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Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CSU ​​2
FW ​317
AfD ​​4
Grüne ​653
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 49
  1. Die Verkehrsmittel werden digital und barrierefrei vernetzt.
  2. Die Bahn wird durchgehend barrierefrei und bietet mehr Komfort und Platz für Fahrräder.
  3. Ein bayerischer Preis für unternehmerische Erfolge von Migrantinnen und Migranten und Menschen mit Behinderung wird ausgelobt.
  4. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt leben und leichter studieren können.
  5. Hürden für Menschen mit Behinderung in Studium und Forschung werden abgebaut.
  6. Bei Neubauten und Sanierungen gelten höchste bauliche Standards zur Unterstützung der Inklusion.
  7. Der Zugang zum digitalen Informations- und Serviceangebot wird flächendeckend barrierefrei.
  8. Die Hochschulen erhalten dafür mehr finanzielle Mittel.
  9. Studierende mit Behinderung werden bei Hochschulzulassung, Nachteilsausgleich sowie Berufswahl- und Studienberatung direkt unterstützt.
  10. Menschen mit Behinderungen erhalten vollen Zugang zu den ihnen zustehenden Nachteilsausgleichen.
  11. Hochschulen sollen den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern gewährleisten.
  12. Barrierefreier Tourismus wird gefördert.
  13. Touristische Dienstleisterinnen und Dienstleister werden zu Barrierefreiheit weitergebildet.
  14. Die touristische Infrastruktur wird barrierefrei ausgebaut.
  15. Neue Wohnquartiere werden barrierefrei gebaut.
  16. Kinder in Armut, mit seltenen Erkrankungen oder Behinderungen und ihre Eltern erhalten zertifizierte, qualitätsgesicherte Versorgung und Beratung.
  17. Unabhängige und staatliche Beratungs- und Anlaufstellen werden ausgebaut, barrierefrei gemacht und verlässlich unterstützt.
  18. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe wird durch bessere Qualifizierung und Barrierefreiheit vorangetrieben.
  19. Der Übergang von der Kita in die inklusive Grundschule wird individuell begleitet.
  20. Alle jungen Menschen in Bayern erhalten eine Ausbildungsplatzgarantie.
  21. Menschen mit Behinderung werden gezielt bei der Suche nach passender Arbeit unterstützt.
  22. Die Barrierefreiheit wird verbessert.
  23. Der barrierefreie Umbau des Wohnungsbestands wird forciert.
  24. Die Bayerische Bauordnung erhöht die Vorgaben für den Anteil barrierefreier und rollstuhlgeeigneter Wohnungen.
  25. Die kommunalen Ebenen, insbesondere die Bezirke, werden bei der Inklusion finanziell unterstützt.
  26. Unabhängige Beratung zu Assistenz- und Hilfsmitteln wird gefördert.
  27. Ein Aktionsplan zum Abbau kommunikativer, sozialer und baulicher Barrieren wird aufgestellt.
  28. Für den Abbau von Barrieren wird ein Sonderinvestitionsprogramm aufgelegt.
  29. Menschen mit Behinderung werden schon bei der Planung als Experten in eigener Sache beteiligt.
  30. Die Förderrichtlinie „Barrierefreies Umbauen“ wird zusammengeführt und deutlich aufgestockt.
  31. Projekte und Reallabore für selbstbestimmtes, barrierefreies Wohnen mit Smart-Home-Technik werden erprobt.
  32. Die Bayerische Bauordnung erhöht den Anteil barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen.
  33. Menschen mit Hilfebedarf erhalten auf Wunsch unbürokratisch ein bedarfsgerechtes persönliches Budget.
  34. Menschen mit Hilfebedarf erhalten auf Wunsch eine kontinuierliche Budgetberatung.
  35. Der inklusive Zugang zu Kitas, allgemeinbildenden Schulen, Aus- und Weiterbildung und Studium wird erleichtert.
  36. Mobile sonder- und heilpädagogische Fachdienste und interdisziplinäre Frühförderstellen werden ausgebaut.
  37. Menschen mit Behinderung erhalten gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt.
  38. Ein inklusiver Arbeitsmarkt wird geschaffen.
  39. Auf Jobmessen wird über inklusive Arbeitsmöglichkeiten informiert.
  40. Eine dauerhafte, engmaschige Begleitung durch Jobcoaches für Menschen mit Behinderung wird eingeführt.
  41. Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung können wählen, ob sie begleitet auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in der Werkstatt arbeiten.
  42. Werkstätten sollen geöffnet und inklusiv gestaltet werden, sodass Menschen mit und ohne Behinderung dort gemeinsam arbeiten.
  43. Alle medizinischen und therapeutischen Angebote sollen barrierefrei zugänglich sein.
  44. Barrierefreie und inklusive Aufklärungskampagnen informieren über psychische Gesundheit und Überlastung.
  45. Kommunen auf dem Land erhalten die Möglichkeit, einfache Baugebote zu erlassen.
  46. In Frauenhäusern werden barrierearme Plätze eingerichtet.
  47. Bau und Sanierung von Sportstätten legen den Schwerpunkt auf Klimaschutz, Barrierefreiheit und vielfältige Nutzung.
  48. Kultureinrichtungen werden barrierefrei ausgebaut.
  49. Krisenkommunikation erfolgt barrierefrei, mehrsprachig und über verschiedene Kanäle.
Ohne klare Richtung 6
SPD ​137
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 35
  1. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen die Behinderung von Gewerkschaften, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen wird eingerichtet.
  2. Die beruflichen Schulen werden inklusiv, fachlich, technisch und pädagogisch auf höchstes Niveau gebracht.
  3. Für die beruflichen Schulen werden mehr Mittel bereitgestellt, auch für inklusiv geschultes Personal.
  4. Ein Sonderprogramm Inklusion wird aufgelegt.
  5. Gemeinsam mit den Bezirken wird Inklusion in der gesamten Gesellschaft gefördert.
  6. Das bayerische Behindertengleichstellungsgesetz wird ausgebaut.
  7. Inklusion wird als zentrales Element der Stadtgestaltung etabliert.
  8. Publikationen öffentlicher Stellen in leichter Sprache, Gebärdensprachvideos und Blindenschrift werden ausgebaut und ihre Verwendung gefördert.
  9. Der Nachteilsausgleich für blinde, taubblinde und hochgradig sehbehinderte Personen wird auf alle schwerbehinderten Menschen ausgeweitet.
  10. Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt entscheiden können, wo, was und wie sie arbeiten.
  11. Arbeitende mit Behinderung haben Anspruch auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung mit entsprechenden Rentenansprüchen.
  12. Für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt und in Inklusionsbetrieben werden diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen möglichst auf tariflicher Grundlage angestrebt.
  13. Gesetzliche Vorgaben sichern die aktive und passive politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
  14. Eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe auf eine Höhe, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wirtschaftlich günstiger macht, wird unterstützt.
  15. Das Faire-Löhne-Gesetz enthält Regelungen zur Einstellung von Menschen mit Behinderung.
  16. Für neuen Wohnraum werden verbindliche Regeln zur Barrierefreiheit geschaffen.
  17. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am kulturellen Leben teilhaben.
  18. Das Vergaberecht wird so geändert, dass Landesbehörden beim Ausbau kultureller und medialer Infrastruktur die Barrierefreiheit berücksichtigen.
  19. Mütter mit seelischer Behinderung können ab dem 27. Lebensjahr in Familienhäusern untergebracht werden.
  20. An allen Schulen stehen barrierefreie Lehr- und Lernmittel zur Verfügung.
  21. Die Studienbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigung werden verbessert.
  22. Barrierefreie Zugänge, Fluchtwege und barrierefreie digitale Lehre an Hochschulen werden umgesetzt.
  23. Menschen mit Behinderungen erhalten gleichwertige, bedarfsgerechte pflegerische und medizinische Angebote.
  24. In sozioökonomisch benachteiligten Regionen werden barrierefreie Gesundheitskioske eingerichtet.
  25. Alle staatlichen Online-Angebote sollen barrierefrei zugänglich sein.
  26. Inklusion in den Kitas wird umgesetzt.
  27. Kinder und Jugendliche mit Behinderung erhalten alle nötige Unterstützung aus einer Hand.
  28. Bei Mädchen- und Frauenhäusern sowie unabhängigen Beratungsstellen soll auf mehr Barrierefreiheit geachtet werden.
  29. Mit einem Förderprogramm „Barrierefreies Bayern“ werden die Kommunen beim Abbau von Barrieren unterstützt.
  30. Der Freistaat soll in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich konsequent für Barrierefreiheit sorgen.
  31. Digitale Projekte und Dienste sollen von Anfang an barrierefrei konzipiert werden.
  32. Der Ausbau von Palliativstrukturen einschließlich Palliativ-Care-Fachpersonal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird unterstützt.
  33. Es soll altersgerechte, barrierefreie und bezahlbare Wohnungen sowie an Seniorinnen und Senioren angepasste Wohnformen geben.
  34. Flächendeckend soll ein barrierefreies und bezahlbares Mindestangebot an Bankdienstleistungen wie Bargeldversorgung, Überweisungen und Beratung bestehen.
  35. Kulturelle Projekte und Strukturen zur Inklusion werden besonders unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
FDP ​222
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Schulbegleitung für Kinder mit Inklusionsbedarf wird ausgebaut.
  2. Jede staatliche Schule wird zumindest mittelfristig barrierefrei.
  3. Nachrüstungen für Barrierefreiheit erfolgen bei anstehenden Sanierungen, Baumaßnahmen oder Neubauten.
  4. Körperlich oder geistig eingeschränkte Schülerinnen und Schüler werden nicht von der Schule ausgeschlossen.
  5. Die Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird ausgebaut.
  6. Langfristig relevante vorhandene Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden schrittweise barrierefrei nachbearbeitet.
  7. Bei der Produktion neuer Inhalte wird Barrierefreiheit von Beginn an berücksichtigt.
  8. Die barrierefreien Angebote der Kultureinrichtungen werden ausgebaut, auch im digitalen Raum.
  9. Menschen mit Behinderung werden besser am ersten Arbeitsmarkt beteiligt.
  10. Der Behindertensport wird angemessen gefördert.
  11. Trainingszentren für Sportler mit Behinderungen werden ausgebaut.
  12. Schüler mit geistigen oder körperlichen Behinderungen werden im Unterricht eingebunden und individuell gefördert.
  13. Moderne Sportstätten mit barrierefreien Zugängen, geringerem Energieverbrauch und attraktiven Bewegungsangeboten werden verstärkt gefördert.
  14. Mobilität und Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr sollen deutlich verbessert werden.
  15. Ein flächendeckender, barrierefreier ÖPNV wird angestrebt.
  16. Alle Ausschreibungen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und alle Förderungen werden an die Beschaffung behinderten- und altersgerechter Fahrzeuge geknüpft.
  17. Bahnhöfe, Haltepunkte und ihre Zugangswege werden barrierefrei umgebaut.
  18. Klima- und energiesparfreundliche Umbauten sowie Barrierefreiheitsanpassungen an Denkmälern werden erleichtert.
  19. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten einen barrierefreien, schnellen Netzzugang.
Bleibt wie bisher 2
Linke 1159
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 56
  1. Die digitale, barrierefreie und krisensichere Infrastruktur des Bildungssystems in Bayern wird dauerhaft finanziell gefördert.
  2. Es wird ein Investitionsprogramm „Inklusive Bildung“ aufgelegt.
  3. Jedes Kind erhält einen wohnortnahen, inklusiven und barrierefreien Krippen- oder Kitaplatz.
  4. Es wird ein flächendeckendes Angebot barrierefreier, inklusiver und nicht religiös gebundener Krippen und Kindertagesstätten mit pädagogischem Fachpersonal geschaffen.
  5. Für inklusiven Unterricht werden verbindliche Qualitätsstandards eingeführt.
  6. Die gemeinsame Schule steht allen Kindern unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion und Behinderung offen.
  7. Das Studium ist barriere- und diskriminierungsfrei.
  8. Barrierefreiheit wird im öffentlichen Nahverkehr zum Standard.
  9. Barrierefreie Shuttleservices zu Arztpraxen werden eingerichtet.
  10. Bayern wird in allen Lebensbereichen barrierefrei.
  11. Menschen mit Behinderung werden als Expertinnen und Experten in eigener Sache an jeder Planung beteiligt.
  12. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird eingerichtet.
  13. Die Vernetzung von Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Elternverbänden und Parteien wird unterstützt.
  14. Informationen werden je nach Bedarf auf unterschiedliche Weise barrierefrei zugänglich gemacht.
  15. Neben baulichen werden auch kommunikative und soziale Barrieren abgebaut.
  16. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird eingerichtet, die sich aus Betroffenen und Verbänden zusammensetzt.
  17. Das Land unterstützt die Vernetzung von Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Elternverbänden und Vertretungen aller Parteien.
  18. Mobilität wird zum Grundrecht, auch für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
  19. Alle Bahnen erhalten leicht bedienbare fahrzeuggebundene Rampen.
  20. Der Mobilitätsservice ist an allen Bahnhöfen rund um die Uhr ohne Anmeldung nutzbar.
  21. Der ÖPNV wird barrierefrei nutzbar und mit ausreichenden akustischen und optischen Informationssystemen ausgestattet.
  22. Auch im Nahverkehr der Bahn gibt es Behindertentoiletten.
  23. Menschen im Rollstuhl können im Personenbereich der Züge Platz nehmen.
  24. An allen größeren Haltestellen und Bahnhöfen gibt es stationäre Behindertentoiletten.
  25. Fahrzeuge, Bahnhöfe und Haltestellen werden barrierefrei nutzbar und mit für alle nutzbaren akustischen und optischen Informationssystemen ausgestattet.
  26. Menschen im Rollstuhl können an geeigneter Stelle im Personenbereich der Züge im ÖPNV Platz nehmen.
  27. In den Zügen werden geeignete Ablageflächen für Menschen im Rollstuhl vorgesehen.
  28. Bahnhöfe und größere Haltestellen erhalten überall stationäre Behindertentoiletten.
  29. Eine Infrastruktur wird geschaffen, die Betrieben und Menschen mit Behinderungen die nötige Unterstützung für Beschäftigung bietet.
  30. In Behindertenwerkstätten gilt der Mindestlohn.
  31. Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten werden gefördert.
  32. Förderprogramme entwickeln oder verbessern begleitende Dienstleistungsangebote für Betriebe und Menschen mit Behinderungen.
  33. Inklusion wird Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen.
  34. Dienstleistungen für Betriebe zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden nachhaltig gefördert.
  35. Arbeitgeber können sich nicht mehr durch Ausgleichszahlungen von der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen freikaufen.
  36. Behördliche Internetseiten erfüllen die Vorgaben der Bayerischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik.
  37. Es wird flächendeckend ein ausreichendes Angebot an Wohnraum für Menschen mit Behinderung geschaffen.
  38. Bei der staatlichen Wohnraumförderung werden die geltenden DIN-Normen zur Barrierefreiheit vollständig umgesetzt.
  39. Barrierefreie Wohnungen und inklusive Wohnkonzepte werden vorrangig, unbürokratisch und in voller Höhe gefördert.
  40. Die kommunale Wohnraumförderung wird an einen Inklusionsvorbehalt geknüpft.
  41. Eine inklusive Schule für alle mit den Kompetenzen aller Schularten berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse aller Kinder.
  42. Inklusive Kitas werden zur Norm.
  43. Kindern mit Beeinträchtigungen wird der Besuch der Schule vor Ort erleichtert.
  44. Der mobile sonderpädagogische Dienst wird ausgebaut.
  45. Die schulischen Kommunikationsmöglichkeiten hör- und sehbehinderter Menschen werden verbessert.
  46. Ansprüche von Menschen mit Behinderung auf Beratung, Assistenz und Hilfsmittel werden auch in frühen Lebensphasen umfassend, zuverlässig und unbürokratisch erfüllt.
  47. Der mobile sonderpädagogische Dienst wird ausgebaut.
  48. Eine inklusive Schule berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse aller Kinder.
  49. Die schulischen Kommunikationsmöglichkeiten hör- und sehbehinderter Menschen werden verbessert.
  50. Die Digitalisierung wird genutzt, um die Lern- und Studienbedingungen für Lernende und Studierende mit Beeinträchtigung zu verbessern.
  51. Eine Förderinitiative für barrierearme Webseiten und Anwendungen wird aufgelegt.
  52. Unternehmensförderungen und öffentliche Vergaben werden an die digitale Barrierearmut von Produkten und Prozessen geknüpft.
  53. Frauen mit Behinderungen, Suchterkrankungen oder Pflegebedarf finden Zuflucht in Schutzeinrichtungen.
  54. Die Betreuungsstrukturen der Schutzeinrichtungen werden mit Kooperationen und mehr Stellen weiterentwickelt.
  55. Alle Bevölkerungsgruppen erhalten barrierefreien Zugang zu Musik, Theater, Ausstellungen, Literatur und anderen künstlerischen Angeboten.
  56. Kulturinteressierte erhalten unabhängig vom Einkommen barrierefreien Zugang zu Kultur.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag ​210

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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