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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

CSU00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU ​211
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
AfD ​31
SPD ​​16
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Barrierefreiheit wird als Standard stärker in der Wohnungsbauförderung verankert.
  2. Vorbereitete Maßnahmen für die ambulante Versorgung wie die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte, erleichterte Gründung kommunaler MVZ, Advanced Practice Nurse, Gemeindeschwestern und bessere Hilfsmittelversorgung sollen umgesetzt werden.
  3. Zentrale Anlaufstellen des Sozialstaats sollen wohnortnah, niedrigschwellig, mehrsprachig, barrierefrei und digital erreichbar sein.
  4. Menschen mit Behinderungen sollen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.
  5. Die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich wird verbessert.
  6. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen werden verpflichtet, Barrieren abzubauen oder angemessene Vorkehrungen zu treffen.
  7. Barrierefreiheit im Wohnungsbau, bei der Mobilität, im Digitalen und in der Gesundheit wird zum Schwerpunkt.
  8. Das gleiche Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen soll verwirklicht werden.
  9. Die Aufnahme einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen wird verstärkt gefördert.
  10. Die Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen wird zügig umgesetzt.
  11. Die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben werden gestärkt.
  12. Die politische Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen wird gestärkt.
  13. Möglichst viele Menschen werden beim Erlernen der Gebärdensprache unterstützt, unabhängig davon, ob sie darauf angewiesen sind.
  14. Die gesetzlichen Regelungen für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe werden verschärft.
  15. Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen wird zügig umgesetzt.
Grüne ​355
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 54
  1. Menschen mit Behinderung sollen stärker in den Arbeitsmarkt einbezogen werden.
  2. Bürokratische Hürden und Vorurteile gegenüber Beschäftigten mit Behinderung werden abgebaut.
  3. Es wird erheblich in Barrierefreiheit, sichere Haltestellen und attraktive Mobilitätsangebote investiert.
  4. Das Verkehrsrecht wird modernisiert, um barrierefreie Mobilität etwa mit E-Kleinfahrzeugen zu ermöglichen.
  5. Die Barrierefreiheit im Verkehrsraum wird ausgeweitet.
  6. Veraltete Regelwerke werden erneuert, etwa um Ausnahmen bei der Barrierefreiheit im Nahverkehr zu beenden.
  7. Der Anteil barrierefreier Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau soll deutlich schneller steigen.
  8. Menschen mit Behinderungen werden bei Umbaumaßnahmen stärker unterstützt.
  9. Schulgebäude sollen modern, barrierefrei, digital ausgestattet und baulich intakt sein.
  10. Es werden mehr Stellen für Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Inklusion in multiprofessionellen Teams geschaffen.
  11. Inklusion aller Schüler gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention soll an allen Schulen verwirklicht werden.
  12. Bau und Sanierung von Wohnheimen über das Programm Junges Wohnen sollen verstetigt und weiter gefördert werden.
  13. Über die inklusive Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII erhalten alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung eine zentrale Ansprechstelle und eine ganzheitliche, individuelle Förderung.
  14. Der Ausbau von barrierefreiem, kostengünstigem Wohnraum wird vorangetrieben.
  15. Digitale Angebote werden barrierefrei zugänglich gemacht.
  16. Das Gesundheitswesen wird durch gesetzliche Nachsteuerung inklusiv und barrierefrei.
  17. Das Gesundheitssystem wird im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention barrierefrei und inklusiv gestaltet.
  18. Straßen, Parks und Bahnhöfe sollen für alle Menschen sicher und barrierefrei zugänglich sein.
  19. Der Zugang zum freiwilligen Engagement wird für Menschen mit geringem Einkommen, Migrationsgeschichte oder Behinderung verbessert.
  20. Hilfsangebote bei Gewalt werden für Menschen mit Behinderung oder Sprachbarrieren ausgebaut.
  21. Eine Enquetekommission Inklusion unter Beteiligung von Selbstvertretern wird eingerichtet.
  22. Bürokratische Hürden und technische Normen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung behindern, werden abgebaut.
  23. Technische Normen werden auf Barrierefreiheit geprüft.
  24. Inklusion und Barrierefreiheit werden in Gesetzgebungsverfahren stets mitgedacht.
  25. Barrierefreiheit wird in allen Bereichen, analog und digital, in nationales Recht umgesetzt sowie einfacher und tatsächlich durchsetzbar.
  26. Die Gebäude des Bundes werden innerhalb von zehn Jahren barrierefrei.
  27. Gesetzliche Schlupflöcher bei der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung werden geschlossen.
  28. Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt entscheiden können, wo und wie sie arbeiten.
  29. Das Werkstättensystem wird schrittweise zu Inklusionsunternehmen weiterentwickelt, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten.
  30. Beschäftigte in Inklusionsunternehmen werden mindestens nach Mindestlohn entlohnt und erwerben existenzsichernde Rentenansprüche.
  31. Die Reform des Werkstättensystems wird im engen Dialog mit Werkstätten und Betroffenen gestaltet.
  32. Hürden bei Eintritt und Rückkehr ins Berufsleben sowie bei der Qualifizierung von Menschen mit Behinderung werden beseitigt.
  33. In den Bundesverwaltungen werden Modellprojekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung geschaffen.
  34. EU-Mittel fließen nicht in Arbeitsformen, die Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention entgegenstehen.
  35. Das Bildungssystem wird von Anfang an inklusiv ausgestaltet.
  36. Inklusive Aus- und Weiterbildung wird gefördert.
  37. Die Peer-Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wird in allen Regionen weiterentwickelt.
  38. Die Eingliederungshilfe wird verbessert und vereinfacht, damit Leistungen niedrigschwellig, digital, schnell und aus einer Hand zugänglich sind.
  39. Die Durchsetzung sozialrechtlicher Teilhabeansprüche bei Behörden und Gerichten wird beschleunigt.
  40. Die Schnittstellen der Teilhabeleistungen zu anderen Sozialgesetzen werden im Sinne der Menschen mit Behinderung überarbeitet.
  41. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen und ihre Freizeit verbringen.
  42. Städte und Gemeinden brauchen eine inklusive Sozialraumplanung.
  43. Der Ausbau inklusiver Wohnformen wird vorangetrieben und gefördert.
  44. Die Beratung zu inklusiven Wohnformen wird verbessert.
  45. Hürden, die das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung einschränken, werden abgebaut.
  46. Das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung wird gestärkt.
  47. Die Deutsche Gebärdensprache wird besser verankert und gefördert.
  48. Die Deutsche Gebärdensprache wird als nationale Minderheitensprache anerkannt.
  49. Ein Kompetenzzentrum für barrierefreie Kommunikation wird eingerichtet.
  50. Der Gewaltschutz, insbesondere bei Angeboten für Menschen mit Behinderung, wird deutlich ausgebaut.
  51. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird auch für Menschen mit Behinderung gestärkt.
  52. Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung oder schweren Erkrankungen erhalten gleichberechtigten und unbürokratischen Zugang zur Einbürgerung.
  53. Die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen wie Frauen, Kinder, queerer Menschen und Menschen mit Behinderung müssen im Asylverfahren berücksichtigt werden.
  54. Menschen mit Behinderungen werden aktiv in den Bevölkerungsschutz einbezogen.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Linke ​119
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Freizeiteinrichtungen, Musikschulen, Bibliotheken, Schwimmbäder und Sportvereine für Kinder und Jugendliche sollen niedrigschwellig, barrierefrei, wohnortnah und gebührenfrei sein.
  2. Eine Quote für altersgerechte und barrierefreie Wohnungen soll eingeführt werden.
  3. Die gesundheitliche Versorgung soll in Stadt und Land flächendeckend, barrierefrei und bedarfsdeckend sein.
  4. Der Mindestlohn gilt ohne Ausnahmen, auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, für Minderjährige ohne Berufsausbildung und für Langzeiterwerbslose.
  5. Das Bahnnetz wird saniert, elektrifiziert, reaktiviert und barrierefrei ausgebaut.
  6. Bildungseinrichtungen werden barrierefrei und mit ausreichend Fachkräften und passender Ausstattung versehen.
  7. Die Städtebauförderung wird am Leitbild einer inklusiven und barrierefreien Stadt ausgerichtet.
  8. Die Städtebauförderung folgt dem universellen Design gemäß Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention.
  9. Schutz und Beratung stehen allen Frauen und ihren Kindern kostenfrei, anonym und barrierefrei zur Verfügung.
  10. Barrierefreiheit wird umfassend hergestellt.
  11. AGG und Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten private Anbieter öffentlich zugänglicher Güter und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit.
  12. Aus-, Fort- und Weiterbildung werden inklusiv ausgerichtet und inklusive Bildung ist bis ins hohe Alter möglich.
  13. Die Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen wird wieder auf sechs Prozent angehoben.
  14. Betriebe können sich nicht mehr aus der Beschäftigungspflicht freikaufen.
  15. Inklusionsbetriebe erhalten eine bessere öffentliche Finanzierung.
  16. In Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird der Mindestlohn gemäß EU-Mindestlohnrichtlinie gezahlt.
  17. Turnhallen und Sportplätze werden saniert und moderne, barrierefreie und ökologische Sportstätten und Schwimmbäder geschaffen.
  18. Inklusiver, integrativer und umweltverträglicher Schul-, Breiten-, Gesundheits- und Spitzensport wird gefördert.
Ohne klare Richtung 1
SSW ​125
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, Schüler, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen sollen entfallen.
  2. Statt Ghettos sollen vielfältige Wohnformen und bezahlbarer gemeinwohlorientierter Wohnungsbau ermöglicht werden.
  3. Mehr bezahlbarer Wohnraum soll insbesondere für Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, Auszubildende und Studierende entstehen.
  4. Eine Hospizkultur wird in der stationären Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei Palliative Care in Krankenhäusern aufgebaut.
  5. Alle staatlichen Ebenen bekennen sich zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und erfüllen ihre Verpflichtungen.
  6. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent umgesetzt.
  7. Menschen mit Behinderungen werden frei und unabhängig zu Teilhabeleistungen beraten.
  8. Allen Menschen mit Behinderungen wird unabhängig vom Wohnort eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ermöglicht.
  9. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung kann aufsuchend tätig sein.
  10. Für Menschen mit Behinderungen wird deutlich mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen.
  11. Die Länder werden verpflichtet, die Mittel zweckgebunden für barrierefreien Um- und Neubau und neue Sozialbindungen zu verwenden.
  12. Vertretungen von Menschen mit Behinderung werden rechtzeitig beteiligt.
  13. Die Bundesregierung setzt die Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen konsequent durch.
  14. Der Bund stellt als Arbeitgeber mehr Menschen mit schweren Behinderungen ein.
  15. Der Bund bietet schwerbehinderten Beschäftigten flexiblere Rahmenbedingungen wie verschiedene Arbeitszeitmodelle, besonderen Kündigungsschutz und begleitende Hilfe.
  16. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf werden nicht wegen Art und Schwere ihrer Behinderung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen.
  17. Der Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben gilt über Werkstattleistungen hinaus auch für die berufliche Bildung.
  18. Menschen mit Behinderungen können ihre Ärztinnen und Ärzte frei wählen.
  19. Barrierefreiheit wird Zulassungsvoraussetzung für Arztpraxen.
  20. Menschen mit Behinderungen werden umfassend über ihre Behandlung informiert und aktiv in Entscheidungen eingebunden.
  21. Präventionsarbeit zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe wird dauerhaft finanziell gefördert.
  22. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf werden stärker berücksichtigt und Unterstützte Kommunikation wird intensiver genutzt.
  23. Der erste Arbeitsmarkt wird für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen besser geöffnet.
  24. Der Mindestlohn gilt auch für Menschen mit Behinderung in Werkstätten.
  25. Freiwilligendienste werden durch Gebärdensprachenförderung und barrierefreie Einsatzmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht.
Bleibt wie bisher 1
BSW ​​2
FDP ​26
FW ​​21
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Digitalisierung soll als Chance für Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Barrierefreiheit und Mobilität im ländlichen Raum vorangetrieben werden.
  2. Förderkindertagesstätten und Förderschulen werden erhalten und ausgebaut.
  3. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.
  4. Bund und Länder gewähren Zuschüsse für barrierefreies Bauen bei Neu- und Umbauten, insbesondere für Unternehmen.
  5. Öffentliche Plätze, Altstädte und Fußgängerzonen werden barrierefrei gestaltet.
  6. Bei der barrierefreien Gestaltung öffentlicher Plätze wird auf Pflastersteine verzichtet und werden Aufzüge und Rampen eingebaut.
  7. Betroffene Menschen werden in die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Plätze eingebunden.
  8. Lernmaterialien wie Bücher in Blindenschrift oder Hörbücher sind in Schulen standardmäßig verfügbar.
  9. Eine bundesweite Hotline für Fragen zu Inklusion und Barrierefreiheit wird eingerichtet, auch für Notfälle wie den Transport zu wichtigen Terminen.
  10. Öffentlicher Nahverkehr sowie Taxi- und Fahrdienste werden flächendeckend barrierefrei zugänglich gemacht.
  11. Umbaumaßnahmen für mehr barrierefreien Wohnraum werden finanziell gefördert, besonders in ländlichen Regionen.
  12. Unternehmen werden gezielt gefördert, um mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu integrieren.
  13. Theater, Museen und Veranstaltungen werden barrierefrei zugänglich gemacht, etwa durch barrierefreie Zugänge, Untertitel, Gebärdensprachdolmetscher und taktile Führungen.
  14. Alle medizinischen Einrichtungen werden baulich barrierefrei erreichbar gemacht.
  15. Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen können unbürokratisch beantragt und flexibel genutzt werden.
  16. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen werden stärker in Entscheidungsprozesse einbezogen, etwa über kommunale Behindertenbeiräte.
  17. Sportmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen werden gefördert.
  18. Für Schulungen mit behinderten Teilnehmern stehen bei Bedarf Gebärdendolmetscher bereit.
  19. Der Staat hält einen bundesweiten Pool von Gebärdendolmetschern für Schule und Sport vor.
Weniger Pflichten 2
Koalitionsvertrag ​335
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung sollen künftig digital mitgeführt werden können.
  2. Möglichst viele Sozialleistungen sollen einfach, barrierefrei und digital beantragt werden können.
  3. Der gemeinsame Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen wird vorangetrieben.
  4. Die Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich wird verbessert.
  5. Das Behindertengleichstellungsgesetz wird so weiterentwickelt, dass alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei sind.
  6. Auch in der Privatwirtschaft wird auf Barrierefreiheit hingewirkt.
  7. Ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache wird aufgebaut.
  8. Es werden Strukturen für Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte geschaffen.
  9. Die Zertifizierung von Assistenzhunden wird sichergestellt.
  10. Die Aufnahme von Arbeit durch Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird verstärkt gefördert.
  11. Die Schwerbehindertenvertretungen werden gestärkt.
  12. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt wird verbessert.
  13. Mehr Menschen sollen aus einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können.
  14. Der Berufsbildungsbereich der Werkstätten wird stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet.
  15. Die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen werden verbessert.
  16. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigt werden.
  17. Der Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt und in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen werden unterstützt.
  18. Der Gewaltschutz in der Behindertenhilfe wird gestärkt.
  19. Das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege wird zur Schließung von Versorgungslücken geklärt.
  20. Das System der Rehabilitation und Teilhabe wird nach dem Prinzip „Leistung aus einer Hand“ weiterentwickelt, unter Berücksichtigung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
  21. Die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen werden weiterentwickelt.
  22. Innenstädte und soziale Infrastrukturen werden an Klimawandel und Barrierefreiheit angepasst.
  23. In Milieuschutzgebieten werden Vorhaben zur Barrierearmut und energetischen Sanierung sozialverträglich ermöglicht.
  24. Für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen werden Mittel bereitgestellt.
  25. Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.
  26. Der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen wird erleichtert.
  27. Verwaltungsleistungen werden digitalisiert und barrierefrei angeboten.
  28. Die digitale Barrierefreiheit wird gestärkt.
  29. Ein neues Qualifikationsmerkmal beim Mord verbessert den Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen.
  30. Ein solches Qualifikationsmerkmal wird auch bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub geprüft.
  31. Das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit weniger Schnittstellen wird weiterverfolgt.
  32. Gesundheitswesen und Pflegeversorgung werden barrierefrei und inklusiv weiterentwickelt.
  33. Inklusion im Sport wird gefördert, damit mehr Menschen Sport treiben können.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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