Menschen mit Behinderung
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 1232
Mehr Rechte oder Angebote 31
- Bei der Ausstattung der Schulen wird verstärkte bauliche Barrierefreiheit berücksichtigt.
- Änderungen im Sozialgesetzbuch schaffen Teilhabemöglichkeiten und ermöglichen Barrierefreiheit.
- Sämtliche Internetseiten des Landes werden möglichst barrierefrei gestaltet.
- Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Weltanschauung, Behinderung, Alters, Religion oder kultureller Herkunft wird entschieden entgegengetreten.
- Wohnungspolitik muss bei wachsendem Bedarf ausreichend bezahlbaren, seniorengerechten und barrierefreien Wohnraum sicherstellen.
- Der altersgerechte und barrierefreie Umbau von Wohnungen, etwa der Einbau von Aufzügen in älteren Wohnhäusern, wird gefördert.
- Das Bundesteilhabegesetz wird im Sinne der betroffenen Menschen umgesetzt.
- Die Bedingungen für ein inklusives Leben von Menschen mit Behinderungen werden verbessert und zu einem gesellschaftlichen Schwerpunktthema gemacht.
- Die Barrierefreiheit wird weiter ausgebaut.
- Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird weiterentwickelt und neu aufgelegt.
- Beim Aktionsplan werden alle Aspekte berücksichtigt, bei denen Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit der Gesellschaft benötigen.
- Inklusionslösungen werden an den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen ausgerichtet.
- Förderschulen werden als Teil individueller Unterstützung erhalten und ausgebaut.
- Öffentlich zugängliche Bauten des Landes werden, wo möglich, umfassend barrierefrei gestaltet.
- Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sollen über leicht zugängliche Formate und Technologien auf Informationen zugreifen können.
- In einem Modellprojekt zur barrierefreien Verwaltung wird ein Konzept entwickelt, das Kreisen, Städten und Gemeinden Anhaltspunkte für zugängliche Verwaltungsdienstleistungen gibt.
- Auch Angebote privater Dienstleister, etwa von Banken, und kulturelle Angebote sollen verstärkt barrierefrei gestaltet werden.
- Bau und Umbau von Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen werden gefördert, um selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen.
- Die Barrierefreiheit in der Hessischen Bauordnung wird gestärkt.
- Alternative Wohnformen speziell für Menschen mit Behinderungen werden weiter unterstützt.
- Bestehende Angebote für die betroffenen Menschen werden besser erreichbar gemacht.
- Ausreichende Angebote, zum Beispiel von Gebärdendolmetschern, werden geschaffen.
- Zugänge zu Behörden sind barrierefrei zu gestalten.
- Es werden Wege gesucht, auch speziellen Anforderungen an die Pflege gerecht zu werden.
- Erhalt und Ausbau moderner, nachhaltiger und barrierefreier Sportstätten werden in den Kommunen flächendeckend unterstützt.
- Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Menschen mit Behinderung werden gezielt unterstützt.
- Vereine mit inklusiven oder integrativen Sportangeboten für Menschen mit Behinderung erhalten besondere Unterstützung.
- Lotsen werden eingeführt, damit ehrenamtliche Strukturen entlastet werden und Menschen mit Behinderung Zugang zu Sportangeboten erhalten.
- Verwaltungsleistungen im Land und in den Kommunen stehen durchgehend vom Antrag bis zum Bescheid auch digital, rund um die Uhr, einfach, transparent, barrierefrei und zuverlässig zur Verfügung.
- Mit Personalvertretungen, der Datenschutzaufsicht und der Beauftragten für barrierefreie IT werden Leitlinien vereinbart, damit Digitalisierungsprojekte in der Verwaltung datenschutzkonform, barrierefrei, schnell und effizient umgesetzt werden.
- Selbstbestimmte und chancengleiche Mediennutzung wird auch für Menschen mit Beeinträchtigungen durch Barrierefreiheit sichergestellt.
Bleibt wie bisher 4
- Für den Erhalt der Förderschulen wird eingetreten.
- Förderschulen bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil des Schulsystems.
- Das Programm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen wird fortgesetzt.
- Die Strukturen des Behindertensports und der Inklusion werden weiterhin stark unterstützt.
Ohne klare Richtung 8
- Inklusion in der Schule wird als berechtigtes Ziel unterstützt.
- Inklusion hat Grenzen und ist nicht für jedes Kind die beste Lösung.
- Mehrgenerationenangebote, Alltagsunterstützung für Familien, selbstbestimmtes Leben von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen und Projekte gegen Einsamkeit sind Tätigkeitsfelder von Sozialgenossenschaften.
- Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wird weiter verbessert.
- Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen von der Kinderbetreuung über Schule und Ausbildung bis zum Berufsleben bleibt ein zentrales Anliegen.
- Spezielle Wohnformen gehören zur individuellen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.
- Eine behindertengerechte Teilhabe am Arbeitsmarkt gehört zur individuellen Unterstützung.
- Gemeinsam mit Betroffenen und Experten werden die besonderen Anforderungen der Palliativpflege, der Pflege von Menschen mit Behinderung, der Pflege Suchtkranker und der kultursensiblen Pflege in den Blick genommen.
AfD 312
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Inklusion in den Regelunterricht ist möglich, wenn die Beeinträchtigung eine erfolgreiche Beschulung erwarten lässt und optimale Förderbedingungen vorliegen.
- Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sollen verstärkt in den Arbeitsmarkt integriert werden.
- Mehr Ausbilder und Betreuer für Menschen mit Behinderungen sollen gewonnen werden.
- Ausbildungs- und Beschäftigungsbetriebe für Menschen mit Behinderungen sollen staatlich begünstigt werden, insbesondere durch Ausweitung der Ausgleichsabgabe.
- Beratungskräfte sollen für sexualisierte Gewalt an Frauen mit Behinderungen sensibilisiert werden.
- Menschen mit Behinderung sollen lebenslang aus einer Hand durch den Landeswohlfahrtsverband betreut werden.
- Im Landeswohlfahrtsverband sollen vermehrt Schwerbehinderte in Führungspositionen eingestellt werden.
- Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, besonders an Haltestellen, soll verbessert werden.
- Das Land legt ein finanzielles Sonderprogramm auf, das die Kommunen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit maßgeblich unterstützt.
- Die Mittel für das Barrierefreiheitsprogramm werden aus gestrichenen Haushaltspositionen entnommen, die bisher für Personen ohne Bleibeperspektive eingeplant waren.
Bleibt wie bisher 1
SPD 626
Mehr Geld 5
- Konzepte für barrierefreie digitale Zentren mit kostenlosem Zugang zu Computern, Druckern und WLAN sowie Nutzungsunterstützung sollen entwickelt werden.
- Menschen, die aus anderen Bundesländern in eine stationäre Einrichtung in Hessen ziehen, sollen Blinden- und Taubblindengeld erhalten.
- Das Gehörlosengeld soll bereits ab einem Grad der Behinderung von 70 gezahlt werden.
- Der Satz des Gehörlosengeldes von 150 Euro monatlich wird angemessen erhöht.
- Die Kosten für den Nachweis der Gehörlosigkeit sollen nicht mehr von den Antragstellenden getragen werden.
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Tarifbindung, Sozialpartnerschaft sowie Ausbildung und Inklusion werden Voraussetzung für die Bewerbung um öffentliche Aufträge von Land und Kommunen.
- Träger von Bildungsurlaub werden finanziell gefördert, um inklusive Angebote und Kinderbetreuung anbieten zu können.
- Der inklusive Unterricht wird in allen Schulformen gestärkt.
- Strukturelle Hindernisse für Inklusion an Schulen werden abgebaut.
- Alle Schulen werden baulich, sächlich und personell für inklusiven Unterricht ausgestattet.
- Das Recht auf inklusive Beschulung muss überall tatsächlich umgesetzt werden.
- Es werden mehr Stellen für die Inklusion geschaffen.
- Alle Menschen erhalten barrierefreien Zugang zu medizinischer Versorgung, Pflege und Unterstützungsleistungen.
- Passender Wohnraum für unterschiedliche Bedarfe wie Studierende, Auszubildende, Familien, Geringverdienende sowie barriere- und altersgerechte Wohnungen soll geschaffen werden.
- Konzepte für barrierefreie digitale Zentren mit kostenlosem Zugang zu Computern, Druckern und WLAN sowie Nutzungsunterstützung sollen entwickelt werden.
- Die Hessische Bauordnung wird für den barrierefreien und altersgerechten Umbau angepasst.
- Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen soll vorankommen.
- Die Expertise von Menschen mit Behinderung wird in allen Bereichen der Landespolitik stärker berücksichtigt.
- Inklusion soll in der Landesregierung von einer verantwortlichen Person koordiniert und ressortübergreifend umgesetzt werden.
- Sämtliche Antragstellungen bei Landesbehörden sollen in leichter Sprache möglich sein.
- Inklusion soll bei jeder Digitalisierung mitgedacht werden.
- Regelungen für sichere und barrierefreie Mobilität werden eingeführt und umgesetzt.
- Menschen, die aus anderen Bundesländern in eine stationäre Einrichtung in Hessen ziehen, sollen Blinden- und Taubblindengeld erhalten.
- Das Gehörlosengeld soll bereits ab einem Grad der Behinderung von 70 gezahlt werden.
- Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung wird verbessert.
- In allen Studiengängen an hessischen Hochschulen sollen Angebote für und verpflichtende Anteile über Menschen mit Behinderung geschaffen werden.
- Die Barrierefreiheit im Sport wird stärker gefördert.
- Formate in leichter Sprache werden im Hessischen Rundfunk noch deutlicher einbezogen.
- Der barrierefreie Umbau der Hochschulen und barrierefreie Lehre werden stärker unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Kinder sollen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Hintergrund, Förderbedarf oder Behinderung gleiche und diskriminierungsfreie Bildungschancen haben.
- Möglichst homogene Lerngruppen nach Geschlecht, Fachwissen, Behinderung und Alter werden als nicht förderlich abgelehnt.
- Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung haben einen Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben.
- Die Hessische Bauordnung wird hinsichtlich der Quote barrierefreier Wohnungen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen geändert.
- Taubblinden-, Blinden- und Gehörlosengeld sollen gerecht gestaltet werden.
Grüne 640
Mehr Rechte oder Angebote 40
- Menschen mit Behinderungen sollen umfassend teilhaben, der Sozialraum soll barrierefrei gestaltet werden.
- Barrierefreie Bahnhöfe und die Mitnahme von Kinderwagen und Fahrrädern sollen Standard werden.
- Ein Runder Tisch zur Prävention von Gewalt gegen ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen wird eingerichtet.
- Menschen mit Beeinträchtigungen sollen von Anfang an selbst beteiligt werden.
- Planungen und Gesetze werden stärker darauf ausgerichtet, Barrieren gar nicht erst entstehen zu lassen.
- Die Überprüfung der Barrierefreiheit beim Wohnungsbau und in Arbeitsstätten wird verbessert.
- Der öffentliche Raum wird barrierefreier gestaltet.
- Mobilitätseinschränkungen werden so weit wie möglich beseitigt.
- Mit den für die Eingliederungshilfe zuständigen Kommunen werden Rahmenvereinbarungen über gut qualifizierte Teilhabeassistenzen angestrebt.
- Die interdisziplinären Frühförderstellen des LWV für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen und Autismus werden unterstützt.
- Personenbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung werden bevorzugt.
- Menschen mit Behinderung erhalten Alternativen zu Werkstätten.
- Gründung und Weiterentwicklung regionaler Netzwerke „Pro-Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ werden gefördert.
- Diskriminierung aufgrund einer Beeinträchtigung wird entgegengewirkt.
- In Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden besondere Schutzkonzepte gegen Übergriffe eingeführt.
- Für die Akutberatung werden Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher bereitgestellt.
- Projekte zur Sensibilisierung von Beratungskräften für sexualisierte Gewalt an behinderten Frauen werden gefördert.
- Die ehrenamtliche Beratung von Menschen mit Behinderung wird gestärkt.
- Barrierefreies Bauen mit regionalen und kreislauffähigen Baustoffen wird angestrebt.
- Die Wohnraumförderung wird gezielter auf Menschen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche ausgerichtet, einschließlich rollstuhlgerechten Wohnraums.
- Mit der Wohnungswirtschaft werden verbindliche Vereinbarungen zur Steigerung des Anteils rollstuhlgerechter Wohnungen getroffen.
- Initiativen für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sowie altersgemischte Wohnquartiere werden unterstützt, um älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.
- Die Inklusion in Kitas, Kindertagespflege und Krippen wird vorangebracht.
- Die Aus- und Fortbildung zur Inklusion in Kitas, Kindertagespflege und Krippen wird gestärkt.
- Barrierearme Spielplätze werden gefördert.
- Das Förderprogramm für selbstständige Schulen wird so weiterentwickelt, dass Inklusion, Integration und chancengerechte Bildung gestärkt werden.
- Die inklusive Beschulung an allen allgemeinbildenden Schulen wird gestärkt.
- Modellprojekte zum inklusiven Gymnasium werden auf den Weg gebracht.
- Die interdisziplinären Frühberatungsstellen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden gestärkt.
- Inklusion wird im Ganztag stets mitgedacht.
- Die Anerkennung von Dyskalkulie und Legasthenie sowie entsprechende Nachteilsausgleiche werden erleichtert.
- Unterstützung bei Dyskalkulie und Legasthenie wird unkompliziert zur Verfügung gestellt.
- Die Hochschulen werden über den Hochschulpakt für Qualität in der Lehre beim Abbau von Barrieren für Studierende und bei Angeboten zur baulichen Barrierefreiheit unterstützt.
- Ein Förder- und Beratungsprogramm für mehr Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen wird geprüft.
- Inklusive Angebote im gesamten Kulturbereich werden gestärkt.
- Eine barrierefreie, digitale Verwaltung wird angestrebt.
- Bei der Verwaltungsdigitalisierung sollen Nutzerzentrierung und die Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen stärker beachtet werden.
- Digitale Angebote und Arbeitsmittel der Verwaltung sollen barrierefrei und benutzerfreundlich gestaltet werden.
- Gewalttaten gegen Frauen, queere Menschen, Menschen mit Behinderung, Wohnungslose, Juden und migrantisch gelesene Menschen sollen entschlossen bekämpft werden.
- Warnsysteme wie Sirenen und Apps sowie deren Barrierefreiheit erhalten besondere Aufmerksamkeit, damit im Ernstfall alle Menschen gewarnt werden können.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Eltern mit Behinderungen werden gezielt unterstützt.
- Menschen mit Beeinträchtigungen sollen selbstbestimmt und barrierefrei leben können.
- Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sollen möglichst in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden.
- Ein chancengerechtes Bildungssystem fördert alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von familiärem Hintergrund, Geschlecht oder Behinderung.
FDP 516
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Heterogenität und Inklusion werden bei der Verteilung der Mittel und beim Betreuungsschlüssel in Kitas besonders berücksichtigt.
- Die schulische Inklusion wird mit den notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Ressourcen umgesetzt.
- Integrative und inklusive Sportangebote werden gefördert.
- Förderhilfen für Menschen mit Behinderungen werden einbezogen, um Training und Wettkämpfe inklusiv zu gestalten.
- Der Behindertensport wird besser unterstützt.
- Gemeinsame Veranstaltungen wie das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit und ohne Behinderung werden gefördert.
- Die Sportpolitik kooperiert eng mit der Wohlfahrtshilfe für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
- Das Projekt „Modellregion – Inklusion und Sport“ wird ausgewertet, gegebenenfalls optimiert und möglichst flächendeckend eingerichtet.
- Moderne, barrierefreie und energiesparende Sportstätten werden gefördert.
- Die Justiz nutzt das besondere elektronische Anwaltspostfach durchgängig barrierefrei.
- Studierende mit Behinderungen können in Hessen ein ihren Fähigkeiten entsprechendes Studium aufnehmen.
- Die Belange von Studierenden mit Behinderungen werden in der Hochschulentwicklungsplanung berücksichtigt.
- Das trägerübergreifende persönliche Budget wird möglichst flächendeckend umgesetzt.
- Barrierefreiheit wird im baulichen Bereich und im Bereich der Teilhabe weiter gefördert und ausgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Menschen mit Behinderung wird ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gewährleistet.
- Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ist eine Selbstverständlichkeit.
- Die Möglichkeit zu arbeiten gilt als integraler Teil eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung.
- Angestrebt werden individuelle Lösungen, bei denen der Mensch und nicht seine Beeinträchtigung im Vordergrund steht.
FW 12
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Inklusion wird im Bildungswesen an der einzelnen Person ausgerichtet aktiv verwirklicht.
- Inklusion wird an den Schulen umgesetzt.
- Für die Inklusion wird ausreichend weiteres pädagogisches und medizinisches Fachpersonal sichergestellt.
- Das Bundesteilhabegesetz wird in vollem Umfang umgesetzt.
- Die Rahmenbedingungen an den Schulen werden so angepasst, dass alle Kinder gemeinsam lernen können.
- Menschen mit Behinderung erhalten kurze Wege, klare Aussagen und zeitnahe Hilfe über persönliche Ansprechpartner.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz werden auch in öffentlichen Institutionen umgesetzt.
- Bei der Auswahl der Gemeinwohlarbeit wird auf Behinderungen, Krankheiten und Interessen Rücksicht genommen.
- Es entstehen mehr barrierefreie und altersgerechte Wohnformen für Menschen mit Einschränkungen und Senioren.
- Gesetzliche Regelungen wie die Versorgungsmedizin-Verordnung sollen gemeinsam mit Betroffenen überarbeitet werden, um Menschen mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zur Gesellschaft zu sichern.
- Barrierefreiheit wird bei allen Verkehrsmitteln von Anfang an berücksichtigt.
- Kundenfreundliche und barrierefreie Bahnhöfe mit überdachten Fahrradparkplätzen oder Kurzzeitparkplätzen werden auch an kleineren Bahnhöfen Standard.
Linke 55
Mehr Geld 9
- Kleine Orte erhalten ergänzend barrierefreie Ruf-Taxis ohne Zuschlag.
- Für Sozialleistungsbeziehende, Geringverdienende, Studierende, Rentner mit geringen Renten und Menschen mit Einschränkungen gelten klare Befreiungen vom Rundfunkbeitrag.
- Das Budget für Arbeit wird gestärkt und als Instrument für reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt genutzt.
- Die gesetzliche Deckelung des Budgets für Arbeit wird aufgehoben.
- Werkstattbeschäftigte erhalten schrittweise eine tarifliche Entlohnung, zunächst auf Außenarbeitsplätzen.
- Assistenzleistungen werden angemessen vergütet und aus staatlichen Mitteln statt von den Betroffenen finanziert.
- Einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz wird in jeder Lebenslage gefördert.
- Die Ausgleichszahlungen für gehörlose und taubblinde Menschen werden deutlich erhöht.
- Die gesetzliche Grundlage der Ausgleichszahlungen für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen wird entfristet.
Mehr Rechte oder Angebote 50
- Barrierefreiheit wird bei allen öffentlichen Baumaßnahmen zwingend umgesetzt.
- Der öffentliche Raum wird für alle barrierefrei zugänglich gemacht.
- Die Hessische Bauordnung schreibt barrierefreien Wohnraum in jedem Neubau vor.
- In einem Fünf-Jahres-Plan entstehen in Hessen zusätzlich 10.000 barrierefreie und klimaneutrale Sozialwohnungen pro Jahr, insgesamt 50.000.
- Gesellschaftlich benachteiligte Gruppen wie Geflüchtete, Wohnungslose oder Menschen mit Behinderungen werden bei der Wohnraumversorgung gezielt unterstützt.
- Ein eigenes Förderprogramm unterstützt den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen.
- Kleine Orte erhalten ergänzend barrierefreie Ruf-Taxis ohne Zuschlag.
- Bei der Modernisierung der Bahnhöfe steht barrierefreier Zugang im Zentrum.
- Neue On-Demand-Verkehre müssen dieselben Standards bei Barrierefreiheit, Platzangebot und Begleitservice erfüllen.
- Die Kommunen schaffen die baulichen und personellen Voraussetzungen für inklusive Kitas.
- Schulen werden inklusiv und integrativ gestaltet.
- Eine gemeinsame „Schule für alle“ umfasst die Klassen 1 bis 10 für alle Schülerinnen und Schüler und ermöglicht alle Abschlüsse in zehn Jahren Vollzeitschulpflicht.
- Der Ressourcenvorbehalt für die Inklusion im hessischen Schulgesetz wird aufgehoben.
- Die Schulträger sorgen nach verbindlichen Zeitplänen für die Ausstattung zur Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen.
- Die UN-Konventionen zur Inklusion werden in der Schule umgesetzt.
- Kinder mit Beeinträchtigungen werden in der Schule betreut und gefördert.
- Die Landesregierung ermöglicht die Beschulung aller Kinder in inklusiven Schulen.
- Die Landesregierung stellt die für inklusive Beschulung notwendigen Ressourcen bereit.
- Flächendeckend entstehen Beratungsstellen, die Eltern und Kinder bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf inklusive Beschulung unterstützen.
- Mit einer „Schule für alle“ wird Inklusion an allen Schulen umgesetzt statt im gegliederten Schulsystem auf einige Schulformen abgewälzt.
- Die assistierte Ausbildung wird stärker genutzt, damit Jugendliche mit Behinderung, Benachteiligung und Lernschwierigkeiten eine vollwertige duale Ausbildung absolvieren können.
- Der öffentliche Nahverkehr auf dem Land erhält ein gut ausgebautes, barrierefreies Netz und einen dichten Takt auch abends und am Wochenende.
- Digitale Verwaltungsangebote sind barrierefrei nutzbar.
- Sportstätten werden zeitgemäß, barrierefrei und ökologisch saniert.
- Digitale Angebote werden barrierefrei gestaltet.
- Lokale Bündnisse aus Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit für nachhaltige und inklusive Bildungsangebote werden gefördert.
- Hessische Frauenhäuser erhalten eine bessere personelle und sachliche Ausstattung sowie Barrierefreiheit.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in Hessen auf Landes- und kommunaler Ebene vorbehaltlos umgesetzt.
- Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen stärken das Verständnis für Menschen mit Behinderung und die Achtung ihrer Rechte.
- Öffentliche Räume berücksichtigen die Bedürfnisse von Menschen mit Inklusionsbedarf, etwa durch Ruhe- und Rückzugsräume.
- Orientierungshilfen wie Blindenleitsysteme werden verbindlich vorgeschrieben und unter Beteiligung der Betroffenenverbände geplant.
- Digitale Anwendungen und Formulare der öffentlichen Verwaltung werden vollständig barrierefrei.
- Haltestellen und Bahnhöfe des öffentlichen Nahverkehrs werden schnellstmöglich barrierefrei umgebaut.
- Ein Landesprogramm fördert den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen.
- Die Trennung von Menschen mit und ohne Behinderung im Bildungssystem wird beendet.
- Kitas und Schulen werden für Inklusion passend ausgestattet und Nachteilsausgleiche ausgeweitet.
- Sonderarbeitswelten für Menschen mit Behinderung werden zurückgedrängt.
- Das Budget für Arbeit wird gestärkt und als Instrument für reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt genutzt.
- Förderprogramme unterstützen mehr barrierefreie Arbeitsplätze.
- Es werden Ausbildungsgänge sowie Qualifizierungs- und Studienangebote für Gebärdensprachübersetzung und andere Assistenzleistungen geschaffen.
- Der barrierefreie Umbau von Arztpraxen wird festgelegt.
- Für den barrierefreien Umbau von Arztpraxen werden Fördermittel bereitgestellt.
- Menschen mit Behinderung wählen ihren Aufenthaltsort und ihre Wohnform frei und sind nicht zum Leben in besonderen Wohnformen verpflichtet.
- Einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz wird in jeder Lebenslage gefördert.
- Die erforderlichen Hilfsmittel werden bedarfsgerecht bereitgestellt.
- Menschen mit Behinderung können ihre Pflegekräfte selbst wählen.
- Der Zugang zu Information und Kommunikation wird barrierefrei.
- Hilfsangebote, in denen Menschen mit Behinderung mitarbeiten, werden besonders gefördert und ausgebaut.
- Die gesetzliche Grundlage der Ausgleichszahlungen für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen wird entfristet.
- An Schulen werden die baulichen Voraussetzungen für Ganztagsunterricht, modernen Fachunterricht und Inklusion geschaffen.
Koalitionsvertrag 1138
Mehr Rechte oder Angebote 38
- Strukturelle Hindernisse der inklusiven Beschulung werden abgebaut.
- Jedes Kind, das eine 1:1-Teilhabeassistenz benötigt, soll sie erhalten.
- Das Land übernimmt mehr Verantwortung bei der Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigung.
- Der barrierefreie Umbau der Hochschulen und barrierefreie Lehre werden konsequent unterstützt.
- Leistungen von Land und Kommunen stehen vom Antrag bis zum Bescheid digital, rund um die Uhr, einfach, transparent und barrierefrei zur Verfügung.
- Menschen dürfen wegen Alter oder Behinderung nicht von der Nutzung der Digitalisierung ausgeschlossen werden.
- Die Landesverwaltung verfolgt als Arbeitgeber die Ziele der IT-Barrierefreiheit.
- Mit den Schwerbehindertenvertretungen der Landesverwaltung wird ein verbindlicher regelmäßiger Dialog eingerichtet.
- Die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen in der Landesverwaltung werden gestärkt.
- Es werden verstärkt barrierefreie öffentliche Räume geschaffen.
- Für barrierearme und barrierefreie Wohnungen werden höhere Fördersätze ermöglicht.
- Es soll ausreichend bezahlbarer, seniorengerechter und barrierefreier Wohnraum bereitgestellt werden.
- Der altersgerechte und barrierefreie Umbau von Wohnungen wird weiter gefördert.
- In Frauenhäusern wird auf genügend barrierefreie Plätze geachtet und der Dolmetscherpool fortgesetzt.
- Das Bundesteilhabegesetz wird im Sinne der betroffenen Menschen umgesetzt.
- Der hessische Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird neu aufgelegt und ressortübergreifend weiterentwickelt.
- Angebote für Menschen mit Behinderung werden stärker am Sozialraum vor Ort ausgerichtet.
- Menschen mit Behinderung werden unterstützt, Kontakte, Betreuung, Schule und Arbeit auch außerhalb der Eingliederungshilfe zu finden.
- Die Barrierefreiheit in Hessen wird weiter gefördert.
- Zugänge zu Behörden müssen barrierefrei sein.
- Nicht barrierefreie öffentliche Bauten des Landes werden erfasst und wo möglich barrierefrei umgestaltet.
- Die Barrierefreiheit in der Hessischen Bauordnung wird gestärkt.
- Angebote privater Dienstleister etwa in Kultur und Bankwesen sollen verstärkt barrierefrei werden.
- Leichte Sprache und die Möglichkeiten der Digitalisierung werden für barrierearme Information genutzt.
- Die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr wird mit den Verkehrsverbünden überprüft und verbessert.
- Der Übergang behinderter junger Menschen von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird stärker unterstützt.
- Der automatische Übergang von der Schule in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen soll zur Ausnahme werden.
- Das Hessische Perspektivprogramm für die Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HEPAS) wird evaluiert und bei Erfolg fortgeführt und gegebenenfalls ausgebaut.
- Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Inklusionsbetriebe und Außenarbeitsplätze ermöglicht werden.
- Das Gehörlosengeld wird künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 80 gewährt.
- Die digitale Barrierefreiheit wird weiter vorangebracht.
- Die Schwimmfähigkeit von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Menschen mit Behinderung soll gezielt gestärkt werden.
- Die Strukturen des Behindertensports und der Inklusion im Sport werden ausgebaut.
- Die Netzwerke zur Förderung des Behindertensports und der Inklusion im Sport werden verstetigt und ausgeweitet.
- Assistenz beim Sport und Transport zum Sport für Menschen mit Behinderung sollen verbessert werden.
- Bewegungs- und Sportangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Kommunen werden gefördert und ausgebaut.
- Vereine mit Sportangeboten für Menschen mit Behinderung oder integrativen Projekten erhalten besondere Förderung.
- Zur Entlastung der Vereine werden Lotsen eingeführt, die Menschen mit Behinderung den Zugang zum Sport erleichtern.
Bleibt wie bisher 5
- Das Förderprogramm zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung bleibt bestehen.
- Das Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen bleibt bestehen.
- Die Förderung barrierefreien Umbaus von Wohnungen und alternativer Wohnformen für Menschen mit Behinderungen wird weitergeführt.
- Die Verwaltungsdigitalisierung wahrt digitale Souveränität, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz.
- Behindertensport und Inklusion im Sport werden weiter gefördert.
Ohne klare Richtung 6
- Das Ziel der Inklusion gemäß UN-Behindertenrechtskonvention wird bejaht.
- Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und barrierefrei am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
- Menschen mit Behinderung sollen einen besseren Zugang zur Arbeitswelt erhalten.
- Das Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderung wird weiterentwickelt.
- Die Arbeitskräftepotenziale von Schulabgängern, Familiensorgenden, Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen und Älteren sollen genutzt werden.
- Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch Sport gilt als Querschnittsaufgabe aller Ressorts.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht