digitalisierung werden durch gebündelte Direktförderungen und Zuschüsse erleichtert.
  4. Unternehmen werden bei Steuern und Abgaben entlastet.
  5. Steuerliche Anreize für Investitionen in strukturschwachen Regionen, etwa Sonderabschreibungen, gehören zur Investitionspolitik.
  6. Bestehende Betriebe werden mit europäischen Fördermitteln gezielt unterstützt.
  7. Neuansiedlungen werden mit europäischen Fördermitteln beschleunigt.
  8. Antragstellung und Abwicklung von Förderprogrammen werden vollständig digitalisiert.
  9. Förderprogramme für lokale Wertschöpfungsketten werden ausgebaut.
  10. Zusätzliche Anreize und Hilfen zur finanziellen Erleichterung von Betriebsübernahmen werden geprüft.
  11. Der Transfer aus praxisorientierten Forschungsprojekten in Start-ups und regionale Wirtschaftsunternehmen wird gezielt gefördert.
  12. Die im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene steuerliche Rücklage zum Risikoausgleich gilt als wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Betriebe.
  13. Investitionen in zukunftsträchtige Branchen sowie in Wissenschaft und Forschung werden vorrangig erhöht, damit mehr hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen und das Land für junge Menschen innerhalb und außerhalb des Bundeslandes attraktiver wird.
  14. Ziel ist es, die Energiepreise für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu senken.
  15. Ziel ist es, die Lebens- und Standortkosten zu reduzieren.
  16. Ein revolvierender Fonds wird aufgelegt, um das Risiko von Probebohrungen abzusichern.
Mehr Rechte oder Angebote 64
  1. Zentrale Anlaufstellen für Bürger und Unternehmen nach dem One-Stop-Shop-Prinzip werden gestärkt, einschließlich bürgerfreundlicher Werkzeuge künstlicher Intelligenz.
  2. Nach dem One-Stop-Agency-Prinzip entsteht eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen.
  3. Unternehmensansiedlungen in wachstumsstarken und zukunftsorientierten Branchen werden gezielt gefördert.
  4. Betriebe werden besonders beim Einsatz digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz unterstützt.
  5. Neue Gewerbe- und Industrieflächen werden direkt am Hafen Rostock geschaffen.
  6. Mehr attraktive Industrie- und Gewerbeflächen werden bereitgestellt, um Unternehmensansiedlungen zu erleichtern.
  7. Förderentscheidungen werden schneller und verbindlicher getroffen.
  8. Planungssicherheit tritt an die Stelle ständig wechselnder Förderprogramme.
  9. Die Kontakte des Landes zu Investoren und Unternehmen im In- und Ausland werden systematisch ausgebaut.
  10. Verfahren zwischen Verwaltung und Wirtschaft werden beschleunigt.
  11. Die Wirtschaftsförderung wird aktiv unterstützt, auch durch Ansprechpartner in der Kommunalverwaltung.
  12. Für jedes neue Gesetz wird ein verbindlicher Effizienz- und Wachstumstest eingeführt, der die Auswirkungen auf Unternehmen rechtzeitig prüft.
  13. Verwaltungen und der öffentliche Dienst sollen Unternehmen und Fachkräfte gezielter unterstützen.
  14. Kooperationen mit der Privatwirtschaft werden ausgebaut.
  15. Unternehmertum, Gründungen und Unternehmensnachfolgen werden gezielt unterstützt.
  16. Die Wirtschaftsförderung folgt klaren und transparenten Kriterien.
  17. Programme für Unternehmensnachfolgen werden überprüft und bedarfsgerecht sowie praxisorientiert ausgebaut.
  18. In ländlichen Regionen werden gemeinsam mit den Kommunen mehr attraktive Gewerbeflächen bereitgestellt.
  19. Wirtschaft, Kommunen und Kammern sollen enger zusammenarbeiten, damit Investitionen besser planbar werden.
  20. Die Landesbauordnung wird stärker an den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen ausgerichtet.
  21. Unternehmen werden bei der Schulung ihrer Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien wie Marketing, künstlicher Intelligenz oder Robotik unterstützt.
  22. Produzenten, Verarbeiter und Vermarkter werden enger miteinander vernetzt.
  23. Gründungen, Unternehmensnachfolgen und technologische Innovationen müssen schneller und einfacher möglich werden.
  24. Unternehmensnachfolgen werden erleichtert und gesichert.
  25. Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und technologieorientierte Projekte werden mit passgenauen Angeboten gefördert.
  26. Ein Innovationspreis macht Erfahrung und Kreativität älterer Menschen für Unternehmen und Start-ups nutzbar.
  27. Die Verzahnung der Hochschulen mit Unternehmen und Gründungsinitiativen wird intensiviert.
  28. Geprüft wird, ob das Computer-Emergency-Response-Team zu einer zentralen Cybersicherheitsagentur ausgebaut werden kann.
  29. Notfallpläne werden implementiert und regelmäßige Übungen bereiten auf Katastrophenszenarien vor.
  30. Betriebsübernahmen werden stärker gefördert.
  31. Die Forschungs- und Innovationsförderung wird auf den Transfer in Wirtschaft, Start-ups und regionale Unternehmen ausgerichtet.
  32. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen wird ausgebaut.
  33. Interdisziplinäre Projekte werden gefördert und der Transfer in die Wirtschaft wird beschleunigt.
  34. Es entstehen praxisnahe Lösungen für Wirtschaft und Gesellschaft.
  35. Das Zentrum für Künstliche Intelligenz wird mit deutlich mehr Mitteln zu einer landesweiten Einrichtung für KI in Unternehmen, Verwaltungen und Gesellschaft ausgebaut.
  36. Die Zusammenarbeit der Hochschulen mit Unternehmen wird intensiviert.
  37. Innovationszentren stärken die Vernetzung von Hochschulen und Wirtschaft.
  38. Der Transfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft wird beschleunigt.
  39. Es entstehen Strukturen, in denen Wissenschaft und Wirtschaft bei technologischen Entwicklungen zusammenarbeiten und Wissen schneller in Wertschöpfung überführen.
  40. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in Co-Design- und Co-Creation-Prozessen wird vorangetrieben.
  41. Projekthäuser, Innovationsparks und Forschungsfabriken entstehen als gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsräume von Wissenschaft und Wirtschaft.
  42. Der Praxisbezug der Hochschulen steigt durch intensivere Kooperation mit regionalen Unternehmen.
  43. Der Transfer aus praxisorientierten Forschungsprojekten in Start-ups und regionale Wirtschaftsunternehmen wird gezielt gefördert.
  44. Hochschulen, Unternehmen und Verwaltungen erhalten Experimentierräume, um Ideen gemeinsam zu entwickeln und zu erproben.
  45. Illegales Glücksspiel wird bekämpft, und legales Glücksspiel wird ermöglicht.
  46. Für rechtstreue Unternehmen werden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen.
  47. Spezialkulturen, Familienbetriebe, Direktvermarkter und innovative Unternehmen werden gezielt gefördert, um Wertschöpfung und den ländlichen Raum zu stärken.
  48. Betriebe jeder Größe werden bei Diversifizierung und Spezialisierung unterstützt, damit Existenzperspektiven und Planungssicherheit besser werden.
  49. Investitionen sollen über den Abschreibungszeitraum hinweg Bestandsschutz genießen, damit Investitionssicherheit besteht.
  50. Fachliche Entscheidungen der Betriebe haben Vorrang vor pauschalen Regulierungen.
  51. Die Daten müssen den Betrieben gehören.
  52. Der Ausgleich von Ökonomie und Ökologie beruht auf Technologieoffenheit, Innovation und gemeinsamen Lösungen mit Betrieben und Betroffenen.
  53. Unternehmen werden gezielt bei der digitalen Transformation und der Nutzung künstlicher Intelligenz unterstützt.
  54. Entscheidungsspielräume werden bürger- und unternehmensfreundlich genutzt.
  55. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können künftig alle wichtigen Behördengänge einfach und papierlos online erledigen.
  56. Pilotprojekte beschleunigen Planungs- und Feststellungsverfahren in Bereichen wie Gewerbe, Energie, Wohnen und Infrastruktur.
  57. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Robotik und Automation sollen Stellen einsparen und zugleich Qualität und Service staatlicher Leistungen erhöhen.
  58. Ein einheitlicher Service für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen wird geschaffen.
  59. Unternehmen jeder Größe werden bei der Nutzung von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz gezielt unterstützt.
  60. KI-Cluster und ein AI-Quality-Hub vernetzen Forschung, Start-ups und Industrie, damit digitale Technologien in der Breite der Wirtschaft angewendet werden.
