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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​6102
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 100
  1. Vorrang haben ein überzeugendes ÖPNV-Angebot, ein umfassendes Radwegenetz und barrierefreie Gehwege.
  2. Straßen und ÖPNV werden für alle barrierefrei nutzbar.
  3. Die „Alternative Barrierefreie Beförderung“ wird verstetigt und weiterentwickelt.
  4. Die Bahnhöfe von U-Bahn, S-Bahn und Regionalbahn werden weiter barrierefrei ausgebaut und die Mittel dafür bereitgestellt.
  5. Die spontane Verfügbarkeit von Inklusionstaxen wird deutlich verbessert.
  6. An Ampeln wird das Queren der gesamten Straße in einem Zug ermöglicht.
  7. Sharing-Anbieter werden verpflichtet, das Abstellen von Fahrzeugen nur auf dafür vorgesehenen Flächen zu erlauben.
  8. Sharing-Anbieter werden verpflichtet, außerhalb dieser Flächen abgestellte Fahrzeuge schnellstmöglich zu entfernen.
  9. Über eine Bundesratsinitiative sollen Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte den Mindestlohn erhalten.
  10. Die digitalen Portale der Jobcenter werden barrierefrei zugänglich gemacht.
  11. Der Anteil rollstuhlgerechter Kältehilfeeinrichtungen wird deutlich ausgebaut.
  12. Verwaltung, Bildung, Kultur und soziale Angebote sind online und vor Ort mit klaren Ansprechpersonen und barrierefrei zugänglich.
  13. Menschen mit Behinderungen werden aktiv an der Gestaltung von Politik beteiligt.
  14. Politische Gremien werden barrierefrei zugänglich, etwa durch barrierefreie Übertragungen der BVV- und Ausschusssitzungen.
  15. Der Anteil von Menschen mit Behinderungen in BVV und Abgeordnetenhaus wird erhöht.
  16. Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen in Ehrenämtern werden finanziert.
  17. Eine Rechtsgrundlage für die angemessene Entschädigung von Selbstvertretern mit Behinderungen in der Gremienarbeit wird geschaffen.
  18. Die persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell auf Basis des Tarifvertrags wird erhalten, erleichtert und ausgebaut.
  19. Der Maßnahmenplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben.
  20. Die Ergebnisse des Normenkontrollverfahrens werden systematisch umgesetzt.
  21. Der Sonderfahrdienst wird bedarfsorientiert ausgebaut.
  22. Mobilitätseingeschränkte und kognitiv behinderte Menschen können den ÖPNV dauerhaft auch bei ausgefallenen Aufzügen nutzen.
  23. Der Anteil von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung der Berliner Verwaltung wird deutlich erhöht.
  24. Mehr barrierefreie Arbeitsplätze werden geschaffen.
  25. Alle Dienstgebäude werden barrierefrei um- und ausgebaut.
  26. Landeseigene Unternehmen erfüllen die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen vollständig.
  27. Die Ausgleichsabgabe öffentlicher Arbeitgeber als Ersatz für echte Inklusion wird abgelehnt.
  28. Die Ausgleichsabgabe wird gezielt für barrierefreie Arbeitsplätze, Qualifizierung und Assistenz eingesetzt.
  29. Die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen wird Vergabekriterium.
  30. Öffentliche Aufträge gehen verstärkt an Inklusionsbetriebe.
  31. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden so weiterentwickelt, dass sie in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln.
  32. Auf Bundesebene wird der Mindestlohn auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingeführt.
  33. Die Nutzung von Budget für Arbeit, Unterstützter Beschäftigung, Assistierter Ausbildung und Jobcoaching wird erleichtert.
  34. Kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis von Menschen mit Behinderungen scheitert an der Berliner Bürokratie.
  35. Menschen mit Behinderungen in gemeinschaftlichen Wohnformen erhalten umfassenden Gewaltschutz.
  36. Menschen mit Behinderungen werden aktiv an der Gestaltung von Schutzmaßnahmen beteiligt.
  37. Der Anteil barrierefreier und barrierearmer Wohnungen in Berlin wird deutlich ausgebaut.
  38. Öffentliche Investitionen, Förderprogramme und Vergaben werden konsequent an Barrierefreiheit gekoppelt.
  39. Eine zentrale Stelle zur Vermittlung barrierefreien Wohnraums an Bedürftige wird geschaffen.
  40. Stadtentwicklung und Baupolitik richten sich auf inklusive, umfassend barrierefreie Stadtquartiere aus.
  41. Praxisräume werden barrierefrei gestaltet.
  42. Ausreichend barrierefreie und bezahlbare Praxisräume werden bereitgestellt.
  43. Jedes Kind hat Anspruch auf einen inklusiven Schulbesuch und gemeinsames Lernen mit anderen Kindern.
  44. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird umgesetzt.
  45. Ein Landeskonzept schulische Inklusion wird aufgelegt, das den wohnortnahen inklusiven Schulbesuch aller Kinder mittelfristig sichert.
  46. Das Landeskonzept schulische Inklusion einschließlich baulicher Barrierefreiheit erhält verbindliche Ziele und Zeiträume.
  47. Die für das Landeskonzept schulische Inklusion notwendigen Investitionsmittel werden in die Finanzplanung des Landes eingestellt.
  48. Inklusive Schwerpunktschulen werden kurzfristig deutlich ausgebaut.
  49. Die geplanten 36 inklusiven Schwerpunktschulen werden realisiert.
  50. Beim Ausbau inklusiver Schulplätze liegt der Schwerpunkt auf Plätzen für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Autismus.
  51. Den Schulen werden 100 Prozent ihrer Stunden für Inklusion tatsächlich zugemessen.
  52. Gymnasien sollen verstärkt inklusiv arbeiten und sich für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf öffnen.
  53. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, etwa im Bereich Lernen, können an den Prüfungen zu BBR, eBBR und MSA teilnehmen.
  54. Die Regelungen zum Nachteilsausgleich werden ausgeweitet.
  55. Die Deckelung der Stunden für schulische Inklusionsassistenz wird aufgehoben.
  56. Die Beförderung von Schülern, die wegen einer Behinderung ihre Schule nicht selbstständig erreichen können, wird sichergestellt.
  57. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Beförderung behinderter Schüler wird verankert, auch zu Früh- und Spätmodulen der eFöB, außerunterrichtlichen Aktivitäten und Ferienschulen.
  58. Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, soziale Diskriminierung, Mobbing und Gewalt an Berliner Schulen werden bekämpft.
  59. Essensausgabe und digitale Essensbestellung an Schulen werden barrierefrei gestaltet.
  60. Verbindliche Regelungen zur beruflichen Förderung von Mädchen und jungen Frauen, jungen Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, Alleinerziehenden und jungen Menschen mit Behinderungen werden geschaffen und umgesetzt.
  61. Angebote der beruflichen Förderung werden schrittweise barrierefrei gestaltet und interkulturell geöffnet.
  62. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sollen baulich, personell und konzeptionell inklusiv für junge Menschen mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden.
  63. Frei werdende Kitaräume und Sanierungsmittel sollen etwa für Sprachförderung, Therapieangebote und Barrierefreiheit eingesetzt werden.
  64. Eine Offensive für barrierefreie frühkindliche Bildung mit klaren Qualitätsstandards zur selbstverständlichen Inklusion in Kitas soll erarbeitet werden.
  65. Es sollen ausreichend wohnortnahe barrierefreie Kitaplätze geschaffen werden.
  66. Der barrierefreie und ökologische Ausbau der Toilettenstandorte wird vorangetrieben.
  67. Über die Standorte neuer Toilettenanlagen wird in einem breiten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und Senioren entschieden.
  68. Menschen mit Behinderungen erhalten konsequenten Gewaltschutz.
  69. In gemeinschaftlichen Wohnformen werden gut ausgestattete Frauenbeauftragte verankert.
  70. Für queere Geflüchtete, Queers mit Behinderung sowie trans und nicht-binäre Menschen werden gezielte Angebote auf dem Arbeitsmarkt entwickelt.
  71. Queere Orte werden beim Abbau baulicher Barrieren unterstützt.
  72. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen an Hochschulen wird durch geförderte Studien- und Arbeitsplätze und weniger administrative Hürden gestärkt.
  73. Kulturelle Angebote und Räume sollen allen Menschen unabhängig von Einkommen, Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder Alter zugänglich sein.
  74. Ein Teil der Bundesmittel für das Land fließt in klimaneutrale Kultureinrichtungen, digitale Archive sowie barrierefreie Museen und Theater.
  75. Mit Institutionen und Interessenvertretungen wird eine langfristige Strategie für barrierefreies Kulturleben entwickelt.
  76. Barrierefreiheit wird für Kulturnutzende und für Beschäftigte in Kultureinrichtungen angestrebt.
  77. Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Kulturbereich werden finanziell unterlegt.
  78. Langzeitarchivierung, barrierefreie digitale Vermittlung und digitale Co-Creation werden gefördert.
  79. Digitale Verwaltungsangebote sollen technisch barrierefrei programmiert werden.
  80. Bürgerinnen und Bürger sollen barrierefrei, bedienungsfreundlich und direkt mit Behörden kommunizieren können, vor Ort oder digital.
  81. Barrieren in der Verwaltung sollen abgebaut und der Zugang diskriminierungsfrei gestaltet werden.
  82. Das Stadtportal berlin.de soll mit Fokus auf Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit modernisiert werden.
  83. Es werden mehr bedarfsgerechte Unterkünfte und Einzelunterbringungen für vulnerable Geflüchtetengruppen geschaffen.
  84. Es werden ausreichend Plätze in barrierefreien Unterkünften geschaffen.
  85. Hilfsangebote im Bevölkerungsschutz sind niedrigschwellig, inklusiv und barrierefrei erreichbar.
  86. Bei Sportveranstaltungen wird eine ausreichende Zahl barrierefreier Plätze garantiert.
  87. Verbindliche Inklusion soll die strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Sport auflösen.
  88. Ein Stufenplan zur Herstellung weitestgehender Barrierefreiheit von Sportstätten mit klaren Prioritäten wird erarbeitet.
  89. Neu errichtete Sportanlagen müssen grundsätzlich inklusiven Ansprüchen von Sporttreibenden und Zuschauenden genügen.
  90. In jedem Bezirk entsteht mindestens eine vollinklusive, barrierefrei auffindbare und nutzbare Sportanlage.
  91. Der Bau inklusiver Typensporthallen wird forciert.
  92. Barrierefreie Hallen werden vorrangig an Vereine mit inklusiven Angeboten und Behindertensportgruppen vergeben.
  93. Öffentliche Mittel für Sportveranstaltungen werden an hohe, überprüfbare Inklusionsstandards gekoppelt.
  94. Ein personenzentrierter Fonds für Assistenz im Sport wird als zentraler Personal-Pool aufgebaut, auf den Vereine unbürokratisch zugreifen können.
  95. Feste Stellen für Dolmetschende in Deutscher Gebärdensprache im Sport werden finanziert.
  96. Verbindliche partizipative Strukturen unter Einbeziehung von Selbstorganisationen wie dem Berliner Behindertenparlament werden im Sport eingeführt.
  97. Inklusion wird in allen Sportformen vorangebracht, auch im Wasser-, Eis- und Klettersport und im selbstorganisierten Sport in Parks.
  98. Der Jahn-Sportpark wird als inklusive Breitensportanlage mit uneingeschränkter Teilhabe für Menschen mit Behinderungen entwickelt.
  99. Sportämter gehen gezielt auf Behindertensportvereine und inklusive Gruppen zu, um ihnen Zeiten in neuen barrierefreien Hallen anzubieten.
  100. Ausreichend Schwimmstege werden für einen barrierefreien Zugang zum Wassersport errichtet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
CDU ​219
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Inklusive Beschulung wird an Regelschulen ebenso ausgebaut wie an Förderschulen.
  2. Die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen an Schulen wird als Standard etabliert, um den Anforderungen einer inklusiven Schule gerecht zu werden.
  3. Die Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger wird weiter verbessert.
  4. Bordsteinabsenkungen werden schrittweise überall dort umgesetzt, wo Menschen Straßen queren, Haltestellen erreichen oder zentrale Einrichtungen nutzen.
  5. Der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen wird vorangetrieben.
  6. Aufzüge werden ausgebaut und zum Standard gemacht.
  7. Taktile Leitsysteme werden ausgebaut und zum Standard gemacht.
  8. Akustische Fahrgastinformationen werden ausgebaut und zum Standard gemacht.
  9. Niveaugleiche Einstiege werden ausgebaut und zum Standard gemacht.
  10. Für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen werden wohnortnahe Kiez-Gesundheits-Stützpunkte geschaffen, die den Zugang zu digitalen Anwendungen ermöglichen.
  11. Für barriereärmere Zugänge zu Gesundheitseinrichtungen wird sich eingesetzt.
  12. Bei der sozialen Infrastruktur werden von Anfang an alle relevanten Bedarfe berücksichtigt, von der Obdachlosen- und Suchthilfe über psychiatrische Versorgung und Eingliederungshilfen bis zu Angeboten für ältere Menschen.
  13. Kleine und mittlere Unternehmen werden besser dabei unterstützt, Menschen mit Behinderungen einzustellen.
  14. Die Schwerbehindertenvertretungen werden gestärkt.
  15. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen werden verbessert.
  16. Die Unterkünfte der Obdachlosenhilfe werden stärker am Bedarf ausgerichtet, insbesondere unter Berücksichtigung psychiatrischer und Suchterkrankungen sowie Behinderungen.
  17. Pragmatismus, Bürokratiearmut und Barrierefreiheit sollen zusammenwirken, damit die Sportanlagen durchgängig genutzt werden können.
  18. Für die Außenanlage des Cantian-Stadions sind im Rahmen der Sanierung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks inklusive und barrierefreie Sportstätten geplant, die von möglichst vielen Mitgliedern umliegender Sportvereine genutzt werden können.
  19. Bei allen Sanierungen und Neubauten von Sportstätten soll Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
Ohne klare Richtung 2
AfD 239
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Grüne ​785
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 83
  1. Sportstätten sind Teil der Daseinsvorsorge und sollen ökologisch nachhaltig, barrierefrei und für alle zugänglich sein.
  2. Der Inklusionssport wird gezielt gefördert.
  3. Durch Sportstätten-Entwicklungsplanung und Unterstützung der Bezirke entsteht ein berlinweites Netz barrierefreier, klimaneutraler Sportstätten.
  4. Roll- und Eissportanlagen werden inklusiv ausgebaut, um etwa Rollstuhlbasketball und Para-Eishockey zu fördern.
  5. In jedem Bezirk sollen mindestens drei inklusive Sportstätten entstehen.
  6. Neu errichtete Typensporthallen müssen modernen Standards der Barrierefreiheit entsprechen.
  7. Der „Kriterienkatalog Inklusive Sportstätten“ wird als baufachliche Leitlinie verbindlich festgelegt.
  8. Alle Bezirke werden mit sanierten, barrierefreien und ökologisch nachhaltigen Schwimmbädern ausgestattet.
  9. Innerhalb bestehender Siedlungen werden barrierefreie, bezahlbare kleine Wohnungen als altersgerechte Alternativen geschaffen.
  10. Bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen sollen mehr rollstuhlgerechte Wohnungen entstehen als vorgeschrieben.
  11. Das Schumacher Quartier wird als großes Holzbauquartier mit flexiblen Grundrissen und vielen kleinen barrierefreien Wohnungen errichtet.
  12. Klimaschutz und Barrierefreiheit müssen auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich sein.
  13. In Erdgeschossen sollen statt Technikräumen Geschäfte, Nahversorgung oder rollstuhl- und altersgerechte Wohnungen entstehen.
  14. Mehr barrierefreie, rollstuhlgerechte und seniorengerechte Wohnungen werden geschaffen.
  15. Der Fonds „Ökologischer Tourismus“ wird reaktiviert, um touristische Anbieter bei Investitionen in Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit zu unterstützen.
  16. Veranstaltungen im Sport-, Musik-, Show- und Eventbereich müssen für alle erschwinglich und barrierearm zugänglich sein.
  17. Verwaltungsprozesse werden mit verbindlichen Standards, Fortbildungen und Beschwerdewegen diskriminierungsfrei, barrierearm und traumasensibel gestaltet.
  18. Mobile Bürgerämter sowie mehrsprachige und barrierearme Angebote sollen mehr Menschen erreichen.
  19. Mehrsprachige Beratung und Spezialangebote für besonders vulnerable Gruppen unter Obdachlosen werden ausgebaut.
  20. Es wird in barrierefreie Gehwege investiert.
  21. Für auf das Auto Angewiesene wie Handwerker, Lieferverkehr und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt es mehr reservierte Parkplätze.
  22. Alle Bushaltestellen und Bahnhöfe werden schrittweise vollständig barrierefrei gestaltet.
  23. Nicht ordnungsgemäß abgestellte Leihräder und E-Scooter haben Konsequenzen für die Anbieter.
  24. Fußgänger brauchen breite, barrierefreie Wege, ausreichend sichere Querungen und Sitzgelegenheiten.
  25. Auf Gehwegen wird mehr Platz geschaffen.
  26. Tempo 30 gilt so weit wie möglich, insbesondere vor Kitas, Schulen, Spielplätzen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sowie an Schulwegen.
  27. Gehwegvorstreckungen, Fahrradbügel ohne Nachteile für den Fußverkehr und zusätzliche Zebrastreifen machen Gehwege und Kreuzungen sicherer.
  28. Eine bezirkliche Sicherheitsoffensive stärkt die Bezirke für Verkehrssicherheit und Inklusion.
  29. Die Bezirke erhalten zusätzliche Mittel für Verkehrssicherheit, etwa für Gehwege, Schulwege, Kreuzungsumbau und Bordsteinabsenkungen.
  30. Das Landesprogramm „Ausbildung inklusiv“ verstärkt den Zugang von Menschen mit Behinderung zum ersten Arbeitsmarkt.
  31. Für die Wissenschaftsinfrastruktur wird eine Sanierungs- und Modernisierungsoffensive gestartet, um Hörsäle, Labore und Bibliotheken klimagerecht, barrierefrei und digital zu modernisieren.
  32. An den Hochschulen wird ein zentrales, einheitliches, nutzerfreundliches, barrierearmes und mobil nutzbares Campusmanagementsystem eingeführt.
  33. Gleichstellung, Antidiskriminierung und Teilhabe von queeren Menschen, FLINTA*, Geflüchteten, BIPoC, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Behinderungen werden gefördert.
  34. Zugänge zu Schutz, Beratung und Unterbringung werden barrierefrei, mehrsprachig, diskriminierungsfrei und traumasensibel gestaltet.
  35. Mehrfachdiskriminierung im Gesundheitswesen, etwa durch Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit oder fehlende Sprachmittlung, wird gezielt berücksichtigt.
  36. Das Angebot an kostenfreien und barrierefreien öffentlichen Toiletten mit kostenfreien Menstruationsartikeln wird erweitert.
  37. Der Inklusionsfonds für eine barrierefreie queere Community wird fortgesetzt, langfristig gesichert und ausgebaut.
  38. Barrieren für Menschen mit Behinderungen werden abgebaut.
  39. Menschen mit Behinderungen erhalten in der Eingliederungshilfe schnelle, kompetente und individuelle Beratung.
  40. Alle Leistungen der Eingliederungshilfe werden wie aus einer Hand erbracht.
  41. Das Bundesteilhabegesetz wird umgesetzt.
  42. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises wird vereinfacht und beschleunigt.
  43. Das Berliner Behindertenparlament wird dauerhaft etabliert.
  44. Exkludierende Schulsysteme werden vollständig abgebaut.
  45. Inklusion wird in allen Schulen möglich gemacht.
  46. Die Jugendberufsagentur wird inklusiver aufgestellt.
  47. Der Ausbau von Inklusionsunternehmen wird gezielt vorangetrieben.
  48. Das Landesprogramm „Ausbildung inklusiv“ mit Stiftung, Stärkung der Jugendberufsagentur und inklusivem Umbau der Oberstufenzentren wird umgesetzt.
  49. Der Tarifvertrag für Assistenz im Arbeitgebermodell wird anerkannt und refinanziert.
  50. Berlin braucht mehr barrierefreien Wohnraum.
  51. Barrierefreiheit wird in Milieuschutzgebieten zugelassen, wo es sinnvoll ist.
  52. In Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird der Gewaltschutz verbessert.
  53. Beratungsangebote in Leichter Sprache werden ausgebaut.
  54. Frauenhäuser und Schutzwohnungen halten barrierefreie Plätze vor.
  55. Eine Strategie für Teilhabe und gegen Einsamkeit mit inklusiven Begegnungsstätten in allen Kiezen wird entwickelt.
  56. Geflüchtete mit Behinderungen werden frühzeitig identifiziert, bedarfsgerecht untergebracht und sprach- und kultursensibel beraten.
  57. Der Runde Tisch „Barrierefreie Stadt“ wird reaktiviert, um Gesundheitseinrichtungen einschließlich Krankenhäusern schrittweise barrierefrei umzubauen.
  58. Die Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen wird gestärkt.
  59. Sportstätten einschließlich Typensporthallen und Schwimmbädern werden schrittweise inklusiv ertüchtigt.
  60. Die Zahl inklusiver Sportangebote wird erhöht.
  61. Der ÖPNV wird für seh- und lernbeeinträchtigte Menschen selbstständig nutzbar.
  62. Die Ausweisung von Schwerbehindertenparkplätzen wird vereinfacht und beschleunigt.
  63. Jede öffentliche Leistung soll unabhängig von Sprache, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Behinderung oder Einkommen diskriminierungsfrei erreichbar sein.
  64. Berlin wird mit sicheren Wegen, barrierefreien Wohnungen und Begegnungsorten zur altersfreundlichen und inklusiven Stadt.
  65. Familienförderung und Beratungsangebote werden mehrsprachig, barrierefrei und niedrigschwellig zugänglich gemacht.
  66. Angebote der schulischen Rehabilitation für psychisch erkrankte und neurodivergente junge Menschen werden ausgebaut.
  67. Hilfen zur Erziehung, ambulante Psychiatrie und Schulen werden an Standorten miteinander verknüpft.
  68. Das Bildungssystem soll das Recht auf inklusive Bildung umsetzen.
  69. Es wird in echte Inklusion an Schulen investiert.
  70. Ein verbindlicher Umsetzungsplan für inklusive Bildung nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen erstellt.
  71. Inklusion und Barrierefreiheit sollen an jeder Schule selbstverständlich werden.
  72. Schulen erhalten ausreichende personelle und sachliche Ausstattung sowie Fortbildung und Beratung für die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  73. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention werden in Berlin umgesetzt.
  74. Alle Menschen erhalten Zugang zu wohnortnahen, hochwertigen und barrierefreien Gesundheitsangeboten.
  75. Aufklärung und der Zugang zu verständlichen Gesundheitsinformationen in Leichter und Einfacher Sprache sowie in weiteren Sprachen werden verbessert.
  76. Barrierefreie, klimaangepasste Pflegeeinrichtungen werden gefördert.
  77. Es werden mehr barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen geschaffen.
  78. Der barrierefreie Umbau von Kulturstätten wird gefördert.
  79. Berlin wird zur Stadt der kurzen Wege mit wohnortnaher Versorgung, barrierefreien Gehwegen, grünen Plätzen und Hitzeschutzräumen umgebaut.
  80. Ein digitales Bürgeramt mit Videoberatung, Einfacher Sprache, digitalen Assistenzen, barrierefreier mobiler Nutzung und Echtzeit-Statusanzeigen für Anträge wird angestrebt.
  81. Für die Verwaltungsdigitalisierung gelten verbindliche Standards für digitale Barrierefreiheit.
  82. Bei jeder Softwareentwicklung gelten Privacy by Design und Security by Design mit verbindlicher Datensparsamkeit, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, lokaler Datenhaltung und Barrierefreiheit.
  83. Beim digitalen Bürgeramt werden barrierefreie mobile Nutzung und Einfache Sprache sichergestellt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
SPD ​546
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Mit der Fachkräftestrategie unterstützt das Land Unternehmen dabei, ungenutzte Potenziale bei Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte, Älteren und Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu aktivieren.
  2. Eine integrierte Stadtplanung berücksichtigt die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen, auch mobilitätseingeschränkter Menschen.
  3. Mit landeseigenen Gesellschaften und Genossenschaften entstehen barrierefreie bezahlbare Wohnangebote für Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Wohngemeinschaften.
  4. Das kooperative Baulandmodell gilt auch ohne Bebauungsplan, sodass bei Befreiungen vom Baurecht bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum verbindlich verlangt wird.
  5. Bei Modernisierungen des Wohnungsbestands werden gendergerechte und inklusive Maßnahmen berücksichtigt.
  6. Der öffentliche Raum wird barrierefrei, sicher und bedarfsgerecht gestaltet.
  7. Im ÖPNV gilt flächendeckend mindestens ein 10-Minuten-Takt, auch in den Außenbezirken.
  8. Barrierefreie Haltestellen mit Sitzgelegenheiten und barrierefreie Zugänge an allen Stationen haben Vorrang.
  9. Die Barrierefreie Alternative Beförderung wird weiterentwickelt, damit alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung den ÖPNV nutzen können.
  10. Der Fußverkehr wird mit breiten, beleuchteten, barrierefreien und sicheren Gehwegen gefördert.
  11. Alle Ampeln werden mit taktilen und akustischen Signalen ausgerüstet.
  12. In Krisensituationen werden notwendige Informationen auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt.
  13. Gemeinsam mit der Charité wird eine neue hochmoderne, barrierefreie und digitale Kinderklinik errichtet.
  14. Barrierefreie Arztpraxen werden ausgebaut.
  15. Integrationskitas werden durch einen höheren Personalzuschlag gestärkt.
  16. Im öffentlichen Raum werden mehr Treffpunkte für Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen geschaffen, die nach ihren Wünschen gestaltet werden.
  17. Jugend- und Sportangebote werden zu inklusiven und barrierefreien Räumen weiterentwickelt.
  18. Die Förderschwerpunkte werden gleichmäßig über ganz Berlin verteilt.
  19. Inklusive Schwerpunktschulen werden ausgebaut.
  20. Die sonderpädagogischen Förderzentren werden systematisch zugunsten inklusiver Lösungen umgestaltet.
  21. Multiprofessionelle Teams, insbesondere pädagogische Unterrichtshilfen, werden zur Förderung der Inklusion gestärkt.
  22. Für mobilitätseingeschränkte Menschen werden neue Modelle aufsuchender Bildungsarbeit erprobt.
  23. Zentrale Anlaufstellen und barrierefreie digitale Angebote für Studieninteressierte werden geschaffen.
  24. Bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum für Studierende wird ausgebaut.
  25. Die Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und für Studierende ohne akademischen Hintergrund werden verbessert.
  26. Senioren sollen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigt teilhaben können, auch bei Krankheit, Behinderung oder Pflegebedarf.
  27. Verwaltungsleistungen und staatliche Beratungsangebote sollen grundsätzlich barrierefrei und inklusiv zugänglich sein.
  28. Inklusion wird durch konsequentes Disability Mainstreaming überall verankert.
  29. Bei allen Gesetzen und Verfahren werden die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
  30. Digitale und analoge Barrieren sollen von Anfang an verschwinden.
  31. Infrastruktur wird nach dem Prinzip „Design für alle“ gestaltet.
  32. Ein Mobilitätssicherungskonzept für Menschen mit Behinderungen wird geschaffen und umgesetzt.
  33. Frauen mit Behinderungen werden besser vor Gewalt geschützt.
  34. Frauen mit Behinderungen wird der Zugang zu Polizei und Justiz garantiert.
  35. Die Inklusion an Schulen wird vorangetrieben.
  36. Für Menschen mit Behinderungen werden mehr Zugänge zum ersten Arbeitsmarkt geschaffen.
  37. Einrichtungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen werden verlässlich finanziert.
  38. In Notunterkünften und Tagesstätten stehen ausreichend barrierefreie Plätze zur Verfügung.
  39. Barrierefreie Kulturangebote werden gefördert.
  40. Die strukturellen Bedingungen für Menschen mit Behinderungen im Sport werden verbessert.
  41. Individueller Sport wird mit inklusiven Bewegungsangeboten und mehr generationenübergreifenden Aktivplätzen in Parks gefördert.
  42. Neubau, Sanierung und Barrierefreiheit von Sportstätten sowie inklusive Sportstätten werden mit Nachdruck fortgesetzt.
  43. Eine zentrale Planungs- und Baueinheit für Sportstätten soll die Bezirke entlasten und barrierefreien Bau und Sanierung beschleunigen.
  44. Der Jahn-Sportpark soll als inklusiver Sportpark neu gebaut werden.
  45. Wer sich an die Verwaltung wendet, soll gute und barrierefreie Beratung sowie schnelle und nachvollziehbare Bescheide erhalten.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 5
BSW ​​10
FDP 1136
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Kinder mit Einschränkungen werden bestmöglich im Regelunterricht gefördert.
  2. Inklusion wird in pluralistischer Form mit verschiedenen Schulangeboten umgesetzt.
  3. Förderschulen werden wieder eingeführt.
  4. Bedarfsgerechte Inklusionsklassen werden gestärkt.
  5. Für die Inklusion wird ein angemessener Personalschlüssel bereitgestellt.
  6. Deutschsprachige Denkmäler, Gedenktafeln und Straßennamen werden durch Tafeln mit QR-Codes zu Übersetzungen in Fremdsprachen und Leichte Sprache ergänzt.
  7. Die Texte zu Denkmälern, Gedenktafeln und Straßennamen werden für Menschen mit Sehbehinderung im Audioformat bereitgestellt.
  8. Denkmalschutz darf Modernisierungen wie automatische Türen und innenliegende Fahrstühle grundsätzlich nicht mehr verhindern.
  9. Digitale Mobilitätsplattformen für die beste Tür-zu-Tür-Verbindung werden ausgebaut.
  10. Haltestellen und Bahnhöfe werden barrierefrei gestaltet.
  11. Alle S- und U-Bahn-Stationen werden schrittweise barrierefrei ausgebaut.
  12. An großen Kreuzungen wird auf allen vier Seiten eine barrierefreie Querung in einem Zug ermöglicht.
  13. Große Kreuzungen werden mit abgesenkten Borden, langen Grünphasen und taktilen Leitsystemen barrierefrei umgebaut.
  14. Land und Bezirke errichten mit privaten Anbietern an stark frequentierten Orten flächendeckend weitere barrierefreie öffentliche Toiletten.
  15. Bei der Sanierung von Sportstätten wird besonders auf Barrierefreiheit geachtet.
  16. KI-Werkzeuge übersetzen Behördentexte und Bescheide in Leichte Sprache.
  17. Kapazitäten und Zuschüsse von Stadien und Theatern richten sich künftig nach dem erreichten Inklusionsstandard.
  18. Wer vorgeschriebene barrierefreie Plätze nicht anbietet, darf entsprechend weniger Plätze nutzen oder erhält weniger Förderung.
  19. Menschen mit Behinderung erhalten echte Teilhabe.
  20. Barrieren im öffentlichen Raum und im ÖPNV werden für Menschen mit Behinderung schnell und konsequent abgebaut.
  21. Barrierefreiheit erhält Vorrang vor dem Denkmalschutz.
  22. Alle U- und S-Bahnhöfe werden ohne Verschiebung auf 2029 stufenlos erreichbar gemacht.
  23. Aufzüge und Rolltreppen in S- und U-Bahn-Stationen funktionieren verlässlich.
  24. Defekte Aufzüge und andere Zugangsbarrieren werden sofort in den ÖPNV-Apps mit Alternativen angezeigt.
  25. Kapazitäten und öffentliche Zuschüsse von Stadien und Theatern richten sich künftig nach dem erreichten Inklusionsstandard.
  26. Wer nur einen Teil der vorgeschriebenen barrierefreien Plätze anbietet, darf nur einen entsprechenden Teil der Plätze nutzen oder erhält weniger Förderung.
  27. Landeseigene Theater werden innerhalb von vier Jahren barrierefrei umgebaut.
  28. Alle Ampeln werden bis 2030 mit akustischen Signalen ausgestattet.
  29. Staatliche Neubauten sind umfassend barrierefrei, rollstuhlgerecht und mit Blindenleitsystemen ausgestattet.
  30. Für mobilitätseingeschränkte Menschen gibt es einen verlässlichen Sonderfahrdienst mit Inklusionstaxis und flexiblen Rufbussen.
  31. Amtliche Verlautbarungen erfolgen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip.
  32. Digitale Verwaltungsdienstleistungen werden barrierefrei umgesetzt.
  33. In der amtlichen Kommunikation wird Leichte Sprache eingesetzt.
  34. Menschen mit Behinderung erhalten ein eigenverantwortlich nutzbares Budget für Arbeit zur Integration in Betriebe.
  35. Die Vermittlungsquote aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt wird durch gestärkte Integrationsfachdienste deutlich erhöht.
  36. Das Ehrenamt von Menschen mit Behinderung wird besonders gefördert.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag ​1659
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 58
  1. Die Verwaltung soll serviceorientiert, vielfältig und barrierefrei sein.
  2. Barrierefreie Raumkonzepte für gemeinsames Arbeiten und Co-Working-Spaces werden geschaffen.
  3. Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit und nutzerfreundliches Design werden Standard.
  4. Für von Gewalt betroffene Frauen, ihre Kinder und weitere von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene werden ausreichend Schutzplätze bereitgestellt, auch für Menschen mit Behinderungen.
  5. Ein neuntes und zehntes barrierefreies Frauenhaus wird geplant, das auch männliche jugendliche Kinder betroffener Frauen berücksichtigt.
  6. Der Zugang geflüchteter Frauen mit Behinderung zum Hilfesystem wird verbessert.
  7. Die Barrierefreiheit wird erhöht.
  8. Gesundheitliche Einschränkungen, Behinderung, Alter und Pflege von Angehörigen werden bei Härtefallentscheidungen berücksichtigt, insbesondere soweit sie Arbeit oder Spracherwerb erschwert haben.
  9. Die Inklusion an Berliner Schulen wird unterstützt und qualitativ weiterentwickelt.
  10. Schulen erhalten mehr Ressourcen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  11. Der barrierefreie Umbau im Bestand wird erleichtert.
  12. Begleitende Fördermaßnahmen sollen energetische Sanierungen und Barrierefreiheit in Milieuschutzgebieten mit geringstmöglicher Belastung für Mieter ermöglichen.
  13. Das Wohnraum-Sicherungsgesetz berücksichtigt besondere Bedarfsgruppen wie WBS-Inhaber mit Dringlichkeit, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Obdachlose.
  14. Fuß- und Gehwege werden barrierefrei hergestellt und saniert.
  15. An Kreuzungen und Einmündungen werden Bordsteinabsenkungen vorgesehen.
  16. An allen Bahnhöfen wird Barrierefreiheit insbesondere durch Aufzüge hergestellt.
  17. Bahnhofszugänge werden durch Umbau vorhandener Rampen barrierefrei gestaltet.
  18. Landesbetriebe und landeseigene Gesellschaften besetzen mindestens ein Prozent ihrer Stellen mit über das Budget für Arbeit oder Ausbildung geförderten Personen.
  19. Behörden und Betriebe des Landes besetzen mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen.
  20. Arbeitsplätze im Landesdienst werden bei Bedarf barrierefrei gestaltet.
  21. Die Handlungsspielräume der Jugendberufsagenturen werden vergrößert und ihre Arbeit inklusiver gestaltet.
  22. Öffentlicher Dienst und landeseigene Unternehmen schaffen mehr inklusive Ausbildungsplätze.
  23. Berlin beteiligt sich an Modellprojekten des Bundes zum inklusiven Arbeitsmarkt.
  24. Der Ausbau bezahlbarer seniorengerechter und barrierefreier Wohnungen wird angestrebt.
  25. An der Schnittstelle zwischen Wohnungslosenhilfe und Eingliederungshilfe wird ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen.
  26. Im Rahmen eines ressortübergreifenden Disability Mainstreaming stärkt jede Senatsverwaltung die Rechte von Menschen mit Behinderungen und beteiligt sie und ihre Organisationen.
  27. Das Landesgleichberechtigungsgesetz wird beschleunigt umgesetzt.
  28. Auf Landes- und Bezirksebene wird die fachliche Expertise für bauliche Barrierefreiheit einbezogen.
  29. Der Partizipationsfonds zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen wird bedarfsgerecht aufgestockt.
  30. Das inklusive Mobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen wird zeitnah unter Einbeziehung der Betroffenen ausgebaut.
  31. Die bestehenden Mobilitätsdienste werden evaluiert, ausgebaut und etwa bei den Servicezeiten bedarfsgerecht ausgestaltet.
  32. Die Möglichkeiten zu Spontanfahrten im Sonderfahrdienst werden bekannter gemacht.
  33. Angebote sozialer Einrichtungen für gehörlose Menschen werden erweitert.
  34. Die Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderung werden durch barrierefreie Digitalisierung verbessert und beschleunigt.
  35. Die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle für Streitfälle bei der Gesamtplanung der Eingliederungshilfe wird geprüft.
  36. Frauen und Mädchen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden vor Gewalt und Missbrauch geschützt.
  37. Im Rahmen des Programms Wirtschaftsnahe Elektromobilität werden auch Inklusionstaxen gefördert.
  38. Eine Kurzzeitpflegeeinrichtung für chronisch kranke oder behinderte Kinder soll aufgebaut werden.
  39. Für die Kurzzeitpflegeeinrichtung für Kinder wird eine Anschubfinanzierung bereitgestellt.
  40. Der barrierefreie Umbau von Krankenhäusern, Arztpraxen und Gesundheitsdienstleistern wird forciert.
  41. Eine ausreichende Versorgung mit medizinischen Behandlungszentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen wird angestrebt.
  42. Es wird geprüft, ob die zahnärztliche Versorgung schwerstbehinderter Menschen ausreicht, um gegebenenfalls weitere Behandlungsplätze einzurichten.
  43. Das Land erhöht seinen Anteil an den Inklusionsleistungen für ein barrierefreies Studium von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
  44. Die Berliner Kultur soll mit vielfältigen Angeboten ein diverseres Publikum ansprechen.
  45. Barrieren für Menschen mit Behinderungen im Kulturangebot werden kontinuierlich abgebaut.
  46. Sport und Bewegung werden als Motoren der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, von Integration, Inklusion und Gesundheit gefördert.
  47. Sportanlagen sollen wettkampfgerecht und barrierearm geplant und gebaut werden.
  48. Das Cantian-Stadion im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark wird als inklusives Stadion beschleunigt gebaut.
  49. Der umliegende Sportpark wird nach sportfachlichen und inklusiven Bedarfen als dritter Bauabschnitt weiterentwickelt.
  50. Der Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia / Paralympics“ wird unterstützt.
  51. Die Verbandsstrukturen von Special Olympics in Berlin werden gestärkt, um Sport und Bewegung verstärkt in Einrichtungen und Werkstätten der Behindertenhilfe zu bringen.
  52. In den Sportvereinen sollen mehr inklusive Angebote entwickelt werden.
  53. Der nachhaltige Effekt der Special Olympics Weltspiele wird durch Programme wie „Inklusion durch Sport“ und die Zusammenarbeit mit Behinderten- und Rehabilitationssportverband und Special Olympics Berlin gestärkt.
  54. Im Rahmen geplanter Neubauten und Sanierungen von Sporthallen sollen in jedem Bezirk mindestens zwei inklusive Sportstätten entstehen.
  55. Bei Baumaßnahmen im Sport spielen Inklusion und bestmögliche Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle.
  56. Das Teilhabeprogramm für mehr Zugang von Frauen, Mädchen, LSBTIQ+-Personen, Menschen mit Behinderungen und Geflüchteten zum Sport wird fortgeführt.
  57. Die Special Olympics 2023 sollen dem inklusiven Sport unter Beteiligung der Verbände einen nachhaltigen Entwicklungsschub geben.
  58. Der Anteil der Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung wird erhöht.
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 8

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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