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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​530
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. In der Jugendberufsagentur werden künftig auch Angebote für junge Menschen mit Behinderungen gebündelt.
  2. Bis 2030 werden alle übrigen U- und S-Bahn-Stationen barrierefrei umgestaltet.
  3. Das bisher genehmigungsfreie E-Scooter-Angebot wird als genehmigungspflichtige Sondernutzung eingestuft.
  4. Bei Fußwegen werden abgesenkte Bordsteine und ein barrierearmer Ausbau berücksichtigt.
  5. Der Ausbau von Kitaplätzen für Kinder mit Eingliederungsbedarf wird gemeinsam mit den Trägern vorangetrieben.
  6. Es werden Voraussetzungen geschaffen, Kinder mit Behinderungen auch in der Kindertagespflege zu betreuen.
  7. Die inklusive Bildung wird durch eine stärkere individuelle Ausrichtung des Unterrichts auf die Klassenzusammensetzung weiterentwickelt.
  8. Multiprofessionelle Teams an Schulen werden mit Blick auf Kinder mit Behinderungen oder besonderen Beeinträchtigungen schrittweise ausgebaut.
  9. Anforderungen an eine inklusive und interkulturelle Beratung werden besonders berücksichtigt.
  10. Politik für Menschen mit Behinderungen wird mit ihnen gemeinsam gestaltet, mit partizipativen Strukturen und Beteiligung etwa der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen.
  11. Chancengerechtigkeit, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen werden gefördert.
  12. Bauliche Hindernisse werden beseitigt.
  13. Es werden Angebote in leichter Sprache gemacht.
  14. Städtische Angebote werden digital barrierefrei.
  15. Bei großen Neubau- und Sanierungsvorhaben werden mehr barrierefreie Wohnungen geschaffen.
  16. Öffentliche Einrichtungen werden schrittweise barrierefrei gestaltet.
  17. Es werden Unterstützungsangebote geschaffen, die auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind und von ihnen mitgestaltet werden.
  18. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt teilhaben und aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
  19. Im Zentrum für Teilhabe werden alle Leistungen für Menschen mit Behinderungen unter einem Dach gebündelt.
  20. Das Beratungsangebot der „Verfahrenslotsen“ wird fortgeführt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  21. Die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe wird umgesetzt, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen passgenaue Hilfen aus einer Hand erhalten.
  22. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird weiterentwickelt.
  23. Der Umsetzungserfolg wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen bewertet.
  24. Werkstattlohn und Grundsicherung werden künftig aus einer Hand durch die Werkstatt ausgezahlt.
  25. Die Werkstätten für behinderte Menschen werden weiterentwickelt.
  26. Die Durchlässigkeit beim Übergang aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird gewährleistet.
  27. Alle Ausbildungsangebote für junge Menschen mit Behinderungen werden bei der Jugendberufsagentur gebündelt.
  28. Barrierefreie Sport- und Bewegungsmöglichkeiten in der nahen Umgebung werden als Teil der Prävention geschaffen.
  29. Bewegungsinseln, Fitnessstationen, beleuchtete Joggingstrecken, Street-Sport-Angebote und Mehrgenerationenspielplätze werden barrierefrei und inklusiv realisiert.
  30. Inklusions- und Rehasport werden gefördert.
Ohne klare Richtung 5
CDU ​416
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Haltestellen und Bahnhöfe sollen deutlich barrierefreier werden, damit mobilitätseingeschränkte, blinde und sehbehinderte Menschen besser teilhaben können.
  2. Bildungspläne für alle sonderpädagogischen Förderbereiche strukturieren das Lernen für Kinder mit Handicap.
  3. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in allen schulischen Bereichen umgesetzt.
  4. Bildungspläne für alle sonderpädagogischen Förderbereiche strukturieren das Lernen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung.
  5. Die Umsetzung der Bildungspläne für sonderpädagogische Förderbereiche wird an einzelnen Standorten qualitativ verbessert.
  6. Das System der Schwerpunktschulen wird ausgebaut, um Ressourcen zu bündeln und die Inklusion weiterzuentwickeln.
  7. Der Betreuungsschlüssel an Sonderschulen berücksichtigt den wachsenden Anteil besonders betreuungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler.
  8. An Spielplätzen werden mehr inklusive Spielgeräte bereitgestellt.
  9. In jedem Bezirk entsteht mindestens ein inklusiver Spielplatz.
  10. Barrierefreiheit wird in allen Politikfeldern vorangetrieben, insbesondere bei Mobilität, Hochbau, Stadtentwicklung, Arbeit, Bildung, Gesundheit und Kommunikation.
  11. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in allen Politikfeldern umgesetzt.
  12. Betroffene Menschen und ihre Organisationen werden frühzeitig und vollständig in die Entstehung von Aktionsplänen und Maßnahmen zur Inklusion einbezogen.
  13. Auf dem Arbeitsmarkt entsteht mehr Inklusion, etwa durch Anreize für Unternehmen und eine bessere Vernetzung mit Arbeitssuchenden mit Behinderung.
  14. Zugangsbarrieren zur Kultur für Menschen mit Behinderungen werden weiter abgebaut.
  15. Private Theater werden weiter unterstützt, damit sie barrierefrei erreichbar sind.
  16. Kundenfreundlichkeit und Bürgerservice stehen im Mittelpunkt, etwa durch benutzerfreundliche Terminbuchung, Barrierefreiheit und Zuverlässigkeit.
Ohne klare Richtung 4
Grüne ​154
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 51
  1. Barrieren für sehbeeinträchtigte Menschen werden in Forschung und Planung der Beleuchtung berücksichtigt.
  2. Es wird in eine möglichst vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV investiert.
  3. Physische Barrieren werden weiter abgebaut.
  4. Beim Wohnungsbau werden künftige Bedarfsprognosen zu Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit in Grundrissen und Anforderungen mitgedacht und erweitert.
  5. Behörden und künftige Planungsgenerationen werden besser im barrierefreien Städtebau und in der barrierefreien Gestaltung öffentlicher Räume geschult.
  6. Die öffentliche Sanitärinfrastruktur wird vor allem für ältere Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit körperlichen Einschränkungen verbessert.
  7. Eine mobile Möglichkeit wird geschaffen, um auch Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen auf größeren Veranstaltungen Toiletten anzubieten.
  8. Eine gesetzliche Zielvorgabe sorgt dafür, dass alle Spielplätze inklusive Spielgeräte haben.
  9. Beim Ersatz von Spielgeräten und beim Bau neuer Spielplätze wird Inklusion stets berücksichtigt.
  10. Die Förderung von Kita-Kindern mit besonderen Bedarfen wird ausgebaut und vereinfacht.
  11. Für ein inklusiveres Bildungssystem wird das notwendige Personal aufgebaut.
  12. Auf Gehwegen und im öffentlichen Nahverkehr wird für Barrierefreiheit gesorgt.
  13. Die Entwicklung eines Routingtools für barrierefreie Wege in der Stadt wird unterstützt.
  14. Die städtischen digitalen Plattformen werden auf Barrierefreiheit überprüft.
  15. Für nicht mobile Menschen gibt es PC-Unterstützung durch Digitallotsinnen und -lotsen zu Hause.
  16. Für Digitalisierung und Barrierefreiheit der Selbsthilfeangebote werden finanzielle Mittel bereitgestellt.
  17. Gemeinsam mit Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen wird auf eine barrierefreie Versorgung hingearbeitet, besonders bei gynäkologischen Praxen.
  18. Gesamtplankonferenzen werden zeitnah nach Antragstellung terminiert.
  19. Alle neu gebauten Sporthallen werden von vornherein barrierefrei errichtet.
  20. Künstler mit Behinderung und Kulturinitiativen, die Inklusion im Kulturbetrieb stärken, werden unterstützt.
  21. Barrierefreier Umbau und barrierefreie Lehre an Hochschulen werden konsequent unterstützt.
  22. Mit dem Pilotprojekt „Bildungsfachkräfte“ an der HAW wird Inklusion in Forschung und Lehre gefördert, weiterentwickelt und dauerhaft in verschiedenen Studienbereichen verankert.
  23. Barrieren in den Arbeitsmarkt sollen abgebaut werden, besonders für Alleinerziehende, Frauen in der Care-Arbeit, Migranten, Ältere, Menschen mit Behinderung und Jugendliche ohne Ausbildungsplatz.
  24. Bezahlbarer Wohnraum soll in grünen, barrierefreien Quartieren geschaffen werden.
  25. Arbeitsplätze sollen an Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden.
  26. Eine inklusive Unternehmenskultur soll gefördert werden.
  27. Das Projekt „Berufliche Bildung: dual & inklusiv“ soll über 2025 hinaus fortgeführt werden.
  28. Gemeinsam mit Betroffenen und Verbänden soll eine Strategie für einen inklusiven Arbeitsmarkt bis 2030 entwickelt werden.
  29. Die Schwerbehindertenvertretungen sollen gestärkt werden.
  30. Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen soll der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden.
  31. Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen soll der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden.
  32. Die Arbeit in den Werkstätten soll letztlich in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt werden.
  33. Das Budget für Arbeit als unbefristeter Lohnzuschuss soll ausgebaut werden.
  34. Menschen, die das Budget für Arbeit nutzen, sollen in der Arbeitslosenversicherung abgesichert werden.
  35. Geförderte Stellen nach § 16d und § 16i SGB II sollen ausgebaut werden, indem Behörden, Bezirke und städtische Unternehmen bei ihrer Einrichtung und Verstetigung unterstützt werden.
  36. Fachkräfte sollen durch passgenaue Berufsbildung, Inklusion, diskriminierungsfreie Müttererwerbstätigkeit, Arbeitszeitreduktion und altersgerechte Arbeit gewonnen werden.
  37. Gegen Gewalt an Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen soll mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden.
  38. In Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen wie in den Werkstätten Frauenbeauftragte eingesetzt werden.
  39. Das Projekt zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung als Bildungsfachkräfte für die Hamburger Hochschulen soll verstetigt und ausgebaut werden.
  40. Entscheidungen sollen nicht über die Köpfe von Menschen mit Behinderungen hinweg getroffen werden.
  41. Assistenzleistungen für Mitglieder der bezirklichen Inklusionsbeiräte sollen vereinfacht werden.
  42. Das Inklusionsbüro und die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz sollen bedarfsgerecht gestärkt werden.
  43. Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention soll anhand der externen Evaluation weiterentwickelt und die Messbarkeit der Maßnahmen verbessert werden.
  44. Öffentlicher Raum, Nahverkehr, Wohnraum und digitale Angebote sollen barrierefrei sein.
  45. Künstliche Intelligenz soll genutzt werden, um etwa Texte schnell in Leichter Sprache bereitzustellen.
  46. Der Abbau von Barrieren im öffentlichen Gebäudebestand soll konsequent und zügig vorangetrieben werden.
  47. Für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Gebäudebestand sollen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
  48. Krisenkommunikation soll barrierefrei, mehrsprachig und über verschiedene Kanäle erfolgen.
  49. Menschen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen werden ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht.
  50. Assistenzleistungen für die bezirklichen Inklusionsbeiräte sollen gesetzlich vereinfacht werden.
  51. Menschen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen werden ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht.
Bleibt wie bisher 1
Linke ​​16
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Die Zwei-Klassen-Medizin soll durch ein solidarisches, gerechtes und barrierefreies Gesundheitswesen ersetzt werden.
  2. Die Gesundheitsversorgung wird barrierefrei gestaltet, etwa durch Lifter, Treppenlifte und Informationsmaterial in Leichter Sprache und Fremdsprachen.
  3. Für städtische Betriebe einschließlich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wird ein Landesmindestlohngesetz eingeführt.
  4. Eine moderne Straßenbahn wird gebaut, vielfach auf eigenem Gleiskörper.
  5. An Kreuzungen und Einmündungen gibt es regelhaft barrierearme Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr.
  6. Die Medienkompetenz aller Altersgruppen und Bevölkerungsgruppen soll bedarfsgerecht gefördert werden.
  7. Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden barrierefrei aus- und neu gebaut.
  8. Ein inklusives Schulgesetz wird nach dem vorgelegten Entwurf umgesetzt.
  9. Gymnasien werden umfassend an Inklusion und Integration beteiligt und entsprechend ausgestattet.
  10. Sportförder- und Bewegungsprogramme richten sich vorrangig an benachteiligte Quartiere und dort an Kinder, Jugendliche, Ältere und Menschen mit Behinderung.
  11. Integrations- und Inklusionsangebote im Sport werden ausgeweitet.
  12. In jedem Stadtteil werden öffentliche, barrierefreie Tanzflächen im Freien geschaffen.
  13. Vulnerable Geflüchtete erhalten konsequenten Gewaltschutz in den Unterkünften.
  14. Prüf- und Überwachungsstrukturen für Barrierefreiheit, barrierefreies Wohnen und Pflegequalität sollen ausgebaut und personell deutlich verstärkt werden.
  15. Kostenlose, barrierefreie öffentliche Toiletten sollen in allen Bezirken deutlich ausgeweitet werden.
  16. In allen Stadtteilen sollen mehr Sitzbänke für mobilitätseingeschränkte Menschen aufgestellt werden.
AfD 151
FDP ​​13
BSW ​​17
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird gefördert.
  2. Die Kommunikation wird in allen Bereichen verständlich und barrierefrei.
  3. Die inklusive Bildung erfüllt den Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention.
  4. Für die Integration von Kindern mit Beeinträchtigung in reguläre Schulklassen wird genügend Personal bereitgestellt.
  5. Inklusive Schulbildung erhält bessere Voraussetzungen für den Berufsstart und ein selbstbestimmtes Leben von Jugendlichen mit Behinderung.
  6. Kitas, Schulen und Hochschulen erhalten mehr Personal für planmäßigen Unterricht und erfolgreiche Inklusion.
  7. Studierende mit Kindern, mit Behinderung und in komplexen Lebenslagen werden gezielt gefördert.
  8. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in Hamburg beschleunigt umgesetzt.
  9. Es entstehen Angebote für barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum.
  10. Menschen mit Beeinträchtigung erhalten einen nicht diskriminierenden Zugang zum Arbeitsmarkt.
  11. Deutlich mehr Menschen mit Behinderung werden in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
  12. Arbeitgeber werden im Umgang mit Einschränkungen und Fähigkeiten behinderter Menschen besser beraten und unterstützt.
  13. Betreiber stellen die regelmäßige Wartung und Instandhaltung barrierefreier Infrastruktur in Hamburg sicher.
  14. Eine zentrale Meldestelle erfasst und organisiert Probleme und Funktionseinschränkungen barrierefreier Einrichtungen.
  15. Die jährliche Landesförderung für altersgerechten, barrierearmen oder barrierefreien Umbau von Wohnraum wird erhöht.
  16. Der ÖPNV ist barrierefrei.
  17. Bürgersteige werden behindertengerecht gestaltet.
FW ​​8
Koalitionsvertrag ​850
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 50
  1. Die Digitalisierung der ganzen Stadt soll Angebote zugänglicher, schneller und barriereärmer machen.
  2. Die Barrierefreiheit der Verwaltung wird ausgebaut.
  3. Öffentlicher Dienst und öffentliche Unternehmen sollen bei der Einstellung von Geflüchteten und Menschen mit Behinderungen Vorreiter sein.
  4. Bis 2029 werden alle Schnellbahnhaltestellen außer der neu zu bauenden U-Bahn-Haltestelle Sternschanze barrierefrei ausgebaut.
  5. Immer mehr Bushaltestellen sollen barrierefrei ausgebaut werden.
  6. Das Zwei-Sinne-Prinzip für den Zugang zum ÖPNV wird über digitale Lösungen weiter gestärkt.
  7. Bei der Sanierung der Fußwege wird die Barrierefreiheit verbessert.
  8. Das Angebot öffentlicher Toiletten der Stadtreinigung wird mit Blick auf Inklusion ausgebaut.
  9. Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden in einem Zentrum für Teilhabe gebündelt.
  10. Belegungskonzepte berücksichtigen stärker die Bedarfe von Menschen mit physischer und psychischer Behinderung.
  11. Der Anspruch, Hamburg zur Inklusionsmetropole zu machen, wird schrittweise in allen Lebensbereichen von den zuständigen Fachbehörden umgesetzt.
  12. Politik für Menschen mit Behinderungen wird gemeinsam mit ihnen gestaltet.
  13. Bei großen Neubau- und Sanierungsvorhaben werden mehr barrierefreie Wohnungen geschaffen.
  14. Der Abbau von Barrieren im öffentlichen Gebäudebestand nach dem HmbBGG wird konsequent vorangetrieben.
  15. Mit der Privatwirtschaft wird eine Initiative für mehr Barrierefreiheit in Handel und Dienstleistungen entwickelt.
  16. Eine mobile Toilette nach den Anforderungen des Projekts Toilette für alle wird für Kultur- und Freizeitveranstaltungen geschaffen.
  17. Bis zum Ende der Legislaturperiode wird in jedem Bezirk mindestens eine Toilette für alle realisiert.
  18. Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird laufend mit messbaren und überprüfbaren Maßnahmen weiterentwickelt.
  19. Der Erfolg der Umsetzung des Landesaktionsplans wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen bewertet.
  20. In der Wohn- und Betreuungsmitwirkungsverordnung wird für Bewohnerinnen von Einrichtungen für behinderte Menschen die Wahl von Frauenbeauftragten ermöglicht.
  21. Es werden Unterstützungsangebote geschaffen, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind und von ihnen mitgestaltet werden.
  22. Im Zentrum für Teilhabe werden alle Leistungen für Menschen mit Behinderungen unter einem Dach gebündelt.
  23. Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  24. Eltern- und Familienberatungsstellen werden in das Angebot der Verfahrenslotsen eingebunden.
  25. Die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe wird in Hamburg im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umgesetzt.
  26. Beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium brauchen Jugendliche mit Behinderungen und Sorgeberechtigte neben einer inklusiven Jugendberufsagentur gezielte Unterstützung.
  27. Das Pilotprojekt Bildungsfachkräfte an der HAW Hamburg wird verstetigt.
  28. Der Arbeitsmarkt soll weiter für Menschen mit Unterstützungsbedarf geöffnet werden.
  29. Die Zahl der Teilnehmenden am Budget für Arbeit und am Budget für Ausbildung wird erhöht.
  30. Mit Betroffenen und Verbänden wird eine Strategie für einen inklusiven Arbeitsmarkt bis 2030 mit klaren Handlungsfeldern und Zielen erarbeitet.
  31. Menschen mit Behinderung, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt wollen, werden dabei unterstützt.
  32. Alle Ausbildungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen werden bei der Jugendberufsagentur gebündelt, um den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  33. Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen sollen unbürokratisch und schnell ihr Geld erhalten.
  34. Auf Bundesebene wird eine Werkstattreform angestrebt, die das Wunsch- und Wahlrecht der Beschäftigten berücksichtigt.
  35. Die Kassenärztliche Vereinigung soll den barrierefreien Umbau von Praxen, insbesondere gynäkologischen, vorantreiben.
  36. Die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen sollen bei der klinischen Versorgung berücksichtigt werden.
  37. Die Pflegeausbildung soll Fachkräfte bestmöglich für den Umgang mit Menschen mit Behinderung qualifizieren.
  38. Auf Bundesebene wird die Anerkennung von FASD als Behinderung in der Versorgungsmedizin angestrebt.
  39. Der Zugang zum Gesundheitssystem soll unabhängig von Geschlecht, Behinderung und sexueller Orientierung einfach möglich sein.
  40. Die Kulturangebote werden weiter inklusiver gestaltet.
  41. Die Förderung der Stadtteilkultur erfolgt diversitätssensibel und inklusiv.
  42. Der Inklusionssport wird gestärkt, um Menschen mit besonderen Zugangshürden zum Sport zu aktivieren.
  43. Die Jugendmusikschule wird unterstützt, ihre Angebote inklusiver zu gestalten und weiterzuentwickeln.
  44. Das HIBB-Projekt „Berufliche Bildung: dual & inklusiv“ für Menschen mit Behinderungen wird über 2025 hinaus fortgeführt.
  45. Spielplätze werden zunehmend mit inklusiven Spielgeräten ausgestattet.
  46. Der Ausbau von Kitaplätzen für Kinder mit Eingliederungsbedarf wird vorangetrieben.
  47. Mehr Kitas sollen Angebote für Kinder mit Behinderungen schaffen.
  48. Die Wartezeiten für die Diagnose eines Eingliederungshilfebedarfs sollen verkürzt werden.
  49. Die Unterstützung von Kindern mit Eingliederungshilfebedarf in der Tagespflege wird ausgebaut.
  50. Angebote der begleiteten Elternschaft für Eltern mit Lernschwierigkeiten oder geistigen Behinderungen werden bei Bedarf weiterentwickelt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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