  61. Der Transfer dieser Projekte in die Wirtschaft wird beschleunigt.
  62. Das Zentrum für Künstliche Intelligenz wird zu einer landesweit tätigen Einrichtung für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Unternehmen, Verwaltungen und Gesellschaft ausgebaut.
  63. Gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen werden ein KI-Innovationslabor und ein AI-Quality-Hub geschaffen.
  64. Ein dynamisches Forschungs- und Entwicklungssystem für künstliche Intelligenz soll Forschung, Lehre, Unternehmen und öffentliche Institutionen zusammenführen und KI-Anwendungen erleichtern.
Weniger Pflichten 12
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 18
  1. Die Innovationskraft von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft wird gestärkt.
  2. Regionale Erzeugungs- und Verarbeitungsbedingungen werden gezielt verbessert.
  3. Investitionen und unternehmerisches Handeln werden nachhaltig gestärkt.
  4. Die Curricula werden kontinuierlich an die Bedarfe der Wirtschaft angepasst.
  5. Mit Strukturpolitik und einem breiten Ökosystem aus Forschung, Unternehmen und öffentlichen Institutionen wird das Land ein Standort für künstliche Intelligenz.
  6. Legale Unternehmen im Glücksspiel sollen gestärkt werden.
  7. Die gute fachliche Praxis der Betriebe wird unabhängig von der Betriebsgröße anerkannt.
  8. Betriebe erhalten Planungsperspektiven und Sicherheit für die weitere Nutzung.
  9. Alle Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsformen werden gleichwertig anerkannt.
  10. Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung gelten unabhängig von Betriebsform und Betriebsgröße.
  11. Digitalisierung soll das Leben von Bürgern, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einfacher machen und neue Chancen eröffnen.
  12. Lebensqualität der Menschen und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Land sollen steigen.
  13. Die öffentliche Verwaltung soll Dienstleister für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden.
  14. Die öffentliche Verwaltung soll künftig Dienstleister für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sein.
  15. Die Energiepolitik wird mit Augenmaß an den realen Bedürfnissen von Bürgern, Unternehmen und Industrie ausgerichtet.
  16. Im Raum Rubenow/Lubmin werden die großräumige Ansiedlung von Wasserstoffinfrastruktur und Wirtschaftszweige gefördert, die Wasserstoff oder entstehende Abwärme nutzen.
  17. Ausbau, Investitionssicherheit, Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung müssen bei der Energieversorgung zusammengehen.
  18. Eine zuverlässige und zukunftsfähige Energieversorgung für Unternehmen und Haushalte soll sichergestellt werden.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
BSW 5840
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Die regionale Zusammenarbeit im Ostseeraum soll gefördert werden, besonders in Umwelt- und Naturschutz, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Kultur.
  2. Es werden Anreize für die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung guter Arbeitsplätze gesetzt, insbesondere im ländlichen Raum.
  3. Jobcenter, Kommunen, Maßnahmenträger, Sozialverbände und Unternehmen werden in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingebunden.
  4. Die Wirtschaftspolitik arbeitet partnerschaftlich mit Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften zusammen.
  5. Speichertechnologien, Netzinfrastruktur und Energietechnik heimischer Unternehmen und Start-ups werden gefördert.
  6. Regelungen sind maßvoll und praxistauglich, und die Verwaltung berät und unterstützt Unternehmen vertrauensvoll.
  7. Bei der Rückforderung von Corona-Beihilfen wird Verhältnismäßigkeit gewahrt, mit Erlass bei wirtschaftlicher Notlage und ohne Rückwirkung geänderter Bedingungen.
  8. Der Zugang zu Förderung hängt nicht davon ab, ob sich Unternehmen teure Beratung leisten können.
  9. Der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erfolgt über zentrale, übersichtliche und praxisnahe Vergabeplattformen.
  10. Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes kommen der einheimischen und zivilen Wirtschaft zugute, mit Fokus auf regionaler Vergabe.
  11. Die Politik schafft verlässliche Rahmenbedingungen, stellt digitale Infrastruktur bereit und unterstützt Unternehmen beim digitalen Wandel.
  12. Unternehmen erhalten einheitliche, sichere digitale Zugänge zu Behörden über Nutzerkonten und Portalverbünde.
  13. Digitale Verwaltungsangebote werden praxisnah unter enger Einbindung der Wirtschaft entwickelt.
  14. Die Cybersicherheit wird durch Unterstützung von Unternehmen und Schutz kritischer digitaler Infrastrukturen gestärkt.
  15. Es gelten klare Regeln gegen Überwachung, Datenmissbrauch und digitale Abhängigkeiten.
  16. Handwerk und regionale Wirtschaft werden mit verbindlichen Praxisphasen in Betrieben in Bildung und Ausbildung verankert.
  17. Ausreichend passende Gewerbe- und Betriebsflächen werden bereitgestellt, auch für kleine Betriebe und Handwerk.
  18. Die Vernetzung zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen wird gestärkt.
  19. Die öffentliche Hand tritt als erster Auftraggeber für innovative Lösungen auf.
  20. Wirksame Lösungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen und den Erhalt bestehender Betriebe werden geschaffen.
  21. Förderprogramme zur privaten und kooperativen Nachfolgevermittlung werden eingeführt.
  22. Regional verankerte Betriebe werden vor dem Ausverkauf an externe Konzerne geschützt.
  23. Ein One-Stop-Gründungs- und Nachfolgeservice bündelt Beratung, Förderung und Genehmigungen.
  24. Regionale Unternehmen erhalten bei öffentlicher Auftragsvergabe Vorrang, soweit rechtlich zulässig.
  25. Genossenschaftliche, kommunale und gemeinwohlorientierte Unternehmensformen werden gezielt unterstützt.
  26. Medizintechnik, Biotechnologie und Bioökonomie werden im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie gezielt gefördert.
  27. Gesundheitswirtschaft und Tourismus werden in Prävention, Rehabilitation und Gesundheitsangeboten verzahnt.
  28. Betriebe werden bei der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Teilnahme an Messen unterstützt.
  29. Regionale Produktkennzeichnungen und Vermarktungsinitiativen werden gefördert.
  30. Zivile und vorrangig zivil genutzte Dual-use-Technologien, etwa für maritime Sicherheit und Katastrophenschutz, erhalten Vorrang.
  31. Anonyme Anzeigen gegen Betriebe werden besonders sorgfältig vorgeprüft und nur bei konkreten Verdachtsmomenten verfolgt, Anzeigen mit Klarnamen haben Vorrang.
  32. Durch klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Verfahren wird Rechts- und Planungssicherheit für Betriebe, Kommunen und Naturschutz geschaffen.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 5
FDP 41441
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Ein besseres landesweites Gewerbeflächenmanagement stellt Flächen für Ansiedlungen und Erweiterungen schnell und planungssicher bereit.
  2. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wird gestärkt, damit Ideen schnell marktfähig werden.
  3. Die Kommunalverfassung wird so geändert, dass wirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand nur mit hoher Transparenz und ohne Verdrängung privater Anbieter erfolgen.
  4. Eine digitale Entlastungsplattform ermöglicht Unternehmen und Verwaltungsmitarbeitern, hinderliche Regelungen und Prozesse zu melden.
  5. Innovationen bei Energiespeichertechnologie und Batterien werden gefördert.
  6. Etablierte Unternehmen und neue Anbieter erhalten faire Wettbewerbsbedingungen.
  7. Zeitlich begrenzte Testfelder (Regulatory Sandboxes) ermöglichen die Erprobung neuer Technologien mit weniger Regulierung.
  8. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird verbreitert, damit Innovationen schnell als Anwendungen verfügbar sind.
  9. Beim Einsatz Künstlicher Intelligenz stehen Rechtssicherheit, Technologieoffenheit, verlässliche Energieversorgung und Abbau staatlicher Hemmnisse statt neuer Förder- und Beratungsstrukturen im Vordergrund.
  10. Die Welcome Service Center im Land werden besser koordiniert und vereinheitlicht, um Arbeits- und Fachkräfte für alle Branchen zu gewinnen.
  11. Forschung, Entwicklung und Markteinführung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen werden unterstützt.
  12. Wettbewerbsnachteile privater Forstbetriebe gegenüber der Landesforstanstalt werden abgebaut.
  13. Ein verlässlicher Rechtsrahmen soll Wettbewerb, Innovation und Investitionen in der Entsorgungswirtschaft ermöglichen.
  14. Das Land setzt sich im Bund mit den anderen Küstenländern für verlässliche Finanzierung, schnellere Genehmigungen und wettbewerbliche Verfahren bei der Munitionsbergung ein.
  15. Das Land soll gute Bedingungen für Forschung, Erprobung und Unternehmensansiedlung bei der Munitionsbergung bieten.
  16. Flächendeckende, zuverlässige und bezahlbare Gigabit-Netze werden angestrebt.
  17. Die Ist-Versteuerung wird gesetzlicher Regelfall der Umsatzsteuer mit Wechseloption zur Soll-Versteuerung.
  18. Kommunale Wirtschaftstätigkeit geht nicht zulasten der lokalen Wirtschaft oder der Steuerzahler.
  19. Kommunen sollen nur wirtschaftlich tätig werden, wenn kein privates Unternehmen die gleiche Leistung gleich gut erbringen kann.
  20. Schulen werden für Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und Praxispartnern aus dem In- und Ausland geöffnet.
  21. Die Netzwerke aus Unternehmen, Kammern, Verbänden, Arbeitsagenturen und Schulen zur Berufsorientierung werden verbessert.
  22. Auszubildende, Betriebe und Berufsbildende Schulen werden unterstützt, internationale Ausbildungserfahrungen über Erasmus+ stärker zu nutzen.
  23. Digitale Infrastruktur an Berufsbildenden Schulen wird dort priorisiert, wo sie Unterricht, Verwaltung oder die Kooperation mit Betrieben verbessert.
  24. Die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft wird vorangetrieben.
  25. Die Kooperation von Politik, Vereinen, Schulen, Hochschulen, Unternehmen und sozialen Einrichtungen im Sport wird erweitert und gefördert.
  26. Staatliche und wirtschaftliche Spionage wird entschlossen abgewehrt.
  27. Bestehende Kooperationen in Forschung und Wirtschaft im Ostseeraum werden gestärkt.
Weniger Pflichten 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 11
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
FW ​11
Koalitionsvertrag 3623
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Das Land weist „Grüne Gewerbegebiete“ aus.
  2. Die Verbundforschung wird so gestärkt, dass auch Dienstleister, Handwerk und kleinere Unternehmen verstärkt profitieren.
  3. Das Auswahlverfahren für die Exzellenzforschungsförderung wird überprüft, um Wissenschaft und regionale Wirtschaft stärker zu verbinden.
  4. Eine Stärkung der Nachfolgezentrale MV zur Unterstützung bei der Betriebsnachfolge wird geprüft.
  5. Die Chancen der Digitalisierung werden konsequent genutzt, um Unternehmen untereinander zu vernetzen und ihren Kundenkreis zu erweitern.
  6. Das Land fördert weiter die Zusammenarbeit einheimischer Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen, um Innovationen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Industrie zu stärken.
  7. Die Wirtschaftsförderung wird im Rahmen der Landesstrategie für Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Fachkräftesicherung gestärkt.
  8. Innovation und nachhaltige Entwicklung rücken in den Fokus der Wirtschaftsförderung.
  9. Die ZAG MV unterstützt einheimische Unternehmen bei der Bildung von Branchennetzwerken und industriellen Clustern.
  10. Die Einrichtung weiterer, insbesondere „grüner“ Gewerbegebiete wird gefördert.
  11. Alle zwei Jahre wird ein „Unternehmenstag Ostsee“ durchgeführt.
  12. Die regionale und lokale Leistungserbringung bei öffentlichen Aufträgen wird gestärkt.
  13. „Grüne Gewerbegebiete“ mit nachhaltiger Energieversorgung und nachhaltigem Umgang mit Flächenversiegelung werden ausgewiesen und neu geschaffen.
  14. Glasfaser und Mobilfunk werden flächendeckend bis zu jedem Haushalt und jedem Gewerbegebiet ausgebaut.
  15. Mit der Wirtschaft wird beraten, ob Digitaler Marktplatz und eShop des Landes zu einer Erlebnisplattform weiterentwickelt werden.
  16. Die Zusammenarbeit der DVZ MV GmbH mit der regionalen Wirtschaft und Start-ups wird gestärkt.
  17. Neue Industrie- und Gewerbegebiete werden als Grüne Gewerbegebiete in der Nähe großer Mengen erneuerbarer Energie ausgewiesen.
  18. Die Zusammenarbeit von Hochschulen, Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, etwa in Meeresforschung, Wasserstofftechnologien und Lebenswissenschaften, wird weiter gefördert.
  19. Der Wissenstransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Wirtschaft wird durch Wissens- und Technologietransferbeauftragte an den Hochschulen gefördert.
  20. Weitere Unternehmerdelegationsreisen nach Israel werden durchgeführt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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