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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​430
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Die Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen, Ärzten, Behörden und Ausbildungsstätten wird sichergestellt.
  2. Die Bahninfrastruktur wird so gestaltet, dass bauliche Barrieren für Reisende überwunden werden.
  3. In der Fahrgastkommunikation wird das Zwei-Sinne-Prinzip umfassend angewendet.
  4. Das ehrenamtliche Engagement bei Bürgerbussen wird unter Beachtung der Barrierefreiheit weiter unterstützt.
  5. Digitale Barrierefreiheit wird Kriterium bei allen Digitalisierungsprojekten.
  6. Jeder Kita-Neubau soll die räumlichen Mindestvoraussetzungen für ein barrierefreies Angebot erfüllen.
  7. Gelebte Inklusion soll mehr Teilhabe, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit an allen Schulformen erreichen.
  8. Die Rahmenbedingungen für Inklusion an Schulen werden weiter verbessert.
  9. Schulbegleitung wird systemisch an den Schulen verankert.
  10. Die Wirksamkeit von Schulbegleitung wird mithilfe von Pool-Lösungen ausgebaut.
  11. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule werden samt mobiler Dienste landesweit ausgebaut.
  12. Das berufsbildende Schulsystem wird zu einem inklusiven System ausgebaut.
  13. Kulturelle Teilhabemöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Beeinträchtigungen werden ausgebaut.
  14. Ein Landesinvestitionsprogramm finanziert Investitionen in Sicherheit, Barrierefreiheit und Klimaneutralität der Justizgebäude.
  15. Kommunikation und Gebäude der Justiz werden barrierefrei gestaltet.
  16. Streetworker werden künftig leicht auffindbar und barrierefrei auch auf virtuellen Plattformen tätig.
  17. Ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit wird errichtet, das Behörden und weitere Akteure berät.
  18. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, barrierefrei zu bauen.
  19. Nicht-Betroffene werden stärker für Inklusion sensibilisiert, damit Belange von Menschen mit Behinderung bei öffentlichen Vorhaben mitgedacht werden.
  20. Das Land fordert von der Privatwirtschaft verstärkt mehr Barrierefreiheit ein.
  21. Barrierefreiheit wird in allen Bereichen umgesetzt.
  22. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird weiter gestärkt.
  23. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt wird gefördert.
  24. Bei der Fortschreibung der Inklusionspläne werden neben den Verbänden auch Betroffene selbst einbezogen.
  25. Notwendige Unterstützungsangebote wie Gebärdensprachdolmetschung und Assistenzleistungen werden bereitgestellt.
  26. Die Sozialraumorientierung wird in allen Angeboten der Eingliederungshilfe umgesetzt.
  27. Ambulante und mobile Angebote der Eingliederungshilfe werden unterstützt und gefördert.
  28. Der barrierefreie Ausbau der Sportstätten in Niedersachsen wird vorangetrieben.
  29. Regionale Inklusionsprojekte im Sport und inklusive Ligen wie die Behinderten-Fußballliga oder Rollstuhlbasketball werden als Leuchtturmprojekte gestärkt.
Ohne klare Richtung 4
CDU ​428
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Inklusion wird im Alltag der Kindertagesstätten noch stärker verankert.
  2. Dyskalkulie wird aufgegriffen und auch über die Sekundarstufe 1 hinaus unterstützt.
  3. Der Unterstützung bei Dyskalkulie werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde gelegt.
  4. Die inklusive Schule wird im Sinne der Kinder und Jugendlichen ohne ideologische Festlegung umgesetzt, wozu Erhalt und Ausbau der Förderschulen als inklusive Kompetenzzentren gehören.
  5. Die inklusive Schule wird in ihrer derzeitigen Form verbessert.
  6. Alle Förderschulen bleiben erhalten und werden zu inklusiven Kompetenzzentren weiterentwickelt.
  7. Alle Schulformen werden gleichberechtigt und stärker mit Förderschullehrkräften und pädagogischen Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams ausgestattet, um inklusive Schule und echte Wahlfreiheit zu erreichen.
  8. Der Einsatz von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern wird neu konzipiert und zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.
  9. Die inklusive Schule wird über alle Schulformen hinweg durch Fortbildungsverpflichtungen, mehr berufsbegleitende Qualifizierung und eine stärkere Verankerung des inklusiven Schulgedankens in allen Lehramtsstudiengängen verbessert.
  10. Inklusive Programme werden aufgelegt.
  11. Um- und Neubau barrierefreier Wohnungen werden vorangetrieben und gefördert.
  12. Bahnhöfe und Bushaltestellen werden barrierefrei gestaltet.
  13. Barrierefreie Informationsangebote im Verkehr werden eingerichtet.
  14. Ein einheitliches, übersichtliches und barrierefreies Online-Portal ermöglicht Bürgern und Unternehmen, Verwaltungsleistungen jederzeit nutzerfreundlich abzuwickeln.
  15. Die Betreuungssituation und die Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung werden schnellstmöglich verbessert.
  16. Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört selbstständiges Wohnen.
  17. Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört ein barrierefreier Zugang zu Kulturangeboten.
  18. Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört die Teilhabe am Arbeitsleben.
  19. Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum wird für unterschiedliche Bedarfsgruppen geschaffen, darunter Seniorinnen und Senioren mit Beeinträchtigungen und Menschen mit schwerstmehrfachen Behinderungen.
  20. Für barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum werden Förderprogramme auf den Weg gebracht.
  21. Für mehr Barrierefreiheit in Krankenhäusern, Arztpraxen, Therapieeinrichtungen und Apotheken wird eingetreten, damit alle im Gesundheitswesen frei wählen können.
  22. Die flächendeckende Versorgung von Menschen mit einer kognitiven oder psychiatrischen Behinderung wird durch den Ausbau medizinischer Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung gestärkt.
  23. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die berufliche Bildung und geeignete Arbeitsplätze innerhalb und außerhalb von Werkstattstrukturen schaffen, werden stärker gefördert.
  24. Die Teilhabe von Menschen mit verschiedensten Unterstützungsbedarfen am Arbeitsleben wird deutlich gestärkt.
  25. Gemeinsam mit dem Bund wird der Übergang von Menschen mit Unterstützungsbedarfen in den regulären Arbeitsmarkt weiter verbessert.
  26. Der barrierefreie und seniorengerechte Umbau älterer Häuser wird gefördert.
  27. Inklusive Strukturen werden im Rahmen der Sportförderung gestärkt.
  28. Anreize zum Sport für Menschen mit Behinderung werden zusammen mit kommunalen Sozialdiensten und überregionalen Sportvereinen ausgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Grüne 1541
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Eine Mobilitätsgarantie soll perspektivisch Mobilität für alle unabhängig von Wohnort, Alter, Behinderung und Einkommen gewährleisten.
  2. Alle Mobilitätsdienstleister im Land stellen ihre Daten vollständig, interoperabel, barrierefrei und kostenfrei zur Verfügung.
  3. Busse und Bahnen werden umfassend und flächendeckend barrierefrei.
  4. Im Nahverkehrsgesetz des Landes wird verankert, dass das Land zweckgebundene Mittel für die Barrierefreiheit im ÖPNV bereitstellt.
  5. Die kommunalen Nahverkehrspläne werden entsprechend den Zielen der Barrierefreiheit weiterentwickelt.
  6. Bis 2030 werden im Land 100.000 öffentliche, barrierearme und sicher zugängliche Ladepunkte, überwiegend in Parkhäusern, Tiefgaragen und auf Parkplätzen, geschaffen.
  7. Die Integration von Migrantinnen und Frauen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt wird gefördert.
  8. Unternehmen, öffentliche Verwaltung und Verbände werden unterstützt, sich Migrantinnen und Frauen mit Behinderung stärker zu öffnen.
  9. Die Landesbehörden beschäftigen deutlich mehr Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung.
  10. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker berücksichtigt.
  11. Die Hürden für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen, werden gesenkt.
  12. Beratung und Förderung von Menschen mit Behinderung beim Berufseinstieg werden gestärkt.
  13. Das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird deutlich durchlässiger.
  14. Menschen mit Behinderung sollen ein Recht auf einen Arbeitsplatz in inklusiven Unternehmen erhalten.
  15. Menschen mit Behinderung außerhalb des ersten Arbeitsmarkts werden bei guten Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen unterstützt.
  16. Die Arbeit der Werkstatträte wird unterstützt.
  17. Die rechtlichen Mitbestimmungskompetenzen der Werkstatträte werden ausgebaut.
  18. Die Landesgesellschaft saniert mit den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften den öffentlichen Gebäudebestand klimaneutral, barrierefrei und sozial.
  19. Barrierefreiheit sowie Klima- und Ressourcenschutz werden als verpflichtend abzuwägende Ziele in das Landesdenkmalschutzgesetz aufgenommen.
  20. Die Inklusion in Kitas wird gesetzlich geregelt.
  21. Kitas sollen landesweit flächendeckend barrierefreie Räumlichkeiten haben.
  22. Bei Kita-Neubauten werden Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausstattung festgeschrieben, bei größeren Umbauten angestrebt.
  23. Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit nutzt die Expertise von Menschen mit Behinderungen und berät zum barrierefreien Schulbau.
  24. Bei Neubau und größeren Umbauten von Schulen wird barrierefreie Infrastruktur verpflichtend.
  25. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Teilhabe, unabhängig von Behinderung, sozialer Lage, Herkunft oder Hochbegabung.
  26. Die inklusive Schule tritt langfristig an die Stelle der Förderschulen.
  27. Die Weiterentwicklung der Inklusion bezieht alle Schulformen ein.
  28. Hemmnisse für inklusives Arbeiten an Schulen werden abgebaut.
  29. Neue Schulbaurichtlinien ermöglichen Schulgebäude, die Inklusion und Pädagogik entsprechen.
  30. Inklusion in der beruflichen Bildung wird im Schulgesetz verankert.
  31. Das Jugendhilferecht wird inklusiver gestaltet und seine Rahmenbedingungen werden verbessert.
  32. Die Jugendhilfe soll durch gute Inklusionsbedingungen, interkulturelle Kompetenzen und die Überwindung von Kinderarmut alle Kinder erreichen.
  33. Es wird mehr barrierearmer und bezahlbarer Wohnraum mit angeschlossener Quartierspflege geschaffen.
  34. Die besonderen Bedürfnisse von allein fliehenden Frauen, Familien mit Kindern, queeren Personen und Menschen mit Behinderung werden berücksichtigt.
  35. Der besonderen Gefährdung von Mädchen und Frauen mit Behinderung wird mit verstärkten Aufklärungskampagnen begegnet.
  36. Der Zugang zu Kunst und Kultur darf nicht von Herkunft, Alter, finanzieller Lage, Behinderung oder Wohnort abhängen.
  37. Kulturangebote erhalten barrierefreie Zugänge und Kommunikation in Leichter Sprache.
  38. Kommunen werden stärker beim Erhalt und barrierefreien Ausbau von Sportstätten und Bädern unterstützt.
  39. In der Schule gibt es tägliche, vielfältige und möglichst inklusive Sportangebote mit besserer Verankerung im Ganztag.
  40. Teilhabemodelle für gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Behinderung werden im Schul- und Breitensport ausgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD 4​2
FDP ​222
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Eltern sollen nach fachlicher Beratung frei zwischen inklusiver Beschulung und Förderschule wählen können.
  2. Für die Schulbegleitung werden landesweite Qualitätsstandards eingeführt.
  3. Altersgerechte und barrierefreie Wohnungen werden geschaffen.
  4. Niedersachsen wird barrierefrei gemacht, im ÖPNV und Schienenverkehr, in öffentlichen Gebäuden und bei privaten Dienstleistern.
  5. Moderne Instrumente selbstbestimmter Inklusion wie Assistenzhunde, digitale Hilfsmittel und ein einfaches persönliches Budget werden genutzt.
  6. Niedersachsen setzt die UN-Behindertenrechtskonvention beispielgebend um.
  7. Die Inklusion von Jugendlichen mit Behinderung in Berufsausbildung und berufsbildenden Schulen wird gestärkt.
  8. Das persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen soll durch Beratung breiter genutzt werden.
  9. Die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen wird durch vereinfachte Verfahren erleichtert.
  10. Menschen mit Behinderungen erhalten mehr Teilhabe und politische Partizipation an wichtigen Landesvorhaben.
  11. Die Inklusion im Sport wird gestärkt, unter anderem durch das Projekt „Indus“ und inklusive Ligen.
  12. Landesweit werden Wohngemeinschaften für Menschen mit und ohne Behinderung eingerichtet.
  13. Bewohner ohne Behinderung leben in inklusiven Wohngemeinschaften kostenlos, während sie Mitbewohner mit Beeinträchtigung betreuen.
  14. Für die Notrufe 112 und 110 wird eine Nothilfe-SMS für Menschen eingeführt, die nicht sprechen können.
  15. Angebote in leichter und einfacher Sprache werden ausgebaut.
  16. Moderne Sportstätten mit barrierefreien Zugängen, gesenktem Energieverbrauch und attraktiven Bewegungsangeboten werden gefördert.
  17. Integrative und inklusive Sportangebote werden gefördert.
  18. Die Modernisierung und Barrierefreiheit von Schießsportanlagen wird unterstützt.
  19. Der Behindertensport wird stärker unterstützt.
  20. Trainingszentren für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen werden ausgebaut.
  21. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden im Sportunterricht eingebunden und individuell gefördert.
  22. Der Zugang zum Wissen in Museen und Bibliotheken wird barrierefreier gestaltet.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Linke ​129
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Allen Menschen soll eine umfassende und barrierefreie Gesundheitsversorgung bereitgestellt werden.
  2. Barrierefreie Shuttle-Services zu Arztpraxen und Apotheken sollen eingeführt werden.
  3. Inklusion soll in der Kita eine Querschnittsaufgabe sein.
  4. Es soll genügend wohnortnahe Kitas mit inklusiver Raumausstattung und gutem Personalschlüssel geben.
  5. Kitas sollen zu inklusiven Regelkitas mit passender Raum- und Personalausstattung aus- und umgebaut werden.
  6. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollen sich alle Schulformen in gleichem Umfang an der Inklusion beteiligen.
  7. Neugebaute Wohnungen werden grundsätzlich barrierefrei gestaltet.
  8. Bahnhöfe und Haltestellen werden an den Bedürfnissen der Fahrgäste ausgerichtet und barrierefrei gestaltet.
  9. Alle Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut.
  10. Alle Bahnhöfe werden barrierefrei ausgebaut und ihr Service wird verbessert.
  11. Alle Personenzüge erhalten ausreichend Platz für Gepäck, Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle.
  12. An Fußwegen werden mehr barrierefreie Absenkungen geschaffen.
  13. Schwerbehinderte mit Wertmarke nutzen Fähren und Inselverbindungen kostenfrei.
  14. Kultureinrichtungen werden mit ausreichendem Personal barrierefrei und inklusiv gestaltet.
  15. Sportanlagen werden flächendeckend barrierefrei.
  16. Die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Möglichkeiten zu Teilhabe und Mitbestimmung sollen gemeinsam mit ihnen und ihren Initiativen gestärkt werden.
  17. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll konsequent umgesetzt werden.
  18. Barrieren sollen durch mehr Übersetzungen in Leichte Sprache und Gebärdendolmetschen gesenkt werden.
  19. Barrierefreiheit soll in allen öffentlichen Gebäuden, Behörden und an öffentlichen Arbeitsplätzen konsequent umgesetzt werden.
  20. Alle Bahnhöfe, Busse, Bahnen und Fahrzeuge des ÖPNV sollen barrierefrei umgebaut werden.
  21. Das Land soll den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen fördern.
  22. Der Mindestlohn soll für alle gelten, auch in Sozial- und Behindertenwerkstätten sowie in Justizvollzugsanstalten.
  23. Behindertenräte sollen direkt von den Betroffenen gewählt statt ernannt werden.
  24. Alle Informationen und Formulare staatlicher Stellen sollen in Einfacher und Leichter Sprache und in barrierefreien Formaten bereitgestellt werden.
  25. Landtagssitzungen im Livestream sollen gebärdensprachlich gedolmetscht werden.
  26. Landtagsprotokolle sollen zeitnah in Leichte Sprache übersetzt werden.
  27. Ein landesweites Investitionsprogramm soll alle Schulen barrierefrei umrüsten.
  28. Die Förderschule soll entfallen und Menschen mit Behinderung sollen in den Regelschulbetrieb aufgenommen werden.
Ohne klare Richtung 1
FW ​17
Koalitionsvertrag ​​24
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen wird gefördert.
  2. Barrierefreiheit und Gleichstellung der Geschlechter gehören zum Standard inklusiver Stadtentwicklung.
  3. Eine Mobilitätsgarantie soll allen Menschen in ganz Niedersachsen zügige, zuverlässige, barrierefreie und klimafreundliche Wege ermöglichen.
  4. Kitas werden weiter bei einrichtungsbezogenen Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion unterstützt.
  5. Der Anspruch auf Inklusionsmaßnahmen in Kitas wird gesetzlich abgesichert.
  6. Eine angemessene heilpädagogische Ausstattung in Kitas wird schrittweise bereitgestellt.
  7. Die heilpädagogische Ausstattung in Kitas wird gesetzlich abgesichert.
  8. An den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule wird eine Interessenvertretung und Beratung eingerichtet, die Eltern und Kindern bei Problemen in der inklusiven Beschulung hilft.
  9. Die Mobilen Dienste werden als Träger der Inklusion gestärkt.
  10. Die Inklusion im berufsbildenden Schulsystem wird ausgebaut.
  11. Ausbildungsmodelle für Menschen mit Behinderungen werden vorangebracht.
  12. Der Zugang zu Kunst und Kultur darf nicht von Herkunft, Alter, finanzieller Lage, Behinderung oder Wohnort abhängen.
  13. Die Teilhabemöglichkeiten an Kultur werden ausgebaut, einschließlich barrierefreier Zugänge und Kommunikation in Leichter Sprache.
  14. Der Aufbau des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit wird vorangetrieben und das Zentrum dauerhaft abgesichert.
  15. Eine Weiterentwicklung der Niedersächsischen Bauordnung im Sinne der Barrierefreiheit wird geprüft.
  16. Der Aktionsplan Inklusion wird auf Grundlage der laufenden Evaluation weiterentwickelt.
  17. Über Zielvereinbarungen in landeseigenen Behörden und Betrieben wird die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt beschleunigt.
  18. Das Budget für Arbeit wird stärker genutzt.
  19. Die Arbeit der Werkstatträte wird unterstützt.
  20. Die Mitbestimmungskompetenzen der Werkstatträte werden ausgebaut.
  21. Das System der Werkstätten für behinderte Menschen wird durchlässiger gestaltet.
  22. Bestehende Sportanlagen, insbesondere Schwimmbäder und Sporthallen, werden über ein mehrjähriges Investitionsprogramm barrierearm, inklusiv und möglichst klimaneutral saniert.
  23. Über ein Landesinvestitionsprogramm Justiz werden mehr Sicherheit, Barrierefreiheit, bessere Arbeitsbedingungen und Klimaneutralität an den Justizstandorten geschaffen.
  24. Die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind auf allen Ausspielwegen barrierefrei erreichbar.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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