Menschen mit Behinderung
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 7
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Jedes Kind mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten soll eine angemessene Förderung erhalten.
- Förderschulen werden dauerhaft erhalten und weiterentwickelt.
- Regelschulen werden so ausgestattet, dass körperlich behinderte Kinder dort unterrichtet werden können.
- Der barrierefreie Zugang im öffentlichen Raum wird umfassend ermöglicht.
- Mit Betrieben und Sozialversicherungsträgern werden Maßnahmen entwickelt, um die Beschäftigung Schwerbehinderter zu erhöhen.
SPD 717
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird in einem Beteiligungsprozess fortgeschrieben und erweitert.
- Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen werden in die Beteiligungsprozesse einbezogen.
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft und für ein respektvolles Bild von Menschen mit Behinderungen werden unterstützt.
- Es wird geprüft, ob und wie ein unabhängiges Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land eingerichtet werden kann, etwa durch eine unabhängige Monitoringstelle.
- Das Budget für Arbeit wird aktiver beworben.
- Für besonders schutzbedürftige Menschen wie Frauen, Minderjährige, LSBTIQ*-Personen und Menschen mit Behinderungen sollen sichere Unterbringung, passgenaue Angebote und geschulte Ansprechpersonen bereitstehen.
- Inklusive Sportangebote werden ausgebaut.
- Barrierefreiheit im Sport wird gemeinsam mit den Sportverbänden gefördert.
- Bei Katastrophenschutz- und Evakuierungsmaßnahmen werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen berücksichtigt.
- Zur Grundversorgung vor Ort gehören moderne Angebote für Kinder und Jugendliche, eine aktive Seniorenpolitik, Barrierefreiheit und Schutz vor Gewalt.
- Bau und Sanierung bezahlbarer, barrierefreier Wohnungen im ländlichen Raum werden weiterhin gezielt gefördert.
- Online-Angebote der Verwaltung werden nutzerfreundlich und barrierefrei gestaltet.
- Barrierefreie und inklusive Kulturangebote unabhängig von Einkommen, Alter, Herkunft oder Behinderung werden unterstützt.
- Kultureinrichtungen werden darin unterstützt, Menschen mit Behinderungen als Publikum, Künstler und Mitgestaltende zu gewinnen.
- Kulturangebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden unterstützt.
- Auf Bundesebene wird eine klare und barrierefreie Lebensmittelkennzeichnung zu Herkunft, Produktionsweise und Gesundheitswert angestrebt.
Bleibt wie bisher 4
- Die Landesprogramme zur Modernisierung von Wohnungen für Barrierefreiheit, altersgerechten Umbau und energetische Sanierung sollen weiterhin landesweit gelten.
- Die Förderung von sozialem Wohnungsneubau in nichtzentralen Orten bleibt als Einzelfallentscheidung möglich.
- Voraussetzung für die Neubauförderung in nichtzentralen Orten bleibt eine hinreichende ärztliche Versorgung und Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Umfeld.
- Barrierefreiheit, altersgerechtes Wohnen und gute Erreichbarkeit von Infrastruktur bleiben verbindliche Leitlinien der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.
Ohne klare Richtung 3
- Behinderung wird nicht als individuelles Defizit, sondern als Wechselverhältnis zwischen Beeinträchtigung und gesellschaftlichen Barrieren verstanden.
- Möglichst viele junge Menschen mit Behinderung sollen eine betriebliche Ausbildung im dualen System durchlaufen.
- Die Vorbildwirkung des öffentlichen Dienstes bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird ernst genommen.
Linke 123
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Barrierefreie, generationenübergreifende und gemeinschaftliche Wohnformen werden gestärkt.
- Barrierefreie und klimafreundliche Modernisierung von Wohnraum wird verlässlich gefördert.
- Barrieren sollen konsequent abgebaut und inklusive Strukturen gefördert werden.
- Die Barrierefreiheit im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich wird verbessert.
- Barrierefreiheit wird Vergabekriterium für öffentliche Investitionen.
- Kommunale inklusive Wohnangebote und Mehrgenerationenhäuser werden gefördert.
- Das Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention wird verbessert und in gesetzliche Maßnahmen überführt.
- In Werkstätten für behinderte Menschen gelten der gesetzliche Mindestlohn und branchenspezifische Tarifverträge.
- Alle Förderschulen werden schrittweise in inklusive Regelschulen umgewandelt.
- In allen öffentlichen Gebäuden werden barrierefreie Toiletten und Wickelräume geschaffen.
- Eine eigene Landesbeauftragte oder ein eigener Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen wird eingesetzt.
- Barrierearme Kultureinrichtungen, Veranstaltungen und Freizeitangebote werden gezielt gefördert.
- Para-Sport und Para-Leistungssport werden stärker gefördert.
- Breitensportangebote für Menschen mit geistiger Behinderung werden ausgebaut.
- Mensen an landeseigenen Hochschulen und Ausbildungsstätten werden barrierefrei zugänglich gemacht.
- Am Landesförderzentrum Hören und Kommunikation wird Deutsche Gebärdensprache zusätzliche Unterrichtssprache.
- Künftige Behördenbeschäftigte können an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Gebärdensprache und Braille lernen.
- Menschen mit Behinderung werden durch barrierefreie Wahllokale und Sitzungsräume bei der Ausübung des Wahlrechts unterstützt.
- Barrierefreie Schutzorte werden ausgebaut.
- Neben digitalen Angeboten werden stets analoge und barrierefreie Zugänge zur Justiz gewährleistet.
- Finanzielle, soziale und bauliche Barrieren bei Kunst und Kultur werden abgebaut.
- Auf Bundes- und EU-Ebene werden einheitliche, barrierefreie Kennzeichnungen für Lebensmittel eingeführt.
Grüne 226
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 26
- Der öffentliche Nahverkehr wird bis 2035 barrierefrei ausgebaut.
- Inklusion in der frühkindlichen Bildung wird flächendeckend und verbindlich umgesetzt.
- Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sollen gemeinsam die Schule besuchen können.
- Die Rahmenbedingungen für Inklusion werden durch mehr Personal und angemessene bauliche und technische Ausstattung verbessert.
- Die öffentliche Verwaltung soll online und vor Ort verständlich, barrierefrei und bürgernah sein.
- Digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung werden barrierefrei gestaltet, Informationen, Anträge und Formulare verständlich und für alle zugänglich.
- Digitale Anwendungen müssen verbindliche Barrierefreiheitsstandards erfüllen und unter Einbeziehung unterschiedlicher Nutzergruppen entwickelt und getestet werden.
- Wichtige Informationen, Online-Anträge und Formulare werden in Leichter Sprache und in den wichtigsten im Land gesprochenen Fremdsprachen bereitgestellt.
- Barrierefreiheit wird als verbindliches Kriterium bei allen öffentlichen Vergaben verankert.
- Fortschritte bei der digitalen Barrierefreiheit werden regelmäßig überprüft und transparent gemacht.
- Ab 2028 werden nur noch vollständig barrierefreie Neu- und Weiterentwicklungen von Landessoftware zugelassen.
- Barrierefreiheit im Gesundheits- und Pflegebereich wird konsequent ausgebaut.
- Gezielte Programme für Einstieg, Qualifizierung, Wiedereinstieg und Quereinstieg von Menschen mit und ohne Behinderung werden aufgelegt.
- Ein armutsfester gesetzlicher Mindestlohn soll auch in Werkstätten für behinderte Menschen gelten.
- Behörden werden verpflichtet, ihre Informationen proaktiv, kostenfrei und barrierefrei bereitzustellen.
- Fachlich fundierte sexualpädagogische Angebote in Schulen, Jugendarbeit und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden gestärkt.
- Stadt- und Dorfplanung wird gendersensibel gestaltet, mit kurzen Wegen, sicheren Übergängen, guter Beleuchtung und barrierefreier Infrastruktur.
- Für Frauen of Color, Frauen mit Behinderung und Menschen in prekären Lebenslagen werden zielgerichtete Unterstützungsangebote geschaffen.
- Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz wird konsequent umgesetzt.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird an barrierefreien Städten und Gemeinden gearbeitet.
- Die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention werden konsequent auch für Geflüchtete umgesetzt.
- Die bestehenden Strukturen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden personell ausreichend finanziert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorangetrieben.
- Ein Landeskompetenzzentrum Bedarfsermittlung mit Beirat wird gegründet, das einheitliche Standards für die kommunale Eingliederungshilfe sicherstellt.
- Die Stelle eines Behindertenbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern wird geschaffen.
- Landtagssitzungen werden in Gebärdensprache gedolmetscht.
- Für den Umgang mit Behörden werden Hilfestellungen in leichter Sprache angeboten.
CDU 1111
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Für Menschen mit Schwerbehinderung wird ein inklusiver und barrierefreier Zugang zu Informationen und zur gesundheitlichen Versorgung angestrebt.
- Kleine Vereine und finanzschwache Kommunen werden beim Erhalt und Ausbau moderner, nachhaltiger und barrierefreier Sportstätten unterstützt.
- Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Menschen mit Behinderung werden unterstützt, um die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zu stärken.
- Modellprojekte der sozialraumorientierten Eingliederungshilfe werden etabliert.
- Ein möglichst barrierefreier Zugang soll älteren Menschen und Menschen mit Behinderung die selbstständige und sichere Nutzung von Gebäuden ermöglichen.
- In der Landesverwaltung wird eine zentrale Anlaufstelle für Barrierefreiheit eingerichtet.
- Der Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt wird erleichtert.
- Das Landesprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit wird evaluiert und mit den relevanten Akteuren weiterentwickelt.
- Digitale Angebote des Landes werden barrierefrei und mehrsprachig gestaltet, damit alle Bevölkerungsgruppen Zugang haben.
- Ein Kultur-Investitionsprogramm unterstützt den Erhalt von Gebäuden und Technik sowie Barrierearmut, Brandschutz und Digitalisierung.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW 220
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen sollen erhalten und ausgebaut werden, besonders im ländlichen Raum.
- Barrierefreie Zugänge zu sozialen Räumen und öffentlichen Angeboten sollen sichergestellt werden.
- Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, und behinderungsbedingte Benachteiligungen sollen abgebaut oder vermieden werden.
- Menschen mit Behinderungen sollen echte Wahlmöglichkeiten darüber haben, wo und wie sie leben, arbeiten und ihre Freizeit gestalten.
- Bestehende Angebote für Menschen mit Behinderungen sollen fachlich weiterentwickelt und neue Unterstützungsformen in Stadt und Land ausgebaut werden.
- Bedarfsdeckende Teilhabeangebote sollen flächendeckend, auch im ländlichen Raum, zur Verfügung stehen.
- Angebote für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf einschließlich spezialisierter Wohnformen sollen ausgebaut werden.
- Angebote der Unterstützten Kommunikation sollen gestärkt und ausgebaut werden.
- In Tagesförderstätten und Fördergruppen unter dem Dach der Werkstätten für behinderte Menschen soll es mehr arbeitsweltlich orientierte Angebote geben.
- Der barrierefreie Umbau von Mietwohnungen und der barrierefreie Wohnungsneubau werden gefördert, insbesondere durch öffentliche Wohnungsbauunternehmen.
- Das Angebot an rollstuhlgerechtem Wohnraum wird deutlich erhöht.
- Der öffentliche Personennahverkehr wird barrierefrei ausgebaut, mit besserer Vernetzung und Taktung von Bus und Bahn, umsteigearmen Verbindungen und ausreichenden Haltestellen.
- Teilhabegremien auf Landes- und Kommunalebene, etwa für Menschen mit Behinderungen, Senioren oder Jugendliche, dürfen keine Alibiveranstaltungen sein.
- Mehr Menschen mit Behinderungen werden in reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gebracht.
- Inklusion erfolgt bedarfsgerecht mit ausreichend Personal, Assistenz und barrierefreien Lernumgebungen.
- Förderschulen bleiben dauerhaft erhalten und werden als gleichwertige Wahlmöglichkeit weiterentwickelt.
- Jugendliche mit Behinderung werden beim Übergang in eine reguläre Ausbildung stärker unterstützt.
- Kulturangebote werden in Stadt und Land barrierefrei und wohnortnah zugänglich.
- Digitale Gesundheitsangebote sind freiwillig, barrierefrei und datensicher.
FDP 323
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Frühzeitige digitale Beteiligungsverfahren geben Bürgern und Fachverbänden über ein barrierefreies Online-Portal Einblick in Gesetzesentwürfe und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Barrieren für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben werden geprüft und abgebaut.
- Barrierearmer und seniorengerechter Tourismus wird gestärkt, von Mobilitätsangeboten über Unterkünfte bis zu Kultur- und Freizeitangeboten.
- Die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz werden vollständig refinanziert.
- Die öffentliche Infrastruktur wird kritischer auf Barrierefreiheit, Mobilität und Sicherheit geprüft.
- Die Rahmenbedingungen für Telemedizin und Telepflege werden unbürokratisch, barrierefrei und praxistauglich verbessert, auch für eigene Endgeräte.
- Mobilitätsbeschränkungen werden durch gezielte Infrastrukturmaßnahmen überwunden, um ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu erreichen.
- Es werden Einrichtungen der Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderungen jedes Alters zur Entlastung der Angehörigen geschaffen.
- Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird durch digitale Zugänge und einheitliche Antragsverfahren pragmatischer ausgerichtet.
- Werkstätten für behinderte Menschen sowie Förder- und Betreuungsbereiche werden flexibler ausgestaltet.
- Die Arbeitsaufnahme von Menschen mit Behinderungen bei Unternehmen und Organisationen wird unterstützt.
- Bei der Barrierefreiheit werden neben mobilitätseingeschränkten auch sensorisch eingeschränkte Menschen stärker berücksichtigt.
- Schulkindergärten für Kinder mit Behinderungen werden unabhängig von der Trägerschaft bedarfsgerecht gefördert.
- Bei öffentlichen Neubauten wird Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt.
- Öffentliche Bestandsgebäude werden barrierefrei um- und ausgebaut.
- Die Verordnung über Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen wird großzügiger gestaltet.
- Ein Rechtsanspruch auf digitale, barrierefreie Verwaltungsleistungen wird eingeführt.
- Die Barrierefreiheit im ÖPNV wird mit einer klaren Strategie und Finanzierung vorangebracht.
- Inklusion wird über klare Qualitätsstandards, belastbare Diagnostik, Wahlfreiheit der Eltern und verlässliche Rahmenbedingungen statt über neue Strukturen und Stellen umgesetzt.
- Anreize ermutigen ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu ehrenamtlichem Engagement.
- Die barrierefreie Planung und Anpassung von Sportstätten wird unterstützt.
- Der Behindertensport wird bei barrierefreien Anlagen, qualifizierter Betreuung und inklusiven Wettkämpfen gezielt unterstützt.
- Die Sichtbarkeit des Behindertensports wird durch sportliche Großveranstaltungen erhöht.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
FW 2
Koalitionsvertrag 224
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Im Verkehr sollen Vernetzung, Flexibilität, Barrierefreiheit und bezahlbare Preise zunehmen.
- Digitale Verwaltungsprozesse werden barrierefrei gestaltet.
- Die Hilfen zur Barrierereduzierung und Energieeffizienz werden stärker auch für nicht zentrale Orte mit zentralen Orten gleichrangiger Funktion geöffnet.
- In der Landesbauordnung wird die bauliche Vorsorge für spätere Nachrüstungen zur Barrierefreiheit stärker verankert.
- Gegenüber dem Bund wird für verbraucherfreundliche und barrierefreie Kennzeichnungssysteme eingetreten.
- Zur Umsetzung der Inklusionsstrategie sollen an den Schulen schrittweise multiprofessionelle Teams für Unterricht und Förderung tätig sein.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird im Bereich Schule weiter umgesetzt.
- Die Inklusionsstrategie der Landesregierung wird weiter mit Augenmaß umgesetzt, evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
- Die in der vorigen Legislaturperiode vereinbarten 237 zusätzlichen Lehrerstellen für Inklusion werden vollständig besetzt.
- Schulen erhalten rechtliche Freiräume, um andere Wege des inklusiven Lernens, insbesondere im Umgang mit Noten, zu gehen.
- Die Diagnostik von Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung sowie körperliche und motorische Beeinträchtigung soll frühzeitig erfolgen.
- Die inklusive Förderung in Kindertageseinrichtungen wird vorangetrieben.
- Besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden beim Zugang zu speziell auf sie ausgerichteten Angeboten unterstützt.
- Bei allen Maßnahmen gilt das Leitmotiv der UN-Behindertenrechtskonvention „Nicht ohne uns über uns“.
- Die Selbst- und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen wird weiter gefördert.
- Gemeinsam mit dem Inklusionsförderrat und den Selbstvertretungen wird ein Tag der Menschen mit Behinderung organisiert.
- Die Barrierefreiheit wird ausgebaut.
- Menschen mit Behinderung erhalten einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Es wird geprüft, wie die Belange von Menschen mit Behinderung bei öffentlichen Investitionen besser berücksichtigt werden können.
- Auf Bundesebene wird eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gefordert.
- Die Einrichtung einer Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird geprüft.
- Erhalt, Aus- und Aufbau moderner, nachhaltiger und möglichst barrierefreier Sportstätten von Kommunen und Vereinen werden unterstützt.
- Breiten-, Leistungs-, Gesundheits- und Behindertensport werden gemeinsam mit der Sportorganisation weiterentwickelt.
- Verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte kommunaler Beiräte werden ausgebaut.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht