Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
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Ohne Einzug ins Parlament
CDU 184945
Mehr Geld 23
- Kommunen werden mit weiteren Investitionsmitteln für die Kinderbetreuung unterstützt.
- Das Landeskitainvestitionsprogramm wird fortgesetzt.
- Für das Landeskitainvestitionsprogramm werden weitere Mittel bereitgestellt.
- Die Förderprogramme zur Stärkung und Belebung der Innenstädte, darunter Zukunft Innenstadt, Lebendige Zentren und Ab in die Mitte, werden weitergeführt und ausgebaut.
- Die volle Kofinanzierung der vom Bund bereitgestellten Städtebaufördermittel wird sichergestellt.
- Kommunen, die Deponiekapazitäten neu schaffen oder ausweiten, erhalten über den kommunalen Finanzausgleich Anreize.
- Bei der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs wird geprüft, wie Kommunen für die Ausweisung neuer Flächen finanzielle Anreize erhalten können.
- Es wird geprüft, ob Gemeinden, die bis Ende 2025 neue, derzeit nicht geplante Baugebiete ausweisen, in einem Bund-Länder-Programm bis zu 30 Prozent der direkten Erschließungskosten als Zuschuss erhalten können.
- Für kleinere Kommunen wird eine Vorfinanzierung der Maßnahmen zur Baulanderschließung ermöglicht.
- Kommunen werden bei diesen Anstrengungen finanziell unterstützt.
- Landkreise und Kommunen werden finanziell und personell gestärkt, um außerordentliche Belastungssituationen abzuhelfen.
- Die Gemeinden erhalten Hilfe, damit die IT-Ausstattung der Ortsgerichtsmitglieder verbessert wird.
- Es werden Mittel bereitgestellt, um die Katastrophenschutzunterkünfte der Hilfsorganisationen weiter zu ertüchtigen.
- Kreise und kreisfreie Städte werden beim Neubau und bei der Erweiterung von Katastrophenschutzunterkünften unterstützt.
- Mit dem fortgeführten SWIM-Programm werden Kommunen bei der Instandsetzung ihrer Schwimmbäder weiterhin unterstützt.
- Die nötigen Investitionen in den Kommunen werden ermöglicht.
- Die Einrichtung eines Klimafolgenfonds für die Kommunen wird erwogen.
- Auf eine ausreichende Personalausstattung der kommunalen Kontrollbehörden wird hingewirkt.
- Kleine und zersiedelte Kommunen werden durch einen höheren Zersiedlungsfaktor im kommunalen Finanzausgleich unterstützt.
- Die Höchstgrenze der Förderung wird deutlich erhöht, gerade für geförderte Ortsteilverbünde.
- Mittelzentren im ländlichen Raum sollen von den Städtebauförderungsprogrammen des Landes verstärkt profitieren.
- Bisherige zweckgebundene Förderung mit hohem Verwaltungsaufwand soll auf die Kommunen übertragen werden.
- Bei Bauvorhaben erhalten Kommunen Angebote für Mustergebäude, um Kosten und Risiken zu senken.
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Die ausgewählten Modellregionen für Innenstädte werden gefördert.
- Die Priorisierung richtet sich nach Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit, Anbindung des ländlichen Raums an verdichtete Räume, Wartezeit des Projekts und der kommunalen Entscheidung des Kreistags.
- Paragraf 52 Absatz 5 der Hessischen Bauordnung wird kritisch geprüft, um Kommunen mehr Entscheidungsbefugnisse zu geben, etwa bei Fahrradstellplätzen.
- Kommunale Innovationen sollen möglich werden, auch wenn gesetzliche Regeln gute örtliche Ideen bisher erschweren.
- Experimentierklauseln sollen Kommunen erlauben, ungewöhnliche Lösungen zu erproben, die bei guten Erfahrungen Grundlage für allgemeine Gesetze werden können.
- Bei der Neugestaltung der Finanzzuweisungen sollen die Kommunen mehr Handlungsspielräume erhalten.
- Bei der Neugestaltung der Finanzzuweisungen sollen subsidiäre Entscheidungen ermöglicht werden.
- Die Eigenverantwortung in der kommunalen Förderung wird ausgebaut und die Förderpolitik in diesem Sinne strukturell weiterentwickelt.
- Kommunen sollen die rechtlichen Grundlagen erhalten, Ortsschilder zusätzlich mit dem Ortsnamen im Dialekt zu beschriften.
- Den Kommunen werden mehr Handlungsspielräume eröffnet.
- Thematisch passende Förderprogramme werden flexibilisiert.
- Thematisch passende Förderprogramme werden entbürokratisiert, damit Kommunen mehr Eigenverantwortung bei der Mittelwahl erhalten.
- Kommunen erhalten bei den Finanzzuweisungen mehr Handlungsspielräume.
- Subsidiäre Entscheidungen der Kommunen werden ermöglicht.
- Weniger Mittel werden mit einer Zweckbindung versehen.
- Die kommunalen Handlungsspielräume werden erweitert, ohne die Qualität der denkmalpflegerischen Arbeit zu beeinträchtigen.
Weniger Pflichten 10
- Die rechtlichen Verfahren, die Kommunen zur Ausweisung neuer Baugebiete durchlaufen, werden deutlich vereinfacht und beschleunigt.
- Den Kommunen werden nur Personen zugewiesen, die über einen Aufenthaltstitel verfügen.
- Die Landesbeschaffungsaktionen bei der Förderung von Feuerwehrfahrzeugen werden ausgeweitet.
- Kommunale Innovationen sollen möglich werden, auch wenn gesetzliche Regeln gute örtliche Ideen bisher erschweren.
- Experimentierklauseln sollen Kommunen erlauben, ungewöhnliche Lösungen zu erproben, die bei guten Erfahrungen Grundlage für allgemeine Gesetze werden können.
- Bei der Neugestaltung der Finanzzuweisungen sollen weniger Mittel mit einer Zweckbindung versehen werden.
- Es wird geprüft, ob sogenannte Nullbescheide Förderverfahren entbürokratisieren und eine schnelle, zielgenaue Förderung der Kommunen ermöglichen.
- Antragstellung und Abwicklung werden gerade für kleinere Kommunen deutlich vereinfacht.
- Thematisch passende Förderprogramme werden entbürokratisiert, damit Kommunen mehr Eigenverantwortung bei der Mittelwahl erhalten.
- Weniger Mittel werden mit einer Zweckbindung versehen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 19
- Die Städtebauförderprogramme, von denen Mittelzentren im ländlichen Raum profitieren, werden beibehalten.
- Die Sicherheitspartnerschaften mit KOMPASS-Kommunen werden fortgeführt.
- Die Kommunen bleiben von Kosten, Gebühren und Erstattungen der Landesfeuerwehrschule freigestellt.
- Die Unterstützung der Klimakommunen wird fortgesetzt.
- Kommunale und private Waldbesitzer erhalten weiterhin ein attraktives, marktoffenes und kartellrechtskonformes Angebot.
- Zur Gewässerrenaturierung bleibt ein enger Dialog mit Eigentümern, Anliegern, Nutzern und Kommunen bestehen.
- Die Situation der hessischen Tierheime wird weiter verbessert, ohne die Finanzierungsverantwortung der Kommunen zu übernehmen.
- An der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung wird festgehalten.
- Kommunen werden auch künftig finanziell bestmöglich ausgestattet, damit sie stark und handlungsfähig bleiben.
- Die hohen Zuweisungen an die Kommunen bleiben erhalten.
- Die kommunale Leistungsfähigkeit soll erhalten bleiben und an die Programme der vergangenen Jahre wie die Hessenkasse, die Investitionsprogramme und den kommunalen Schutzschirm anknüpfen.
- Es bleibt originäre Aufgabe der Kommunen, vor Ort im Sinne einer generationengerechten Politik nachhaltig zu wirtschaften.
- Die Beratung der Kommunen zur Haushaltswirtschaft wird fortgeführt und gestärkt.
- Die Förderprogramme der Regionalentwicklung und der Städtebauförderung bleiben als breites Angebot erhalten.
- Erfolgreiche Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit werden fortgeführt und intensiviert, ohne dass die Eigenständigkeit der Kommunen verloren geht.
- Künftig werden nicht nur Kommunen, sondern auch Eigentümer gefördert, damit leerstehende Gebäude verkauft und als Wohn- oder Gewerbeflächen wieder nutzbar werden.
- Die Möglichkeit zur Erhebung eines Tourismusbeitrags bleibt auch künftig bestehen.
- Die Rekordzuweisungen an die Kommunen werden aufrechterhalten.
- Ein Musterhebesatz gibt den Kommunen Orientierung, damit die Grundsteuer aufkommensneutral bleibt und Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belastet werden.
Ohne klare Richtung 29
- Kommunen und Träger werden bei der Sicherstellung des wachsenden Fachkräftebedarfs unterstützt.
- Kommunen werden beim Erhalt und bei der Modernisierung ihrer Schwimmbäder unterstützt.
- Die Cybersicherheitsforschung in Hessen wird ausgebaut, umfasst Verschlüsselung, Resilienzforschung und Security-by-design und soll Bürger, Unternehmen und Kommunen schützen.
- Beratung und Unterstützung von Kommunen und Unternehmen bei Planung, Förderung und Durchführung werden verstärkt.
- Bei der Ertüchtigung langsamer Fahrstrecken werden Entwicklungspotenziale angrenzender Kommunen bei Einwohnerentwicklung und Gewerbeansiedlung einbezogen.
- Kommunen werden bei digitalen Mobilitätslösungen wie On-Demand-Angeboten und Bürgerbussen unterstützt.
- Kommunen werden bei der Einrichtung eines Anruf-Sammeltaxis unterstützt.
- Weitere Radschnellverbindungen werden gemäß den Potenzialanalysen umgesetzt, und Projektträger sowie Kommunen werden dabei unterstützt.
- Kommunen werden bei Entscheidungen über Verkehrsinfrastruktur möglichst gleich behandelt.
- Wohnfolgekosten werden für kleinere Kommunen bei der Baulanderschließung berücksichtigt.
- Der Krisenmodus in den Kommunen mit Notunterkünften und belegten Bürgerhäusern und Turnhallen darf nicht zum Dauerzustand werden.
- Den Kommunen wird nach dem Vorbild von KOMPASS ein kommunales Resilienzsiegel namens KOMPASS PLUS angeboten.
- Programme für Kommunen, Land- und Forstwirtschaft sowie Privathaushalte zur Klima- und Extremwettersicherheit werden weiterentwickelt.
- Die kommunale Ebene wird bei Erstellung und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung unterstützt.
- Die Zusammenarbeit von Vereinen und Kommunen wird in besonderem Maße gefördert.
- Private Investoren und Kommunen werden bei der Klimaanpassung unterstützt.
- Privaten und kommunalen Waldeigentümern werden unbürokratische Hilfen für Umbau und Neuanpflanzung angeboten.
- Der kommunale Finanzausgleich wird auf Grundlage einer Evaluierung neu geordnet.
- Eine sinnvolle und niedrigschwellige Beratung der Kommunen und Vereine wird sichergestellt.
- Jede Kommune soll unabhängig von ihren personellen Ressourcen die Möglichkeit haben, sich um eine Förderung zu bewerben.
- Die Stelle des Förderlotsen im Ministerium des Inneren und für Sport bleibt erhalten und wird personell in großem Umfang ausgebaut, damit Kommunen und Vereine bei der Fördermittelakquise besser unterstützt werden.
- Ein Preis der Metropolregion soll Aktivitäten, Kommunen, Regionen, Organisationen oder Menschen auszeichnen, die sich in besonderer Weise für die Metropolregion einsetzen.
- Kommunen werden unterstützt, Leerstand in Ortskernen zu beheben, beispielsweise durch Flächenankauf.
- Die an der Bundesgartenschau im Mittelrheintal beteiligten Kommunen werden vom Land nach Kräften unterstützt.
- Es wird geprüft, ob Landesgartenschauen nach bayerischem Vorbild in engerer zeitlicher Taktung und auch in kleineren Kommunen durchgeführt werden können.
- Der kommunale Finanzausgleich wird auf Basis der Evaluierung auf eine neue Grundlage gestellt.
- Die Leistungsfähigkeit der Kommunen und die Zentrumslast werden neu bewertet.
- Städte und Gemeinden erhalten insbesondere im ländlichen Raum konkrete Hilfe bei der Denkmalpflege.
- Kommunen, die Partnerschaften einrichten wollen, erhalten praktische Hilfe bei Kontakten und Fördermöglichkeiten.
Mehr Pflichten 18
- An einzelnen Orten entstehen mit großen Sportvereinen und Kommunen Schulsportleistungszentren.
- Ab Klasse 7 wird Kindern das Lernen mit einem digitalen Endgerät im schulischen Kontext ermöglicht und gemeinsam mit Schulträgern und dem Bund sichergestellt.
- Weitere Bahnhofssanierungen werden gemeinsam mit Bahn, Bund und Kommunen angegangen.
- Unter Beteiligung von Kommunen, Sport, Kirchen, Verbänden und Medien wird ein Bündnis für gelebte Werte im Alltag gegründet.
- Gemeinsam mit den Landkreisen werden Koordinierungszentren als landesweite Infrastruktur der Engagementförderung aufgebaut, verstetigt und ausgebaut.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird eine Initiative zur Baulandgewinnung entwickelt, insbesondere auf Brach- und Konversionsflächen.
- Mit Kommunen und Trägern sozialer Hilfen wird ein Konzept niedrigschwelliger aufsuchender Hilfe und passgenauer Angebote gegen Obdachlosigkeit erarbeitet.
- Kommunen sollen vermehrt die Möglichkeit einer Waffenverbotszone in Betracht ziehen.
- Das Landesamt für Verfassungsschutz erweitert gemeinsam mit den Kommunen das Frühwarnsystem, um extremistische Bestrebungen früher zu erkennen und zu ersticken.
- Verwaltungsaufgaben des Ehrenamts werden von den Kommunalverwaltungen übernommen.
- Die Verwaltungsausbildung bei Land und Kommunen wird ausgebaut.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird in den Hochwasserschutz investiert.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird in den Schutz gegen Extremwetterereignisse investiert.
- Kommunen mit Fernwasserbezug sollen bei neuen Baugebieten prüfen, ob eigene Wasserquellen den Fernwasserbezug wirtschaftlich verringern können.
- Die Modernisierung der Kläranlagen wird mit den Kommunen schrittweise und risikoorientiert vorangetrieben.
- Kommunen erhalten Unterstützung, um die Kastration wildlebender Katzen voranzutreiben.
- Die Verantwortung für Denkmäler, Gedenksteine, Hinweistafeln, Heimatsammlungen und Heimatstuben soll schrittweise von Kommunen und Landkreisen übernommen werden.
- Die Verantwortung soll schrittweise von Kommunen und Landkreisen übernommen werden.
AfD 10311
Mehr Geld 7
- Der Bund soll die Aufwendungen der Kommunen für die Unterbringung von Asylbewerbern vollständig finanzieren.
- Länder und Kommunen sollen finanziell besser ausgestattet werden.
- Die Grundsteuer soll abgeschafft und der finanzielle Spielraum der Gemeinden entsprechend ausgeweitet werden.
- Bei der Übertragung zusätzlicher Aufgaben an Kommunen soll stets das Land die Kosten tragen.
- Das Land legt ein finanzielles Sonderprogramm auf, das die Kommunen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit maßgeblich unterstützt.
- Die Kommunen erhalten einen Ausgleich für den Wegfall der Grundsteuer.
- Das Land entlastet Gemeinden bei den Folgekosten des Wohnungsneubaus für Kindergärten, Schulen und Straßen.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 4
- Die finanziellen Fördermaßnahmen des Landes sollen zurückgefahren werden.
- Straßenbaubeiträge sollen in allen hessischen Kommunen vollständig abgeschafft werden.
- Die Zahl der Landes- und Gemeindebediensteten wird wieder verringert.
- Kommunale Abgaben auf große landwirtschaftliche Grundstücke sollen degressiv gestaltet werden.
Mehr Pflichten 6
- Eine organisierte Rückführung aller ausreisepflichtigen Ausländer soll gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen organisiert werden.
- Kommunen sollen Seniorenbeiräte gründen.
- Kommunale Einrichtungen sollen auf ältere Menschen zugeschnittene Bildungsmaßnahmen anbieten.
- Kommunen sollen Verantwortung für Senioren mit eingeschränkter Mobilität übernehmen.
- Die Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung zur Begrenzung kommunaler Wirtschaftstätigkeit werden strikt eingehalten.
- Wo das Wohngeld nicht ausreicht, erhalten die Bürger zusätzlich ein kommunales Wohngeld.
SPD 171530
Mehr Geld 20
- Land und Kommunen erhalten die finanzielle Ausstattung zur Steuerung der medizinischen Versorgung.
- Die Kommunen sollen mehr finanzielle Handlungsspielräume erhalten.
- Im Kommunalen Finanzausgleich wird ein Faktor eingeführt, der strukturschwache und ländliche Räume besonders berücksichtigt.
- Alle Kommunen werden strategisch und finanziell unterstützt, um die öffentliche Daseinsvorsorge langfristig zu sichern.
- Ein geförderter Glasfaserausbau soll in finanzschwachen Kommunen nicht an fehlenden Mitteln scheitern.
- Die Kommunen werden mit den notwendigen finanziellen Mitteln für soziale Maßnahmen ausgestattet.
- Die Kommunen werden für Gebührenfreiheit, Kitaausbau, mehr Personal und bessere Bezahlung finanziell stärker unterstützt.
- Der Anteil der Jugendarbeit an den Lotto-Mitteln wird erhöht, um neue Stellen für Jugendbildungsreferentinnen und -referenten zu schaffen.
- Die Kommunen sollen für Angebote für ältere Menschen ausreichend finanziell ausgestattet werden.
- Die Pauschalen an die Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung werden regelmäßig bedarfsgerecht angepasst.
- Das Land trägt einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen beim Wegfall der Straßenausbaubeiträge.
- Die Kommunen erhalten eine Investitionspauschale, die den Verlust der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen ausgleicht.
- Der gesetzliche Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erweitert, damit sie stärker Einnahmen erwirtschaften können.
- Das Land stellt die für die Pflichtaufgabe Klimaschutz notwendigen Mittel bereit.
- Kommunen werden ermächtigt, Infrastrukturabgaben für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu erheben.
- Kommunen mit Programmen zur Senkung der örtlichen Temperaturen werden gefördert.
- Kommunen, die die Ziele des Klimaschutzplans früher erreichen wollen, erhalten eine besondere Förderung.
- Kommunen, die eine Kulturentwicklungsplanung anstrengen, werden vom Land gefördert.
- Die Umweltlotterie wird zu einer SDG-Lotterie umgebaut, aus der Kommunen und Zivilgesellschaft zusätzliche Mittel für Projekte im In- und Ausland erhalten.
- Europabeauftragte in den Kommunen werden aktiv unterstützt, damit mehr EU-Fördermittel abgerufen werden.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Land und Kommunen erhalten mehr rechtliche und praktische Möglichkeiten zur Planung und Steuerung der medizinischen Versorgung.
- Die kommunalen Betätigungsmöglichkeiten im sozialen Wohnungsbau werden erweitert.
- Die hessische Gemeindeordnung wird reformiert, um die kommunale Betätigung im Wohnungsbau zu erweitern.
- Die Kommunen sollen mehr Handlungsspielräume erhalten.
- Die Bundesregierung wird bei der Schaffung eines wirksamen kommunalen Vorkaufsrechts gegen Verdrängung in angespannten Wohnlagen unterstützt.
- Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Wohngebiete sollen verbessert werden.
- Der gesetzliche Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erweitert, damit sie stärker Einnahmen erwirtschaften können.
- Kommunen werden ermächtigt, per Satzung Erneuerbare Energieerzeugung vorzuschreiben.
- Kommunen werden ermächtigt, per Satzung den Anschluss an Wärmenetze vorzuschreiben.
- Kommunen werden ermächtigt, Infrastrukturabgaben für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu erheben.
- Ein Klimaschutzbeirat aus Wissenschaft, Kommunen, Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltorganisationen berät die Landesregierung.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 14
- Kommunen und gemeinnützige Träger werden unterstützt, um das Angebot der Volkshochschulen und der Weiterbildung zu erhalten und auszubauen.
- Kommunen und gemeinnützige Träger werden beim Aufbau neuer digitaler Weiterbildungsangebote unterstützt.
- Kommunen werden beim Ankauf leerstehender Gewerbeimmobilien und deren Neuvermietung zu bezahlbaren Bedingungen unterstützt.
- Die Kommunen werden bei Planung und Bau neuer Wohnungen unterstützt.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird reformiert.
- Kommunen werden beim Ausbau von Gemeinschaftsangeboten unterstützt.
- Kommunen werden bei der Unterbringung Geflüchteter nicht allein gelassen.
- Die Kommunen werden intensiv dabei unterstützt, ihre Daten zu veröffentlichen und Informationsfreiheitssatzungen zu entwickeln.
- Der kommunale Finanzausgleich wird überarbeitet.
- Städte und Gemeinden werden auf ihrem Weg zu erneuerbaren Energien und modernen lokalen Heizmethoden unterstützt und gefördert.
- Kommunen, die ihre Gestaltungsmöglichkeiten zur Treibhausgasminderung und zum Bevölkerungsschutz nutzen, werden unterstützt und gefördert.
- Die Kommunen werden bei der Energiewende vor Ort unterstützt.
- In der Landesverwaltung wird eine Stelle eingerichtet, die Kommunen unterstützt, vernetzt und eigene Förderprogramme entwickelt.
- Frankfurt soll zum Ort der führenden Debatten über eine nachhaltige und gerechte Globalisierung werden.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 16
- Gemeinsam mit Praxis, Forschung und Kommunen wird ein Landespflegeplan erstellt.
- Mietspiegel werden gemeinsam mit den Kommunen in Hessen schrittweise ausgeweitet.
- Zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sollen kommunale Fachstellen zur Prävention von Wohnungsverlusten entstehen.
- Kita- und Krippenplätze werden gemeinsam mit den Kommunen weiter ausgebaut.
- Eine verpflichtende Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene wird eingeführt.
- Seniorenbeiräte werden gesetzlich verankert, damit in jeder Kommune ein Beirat eingerichtet wird.
- Solange es kein kommunales Wahlrecht für alle gibt, ist ein Ausländerbeirat in jeder Kommune verpflichtend.
- Klimaschutz wird kommunale Pflichtaufgabe.
- Jede Kommune erstellt einen Energiebericht.
- Aus den Energieberichten werden verbindliche kommunale Energiepläne erstellt.
- Die Kommunen verbinden klimaneutrale Versorgung mit ihren allgemeinen Planungszielen.
- Die Kommunen erstellen eine integrierte Netzplanung für Strom, Wärme, Kälte und Wasser.
- Die Kommunen sorgen für die Entsiegelung von Böden zur besseren Wasserspeicherung.
- Die Kommunen sorgen für die Begrünung von Flächen und Gebäuden und für zusätzlichen Schatten gegen hohe Sommertemperaturen.
- Eine Landesunterstützung für die Frankfurter Bühnen wird gemeinsam mit den umliegenden Kommunen geprüft.
- Zum Schutz von Clubs werden die Baunutzungsverordnungen gemeinsam mit den Kommunen überprüft und angepasst.
Grüne 221527
Mehr Geld 17
- Für klimaneutral geplante Wohngebiete werden Förderprogramme für Kommunen aufgelegt.
- In den Landkreisen werden Nahmobilitätskoordinatorinnen und -koordinatoren gefördert.
- Lokale Nahmobilitätskonzepte und Investitionen in Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur werden weiter vom Land gefördert.
- Kommunen sollen Abgaben zur Finanzierung des ÖPNV erheben dürfen.
- Der Investitionskredit Kommunen der WIBank wird auf den Zwischenerwerb für stadtplanerische Maßnahmen ausgeweitet.
- Eine Beratungs- und Förderoffensive des Landes für Kommunen, etwa für klimaschützende Bauleitplanung, wird vorangebracht.
- Kommunaler Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung erhalten eine längerfristige und planbare Finanzierung.
- Hessen soll in allen relevanten Bereichen krisenresilient werden, auch durch Förderprogramme und Leitlinien für Kommunen.
- Kommunen, die eine kommunale Biotopverbundplanung erstellen und umsetzen, werden gefördert.
- Kommunale Veterinärämter werden für die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtstätten besser ausgestattet.
- Kommunen erhalten mehr Personal für die Lebensmittelüberwachung.
- Landeseigene Flächen werden vorwiegend im Erbbaurecht vergeben oder den Kommunen vergünstigt bereitgestellt.
- Kleinere Kommunen werden mit Beratung und zielgenauer Förderung dabei unterstützt, den ländlichen Raum als Lebens- und Wirtschaftsraum zu gestalten.
- Eine Offensive für mehr Fachpersonal in den Bauämtern soll Kommunen helfen, Aufgaben in Klimaschutz, Planung, Bauqualität und Denkmalschutz schneller zu erledigen.
- Kommunale Beratungsstellen, die Anreize für Sanierung und Ausbau von Bestandsgebäuden schaffen, werden gefördert.
- Ein Investitionspaket „Kleine Hände – Große Zukunft“ unterstützt Kommunen dabei, ausreichend Kita-Plätze bereitzustellen.
- Ein Förderprogramm soll die IT-Sicherheit in KMU, Handwerksbetrieben und Kommunen stärken.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Kommunen sollen selbst über innerörtliche Tempolimits entscheiden und mehr Tempo 30 umsetzen können.
- Kommunen sollen Geschwindigkeitsmessungen verstärken können.
- Kommunen sollen Abgaben zur Finanzierung des ÖPNV erheben dürfen.
- Kommunen werden in ihren haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für Klimaschutzinvestitionen und in ihrer Regelungskompetenz gestärkt.
- Kommunen sollen mehr Mitsprache bei Vorgaben zum Bau privilegierter Ställe für Nutztierhaltung erhalten.
- Hessische Kommunen werden unterstützt, Modellregion für die Cannabis-Legalisierung zu werden.
- Ein Wohnraumzweckentfremdungsgesetz gibt den Gemeinden eine Rechtsgrundlage zum Handeln.
- Kommunen können Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen an diesen Tagen im Einzelfall verbieten.
- Kommunen sollen einen rechtlichen Rahmen für mehr Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Kommunalpolitik erhalten.
- Kommunalparlamente sollen städtische Gesellschaften und staatliche Abteilungen der Kommunalverwaltung mit Frage- und Auskunftsrechten kontrollieren können.
- In internationalen Handelsabkommen sollen Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, hohe Umweltstandards, Verbraucherrechte und der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge angestrebt werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 14
- Kommunen werden gezielt bei Klimaschutzmaßnahmen unterstützt.
- Das Beratungsangebot der Landesenergieagentur für Stadtwerke und Kommunen wird intensiviert.
- Kommunen und Kreise werden durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität bei der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs unterstützt.
- Kommunen und Landkreise werden bei der Entwicklung ganzheitlicher Mobilitätspläne unterstützt.
- Kommunen werden bei der Erarbeitung von Verkehrsentwicklungsplänen gefördert.
- Ein Pakt für Naturschutz auf kommunaler Ebene soll kommunale Behörden bei Naturschutzaufgaben, Förderanträgen und Artenschutz beraten und unterstützen.
- Kommunale Wasserkonzepte und ihre Umsetzung werden gefördert.
- Städte und Gemeinden werden bei der Beteiligung am globalen Netzwerk Age friendly city unterstützt.
- Kommunen werden mit Umsetzungsstrategien zur Regenwasserspeicherung unterstützt, um das Ziel Schwammstadt zu erreichen.
- Schulen und Kommunen werden bei der Integration im Freizeitbereich gestärkt.
- Der Transfer von Hochschulen in Wirtschaft, Kommunen und soziale Initiativen soll in regionalen Netzwerken gelingen, gestützt auf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
- Städte und Gemeinden werden unterstützt, Fair-Trade-Kommunen zu werden.
- Die auf Hessen entfallenden Steuereinnahmen sollen fair zwischen Land und Kommunen sowie zwischen den Kommunen verteilt werden.
- Der kommunale Finanzausgleich wird weiterentwickelt.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 21
- Verbindliche Ausbauvorgaben für Photovoltaik werden auch auf kommunaler Ebene festgelegt.
- Eine Wärmeplanung wird für alle Gemeinden verpflichtend.
- Neue Wohngebiete sollen direkt klimaneutral geplant werden.
- Klimaschutz und Klimaanpassung in den Kommunen sollen verbindlicher werden.
- Waldpartnerschaften mit Kommunen dienen der Entwicklung und dem Schutz von Wildnisgebieten.
- Für Tiertransportkontrollen durch die Landkreise werden Zielvorgaben eingeführt.
- Die Schaffung geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen einer Notversorgung durch die Kommunen wird unterstützt.
- Mit Kommunen, Verbänden und Trägern wird ein thematisch und regional sortierter Überblick über vorhandene soziale Angebote erstellt.
- Mit den für die Eingliederungshilfe zuständigen Kommunen werden Rahmenvereinbarungen über gut qualifizierte Teilhabeassistenzen angestrebt.
- Eine kommunale Wärmeplanung soll angepasste Quartierslösungen vor Ort unterstützen und Versorgungssicherheit schaffen.
- In Städten und Dörfern wird vorausschauend geplant, sodass Hochwasser und Starkregenereignisse berücksichtigt werden.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden weitere Möglichkeiten für studentischen Wohnraum geschaffen.
- Städtepartnerschaften in Hessen werden intensiviert.
- Die Ergebnisse des Runden Tisches Musikschulfinanzierung werden gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.
- Bibliotheken werden gemeinsam mit den Kommunen über einen Bibliotheksentwicklungsplan zu Orten des Austauschs, Lernens und Verweilens ausgebaut.
- Bei einer Neuaufstellung des Kommunalen Finanzausgleichs wird die zielgerichtete Verwendung der Mittel für die Theaterförderung sichergestellt.
- Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird eine verlässliche, bedarfsgerechte Finanzierung von Schutzeinrichtungen, Frauennotrufen sowie Beratungs- und Interventionsstellen gesichert.
- Gesundheitskoordinationsstellen in den Kommunen werden ausgebaut.
- Green IT soll Leitbild für Beschaffung und Planung von Land und Kommunen werden.
- Kommunalparlamente sollen vielfältiger, moderner und flexibler werden und Bürger regelmäßig einbeziehen.
- Städte und Gemeinden sollen Bürger bei wichtigen Entscheidungen einbinden.
FDP 141845
Mehr Geld 30
- Frei- und Hallenbäder werden bei einer Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs angemessen berücksichtigt.
- Der Bau von Radschnellwegen wird Aufgabe des Landes, die Kommunen werden von der Baulast befreit.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird nachgebessert.
- Eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen wird sichergestellt.
- Die Solidaritätsumlage wirtschaftlich erfolgreicher Kommunen wird abgeschafft.
- Städte und Gemeinden erhalten eine langfristig ausreichende Finanzausstattung.
- Die Kosten für übertragene Aufgaben werden den Kommunen vollständig erstattet.
- Dauerhafte kommunale Infrastrukturinvestitionen haben Vorrang vor kurzfristigen Konjunkturprogrammen.
- Kreisangehörige Kommunen und Kommunen mit vielen Straßenkilometern werden finanziell besser ausgestattet.
- Der Bedarf für Instandhaltung und Sanierung kommunaler Straßen wird im Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.
- Die Kommunen werden über den Kommunalen Finanzausgleich entlastet.
- Kommunen erhalten die finanziellen Mittel, um Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.
- Das Programm „laufende Zuweisungen für Straßen kommunaler Träger“ wird von 18 auf 78 Millionen Euro angehoben.
- Die zusätzlichen Straßenmittel gehen vor allem an kreisangehörige Kommunen und richten sich nach den Straßenkilometern in ihrer Baulast.
- Die Gewerbesteuerumlage wird abgeschafft.
- Gewerbesteuereinnahmen sollen vollständig bei den Kommunen bleiben.
- Kommunale Fusionen werden durch Altschuldenübernahme oder den Verbleib von Synergiegewinnen im Kommunalen Finanzausgleich finanziell gefördert.
- Der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern, insbesondere Umsatz- und Einkommensteuer, wird erhöht.
- Bund und Land stellen den Kommunen die Mittel für übertragene Aufgaben bedingungslos und in notwendiger Höhe zur Verfügung.
- Die Kommunen erhalten eine auskömmliche Finanzausstattung für echte Selbstverwaltung.
- Bei einer deutschen Olympiabewerbung unterstützt die Landesregierung eine Bewerbung der Region Frankfurt-Rhein-Main ideell und materiell.
- Die Kommunen werden für ihre Bibliotheken stärker mit Landesmitteln unterstützt.
- Die Sozialämter werden personell so ausgestattet, dass sie den Schutz von Kindern und Jugendlichen jederzeit sicherstellen können.
- Das Land unterstützt die Kommunen mit einem Festbetrag zur Beratung bei der Konzeption von Wohngruppen.
- Land und Kommunen können relevante öffentliche Mittel für den Naturschutz aufbringen.
- Multimobile Pilotprojekte und Investitionen der Kommunen werden unter Einbindung der heimischen Wirtschaft gefördert.
- Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten jährlich über 200 Millionen Euro für Erhalt und Ausbau ihrer Verkehrswege für Auto- und Radfahrer.
- Ein Fonds unterstützt Kommunen beim An- und Verkauf von Leerstandsflächen in von Leerstand bedrohten Dörfern und Stadtteilen.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird so überarbeitet, dass Kommunen mehr finanzielle Anreize zur Ausweisung von Wohnbauflächen erhalten.
- Die Kommunen erhalten zweckgebundene, frei vergebbare Fördermittel zur Anpassung standardisierter Verwaltungsprozesse.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Kommunen dürfen öffentlichen Straßenraum per Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing bereitstellen.
- Das Kommunale Interessenmodell zur Vorfinanzierung von Ortsumfahrungen durch Kommunen wird wiederbelebt.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird evaluiert und gemeinsam mit den Kommunen verbessert.
- Gemeinden dürfen selbst über die Einführung einer Grundsteuer C entscheiden.
- Die Eigenverantwortung der Kommunalparlamente wird gestärkt.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird wiederhergestellt.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird erhalten und gestärkt.
- Die finanzielle Souveränität der Städte und Gemeinden wird erweitert.
- Interkommunale parlamentarische Versammlungen werden ermöglicht.
- Kommunen können geeignete Orte zum Verstreuen von Asche ausweisen.
- Bei einer deutschen Olympiabewerbung unterstützt die Landesregierung eine Bewerbung der Region Frankfurt-Rhein-Main ideell und materiell.
Weniger Pflichten 7
- Eine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräftezuwanderung wird eingerichtet, um die kommunalen Ausländerbehörden zu entlasten.
- Der Bau von Radschnellwegen wird Aufgabe des Landes, die Kommunen werden von der Baulast befreit.
- Der Zwang der Kommunen zu fortlaufenden Steuererhöhungen wird beendet.
- Die Steuererhöhungserlasse der Landesregierung werden aufgehoben.
- Bund und Land stellen den Kommunen die Mittel für übertragene Aufgaben bedingungslos und in notwendiger Höhe zur Verfügung.
- Kommunen werden konkreter bei der Ausweisung von neuem Bauland unterstützt und Hürden beseitigt.
- Die Kommunen werden von Aufgaben entlastet, die nicht originär ihre Aufgaben sind.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 13
- Gemeinsam mit Kommunen, Flughafenbetreibern und Luftverkehrswirtschaft wird die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrs gesteigert.
- Die Kommunen werden dabei hinreichend unterstützt.
- Die Programme zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit werden ausgeweitet.
- Gut wirtschaftende Kommunen werden nicht bestraft.
- Der kommunale Finanzbedarf wird nach transparenten, mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Kriterien neu ermittelt.
- Die Kommunen werden zur Teilnahme am Sicherheitsprogramm KOMPASS ermuntert.
- Alle hessischen Kommunen sollen Teil von KOMPASS werden.
- Das Landesamt unterstützt Städte und Kreise bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsprojekten.
- Das Landesamt für Gesundheit und Pflege leistet den Kommunen Hilfestellung, damit sie mit Partnern wie den Krankenkassen Präventionsprojekte umsetzen.
- Für die Kommunen werden geeignete Hilfestellungen zur Klimapolitik entwickelt.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtimmissionen wie die Umrüstung von Lichtquellen im kommunalen Bereich werden gefördert.
- Die Fehlbelegungsabgabe gilt als ungerecht und bürokratisch belastend für Kommunen.
- Gemeinden werden bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Strategien unterstützt.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Für die Realsteuerhebesätze wird eine Höchstgrenze festgesetzt.
- Die Grundsteuer C auf baureife Grundstücke wird vor ihrer ersten Anwendung 2025 abgeschafft.
- Reichen Förderanreize nicht aus, strebt das Land über den Bundesrat eine Bundesregelung an, die Länder zur Sicherstellung kommunaler Deponiekapazitäten ermächtigt und verpflichtet.
Mehr Pflichten 12
- Die Schulträger unterstützen die Schulen bei der Auswahl von Hard- und Software durch Beratung und modulare Angebote.
- Land und Schulträger unterstützen Schulen bei der Umsetzung offener Lehr-Lern-Arrangements.
- Interkommunale Zusammenarbeit soll demokratisch kontrolliert und legitimiert werden.
- Polizeiaufgaben werden, wo möglich, an die Ordnungsämter übertragen.
- Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes wird ausgeweitet, sodass auch Städte und Gemeinden zur Auskunft verpflichtet sind.
- Auf kommunaler Ebene werden Jugendparlamente mit Initiativrecht eingerichtet.
- Durch interkommunale Zusammenarbeit wird ein gemeinschaftliches Angebot von Gewerbeflächen geschaffen.
- Kommunen gewähren in Bebauungsplänen für neue Wohngebiete mehr Freiheit für mehrstöckige Neubauten.
- Hallenbäder, Sport- und Kulturstätten werden als gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden errichtet.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden neue Deponiekapazitäten gesucht und aufgebaut.
- Reichen Förderanreize nicht aus, strebt das Land über den Bundesrat eine Bundesregelung an, die Länder zur Sicherstellung kommunaler Deponiekapazitäten ermächtigt und verpflichtet.
- Kommunen, Energieversorger und Betreiber müssen Konzepte zur Nutzung der Abwärme von Rechenzentren vorlegen.
FW 51016
Mehr Geld 13
- Städte, Gemeinden und Landkreise werden auskömmlich finanziert.
- Das Konnexitätsprinzip wird im Verhältnis von Land und Kommunen konsequent angewendet.
- Die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich werden an die Aufgaben der Städte und Gemeinden angepasst.
- Die Finanzausstattung jeder Kommune wird so bemessen, dass sie auskömmlich ist.
- Kostspielige Subventionen werden zugunsten eines besseren kommunalen Finanzausgleichs abgeschafft.
- Gebührenfreie Kinderbetreuung mit frühkindlicher Bildung soll Familien, Alleinerziehende und Kommunen entlasten.
- Bund und Land setzen keine Normen, die Kommunen ohne angemessenen Ausgleich zu höheren Ausgaben zwingen.
- Die Kommunen werden von den Kosten der Integrationspolitik entlastet.
- Ein Finanzausgleich sichert allen Städten und Kommunen eine solide finanzielle Ausstattung, damit sie sozialen Wohnraum und Hilfen vor Ort anbieten können.
- Kommunen werden für die entstehenden Kosten durch einen finanziellen Ausgleich entlastet.
- Gemeinden und Bürger vor Ort sollen an der Wertschöpfung der Energieerzeugung teilhaben.
- Ein hessenweites Förderprogramm erleichtert den Bau von Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken in den Kommunen.
- Der Landeszuschuss an die Kommunen wird so bemessen, dass er die Finanzierung der Lebensmittelkontrollen deckt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Hessen soll zu selbstständigen und starken Städten und Gemeinden zurückkehren.
- Die Kommunen könnten nach Einwohnerzahl und Fläche finanziert werden.
- Das Land soll Kommunen dabei unterstützen, attraktive Innenstadtimmobilien in städtischen Besitz zu bringen und zu halten.
- Kommunen werden bei der Umwidmung von Wald in Naturwald verstärkt unterstützt.
Mehr Pflichten 5
- Die Kommunen sind für die Finanzierung von Schulgebäuden und Sachmitteln zuständig.
- Sport wird in den Katalog der kommunalen Pflichtaufgaben aufgenommen.
- In problematischen Bezirken werden das soziale Leben gefördert sowie Angebote für Bildung, Kultur, Sport und Gesundheitseinrichtungen bereitgestellt.
- Die Ausweisung kommunaler Windvorranggebiete soll vorangetrieben werden.
- Jeder Landkreis und jedes Stadtwerkgebiet wird verpflichtet, ein Wasserstoffspeicherkraftwerk zu bauen.
Linke 261454
Mehr Geld 38
- Die kommunalisierten sozialen Hilfen werden erhöht.
- Die kommunalisierten sozialen Hilfen werden jährlich an Lohn- und Kostensteigerungen angepasst.
- Ein Krankenhaus-Rückkauffonds des Landes soll Kommunen den Rückkauf privatisierter Kliniken ermöglichen.
- Die Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie alle Generationen zielgerichtet unterstützen können.
- Anlaufstellen und Jugendämter erhalten mehr Personal, um auch präventiv wirken zu können.
- Best-Practice-Beispiele der Generationenarbeit werden gesammelt, hessenweit bekannt gemacht und mit Anschubfinanzierungen unterstützt.
- Ein Zuschuss aus Landesmitteln versetzt Kommunen und Landkreise in die Lage, zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
- Sparkassen schütten einen größeren Teil ihrer Gewinne an die Kommunen als Träger aus.
- Hessenforst unterstützt kommunale Energieprojekte durch pachtfreie Bereitstellung öffentlicher Flächen.
- Kommunen und Menschen vor Ort werden an den Einnahmen aus Windparks beteiligt.
- An Windkraftanlagen des Landes werden die umliegenden Kommunen an den Gewinnen beteiligt.
- Das Land fördert Konzepte mit kommunalen Verteilzentren zur Bündelung der innerörtlichen Paketzustellung.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Brauchwassernutzung mit einem Förderprogramm.
- Die Grundpauschale der Betriebskostenförderung für Kitas wird erhöht, um die meist kommunalen Träger zu entlasten.
- Das Land stellt den Kommunen weitere Investitionsmittel für den Kita-Ausbau bereit.
- Die kommunalen Schulträger werden personell und finanziell in die Lage versetzt, künftige Herausforderungen zu bewältigen.
- Das Land gleicht den Kommunen die steigenden Kosten für den ÖPNV aus.
- Ein Landesprogramm über 2 Milliarden Euro zur Sanierung von Schulgebäuden wird aufgelegt.
- Die Kommunen werden beim Ausbau und der Sanierung maroder Schulen durch das Land unterstützt.
- Die Kommunen sollen ausreichend Finanzmittel für öffentliche Leistungen und Investitionen erhalten.
- Das Land verbessert die Grundfinanzierung der Kommunen.
- Das Land erhöht die Zuweisungen für kommunale Investitionen.
- Ein Landesfonds erstattet den Kommunen die Einnahmeausfälle aus den abgeschafften Straßenausbaubeiträgen.
- Das Land finanziert die Kommunen aufgabengerecht und verlässlich.
- Städte, Gemeinden und Kreise sollen stabile Einnahmen und eine ausreichende Finanzausstattung erhalten.
- Die Gewerbesteuer wird durch Einbeziehung der freien Berufe in eine Gemeindewirtschaftssteuer umgewandelt.
- Der kommunale Finanzausgleich wird bedarfsgerecht ausgestaltet.
- Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnungsbau und Gesundheitswesen.
- Der Landesanteil an der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbands wird deutlich angehoben.
- Das Land fördert die Rekommunalisierung über eine Rekommunalisierungsagentur rechtlich und finanziell.
- Die Ausstattung der Kommunen mit ausreichend Personal wird garantiert.
- Das Land stellt fortlaufend bedarfsgerechte Mittel bereit, die Kommunen für die Kosten von Bürgerbeteiligungsverfahren abrufen können.
- Das Land lässt die Kommunen mit den Lasten von Brandschutz und Rettungsdienst nicht allein und sichert ihre auskömmliche Finanzierung.
- Das Land unterstützt Kommunen und Sportvereine finanziell ausreichend für notwendige Investitionen in Sportstätten.
- Der Landesanteil an der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbands wird deutlich erhöht, um die Kommunen zu entlasten.
- Die Gewerbesteuer wird in eine Gemeindewirtschaftssteuer umgewandelt.
- Die Finanzlage der Städte und Gemeinden wird deutlich verbessert.
- Aufgaben werden nur mit vollständigem finanziellen Ausgleich auf die Kommunen verlagert.
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Kommunen und kommunale Altenhilfeplanung werden als Anbieter in der Pflege gestärkt.
- Die Kommunen werden in der Koordination der Pflege gestärkt.
- Über den Bundesrat wird die Wiederherstellung und Verschärfung des kommunalen Vorkaufsrechts angestrebt.
- Kommunen sollen leerstehenden Wohnraum in Notsituationen vorübergehend beschlagnahmen können, etwa zur Unterbringung Geflüchteter.
- Über den Bundesrat wird die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts angestrebt.
- Die Subsidiaritätsklausel in § 121 Abs. 1 Nr. 3 der Hessischen Gemeindeordnung für wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden wird abgeschafft.
- Die Hessische Gemeindeordnung wird so geändert, dass Kommunen wieder das volle Recht zur wirtschaftlichen Betätigung erhalten.
- Hessenforst unterstützt kommunale Energieprojekte durch pachtfreie Bereitstellung öffentlicher Flächen.
- Das volle Recht der Gemeinden auf wirtschaftliche Eigenbetätigung wird wieder in der hessischen Gemeindeordnung verankert, um ihre Rolle beim Aufbau erneuerbarer Energieerzeugung zu stärken.
- Privatisierte Stadtwerke werden wieder in den Besitz der Gemeinden überführt.
- Kommunen dürfen eigene Auflagen wie eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen erlassen.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird ausgebaut, damit die Menschen vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.
- An private Betreiber verkaufte kommunale Einrichtungen werden in öffentliches Eigentum zurückgeholt.
- Das Land fördert die Rekommunalisierung über eine Rekommunalisierungsagentur rechtlich und finanziell.
- Die Subsidiaritätsklausel in § 121 der Hessischen Gemeindeordnung wird ersatzlos gestrichen.
- Die Rechte von Ortsbeiräten und Ausländerbeiräten werden gestärkt.
- Ehemals kommunale, privatisierte Einrichtungen werden rekommunalisiert.
Weniger Pflichten 4
- Die Subsidiaritätsklausel in § 121 Abs. 1 Nr. 3 der Hessischen Gemeindeordnung für wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden wird abgeschafft.
- Die Hessische Gemeindeordnung wird so geändert, dass Kommunen wieder das volle Recht zur wirtschaftlichen Betätigung erhalten.
- Der Landkreis Bergstraße wird von der Entsorgungspflicht für leicht radioaktive Abfälle befreit.
- Die Subsidiaritätsklausel in § 121 der Hessischen Gemeindeordnung wird ersatzlos gestrichen.
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Lokalbuslinien bleiben Aufgabe der Kommunen, als kommunale Pflichtaufgabe, die das Land auskömmlich finanziert.
- Die Energieerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse wird unter kommunaler Regie und mit Beteiligung der Bevölkerung ausgebaut.
- Städte und Gemeinden erhalten eigene Aktionspläne, deren Umsetzung das Land finanziert.
Bleibt wie bisher 4
- Der Einfluss der Kommunen auf die Sparkassen bleibt erhalten.
- Die Privatisierung von Staats- und Kommunalwäldern wird abgelehnt.
- Die Kosten für Endgeräte und Software werden nicht auf kommunale Schulträger oder Eltern abgewälzt.
- Auch in Krisenzeiten darf es keine Entmachtung oder Selbstentmachtung der Parlamente und Kommunalvertretungen geben.
Ohne klare Richtung 7
- Interkommunales Lernen zur Verbreitung von Generationenprojekten wird gefördert.
- Das Land unterstützt die Kommunen beim Erlass von Milieuschutzsatzungen.
- Energiedörfer, Energiegenossenschaften und energieautarke Kommunen werden unterstützt und gefördert, um weitere solche Projekte anzuregen.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Ausbildung, auch im dualen Studium.
- Das Land fördert Initiativen von Kommunen, Vereinen und Verbänden für internationale Solidarität und Verständigung.
- Kleinere ländliche Kommunen werden bei der Gründung kooperativer oder kreiseigener Wohnungsbaugesellschaften unterstützt.
- Kommunen werden bei der Aufnahme von Schutzsuchenden unterstützt.
Weniger Geld 5
- Therapeutinnen und Therapeuten erhalten kommunale Förderung, Anstellung und Unterstützung zur Ansiedlung im ländlichen Raum.
- Die Straßenausbaubeiträge werden in Hessen vollständig abgeschafft.
- Der Landeswohlfahrtsverband wird solidarisch von Land, kreisfreien Städten und Landkreisen finanziert.
- Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind gebührenfrei.
- Die Kommunen investieren in Ausbildung für den öffentlichen Dienst.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 22
- Land, Kommunen, Gewerkschaften und soziale Träger werden an einen gemeinsamen Tisch geholt.
- In allen Kommunen werden Strukturen für ein armutsfreies Aufwachsen und gleichberechtigten Zugang von Kindern und jungen Menschen in Armut entwickelt.
- Es wird eine Gesundheitsplanung von den Kommunen über die Gesundheitsregionen bis zum Land eingeführt.
- Therapeutinnen und Therapeuten erhalten kommunale Förderung, Anstellung und Unterstützung zur Ansiedlung im ländlichen Raum.
- Konzepte für selbstbestimmte Wohngruppen für demenziell Erkrankte werden mit kommunalen Gesundheits- und Pflegekonferenzen erarbeitet, gefördert und umgesetzt.
- In allen Kommunen werden Mitwirkungsgremien für Kinder und Jugendliche eingerichtet.
- Das Land unterstützt die Kommunen dabei, Leerstand systematisch in Katastern zu erfassen.
- Das Land unterstützt die Kommunen beim nachhaltigen Flächenmanagement und beim Aufbau öffentlich zugänglicher Flächenkataster.
- Das Land fördert gemeinsam mit den Kommunen die flächendeckende Einrichtung von Wohnungssicherungsstellen.
- Kommunen werden verpflichtet, angemessenen Wohnraum für Wohnungsnotfälle bereitzuhalten.
- Land und Kommunen gehen bei der Nutzung erneuerbarer Energien für ihre Gebäude und Infrastruktur beispielhaft voran.
- Kommunen werden verpflichtet, für gute Fußwegebedingungen wie freie und breite Gehwege zu sorgen.
- Das Schwammstadt-Prinzip wird verbindlich umgesetzt.
- Die Kommunen schaffen die baulichen und personellen Voraussetzungen für inklusive Kitas.
- Carsharing, E-Bikes und Pedelecs werden Teil des öffentlichen Verkehrsangebots in kommunaler Hand.
- Die Konkurrenz zwischen Kommunen um Bewohner und Unternehmen sowie der Unterbietungswettbewerb bei der Gewerbesteuer sollen enden.
- Das Informationsfreiheitsgesetz wird so reformiert, dass die Kommunen zu Auskünften verpflichtet sind.
- Die Kommunen investieren in Ausbildung für den öffentlichen Dienst.
- Der verpflichtende Kostendeckungsvorschlag bei Bürgerbegehren wird durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt.
- Für die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren durch die Gemeinde werden Fristen festgelegt.
- Sportförderung wird kommunale Pflichtaufgabe.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in Hessen auf Landes- und kommunaler Ebene vorbehaltlos umgesetzt.
Koalitionsvertrag 174970
Mehr Geld 43
- Bei der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs wird die Finanzlage der Kommunen unter Berücksichtigung wachsender Kita-Ausgaben verbessert.
- In den Jugendämtern werden Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren angesiedelt.
- Die kommunalisierten Mittel für die Jugendhilfe werden im Rahmen der Dynamisierung des Sozialbudgets angepasst.
- Standardisierte Schnittstellen für gängige kommunale Fachverfahren werden aus Landesmitteln gefördert.
- Die Pauschale an Landkreise und Städte für die Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter wird zeitnah entsprechend gestiegener Kosten erhöht.
- Ein Hessen-Pakt soll eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land sichern.
- Der Bund soll sich über ein atmendes System mit einer jährlichen Summe pro Asylbewerber stärker an den Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen.
- Bundesmittel für Asylkosten werden immer vollständig an die Kommunen weitergeleitet.
- Mittelzentren im ländlichen Raum sollen verstärkt von den Städtebauförderungsprogrammen des Landes profitieren.
- Für kleinere Kommunen wird eine Vorfinanzierung der Baulanderschließung geprüft.
- Bundesmittel für die kommunale Wärmeplanung werden an die Kommunen weitergeleitet.
- Die kommunalisierten sozialen Hilfen werden finanziell weiter gestärkt.
- Gemeinwesenarbeit wird als Zielbereich in die Finanzierung der kommunalisierten sozialen Hilfen aufgenommen.
- Die Programme der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ werden mit den Kommunen evaluiert, verstetigt und wo nötig ausgebaut.
- Fünf bis acht Projektregionen mit bis zu 150.000 Einwohnern werden bei der Entwicklung zukunftsfähiger Innenstädte gefördert.
- Finanziell akut gefährdete Kommunen können eine zusätzliche Unterstützung beantragen.
- Für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren braucht es ausreichendes, qualifiziertes Personal in Ländern und Kommunen.
- Für Kreisstraßen wird eine Pauschalfinanzierung nach dem Mobilitätsfördergesetz eingeführt.
- Möglichst viele Regionen Hessens sollen LEADER-Regionen der EU werden und deren Fördermittel nutzen.
- Das Programm Dorfentwicklung wird finanziell auf aktuellem Niveau verstetigt.
- Die Höchstgrenze der Förderung in der Dorfentwicklung wird, gerade für Ortsteilverbünde, deutlich erhöht.
- Kommunen werden bei Erarbeitung und Finanzierung der Wärmeplanung unterstützt.
- Klimakommunen werden kontinuierlich unterstützt, damit sie notwendige Investitionen tätigen können.
- Kommunen, die eigene Mittel für Klimaschutz und Bevölkerungsschutz einsetzen, werden gefördert.
- Kommunen, die die Klimaziele deutlich früher erreichen, erhalten eine Sprinter-Prämie.
- Ein Modellprojekt fördert kommunale Energiepläne als Teil einer integrierten Netzplanung für Strom, Wärme, Kälte und Wasser.
- Die Einrichtung eines Klimafolgenfonds für die Kommunen wird geprüft.
- Die Förderung für Hochwasser- und Starkregenschutz wird angehoben.
- Windkraftanlagen werden bei der Grundsteuer stärker berücksichtigt, um die Akzeptanz in den Kommunen zu erhöhen.
- Die Mittel im Mobilitätsfördergesetz für kommunale Verkehrsinfrastruktur werden schrittweise erhöht.
- Ein befristetes Landesförderprogramm ab 2025 fördert die Umrüstung auf emissionsarme Antriebe und deren Infrastruktur.
- Kommunen werden über das Förderprogramm „Smarte Region“ bei digitalen Mobilitätslösungen unterstützt.
- Die Anreize für interkommunale Zusammenarbeit werden, gegebenenfalls über den Kommunalen Finanzausgleich, erhöht.
- Bestehende Projektförderungen der interkommunalen Zusammenarbeit werden fortgeführt und intensiviert.
- Ein Kulturbauförderprogramm für die Kommunen wird aufgelegt.
- Die Fördermöglichkeiten der Denkmalpflege werden ausgebaut, mit konkreter Hilfe für Städte und Gemeinden besonders im ländlichen Raum.
- Vereine und Kommunen sollen ermuntert werden, durch ortsübergreifende Kooperationen Kosten zu teilen.
- Die Finanzlage der Kommunen soll unter Berücksichtigung der Kita-Aufgaben und der Entlastung von Straßenausbaubeiträgen verbessert werden.
- Finanzielle Anreize für Kommunen zur Ausweisung von Wohnbauflächen werden geprüft.
- Strukturschwache und zersiedelte Kommunen werden im Kommunalen Finanzausgleich über einen Siedlungsstrukturindex stärker unterstützt.
- Eine Berücksichtigung von Kommunen mit Schwimmbädern im Kommunalen Finanzausgleich wird geprüft.
- Kommunen sollen im Förderwesen von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
- Es wird geprüft, wie Kommunen über die Grundsteuer höhere Einnahmen bei der Ansiedlung von Windkraftanlagen erzielen können.
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Bodycams durch die Kommunen werden geschaffen.
- Mit den Kommunen werden auf Augenhöhe praxisnahe und unbürokratische Integrationslösungen entwickelt.
- Kommunen erhalten das Recht, Ausländerbeiräte zu Integrationsbeiräten weiterzuentwickeln.
- Die Jugendämter erhalten Entscheidungsspielräume, da nicht alle jungen Geflüchteten den Standard einer Jugendhilfeeinrichtung für Inobhutnahme benötigen.
- Den Kommunen werden im Denkmalschutz mehr Handlungsspielräume eröffnet.
- Kommunen erhalten eine Satzungsermächtigung, die Geschossflächenzahl in bestehenden Bebauungsplänen auf bis zu 1,0 zu erhöhen.
- Die Kommunen entscheiden frei über die Instrumente ihrer Bodenbewirtschaftung.
- Experimentierklauseln sollen Kommunen ungewöhnliche Lösungswege erlauben, die bei Erfolg Grundlage für landesweite Regelungen werden können.
- Möglichst viele Regionen Hessens sollen LEADER-Regionen der EU werden und deren Fördermittel nutzen.
- Die Erarbeitung regionaler LEADER-Aktionspläne wird gestärkt.
- Ortsumgehungen werden nach Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit, Anbindung des ländlichen Raums, Wartezeit und kommunaler Priorisierung durch den Kreistag priorisiert.
- Der Klimabeirat der Landesregierung wird erweitert.
- In den Klimabeirat werden Wissenschaft, Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften sowie Umwelt- und Landnutzungsverbände einbezogen.
- Die Kommunen werden an der Vergabe landeseigener Windenergieflächen durch Hessen-Forst beteiligt.
- Kommunen, kommunale Unternehmen und Hessen-Forst können Windkraftflächen gemeinsam entwickeln, vermarkten oder betreiben.
- Kommunale Umsetzungswünsche werden auch bei landeseigenen Radwegen maßgeblich berücksichtigt.
- Ortsumgehungen werden nach Anwohnerbelastung, Verkehrsfluss, Sicherheit, Umwelt, Flächenverbrauch, Wartezeit und kommunaler Priorität gereiht.
- Örtliche Belange werden grundsätzlich vor Ort entschieden.
- Der gesetzliche Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erweitert.
- Den Kommunen soll mehr Eigenverantwortung übertragen werden.
- Mehr Landesmittel für Kommunen sollen ohne Zweckbindung vergeben werden.
- Jede Kommune soll sich um Fördermittel bewerben können.
Weniger Pflichten 9
- Für Geflüchtete ohne Bleibeperspektive wird zeitnah die Ausreise veranlasst, um Kommunen zu entlasten.
- Statt einer Änderung der Verteilung wird eine Begrenzung des Zuzugs insgesamt gefordert, um Länder und Kommunen zu entlasten.
- Der Staat soll sich auf wesentliche Aufgaben konzentrieren und nicht zwingend erforderliche Pflichten für Bürger, Kommunen und Wirtschaft reduzieren.
- Private und kommunale Waldeigentümer erhalten unbürokratische Unterstützung bei Umbau, Neuanpflanzung, Wiederbewaldung und Jungbestandspflege.
- Experimentierklauseln sollen Kommunen ungewöhnliche Lösungswege erlauben, die bei Erfolg Grundlage für landesweite Regelungen werden können.
- Vom Land gesetzte Standards für Kommunen werden gemeinsam mit ihnen evaluiert, um die Verwaltungslast zu senken.
- Die Kommunalaufsicht berücksichtigt bei der Haushaltsgenehmigung Klimaschutzausgaben und Lasten kommunaler Gesundheitsversorgung.
- Mehr Landesmittel für Kommunen sollen ohne Zweckbindung vergeben werden.
- Kommunen sollen im Förderwesen von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 18
- Die rechtskreisoffenen Maßnahmen des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets in den 26 hessischen Gebietskörperschaften werden weitergeführt.
- Die Sicherheitspartnerschaften mit den KOMPASS-Kommunen werden fortgeführt.
- Die Kommunen bleiben von den Auslagen für die Landesfeuerwehrschule freigestellt.
- Kommunen sowie ehren- und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätige werden weiter bestmöglich unterstützt.
- Die Kommunen erhalten für die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger weiterhin eine auskömmliche finanzielle Unterstützung.
- Die Städtebauförderungsprogramme werden in Art und Umfang fortgesetzt und die Bundesmittel voll kofinanziert.
- Die Möglichkeit zur Erhebung eines Tourismusbeitrags bleibt erhalten.
- Die interkommunale Zusammenarbeit und Clusterbildung bei der Verwaltungsdigitalisierung werden weiterhin gefördert.
- Der Strukturierte Dialog mit Kommunen, Betreibern, Bürgerinitiativen und Wissenschaft wird fortgesetzt.
- Die Situation der Tierheime wird verbessert, ohne die Finanzierungsverantwortung der Kommunen abzulösen.
- Kommunale und private Waldbesitzer erhalten weiterhin ein attraktives, marktoffenes und kartellrechtskonformes Angebot.
- Kleinen Dörfern ohne Zugang zur Dorfentwicklung wird weiterhin die Dorfmoderation angeboten.
- Kommunale Wasserkonzepte werden weiter unterstützt, vor allem bei interkommunaler Zusammenarbeit und im ländlichen Raum.
- Für interkommunale Zusammenarbeit werden weiter Mittel bereitgestellt, abgestuft nach Intensität der Zusammenarbeit.
- Kommunen sollen handlungsfähig bleiben und gestalten können.
- Die Zuweisungen an die Kommunen werden aufrechterhalten.
- Die Beratung der Kommunen zur Haushaltswirtschaft wird fortgeführt und gestärkt.
- Das Land gibt Kommunen und Landkreisen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank weiterhin Förderdarlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds für Investitionen.
Ohne klare Richtung 30
- Die kommunalisierten Mittel für flächendeckende Kinderschutzangebote werden gegebenenfalls angepasst.
- Kommunen werden bei der Flüchtlingsunterbringung nicht allein gelassen.
- Im Hessen-Pakt werden die Kommunen bei der Versorgung von Geflüchteten unterstützt.
- Im Hessen-Pakt sollen landes- und bundeseigene Gebäude den Kommunen dauerhaft überlassen werden.
- Das Land erkennt seine besondere Verantwortung für Kommunen mit Standorten der Erstaufnahme an.
- Die Verteilung Geflüchteter auf die Kommunen erfolgt gerecht und entsprechend der finanziellen Unterstützung von Bund und Land.
- Kommunen werden dabei unterstützt, Leerstand in Ortskernen etwa durch Flächenankauf zu beheben und in Wohnraum umzuwandeln.
- Kommunen, die Deponiekapazitäten schaffen oder ausweiten, werden planerisch und genehmigungsrechtlich unterstützt.
- Die Kommunen werden bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention unterstützt.
- Eine Beratungs- und Koordinierungsfunktion soll die kommunale Ebene stärken.
- Die an der Bundesgartenschau im Mittelrheintal beteiligten Kommunen werden unterstützt.
- Gemeinden werden dabei unterstützt, sich mit resilienten digitalen Kommunikationsmöglichkeiten für den Krisenfall auszurüsten.
- Rechenzentrumsbetreiber, Versorger, Wärmeabnehmer und Kommunen sollen enger vernetzt werden.
- Kommunen und andere Träger, besonders von Kitas und Schulen, werden beim Einsatz regionaler Produkte in der Verpflegung unterstützt.
- Kommunen werden bei der Kastration wild lebender Katzen unterstützt.
- Der Dialog mit Eigentümern, Anliegern und Kommunen wird gestärkt.
- Die Vereinbarung zwischen K+S, der Gemeinde Neuhof und der Bürgerinitiative mit einer Projektdauer bis 2075 wird unterstützt.
- Kommunen und Zweckverbände werden bei der Einführung der Wertstofftonne unterstützt, wenn dies vor Ort gewünscht ist.
- Kommunen werden bei der Verbesserung der Verkehrsräume unterstützt.
- Projektträger und Kommunen werden bei der Umsetzung von Radschnellverbindungen unterstützt.
- Landkreise, Städte und Gemeinden werden zu freiwilliger Kooperation in Kulturangelegenheiten ermuntert.
- Das Denkmalschutzgesetz wird kommunal- und bürgerfreundlicher gestaltet.
- Gemeinsame Sportstättenentwicklungspläne mehrerer Orte werden gezielt gefördert.
- Die kommunale Selbstverwaltung gilt als Fundament erfolgreicher politischer Prozesse.
- Das Land versteht sich als Partner der Kommunen.
- Kommunen sollen auch in Krisenzeiten genehmigungsfähige Haushalte aufstellen können.
- Die Interessen von Ballungsraum, Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten werden angemessen berücksichtigt.
- Die Stelle des Förderlotsen für Kommunen wird erhalten und personell ausgebaut.
- Die Fördermittelberatung der Kommunen soll auch Förderprogramme von Bund und EU einbeziehen.
- Kommunen mit europäischen oder internationalen Partnerschaften werden besser vernetzt und unterstützt.
Mehr Pflichten 17
- Mit den Kommunen wird ein Pakt für Personalgewinnung und -entwicklung in der Kinderbetreuung geschlossen.
- Ein Qualitäts- und Entwicklungsplan wird mit den Kommunen bis zur Mitte der Legislaturperiode vorgelegt.
- Mit den Kommunen wird ein Aktionsprogramm kommunale Cybersicherheit mit konkretem Maßnahmenkatalog aufgesetzt.
- Land und Kommunen bilden verstärkt eigene IT-Fach- und Führungskräfte in IT, KI, Informationssicherheit und Projektmanagement aus.
- Sport- und Kulturhallen sollen möglichst nicht längere Zeit zur Unterbringung Geflüchteter genutzt werden.
- Kommunen mit mehr als 1000 Ausländerinnen und Ausländern müssen eine Partizipationsstruktur einrichten.
- Mit Kommunen und Trägern werden Konzepte niedrigschwelliger aufsuchender Hilfe für Wohnungslose erarbeitet.
- Bund, Land und Kommunen sollen bei der Bekämpfung der Altersarmut zusammenwirken.
- Die Nutzung des digitalen Breitband-Portals für Genehmigungsprozesse soll zur Entlastung der Kommunen verpflichtend werden.
- In allen Bauleitverfahren ist der Vorrang versiegelter Flächen vor Freiflächen zu berücksichtigen.
- Hochwasserschutz und Schutz gegen Extremwetter werden gemeinsam mit den Kommunen gestärkt.
- Die Modernisierung der Kläranlagen wird gemeinsam mit den Kommunen vorangebracht.
- Mit den Kommunen werden im Zuge einer Evaluierung der Kommunalisierungsvereinbarung die Voraussetzungen für die vorgeschriebene Kontrollhäufigkeit und -wirksamkeit geschaffen.
- Mit Bahn, Bund und Kommunen werden weitere Bahnhofssanierungen angegangen.
- Die kommunale Jugendbeteiligung wird mit den Kommunen verbessert, um flächendeckend Angebote bereitzustellen.
- Das Land unterstützt die Übergabe der Pflege von Gedenkstätten und Heimatsammlungen der Vertriebenen an die Kommunen.
- Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen sind die Dichtevorgaben der Landes- und Regionalplanung zu beachten.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht