Zum Inhalt

Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU SN ​312
AfD SN ​24
BSW SN ​​10
SPD SN ​127
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Der Freistaat soll in die Schaffung bezahlbaren und barrierefreien Wohnraums investieren.
  2. Eine sächsische Wohnungsbaugesellschaft wird gegründet, die bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum bereitstellt.
  3. Eine inklusive Kita für alle wird gestaltet.
  4. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch Inklusionsbegleiter ausgebaut.
  5. Gesellschaft und soziale Strukturen werden barrierefrei und inklusiv gestaltet.
  6. Mit dem verbesserten Budget für Arbeit erhalten mehr Menschen mit Behinderungen eine tariflich bezahlte, sozialversicherte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  7. Das Budget für Arbeit wird um eine Förderung bei Sachinvestitionen ergänzt.
  8. Investitionsmittel fließen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Schulen.
  9. Bildung und Lernorte werden kontinuierlich inklusiv weiterentwickelt.
  10. Die personellen und sächlichen Ressourcen für inklusive Bildung werden ausgebaut.
  11. Inklusive Maßnahmen in Ausbildungsstätten, Schulen und Hochschulen werden weiter gefördert.
  12. Barrierefreie Teilhabe wird mit dem Programm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ unterstützt.
  13. Es wird eine Förderung für Assistenz im Ehrenamt für Menschen mit Sinneseinschränkungen geschaffen.
  14. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen wird in allen gesellschaftlichen Bereichen gefördert.
  15. Kitas, Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen und außerschulische Lernorte werden kontinuierlich inklusiv weiterentwickelt.
  16. Personal, Räume und Bildungsinhalte werden auf gelebte Inklusion ausgerichtet.
  17. Alle Frauenschutzeinrichtungen werden barrierefrei ausgebaut.
  18. Maßnahmen zur Inklusion im Kulturbereich, einschließlich Barrierefreiheit und Einbeziehung von Kultur- und Medienschaffenden mit Behinderungen, werden weiter gefördert.
  19. Barrierefreiheit, Sicherheit und Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr werden bei der Förderung von Straßenbau und ÖPNV besser berücksichtigt.
  20. Die Investitionsmittel für Barrierefreiheit werden erhöht, um ÖPNV und Ticketsystem barrierefrei zugänglich zu machen.
  21. Über Verhütungsmethoden, Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und den Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten soll barrierefrei und altersgerecht informiert werden.
  22. In Stadt und Land soll es ausreichend altersgerechten, barrierefreien Wohnraum geben.
  23. In Stadt und Land soll der Nahverkehr barrierefrei sein.
  24. Die Schaffung barrierefreier Wohnungen wird gefördert.
  25. Der Gleichheitsgrundsatz der Landesverfassung wird um Diskriminierungsverbote wegen Geschlechtsidentität, Religion, nationaler Herkunft, Alter, sozialer Stellung, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Behinderung ergänzt.
  26. Der Freistaat investiert in bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum.
Ohne klare Richtung 1
Grüne SN ​653
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 51
  1. Wirklich inklusive Kitas brauchen ausreichend räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen.
  2. Inklusiv arbeitende Schulen erhalten pauschale Zuweisungen, die sie nach Bedarf in räumliche oder personelle Kapazitäten investieren können.
  3. Das Land setzt Anreize für Schulbauten, die Inklusion, Binnendifferenzierung sowie individuelles und kooperatives Lernen fördern.
  4. Hochschulbildung soll inklusiv gestaltet werden.
  5. Hochschulbauten sollen barrierefrei nutzbar sein.
  6. Der Zugang zu barrierefreien Lehr- und Lernmaterialien wird uneingeschränkt gewährleistet.
  7. Eine unkomplizierte, barrierefreie BAföG-Beantragung und volldigitale Bearbeitung durch die Studierendenwerke haben Priorität.
  8. Für den Sanierungsstau der Hochschulbauten wird eine Gesamtplanung für eine an Nachhaltigkeit und Inklusion orientierte Sanierungsoffensive erstellt.
  9. Gewaltschutzprozesse werden in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und in Schulen verpflichtend umgesetzt.
  10. Spezielle Gewaltschutzangebote für unterrepräsentierte Gruppen wie Migranten, Sexarbeiter, Menschen mit Behinderungen, Minderjährige und queere Menschen werden verbessert.
  11. Umfassende Barrierefreiheit soll die Teilhabe aller unabhängig von Beeinträchtigungen gewährleisten.
  12. Die Pflicht zur Barrierefreiheit von Webseiten und Anträgen im öffentlichen digitalen Bereich wird umfassend umgesetzt.
  13. Die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude wird umfassend umgesetzt.
  14. Die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen in allen Landkreisen und Kommunen wird gefördert.
  15. Assistenz und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung werden sichergestellt.
  16. Assistenzstrukturen werden bedarfsgerecht ausgerichtet.
  17. Die Barrierefreiheit im politischen Bereich wird gestärkt, um den Zugang zur politischen Teilhabe zu erleichtern.
  18. Barrierefreie Infrastruktur wird beschleunigt ausgebaut und erweitert, insbesondere im ländlichen Raum.
  19. Für Menschen mit Behinderungen werden mehr Möglichkeiten in Kultur, Sport und Freizeit geschaffen.
  20. Zugangs- und Teilnahmebarrieren in Kultur, Sport und Freizeit werden abgebaut.
  21. Kitas, Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen werden barrierefrei modernisiert.
  22. Inklusive Berufsausbildungen und Studienmöglichkeiten werden geschaffen.
  23. Nachteilsausgleiche in Ausbildung und Studium werden ausgebaut.
  24. Barrierearme Bildungsmaterialien werden bereitgestellt.
  25. Barrierefreie Berufs- und Hochschulinfrastruktur wird geschaffen.
  26. Barrierefreie Kultur- und Sportangebote werden unterstützt, auch durch Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit.
  27. Menschen mit Behinderung erhalten bessere Beratung und Berufsorientierung durch Arbeitsagenturen, Schulen und Berufsschulen.
  28. Der Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt wird durch begleitende Betreuung erfahrener Fachkräfte unterstützt.
  29. Die Einstellungsquote für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst wird von fünf auf zehn Prozent erhöht.
  30. In allen Dienststellen des Freistaates wird eine Vertrauensperson bzw. Schwerbehindertenvertretung bereits ab 70 schwerbehinderten Beschäftigten freigestellt.
  31. Die Lebensbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende werden verbessert, unter anderem durch medizinisches Personal, einheitliche Hausordnungen, Gewaltschutzkonzepte und sichere Räume für besonders marginalisierte Gruppen.
  32. Die Förderung für mehr Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken wird ausgeweitet.
  33. Die Regelungen für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen werden verbessert.
  34. Für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen wird eine angemessene Quote eingeführt.
  35. Barrierefreie Nachrüstungen in denkmalgeschützten Gebäuden werden erleichtert.
  36. Architektinnen und Architekten werden beim barrierefreien und altersgerechten Bauen unterstützt.
  37. In Sachsen wird ein Monitoring für barrierefreie Wohnungen geschaffen.
  38. Für Künstlerinnen und Künstler in Elternschaft oder mit Behinderung werden Nachteilsausgleiche eingeführt.
  39. Inklusive Koordinations- und Beratungsangebote sowie Investitionen für barrierefreie Kulturangebote werden verstärkt unterstützt.
  40. Menschen mit Behinderung werden in Entscheidungen im Kulturbereich einbezogen.
  41. Es wird gefördert, dass Menschen mit Behinderung entscheidende Positionen einnehmen.
  42. Freiflächen und schulische Sportstätten werden verstärkt für den Sport geöffnet.
  43. Freiflächen und schulische Sportstätten werden, wo nötig, ertüchtigt.
  44. Im Sportstättenbau werden Nachhaltigkeitskriterien, Barrierefreiheit und ökologische Lösungen berücksichtigt.
  45. Informationen zum Recycling werden einfach und barrierefrei zur Verfügung gestellt.
  46. Die Barrierefreiheit im ÖPNV wird verbessert, vor allem auf touristisch genutzten Strecken.
  47. Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedingungen für Menschen mit Behinderung werden nachhaltig verbessert.
  48. Mobilität wird mit der Verkehrswende klimaschonend, sicher, bezahlbar, schnell und barrierefrei gestaltet.
  49. Alle Bahnsteige werden durchgängig barrierefrei erreichbar.
  50. Durch Kampagnen und Barrierenabbau werden mehr Menschen mit Migrationsgeschichte und mit Behinderung für die Verwaltung gewonnen.
  51. Im Bevölkerungsschutz werden Barrierefreiheit und die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Linke SN ​7106
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 97
  1. Menschen mit Behinderungen sollen Zugänge zum ersten Arbeitsmarkt erhalten.
  2. Das Recht auf freie Berufswahl soll für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden.
  3. Inklusive Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen sollen durch nachhaltige Förderung abgesichert werden.
  4. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen soll als Vergabekriterium im sächsischen Vergaberecht verankert werden.
  5. Eine sächsische Vermittlungsstelle für Arbeit und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen soll eingerichtet werden.
  6. Eine landesweite inklusive Jobbörse soll aufgebaut werden.
  7. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen sich zum allgemeinen Arbeitsmarkt öffnen.
  8. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen als Orte beruflicher Bildung gestaltet werden.
  9. Außenarbeitsplätze sollen vorrangig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung münden.
  10. Die Kontrolle, ob Werkstätten Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten und vermitteln, soll deutlich verstärkt werden.
  11. Werkstattbeschäftigte sollen in Gremien Mitsprache zu Arbeits- und Pausenzeiten sowie Beschäftigungsarten erhalten.
  12. Die Mitsprache soll sich auf die Freizeitgestaltung in Wohnheimen erstrecken.
  13. Unternehmen und Behörden sollen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen vorbereitet werden.
  14. Der öffentliche Nah- und Fernverkehr wird mit barrierefreien und attraktiven Verbindungen ausgebaut, auch als Grundlage für den Tourismus.
  15. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Ebenen umgesetzt.
  16. Inklusion in Kita, Schule und Arbeitswelt wird verwirklicht.
  17. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird garantiert.
  18. Das Sächsische Inklusionsgesetz gilt auch auf kommunaler Ebene.
  19. Die Herstellung von Barrierefreiheit in Arztpraxen soll besser unterstützt werden.
  20. Ein barrierefreies und von Diskriminierung und Übergriffigkeit freies Gesundheitswesen wird angestrebt.
  21. Mehr Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit erhalten, Gesundheitsberufe zu ergreifen.
  22. Menschen mit Behinderungen sollen aus abgeschlossenen Sonderwelten in eine Gesellschaft für alle geholt werden.
  23. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen politischen Ebenen umgesetzt werden.
  24. Trennende Strukturen in Arbeit, Wohnen und Bildung, die Menschen mit Behinderungen ausschließen, sollen abgeschafft werden.
  25. Die Geltung des Sächsischen Inklusionsgesetzes soll auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden.
  26. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen bei allen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung konsequent berücksichtigt werden.
  27. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes soll auf Basis von Evaluationsstudien nachgebessert werden.
  28. Barrierefreiheit soll in sämtlichen Lebensbereichen vollständig umgesetzt werden.
  29. Barrierefreiheit soll bei der Planung neuer Bauprojekte von Beginn an zwingend berücksichtigt werden.
  30. Die DIN 18040 zu barrierefreiem Planen, Bauen und Wohnen soll in das sächsische Baurecht überführt werden.
  31. Es sollen Gutachten- und Beratungsstellen für Barrierefreiheit geschaffen werden, die in der Planungsphase verpflichtend zu konsultieren sind.
  32. Es soll deutlich mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen werden.
  33. Inklusive Wohnquartiere, Wohngemeinschaften und Wohnprojekte sollen gefördert werden.
  34. Förderprogramme sollen den barrierefreien Umbau von Wohnraum auch personenunabhängig finanziell unterstützen.
  35. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll im öffentlichen und privaten Bereich verbindlich umgesetzt werden.
  36. Die digitale Barrierefreiheit soll schneller vorankommen.
  37. Das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen soll umgesetzt werden.
  38. Ein qualitativ hochwertiges, inklusives Bildungssystem soll in allen Bildungsbereichen geschaffen werden.
  39. Die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.
  40. Die Übersetzung behördlicher Dokumente und Websites in Leichte Sprache soll ausgebaut werden.
  41. Bei allen politischen Veranstaltungen sollen standardmäßig Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden.
  42. Parteiprogramme zu Kommunal- und Landtagswahlen sollen verpflichtend in Gebärdensprache übersetzt werden.
  43. Eine inklusive berufliche Bildung soll den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.
  44. Menschen mit Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit sollen bereits ab einem Grad der Behinderung von 70 als gehörlos und anspruchsberechtigt gelten.
  45. Assistenzen für Taubblinde sollen für 20 Stunden je Woche bewilligt werden.
  46. Beratungsangebote zu Partnerschaft, Sexualaufklärung, Familienplanung und Schwangerschaft für Menschen mit Behinderungen sollen geschaffen werden.
  47. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums soll gesetzlich vorgeschrieben werden.
  48. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums soll ausreichend finanziert werden.
  49. Es sollen mehr bezahlbare, altersgerechte und barrierefreie Wohnungen geschaffen werden.
  50. Die Förderung des Umbaus zu altersgerechten und barrierefreien Wohnungen wird erleichtert.
  51. Die Förderung des Umbaus zu altersgerechten und barrierefreien Wohnungen wird deutlich erhöht.
  52. Alle Busse und Bahnen werden barrierefrei erreichbar.
  53. Der ÖPNV wird einschließlich der Wege zu und von den Haltestellen vollständig barrierefrei.
  54. Für barrierefreie Mobilität werden Wegeführungen mit Blindenleitstreifen, Bordsteinabsenkungen, barrierefreien Fahrkartenautomaten und rollstuhlgerechten Parkplätzen geschaffen.
  55. Die Schutzziele im Bevölkerungsschutz werden so definiert, dass sie Menschen mit Behinderungen einschließen.
  56. Menschen mit Behinderungen können in den aktiven Dienst im Bevölkerungsschutz eingebunden werden.
  57. Barrierefreie Warnsysteme, die auch Menschen mit Behinderungen erreichen, werden eingeführt.
  58. Eine Schule für alle wird eingeführt, an der alle Kinder unabhängig von Herkunft, Migrationsgeschichte oder Förderbedarf gemeinsam lernen.
  59. Jede Kindertageseinrichtung erhält zusätzliches Personal und Ressourcen für Kinder mit Behinderungen, ohne deutsche Muttersprache und mit Fluchterfahrung.
  60. Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf werden in Kitas inklusiv mit anderen Kindern betreut und individuell gefördert.
  61. Personalschlüssel sowie bauliche Gestaltung und Ausstattung von Kitas und Kindertagespflegestellen werden an die inklusive Betreuung angepasst.
  62. Das Recht auf inklusive Beschulung wird im Sächsischen Schulgesetz verankert.
  63. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können in Regelschulen aufgenommen werden.
  64. Regelschulen werden für inklusive Bildung umfassend ausgestattet.
  65. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterrichten auch an regulären Schulen.
  66. Schulgebäude werden barrierefrei gestaltet.
  67. Die Deutsche Gebärdensprache wird als Fremdsprache anerkannt.
  68. Gehörlose Schülerinnen und Schüler erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Beschulung in Gebärdensprache.
  69. Ein inklusives Ausbildungssystem für Menschen mit Behinderungen wird etabliert.
  70. Berufsschulen werden für inklusive Ausbildung angemessen ausgestattet.
  71. Die beruflichen Bildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden um flexible Wege zu einem berufsqualifizierenden Abschluss erweitert.
  72. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erhalten einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.
  73. Im Hochschulrecht wird die Rückkehr nach krankheitsbedingter Studienunterbrechung verankert.
  74. Campus und Lehre werden barrierefrei.
  75. Die digitale Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut und sichergestellt.
  76. Barrierefreie Wahllokale in den Kommunen werden gesetzlich vorgeschrieben.
  77. Das Land unterstützt die Einrichtung barrierefreier Wahllokale finanziell.
  78. Politische Information und Bildung werden barrierefrei und in Leichter Sprache zugänglich gemacht.
  79. Auf kommunaler Ebene werden flächendeckend hauptamtliche Inklusionsbeauftragte berufen.
  80. Ehrenamtliche Inklusionsbeiräte, vor allem mit Menschen mit Behinderungen besetzt, werden eingerichtet.
  81. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen wird im Sächsischen Inklusionsgesetz, in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung stärker verankert.
  82. Zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung wird eine Fachstelle „Politische Bildung inklusiv“ eingerichtet.
  83. Petitionen können auch in Brailleschrift, mündlich oder in Gebärdensprache eingereicht werden.
  84. Schutzeinrichtungen werden barrierefrei ausgebaut.
  85. Inklusive Strukturen werden geschaffen.
  86. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt.
  87. Gesetze, Verordnungen und Praktiken werden auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und bei Bedarf angepasst.
  88. Kindern mit besonderen Förder- oder Inklusionsbedürfnissen werden das Recht auf Teilhabe und auf gutes Aufwachsen garantiert.
  89. Die Diversität innerhalb der Polizei wird erhöht.
  90. Die Polizei öffnet sich für Menschen, die wegen Geschlecht, Sexualität, Beeinträchtigung oder Herkunft bislang unterrepräsentiert sind.
  91. Der Zugang zu Kunst und Kultur wird inklusiv gestaltet.
  92. Museen und Gedenkstätten werden möglichst barrierefrei gestaltet.
  93. Inklusive Führungen durch Menschen mit Behinderungen in Gedenkstätten werden gefördert.
  94. Vereine im Behindertensport werden besonders unterstützt.
  95. Sportstätten werden für Sporttreibende und Besucher barrierefrei.
  96. Menschen mit Behinderungen finden im Sport weniger Barrieren vor.
  97. Für Integration und Inklusion im Sport wird ein Sonderförderprogramm aufgelegt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
FW SN ​​5
FDP SN ​114
Mehr Rechte oder Angebote 14
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag ​616
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de