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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 4​4
CDU ​314
SPD ​327
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Überregionale und internationale Vermarktung, Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit sollen die touristische Attraktivität stärken.
  2. Menschen ohne Ausbildung, Alleinerziehende, gesundheitlich Eingeschränkte, Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und Menschen mit Behinderungen werden durch individuelle Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote besser erreicht.
  3. Der öffentliche Dienst soll sich stärker für Menschen mit Behinderungen öffnen.
  4. Übergänge aus Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt werden rechtlich und organisatorisch erleichtert, insbesondere durch das Budget für Arbeit und Ausbildung.
  5. Partnerschaften zwischen Unternehmen und Behindertenwerkstätten werden gefördert.
  6. Barrierefreiheit wird weiter ausgebaut.
  7. Assistenzangebote und inklusive Strukturen werden weiter ausgebaut.
  8. Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen sollen wohnortnah erreichbar sein.
  9. Ein regelmäßig tagendes Behindertenparlament wird eingerichtet.
  10. Leistungen für Gebärdensprachdolmetschen werden erweitert und besser finanziert.
  11. Ein Landesschulbauprogramm macht die Schulen barrierefrei und zukunftsfähig.
  12. Digitale Lernmittel, Medienbildung und barrierefreie Systeme an Schulen werden weiter ausgebaut.
  13. Für Jugendliche mit Behinderungen werden über den Betreuungsanspruch nach KiföG hinaus Ganztagsangebote geschaffen.
  14. Bildungsangebote sollen barrierefrei erreichbar, bezahlbar und anschlussfähig sein, auch im ländlichen Raum.
  15. Perspektivisch wird eine digitale, barrierefreie Plattform zur Beantragung zentraler Familien- und Sozialleistungen geschaffen.
  16. Digitale Lösungen sollen barrierefrei, sicher und verständlich sein.
  17. Kultureinrichtungen werden bei der Umsetzung baulicher, digitaler und kommunikativer Barrierefreiheit unterstützt.
  18. Kommunen werden bei Investitionen in Neubau, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Digitalisierung von Sportstätten unterstützt.
  19. Das Projekt Inklusionsberater im Sport wird institutionell verankert.
  20. Ein Landesaktionsplan Inklusiver Sport wird erarbeitet und umgesetzt.
  21. Städte und Kreise werden beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen unterstützt.
  22. Bahnhöfe werden zu barrierefreien, sicheren Mobilitätsknoten mit Echtzeitinformationen, Park-and-Ride-Anlagen und guten Umsteigemöglichkeiten weiterentwickelt.
  23. Der soziale Wohnungsbau wird gestärkt, besonders für altersgerechte und barrierefreie Wohnungen, Familienwohnungen in Oberzentren und Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
  24. Das Aufzugsprogramm wird fortgeführt.
  25. Der Bestand barrierefreier, bezahlbarer Wohnungen wird ausgebaut.
  26. Eine landesweite Datenbank verbessert die Vermittlung barrierefreier Wohnungen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Grüne 1461
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 60
  1. Busse und Bahnen werden landesweit durch Barrierefreiheit und niedrigere Kosten attraktiver gemacht.
  2. Städte und Dörfer werden barrierefreier und fußgängerfreundlicher, mit Sitzgelegenheiten und sicheren Wegen.
  3. Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV wird gewährleistet.
  4. An Bahnhöfen wird vollständige Barrierefreiheit hergestellt.
  5. An Bahnhöfen werden Ruhebereiche eingerichtet.
  6. Es werden einheitliche Bahnsteighöhen eingeführt.
  7. Barrieren im öffentlichen Raum werden sichtbar gemacht und es wird für sie sensibilisiert.
  8. Sichere und barrierefreie Haltestellen mit verständlicher Beschilderung werden gefördert und standardisiert.
  9. Kommunen, Verkehrsbetriebe und Behindertenvertretungen stimmen sich bei Verkehrs- und Stadtplanungen besser ab.
  10. Im Nahverkehr gibt es niedrigschwellige Angebote für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen.
  11. In allen Zügen und an allen Umsteigebahnhöfen entstehen mehr barrierefreie Toiletten.
  12. Barrierefreiheit und Teilhabe für alle müssen im Alltag spürbar werden.
  13. Die demokratische Beteiligung wird barrierefrei gestaltet, auch für Menschen mit Einschränkungen oder mit wenig Zeit, geringem Einkommen oder Verständnisproblemen.
  14. In politischen Formaten unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende, Erwerbslose, junge Menschen, Menschen ohne Wahlrecht, Menschen mit Behinderung oder ältere Alleinlebende werden aktiv angesprochen.
  15. Die Kommunikation mit der Verwaltung wird einfach und barrierefrei gestaltet.
  16. Öffentliche Einrichtungen werden bei der Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten unterstützt, besonders gegen queer-, frauen- und behindertenfeindliche Gewalt.
  17. Eine Landeskoordinierungs- und Vernetzungsstelle zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung wird geschaffen.
  18. Landesweite Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden gefördert.
  19. Der Zugang Betroffener ins Hilfe- und Beratungssystem wird verbessert und barrierefrei gestaltet.
  20. Ein Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Frauenhäusern.
  21. Informations- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen sind mehrsprachig, niedrigschwellig und inklusiv.
  22. Aufsuchende und spezialisierte Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung werden ausgebaut.
  23. Die Justiz schafft barrierefreie Zugänge für Bürgerinnen und Bürger.
  24. Strukturen, Kommunikationswege und Einsatzmittel des Bevölkerungsschutzes werden barrierefrei und inklusiv gestaltet.
  25. Digitale Verwaltungsangebote werden barrierefrei gestaltet.
  26. Teilhabe ohne Barrieren wird garantiert.
  27. Strukturen in Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Kultur, Politik und Verwaltung öffnen sich für Menschen mit Behinderung und passen sich an.
  28. Über den Landesaktionsplan hinaus werden weitergehende Maßnahmen der Behindertenpolitik entwickelt.
  29. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in staatlichen Einrichtungen wird ausgebaut.
  30. Staatliche Informationen werden in Leichter Sprache bereitgestellt.
  31. Menschen mit Behinderung, ihre Selbstvertretungsgremien und der Landesbehindertenbeauftragte werden proaktiv einbezogen.
  32. Inklusionsmaßnahmen werden gemeinsam mit den Kommunen und den Selbstvertretungsgremien von Menschen mit Behinderung weiterentwickelt und umgesetzt.
  33. Der inklusive Arbeitsmarkt wird mit klaren Zielvorgaben bis 2031 entwickelt.
  34. Gemeinsam mit dem Netzwerk „Inklusiver Arbeitsmarkt“ und den Arbeitgebervertretungen wird gegen Vorbehalte und Einstellungsbarrieren vorgegangen.
  35. Die Förderung der Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken wird ausgeweitet.
  36. Landesweite Standards für Inklusion in Behörden und öffentlichen Räumen werden eingeführt.
  37. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden personenzentriert entwickelt.
  38. Barrieren bei der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund werden abgebaut.
  39. Kinder und Jugendliche einschließlich solcher mit Behinderung werden bei sinnvoller heimatnaher Inobhutnahme auch langfristig im Land untergebracht.
  40. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wird zum Normalfall.
  41. An allen Schulen werden die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht geschaffen.
  42. Leistungen der Eingliederungshilfe werden Schülern im Bedarfsfall regelhaft gewährt.
  43. Die Vorbehaltsklausel im Schulgesetz wird gestrichen, um die Wahlfreiheit der Eltern für gemeinsamen Unterricht zu stärken.
  44. An den verbleibenden Förderschulen wird die Wahlfreiheit der Eltern für gemeinsamen Unterricht durch Streichung der Vorbehaltsklausel im Schulgesetz gestärkt.
  45. Die Mittel für Inklusion im allgemeinen Schulsystem werden deutlich aufgestockt.
  46. Hochschulen werden verpflichtet, bauliche Barrierefreiheit sicherzustellen.
  47. Hochschulen werden verpflichtet, digitale Zugänglichkeit sicherzustellen.
  48. Teilzeit- und Fernstudienangebote werden ausgebaut.
  49. Kulturelle Teilhabe soll inklusiv, barrierefrei und ohne finanzielle Hürden möglich sein.
  50. Ein Förderprogramm unterstützt den barrierefreien Umbau von Kultureinrichtungen.
  51. Sportstätten und Schwimmbäder sollen unter Beachtung ökologischer Nachhaltigkeit und Inklusion saniert werden.
  52. Das Gesundheitssystem soll barrierefrei sein und alle Menschen bestmöglich versorgen.
  53. Ein Landesprogramm fördert den barrierefreien Um- und Neubau von Praxen, Gesundheitszentren und Krankenhäusern.
  54. Barrierefreiheit ist bei Sanierung und Neubau von Gesundheitszentren und Krankenhäusern stets zu berücksichtigen.
  55. Eine soziale Miet- und Baupolitik soll bezahlbares, klimagerechtes, barrierefreies und gemeinwohlorientiertes Wohnen ermöglichen.
  56. Soziale Durchmischung wird gefördert und Gentrifizierung entgegengewirkt.
  57. Wohnungstauschprogramme werden unterstützt.
  58. Stadtplanung soll die Bedürfnisse von Frauen, queeren Menschen, Familien, Älteren und Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
  59. Inklusive Stadtplanung mit Fokus auf Nahmobilität und gut erreichbaren Betreuungsangeboten wird zum Standard.
  60. Bis 2030 sind nahezu alle Behördengänge vollständig digital, barrierefrei und nach dem Once-Only-Prinzip möglich.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke ​​27
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Frauen und Menschen mit Beeinträchtigungen im Ehrenamt sollen auf allen Ebenen verbessert werden.
  2. Für Jugendliche ohne Schulabschluss, mit Fluchterfahrung oder Behinderung werden Brückenangebote, Einstiegsqualifizierungen und assistierte Ausbildung ausgebaut.
  3. Es wird kontinuierlich in die Barrierefreiheit von Schulgebäuden investiert.
  4. Die Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut und chronische Krankheiten sowie nicht sichtbare Behinderungen werden berücksichtigt.
  5. Die Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut.
  6. Der Landesrahmenvertrag ermöglicht wieder Ferienfreizeiten mit den Bewohnern und verringert den Verwaltungsaufwand.
  7. Haltestellen und Fahrzeuge im Nahverkehr werden barrierefrei.
  8. Barrierefreie Begegnungsstätten und offene Treffs werden gefördert und erweitert.
  9. Barrierefreiheit wird verbindliches Recht statt Kann-Regelung.
  10. Ein verbindliches Ausbauprogramm stattet alle ÖPNV-Haltestellen mit taktilen Leitsystemen, Blindenschrift, akustischen Ansagen und stufenlosem Einstieg aus.
  11. Digitale Angebote werden barrierefrei.
  12. Menschen mit Behinderungen erhalten gleichberechtigte Chancen bei Bildung und Arbeit.
  13. Menschen mit Behinderungen bestimmen bei Fragen der Barrierefreiheit mit.
  14. Sportangebote für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Mädchen und Frauen, queere Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte werden besonders unterstützt.
  15. Sportvereine werden dabei unterstützt, ihre Angebote barrierearm, diskriminierungsfrei und inklusiv zu gestalten.
  16. Kunst- und Kultureinrichtungen werden physisch, digital und sprachlich barrierefrei zugänglich.
  17. Bis 2028 sind alle Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks barrierefrei.
  18. Das Aufzugsprogramm wird zu einem umfassenden, aufgestockten Programm für barrierefreien Umbau und energetische Sanierung umgewandelt.
  19. Inklusionsarbeitsplätze, etwa für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, werden geschaffen und erhalten.
  20. Mobilität soll für alle verlässlich, sicher, bezahlbar und barrierefrei sein.
  21. Barrierefreie und kostengünstige Mobilitätsangebote für alle werden geschaffen.
  22. Das Landesprogramm zur Barrierefreiheit wird finanziell erweitert.
  23. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen wird beschleunigt.
  24. Der Ticketverkauf wird barrierefrei.
  25. Für den barrierefreien Ausbau der Gehwege wird eine Finanzierung bereitgestellt.
  26. Eine Strategie für barrierefreie digitale Teilhabe wird entwickelt.
  27. Alle öffentlichen digitalen Angebote werden barrierefrei gestaltet.
BSW ​116
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Online-Beteiligungsplattformen sollen unabhängig und barrierefrei gestaltet werden.
  2. Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge werden schrittweise barrierefrei ausgebaut.
  3. Barrierefreiheit im Nahverkehr wird konsequent umgesetzt.
  4. Die Gleichstellung von Frauen, Männern und Menschen mit Beeinträchtigungen wird konsequent umgesetzt.
  5. Alle Menschen in allen Regionen erhalten einen barriere- und voraussetzungsfreien Zugang zu Kulturangeboten.
  6. Sportstättenförderprogramme werden stärker auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Mehrfachnutzung ausgerichtet.
  7. Inklusion wird im Land flächendeckend umgesetzt.
  8. Für Inklusion werden ausreichend qualifizierte Fachkräfte, verlässliche Finanzierung und personelle Ausstattung aller Einrichtungen bereitgestellt.
  9. Sonder- und heilpädagogische Angebote für Kinder mit schweren und mehrfachen Behinderungen werden erhalten und weiterentwickelt.
  10. Inklusion wird verlässlich und ausreichend finanziert.
  11. Menschen mit Behinderungen erhalten gezielte Förderung für Arbeitsmarktzugang und soziale Teilhabe.
  12. Zur Umsetzung des Behindertenteilhabegesetzes wird verlässlich und dauerhaft mit Vereinen, Verbänden und Selbstvertretungen statt über Einzelprojekte zusammengearbeitet.
  13. Betriebe werden stärker bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt.
  14. Das Behindertenteilhabegesetz wird verlässlich und partnerschaftlich umgesetzt.
  15. Ein Pilotprojekt schafft ein Werkzeug zur Vergabe von Wohnheimplätzen der Eingliederungshilfe, Pflegeheimplätzen und häuslichen Hilfen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
FDP ​213
FW ​117
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Barrieren im öffentlichen Raum für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden zügig abgebaut.
  2. Stadt- und Dorfentwicklung erfolgen barrierefrei.
  3. Zugangs- und Beratungsangebote des Gewaltschutzes werden für Frauen mit Behinderungen barrierefrei gestaltet.
  4. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird unterstützt und die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche vorangetrieben.
  5. Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt neben dem Bund große finanzielle Verantwortung für gleichwertige Lebensbedingungen, Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung.
  6. Spezialisierte Angebote für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf werden erhalten und weiterentwickelt.
  7. Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen selbstverständlich dazugehören, ihre Fähigkeiten einbringen und die für ein selbstbestimmtes Leben nötige Unterstützung erhalten.
  8. Menschen mit und ohne Behinderung werden nicht unterschiedlich behandelt.
  9. Barrierefreiheit wird in Gebäuden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Informationssystemen und Kommunikationseinrichtungen hergestellt.
  10. Menschen mit Behinderung erhalten gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.
  11. Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Menschen mit und ohne körperliche Behinderungen wird gestärkt.
  12. Alle wesentlichen EU-Dokumente und Konsultationsverfahren sollen barrierefrei in deutscher Sprache zugänglich sein.
  13. Haltestellen sollen flächendeckend barrierefrei ausgebaut werden.
  14. Online-Portale der Verwaltung sollen barrierearm und auf dem Smartphone intuitiv bedienbar sein.
  15. Eingliederungs- und Jugendhilfe sollen niedrigschwellig und unbürokratisch gewährt werden.
  16. Langwierige, kleinteilige Einzelfallprüfungen bei Eingliederungs- und Jugendhilfe sollen beendet werden.
  17. Für die frühkindliche Bildung sollen landesweit verbindliche Standards gelten, darunter Kita-Sozialarbeit, Kinderschutz, Sprachförderung, Inklusion und das Bildungsprogramm „elementar“.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag ​543
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Die Barrierefreiheit touristischer Angebote wird gefördert.
  2. Die Richtlinie zur Schulausstattung berücksichtigt insbesondere pädagogische Konzepte und Barrierefreiheit.
  3. Der Bildungsserver wird zu einer einheitlichen, barrierefreien und rechtssicheren Plattform weiterentwickelt.
  4. Schulen müssen der Inklusion und den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden.
  5. Schulen werden bei der Entwicklung eigener inklusiver Schulkonzepte unterstützt.
  6. Kommunen werden beim Bau barrierefreier Haltestellen weiter unterstützt.
  7. Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird unterstützt.
  8. Unternehmen werden zur besseren Nutzung des Budgets für Arbeit informiert und beraten.
  9. Die Landesverwaltung geht bei der Nutzung des Budgets für Arbeit mit gutem Beispiel voran.
  10. Barrierefreie Zugänge zum Hilfesystem werden finanziert.
  11. Mitarbeitende des Hilfesystems werden für die Belange besonders verletzlicher Gruppen wie Frauen mit Beeinträchtigungen oder Migrationshintergrund, LSBTIQ*-Personen und mitbetroffener Kinder sensibilisiert und qualifiziert.
  12. Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention werden der barrierefreie Zugang zum Hilfesystem und die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.
  13. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird weiterhin konsequent umgesetzt.
  14. Der Landesaktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird von allen Ressorts umgesetzt.
  15. Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen werden umfassend beteiligt und der Landesaktionsplan 2.0 wird gemeinsam weiterentwickelt.
  16. Die Ziele des Landesaktionsplans werden insbesondere bei Personaleinstellungen verwirklicht.
  17. Barrierefreiheit und die Entwicklung rehabilitativer und assistiver Technologien werden nachhaltig gefördert.
  18. Menschen mit Behinderungen werden beim Eintritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt, auch durch umgewandelte Arbeitsplätze in der Landesverwaltung.
  19. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung wird erhöht.
  20. Personalwirtschaftliche Voraussetzungen werden angepasst und der Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Landesverwaltung erleichtert.
  21. Das Budget für Arbeit wird auch in der Landesverwaltung eingesetzt.
  22. Außenarbeitsplätze mit dem Ziel der Überführung in ein reguläres Arbeitsverhältnis werden geschaffen.
  23. Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen soll mit aktiven Maßnahmen erfüllt werden.
  24. Soziales Unternehmertum, das Lösungen zum Abbau von Barrieren und zur Teilhabe am Arbeitsleben entwickelt, wird unterstützt.
  25. Das Bundesteilhabegesetz wird gemeinsam mit den anderen Trägern der Rehabilitation, Pflege und Grundsicherung umgesetzt.
  26. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird evaluiert und seine Instrumente werden auf Personenzentrierung ausgerichtet.
  27. Der Landesrahmenvertrag wird fortgeschrieben, um Anreize für echte Ambulantisierung und Selbstbestimmung zu schaffen.
  28. Für nicht erwerbsfähige Menschen mit psychischen Behinderungen werden alternative sinnstiftende Tätigkeiten mit Zuverdienst gefördert.
  29. Die Folgen der Corona-Pandemie für die Teilhabesicherung werden sektorenübergreifend aufgearbeitet, um das System pandemiefest zu machen.
  30. Das Corona-Sondervermögen wird für Investitionen und Vorkehrungen wie mehr Einzelzimmer, bauliche Maßnahmen, Lüftung und digitale Kommunikation in der Eingliederungshilfe genutzt.
  31. Die Digitalisierung wird so gefördert und gestaltet, dass Menschen mit Behinderungen davon profitieren, etwa durch barrierefreie Websites.
  32. Das Bundesteilhabegesetz wird umfassend umgesetzt.
  33. Die Umsetzung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird befördert.
  34. Die Landesregierung begleitet die Einführung von Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderungen in Abstimmung mit Verbänden, Kommunen und Betroffenen.
  35. Die Schaffung altersgerechten und barrierefreien Wohnraums sowie eines entsprechenden Wohnumfelds wird unterstützt.
  36. Für Leistungs-, Breiten-, Freizeit-, Behinderten- und Gesundheitssport werden bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen.
  37. Im Sport werden Ehrenamt, Engagement gegen Rassismus und Gewalt, Gleichstellung und Inklusion gefördert.
  38. Der Landessportbund darf zusätzliches Personal für Themen wie Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Kinderschutz einstellen.
  39. Die barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen wird gefördert und das Aufzugsprogramm fortgeführt.
  40. Barrierefreiheit soll allen Menschen die Teilhabe an Kunst und Kultur ermöglichen.
  41. Bauliche, kommunikative und Zugangsbarrieren im Kulturbereich sollen abgebaut werden.
  42. Für Sammlungsarbeit, Vermittlung, Barrierefreiheit und Attraktivität der Museen sind Sonderprogramme vorgesehen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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