Menschen mit Behinderung
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen
BIW00
Programme zur Bürgerschaftswahl 2027
SPD 959
Mehr Geld 4
- Mit der Bundesagentur für Arbeit soll ein intensiver Austausch stattfinden, um möglichst vielen jungen Menschen mit Behinderung ein Budget für Ausbildung zu ermöglichen.
- Geprüft wird, wie sich das Land mit Projektmitteln beim Budget für Ausbildung einbringen kann.
- Die Instrumente „Budget für Arbeit“ und „Budget für Ausbildung“ werden stärker gefördert.
- Der Leistungssport von Menschen mit Behinderung, etwa die Teilnahme an Special Olympics, wird wirtschaftlich stärker unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 56
- Allen Menschen soll unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Beeinträchtigungen eine Ausbildung ermöglicht werden.
- Projekte und Vorhaben, die jungen Menschen mit Behinderung über das Budget für Ausbildung den Weg in den allgemeinen Ausbildungsmarkt bahnen, werden gefördert.
- Die Programmmittel für diese Förderung werden aus der Ausgleichsabgabe beim Amt für Versorgung und Integration bereitgestellt.
- Alle Menschen sollen im eigenen Viertel barrierefreien Zugang zu allem haben, was sie für den täglichen Bedarf brauchen.
- Im Bündnis für Wohnen soll ein Bauprogramm „Lebenslang in meinem Quartier“ für altersgerechten, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnbau mit Baurecht und Wohnraumförderung aufgelegt werden.
- Die Haltestelleninfrastruktur wird auch im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft.
- Ausreichend Parkflächen mit Ladesäulen für Familien und Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden sichergestellt.
- Für Wohnquartiere werden ordnungsgemäße Lösungen entwickelt, die Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und Kinderspiel mehr Raum geben.
- Wege werden für Menschen mit Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzbar gestaltet.
- Mehr taktile und visuelle Informationen wie Wegweiser und Kontraste verbessern die Orientierung.
- Bordsteine werden abgesenkt.
- Alle Halte- und Mobilitätspunkte sind erreichbar und barrierefrei zu gestalten.
- An allen Schulen werden schrittweise systemische Schulassistenzen eingeführt.
- Jede Schule, auch Gymnasien und berufsbildende Schulen, erhält eine ausreichende Zahl von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen für die Inklusion.
- Rassismus, Antisemitismus, Ableismus und Sexismus haben an Schulen keinen Platz.
- Öffentliche Plätze und Kinderspielplätze werden übersichtlicher gestaltet und gezielt beschnitten, um Müllecken zu vermeiden und Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit zu erhöhen.
- Älteren, jungen, wohnungslosen, zugewanderten, behinderten und queeren Menschen sowie Alleinerziehenden werden selbstbestimmtes Leben und Teilhabe ermöglicht.
- Erfahrungen, Kompetenzen und Wünsche behinderter Menschen sollen Ausgangspunkt weiterer Entwicklungen sein.
- Mit dem Bundesteilhabegesetz wird weiter an der vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung gearbeitet.
- Die Umsetzung der im Landesaktionsplan ausgewiesenen Verbesserungen für behinderte Menschen wird begleitet.
- Eine möglichst umfassende bauliche und digitale Barrierefreiheit wird angestrebt.
- Mit der Bundesagentur für Arbeit soll ein intensiver Austausch stattfinden, um möglichst vielen jungen Menschen mit Behinderung ein Budget für Ausbildung zu ermöglichen.
- Die Instrumente „Budget für Arbeit“ und „Budget für Ausbildung“ sollen bekannter gemacht werden.
- Modellprojekte, die Jugendlichen mit Behinderung Alternativen zur Werkstatt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen, werden unterstützt.
- Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründungen behinderter Menschen sollen bekannter gemacht werden.
- Im öffentlichen Dienst wird eine Schwerbehindertenquote von 6 Prozent festgelegt.
- Im öffentlichen Dienst werden Stellen für das Budget für Arbeit geschaffen.
- Die drei Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Land sollen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden.
- Bei der Schaffung barrierefreien Wohnraums sollen die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen stärker berücksichtigt werden.
- Der rollstuhlgerechte Wohnungsbau soll verstärkt werden.
- Beratungsleistungen in allen Beratungsstellen sollen inklusiv sein.
- Die inklusive Ausrichtung der Beratungsstelle für Suchtkranke wird abgesichert und entsprechende Konzepte werden in anderen Beratungsstellen entwickelt.
- Eltern mit Anspruch auf Elternassistenz nach SGB IX sollen besser über ihre Rechte informiert werden.
- Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete mit Behinderung sollen volle Teilhabe erhalten.
- Queere Menschen mit Behinderung erhalten besondere Unterstützung.
- Die Landesantidiskriminierungsstelle soll auch Menschen mit Behinderung offenstehen, die Diskriminierung erfahren.
- Das Aufnahmesystem für Geflüchtete wird für die Bedarfe Geflüchteter mit Behinderung weiterentwickelt.
- Angebote und Orte sollen auch mit Rollator oder Rollstuhl gut zugänglich sein.
- Für Frauen und Mädchen mit Behinderung werden mehr barrierefreie Unterkünfte und Anlaufstellen geschaffen.
- Weitere barrierefreie integrierte Gesundheitszentren werden in den Stadtteilen eingerichtet.
- Es soll mehr barrierefreie Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen geben.
- Die Arbeit des Medizinischen Behandlungszentrums für Erwachsene mit Behinderungen wird von der Gesundheit Nord vorbehaltlos unterstützt und gut ausgestattet.
- Menschen mit Mehrfachbehinderungen sollen direkt behandelt oder an barrierefreie Arztpraxen verwiesen werden können.
- Es wird ein Verzeichnis barrierefrei zugänglicher Haus- und Facharztpraxen erstellt.
- Spezialisierte Pflegesettings, etwa für jüngere Pflegebedürftige oder Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, werden gezielt aufgebaut.
- Für die Beiratsarbeit sollen gezielt Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Migrationshintergrund und junge Menschen gewonnen werden.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich trimedial, zukunftsfest und barrierefrei weiterentwickeln können.
- Sportvereine werden beim Abruf von Zuschüssen für Barrierefreiheit und Teilhabe unterstützt, die Zuschüsse bei Bedarf ergänzt.
- Neu gebaute und sanierte Sportanlagen und Sportstätten müssen den Anforderungen an inklusive Sportausübung genügen.
- In der Übungsleiterausbildung wird vermittelt, wie Menschen mit Behinderung aktiv in Sportangebote einbezogen werden.
- Menschen mit Behinderung werden unter Einbeziehung des Behindertensportverbands bzw. von Special Olympics zu Übungsleitenden ausgebildet.
- Mit Fördermitteln wird die Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen verbessert.
- Der Zugang zur Kultur für Menschen mit Einschränkungen wird verbessert und bestehende Barrieren werden abgebaut.
- Angebote für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung werden ausgebaut.
- Zugangsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer werden ausgebaut.
- Begleitende Angebote in leichter Sprache werden ausgebaut.
Ohne klare Richtung 9
- Übergeordnetes Ziel ist die Verkehrssicherheit, insbesondere für Rettungsfahrzeuge und Barrierefreiheit.
- Die gleichberechtigte und sichere Teilhabe aller, unabhängig von Alter, Geschlecht, körperlichen Einschränkungen oder Einkommen, ist zu gewährleisten.
- Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört zum Selbstverständnis einer solidarischen Gesellschaft.
- Der Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention und das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz gelten als Zielstellung und Auftrag.
- Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt gewinnt an Bedeutung.
- Die Initiative des Bundes zur Weiterentwicklung oder Neugestaltung des Entgeltsystems der Werkstätten wird unterstützt.
- Eltern mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder psychiatrischer Erkrankung sollen unterstützt werden.
- Eine umfassende Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit wird durchgeführt.
- Bei neuen und überarbeiteten Spielplätzen werden Mehrgenerationenkonzept, Barrierefreiheit, Trinkwasserquelle, Toilette und kleine Bühne geprüft.
CDU 214
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Genehmigte Komplexleistungen werden tatsächlich erbracht.
- Der Nachholbedarf bei der personellen und infrastrukturellen Ausstattung inklusiver Beschulung wird offensiv angegangen.
- Menschen mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen werden in den Arbeitsmarkt einbezogen.
- Die Anstrengungen zur Arbeitsmarktintegration werden gemeinsam mit den Bremer Arbeitgebern und den Kammern erhöht.
- Bei allen Maßnahmen wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen mitbedacht.
- Die Bundesgartenschau wird inklusiv, integrativ, nachhaltig und divers ausgestaltet.
- Gleichberechtigung unabhängig von Behinderung oder Geschlecht sowie gerechte Chancen und gleiche Pflichten werden eingefordert.
- Ein bedarfsgerechtes, niedrigschwelliges und barrierefreies Beratungsangebot wird sichergestellt.
- Menschen werden unabhängig von sozialer Benachteiligung, gesundheitlicher oder körperlicher Einschränkung und Lernschwierigkeiten integriert.
- Menschen werden nach ihren individuellen Möglichkeiten in Beschäftigung gebracht.
- Menschen werden bei Bedarf für eine Beschäftigung qualifiziert.
- Inklusion setzt auf die Kooperation von Verwaltung, Unternehmen, Schulen und Betroffenen, um Hürden abzubauen.
- Ein medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung wird unterstützt.
- Gegenüber dem Bund werden verbraucherfreundliche und barrierefreie Kennzeichnungssysteme vertreten.
Grüne 1558
Mehr Rechte oder Angebote 57
- Mehr Wohnungen sollen rollstuhlgerecht als sogenannte R-Wohnungen gestaltet werden.
- Barrierefreie Wohnungen sollen bevorzugt an Menschen vermittelt werden, die sie benötigen.
- Die Qualität des inklusiven Unterrichts wird kontinuierlich verbessert.
- KiTas erhalten Inklusionsangebote.
- Der inklusive Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird verbessert.
- Die Qualität der Inklusion in KiTas wird weiterentwickelt.
- Parallel zum Entwicklungsplan Inklusion für Schulen entsteht eine verbindliche Grundlage für die Inklusion in KiTas.
- Die Qualität des inklusiven Unterrichts wird verbessert.
- Personalausstattung und Personaleinsatz für Inklusion an Schulen werden verbessert.
- Schülerinnen und Schüler mit Autismus, ADHS, LRS und anderer Neurodiversität erhalten leichter Rückzugsräume oder Nachteilsausgleiche, ohne ihre Einschränkung öffentlich machen zu müssen.
- Die Inklusion von Kindern mit Lernschwierigkeiten wird erweitert.
- Das System der Schulbegleitung wird weiter verbessert.
- Schulassistenzen werden originärer Bestandteil von Schule und bedarfsgerecht eingesetzt.
- Die Haltestelle Domsheide wird barrierefrei umgebaut.
- Im Sinne einer feministischen Stadtplanung werden die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen berücksichtigt, etwa durch kurze, barrierefreie und gut ausgeleuchtete Wege.
- Alle Fußwege sollen ohne Hindernisse für Fußgängerinnen, Fußgänger und Rollstuhlnutzende nutzbar sein.
- Barrierefreiheit in Fußgängerbereichen und an Haltestellen wird hergestellt.
- Quartiers-Shuttles mit zumindest teilweise barrierefreien Kleinbussen verkehren auf Bestellung zwischen virtuellen und normalen Haltestellen mit 10 bis 15 Minuten Wartezeit.
- Der Hauptbahnhof und die Bahnsteige auf der Strecke Bremen–Bremerhaven werden ausgebaut und barrierefrei umgebaut.
- Es werden schnellstmöglich ausreichend Bahnen mit genügend Platz für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle bestellt.
- Aufgesetztes Parken wird durch Abschleppen und, wo nötig, Poller zwischen Fußweg und Straße unterbunden, damit Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl den Gehweg nutzen können.
- Bei der Gestaltung von Wegen werden abgesenkte Bordsteine und Beläge so gewählt, dass sie für Roller, Skates, Rollatoren und Rollstühle gut nutzbar sind.
- Mindestens Antragsformulare werden barrierefrei und in einfacher Sprache veröffentlicht.
- Berufsausbildungen werden inklusiver gestaltet, damit mehr Menschen mit Behinderung sie abschließen.
- Übergänge von Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf den regulären Arbeitsmarkt werden erleichtert.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird durch Fortschreibung des Aktionsplans in Bremen und Bremerhaven umgesetzt.
- Bei zentralen Verkehrsprojekten wie der Neugestaltung der Haltestellen an der Domsheide ist Barrierefreiheit ein wichtiges Kriterium.
- Das Bundesteilhabegesetz wird konsequent umgesetzt.
- Bei der Umsetzung wird auf sozialräumliche Ansätze und den Willen der Menschen mit Behinderung gesetzt.
- Gute inklusive Bildung wird in allen Kitas und Schulen umgesetzt.
- Studienbedingungen werden inklusiver gestaltet.
- Für Studierende mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen werden technische Hilfen, Gebärdensprachdolmetschen und Studienassistenz bereitgestellt.
- Die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung findet inklusiv und dual in Betrieben und Berufsschulen statt statt in besonderen Berufsbildungswerken.
- Alle Krankenhäuser entwickeln Leitlinien für den sachgerechten Umgang mit Patientinnen und Patienten mit Behinderungen und setzen sie um.
- Inklusion wird im Dialog mit Betroffenen und Verbänden konsequent umgesetzt.
- Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden zu Dienstleistern für die Inklusion am Arbeitsmarkt weiterentwickelt.
- Die Werkstatt Bremen/Martinshof bietet neben Werkstattplätzen auch Zugänge wie Budget für Arbeit und Inklusionsfirmen.
- Ein Teil der Außenarbeitsplätze wird ins Budget für Arbeit überführt.
- Geeignete Teile der Werkstatt werden in Inklusionsbetriebe umgewandelt.
- Menschen, die einen Werkstattplatz wünschen, erhalten gute Arbeit und eine Chance auf späteren Übergang in den Arbeitsmarkt.
- Der Zugang zum Budget für Arbeit und Ausbildung wird deutlich verbessert.
- Der Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird weiter ausgebaut.
- Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in den Werkstätten werden verbessert.
- Menschen mit Behinderungen erhalten gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung.
- Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten einen barrierefreien Zugang und barrierefreie Sanitäranlagen.
- Konkrete Sportangebote für Menschen mit Behinderungen werden gefördert.
- In den Quartieren werden mehr Begegnungsräume mit Sitzgelegenheiten, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität geschaffen.
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird gewährleistet.
- Die Haltestelle Domsheide wird barrierefrei umgebaut.
- Eine autofreie Innenstadt erhält Ausnahmen etwa für mobilitätseingeschränkte Personen, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferverkehr.
- An der Domsheide entsteht eine barrierearme Haltestelle für alle Bahnen vor der Glocke.
- Ein Hochschulstudium soll allen Zugangsberechtigten unabhängig von Herkunft, finanziellen Mitteln oder Einschränkungen möglich sein.
- Die Hochschulen werden barrierefrei gestaltet.
- Der Parlamentsspiegel wird zu einer offenen, barrierearmen und maschinenlesbaren Parlamentsdatenbank verbessert.
- Es sollen ausschließlich barrierefrei zugängliche Wahllokale angeboten werden.
- Stimmzettelschablonen sollen überall zur Verfügung stehen.
- Wahlbenachrichtigungen und Wahlinformationen werden standardmäßig mehrsprachig und in leichter Sprache versendet.
Weniger Pflichten 2
- Schülerinnen und Schüler mit Autismus, ADHS, LRS und anderer Neurodiversität erhalten leichter Rückzugsräume oder Nachteilsausgleiche, ohne ihre Einschränkung öffentlich machen zu müssen.
- Eine autofreie Innenstadt erhält Ausnahmen etwa für mobilitätseingeschränkte Personen, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferverkehr.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Menschen mit Behinderung sollen sich barrierefrei bewegen können.
- Die Errungenschaften von Frauen, queeren Menschen, Menschen mit Behinderung und von Rassismus Betroffenen werden in der Schule stärker thematisiert.
- Eine klimafreundliche, barrierefreie Stadt muss deutlich weniger Autoverkehr haben.
- Die statistische Erfassung von Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften soll erweitert werden, um Taten gegen Frauen, queere Personen, BIPoC, Migranten und Menschen mit Behinderung sichtbar zu machen.
Linke 642
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 40
- Alters- und behindertengerechtes Wohnen wird ausgebaut, damit Menschen in der eigenen Wohnung bleiben können.
- Öffentliche Einrichtungen erhalten barrierefreie Zugänge.
- Der öffentliche Nahverkehr wird barrierefrei und kostenfrei.
- Wohnortnahe, barrierefreie und partizipativ organisierte Gesundheits- und Sorgezentren in öffentlicher Hand werden geschaffen.
- Zugangshindernisse zu Praxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen werden beseitigt.
- Untersuchungstechniken und Kommunikation werden an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst.
- In Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem und pflegerischem Personal werden Module zum diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen eingeführt.
- Die Module zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden von fachkundigen Peerkräften durchgeführt.
- Persönliche Assistenz darf zu Untersuchungen, Krankenhausaufenthalten und Reha-Einrichtungen mitgenommen werden, auch außerhalb des Arbeitgebermodells.
- Bus und Bahn werden bis 2030 vollständig barrierefrei.
- Fuß- und Radverkehr erhalten mehr Raum für Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit.
- Wo realisierbar, werden geschützte Radwege angelegt.
- Kopfsteinpflaster wird an geeigneten Straßen in Abstimmung mit den Anwohnenden entfernt.
- Ein Runder Tisch aus Behörden, Landesbehindertenbeauftragtem und Beiräten ermittelt Stellen mit dringlichem Handlungsbedarf beim aufgesetzten Parken.
- An Stellen mit dringlichem Handlungsbedarf wird aufgesetztes Parken prioritär unterbunden.
- Es werden breitere Fußwege für Kinderwagen und körperbehinderte Menschen gebaut.
- In Werkstätten für behinderte Menschen werden Ansprechpersonen für LGBTIQ*-Personen eingerichtet.
- Inklusion wird in Kitas zur Regel, separate Schwerpunkteinrichtungen für heilpädagogisch-therapeutische Förderung werden in der Regel vermieden.
- Kitas erhalten für die Inklusion kleine Gruppen, einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel und multiprofessionelle Teams mit der Möglichkeit, Assistenzen in inklusionsgerechten Räumen zu poolen.
- Angebote der offenen Jugendarbeit sind auch für queere, geflüchtete und behinderte Jugendliche zugänglich, bei Bedarf mit zielgruppenspezifischen Angeboten.
- Gymnasien werden in inklusive Schulen für alle umgewandelt.
- Der Entwicklungsplan Inklusion 2.0 wird zeitnah beschlossen und umgesetzt.
- Die formale Statuierung von Kindern mit Förderbedarf wird aufgehoben.
- Gebärdensprache wird als Fremdsprache anerkannt.
- Bei allen Neubauten und Sanierungen wird konsequent Barrierefreiheit der Gebäude erreicht.
- Wege zu Einrichtungen, Verkaufsstellen und Versorgung werden kurz und barrierefrei gestaltet.
- Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird gemeinsam mit den Betroffenen weiterentwickelt.
- Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird vom Land ausfinanziert.
- Barrierefreiheit wird im Wohnungsbau, in der Bildung, im Verkehr und bei Behörden schneller als bisher erreicht.
- Alle öffentlichen Stellen werden verstärkt zu Informationen in Leichter Sprache und barrierefreien Webseiten verpflichtet.
- Der Mindestlohn gilt auch in Werkstätten für behinderte Menschen.
- Die Verfahren zur Feststellung des Schwerbehindertengrades beim Amt für Versorgung und Integration werden verschlankt und beschleunigt.
- Kinder mit Beeinträchtigungen werden in Schulen und Kitas von gut ausgebildeten und angemessen bezahlten Assistenzkräften begleitet.
- Das duale Ausbildungssystem wird inklusiv gestaltet.
- Die exklusive Werkstufe wird abgeschafft.
- Der Besuch von Kulturveranstaltungen und Ausstellungen darf weder an zu hohen Eintrittspreisen noch an physischen Barrieren scheitern.
- Behördenschreiben sind verständlich und mehrsprachig, auch für Menschen mit Einschränkungen.
- Barrierefreiheit wird bei künftigen Bauvorhaben stärker berücksichtigt.
- Die Abfahrtszeiten der Busse in Bremen-Nord werden auf eintreffende Bahnen aus dem Zentrum abgestimmt, mit genug Umsteigezeit.
- Für flächendeckende Inklusion wird zusätzliches sozialpädagogisches Personal eingesetzt.
Bleibt wie bisher 3
- Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung in Pflege und (teil-)stationären Einrichtungen werden garantiert.
- Anlaufstellen, die Menschen mit Behinderungen bei der Integration in Arbeit unterstützen, werden finanziell abgesichert.
- Eine Absenkung der Standards für Assistenzkräfte in Schulen und Kitas wird abgelehnt.
Ohne klare Richtung 3
- Alle Menschen in Bremen sollen unabhängig von Alter, Einkommen oder Behinderung mobil sein können.
- Alle Kinder lernen gemeinsam und werden unabhängig von Geschlecht, sozialer Herkunft, Migrationsgeschichte oder Behinderung bestmöglich gefördert.
- Menschen mit Behinderungen können in einer barrierefreien Stadt selbstständig leben.
FDP 528
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Inklusion wird während der gesamten Schullaufbahn in angemessener Qualität und mit ausreichender personeller und sachlicher Ausstattung umgesetzt.
- Schulen sollen in die Lage versetzt werden, auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen einzugehen.
- Schulen sollen bestmöglich auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen eingehen können.
- Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und von Hochbegabten wird ausgebaut.
- Die Fußwege sollen barrierefrei gemacht werden.
- Bauprojekte müssen von Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen nutzbar sein.
- Für das Fahrradparken werden innovative Lösungen gesucht, die Stadtbild und Barrierefreiheit schonen und Diebstahl sowie Vandalismus verringern.
- Körperlich beeinträchtigte, gehörlose und blinde Menschen erhalten die Möglichkeit, problemlos Anzeigen zu erstatten und den Polizeinotruf effektiv zu nutzen.
- Der Wohnungsbau wird in eine altersgerechte und barrierefreie Stadtentwicklungsplanung eingebunden.
- Für ältere Menschen mit Einschränkungen werden Wege und Angebote etabliert, die soziale Teilhabe fördern und Vereinsamung entgegenwirken.
- Menschen mit Behinderung erhalten eine individuelle sozialpädagogische Förderung.
- Barrierefreiheit wird neben baulichen Maßnahmen auch in Dokumentation und Kommunikation der öffentlichen Stellen im Land Bremen umgesetzt.
- Gebärdensprache wird als vollwertige Sprache anerkannt.
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird vorangebracht.
- Viele Bereiche in Bremen und Bremerhaven, etwa das Umfeld des Bremer Hauptbahnhofs, werden barrierefreier gestaltet.
- Gehwege und Bürgersteige werden so instand gehalten, dass Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder mit Gehhilfen sie gefahrlos nutzen können.
- Öffentliche Toiletten sind in ausreichender Zahl barrierefrei.
- Barrierefreier Wohnraum wird stärker gefördert.
- Privatwirtschaftliche Angebote werden auf dem Weg zur Barrierefreiheit unterstützt.
- Die Schaffung passender Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen gilt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
- Eine gezielte außerschulische Förderung bereitet Menschen mit Behinderung auf die Arbeitswelt vor und integriert sie nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsmarkt.
- Beratung und Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderung werden verbessert.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung verfolgen stärker das Ziel, Beschäftigte erfolgreich auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
- Menschen mit Behinderung erhalten individuelle, menschennahe und unbürokratische Hilfe.
- Institutionen, die sich ausschließlich um Menschen mit Behinderungen kümmern, bleiben notwendig und werden finanziell angemessen ausgestattet.
- Im Moor wird ein barrierefreier Moorerlebnispfad errichtet.
- Die Dauerausstellung des Historischen Museums Bremerhaven wird überarbeitet und modernisiert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Menschen mit Behinderung sollen so weit wie möglich und gewünscht eigenständig und selbstbestimmt leben können.
- Angestrebt wird eine inklusive Gesellschaft mit möglichst uneingeschränkter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag.
- Jeder Mensch mit Behinderung soll einen möglichst hohen, nach seinen Fähigkeiten erreichbaren Bildungsabschluss erlangen.
- Bei Menschen mit Behinderung steht der Mensch und nicht die Behinderung im Vordergrund.
Koalitionsvertrag 662
Mehr Rechte oder Angebote 62
- Die Zuweisungsrichtlinie für Lehrkräfte wird weiterentwickelt, um Unterrichtsausfall zu verringern und die Personalausstattung für Inklusion zu sichern.
- Weitere Flächen für integrative und inklusive Sportmöglichkeiten werden entwickelt.
- Barrierefreiheit erhält in allen touristischen Angeboten eine wichtige Rolle.
- Es werden mehr barrierefreie Unterkünfte und Anlaufstellen für Frauen und Mädchen mit Behinderung geschaffen.
- Kitas sollen inklusiv sein und alle Kinder ausgehend von ihrer Entwicklung gezielt fördern.
- Ein „Entwicklungsplan Inklusion in Kitas“ wird als verbindliche Umsetzungsgrundlage geschaffen.
- Inklusive Kitas erhalten eine entsprechende Ausstattung mit kleinen Gruppen, gutem Fachkraft-Kind-Schlüssel, multiprofessionellen Teams und poolbaren Assistenzen in inklusionsgerechten Räumen.
- Die Berufsschulen werden inklusiv weiterentwickelt.
- Praxisorientierte Fachpraktikerausbildungen werden ausgeweitet, um den inklusiven Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
- Bei allen Neubau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaft wird barrierefreies Bauen konsequent berücksichtigt.
- Bei allen Neubau- und Sanierungsvorhaben wird barrierefreies Bauen konsequent berücksichtigt.
- Barrierefreiheit und Inklusion im Kulturbereich werden schrittweise verbessert, auch für seh- und hörbehinderte Menschen.
- Für das Radio-Bremen-Gesetz werden Vorschläge zur Stärkung der Gremien, zur Nachhaltigkeit und zur Gleichstellung behinderter Menschen erarbeitet.
- Ein Bauprogramm „Lebenslang im Quartier“ fördert altersgerechten, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungsbau in den Quartieren.
- Die passgenaue Vermittlung rollstuhlgerechter R-Wohnungen wird sichergestellt.
- Der Bau weiterer R-Wohnungen in gefragten Lagen wird gesetzlich vorgeschrieben.
- Quartiers-Shuttles mit teilweise barrierefreien Kleinbussen verkehren auf Bestellung zwischen virtuellen und normalen Haltestellen.
- Für den Regionalbusverkehr werden Busse mit genügend Platz für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle beschafft.
- Eine weitere Taktverdichtung zwischen Bremen und Bremerhaven auch nachts sowie der dafür nötige barrierefreie Ausbau von Hauptbahnhof und Bahnsteigen werden geprüft.
- Vorrangig werden Straßen neu geordnet, in denen die Gehwegbreite 1,50 Meter unterschreitet.
- Zustand der Fußwege, Barrierefreiheit und geschützte Bereiche für Fußgänger werden verstärkt weiterentwickelt.
- Die Radstation der BREPARK am Hauptbahnhof wird gestärkt und barrierefrei gestaltet.
- Abgesenkte Bordsteine werden abgerundet gestaltet, um das Überqueren mit Rollatoren, Rollstühlen und Rollern zu erleichtern.
- Die Psychiatriereform berücksichtigt die besonderen Belange von Menschen mit Doppeldiagnosen.
- Bremer Arztpraxen sollen sich selbst verpflichten, ihre Praxen barrierefrei zu gestalten.
- Arztpraxen sollen öffentlich transparent machen, wie barrierefrei sie sind.
- Menschen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung sollen im Erwachsenenalter gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten, wofür das allgemeine Versorgungssystem gestärkt wird.
- Das Medizinische Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) soll seinen Versorgungsauftrag umfänglich erfüllen.
- Wirksame Kooperationen zwischen dem MZEB und dem niedergelassenen Versorgungssystem werden etabliert.
- In Bremerhaven wird ein Angebot für die medizinische Behandlung von Erwachsenen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung geschaffen.
- Behinderte Menschen sollen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens haben.
- Informations-, Kommunikations- und bauliche Barrieren im Gesundheitswesen werden abgebaut.
- Beim Aufbau Medizinischer Versorgungszentren werden Versorgungslücken behinderter Menschen einschließlich der gynäkologischen Versorgung behinderter Frauen systematisch geschlossen.
- Die Studie zur Erhebung der gynäkologischen Versorgungsbedarfe mobilitätsbeeinträchtigter Frauen wird unterstützt.
- Pflegeheime sollen unterschiedliche Lebenslagen und Bedürfnisse, etwa von Migrantinnen und Migranten, trans- und intergeschlechtlichen Menschen oder Menschen mit Behinderungen, besser berücksichtigen.
- Das Unterstützungssystem für wohnungslose und obdachlose Menschen wird schrittweise barrierefrei gestaltet.
- Erfahrungen, Kompetenzen und Wünsche behinderter Menschen sollen Ausgangspunkt weiterer Entwicklungen sein.
- Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen wird mit dem Ziel voller, wirksamer und gleichberechtigter Teilhabe behinderter Menschen aktiv unterstützt.
- Es wird geprüft, wie Gehörlose als Bezugsberechtigte in das Landespflegegeld aufgenommen werden können.
- Das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung werden im öffentlichen Dienst verbindlich erprobt.
- Ein Inklusionsbetrieb wird gegründet.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden zu Dienstleistern für die Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickelt.
- Der Anteil der Übergänge aus der Werkstatt Bremen auf den ersten Arbeitsmarkt soll deutlich steigen.
- Alle zwei Jahre wird geprüft, ob Außenarbeitsplätze der Werkstatt Bremen in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden können.
- Mit Werkstätten und Wohnheimen für behinderte Menschen werden Gespräche geführt, um eine queersensible Umgebung für LGBTIQ*-Personen mit Behinderung sicherzustellen.
- Institutionen und Projekte zur Inklusion queerer Menschen mit Behinderungen ins Erwerbsleben werden unterstützt.
- Die Berufsausbildung behinderter Menschen soll zunehmend inklusiv und dual in Betrieben und Berufsschulen statt in besonderen Berufsbildungswerken stattfinden.
- Die Schaffung je eines Inklusionshotels in Bremen und Bremerhaven wird unterstützt.
- Die inklusive Gestaltung von Spielplätzen wird mitgedacht.
- Jugendfreizeiteinrichtungen einschließlich Sanitäranlagen erhalten barrierefreie Zugänge.
- Ein ressortübergreifendes Fachkonzept zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird erstellt.
- Einrichtung und Sanierung von Allwettersportanlagen und weitere Großfeldanlagen mit Barrierefreiheit werden vorangetrieben.
- Die Beantragung von Fördermitteln für Klimaneutralität und Barrierefreiheit von Sportstätten wird intensiviert.
- Prävention von Queerfeindlichkeit und Inklusion werden feste Bestandteile der Übungsleiterausbildung.
- Menschen mit Behinderungen werden in die Übungsleiterausbildung einbezogen.
- Das Leistungssportförderprogramm wird mit dem Landessportbund konzeptionell weiterentwickelt und berücksichtigt auch den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen.
- Der Inklusionsgedanke wird im Sport grundlegend berücksichtigt, damit Menschen mit Behinderung sich nicht an vorhandene Strukturen anpassen müssen.
- Ein neues Service-Portal soll als zentrale Anlaufstelle für barrierefreie, datensparsame, mehrsprachige und nutzerfreundliche Bürgerdienstleistungen dienen.
- Leichte, barrierefreie Sprache wird Standard im Bürgerservice.
- Für Online-Angebote der Verwaltung wird Barrierefreiheit gewährleistet und nach Möglichkeit ein fremdsprachiges Angebot bereitgestellt.
- Das Themenfeld der digitalen Barrierefreiheit wird konsequent verfolgt.
- Die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden vollzogen und von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten überwacht.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Beim inklusiven Unterricht liegt der Fokus auf dem gemeinsamen Lernen.
- Ein Teilhabebericht über die Lebenslagen behinderter Menschen wird eingeführt.
- Die Ergebnisse der bundesweiten Neugestaltung des Entgeltsystems der Werkstätten werden ausgewertet und ihre Umsetzung im Land Bremen geprüft.
- Die Polizeistatistik zur politisch motivierten Kriminalität wird ausgebaut, um Hasskriminalität gegen bestimmte Gruppen sichtbarer zu machen.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 651
Mehr Geld 6
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll vom Land ausfinanziert werden.
- Der Mindestlohn soll auch in Werkstätten für behinderte Menschen gelten, ohne ihre Rentenansprüche zu schmälern.
- Das Amt für Versorgung und Inklusion soll die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe bis auf notwendige Rücklagen direkt in die Förderung der Inklusion auf dem Bremer Arbeitsmarkt investieren.
- Ein Schwerhörigengeld soll eingeführt werden.
- Ein Taubblindengeld soll eingeführt werden.
- Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll ein Grundkontingent an bezahlbarem, insbesondere barrierefreiem Wohnraum bereitstehen.
Mehr Rechte oder Angebote 46
- Inklusion und Nachteilsausgleich werden gestärkt.
- Barrierearme Wohnungen werden weiterhin gebaut und gefördert.
- Für die Beteiligten des Gesundheitssystems im Land werden feste Ansprechpersonen zu Autismus im Erwachsenenalter, etwa Autismuscoaches, geschaffen.
- Zu Autismus im Erwachsenenalter werden weitere Fortbildungsangebote geschaffen.
- Die Förderung des Inklusionssports wird deutlich erhöht.
- Zielgruppenspezifische Jugendangebote für queere, geflüchtete und behinderte Jugendliche werden ausgebaut.
- Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen mit stufenlosen Bahnsteigen und taktilen Leitsystemen wird beschleunigt.
- Der Bau neuer barrierefreier S-Bahn-Haltepunkte wird vorangetrieben.
- Kopfsteinpflasterstraßen werden, wo sinnvoll, um glatte Fahrrad-Mittelstreifen und Querungsstreifen ergänzt.
- Bei allen Ämtern muss sowohl eine digitale als auch eine analoge Antragstellung möglich sein.
- Systemische Assistenzen werden auf alle Kitas ausgeweitet, ohne den individuellen Rechtsanspruch auf Begleitung einzuschränken.
- Für Kitas in benachteiligten Quartieren und für Inklusion werden zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt.
- Förderstunden für Inklusion, Assistenzkräfte, Personal für temporäre Lerngruppen und Differenzierungsräume gehören zur Regelausstattung jeder Schule.
- Die schulische Inklusion wird durch zusätzliches Personal abgesichert.
- Getrennte Ausbildungsgänge für geflüchtete oder behinderte Jugendliche an Berufsschulen werden zusammengeführt und umstrukturiert.
- Das gemeinsame Lernen aller wird auch in die Sekundarstufe II getragen.
- Beruflichen Schulen werden zusätzliche Stunden für Sonderpädagogik und Inklusion zugewiesen.
- Barrierefreiheit und der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in schlecht angebundenen Stadtteilen sind wichtig für eine altersfreundliche Stadt.
- Auf Gehwegen soll mehr Platz für Rollstühle, Mobilitätshilfen und Kinderwagen sein.
- Es soll mehr rollstuhlgerechten Wohnraum für Paare und Familien mit besonderen Bedarfen geben.
- In bestehendem Wohnraum sollen Barrieren weiter abgebaut werden, ohne dass das Wohnen unbezahlbar wird.
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll konsequent und partizipativ mit den Betroffenen weiterentwickelt werden.
- Assistenzbedarfe behinderter Menschen sollen frühzeitig festgestellt und die Assistenz auch im Krankenhaus verlässlich, bedarfsgerecht und rechtzeitig bewilligt werden, unabhängig vom Assistenzmodell.
- Barrierefreiheit soll in Arbeit, Gesundheit, Wohnungsbau, Bildung, Verkehr und bei Behörden zügiger als bisher erreicht werden.
- Die öffentliche Hand soll die digitale Barrierefreiheit weiter konsequent vorantreiben.
- Der Mindestlohn soll auch in Werkstätten für behinderte Menschen gelten, ohne ihre Rentenansprüche zu schmälern.
- Werkstätten sollen sich zu inklusiven Ausbildungsorten entwickeln, in denen Menschen mit und ohne Behinderung als Angestellte mit allen Arbeitnehmerrechten zusammenarbeiten.
- Alle Kitas und Schulen einschließlich der Gymnasien sollen sich zu inklusiven Bildungseinrichtungen entwickeln.
- Kinder mit Beeinträchtigungen sollen in Schulen und Kitas von gut ausgebildeten und angemessen bezahlten Assistenzkräften begleitet werden.
- Das duale Ausbildungssystem soll inklusiv gestaltet werden.
- Die exklusive Werkstufe soll abgeschafft werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler sollen in den regulären, inklusiven Berufsschulbetrieb eingegliedert werden.
- Die Idee eines Inklusionshotels in Bremen soll weiter vorangetrieben werden.
- Menschen mit Behinderungen in gemeinschaftlichen Wohnformen sollen umfassend vor Gewalt geschützt werden.
- Gesetzliche Regelungen sollen Gewaltprävention und Schutzkonzepte in gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen verbindlich verankern.
- In gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sollen regelmäßige externe Überprüfungen sichergestellt werden.
- Menschen mit Behinderungen sollen an der Gestaltung von Schutzmaßnahmen in ihren Wohnformen aktiv beteiligt werden.
- Stadtentwicklung und Wohnungsbau, insbesondere der soziale Wohnungsbau, sollen stärker auf inklusive und barrierefreie Planung ausgerichtet werden.
- Im öffentlichen Nahverkehr sollen Barrierefreiheit und Teilhabe sichergestellt werden, gegebenenfalls auch durch Taxi-Sonderdienste.
- Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll ein Grundkontingent an bezahlbarem, insbesondere barrierefreiem Wohnraum bereitstehen.
- Gewaltschutzkonzepte werden in allen Unterkünften verbindlich umgesetzt und weiterentwickelt, insbesondere für Frauen, Kinder, queere Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und traumatisierte Personen.
- Die Landesmedienanstalt soll ihr Angebot zu Medienkompetenz, Barrierefreiheit und Diversität ausbauen können.
- Das Ordnungsamt soll Falschparken stärker kontrollieren, besonders wo Barrierefreiheit und Durchfahrt von Löschfahrzeugen gefährdet sind.
- Die versprochenen barrierefreien Züge auf den Linien RE 8 und RE 9 sollen durch Druck auf den Hersteller zum Einsatz kommen.
- Der Schienenersatzverkehr während der Generalsanierung wird barrierefrei gestaltet.
- Informationen und Antragsverfahren der Verwaltung werden barrierefrei gestaltet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
- Kürzungen des Bundes bei der Finanzierung der persönlichen Assistenz und der Wiedereingliederungshilfe werden abgelehnt.
- Anlaufstellen und Beratungsangebote, die Menschen mit Behinderungen bei selbstbestimmter Lebensführung und Arbeitsintegration unterstützen, sollen finanziell abgesichert werden.
- Eine Absenkung der Standards bei der Assistenz in Schulen und Kitas wird abgelehnt.
- Die barrierefreie, internetunabhängige und katastrophenresiliente Empfangbarkeit öffentlich-rechtlicher Angebote wird abgesichert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht