Menschen mit Behinderung
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU SN 312
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben wird weiter verstärkt.
- Der barrierearme Zugang zum Arbeitsplatz und zu Informationen wird besonders unterstützt.
- Inklusion wird überall dort umgesetzt, wo sie möglich ist.
- Barrierefreies Bauen und Umbauen wird verstärkt gefördert.
- Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgesetzt.
- Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden verstärkt.
- Die Maßnahmen des Aktionsplans 2023 zur UN-Behindertenrechtskonvention werden umgesetzt.
- Der Aktionsplan wird mit den Interessenvertretungen behinderter Menschen auf Anpassungsbedarf überprüft.
- Barrierefreiheit bei öffentlichen Landesbauten und Informationen in leicht verständlicher Sprache wird vorangetrieben.
- Der Sport wird in ganzer Breite vom Breiten- und Leistungssport bis zum Behinderten- und Rehasport gefördert.
- Erreichbarkeit und Barrierefreiheit sollen bei Kulturangeboten Priorität haben und bei Förderentscheidungen berücksichtigt werden.
Ohne klare Richtung 3
AfD SN 24
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Alle Behörden und behördlichen Vorgänge werden barrierefrei zugänglich gemacht.
- Gemeinsam mit Unternehmen und Sozialversicherungsträgern werden Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsquote Schwerbehinderter ergriffen.
- Steuererleichterungen und andere Anreize fördern die Einstellung schwerbehinderter Menschen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
BSW SN 10
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Alle sollen barriere- und voraussetzungsfreien Zugang zu den sächsischen Kulturangeboten aller Genres und in allen Lebensräumen erhalten.
- Innovative, generationsübergreifende und gemeindenahe Angebote wie kommunale Wohnprojekte für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu sozialverträglichen Mieten sollen geschaffen werden.
- Das Bundesteilhabegesetz soll umgesetzt werden.
- Der Wechsel zu einem personenzentrierten Leistungssystem für Menschen mit Beeinträchtigung soll vorangetrieben werden.
- Bis zum Inkrafttreten des inklusiven SGB VIII 2028 sollen die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt sein.
- Kindertageseinrichtungen einschließlich Hort sollen inklusiv ausgestaltet werden.
- Ein inklusives Bildungssystem soll Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen lebenslanges Lernen nach ihren Bedarfen ermöglichen.
- Der Arbeitsmarkt soll inklusiv ausgestaltet werden.
- Schulen sollen für die Inklusion an Regelschulen mehr personelle und materielle Ressourcen erhalten.
- Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge werden barrierefrei ausgebaut.
SPD SN 127
Mehr Geld 3
- Mit dem verbesserten Budget für Arbeit erhalten mehr Menschen mit Behinderungen eine tariflich bezahlte, sozialversicherte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Die Nachteilsausgleiche im Landesblindengeldgesetz werden weiter angehoben.
- Es wird eine Förderung für Assistenz im Ehrenamt für Menschen mit Sinneseinschränkungen geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 26
- Der Freistaat soll in die Schaffung bezahlbaren und barrierefreien Wohnraums investieren.
- Eine sächsische Wohnungsbaugesellschaft wird gegründet, die bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum bereitstellt.
- Eine inklusive Kita für alle wird gestaltet.
- Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch Inklusionsbegleiter ausgebaut.
- Gesellschaft und soziale Strukturen werden barrierefrei und inklusiv gestaltet.
- Mit dem verbesserten Budget für Arbeit erhalten mehr Menschen mit Behinderungen eine tariflich bezahlte, sozialversicherte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Das Budget für Arbeit wird um eine Förderung bei Sachinvestitionen ergänzt.
- Investitionsmittel fließen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Schulen.
- Bildung und Lernorte werden kontinuierlich inklusiv weiterentwickelt.
- Die personellen und sächlichen Ressourcen für inklusive Bildung werden ausgebaut.
- Inklusive Maßnahmen in Ausbildungsstätten, Schulen und Hochschulen werden weiter gefördert.
- Barrierefreie Teilhabe wird mit dem Programm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ unterstützt.
- Es wird eine Förderung für Assistenz im Ehrenamt für Menschen mit Sinneseinschränkungen geschaffen.
- Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen wird in allen gesellschaftlichen Bereichen gefördert.
- Kitas, Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen und außerschulische Lernorte werden kontinuierlich inklusiv weiterentwickelt.
- Personal, Räume und Bildungsinhalte werden auf gelebte Inklusion ausgerichtet.
- Alle Frauenschutzeinrichtungen werden barrierefrei ausgebaut.
- Maßnahmen zur Inklusion im Kulturbereich, einschließlich Barrierefreiheit und Einbeziehung von Kultur- und Medienschaffenden mit Behinderungen, werden weiter gefördert.
- Barrierefreiheit, Sicherheit und Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr werden bei der Förderung von Straßenbau und ÖPNV besser berücksichtigt.
- Die Investitionsmittel für Barrierefreiheit werden erhöht, um ÖPNV und Ticketsystem barrierefrei zugänglich zu machen.
- Über Verhütungsmethoden, Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und den Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten soll barrierefrei und altersgerecht informiert werden.
- In Stadt und Land soll es ausreichend altersgerechten, barrierefreien Wohnraum geben.
- In Stadt und Land soll der Nahverkehr barrierefrei sein.
- Die Schaffung barrierefreier Wohnungen wird gefördert.
- Der Gleichheitsgrundsatz der Landesverfassung wird um Diskriminierungsverbote wegen Geschlechtsidentität, Religion, nationaler Herkunft, Alter, sozialer Stellung, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Behinderung ergänzt.
- Der Freistaat investiert in bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum.
Ohne klare Richtung 1
Grüne SN 653
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 51
- Wirklich inklusive Kitas brauchen ausreichend räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen.
- Inklusiv arbeitende Schulen erhalten pauschale Zuweisungen, die sie nach Bedarf in räumliche oder personelle Kapazitäten investieren können.
- Das Land setzt Anreize für Schulbauten, die Inklusion, Binnendifferenzierung sowie individuelles und kooperatives Lernen fördern.
- Hochschulbildung soll inklusiv gestaltet werden.
- Hochschulbauten sollen barrierefrei nutzbar sein.
- Der Zugang zu barrierefreien Lehr- und Lernmaterialien wird uneingeschränkt gewährleistet.
- Eine unkomplizierte, barrierefreie BAföG-Beantragung und volldigitale Bearbeitung durch die Studierendenwerke haben Priorität.
- Für den Sanierungsstau der Hochschulbauten wird eine Gesamtplanung für eine an Nachhaltigkeit und Inklusion orientierte Sanierungsoffensive erstellt.
- Gewaltschutzprozesse werden in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und in Schulen verpflichtend umgesetzt.
- Spezielle Gewaltschutzangebote für unterrepräsentierte Gruppen wie Migranten, Sexarbeiter, Menschen mit Behinderungen, Minderjährige und queere Menschen werden verbessert.
- Umfassende Barrierefreiheit soll die Teilhabe aller unabhängig von Beeinträchtigungen gewährleisten.
- Die Pflicht zur Barrierefreiheit von Webseiten und Anträgen im öffentlichen digitalen Bereich wird umfassend umgesetzt.
- Die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude wird umfassend umgesetzt.
- Die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen in allen Landkreisen und Kommunen wird gefördert.
- Assistenz und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung werden sichergestellt.
- Assistenzstrukturen werden bedarfsgerecht ausgerichtet.
- Die Barrierefreiheit im politischen Bereich wird gestärkt, um den Zugang zur politischen Teilhabe zu erleichtern.
- Barrierefreie Infrastruktur wird beschleunigt ausgebaut und erweitert, insbesondere im ländlichen Raum.
- Für Menschen mit Behinderungen werden mehr Möglichkeiten in Kultur, Sport und Freizeit geschaffen.
- Zugangs- und Teilnahmebarrieren in Kultur, Sport und Freizeit werden abgebaut.
- Kitas, Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen werden barrierefrei modernisiert.
- Inklusive Berufsausbildungen und Studienmöglichkeiten werden geschaffen.
- Nachteilsausgleiche in Ausbildung und Studium werden ausgebaut.
- Barrierearme Bildungsmaterialien werden bereitgestellt.
- Barrierefreie Berufs- und Hochschulinfrastruktur wird geschaffen.
- Barrierefreie Kultur- und Sportangebote werden unterstützt, auch durch Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit.
- Menschen mit Behinderung erhalten bessere Beratung und Berufsorientierung durch Arbeitsagenturen, Schulen und Berufsschulen.
- Der Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt wird durch begleitende Betreuung erfahrener Fachkräfte unterstützt.
- Die Einstellungsquote für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst wird von fünf auf zehn Prozent erhöht.
- In allen Dienststellen des Freistaates wird eine Vertrauensperson bzw. Schwerbehindertenvertretung bereits ab 70 schwerbehinderten Beschäftigten freigestellt.
- Die Lebensbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende werden verbessert, unter anderem durch medizinisches Personal, einheitliche Hausordnungen, Gewaltschutzkonzepte und sichere Räume für besonders marginalisierte Gruppen.
- Die Förderung für mehr Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken wird ausgeweitet.
- Die Regelungen für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen werden verbessert.
- Für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen wird eine angemessene Quote eingeführt.
- Barrierefreie Nachrüstungen in denkmalgeschützten Gebäuden werden erleichtert.
- Architektinnen und Architekten werden beim barrierefreien und altersgerechten Bauen unterstützt.
- In Sachsen wird ein Monitoring für barrierefreie Wohnungen geschaffen.
- Für Künstlerinnen und Künstler in Elternschaft oder mit Behinderung werden Nachteilsausgleiche eingeführt.
- Inklusive Koordinations- und Beratungsangebote sowie Investitionen für barrierefreie Kulturangebote werden verstärkt unterstützt.
- Menschen mit Behinderung werden in Entscheidungen im Kulturbereich einbezogen.
- Es wird gefördert, dass Menschen mit Behinderung entscheidende Positionen einnehmen.
- Freiflächen und schulische Sportstätten werden verstärkt für den Sport geöffnet.
- Freiflächen und schulische Sportstätten werden, wo nötig, ertüchtigt.
- Im Sportstättenbau werden Nachhaltigkeitskriterien, Barrierefreiheit und ökologische Lösungen berücksichtigt.
- Informationen zum Recycling werden einfach und barrierefrei zur Verfügung gestellt.
- Die Barrierefreiheit im ÖPNV wird verbessert, vor allem auf touristisch genutzten Strecken.
- Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedingungen für Menschen mit Behinderung werden nachhaltig verbessert.
- Mobilität wird mit der Verkehrswende klimaschonend, sicher, bezahlbar, schnell und barrierefrei gestaltet.
- Alle Bahnsteige werden durchgängig barrierefrei erreichbar.
- Durch Kampagnen und Barrierenabbau werden mehr Menschen mit Migrationsgeschichte und mit Behinderung für die Verwaltung gewonnen.
- Im Bevölkerungsschutz werden Barrierefreiheit und die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Das Inklusions- und Teilhabegesetz wird zeitgemäß überarbeitet.
- Das Programm „Sachsen Barrierefrei 2030“ wird weiterentwickelt.
- Eine „Dekade der Barrierefreiheit“ mit Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsthemen wird eingeleitet.
- Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedingungen für Menschen mit Behinderungen sollen nachhaltig verbessert werden.
- Verwaltung und öffentlicher Dienst sollen inklusiv sein, sodass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt arbeiten können.
Linke SN 7106
Mehr Geld 11
- Die Entlohnung in Werkstätten soll den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
- Menschen mit Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit sollen bereits ab einem Grad der Behinderung von 70 als gehörlos und anspruchsberechtigt gelten.
- Das Landesblindengeld soll auf 600 Euro monatlich erhöht werden.
- Der Nachteilsausgleich für Sehbehinderte soll auf 250 Euro erhöht werden.
- Der Nachteilsausgleich für Taubblinde soll auf 1000 Euro erhöht werden.
- Der Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen soll auf 600 Euro erhöht werden.
- Der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder soll auf 200 Euro erhöht werden.
- Landesblindengeld und Nachteilsausgleiche sollen jährlich an die Inflationsrate zuzüglich eines Prozentpunkts angepasst werden.
- Für alle Hilfsmittel soll einheitlich ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten.
- Alle Menschen mit Behinderungen sollen vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
- Es sollen mehr bezahlbare, altersgerechte und barrierefreie Wohnungen geschaffen werden.
Mehr Rechte oder Angebote 97
- Menschen mit Behinderungen sollen Zugänge zum ersten Arbeitsmarkt erhalten.
- Das Recht auf freie Berufswahl soll für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden.
- Inklusive Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen sollen durch nachhaltige Förderung abgesichert werden.
- Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen soll als Vergabekriterium im sächsischen Vergaberecht verankert werden.
- Eine sächsische Vermittlungsstelle für Arbeit und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen soll eingerichtet werden.
- Eine landesweite inklusive Jobbörse soll aufgebaut werden.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen sich zum allgemeinen Arbeitsmarkt öffnen.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen als Orte beruflicher Bildung gestaltet werden.
- Außenarbeitsplätze sollen vorrangig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung münden.
- Die Kontrolle, ob Werkstätten Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten und vermitteln, soll deutlich verstärkt werden.
- Werkstattbeschäftigte sollen in Gremien Mitsprache zu Arbeits- und Pausenzeiten sowie Beschäftigungsarten erhalten.
- Die Mitsprache soll sich auf die Freizeitgestaltung in Wohnheimen erstrecken.
- Unternehmen und Behörden sollen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen vorbereitet werden.
- Der öffentliche Nah- und Fernverkehr wird mit barrierefreien und attraktiven Verbindungen ausgebaut, auch als Grundlage für den Tourismus.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Ebenen umgesetzt.
- Inklusion in Kita, Schule und Arbeitswelt wird verwirklicht.
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird garantiert.
- Das Sächsische Inklusionsgesetz gilt auch auf kommunaler Ebene.
- Die Herstellung von Barrierefreiheit in Arztpraxen soll besser unterstützt werden.
- Ein barrierefreies und von Diskriminierung und Übergriffigkeit freies Gesundheitswesen wird angestrebt.
- Mehr Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit erhalten, Gesundheitsberufe zu ergreifen.
- Menschen mit Behinderungen sollen aus abgeschlossenen Sonderwelten in eine Gesellschaft für alle geholt werden.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen politischen Ebenen umgesetzt werden.
- Trennende Strukturen in Arbeit, Wohnen und Bildung, die Menschen mit Behinderungen ausschließen, sollen abgeschafft werden.
- Die Geltung des Sächsischen Inklusionsgesetzes soll auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden.
- Die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen bei allen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung konsequent berücksichtigt werden.
- Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes soll auf Basis von Evaluationsstudien nachgebessert werden.
- Barrierefreiheit soll in sämtlichen Lebensbereichen vollständig umgesetzt werden.
- Barrierefreiheit soll bei der Planung neuer Bauprojekte von Beginn an zwingend berücksichtigt werden.
- Die DIN 18040 zu barrierefreiem Planen, Bauen und Wohnen soll in das sächsische Baurecht überführt werden.
- Es sollen Gutachten- und Beratungsstellen für Barrierefreiheit geschaffen werden, die in der Planungsphase verpflichtend zu konsultieren sind.
- Es soll deutlich mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen werden.
- Inklusive Wohnquartiere, Wohngemeinschaften und Wohnprojekte sollen gefördert werden.
- Förderprogramme sollen den barrierefreien Umbau von Wohnraum auch personenunabhängig finanziell unterstützen.
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll im öffentlichen und privaten Bereich verbindlich umgesetzt werden.
- Die digitale Barrierefreiheit soll schneller vorankommen.
- Das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen soll umgesetzt werden.
- Ein qualitativ hochwertiges, inklusives Bildungssystem soll in allen Bildungsbereichen geschaffen werden.
- Die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.
- Die Übersetzung behördlicher Dokumente und Websites in Leichte Sprache soll ausgebaut werden.
- Bei allen politischen Veranstaltungen sollen standardmäßig Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden.
- Parteiprogramme zu Kommunal- und Landtagswahlen sollen verpflichtend in Gebärdensprache übersetzt werden.
- Eine inklusive berufliche Bildung soll den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.
- Menschen mit Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit sollen bereits ab einem Grad der Behinderung von 70 als gehörlos und anspruchsberechtigt gelten.
- Assistenzen für Taubblinde sollen für 20 Stunden je Woche bewilligt werden.
- Beratungsangebote zu Partnerschaft, Sexualaufklärung, Familienplanung und Schwangerschaft für Menschen mit Behinderungen sollen geschaffen werden.
- Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums soll gesetzlich vorgeschrieben werden.
- Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums soll ausreichend finanziert werden.
- Es sollen mehr bezahlbare, altersgerechte und barrierefreie Wohnungen geschaffen werden.
- Die Förderung des Umbaus zu altersgerechten und barrierefreien Wohnungen wird erleichtert.
- Die Förderung des Umbaus zu altersgerechten und barrierefreien Wohnungen wird deutlich erhöht.
- Alle Busse und Bahnen werden barrierefrei erreichbar.
- Der ÖPNV wird einschließlich der Wege zu und von den Haltestellen vollständig barrierefrei.
- Für barrierefreie Mobilität werden Wegeführungen mit Blindenleitstreifen, Bordsteinabsenkungen, barrierefreien Fahrkartenautomaten und rollstuhlgerechten Parkplätzen geschaffen.
- Die Schutzziele im Bevölkerungsschutz werden so definiert, dass sie Menschen mit Behinderungen einschließen.
- Menschen mit Behinderungen können in den aktiven Dienst im Bevölkerungsschutz eingebunden werden.
- Barrierefreie Warnsysteme, die auch Menschen mit Behinderungen erreichen, werden eingeführt.
- Eine Schule für alle wird eingeführt, an der alle Kinder unabhängig von Herkunft, Migrationsgeschichte oder Förderbedarf gemeinsam lernen.
- Jede Kindertageseinrichtung erhält zusätzliches Personal und Ressourcen für Kinder mit Behinderungen, ohne deutsche Muttersprache und mit Fluchterfahrung.
- Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf werden in Kitas inklusiv mit anderen Kindern betreut und individuell gefördert.
- Personalschlüssel sowie bauliche Gestaltung und Ausstattung von Kitas und Kindertagespflegestellen werden an die inklusive Betreuung angepasst.
- Das Recht auf inklusive Beschulung wird im Sächsischen Schulgesetz verankert.
- Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können in Regelschulen aufgenommen werden.
- Regelschulen werden für inklusive Bildung umfassend ausgestattet.
- Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterrichten auch an regulären Schulen.
- Schulgebäude werden barrierefrei gestaltet.
- Die Deutsche Gebärdensprache wird als Fremdsprache anerkannt.
- Gehörlose Schülerinnen und Schüler erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Beschulung in Gebärdensprache.
- Ein inklusives Ausbildungssystem für Menschen mit Behinderungen wird etabliert.
- Berufsschulen werden für inklusive Ausbildung angemessen ausgestattet.
- Die beruflichen Bildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden um flexible Wege zu einem berufsqualifizierenden Abschluss erweitert.
- Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erhalten einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.
- Im Hochschulrecht wird die Rückkehr nach krankheitsbedingter Studienunterbrechung verankert.
- Campus und Lehre werden barrierefrei.
- Die digitale Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut und sichergestellt.
- Barrierefreie Wahllokale in den Kommunen werden gesetzlich vorgeschrieben.
- Das Land unterstützt die Einrichtung barrierefreier Wahllokale finanziell.
- Politische Information und Bildung werden barrierefrei und in Leichter Sprache zugänglich gemacht.
- Auf kommunaler Ebene werden flächendeckend hauptamtliche Inklusionsbeauftragte berufen.
- Ehrenamtliche Inklusionsbeiräte, vor allem mit Menschen mit Behinderungen besetzt, werden eingerichtet.
- Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen wird im Sächsischen Inklusionsgesetz, in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung stärker verankert.
- Zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung wird eine Fachstelle „Politische Bildung inklusiv“ eingerichtet.
- Petitionen können auch in Brailleschrift, mündlich oder in Gebärdensprache eingereicht werden.
- Schutzeinrichtungen werden barrierefrei ausgebaut.
- Inklusive Strukturen werden geschaffen.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt.
- Gesetze, Verordnungen und Praktiken werden auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und bei Bedarf angepasst.
- Kindern mit besonderen Förder- oder Inklusionsbedürfnissen werden das Recht auf Teilhabe und auf gutes Aufwachsen garantiert.
- Die Diversität innerhalb der Polizei wird erhöht.
- Die Polizei öffnet sich für Menschen, die wegen Geschlecht, Sexualität, Beeinträchtigung oder Herkunft bislang unterrepräsentiert sind.
- Der Zugang zu Kunst und Kultur wird inklusiv gestaltet.
- Museen und Gedenkstätten werden möglichst barrierefrei gestaltet.
- Inklusive Führungen durch Menschen mit Behinderungen in Gedenkstätten werden gefördert.
- Vereine im Behindertensport werden besonders unterstützt.
- Sportstätten werden für Sporttreibende und Besucher barrierefrei.
- Menschen mit Behinderungen finden im Sport weniger Barrieren vor.
- Für Integration und Inklusion im Sport wird ein Sonderförderprogramm aufgelegt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am politischen, sozialen und kulturellen Leben teilhaben.
- Das Sächsische Inklusionsgesetz soll überarbeitet werden.
- Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilhaben.
- Die Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sollen kritisch geprüft werden.
- Das sächsische Landesblindengeldgesetz soll überarbeitet und modernisiert werden.
- Die Situation autistischer Menschen in Sachsen soll verbessert werden.
FW SN 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Bau und Errichtung barrierefreier Mehrgenerationenhäuser mit Gemeinschaftsflächen werden gefördert und beraten.
- Die Kommunen erstellen Aktionspläne für Barrierefreiheit.
- Maßnahmen für Inklusion und Integration werden schon im frühen Kindesalter gestärkt.
- Die Inklusion wird auch in der beruflichen Bildung gestärkt.
- Der Behindertensport wird gestärkt und stärker anerkannt.
FDP SN 114
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Investitionen privater Anbieter, die touristische Ziele für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Familien mit Kinderwagen zugänglicher machen, werden unterstützt.
- Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln wird für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Familien mit Kinderwagen erleichtert.
- Für digitale Lehrmaterialien werden Richtlinien und Standards unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Datenschutz geschaffen.
- Inklusion wird von Anfang an ermöglicht.
- In jeder Gemeinde gibt es mindestens eine Kindertagesstätte mit einem heilpädagogisch zusatzausgebildeten Erzieher.
- Kita-Gebäude werden barrierefrei ausgestattet.
- Beim Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich werden die Bedürfnisse aller Generationen berücksichtigt.
- Die Schaffung barrierefreien Wohnraums wird erleichtert.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in Sachsen umgesetzt.
- Über das Landesinklusionsgesetz hinaus wird ein Landesinklusionsplan mit transparenter Darstellung der Zielerreichung eingeführt.
- Bestehende Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung werden grundsätzlich digital erreichbar gemacht.
- Menschen mit Behinderung sollen weitgehend in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden.
- Gleichberechtigungsmaßnahmen werden unter Einbezug von Familien und Menschen mit Beeinträchtigung organisiert.
- Barrierefreie Bauweise erhält Vorrang vor anderen Belangen wie dem Denkmalschutz.
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 616
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Menschen mit Beeinträchtigungen sollen möglichst selbstbestimmt am Arbeitsmarkt teilhaben.
- Für die inklusive Weiterentwicklung der Kita-Konzepte wird ein Leitfaden bereitgestellt.
- Die Situation Studierender mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten soll verbessert werden.
- Barrierefreies Bauen und Umbauen wird verstärkt gefördert.
- Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird in allen Gesellschaftsbereichen gefördert.
- Der Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Bundesteilhabegesetz wird umgesetzt.
- Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe mit barrierefrei erreichbaren Einrichtungen wird gefördert.
- Barrierefreiheit, etwa bei Landesgebäuden und Informationen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache, wird vorangetrieben.
- Dem Landtag wird empfohlen, mehr Gebärdendolmetscher bei Plenarsitzungen zu prüfen.
- Informationen zu Sexualität, Verhütung, Schwangerenhilfe und Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten werden breit, barrierefrei und altersgerecht vermittelt.
- Die Gedenkstätten werden zu modernen und inklusiven Lernorten entwickelt.
- In Kunst und Kultur soll Barrierefreiheit geschaffen werden.
- Kultur- und Medienschaffende mit Behinderungen werden gezielt gefördert.
- Der Sport wird in seiner Gesamtheit vom Breiten- und Leistungssport bis zum Behinderten- und Rehabilitationssport gefördert.
Ohne klare Richtung 5
- Das Inklusionsmonitoring wird fortgesetzt und das Schulrecht auf dieser Grundlage angepasst.
- Eine landesweite Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ wird in Auftrag gegeben.
- Das Sächsische Inklusionsgesetz wird bis 2027 novelliert.
- Die gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Menschen mit Behinderungen erhält mehr Aufmerksamkeit.
- Die Bewusstseinsbildung für Inklusion wird gefördert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht