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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne ​443
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Gründungswillige Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Behinderung werden besonders unterstützt.
  2. Menschen mit Behinderungen sollen besser in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
  3. Für Menschen mit Behinderungen soll es wirksame Nachteilsausgleiche in Ausbildung, Studium und Beruf geben.
  4. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen Inklusionsbetriebe und barrierefreie Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, stärker berücksichtigt werden.
  5. Menschen mit Behinderungen sollen über zertifizierte Teilleistungen besser in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
  6. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem regulären Arbeitsmarkt wird gestärkt.
  7. Angebote und Zuständigkeiten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden landesweit sichtbar gemacht.
  8. Arbeitgeber, die Barrierefreiheit und Inklusion über gesetzliche Pflichten hinaus umsetzen, werden gefördert und gewürdigt.
  9. Investitionen in Inklusion werden gezielt unterstützt.
  10. Die Sanierungsoffensive für Hochschulgebäude soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
  11. An Hochschulen wird gegen Antisemitismus, Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit und jede andere Diskriminierung vorgegangen.
  12. Die Verwaltung soll digitale Möglichkeiten und künstliche Intelligenz nutzen, um Zugänge zu vereinfachen und Leistungen barrierefrei auf digitalen Plattformen zu bündeln.
  13. Die Anwendung des Bundesteilhabegesetzes soll personenzentriert und unbürokratischer gestaltet werden.
  14. Kinder mit schwierigen Startbedingungen wie Behinderung, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlenden Sprachkenntnissen erhalten besondere Unterstützung.
  15. Die regionalen Fachberatungen für Inklusion an Kitas werden landesweit ausgebaut.
  16. Multiprofessionelle Teams in Kitas werden gestärkt.
  17. Mehr Fachkräfte für Sprachbildung, Sozialarbeit und Inklusion kommen an die Kitas.
  18. Die inklusive Öffnung sonderpädagogischer Schulkindergärten wird unterstützt.
  19. Inklusive Bildungsangebote werden unter Einbeziehung der Schulkindergärten gestärkt.
  20. Strukturelle Hürden beim Zugang zu frühkindlicher Bildung für benachteiligte Kinder werden abgebaut.
  21. Ein Aktionsplan soll gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention mehr gelingende inklusive Bildung an Schulen ermöglichen.
  22. Für inklusive Bildung werden Regionalbudgets eingeführt.
  23. Die Personalausstattung für inklusive Bildung soll gerecht sein.
  24. Gezielte Aus- und Weiterbildung für inklusive Bildung wird gestärkt.
  25. Durch geförderte Schulsanierungen werden bauliche Barrieren abgebaut.
  26. Durch unterschiedliche Prüfungsformen sollen neurodivergente Menschen besser ins Schulsystem integriert werden.
  27. Schulen sollen durch Sanierung schrittweise barrierefreier werden.
  28. Barrierefreie Mobilitätsangebote werden ausgebaut.
  29. Die Interessen von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung und Senioren sollen bei kommunalen Verkehrsplanungen berücksichtigt werden.
  30. Es soll sichere, kindgerechte und barrierefreie Fuß- und Radwege geben.
  31. Die Ladeinfrastruktur soll barrierefrei sein.
  32. Gemeinschaftliche und inklusive Wohnformen sowie der Wohnungstausch werden gestärkt.
  33. Gemeinschaftliches und inklusives barrierefreies Wohnen wird ein zentraler Baustein der Wohnraumförderung.
  34. Wohnraum soll barrierefrei nutzbar sein.
  35. Es wird mehr barrierearmer Wohnraum geschaffen.
  36. Das Land unterstützt Dörfer und Städte mit Beratung, Förderung und Qualifizierung bei generationengerechten, gesundheitsfördernden und inklusiven Quartieren.
  37. Die digitalen Zugänge zu Kulturangeboten werden barrierefrei und niedrigschwellig bereitgestellt.
  38. Mit einem landesweiten Programm „Sportstätten fit 2032“ werden Hallen, Bäder und Sportplätze energieeffizient, barrierefrei und klimaresilient modernisiert.
  39. Integrative Sportprojekte für Menschen mit Behinderungen und benachteiligte Gruppen werden unterstützt.
  40. Für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, werden klare Gewaltschutzregelungen angestrebt.
  41. Beratungsangebote, Schutzwohnungen und Frauenhäuser sollen für Menschen mit Behinderungen niederschwellig und barrierefrei erreichbar sein.
  42. Auch zugewanderten Kindern, älteren, kranken und behinderten Menschen wird gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
CDU 153
AfD 12​
SPD ​121
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Kitas und Schulen erhalten ausreichend Personal, passende Räume und verlässliche Strukturen für Inklusion.
  2. Die Deutsche Gebärdensprache wird als vollwertige Sprache anerkannt, gefördert und gelehrt.
  3. Das Land soll neue bezahlbare, besonders seniorengerechte und barrierearme Wohnungen schaffen.
  4. Telemedizinische Angebote sollen barrierefrei sein.
  5. Angebote der Bildung, Beratung, Erholung und Teilhabe für Familien sollen überschaubar, niederschwellig, barrierefrei und qualitativ einheitlich sein.
  6. Für Kinder mit Behinderung werden ausreichend Plätze in der Kurzzeitbetreuung geschaffen.
  7. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird weiter vorangetrieben.
  8. Die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen an den Bildungseinrichtungen des Landes werden verbessert.
  9. Barrierefreier Wohnraum wird geschaffen.
  10. Die Zugänge von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt werden verbessert.
  11. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen wird verbessert.
  12. Die Eingliederungshilfe wird so verbessert, dass die Unterstützung zu den einzelnen Menschen passt, ihren tatsächlichen Bedarf abdeckt und sinnvoll organisiert ist.
  13. Wohnungspolitik und Stadtplanung werden an die Wünsche nach inklusivem Wohnen und Arbeiten angepasst.
  14. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und die Ausbildungsangebote werden reformiert.
  15. Das Budget für Arbeit und Ausbildung wird stärker genutzt, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb von Werkstätten zu fördern.
  16. Für Mehrfachdiskriminierung etwa bei Queerness und Behinderung, Religion oder Migration werden entsprechende Angebote geschaffen.
  17. Ein Kompetenzzentrum für inklusive Katastrophenvorsorge auf Landesebene wird geschaffen.
  18. Es wird in moderne barrierefreie Bahnhöfe investiert.
  19. Barrierefreiheit von Kulturorten wird bei Sanierungen und Neubauten berücksichtigt.
  20. Bei Neubau und Sanierung wird barrierefreier Zugang verpflichtend berücksichtigt.
Ohne klare Richtung 1
Linke ​444
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 43
  1. Bei der Wohnungssuche darf niemand diskriminiert werden.
  2. Wohnungen, auch barrierefreie, werden durch Umbau im Bestand geschaffen.
  3. Jährlich werden 20.000 öffentliche, dauerhaft mietpreisgebundene und barrierefreie Sozialwohnungen geschaffen.
  4. Eine barrierefreie digitale Mieterberatung mit Informationen zu Mietspiegeln und Mietrecht wird eingeführt.
  5. Neubauten sollen barrierefrei, bezahlbar und gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden sein.
  6. Für Unterkünfte werden landesweit verbindliche Mindeststandards zu Privatsphäre, Gewaltschutz, Barrierefreiheit und sozialpädagogischer Betreuung festgelegt.
  7. Der soziale und barrierefreie Wohnungsbau wird ausgeweitet.
  8. Spezialisierte Anlaufstellen für Menschen im Autismus-Spektrum, mit ADHS oder anderen neurodivergenten Profilen werden ausgebaut.
  9. Bildung soll Menschen mit Behinderung nicht abwerten oder diskriminieren.
  10. Eine inklusive Ganztagsschule für alle wird eingeführt.
  11. Inklusion wird von klein auf ermöglicht.
  12. Bildung und Kinderbetreuung werden inklusiv gestaltet.
  13. Professionelle Inklusionsfachkräfte werden eingesetzt.
  14. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren werden gestärkt, solange sie notwendig sind.
  15. Inklusion wird konsequent umgesetzt und durch mehr Schulbegleitung sichergestellt.
  16. Hochschulen werden barrierefrei.
  17. Kunst und Kultur werden durch ein kostenfreies, inklusives und vielfältiges Angebot für alle zugänglich.
  18. Öffentlich bezuschusste Kultureinrichtungen werden perspektivisch kostenfrei und barrierefrei.
  19. Medienangebote in einfacher Sprache und Gebärdensprache werden gefördert.
  20. Es wird in niedrigschwellige, für alle zugängliche Sport- und Bewegungsstätten investiert.
  21. Neue Schutzhäuser werden barrierefrei gebaut und bestehende barrierefrei nachgerüstet.
  22. Mehr öffentliche, barrierefreie Spiel- und Begegnungsräume für Kinder werden geschaffen.
  23. Hindernisse für Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen und Neurodivergenz sollen beseitigt werden.
  24. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll sofort und konsequent umgesetzt werden.
  25. Menschen mit Behinderungen soll statt eines Lebens in Sondereinrichtungen ein Leben in der Mitte der Gesellschaft ermöglicht werden.
  26. Die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen wird ausgebaut.
  27. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Sexualität, Adoption und Assistenz als betreuende Eltern.
  28. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung werden beim Klimawandel berücksichtigt, etwa durch Hitzeschutz beim Bau barrierefreier Wohnungen und bei der Gestaltung des öffentlichen Raums.
  29. Kulturelle Teilhabe darf nicht von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Voraussetzungen abhängen.
  30. Inklusive Bildung wird vom Kindergarten bis zur Hochschule mit angemessenem Nachteilsausgleich gewährleistet.
  31. Förderschulen werden schrittweise in qualifizierte Regelschulen umgewandelt.
  32. In Werkstätten für behinderte Menschen gelten der gesetzliche Mindestlohn und branchenspezifische Tarifverträge.
  33. Jedes zur Ausgleichsabgabe verpflichtete Unternehmen muss Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
  34. Die Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben wird rechtlich gestärkt.
  35. Barrierefreiheit wird bei allen Planungen und Entscheidungen berücksichtigt.
  36. Barrierefreiheit wird Vergabekriterium für öffentliche Investitionen und Fördergelder.
  37. Staatlich geförderter und mietpreisgebundener Wohnraum muss barrierefrei sein.
  38. Eine verbindliche Landesförderung finanziert Rampen und barrierefreie Zugänge in allen öffentlich geförderten Kultureinrichtungen.
  39. Kultureinrichtungen erhalten tastbare Blindenleitsysteme und Orientierungsangebote für sehbehinderte Menschen.
  40. Film- und Bühnenveranstaltungen werden mit Untertiteln und Audiodeskription angeboten.
  41. In Kultur- und Medienangeboten werden regelmäßig einfache Sprache und Gebärdensprachdolmetschung eingesetzt.
  42. Verpflichtende Schulungen für relevante Berufsgruppen zum diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen werden gefördert.
  43. Bahnhöfe, Haltestellen und Zugänge zu Bussen und Bahnen werden mit einem Sofortprogramm barrierefrei aus- oder umgebaut.
Ohne klare Richtung 4
FDP ​321
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Wahlfreiheit zwischen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Regelschule wird gesichert und ausgebaut.
  2. Für Inklusion an Regelschulen werden personelle und räumliche Ressourcen geschaffen.
  3. Die barrierefreie Planung und Anpassung von Sportstätten wird unterstützt.
  4. Die Barrierefreiheit im Verkehrsbereich wird vorangebracht.
  5. Eine Öffnungsklausel soll bei beengten Verhältnissen steilere Rampen ermöglichen.
  6. Eine zentrale barrierefreie Plattform für staatliche Informationen, Beteiligungsformate und Petitionen soll geschaffen werden.
  7. Für alle Online-Angebote der Verwaltung sollen verbindliche Barrierefreiheitsstandards gelten.
  8. Für alle Online-Angebote der Verwaltung werden verbindliche barrierefreie Standards gesetzt.
  9. Inklusive Angebote werden ausgebaut und flexible Hilfen gefördert.
  10. Die Barrierefreiheit wird in allen Lebensbereichen ausgebaut und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesichert.
  11. Notwendige Teilhabeleistungen sollen bei Menschen mit Behinderungen ankommen, statt in Bürokratie zu versanden.
  12. Werkstätten für behinderte Menschen sowie Förder- und Betreuungsbereiche werden flexibler ausgestaltet.
  13. Die Arbeitsaufnahme von Menschen mit Behinderungen bei Unternehmen und Organisationen wird unterstützt.
  14. Eine Ausbildung im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen soll möglich werden.
  15. Barrierefreiheit einschließlich digitaler Teilhabe wird als Querschnittsaufgabe in der Landespolitik verankert.
  16. Die Wohnungsbauförderung wird inklusiver und barrierefreier gestaltet.
  17. Menschen mit Behinderungen werden darin gestärkt, sich an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu beteiligen.
  18. Das Land soll mehr Menschen mit Behinderungen beschäftigen und die Beschäftigungsquote erfüllen.
  19. Das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit komplexen Behinderungen wird ausgebaut, um den Übergang von der Kinder- zur Erwachsenenmedizin zu gestalten.
  20. Beim Katastrophenschutz werden inklusive Ansätze wie barrierefreie Evakuierungspläne und die dezentralen Standorte des Technischen Hilfswerks berücksichtigt.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
FW ​213
BSW ​115
Koalitionsvertrag ​418
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Für einen Tourismus für alle werden Hemmnisse abgebaut und die Barrierefreiheit erhöht.
  2. Barrierefreiheit, Inklusion und Vielfalt sollen an den Hochschulen baulich wie digital selbstverständliche Grundlagen sein.
  3. Angestrebt wird eine konsequent inklusive Digitalisierung, bei der barrierefreie Inhalte, Lehr- und Lernmaterialien und Verwaltungsangebote unter Umsetzung von BITV und BFSG Standard sind.
  4. Zur Stärkung der Inklusion in der frühkindlichen Bildung wird flächendeckend ein Unterstützungssystem aus Qualitätsbegleitungen und mobilen Fachdiensten aufgebaut.
  5. Die Gleichwertigkeit von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Inklusion wird gewährleistet.
  6. Für SBBZ und Inklusion werden jeweils Ressourcen für qualitätsvolle Bildungsangebote bereitgestellt.
  7. Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden gezielt gefördert.
  8. Katastrophenvorsorge soll inklusiv gestaltet werden.
  9. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes wird vorangetrieben.
  10. Die Eingliederungshilfe wird bedarfsgerecht und personenzentriert weiterentwickelt.
  11. Mit einem Förderaufruf wird barrierefreier Mietwohnraum für volljährige Menschen mit Unterstützungs-, Versorgungs- oder Teilhabebedarf geschaffen.
  12. Das Programm „Impulse Inklusion“ wird ausgebaut.
  13. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden sozialraumbezogene, fallunabhängige Lösungen geschaffen, um die Bildungsteilhabe zu verbessern.
  14. Die Anstrengungen zur Einhaltung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung werden verstärkt.
  15. Kommunen werden bei der Schaffung barrierearmen und barrierefreien Wohnraums unterstützt.
  16. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung von Konzepten für barrierefreie Fußwege, durchgängige Radnetze, sichere Kreuzungen, Abstellmöglichkeiten und gute Beleuchtung.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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