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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland

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Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD SL ​226
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Arbeitslose mit und ohne gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen werden umfassender beraten und qualifiziert.
  2. Staatliche Online-Angebote müssen einfach, in leichter Sprache verständlich und intuitiv bedienbar sein.
  3. Schulen sollen inklusiv, im Ganztag und in multiprofessionellen Teams arbeiten und die Schulmitbestimmung achten.
  4. Zum Qualitätsentwicklungsprogramm für Kitas gehören inklusive Arbeit, kulturelle Bildung und Bewegungsförderung.
  5. Kitas und Schulen werden weiter zu inklusiven Bildungsstätten ausgebaut.
  6. Das Kompetenzzentrum Inklusion berät und begleitet Schulen bei der inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung.
  7. Regionale Unterstützungsstrukturen für Inklusion an Regelschulen werden weiterentwickelt.
  8. Die Hochschulen werden barrierefreier.
  9. Es sollen funktionierende, flächendeckende und inklusive Warnsysteme geschaffen werden.
  10. Bis 2030 werden gemeinsam mit der DB AG über 170 Millionen Euro in Modernisierung, barrierefreien Ausbau, Sicherheit und Sauberkeit der Bahnhöfe investiert.
  11. In der Alten- und Behindertenhilfe soll es mehr Kurzzeitpflegeplätze geben.
  12. Breiten-, Spitzen-, Reha-, Behinderten-, Kinder-, Jugend-, Schul- und Seniorensport sollen finanziell gut ausgestattet sein.
  13. Menschen mit Behinderung sollen an allen Entscheidungen aktiv beteiligt werden.
  14. Für Wohnen, Arbeiten und soziale Teilhabe sollen notwendige personale Assistenzsysteme entwickelt und finanziert werden.
  15. Personale Assistenzsysteme sollen um technische Assistenzsysteme erweitert werden.
  16. Sozialräumliche Perspektiven sollen in der Eingliederungshilfe stärker berücksichtigt werden.
  17. Entscheidungen über Eingliederungshilfen sollen schneller getroffen werden.
  18. Die Unterbringung von Menschen mit Behinderung in Altenheimen wird abgelehnt.
  19. Das Angebot an Plätzen in alternativen Wohnformen für Menschen mit Behinderung wird ausgebaut.
  20. Genossenschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderung wird besonders gefördert.
  21. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt wird gefördert.
  22. Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in ambulanten und stationären Einrichtungen wird verbessert.
  23. In der Krankenhausplanung werden auf die Behandlung von Menschen mit Behinderung spezialisierte Stationen ermöglicht.
  24. Kultur- und Freizeitangebote werden inklusiv gestaltet.
  25. Der Zugang von Menschen mit Behinderung zu öffentlichen Informationen soll barrierefrei und in leichter Sprache gewährleistet sein.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
CDU SL ​321
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Hochschulgebäude und Forschungsinfrastruktur sollen zweckmäßig, modern, barrierefrei und nachhaltig saniert oder neu gebaut werden.
  2. Für die Inklusion soll es einen Mix aus Förder- und Regelschulen geben.
  3. Bei Bedarf sollen bestehende Förderschulen erweitert oder neue errichtet werden.
  4. An der bedarfsorientierten Errichtung neuer Förderschulen wird festgehalten.
  5. Im Land soll ein fundiertes Beratungs- und Koordinierungsangebot zur Barrierefreiheit bereitgestellt werden.
  6. Am Sozialministerium soll eine Fachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet werden.
  7. Frühförderstellen und Arbeitsstellen für Integration sollen in ein gemeinsames System überführt werden.
  8. Die Angebote integrativer Kindertageseinrichtungen werden weiter ausgebaut.
  9. Ein Modell soll die Bundesagentur für Arbeit in Organisation und Finanzierung der Förderstätten einbinden, damit Beschäftigte Rentenansprüche aufbauen.
  10. Für Menschen mit seelischen Behinderungen soll es besondere Beschäftigungsangebote geben.
  11. Die Angebote der Unterstützung und Pflege für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige sollen weiterentwickelt und diversifiziert werden.
  12. Leistungen der ambulanten Assistenz und besonderer Wohnformen sollen stärker auf den lokalen Sozialraum ausgerichtet werden.
  13. Die Förderung von Integrationsarbeitsplätzen in Inklusionsbetrieben soll ausgebaut und deren Zahl deutlich gesteigert werden.
  14. Für Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in regulären Betrieben soll aktiv geworben werden.
  15. Beratung und attraktive Fördermöglichkeiten sollen echte Inklusion im Arbeitsleben schaffen.
  16. Die Initiative Inklusion soll stetig weiterentwickelt und um sozialraumorientierte Angebotsstrukturen ergänzt werden.
  17. Inklusives Wohnen soll auch bei neuen Wohnformen berücksichtigt werden.
  18. Der Bestand an barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen soll deutlich ausgebaut werden, auch für Seniorinnen und Senioren.
  19. Der Ausbau barrierefreier Wohnungen soll rechtlich verankert werden.
  20. Menschen mit Behinderung sollen durch technische Möglichkeiten bis ins Alter selbständig in gewohnter Umgebung leben können.
  21. Menschen mit Behinderung sollen ihnen zustehende Leistungen einfach und schnell erhalten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
AfD SL 218
Grüne SL ​541
Mehr Rechte oder Angebote 41
  1. Barrierefreie Wohnformen für Menschen mit Beeinträchtigungen werden gefördert.
  2. Die saarländischen Bahnhöfe werden schneller barrierefrei.
  3. Barrierefreie Begegnungszonen (Shared Spaces) werden gefördert.
  4. Kommunen werden unterstützt und gefördert, Knotenpunkte barrierefrei mit differenzierten Querungen zu gestalten.
  5. An Treppenanlagen werden barrierefreie Optionen errichtet.
  6. Es gibt eine barrierefreie digitale Verwaltung, die Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den Alltag erleichtert.
  7. Der eGoSaar wird zu einem digitalen Verwaltungs-Hub umgewandelt, der Services und Angebote bündelt und einfach und barrierefrei bereitstellt.
  8. Öffentlich erhobene Daten werden anonymisiert, standardisiert, barrierefrei und regelmäßig aktualisiert für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bereitgestellt.
  9. Alle Bildungsangebote und -einrichtungen müssen barrierefrei zugänglich sein.
  10. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Schulsystem so verbessert, dass eine echte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler möglich ist.
  11. Regelschulen erhalten eine angemessene Ausstattung mit Förderschullehrkräften und qualifizierten Eingliederungshilfen.
  12. Die regionalen Förderzentren werden zu Kompetenzzentren Inklusion ausgebaut.
  13. Gemeinsam mit den Schulträgern werden Konzepte zur barrierefreien Umgestaltung der Schulgebäude erarbeitet.
  14. Das Land bezuschusst die Finanzierung der barrierefreien Umgestaltung von Schulgebäuden.
  15. Akzeptanz und Bereitschaft für Inklusion werden durch Aufklärung, Unterstützung und Schulung gefördert.
  16. Für eine gerechte Ressourcenvergabe bei der Inklusion wird gesorgt.
  17. Physische und digitale Barrieren an Hochschulen werden abgebaut.
  18. Die Anbindung an den Bahnhof Scheidt wird attraktiver und barrierefrei gestaltet.
  19. Bau- und Umbaumaßnahmen mit Barrierefreiheit und Energieeinsparung werden gezielt gefördert.
  20. Alle Menschen sollen unabhängig von Herkunft, Einkommen, Wohnort, Alter oder Behinderung Zugang zu Kultur haben.
  21. Bestehende Bühnen, Ausstellungsorte, Ateliers und Proberäume werden erhalten, aufgewertet und barrierefrei gemacht.
  22. Auf Landesebene wird ein qualifiziertes Beratungsangebot zu Fördermöglichkeiten für barrierefreie Umbaumaßnahmen angeboten.
  23. Die Pflege orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und der Pflege-Charta.
  24. Ein guter, bezahlbarer und barrierefreier ÖPNV mit kurzen Taktungen wird ausgebaut.
  25. Alle Rechtsregelungen werden überprüft und so überarbeitet, dass sie der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen und im Rahmen eines Aktionsplans umgesetzt werden können.
  26. Erfolgreiche Modellprojekte zur Inklusion in Kitas und Schulen werden verstetigt.
  27. Integrationsbetriebe werden ausgebaut, um Inklusion auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben.
  28. Barrierefreiheit wird universell definiert und als Gestaltungsmaxime für das gesamte öffentliche Leben beachtet.
  29. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben wird durch Beseitigung von Barrieren, Seh- und Hörhilfen und Assistenz deutlich gesteigert.
  30. Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen wie barrierefreie Internetseiten und Medienangebote werden weiter gefördert und ausgebaut.
  31. Hilfen für Menschen mit Behinderung richten sich am individuellen Bedarf aus.
  32. Barrieren für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt werden abgesenkt.
  33. Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten ermöglichen Menschen mit Behinderung tatsächliche Wahlfreiheit.
  34. Die Angebote der Frühförderung werden ausgeweitet und verbessert.
  35. Die Inklusion von Kindern mit Behinderung in Kitas, Schulen und außerschulischen Betreuungseinrichtungen wird schrittweise und nachhaltig umgesetzt.
  36. Assistenzen für Menschen mit Behinderung werden in allen Bereichen sichergestellt.
  37. Barrierefreiheit wird in allen Bereichen, auch digital, bedarfsgerecht umgesetzt.
  38. In Quartieren und Gemeinden werden Anlaufstellen nach dem Vorbild der Gemeinwesenarbeit geschaffen, besonders für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen.
  39. Der Anteil von Frauen mit Behinderungen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird gesteigert.
  40. Der Zugang zu Informationen über Hilfe bei Gewalt wird erleichtert, auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Projekten für Prostituierte.
  41. Menschen in prekären Lebensverhältnissen, mit Migrationsgeschichte oder mit Behinderung sollen mehr Zugänge, Teilhabe und Repräsentanz erhalten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
FDP SL ​​4
Linke SL ​234
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Integrative und inklusive Kitas werden für eine wohnortnahe Betreuung ausgebaut.
  2. Barrierefreie Räume in Kitas werden ausgebaut.
  3. Gemeinschaftsschulen erhalten mehr Personal.
  4. Inklusion wird im Miteinander von Regel- und Förderschulen umgesetzt.
  5. Alle Regel- und Förderschulen erhalten das für Inklusion nötige Fachpersonal.
  6. Es wird ein unabhängiges Zentrum Inklusion eingerichtet.
  7. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird im Bildungswesen umgesetzt.
  8. An Gymnasien wird mehr Inklusion umgesetzt.
  9. Ein Masterplan gegen Kinderarmut mit finanzieller Unterstützung und dem Ausbau niedrigschwelliger, barrierefreier, wohnortnaher und möglichst gebührenfreier Betreuungs- und Freizeitangebote wird aufgelegt.
  10. Erste Projekte des Fonds sind ein Anwendungszentrum, Forschung und Entwicklung sowie Modellprojekte zu altersgerechten Assistenzsystemen und Telemedizin.
  11. On-Demand-Dienste ermöglichen einen Halt vor der Haustür.
  12. Alle Menschen können selbstbestimmt zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Pflege- oder Assistenzleistungen wählen.
  13. Bezahlbarer, barrierefreier Wohnraum wird ausgebaut.
  14. Der soziale Wohnungsbau wird einschließlich alters- und behindertengerechter Wohnungen massiv ausgebaut.
  15. Bis 2026 sind alle Bahnhöfe und Haltepunkte vollständig barrierefrei.
  16. Strom- und Gassperren für private Haushalte werden im Winter vorübergehend gesetzlich verboten, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen.
  17. Konzeptionelle, barrierefreie bauliche und verkehrliche Voraussetzungen für kulturelle Teilhabe aller werden geschaffen.
  18. Alle Medienangebote einschließlich der Telemedien werden bis 1. Januar 2031 barrierefrei gestaltet.
  19. Die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten, Fernsehen und Radio wird verstärkt ausgebaut.
  20. Private und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten werden verpflichtet, ihre Angebote bis spätestens 2031 vollständig barrierefrei zu machen.
  21. Fernsehprogramme erhalten mehr Untertitel, Audiodeskription und Gebärdensprache, Internetseiten werden stärker barrierefrei.
  22. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird vollständig umgesetzt.
  23. Inklusive Bildung erhält gut qualifiziertes Personal sowie ausreichende Personal- und Sachausstattung.
  24. Menschen mit Behinderungen erhalten ein garantiertes Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen.
  25. Gegenüber öffentlichen Stellen besteht ein Anspruch auf Kommunikation in Gebärdensprache.
  26. Menschen mit Behinderungen erhalten in Verwaltungsverfahren leichter Zugang zu Informationen in leichter oder einfacher Sprache.
  27. Die Städtebauförderung wird auf barrierefreie Lebensräume ausgerichtet.
  28. Der öffentliche Nahverkehr wird flächendeckend barrierefrei.
  29. Öffentliche Investitionen und Förderungen werden an das Kriterium Barrierefreiheit gebunden.
  30. Alle Gesetze und Verordnungen werden auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft und bei Bedarf geändert.
  31. Es werden gute Rahmenbedingungen für eine inklusive Arbeitswelt geschaffen.
  32. Der Sport von Menschen mit Behinderungen wird breit unterstützt.
  33. Menschen mit Behinderungen erhalten diskriminierungsfreien Zugang zu allen Sportveranstaltungen.
Ohne klare Richtung 2
FW SL ​23
Linke SL, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​1170
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 70
  1. Es gibt ein Landesförderprogramm für Barrierefreiheit.
  2. Ein Masterplan Wohnen schafft neue, dauerhaft sozial preisgebundene und barrierefreie Sozialwohnungen in allen Kreisen und Kommunen.
  3. Eine starke landeseigene Wohnungsbaugesellschaft schafft dauerhaft gebundenen, gemeinwohlorientierten und barrierefreien Wohnraum nach dem Wiener Modell.
  4. Frühkindliche Bildung soll allen Kindern unabhängig von körperlichen, geistigen oder sozialen Voraussetzungen zugänglich sein.
  5. Barrierefreiheit in Kitas geht über die unbedingt erforderlichen baulichen Maßnahmen hinaus.
  6. Unterstützte Kommunikation wird im Sinne der Inklusion nicht nur punktuell in Kita und Schule, sondern in allen Lebensräumen des Kindes eingesetzt.
  7. Das gegliederte Förderschulsystem wird schrittweise in ein inklusives Bildungssystem überführt.
  8. Förderschulen werden perspektivisch mit verbindlich geplantem und personell abgesichertem Übergang in Regelschulen integriert.
  9. Inklusion erhält zusätzliche Ressourcen und kleinere Lerngruppen.
  10. Für Neu- und Ausbau von Schulen werden verbindliche Vorgaben zu Hitzeresilienz, Barrierefreiheit und pädagogischer Gestaltung geschaffen.
  11. Multiprofessionelle Teams mit Schulsozialarbeit, Sprach- und Förderkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern werden ausgebaut.
  12. Inklusion an Schulen wird verbindlich, personell abgesichert und qualitativ hochwertig umgesetzt.
  13. Berufliche Schulen sind inklusiv, barrierefrei und interkulturell geöffnet.
  14. Hochschulgebäude werden barrierefrei gestaltet.
  15. Die Hochschulen erhalten eine moderne, klimafeste, ökologische und barrierefreie Infrastruktur.
  16. Der barrierefreie Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Screenings und Telemedizin wird auch in ländlichen Regionen ausgebaut.
  17. An queeren Orten werden Barrieren abgebaut, um Teilhabe für alle zu ermöglichen.
  18. Kommunale Behörden und Einrichtungen werden barrierefrei und interkulturell geöffnet.
  19. Die politischen Institutionen des Saarlandes werden konsequent barrierefrei gestaltet.
  20. Landtagssitzungen und öffentliche Veranstaltungen von Landesbehörden werden standardmäßig mit Untertitelung, Gebärdensprache, leichter Sprache und digitaler Übertragung zugänglich gemacht.
  21. Bestehende Beteiligungsstrukturen für behinderte Menschen werden gestärkt.
  22. Notwendige Assistenzleistungen für politische Ehrenämter werden vollständig übernommen.
  23. Der saarländische Nahverkehr wird konsequent barrierefrei ausgebaut.
  24. Bahnhöfe, Bushaltestellen und Fahrzeuge werden vollständig barrierefrei zugänglich.
  25. Land, Kommunen und Verkehrsverbünde legen verbindliche Ausbaupläne für Barrierefreiheit im Nahverkehr vor und finanzieren sie.
  26. Inklusive Bildung scheitert nicht länger an fehlendem Personal und mangelnder Ausstattung.
  27. Inklusion hängt nicht von der finanziellen Lage einzelner Kommunen oder Einrichtungen ab.
  28. Die öffentliche Wohnraumförderung wird verbindlich an mehr Barrierefreiheit gekoppelt.
  29. Im sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau werden mehr barrierefreie Wohnungen geschaffen.
  30. Kommunen werden beim Aufbau inklusiver Quartiere und wohnortnaher Unterstützungsangebote stärker unterstützt.
  31. Menschen mit Behinderungen entscheiden selbst, wie und wo sie wohnen.
  32. Eine landesweite Beratungs- und Vermittlungsstelle für barrierefreien Wohnraum wird geschaffen.
  33. Barrierefreiheit wird als verbindlicher Standard in der Stadt- und Gemeindeentwicklung verankert.
  34. Landesverwaltung, Schulen, Hochschulen und landeseigene Betriebe beschäftigen deutlich mehr behinderte Menschen.
  35. Arbeitsplätze im Landesdienst werden barrierefrei gestaltet.
  36. Bewerbungsverfahren im Landesdienst werden für behinderte Menschen angepasst.
  37. Notwendige Assistenz am Arbeitsplatz wird unbürokratisch ermöglicht.
  38. Die gesetzliche Beschäftigungsquote für behinderte Menschen wird erfüllt.
  39. Statt Ausgleichsabgaben hinzunehmen, werden gezielt barrierefreie Arbeitsplätze geschaffen.
  40. Öffentliche Aufträge werden verstärkt an Inklusionsbetriebe und Betriebe vergeben, die behinderte Menschen beschäftigen und gute Arbeitsbedingungen bieten.
  41. Gute Arbeitsbedingungen gelten auch für Menschen mit Behinderungen.
  42. Der Übergang aus Werkstätten in den regulären Arbeitsmarkt wird erleichtert.
  43. Die Arbeitsassistenz wird ausgebaut.
  44. Der Mindestlohn gilt auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  45. Mehr Mittel fließen in Assistenz, Schulbegleitung, psychosoziale Unterstützung und barrierefreie Angebote.
  46. Für Menschen mit Behinderungen wird mehr Geld für barrierefreie Frauenhäuser bereitgestellt.
  47. Mehr Geld fließt in unabhängige Beschwerdestellen, Schutzkonzepte, Assistenz und spezialisierte Beratung zum Gewaltschutz behinderter Menschen.
  48. Gewaltschutz und selbstbestimmte Teilhabe stehen nicht unter Finanzierungsvorbehalt.
  49. Die Landesregierung behandelt Inklusion als verbindliche Aufgabe aller Ministerien.
  50. Ein landesweiter Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird regelmäßig fortgeschrieben und mit Zielen, Zeitplänen und Mitteln hinterlegt.
  51. Alle Landesgesetze und Förderprogramme werden systematisch auf Barrierefreiheit und Teilhabe überprüft.
  52. In öffentlichen Einrichtungen, im Nahverkehr und im Bildungsbereich wird vollständige Barrierefreiheit hergestellt.
  53. Menschen mit Behinderungen erhalten verbindliche Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen.
  54. In Werkstätten für behinderte Menschen gilt der Mindestlohn.
  55. Die Arbeitsassistenz wird ausgebaut.
  56. Behinderte Menschen erhalten echte Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt.
  57. Behinderte Menschen werden durch barrierefreie Frauenhäuser, Beschwerdestellen, Schutzkonzepte und psychosoziale Unterstützung besser vor Gewalt geschützt.
  58. Bestehende Bahnhöfe werden saniert, barrierefrei gestaltet und sicherer gemacht.
  59. Alle Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge werden für Menschen mit Behinderungen zugänglich.
  60. Das Land fordert bei der Bahn eigene Standards für Barrierefreiheit und Sicherheit von Bahnhöfen ein, etwa Aufzüge, Rampen, Toiletten, Beleuchtung und Personalpräsenz.
  61. Haltestellen und Fahrzeuge werden barrierefrei, und der Zugang zu Fahrgastinformationen wird verbessert.
  62. Kultureinrichtungen werden barrierefrei gestaltet.
  63. Sportstätten sollen inklusiv gestaltet werden.
  64. Parks, Grünflächen, Schulhöfe und öffentliche Plätze sollen mit frei zugänglichen, inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten für alle Altersgruppen gestaltet werden.
  65. Der Breitensport soll gestärkt und inklusive Bewegungsangebote für Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderungen sollen ausgebaut werden.
  66. Die Kommunen sollen konsequenter inklusiv und barrierefrei gestaltet werden.
  67. Städte und Gemeinden sollen über Förderprogramme für barrierefreie Infrastruktur sowie inklusive Freizeit- und Bildungsangebote unterstützt werden.
  68. Die Inklusion in den Kommunen soll nicht allein auf Kosten der Kommunen gehen, sondern begleitet und finanziert werden.
  69. Die Volkshochschulen sollen zu modernen, wohnortnahen und barrierefreien Zentren der Erwachsenen- und Weiterbildung weiterentwickelt werden.
  70. Die digitale Verwaltung soll barrierefrei und verständlich sein, ohne abrupten Digitalzwang und mit gewährleisteter Hilfe und Beratung.
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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