Menschen mit Behinderung
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 33
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
AfD 17
Mehr Geld 5
- Das Landesblindengeld wird an die Inflationsrate gekoppelt dynamisiert.
- Das Landesblindengeld wird am bundesdeutschen Durchschnitt ausgerichtet und zunächst auf mindestens 500 Euro angehoben.
- Brandenburg führt ein Sehbehindertengeld ein.
- Brandenburg führt ein Taubblindengeld ein.
- Das Lohnniveau in Werkstätten für behinderte Menschen wird erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW 13
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Alle haben ein Recht auf barriere- und voraussetzungsfreien Zugang zu Kulturangeboten aller Genres in allen Lebensräumen.
- Alle Arztpraxen sind barrierefrei erreichbar.
- Es entstehen generationsübergreifende, gemeindenahe Angebote wie kommunale Wohnprojekte für altersgerechtes, barrierefreies Wohnen zu sozialverträglichen Mieten.
- Das Bundesteilhabegesetz wird umgesetzt.
- Der Wechsel zu einem personenzentrierten Leistungssystem für Menschen mit Beeinträchtigung wird vorangetrieben.
- Die Kinder- und Jugendhilfe wird inklusiv ausgestaltet.
- Kindertageseinrichtungen einschließlich Hort werden inklusiv ausgestaltet.
- Das Bildungssystem wird inklusiv gestaltet, sodass Kinder mit besonderen Bedürfnissen nach ihrem individuellen Bedarf lernen.
- Der Arbeitsmarkt wird inklusiv ausgestaltet.
- Schulen sollen für die Inklusion an Regelschulen mehr personelle und materielle Ressourcen erhalten.
- Studierendenwerke sollen bei der Schaffung günstigen Wohnraums, insbesondere für Studierende mit Behinderung und mit Kindern, unterstützt werden.
- Zugänge zu Bahnhöfen und Haltestellen sollen barrierefrei ausgebaut werden.
- Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs sollen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst werden.
CDU 18
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Barrierefreiheit wird weiter ausgebaut.
- Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen wird in allen Bereichen gefördert und durchgesetzt.
- Auch der Zugang zur Arbeit für Menschen mit Einschränkungen wird verbessert.
- Die Lebenssituation von Menschen mit Einschränkungen wird mit den Verbänden verbessert.
- Barrierefreiheit wird ausgebaut; Kommunen werden dabei im öffentlichen Raum und im Nahverkehr unterstützt.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung stellen im Berufsbildungsbereich ein einheitliches Zertifikat aus.
- Dieses Zertifikat wird mit den Kammern für den ersten Arbeitsmarkt anerkannt.
- Der altengerechte und barrierefreie Umbau von Wohnungen wird unterstützt.
Ohne klare Richtung 1
Grüne 533
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 31
- Es werden barrierearme, einfache und innovative Mobilitätsangebote geschaffen, die vor Ort alltagstauglich sind.
- Fußverkehr und Schulwege werden mit neuen Konzepten sicherer und barriereärmer.
- Öffentlich geförderte Neubauten werden möglichst barrierefrei gebaut.
- Medizinische Einrichtungen, Praxen und Versorgungszentren werden barrierefrei gestaltet.
- Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sollen inklusiv sein und Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen.
- Menschen mit Behinderungen sollen im Sport inkludiert werden.
- Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen sollen individuelle Beratung zu Pflegeunterstützung und Antragstellung in ihrer Muttersprache oder mit Dolmetschern erhalten.
- Besonders schutzbedürftige Menschen wie unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Menschen mit Behinderung und queere Personen sollen in kommunalen Willkommenszentren Unterstützung finden.
- Für Frauen mit Behinderungen sollen barrierefreie Schutzwohnmöglichkeiten geschaffen werden.
- In der Kulturpolitik sollen Barrierefreiheit, Familienfreundlichkeit und die Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen deutlich verbessert werden.
- Das Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz wird zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickelt.
- Das behindertenpolitische Maßnahmenpaket MAP 3.0 wird tatkräftig umgesetzt.
- Eine unabhängige Monitoringstelle prüft das Inklusionsgesetz und die Umsetzung des MAP 3.0 auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
- Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird stärker gefördert.
- Mit Werkstätten für behinderte Menschen werden verbindliche Übergangsquoten in den allgemeinen Arbeitsmarkt vereinbart.
- Inklusive Wohnprojekte werden gefördert.
- In allen offiziellen Gremien zur Behindertenpolitik in Brandenburg ist mindestens eine Person mit Behinderung stimmberechtigtes Mitglied.
- Menschen mit Behinderungen können sich stärker selbst vertreten.
- Schulen werden beim inklusiven Lernen, bei der Digitalisierung und bei der Demokratiebildung besser.
- Einrichtungen, in denen Kinder zuerst Deutsch lernen, Schüler*innen mit Behinderungen lernen oder Familien besondere Hilfen brauchen, werden besonders unterstützt.
- Alle Kinder lernen unabhängig von sozialer Lage, Herkunft, Behinderung, Religion, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung gemeinsam in einer Schule.
- Gemeinsames Lernen aller Schüler*innen an Regelschulen erhält gesetzlichen Vorrang vor Förderschulen.
- In jedem Landkreis gibt es mindestens eine Grundschule und eine weiterführende Schule, die besonders auf Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorbereitet sind.
- Inklusive Schwerpunktschulen werden vorrangig in Schulzentren geschaffen.
- Im gesamten Schulbereich wird Barrierefreiheit geschaffen.
- Für Schüler*innen in Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ oder „Lernen“ werden eigene kompetenzorientierte Schulabschlüsse geschaffen.
- Die Hochschulen in Brandenburg werden barrierefrei.
- Jeder Hochschulcampus wird physisch barrierefrei gestaltet.
- Für die Barrierefreiheit der Hochschulen werden stärker die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt.
- Die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt wird verbessert.
- Landeseigene Webangebote setzen konsequent Standards der digitalen Barrierefreiheit um.
Bleibt wie bisher 3
Linke 2
FW 112
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Öffentliche Verwaltungen setzen die Vorgaben für barrierefreie, leicht verständliche und einfach nutzbare Internetangebote um.
- Das vom Land finanzierte Angebot von Gebärdensprachdolmetschern soll genutzt werden.
- Menschen mit Behinderung sollen als Experten in eigener Sache an infrastrukturellen Planungen und Bauvorhaben der Kommunen beteiligt werden.
- Fördergelder sollen strikt an Barrierefreiheit gebunden werden.
- Die barrierefreie Gestaltung des Nahverkehrs wird in der kommenden Legislaturperiode mit verstärkter finanzieller Unterstützung des Landes nachgeholt.
- Jedes Kind soll eine Regelschule besuchen können und nicht wegen Personal- oder Konzeptmangels oder baulicher Hindernisse fern vom Wohnort beschult werden.
- Für Menschen mit Behinderung werden Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt geschaffen.
- Für Unternehmen werden Beratungsangebote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geschaffen.
- Der Selbstvertretungsanspruch und die Mitsprache von Menschen mit Behinderung in allen sie betreffenden Fragen werden umgesetzt.
- Die Kommunalverfassung sieht mehr Mitwirkungsrechte für Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung vor.
- Ein Mindeststandard soll Menschen mit Lernbehinderung, Körperbehinderung und Hochbegabten gleichermaßen gerecht werden.
- Der Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Personennahverkehr wird flächendeckend barrierefrei ermöglicht und erleichtert.
FDP 214
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Inklusionsmaßnahmen werden an öffentlichen und privaten Schulen gleichberechtigt gefördert.
- Bildungs- und Weiterbildungsstätten werden barrierefrei und mit dem Nahverkehr erreichbar.
- Die Einbeziehung mobilitätseingeschränkter Personen und Senioren in das Fifty-Fifty-Taxi wird geprüft.
- Bei der Neugestaltung von Stadtgebieten, ÖPNV und Haltepunkten werden die Bedürfnisse Älterer und Hilfsbedürftiger stärker beachtet.
- Die Fahrzeugqualität im ÖPNV wird hinsichtlich Barrierefreiheit, Sauberkeit, Sicherheit und WLAN kontinuierlich verbessert.
- Bahnhöfe und Zugangswege werden barrierefrei umgebaut.
- Moderne Sportstätten mit barrierefreien Zugängen, geringerem Energieverbrauch und attraktiven Bewegungsangeboten werden verstärkt gefördert.
- Eine barrierefreie Umgebung vom Nahverkehr bis zu öffentlichen Gebäuden und privaten Dienstleistern wird geschaffen.
- Moderne Konzepte selbstbestimmter Inklusion wie Assistenzhunde, digitale Hilfsmittel und einfache persönliche Budgets werden gefördert.
- Die Förderung der Barrierefreiheit wird auch beim Umzug von Arztpraxen in barrierefreie Räume ermöglicht.
- Alle Kitas und Schulen werden schrittweise barrierefrei gestaltet.
- Hilfsmittel für Kinder mit Behinderung werden bereits vor Schulbeginn unbürokratisch und zeitnah bereitgestellt.
- Die Mittel für Einzelfallhelfer werden erhöht, damit Kinder mit Behinderung im Unterricht die notwendige Unterstützung erhalten.
- Behinderte und pflegebedürftige Menschen werden umfassend und unabhängig über Pflegebudget, Leistungsansprüche und Fördermöglichkeiten informiert.
Weniger Pflichten 1
Koalitionsvertrag 16
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Es wird in moderne und barrierefreie Sportstätten investiert.
- Menschen mit Behinderungen sollen in allen Lebensbereichen teilhaben; dazu wird Inklusion gefördert.
- Das Bundesteilhabegesetz wird erfüllt.
- Das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz wird im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt.
- Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket wird umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt.
- Im ganzen Land soll es mehr altersgerechte und barrierefreie Wohnungen geben.
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht