Menschen mit Behinderung
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 842
Mehr Rechte oder Angebote 42
- Der Inklusionsgedanke wird in den Kita-Alltag integriert.
- Eine Inklusionsoffensive sorgt dafür, dass Inklusion flächendeckend in den Einrichtungen gelebt wird.
- Bei Um- und Neubauten wird eine verstärkte bauliche Barrierefreiheit berücksichtigt.
- Die Inklusion wird durch zusätzliches Personal qualitativ gestärkt.
- Gelingende Inklusion erfordert mehr qualifiziertes Personal und eine gute Zusammenarbeit von Regelschulen, Förderzentren und Elternhäusern.
- Die Inklusion wird durch landesweit verbindliche Standards gestärkt.
- Es werden verbindliche Standards für inklusive Maßnahmen eingeführt.
- Potenzialgruppen wie Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete besser für den Arbeitsmarkt qualifizieren.
- Integrationsangebote für den regulären Arbeitsmarkt passgenauer zuschneiden.
- Die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr wird spürbar erhöht.
- Der Schienenverkehr wird bis spätestens 2030 vollständig barrierefrei ausgebaut.
- Der Schienenverkehr wird bis 2030 vollständig barrierefrei ausgebaut.
- Strände und Badestellen werden zunehmend auch für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen zugänglich gemacht.
- Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst wird erhöht.
- Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und für eine inklusive Gesellschaft wird ein Unterstützungssystem von Bund, Ländern und Kommunen aufgebaut.
- Familien mit behinderten Kindern in das Programm Schutzengel aufnehmen.
- Barrieren abbauen, um Teilhabe an Gesellschaft und Gemeinschaft zu ermöglichen.
- Die Förderung des inklusiven Sozialraumes zum Schwerpunkt der neuen Förderperiode machen.
- Barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Bedarfsgruppen wie Seniorinnen und Senioren mit Behinderungen schaffen.
- Mehr Barrierefreiheit in Krankenhäusern, Arztpraxen, Therapieeinrichtungen und Apotheken erreichen.
- Eine aktive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderungen betreiben.
- Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.
- Mit Unterstützung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung ein inklusives Berufsbildungssystem schaffen.
- Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz vor sexualisierter Gewalt für Menschen mit Behinderungen stärken.
- Beratungs-, Bildungs- und Therapieangebote für Menschen mit Behinderungen und Betroffene ausbauen.
- Die Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsunternehmen erhöhen.
- Den Ausbau barrierefreier Einrichtungen des Gesundheitswesens voranbringen.
- Barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum ausbauen.
- Eine Förderkulisse für den Bau erforderlicher Spezialimmobilien schaffen.
- Die Kooperationen mit Betrieben ausbauen, um die Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern.
- Eine Werbekampagne für das Budget für Arbeit und Ausbildung durchführen.
- Ein inklusives Berufsbildungssystem auf- und ausbauen.
- Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz vor sexualisierter Gewalt für Menschen mit Behinderungen stärken.
- Den inklusiven Breiten- und Leistungssport stärker fördern.
- Gesundheits- und Ernährungsbildung vermehrt in leichter Sprache, barrierearm und in Fremdsprachen anbieten.
- Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote ausbauen und barrierearm sowie mehrsprachig anbieten.
- Die Sanierungs- und Modernisierungsoffensive für Sportanlagen und Schwimmstätten wird unter Berücksichtigung baulicher Barrierefreiheit fortgeführt.
- Ein Modellprojekt mit einem eigenen Sportzentrum Inklusionssport verbessert die Rahmenbedingungen für den Inklusionssport.
- Eine in Zusammenarbeit vieler Akteure konzipierte Halle wird gebaut.
- Kultur- und Bildungsstätten sind barrierefrei und inklusiv nutzbar.
- Die barrierefreie und inklusive Nutzbarkeit von Kultur- und Bildungsstätten wird gefördert.
- Die Barrierefreiheit aller kulturellen Einrichtungen wird baulich und konzeptionell verbessert.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Tourismus für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen wird in die Tourismusstrategie des Landes aufgenommen.
- Digitale Barrierefreiheit ist für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen von Bedeutung.
- Sprache soll geschlechtersensibel und zugleich möglichst barrierefrei sein.
- Bewusstseinsbildung und Empowerment von Menschen mit Behinderungen haben besondere Bedeutung.
- Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf freie Wahl im Gesundheitswesen.
- Die Einrichtung einer Enquetekommission zur beruflichen Bildung und Arbeit für Menschen mit Behinderungen prüfen.
Grüne 571
Mehr Geld 4
- Den Mindestlohn auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einführen.
- Das Landesblindengeld erhöhen, um gestiegene Mehrkosten auszugleichen.
- Auf Bundesebene ein Sehbehindertengeld als Nachteilsausgleich für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung einführen.
- Mit einer Bundesratsinitiative ein Bundesteilhabegeld einführen, das den finanziellen Mehraufwand von Menschen mit Behinderungen ausgleicht.
Mehr Rechte oder Angebote 67
- Perspektivisch in allen Kitas Heilpädagog*innen für die Inklusion von Kindern bereitstellen.
- Die Kita-Reform mit dem Schwerpunkt Inklusion weiterentwickeln.
- Menschen mit Behinderung als Fachkräfte in Bildungseinrichtungen einbinden.
- Assistive Medien wie Talker, Screenreader, Anybookreader und die EiS-App für alle Lehrkräfte zur Selbstverständlichkeit machen.
- Inklusive Strukturen und Lernangebote an Regelschulen personell, sächlich und organisatorisch stärken.
- Campusklassen einrichten, um inklusives Lernen von Schüler*innen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung zu ermöglichen.
- Bildungsangebote und Bildungseinrichtungen barrierearm zugänglich machen.
- Inklusion beim Übergang zwischen Bildungsstufen verstärkt berücksichtigen.
- Menschen mit Behinderungen als Bildungsfachkräfte qualifizieren.
- Mit einem Pilotprojekt die politische Bildung und das Empowerment in Förderzentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen stärken.
- Moderne Schulgebäude mit Platz für individuelles Lernen, Inklusion, multiprofessionelle Teams und Ganztag schaffen.
- Den Fonds für Barrierefreiheit fortführen, um weitere Vorhaben im öffentlichen Raum zu fördern.
- Ergänzend zum KfW-Programm weitere Förderprogramme für barrierefreie Wohnungen auflegen.
- Inklusives Wohnen stärker in den Fokus von Wohnungsbauprojekten rücken.
- Förderbedingungen für inklusives Wohnen erarbeiten.
- Alle Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Alter, Einschränkungen, Behinderungen oder Sprache landesweit an der gesundheitlichen Versorgung teilhaben.
- Arzt- und Therapiepraxen barrierefrei gestalten.
- Einen barrierefreien Notruf einführen, den alle Menschen nutzen können.
- Menschen mit Behinderungen konsequent in alle relevanten Prozesse auf Landesebene einbeziehen.
- Menschen mit Behinderungen sollen an allen politischen Entscheidungsprozessen mitwirken können.
- Verbindliche Regeln zur barrierefreien Beteiligung auf allen politischen Ebenen schaffen.
- Informationen in zugänglichen Formaten bereitstellen.
- Geeignete Veranstaltungsformate gemeinsam mit den Selbstverwaltungen von Menschen mit Behinderungen festlegen.
- Assistenzbedarfe abfragen und bereitstellen.
- Die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikbereichen berücksichtigen.
- Die Einsetzung hauptamtlicher Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen fördern.
- Die Stellenausschreibungen für Behindertenbeauftragte unter Einbeziehung der Selbstverwaltung von Menschen mit Behinderungen gestalten.
- Den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortschreiben.
- Kommunen mit positiven Anreizen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ermutigen und dabei unterstützen.
- Die Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vorantreiben.
- Die barrierefreie Digitalisierung vorantreiben, um digitale Teilhabe für alle zu erreichen.
- Den Arbeitnehmer*innenstatus auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einführen.
- Mit dem Bund Maßnahmen für eine alternative Ausgestaltung des Sondersystems Werkstätten erarbeiten.
- Alle Berechtigten ausreichend über das Budget für Arbeit informieren.
- Modellregionen einführen, in denen neutrale Ansprechpersonen des Integrationsfachdienstes das Budget für Arbeit begleiten und bewerben.
- Arbeitslosen mit Behinderungen die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern.
- Die Integrationsfachdienste stärken.
- Barrieren im alltäglichen wie privaten Bereich abbauen.
- Im medizinischen und pflegerischen Bereich stärker für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen sensibilisieren.
- Die Selbstverwaltungsgremien von Menschen mit Behinderung stärker in die Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals einbeziehen.
- Niedrigschwellige und barrierefreie Schutz- und Unterstützungsangebote für Frauen mit Behinderungen schaffen.
- Ein landesweites Gewaltschutzkonzept für Frauen mit Behinderungen erarbeiten.
- Die Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen mit Behinderung ausbauen.
- Die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkennen, um ihren Schutz und Erhalt zu fördern.
- Plenarsitzungen etwa durch Gebärdendolmetschen sowie Informationen zu parlamentarischen Beschlüssen leichter zugänglich machen.
- Die Eingliederungshilfe bundesrechtlich überarbeiten und für geflüchtete Menschen mit Behinderungen muttersprachliche, kulturelle und traumasensible Erfordernisse berücksichtigen.
- Das Angebot an Dolmetscher*innen für Fremdsprachen und Gebärden ausbauen.
- Für Bildungsarbeit, Beratung, queere Jugendarbeit und Querschnittsthemen fachliche, professionelle Strukturen schaffen.
- Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen mit denkmalgerechter Sanierung vereinbar machen.
- Investitionsmittel für die barrierefreie und energetische Sanierung der Sportstätten sichern.
- Den Sport inklusiv gestalten und faire Teilhabe insbesondere von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
- Den Para-Sport zum festen Bestandteil von Vereinsangeboten machen.
- Die Anschaffung spezieller Trainingsgeräte für den Para-Sport im Rahmen der Sportförderung erleichtern.
- Menschen mit Behinderung bei Evakuierungsmaßnahmen besonders unterstützen.
- Fortbildungen der Helfer*innen im inklusiven Katastrophenschutz anbieten.
- Radwege bei Sanierungen nach Möglichkeit barrierefrei ausbauen.
- Neue Zweirichtungsradwege so breit bauen, dass gefahrlose Begegnungen auch mit Lastenrädern und Handbikes möglich sind.
- Die Kommunen beim Bau barrierefreier und breiter Fußwege unterstützen.
- Bodenleitsysteme und Doppelquerungen erleichtern Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen den Fußverkehr.
- Barrierefreiheit im Verkehrsraum weiter fördern.
- Niedrigschwellige und barrierearme digitale Angebote bereitstellen.
- Die Infrastruktur auch an den Bedürfnissen von Kindern, Senior*innen und Menschen mit Behinderungen ausrichten.
- Eine langfristige Strategie für inklusiven Tourismus unter Einbindung der Interessenvertretungen entwickeln.
- Natur- und Kulturräume barrierefrei zugänglich machen, etwa durch Strandwanderwege und Mobilitätshilfen.
- Eine Datenbank aufbauen, in der barrierefreie touristische Angebote erfasst und bewertet werden.
- Menschen mit Behinderungen verbindlich an der kommunalen Ebene beteiligen.
- Alle Mitarbeitenden der Justiz für Migration, Religion, Behinderung, Gender und LGBTIQ* sensibilisieren, um Barrieren abzubauen.
Bleibt wie bisher 2
SPD 734
Mehr Geld 3
- Die Entlohnung von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen erhöhen.
- Eine geregelte Kostenübernahme für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache einführen.
- Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen langfristig die kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn ermöglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 33
- Sprachliche und bauliche Barrieren in der gesamten touristischen Servicekette abbauen.
- Die Verwaltung barrierearm nutzbar machen und sich dabei am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz orientieren.
- Digitale Teilhabe auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen.
- Die Polizei gemeinsam mit Behindertenorganisationen über Formen von Behinderung schulen und sensibilisieren.
- Eine hohe Inklusionsquote auch in den Kitas erreichen.
- Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention konsequent weiterentwickeln.
- Gemeinsam mit den Leistungserbringern Lösungen für die Bedarfe der stationären Eingliederungshilfe älterer Menschen mit Behinderungen erarbeiten.
- Das Angebot des barrierefrei erreichbaren Pflegenottelefons erweitern.
- Alle notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Weg bringen, um Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen.
- Die Bedürfnisse und Sichtweisen von Menschen mit Behinderung in Programme und politische Konzepte einbinden.
- Gegen die zusätzliche Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung aufgrund ihres Geschlechts gesonderte Maßnahmen ergreifen.
- Die Qualität der Inklusion in den Schulen weiter verbessern.
- Schulbegleitung, Schulassistenz und Schulsozialarbeit von der Kita bis zu Ausbildung oder Studium verbessern, verzahnen und ausbauen.
- Alle Bildungseinrichtungen barrierefrei machen.
- Inklusive Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche schaffen.
- In barrierefreie Jugendeinrichtungen investieren.
- Sicherstellen, dass inklusive Freizeitangebote nicht an fehlender Finanzierung scheitern.
- Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung bereitstellen.
- Menschen mit Behinderung gezielt qualifizieren.
- Arbeitgeber unterstützen, damit qualifizierte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung entstehen.
- Eine geregelte Kostenübernahme für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache einführen.
- Die Zahl barrierefreier Wahllokale erhöhen.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Eltern mit Behinderung vorhalten.
- Das landesweite Programm gegen häusliche und sexualisierte Gewalt barrierefrei gestalten.
- Frauenhäuser barrierefrei gestalten.
- Gemeinsam mit den Trägern ein Konzept für inklusive Kitas entwickeln.
- Durch neue bauliche Maßnahmen die Vermittlung von Schulinhalten und die inklusive Schule verbessern.
- In barrierefreie Jugendeinrichtungen investieren.
- Die Finanzierung inklusiver Freizeitangebote sicherstellen.
- Öffentlich geförderte Wohnungen in ausreichender Zahl barrierefrei errichten.
- Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen langfristig die kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn ermöglichen.
- Inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung fördern.
- Bei jeder hauptamtlichen Verwaltung Jugend-, Senioren- und Integrationsbeiräte sowie Beiräte für Menschen mit Behinderungen einrichten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- Niemand soll wegen Geschlecht, Behinderung, sozialem Status, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung diskriminiert werden.
- Das alltägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zur Selbstverständlichkeit machen.
- Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben.
- Die Potenziale von Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt erschließen.
- Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung erhöhen.
- Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen.
FDP 16
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Inklusiven Unterricht dort unterstützen, wo die erforderlichen Rahmenbedingungen stimmen.
- Die für Inklusion notwendigen Ressourcen bereitstellen.
- Die Rahmenbedingungen für inklusive Bildungswege durch pädagogische Teams an den Schulen stärken.
- Barrierefreiheit an allen Schulen herstellen.
- Die Weiterentwicklung der Inklusion in den Kitas stärker in den Fokus rücken.
- Die Qualität der Fahrzeuge bei Barrierefreiheit, Sauberkeit, Sicherheit und WLAN verbessern.
- Die Integration von Jugendlichen ohne Schulabschluss, Menschen mit Behinderung, Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt verbessern.
- Die Produktionsschulen stärken.
- Webseiten und Dienste barrierefrei für Menschen mit Behinderungen gestalten.
- Den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortentwickeln.
- Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen.
- Die Kompetenzteams Inklusion in der frühkindlichen Bildung weiter ausbauen.
- Multiprofessionelle Teams für die schulische Inklusion in festen Strukturen schaffen.
- Barrierefreies Bauen aktiv fördern.
- Integration und Inklusion im Sport fördern.
- Bei der Sanierung von Sportstätten Barrierefreiheit, Inklusion und Nachhaltigkeit berücksichtigen.
SSW 235
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 34
- Die Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, Schüler:innen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen abschaffen.
- Eine Hospizkultur in der stationären Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Krankenhäusern aufbauen.
- Eine inklusive Arbeitswelt schaffen, damit alle Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen.
- Alle staatlichen Ebenen auf die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten.
- Menschen mit Behinderungen in Weiterentwicklungsprozesse und in die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einbeziehen.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent umsetzen.
- Menschen mit Behinderungen frei und unabhängig zu ihrem Bedarf an Teilhabeleistungen beraten.
- Allen Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Wohnort Zugang zur Teilhabeberatung verschaffen.
- Deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Behinderungen schaffen.
- Die Bundesmittel für Wohnraumförderung zweckgebunden für barrierefreien Um- und Neubau sowie neue Sozialbindungen verwenden.
- Die Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen konsequent einfordern und durchsetzen.
- Die Präventionsarbeit zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe dauerhaft finanziell fördern.
- Das Land als Arbeitgeber mehr Menschen mit schweren Behinderungen einstellen lassen.
- Beschäftigten mit schweren Behinderungen im Landesdienst flexiblere Rahmenbedingungen bieten.
- Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht wegen Art und Schwere ihrer Behinderung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausschließen.
- Das Recht auf Teilhabeleistungen nicht auf Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschränken, sondern auch auf die berufliche Bildung erstrecken.
- Menschen mit Behinderungen die freie Wahl ihrer Ärztinnen und Ärzte ermöglichen.
- Arztpraxen und andere Einrichtungen im Gesundheitsbereich konsequent barrierefrei gestalten.
- Die Barrierefreiheit im Gesundheitsbereich notfalls mit staatlicher Unterstützung und mit Sanktionen gegen weiter verweigernde Betreiber durchsetzen.
- Barrierefreiheit zur Voraussetzung für die Zulassung von Arztpraxen machen.
- Patientinnen und Patienten mit Behinderungen umfassend über das Behandlungsgeschehen informieren.
- Patientinnen und Patienten mit Behinderungen aktiv in ärztliche und therapeutische Entscheidungsprozesse einbinden.
- Die Möglichkeiten der Unterstützten Kommunikation für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf intensiver nutzen.
- Die Freiwilligendienste für Menschen mit Behinderungen öffnen, etwa durch Gebärdensprachförderung für gehörlose Menschen.
- Kinder mit oder mit drohender Behinderung besser unterstützen.
- Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Verkehr durchsetzen.
- Alle Bildungseinrichtungen und Bildungsangebote inklusiv und modern gestalten.
- Ein inklusives Bildungswesen auf allen Ebenen angemessen finanzieren.
- Inklusion an Schulen konsequent über multiprofessionelle Teams verwirklichen.
- Schulen mit besonderen Anforderungen bei Inklusion, Integration geflüchteter Jugendlicher oder in sozialen Brennpunkten zusätzliches Personal geben.
- Die Qualität der Inklusion an den Schulen durch eine fortlaufende Evaluierung des Landes sichern.
- Einen Schulbaufonds für innovative Schullandschaften einrichten, die Inklusion und Ganztagsschule ermöglichen.
- Vielfältige Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser sowie inklusives und barrierefreies Wohnen ermöglichen.
- In Schleswig-Holstein einen eigenständigen Olympia- und paralympischen Stützpunkt einrichten.
AfD 13
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Linke 30
Mehr Geld 4
- Das Landesblindengeld wird verdoppelt.
- In medizinischen und psychologischen Beratungs- und Behandlungssituationen werden die Kosten notwendiger Verdolmetschung übernommen.
- Landesweit gibt es abends und nachts barrierefreie, bezahlbare Frauen- und Sammeltaxis.
- Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen den Mindestlohn erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 29
- Menschen mit Behinderungen werden einbezogen.
- Die Landesbauordnung wird geändert, um den Mangel an barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum zu beheben.
- In medizinischen und psychologischen Beratungs- und Behandlungssituationen werden die Kosten notwendiger Verdolmetschung übernommen.
- Das Bundesteilhabegesetz wird im Land umgesetzt und gefördert.
- Eine Kommission bereitet einen Anspruch aller Kinder und Jugendlichen auf barrierefreien WLAN-Zugang für Homeschooling und digitale Jugendarbeit vor.
- Bildung ist inklusiv, kostenlos und barrierefrei.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt, alle Bildungsangebote werden inklusiv gestaltet.
- Inklusion und Barrierefreiheit in allen Kitas werden mit Fachkräften und baulichen Maßnahmen unterstützt.
- Das Recht auf Inklusion gilt unabhängig von der Ausstattung der Schulen.
- Schulen werden inklusiv, Zuweisungen in Förderzentren entfallen.
- Die begleitende Inklusion von Jugendlichen mit Behinderung an berufsbildenden Schulen wird zusätzlich gefördert.
- Alle Träger der Fort- und Weiterbildung schaffen die nötigen Rahmenbedingungen wie Sprache, Fahrtkostenersatz und Barrierefreiheit.
- Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen sowie von Fuß- und Radverkehr werden in der Verkehrsplanung besonders berücksichtigt.
- Landesinvestitionen und Förderprogramme konzentrieren sich auf die grundhafte Sanierung bestehender Verkehrswege mit barrierefreien Fußwegen.
- Alle Bahnhöfe, Bahnen und Busse erhalten barrierefreie Zugänge.
- Programme fördern barrierefreien Fußgängerverkehr in den Kommunen.
- Landesweit gibt es abends und nachts barrierefreie, bezahlbare Frauen- und Sammeltaxis.
- Alle Beratungsstellen sind barrierefrei zugänglich.
- Die Kosten baulicher Maßnahmen für Barrierefreiheit von Beratungsstellen werden übernommen.
- Beratungsstellen können jederzeit Sprachmittlerinnen und Gebärdendolmetscherinnen hinzuziehen.
- Das Land erstattet Beratungsstellen die Kosten für Sprachmittlung und Gebärdendolmetschen.
- Besonders schutzbedürftige Personengruppen sollen sofort aus Sammelunterkünften geholt werden.
- Die Ausgleichsabgabe soll so erhöht werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen günstiger ist.
- Die Landesbauordnung soll so geändert werden, dass wesentlich mehr bedarfsgerechter Wohnraum für Menschen mit Behinderungen entsteht.
- Private Bauherren sollen verpflichtet werden, verstärkt behinderten- und rollstuhlgerecht zu bauen.
- Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen den Mindestlohn erhalten.
- Beiräte für Menschen mit Behinderungen sollen bei Bauvorhaben verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit machen können.
- Schulen sollen barrierefrei umgebaut werden.
- Schülerinnen und Schüler, die während der Schulzeit eine Behinderung erwerben, sollen Hilfen wie Gebärdensprachdolmetschung bewilligt bekommen.
FW 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Menschen mit Behinderung soll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention vollständige Teilhabe in allen Lebensbereichen gewährleistet werden.
- Die Kommunen sollen bei der Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung unterstützt werden.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention soll im Bildungssystem vollständig umgesetzt werden.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird im Bildungssystem vollständig umgesetzt.
Koalitionsvertrag 1156
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 54
- Die Rahmenbedingungen für Inklusion in Kitas werden verbessert.
- Ein Dialogprozess mit Beteiligten und Betroffenen soll Inklusion in den Kitas stärker verankern.
- Mehr Menschen mit Behinderungen werden als Fachkräfte in Bildungseinrichtungen eingebunden.
- Die Inklusion an Schulen wird qualitativ weiterentwickelt und personell unterstützt.
- Ganztagsangebote werden mit außerschulischen Organisationen sowie Vor- und Nachmittag gut verzahnt, insbesondere bei der Inklusion.
- Das Schulteam wird neben den Lehrkräften multiprofessionell aufgestellt und qualifiziert.
- Inklusive Maßnahmen werden zielgerichtet und individuell eingesetzt, damit jedes Kind mit Hilfebedarf passgenau profitiert.
- Schulassistenz und Schulbegleitung werden perspektivisch in Poollösungen zusammengeführt.
- Für inklusive Maßnahmen werden verbindliche Standards eingerichtet.
- Die Qualität der Inklusion wird durch Netzwerkbildung, Austauschformate zwischen Standorten und Fortbildungsangebote erhöht.
- Für Campusklassen wird ein Rahmenkonzept auf den Weg gebracht.
- Weitere Menschen mit Behinderungen werden als Bildungsfachkräfte qualifiziert.
- Träger der politischen Bildung werden unterstützt, ihr Angebot für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
- Familien mit Kindern mit Behinderungen werden in das Landesprogramm „Schutzengel“ aufgenommen.
- Der gleichberechtigte Zugang zu Gesundheitsleistungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention wird verbessert.
- Der Fonds für Barrierefreiheit wird weiter aufgestockt.
- Barrieren beim Besuch von Praxen und Behandlungszentren werden abgebaut.
- Aus- und Weiterbildung in Medizin und Pflege sensibilisieren verstärkt für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
- Die gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinderungen wird verbessert.
- Die barrierefreie Versorgung bei Notrufen wird gestärkt.
- Präventionsangebote werden vermehrt in Leichter Sprache, barrierearm und in Fremdsprachen angeboten.
- Eine patientenorientierte, inklusive und kultursensible Hospizarbeit und Palliativversorgung wird weiterentwickelt.
- Es wird geprüft, wie Menschen mit Behinderungen ihre Partizipationsrechte besser tatsächlich wahrnehmen können.
- Die Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsunternehmen und im Gesundheitswesen wird erhöht.
- Der inklusive Breiten- und Leistungssport wird stärker gefördert.
- Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum und die nötige Förderkulisse für seinen Bau werden ausgebaut.
- Der Fonds für Barrierefreiheit wird fortgeführt und aufgestockt.
- Der Zugang zu Gebärdensprachdolmetschern wird erleichtert und Bedarfe und Angebote besser zusammengeführt.
- Die Möglichkeiten, Gebärdensprache zu erlernen, werden durch Modellprojekte verbessert.
- Es werden weitergehende Angebote in Leichter und sehr einfacher Sprache geschaffen.
- Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Leichte Sprache wird geprüft.
- Das Angebot barrierefreier parlamentarischer Informationen, etwa in Gebärdensprache oder Leichter Sprache, wird erweitert.
- Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird verbessert, etwa durch Kooperationen mit Betrieben und das Budget für Arbeit und Ausbildung.
- Ein inklusives Berufsbildungssystem wird auf- und ausgebaut.
- Neue Arbeitsmodelle für Menschen mit Behinderungen werden modellhaft mit wissenschaftlicher Begleitung erprobt.
- Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und der Schutz vor sexualisierter Gewalt für Menschen mit Behinderungen werden gestärkt.
- Beratungs-, Bildungs- und Therapieangebote für Menschen mit Behinderungen werden ausgebaut.
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt.
- Inklusives Wohnen wird stärker in den Fokus von Wohnungsbauprojekten genommen.
- Förderprogramme zur Schaffung barrierearmer Wohnungen werden weiter gestärkt.
- Die Sanierungs- und Modernisierungsoffensive für Sportanlagen und Schwimmstätten wird unter Berücksichtigung energetischer Maßnahmen und Barrierefreiheit fortgeführt und aufgestockt.
- Sport soll so inklusiv wie möglich sein und insbesondere Menschen mit Behinderungen faire Teilhabe ermöglichen.
- Die Anschaffung spezieller Trainingsgeräte für den Para-Sport wird im Rahmen der Sportförderung erleichtert.
- Diversität und Inklusion bei der Nachwuchsgewinnung der Polizei werden gestärkt.
- Die Rolle von Menschen mit Behinderungen in der Landespolizei wird gestärkt.
- Bei der Einbindung neuer Warnmittel werden die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
- Eine gute Aus- und Fortbildung der Einsatz- und Führungskräfte wird sichergestellt, auch im inklusiven Bevölkerungsschutz für Menschen mit Behinderungen.
- Im Justizvollzug werden familienorientierter Vollzug, Wohngruppenvollzug, vollzugsangepasste Barrierefreiheit und die Bedarfe älterer Gefangener stärker berücksichtigt.
- Fachberatungsstellen werden gestärkt, um die Istanbul-Konvention umzusetzen und vulnerable Gruppen zu beraten.
- Barrierefreiheit soll bei Entwicklung und Vermarktung des touristischen Angebots stetig berücksichtigt werden.
- Ein Dialogprozess für inklusiven Tourismus unter Einbindung der Interessenvertretungen wird entwickelt.
- Die Barrierefreiheit im ÖPNV wird spürbar erhöht.
- Bestehende digitale und analoge Barrieren werden abgebaut und keine neuen zugelassen.
- Instrumente zum Abbau von Barrieren wie der Fonds für Barrierefreiheit werden stärker für die digitale Welt nutzbar gemacht.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 9
- Inklusion in der Schule wird auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention gelebt.
- Campusklassen gelten als geeignete Möglichkeit, das inklusive Lernen von Schülerinnen und Schülern mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ zu ermöglichen.
- Digitale Medien und Inklusion werden gemeinsam gedacht, weil digitale Medien neue Teilhabemöglichkeiten eröffnen.
- Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind ein politischer Schwerpunkt und Querschnittsthema.
- Es soll eine aktive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderungen geben.
- Die langfristige Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wird geprüft.
- Auch die Kommunen tragen Verantwortung dafür, Inklusion als Querschnittsthema zu denken.
- Menschen mit Behinderungen sollen ihre Partizipationsrechte tatsächlich wahrnehmen.
- Zuwanderung von Fachkräften und verstärkte Inklusion gelten als wirtschaftliche Notwendigkeit und Ausdruck einer vielfältigen Gesellschaft.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 1398
Mehr Geld 5
- Ein Fonds für Menschen mit Behinderungen finanziert gezielt Veranstaltungen zur politischen Teilhabe.
- Leistungen kommen bei den Menschen mit Behinderungen an, und Gelder bleiben nicht in den Strukturen hängen.
- Beschäftigte in Werkstätten erhalten eine faire Entlohnung, die bei ihnen ankommt.
- Beschäftigte in Werkstätten werden im Alter abgesichert.
- Der Fonds für Barrierefreiheit wird in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 95
- Kinder und Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen erhalten besondere Unterstützung im Bildungsweg.
- Inklusion an Schulen wird gestärkt.
- Die Schulbegleitung wird flexibilisiert und weiterentwickelt.
- Inklusion in Kitas wird gestärkt.
- Gewaltprävention soll Kinder und Jugendliche mit Behinderungen von Anfang an inklusiv berücksichtigen.
- Menschen mit Behinderungen werden von Anfang an als gleichwertige Partner an der Weiterentwicklung inklusiver Bildung beteiligt.
- Die Weiterentwicklung der Förderzentren orientiert sich an inklusiver Bildung und der UN-Behindertenrechtskonvention.
- Ein verbindlicher Rahmen für die Schulbauplanung berücksichtigt Barrierefreiheit, Differenzierungsräume und Förderbedarfe von Anfang an.
- Bei Schulneubauten und Sanierungen werden inklusive Standards berücksichtigt.
- Der Anspruch auf notwendige assistive Medien und Technologien wird als Teilhaberecht im Schulgesetz verankert.
- Beschaffungsverfahren für notwendige assistive Hard- und Software an Schulen werden beschleunigt.
- Pädagogische Fachkräfte in der Berufsvorbereitung werden stärker für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen qualifiziert.
- Reguläre Ausbildungsberufe werden gezielt für Jugendliche mit Behinderungen geöffnet.
- Neu gebauter Wohnraum für Studierende wird von Anfang an barrierefrei gestaltet.
- Das Achte Sozialgesetzbuch wird insgesamt inklusiv ausgestaltet.
- Das Ausführungsgesetz auf Landesebene wird konsequent auf Inklusion ausgerichtet, damit alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützung, Förderung und Teilhabe erhalten.
- Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung werden aufsuchende Hausbesuche durch geschulte Medizinische Fachangestellte oder Physician Assistants für mobilitätseingeschränkte Menschen ermöglicht.
- Bestehende medizinische Einrichtungen werden beim Abbau von Barrieren gezielt unterstützt.
- Der Fonds für Barrierefreiheit wird fortgesetzt.
- Nach dem Vorbild des Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderungen in Lübeck wird mindestens ein weiterer Standort im Land geschaffen.
- Ein Aktionsplan „Sicherheit für Frauen und Kinder“ wird aufgelegt, der das Hilfesystem barrierefrei weiterentwickelt und Schutzstrukturen dauerhaft absichert.
- Der Gewaltschutz richtet sich besonders auf Frauen mit Behinderungen, FLINTA*, geflüchtete Frauen und mitbetroffene Kinder.
- Die Fachstelle für inklusiven Gewaltschutz wird weiter ausgebaut.
- Für Gewaltschutzkonzepte nach Paragraf 37a SGB IX gelten verbindliche Qualitätsstandards.
- Gewaltschutzkonzepte werden im Landesrahmenvertrag nach Paragraf 131 SGB IX als Qualitäts- und Finanzierungsbestandteil verankert.
- Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes werden Frauen mit Behinderungen und ihre Kinder besonders berücksichtigt.
- Barrieren werden abgebaut, Selbstbestimmung gestärkt und Vielfalt gefördert, rechtlich, baulich, sprachlich und gesellschaftlich.
- Die Rahmenbedingungen für Inklusion im Land werden nachhaltig verbessert, und an der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird nicht gespart.
- Der Landesaktionsplan zur Inklusion wird fortgeschrieben.
- Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz wird weiterentwickelt.
- Kommunen erhalten gezielte Anreize, um Inklusion vor Ort voranzubringen.
- Inklusion wird umfassend und intersektional verstanden, mit einer Politik, die die Vielfalt von Lebensrealitäten einbezieht und vor Diskriminierung und Gewalt schützt.
- Barrierefreiheit wird zum Standard im Wohnungsbau, im öffentlichen Raum, in der Verwaltung und in digitalen Angeboten.
- Physische, sensorische und kognitive Hürden werden hinterfragt und überall abgebaut.
- Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben.
- Die Eingliederungshilfe wird effizienter und effektiver gestaltet.
- Die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen wird verbessert.
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben.
- Die Anregungen von Menschen mit Behinderungen stehen schon bei der Erarbeitung des Landesaktionsplans im Mittelpunkt.
- Ein Fonds für Menschen mit Behinderungen finanziert gezielt Veranstaltungen zur politischen Teilhabe.
- Leistungen kommen bei den Menschen mit Behinderungen an, und Gelder bleiben nicht in den Strukturen hängen.
- Unabhängige Beratung, qualifizierte Antragsbearbeitung und qualitätssichernde Maßnahmen sichern allen Menschen mit Behinderungen direkten Zugang zu den Hilfen.
- Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht auf schnelle, passende und würdevolle Unterstützung wie alle jungen Menschen.
- Ein inklusives System der Kinder- und Jugendhilfe wird unterstützt.
- Auf Landesebene werden Möglichkeiten zur Verbesserung des Systems der Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht.
- In allen Bereichen werden Peer-to-Peer-Ansätze umgesetzt, die auf die Stärken von Menschen mit Behinderungen setzen.
- Die Voraussetzungen für selbstbestimmte Arbeit und echte Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen werden geschaffen.
- Schulbildung zielt bei Kindern mit Behinderungen, wo möglich und gewünscht, auf eine Beteiligung am allgemeinen Arbeitsmarkt ab.
- Über Berufswegekonferenzen und andere Mittel werden frühzeitig Wege in den Arbeitsmarkt aufgezeigt und Menschen beim Beschreiten unterstützt.
- Der Schritt aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird nicht durch bürokratische Hürden behindert.
- Der Bund reformiert das Werkstattsystem umfassend für würdige Arbeitsbedingungen und echte Partizipation, gemeinsam mit den Betroffenen.
- Das Land agiert bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst vorbildhafter, durch inklusive Standards und tragfähige Modelle.
- Die Module des Landesprogramms „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ werden mit den Fachverbänden weiterentwickelt und regelmäßig an der Praxis überprüft.
- Die Kooperation zwischen Sozialträgern und Unternehmen für Jobmessen, Kennenlerntage und digitale Schnupperformate für Menschen mit Behinderungen wird gefördert.
- Verwaltungen helfen Menschen, sich im Geflecht der Teilhabeleistungen zurechtzufinden.
- Die gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung werden umgesetzt.
- Formulare und Informationen für Bürger*innen werden in leichter Sprache angeboten.
- Die Landesverwaltung schafft barrierefreie digitale Zugänge.
- Innerhalb der Landesverwaltung werden klare Standards für Barrierefreiheit gesetzt.
- Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle eingeführt.
- Barrierefreiheit erstreckt sich auf alle öffentlichen Räume und Einrichtungen und gilt auch für Menschen mit Autismus, ADHS, Lernschwierigkeiten, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen.
- Öffentliche Räume werden verstärkt barrierefrei entwickelt, nach einem umfassenden Begriff mit physischen, sensorischen und kognitiven Aspekten.
- Touristische Angebote, öffentliche Grünanlagen und Spielplätze werden für alle Menschen nutzbar gemacht.
- Gemeinsam mit den Selbstvertretungen wird ein Leitbild für barrierefreien und inklusiven Tourismus in Schleswig-Holstein entwickelt.
- Verbindliche Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtspersonal zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten werden gemeinsam mit Fachstellen weiterentwickelt.
- Assistive Kommunikationsformen werden in der Beweisaufnahme verankert.
- Fachlich qualifizierte, behinderungssensible Gutachten werden in Verfahren sichergestellt.
- Der diskriminierungsfreie Umgang mit Menschen mit Behinderungen wird fest in der Aus- und Fortbildung von Verwaltung und Sicherheitsbehörden verankert.
- Die Justizministerkonferenz soll bundesweit verbindliche Standards in Ermittlungsverfahren setzen, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden.
- Die Richtlinien für das Strafverfahren und die Strafprozessordnung werden an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst.
- Ein niedrigschwelliger Festivalförderfonds mit den Kriterien regionale Verankerung, kulturelle Bildung, Barrierefreiheit und faire Honorare wird erwogen.
- Familienfreundliche und barrierefreie Angebote in Bibliotheken werden ausgebaut.
- Für die Theater wird ein Investitionsplan für Sanierung, Barrierefreiheit und ökologische Modernisierung aufgestellt.
- Kulturelle Förderentscheidungen berücksichtigen systematisch Diversität, Barrierefreiheit und Antidiskriminierung.
- Sportvereine werden gezielt dabei unterstützt, ihre Angebote inklusiv zu gestalten.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden inklusive und generationengerechte Bewegungs- und Fitnessparks im öffentlichen Raum gefördert.
- Schutzbedürfnisse vulnerabler Gruppen und von Menschen mit Behinderungen werden im Bevölkerungsschutzkonzept stärker verankert.
- Das Landesfeuerwehrgesetz wird so geändert, dass Menschen mit Behinderungen rechtlich gleichgestellt in unterstützenden Funktionen der Feuerwehr arbeiten können.
- Digitale Angebote sollen physische Sitzungen ergänzen, um barrierefreie Teilhabe zu ermöglichen.
- Digitale Verwaltungsangebote sind barrierefrei, mehrsprachig und niedrigschwellig nutzbar.
- Frauen, Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Berufsabschluss sollen bessere Zugänge erhalten.
- Mobilität soll bezahlbar und klimaneutral, Verkehrswege sicher und die Infrastruktur nachhaltig und barrierefrei sein.
- Innerorts werden sichere, attraktive und barrierefreie öffentliche Räume und Fußwege geschaffen.
- Programmbeschwerden beim NDR können niedrigschwellig, verständlich und barrierefrei eingereicht werden.
- Mehr Barrierefreiheit bei Neubau und Sanierung wird angestrebt.
- Mit öffentlichen Fördermitteln gebaute oder sanierte Wohngebäude sollen barrierefrei und bezahlbar sein.
- Barrierefreie Projekte werden stärker in den sozialen Wohnungsbau integriert.
- Die bestehenden Quoten für barrierefreie Wohnungen im sozialen Wohnungsbau werden schrittweise erhöht.
- In der Landesbauordnung werden realistische Quoten für barrierefreie Wohnungen in Neubaugebieten verankert.
- Menschen mit Behinderungen sollen rechtzeitig und umfassend an kommunalen Bauprojekten mitwirken können.
- Die etablierten Beiräte und Beauftragten für Menschen mit Behinderungen werden gestärkt.
- Beiräte und Beauftragte für Menschen mit Behinderungen sollen flächendeckend eingerichtet werden.
- Gemeinschaftliches Wohnen von Senioren-WGs über inklusive Wohngemeinschaften bis zu generationenübergreifenden Wohnprojekten soll gestärkt werden.
- Inklusive Wohnprojekte wie Mehrgenerationenhäuser und betreute Wohn- oder Pflegewohngemeinschaften werden mit Bundesmitteln gezielt gefördert.
- Die Entstehung inklusiver Wohn- und Sozialräume für Menschen mit und ohne Behinderung wird durch Investitionsanreize, feste Standards und Mitsprache gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 5
- Der individuelle Anspruch auf Unterstützung bleibt gewahrt, insbesondere die Einzelfallhilfe für Kinder und Jugendliche mit komplexen Unterstützungsbedarfen.
- Individuelle Hilfen gelten weiterhin als Rechtsanspruch, wenn Kinder mit Behinderungen Bedarf haben.
- Die Arbeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen zur Begleitung junger Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt wird fortgeführt.
- Wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten möchte, kann das weiterhin.
- Das Schutzkonzept für besonders verletzliche Geflüchtete wird beibehalten.
Ohne klare Richtung 8
- Campusklassen gelten als Übergangslösung zu mehr gemeinsamem Lernen für Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige oder körperliche Entwicklung.
- Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen soll gar nicht erst entstehen.
- Menschen leben unabhängig von Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Geschlechtsidentitäten oder Lebensweisen gleichberechtigt und sicher.
- Der Gedanke des Bundesteilhabegesetzes wird umgesetzt.
- Die bestehenden Ausnahmen von der Bezahlkarte gelten als nicht ausreichend.
- Das Nachtleben soll für alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität oder Behinderung sicher und offen sein.
- Menschen mit Behinderungen sollen selbstverständlich und selbstbestimmt am Vereins- und Freizeitsport teilnehmen können.
- Menschen mit Behinderungen sowie queere, trans, inter und nichtbinäre Menschen sollen Sport ohne Ausgrenzung und entwürdigende Hürden ausüben können.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht