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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

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Ohne Einzug ins Parlament

FW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​45
SPD ​538
Mehr Rechte oder Angebote 38
  1. Schulen werden saniert, barrierefrei gestaltet und mit digitalen Lernumgebungen ausgestattet.
  2. Bahnstrecken werden reaktiviert und Bahnhöfe barrierefrei gestaltet.
  3. Strukturelle, pädagogische und bauliche Barrierefreiheit sollen bereits ab der Kita zusammenwirken.
  4. Für Menschen mit Behinderungen werden bessere Teilhabechancen am Arbeitsmarkt geschaffen.
  5. Wohnortnahe Pflegestrukturen werden geschaffen, die pflegende Angehörige entlasten und ein selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld ermöglichen.
  6. Gemeinsam mit Akteuren vor Ort werden barrierefreie, generationenübergreifende und quartiersbezogene Angebote von Wohn-Pflege-Gemeinschaften bis zu Dorfmitteprojekten mit Tagespflege geschaffen.
  7. Die besonderen Bedarfe pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen werden berücksichtigt.
  8. Die soziale Infrastruktur wird gestärkt und zu einem modernen, vernetzten und barrierefreien Hilfesystem weiterentwickelt.
  9. Gemeinsam mit den Kommunen wird der flächendeckende Ausbau der Online-Beantragung von Sozialleistungen vorangetrieben.
  10. Innenstädte und Dorfzentren werden niedrigschwellig, barrierefrei und generationengerecht gestaltet.
  11. Barrieren sollen für alle abgebaut werden, statt Menschen auszugrenzen.
  12. Politik für Menschen mit Behinderungen wird nach dem Grundsatz „Nichts über uns, ohne uns“ mit ihnen gemeinsam gestaltet.
  13. Barrieren werden in den Köpfen, auf der Straße, im Netz und auf dem Amt abgebaut.
  14. Das Landesinklusionsgesetz von 2021 wird weiter umgesetzt.
  15. Barrierefreie Kommunikation mit öffentlichen Stellen wird gemeinsam mit den Kommunen schrittweise verwirklicht.
  16. Mehr Informationen öffentlicher Stellen werden in Leichter und Einfacher Sprache bereitgestellt.
  17. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen evaluiert.
  18. Der Aktionsplan soll Barrieren abbauen, Teilhabe stärken und die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbindlich sichern.
  19. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen wird erhöht.
  20. Der Wechsel von Menschen mit Behinderungen in reguläre Jobs wird gefördert.
  21. Ein Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit wird als zentrale Anlaufstelle für bauliche, kommunikative und digitale Barrierefreiheit eingerichtet.
  22. Die Infrastrukturoffensive wird genutzt, um öffentliche Gebäude konsequent barrierefrei zu gestalten.
  23. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung bei digitaler Barrierefreiheit wird gestärkt.
  24. Verwaltungsservices und Behördenkommunikation werden vollständig barrierefrei gestaltet.
  25. Zentrale Verwaltungsinhalte werden zusätzlich in Einfacher Sprache bereitgestellt.
  26. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe mit gleichen Chancen und Hilfen aus einer Hand für junge Menschen mit und ohne Behinderung wird unterstützt.
  27. Die Barrierefreiheit an Hochschulen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit wird ausgebaut.
  28. Die soziale Wohnraumförderung wird regelmäßig bedarfsgerecht angepasst, um bezahlbaren, klimagerechten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
  29. Beim Bau der Studierendenwohnheime wird Barrierefreiheit gewährleistet.
  30. Der elektronische Rechtsverkehr wird ausgebaut und seine Akzeptanz gestärkt, damit der Zugang zur Justiz einfacher und barrierefrei wird.
  31. Digitale Beratungsformate und barrierearme Informationsmaterialien im Verbraucherschutz werden gefördert.
  32. Der Nahverkehr soll vollständig barrierefrei werden.
  33. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände werden frühzeitig in die Planung des Nahverkehrs einbezogen.
  34. Haltestellen werden gemeinsam mit Kommunen und Verkehrsverbünden mit taktilen Leitsystemen, höhengleichen Einstiegen und sicheren Wartebereichen barrierefrei umgebaut.
  35. Leicht zugängliche Mobilitätsinformationen wie klare Anzeigen, akustische Hinweise und barrierefreie digitale Angebote sollen landesweit Standard werden.
  36. Für sanierungsbedürftige Bahnhofsgebäude wird ein Bundesprogramm für barrierefreie und sichere Zugänge einschließlich der Toiletten gefordert.
  37. Das Sicherheitsgefühl im Verkehr wird durch besser ausgeleuchtete Wege, sichere Haltestellen, Nachtmobilität, klare Meldewege und barrierearme Gestaltung gestärkt.
  38. Der Behindertensportverband und Special Olympics Rheinland-Pfalz werden gestärkt.
Ohne klare Richtung 5
AfD ​25
Grüne ​575
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 73
  1. Die Zahl der nach „Reisen für Alle“ zertifizierten Betriebe und Einrichtungen soll verdoppelt werden.
  2. Gastgewerbe und Kommunen werden bei der Umsetzung barrierefreier Angebote unterstützt.
  3. Der barrierefreie Umbau von Jugendherbergen und Familienferienstätten wird gefördert.
  4. Ausbau und Modernisierung von Bahnstationen für Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit werden ausgeweitet.
  5. Studierende aus nichtakademischen Familien, mit Behinderung oder in schwierigen Lebenslagen werden gezielt unterstützt.
  6. Partizipative Forschung mit Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigten Experten wird unterstützt.
  7. Digitale Verwaltungsleistungen werden barrierefrei und mehrsprachig angeboten.
  8. Das Transparenzportal wird umfassend barrierefrei gestaltet.
  9. Eine vielfältige und barrierefreie Medienlandschaft wird unterstützt.
  10. Die Elternassistenz für Eltern mit Behinderung wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  11. Ein Inklusionsbudget für Kitas wird geschaffen.
  12. Inklusive Bildung wird von Anfang an umgesetzt und die Kitas werden dazu befähigt.
  13. Alle Schulgebäude sollen barrierefrei werden und Rückzugsorte sowie grüne Schulhöfe erhalten.
  14. Die Rahmenbedingungen für inklusive Schulen werden verbessert, damit gemeinsamer Unterricht aller Kinder mit und ohne Behinderung sowie mit und ohne Migrationshintergrund die Regel wird.
  15. Perspektivisch sollen alle Schulen inklusiv arbeiten.
  16. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird in der Fachkräftestrategie gestärkt.
  17. Ausbildungs- und Schwerbehindertenquote, Gleichstellung und Beschäftigung Langzeitarbeitsloser können bei öffentlichen Vergaben belohnt werden.
  18. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Landesdienst wird durch zusätzliche Stellen und verbindliche Zielplanung der Ressorts mit zentralem Controlling gefördert.
  19. Im Landesdienst wird eine Beschäftigungsquote von sechs Prozent für Menschen mit Behinderung angestrebt.
  20. Mit einem zentral verwalteten Stellenpool wird das Budget für Arbeit im Landesdienst stärker genutzt.
  21. Das Land schafft eigene Inklusionsbetriebe und -abteilungen.
  22. Inklusive Wohn- und Hausgemeinschaften von Menschen mit und ohne Behinderung werden gefördert.
  23. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt wird erleichtert.
  24. Der allgemeine Arbeitsmarkt wird inklusiv weiterentwickelt.
  25. Eine gemeinsame Initiative von Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften und Rehabilitationsträgern soll die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen bekämpfen.
  26. Modellhaft werden Ansätze für ein existenzsicherndes, anrechnungsfreies Entgelt für Menschen mit Behinderung unabhängig vom Beschäftigungsort erprobt.
  27. Die Rentenbeitragszahlung auf Basis eines Fiktivgehalts von 80 Prozent des Durchschnittseinkommens gilt auch für inklusiv auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigte Menschen mit Behinderung.
  28. Das Land schließt verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für behinderte Menschen.
  29. Übergänge aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt werden systematisch gefördert.
  30. Die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sollen um mindestens 25 Prozent steigen.
  31. Landesaufträge werden nur an Unternehmen vergeben, die die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen einhalten.
  32. Personenzentrierung und Alternativen zur Tagesförderstätte werden ausgebaut.
  33. Menschen mit Behinderungen sollen eine starke Selbstvertretung mit professionellen Strukturen erhalten.
  34. In allen Landkreisen, kreisfreien Städten und mehr Verbandsgemeinden soll es kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragte geben.
  35. Hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte werden gefördert.
  36. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird mit landesweiten Werbeaktionen bekannter gemacht.
  37. Die Kompetenzen der unabhängigen Besuchskommissionen für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden gestärkt.
  38. Die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird ausgebaut.
  39. Wahlen werden barrierefrei gestaltet.
  40. Digitale Beteiligungsplattformen werden in Leichter Sprache angeboten.
  41. Programme zur Einbindung von Menschen mit Behinderungen in kommunale Gremien und Bürgerbeteiligung werden aufgelegt.
  42. Niedrigschwellige barrierefreie Mobilitätsangebote werden landesweit gefördert.
  43. Alle Landesgebäude werden bis 2035 umfassend barrierefrei, mit Schwerpunkt auf Hochschulen und Polizeigebäuden.
  44. Die digitale Barrierefreiheit des Landes wird ausgebaut.
  45. Die Förderung digitaler Technologien und Vorhaben wird an die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen geknüpft.
  46. Die seit 2019 geltende Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit wird umgesetzt.
  47. Alle digitalen Angebote von Land und Kommunen sollen barrierefrei, mehrsprachig und in einfacher Sprache zugänglich sein.
  48. Gemeinsam mit Baden-Württemberg wird ein Studiengang für Gebärdensprachdolmetschen entwickelt.
  49. Ferien- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung werden ausgebaut.
  50. Das Landesblindengeld wird auf stark hörbehinderte Menschen ausgeweitet.
  51. Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird nach breiter Beteiligung fortgeschrieben und liegt zur Mitte der Wahlperiode vor.
  52. Bestehendes und neues Landesrecht wird auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst.
  53. Unabhängige Strukturen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden gefördert.
  54. In der Landesverwaltung wird Disability Mainstreaming eingeführt, sodass Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung bei allen Entscheidungen geprüft werden.
  55. Die Kinder- und Jugendhilfe wird finanziell bedarfsgerecht inklusiv weiterentwickelt, damit junge Menschen mit Behinderung nicht aus Regelleistungen fallen.
  56. Für Erwachsene mit psychischen und geistigen Beeinträchtigungen wird ein Kriseninterventionszentrum eingerichtet.
  57. Ein Förderprogramm für die Barrierefreiheit bestehender Arzt- und Therapiepraxen wird gestartet.
  58. Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung werden ausgebaut.
  59. Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung werden mit Angeboten vor Ort vernetzt.
  60. Die Initiative für Pflegekräfte wird auf Assistenz und Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgeweitet.
  61. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes werden die Bedarfe besonders vulnerabler Gruppen wie wohnungsloser, behinderter, geflüchteter und trans* Frauen sowie Frauen in der Prostitution berücksichtigt.
  62. Inklusions- und Antidiskriminierungspolitik werden stärker verzahnt.
  63. Diskriminierung wegen Behinderung wird als strukturelle Benachteiligung anerkannt und im Landesantidiskriminierungsgesetz ausdrücklich erfasst.
  64. Die Beratungsstellen gegen Diskriminierung werden barrierefrei, unabhängig und mehrsprachig ausgebaut.
  65. Der barrierefreie Umbau wird auch ohne Pflegegrad gefördert.
  66. Inklusive Wohnformen für Menschen mit und ohne Behinderung werden gefördert.
  67. Assistenzleistungen sollen flexibel und personenzentriert am gewünschten Wohnort ansetzen.
  68. Für Schadens- und Katastrophenfälle wird ein Virtual-Operations-Support für barrierefreie, mehrsprachige Krisenkommunikation und gegen Fehlinformationen etabliert.
  69. Jugendarbeit, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Quereinsteiger und Inklusion sollen in Feuerwehren und Hilfsorganisationen gefördert werden.
  70. Kulturanbieter werden bei Digitalisierung, Klimaschutz und Barrierefreiheit unterstützt.
  71. Bei öffentlicher Kulturförderung sollen Barrierefreiheit und Inklusion berücksichtigt werden, mit Ausnahmen für Kleinkunstformate mit begrenzten Ressourcen.
  72. Kommunale und vereinseigene Sportstätten werden energieeffizient, nachhaltig und barrierefrei gestaltet.
  73. Mit Ruanda sollen gemeinsame Projekte im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion angestoßen werden.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 1
Linke ​​13
FDP ​526
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Landesweit werden Modellprojekte für schulintegrierte, multiprofessionelle Unterstützungsangebote gefördert.
  2. Es wird in barrierefreie Mobilitätsangebote im ländlichen Raum investiert.
  3. Barrierefreie und generationsübergreifende Tourismusangebote für Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung werden besonders gefördert.
  4. Hindernisse für Menschen mit Behinderung im Alltag sollen verlässlich beseitigt werden.
  5. Inklusion soll konsequent weiterentwickelt werden.
  6. Wegeketten aus ÖPNV, Haltestellen und Gebäuden sollen verlässlich barrierefrei sein.
  7. Die Barrierefreiheit von Wegeketten soll regelmäßig überprüft werden.
  8. Bauliche Zugänge sollen von Anfang an mit digitalen Hilfen zusammengedacht werden.
  9. Verständliche Online-Informationen zur Barrierefreiheit von Orten sollen bereitgestellt werden.
  10. Echtzeit-Hinweise zu Aufzügen und Rampen sollen entwickelt werden.
  11. Indoor-Navigation in öffentlichen Gebäuden soll ermöglicht werden.
  12. Digitale Anwendungen sollen Inhalte in Leichter Sprache zugänglich machen.
  13. Digitale Anwendungen sollen automatische Untertitel liefern.
  14. Digitale Anwendungen sollen, wo sinnvoll, durch virtuelle Gebärdensprachangebote ergänzt werden.
  15. Ansprechstellen und Begegnungsorte vor Ort sollen Menschen mit Behinderung beraten und begleiten.
  16. Werkstätten für behinderte Menschen sollen durch Praktika, Qualifizierungsmodule und Unternehmenskooperationen stärker zum Sprungbrett in reguläre Beschäftigung werden.
  17. Für faire Übergänge von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt sollen Anreize geschaffen werden.
  18. Die individuelle Entwicklung von Menschen mit Behinderung soll durch Bildungsangebote, digitale Lernmöglichkeiten und personenzentrierte Assistenz gestärkt werden.
  19. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Teilhabe am Arbeitsleben sollen flexibler gestaltet werden.
  20. Die Zugangs- und Leistungsbedingungen für eine Tätigkeit von Menschen mit Behinderung sollen niedrigschwellig gestaltet werden und individuelle Fähigkeiten sowie technische Möglichkeiten stärker berücksichtigen.
  21. Inklusion soll bereits in der frühkindlichen Bildung ansetzen.
  22. Rheinland-Pfalz soll Inklusion selbstverständlich leben und Barrieren systematisch abbauen.
  23. Menschen mit Behinderung, Einwanderern und Geflüchteten, besonders Kindern, werden Möglichkeiten der Integration im Sport angeboten.
  24. Zusätzliche Trainer für die Betreuung von Menschen mit Behinderung werden ausgebildet.
  25. Förderprogramme unterstützen Clubs bei Investitionen in Schallschutz, Barrierefreiheit und Sicherheitstechnik.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
BSW ​​13
Koalitionsvertrag ​714
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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