Menschen mit Behinderung
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 22
Mehr Rechte oder Angebote 1
CDU 213
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Integrationsfachdienste sollen Barrieren für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsumfeld abbauen können.
- Arbeitgeber, die ein barrierearmes Arbeitsumfeld schaffen, werden unterstützt.
- Um- und Ausbaumaßnahmen für Barrierefreiheit werden gezielt auch bei Privatleuten gefördert.
- Der barrierefreie Zugang zu staatlichen Einrichtungen wird, wo immer möglich, sichergestellt.
- Die digitale Barrierefreiheit wird ausgebaut.
- Behördenseiten werden auch für Senioren und Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich gestaltet.
- Menschen mit Behinderungen sollen frei zwischen allgemeinem Arbeitsmarkt und Werkstatt wählen können.
- Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt und die Unterstützung durch Integrationsfachdienste werden weiter vorangetrieben.
- Die Voraussetzungen für barrierearme Schulen in Thüringen werden geschaffen.
- Schüler mit und ohne Hörbehinderung sollen Deutsche Gebärdensprache als Schulfach erlernen können.
- Die Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen werden weiter verbessert.
- Menschen mit Sinnesbehinderungen sollen sich besser ehrenamtlich einbringen und beteiligen können.
- Ein Um- und Ausbauprogramm Barrierefreiheit hilft Menschen, möglichst lange in ihrem Zuhause zu wohnen.
Bleibt wie bisher 1
BSW 114
Mehr Geld 3
- Es werden mehr generationsübergreifende und gemeindenahe Angebote geschaffen, etwa kommunale Wohnprojekte für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu sozialverträglichen Mieten.
- Ein zielgerichteter Nachteilsausgleich wie Blinden- und Gehörlosengeld wird gewährt.
- Blinden- und Gehörlosengeld werden regelmäßig an die Inflationsrate angepasst.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Alle erhalten einen barriere- und voraussetzungsfreien Zugang zu Kulturangeboten.
- Die inklusive Bildung wird gestärkt.
- Für die Integration von Kindern mit Beeinträchtigung in reguläre Klassen wird genügend Personal bereitgestellt.
- Die Voraussetzungen inklusiver Schulbildung werden verbessert, damit Jugendliche mit Behinderung gut ins Berufsleben starten.
- Neue Instrumente sollen inklusive Übergänge von Menschen mit Beeinträchtigung in Ausbildung und Arbeit gewährleisten.
- Es werden mehr generationsübergreifende und gemeindenahe Angebote geschaffen, etwa kommunale Wohnprojekte für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu sozialverträglichen Mieten.
- Das Bundesteilhabegesetz wird mit einem personenzentrierten Leistungssystem für Menschen mit Beeinträchtigung umgesetzt.
- Die jährliche Landesförderung für den Umbau altersgerechter, barrierearmer, barrierefreier und behindertengerechter Wohnungen wird erhöht.
- Neue Instrumente sollen inklusive Übergänge gewährleisten und dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken.
- Die Barrierefreiheit wird mittels Städtebauförderung und Dorferneuerung gemeinsam mit Behindertenbeauftragten und Seniorenbeiräten verbessert.
- Der barrierefreie Aus- und Umbau von öffentlichem Raum, Verwaltungseinrichtungen, geförderten Kultureinrichtungen und ÖPNV wird weiter gefördert.
- Barrierefreie Zugänge zu Bahnhöfen und Haltestellen sollen ausgebaut und Fahrzeuge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst werden.
Linke 536
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 35
- Beschäftigte aus Behindertenwerkstätten sollen in den regulären Arbeitsmarkt begleitet werden.
- Arbeitslose Menschen mit Behinderungen sollen schneller in Arbeit integriert werden.
- Die Arbeitsassistenz wird ausgebaut.
- Die Fördermöglichkeiten für barrierefreie Angebote im Tourismus werden ausgebaut.
- Die Voraussetzungen für Inklusion und Barrierefreiheit in Kindergärten werden verbessert.
- Bei der Inklusion wird eine enge Kooperation zwischen Kind, Elternhaus und Schule angestrebt.
- Gute Schulausstattung und moderne Lernsettings sollen gelingende Inklusion ermöglichen.
- Die Inklusion in der Schule wird weiter vorangebracht.
- Das Studium an Thüringer Hochschulen soll beruflich qualifizierten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Geflüchteten offenstehen.
- Zum Abbau von Barrieren an den Hochschulen sollen Diversity-Strategien eingerichtet und umgesetzt werden.
- Die Erwachsenenbildung soll attraktive und barrierefreie Angebote in Präsenz und digital machen.
- Die Infrastruktur der Erwachsenenbildung soll gestärkt werden.
- Sportvereine werden beim Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen besonders gefördert.
- Sportanlagen sollen inklusiv gestaltet werden.
- Projekte zur Barrierefreiheit im Nahverkehr werden ausgebaut und fortgesetzt.
- Die Standards für Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Verkehrsmitteln werden erhöht.
- Der barrierefreie Aus- und Neubau von Jugendhäusern, -zentren und -clubs wird vorangetrieben und gefördert.
- Mittel werden gezielt für den barrierefreien Um-, Aus- und Neubau von Jugendhäusern, -zentren und -clubs eingesetzt.
- Eine Ehrenamtsassistenz für Menschen mit Behinderung wird eingeführt.
- Die Versorgung gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen wird verbessert.
- Entscheidungen werden mit Menschen mit Behinderungen statt über sie getroffen.
- Die Rechte von Frauen mit Behinderungen werden gestärkt.
- Frauen mit Behinderungen werden darin unterstützt, für ihre Rechte einzustehen.
- In der Thüringer Verfassung wird das Fürsorgeprinzip für Menschen mit Behinderungen durch das Selbstbestimmungsprinzip ersetzt.
- Auf Grundlage der Evaluierung des Inklusionsgesetzes werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzlich weiterentwickelt.
- Kommunale Gremien sollen Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen stärker und verbindlicher einbeziehen.
- Der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu politischer und gesellschaftlicher Mitbestimmung wird gemeinsam mit ihren Vereinen und Verbänden ausgebaut und gestärkt.
- Der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird partizipativ weitergeführt.
- Kommunale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden verstetigt und umgesetzt.
- Auch stark sehbehinderte Menschen erhalten Anspruch auf das Sinnesbehindertengeld.
- Eine Informationskampagne des Landes macht das Budget für Arbeit bekannter.
- Barrieren werden in Stadt und Land, im Verkehr, beim Wohnen, in der Kommunikation und überall sonst abgebaut.
- Altersgerechtes und barrierefreies Wohnen auf dem Dorf wird beim öffentlichen Wohnungsbau berücksichtigt.
- Der Aufbau barrierefreier kommunaler Pflegeberatungsstellen wird weiter unterstützt.
- Justiz und Gerichte sollen rechtzeitig zugänglich, barrierearm und nutzbar sein.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Schüler mit Beeinträchtigung haben ein Grundrecht auf inklusive Bildung.
- Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben führen können.
- Nachteilsausgleiche wie das Sinnesbehindertengeld werden perspektivisch angepasst.
- Das Budget für Arbeit für Menschen mit Behinderungen wird auf Bundesebene attraktiver gestaltet.
SPD 329
Mehr Rechte oder Angebote 29
- Benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderungen werden ab den Vorabgangsklassen bis zum Ausbildungsbeginn individuell begleitet.
- Mit den Kommunen wird ein barrierefreier und bezahlbarer Zugang zu allen Orten der Bildung, Kultur und des gesellschaftlichen Lebens geschaffen.
- Land und Kommunen bauen mit Wohnungsunternehmen und Genossenschaften altersgerechte, barrierefreie Wohnungen, alternative Wohnformen und Service-Wohnen aus.
- Der öffentliche Raum und das Wohnumfeld werden barrierefrei gestaltet, von Gehwegen bis zur Beleuchtung.
- Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird vorangebracht.
- Alle Lebensbereiche werden inklusiver gestaltet, um selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.
- Barrierefreiheit wird in allen analogen und digitalen Lebensbereichen sichergestellt, baulich wie im Internet.
- Der Umbau der sozialen Infrastruktur zugunsten der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird vorangetrieben.
- Die „Personenzentrierte Komplexleistung“ wird gefördert und vermehrt umgesetzt.
- Der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird umgesetzt.
- Schulen erhalten die personellen und materiellen Ressourcen für gelingende Inklusion.
- Es werden mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen.
- Assistenzen und unterstützte Beschäftigung werden ausgebaut.
- Integrationsbetriebe werden flächendeckend angeboten.
- Der Integrationsfachdienst wird ausgebaut.
- Ein zusätzliches Anreizsystem mit finanzieller Entlastung für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wird geprüft.
- Für Gemeinschaftsschulen werden räumliche Anforderungen entwickelt, die Inklusion bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen ermöglichen.
- Im Unterricht werden technische Hilfsmittel etwa für Menschen mit Sinnesbehinderungen eingesetzt.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in die Landesverfassung aufgenommen.
- Das Land richtet ein barrierefreies Internetportal mit allen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ein.
- Veröffentlichungen und Wegweiser zu Opferhilfestrukturen werden barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache aktualisiert.
- Beiräte von und für Menschen mit Behinderungen werden flächendeckend auf kommunaler Ebene eingerichtet.
- Die öffentliche Förderung barrierefreien Wohnens wird dauerhaft etabliert, angemessen finanziert und auch für Neubauvorhaben geöffnet.
- Integrierte Nahverkehrskonzepte werden nur noch gefördert, wenn sie Fußverkehr und Barrierefreiheit ausreichend berücksichtigen.
- Online-Verwaltungsleistungen werden barrierefrei.
- Die Schulcloud wird barrierefrei umgesetzt.
- Grundbildungsveranstaltungen werden flächendeckend und barrierefrei angeboten.
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst legt einen stärkeren Fokus auf Prävention, insbesondere für vulnerable Gruppen.
- Behindertensport wird vom Breiten- bis zum Leistungssport gleichrangig unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
Grüne 379
Mehr Geld 4
- Programme wie das „Budget für Arbeit“ zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt werden gestärkt.
- Menschen mit Behinderung in Werkstätten erhalten deutlich höhere Löhne.
- Das Recht auf Arbeit und Programme für das Budget für Arbeit werden gezielt unterstützt.
- Werkstätten werden zu Inklusionsunternehmen weiterentwickelt, die Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 78
- Angebote und Informationen zu barrierefreiem Tourismus werden in Kooperation mit den Kommunen ausgebaut.
- Mobilitätsangebote sollen barrierefrei sein und niemanden ausschließen.
- Die Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrsmittel wird ausgebaut.
- Hindernisse im öffentlichen Raum werden abgebaut.
- Ein Mobilitätsgesetz wird verabschiedet, das umweltfreundlicher Mobilität, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit Vorrang gibt.
- Kommunen werden stärker dabei unterstützt, Haltestellen, Kreuzungen und Fußwege barrierefrei zu gestalten.
- Die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen wird in Haltestellenplanungen einbezogen.
- Verkehrsunternehmen und -verbünde werden bei der barrierefreien Umrüstung ihrer Apps unterstützt.
- Barrierearme analoge Buchungsmöglichkeiten werden sichergestellt.
- In allen Zügen und an allen Umsteigebahnhöfen gibt es barrierefreie, rollstuhlgerechte Toiletten.
- In Bus und Bahn wird ausreichend Platz für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen vorgehalten.
- Bus- und Bahnfahren wird durch kostenloses WLAN, ausreichend Stellplätze für Gepäck, Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen sowie saubere Toiletten komfortabler.
- Barrierefreiheit und Sicherheit von Fußwegen werden gezielt gefördert, etwa durch sichere Querungen, breite Fußwege und Trennung von Fuß- und Radverkehr auf viel genutzten Wegen.
- Landesfördermittel für den Straßenbau werden an Barrierefreiheit und Sicherheit der Fußwege geknüpft.
- Bei Baustellen gibt es sichere und barrierefreie Umleitungen für den Fußverkehr.
- Die Wohnungsbauförderung wird reformiert, um klimaneutrales, bezahlbares und barrierefreies Wohnen zu sichern.
- Kommunen werden bei einer inklusiven Stadtplanung unterstützt.
- Bezahlbares Wohnen wird nicht nur für Sozialwohnungen, sondern auch nach Kriterien wie Familienfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Klimaneutralität und betreutem Wohnen gefördert.
- Inklusive Stadtplanung, die besonders die Bedürfnisse von Frauen, queeren Menschen, Familien, Älteren und Menschen mit Behinderung berücksichtigt, wird neuer Standard.
- Wohnungslose Menschen mit multiplen Problemlagen werden besonders unterstützt.
- Barrierefreie Wohnungen in Dörfern werden gestärkt.
- Familien mit Kindern mit Behinderung werden durch wohnortnahe Begleitungs- und Unterstützungsangebote gestärkt.
- Der öffentliche Nahverkehr wird ausgebaut und barrierefreier gestaltet, damit ältere Menschen ohne Auto mobil sind.
- Der Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und gemeinsames Lernen wird umgesetzt.
- Die Bedingungen für inklusiven Unterricht werden verbessert, damit Kinder mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam zur Schule gehen können.
- Der Thüringer Entwicklungsplan Inklusion wird konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.
- Bausubstanz und Ausstattung der Schulen werden verbessert, auch für inklusive Förderung und Barrierefreiheit.
- An Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird Barrierefreiheit gewährleistet.
- Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung wird umgesetzt.
- Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung allein in Werkstätten wird abgelehnt.
- Jeder Mensch mit oder ohne Behinderung soll eine Chance auf dem Arbeitsmarkt und die nötige Förderung erhalten.
- Das Bundesteilhabegesetz und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention werden in Thüringen konsequent umgesetzt.
- Es werden wirksame Anreiz- und Unterstützungssysteme für Unternehmen geschaffen, damit sie inklusive Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen.
- Unternehmen werden beim Abbau von Barrieren unterstützt.
- Programme wie das „Budget für Arbeit“ zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt werden gestärkt.
- Die unabhängige Beratung von Menschen mit Behinderung zum Recht auf Arbeit und zur Arbeit im ersten Arbeitsmarkt wird gestärkt.
- Ausbildungsmessen und -events an Schulen werden bewusst an Inklusion ausgerichtet.
- Die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
- Für ältere Menschen mit Behinderung werden gezielte Programme aufgelegt.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden zu Inklusionsunternehmen weiterentwickelt.
- Ein selbstbestimmtes Leben wird unter anderem durch bezahlbares und barrierefreies Wohnen und Mobilität ermöglicht.
- Ein barrierefreier und bezahlbarer öffentlicher Nahverkehr wird ausgebaut, gerade im ländlichen Raum.
- Ein modernes Inklusionsgesetz wird eingeführt.
- Der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt.
- Der inklusive Sport, insbesondere der Leistungssport, wird gefördert.
- Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erhalten bessere Möglichkeiten zur Ausübung kommunaler Mandate.
- Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Thüringen wird vorangebracht.
- Das Recht auf Arbeit und Programme für das Budget für Arbeit werden gezielt unterstützt.
- Stellenausschreibungen der öffentlichen Verwaltung richten sich auch an Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ohne Schwerbehinderungsmerkmal.
- Als Pilotprojekt wird ein digitales Portal für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung zur standardisierten Beantragung von Hilfsmitteln bei Behinderung oder chronischer Erkrankung eingerichtet.
- Werkstätten werden zu Inklusionsunternehmen weiterentwickelt, die Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglichen.
- Der Zugang zu Gebärdensprachdolmetschern und anderen Unterstützungshilfen wird verbessert.
- Es werden Programme zur Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt insbesondere für Frauen mit Behinderung und Menschen mit chronischer Erkrankung erarbeitet.
- Die schulische Inklusion wird mit einem Recht auf Regelbeschulung ausgebaut.
- Die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs in Schule, Ausbildung und Hochschule wird verbindlich gesetzlich geregelt.
- Durch gezielte Wohnungsbauförderung werden mehr barrierefreie Wohnungen geschaffen.
- Kommunen werden bei der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums und öffentlicher Gebäude gestärkt.
- Es werden kommunale Inklusionsbeauftragte geschaffen.
- Schutzangebote für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderung werden ausgebaut, insbesondere für Frauen sowie queere, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen.
- Die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung wird gestärkt.
- Der Zugang zu Sexualassistenzen wird verbessert.
- Kommunen werden beim Abbau von Barrieren im digitalen Raum unterstützt, etwa bei barrierefreien Websites.
- Die digitale Verwaltung wird barrierefrei gestaltet.
- Das Angebot „barrierefrei.thueringen-entdecken.de“ wird um Informationen zu weiteren Städten, touristischen Orten und weiteren Bedarfen ausgebaut.
- Der Zugang behinderter Menschen zu medizinischen Dienstleistungen wird sichergestellt.
- Sportangebote sollen besonders auch für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderung vielfältig sein.
- Bau und Sanierung von Sportstätten werden beschleunigt, mit Schwerpunkt auf Klimaschutz, Barrierefreiheit und vielfältiger Nutzung.
- Inklusion im Sport wird stärker unterstützt, unter anderem durch bessere Förderung der Special Olympics.
- Intersektionale Diskriminierung wie Rassismus und Behindertenfeindlichkeit soll stärker berücksichtigt werden, auch durch zusätzliche Gleichstellungsmaßnahmen.
- Barrierefreie Schutzangebote werden ausgebaut.
- Beratung und Schutz für Gewaltbetroffene mit Behinderung werden gestärkt und ausgebaut.
- Frauen und nicht-binäre, trans, intergeschlechtliche und agender Personen mit Behinderung werden in ihren Selbstbestimmungsrechten gestärkt.
- Unterkünfte werden an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet und gewährleisten Barrierefreiheit und Privatsphäre.
- Für besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote etabliert.
- Die gezielte Unterstützung der Kommunen bei Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Klimaanpassung, Bildung, Kultur, Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und barrierefreier Infrastruktur soll fortgeführt und ausgebaut werden.
- Die öffentliche Krisenkommunikation soll barrierefrei, klar und mit eindeutigen Handlungsanweisungen gestaltet und auf vulnerable Gruppen ausgerichtet werden.
- Alle digitalen Angebote der Thüringer Verwaltungen werden nach BITV 2.0 barrierefrei gestaltet.
- Kultureinrichtungen werden beim Ausbau barrierearmer Angebote unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
FW 121
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 18
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Kinder mit und ohne Behinderungen werden im Kindergarten gemeinsam betreut.
- Die Kenntnis der Deutschen Gebärdensprache wird der Kenntnis einer zweiten Fremdsprache gleichgestellt, um die Benachteiligung hörgeschädigter junger Menschen zu beenden.
- Die Gleichstellung der Gebärdensprache mit einer zweiten Fremdsprache soll bundesweit anerkannt werden.
- Badeanlagen werden barrierefrei ausgestaltet.
- Integrative und inklusive Sportformate wie Special Olympics oder paralympische Turniere werden in Thüringen vorangebracht.
- Assistenzleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz werden auch für ehrenamtliches Engagement nutzbar.
- Vereinen wird erleichtert, Menschen mit Behinderungen anzusprechen und barrierefreie Vorstandsarbeit, Weiterbildungen, Veranstaltungen und Wettkämpfe umzusetzen.
- Barrierefreie touristische Angebote werden erweitert und in der Tourismusstrategie stärker berücksichtigt.
- Kommunen werden in die Lage versetzt, Ausflugsziele barrierefrei zu gestalten.
- Die Justiz nutzt die besonderen elektronischen Postfächer durchgängig und barrierefrei.
- Der Freistaat stockt Bundesmittel für Investitionen in neue ÖPNV-Fahrzeuge stärker auf, für Barrierefreiheit und alternative Antriebe.
- Zur UN-Behindertenrechtskonvention wird sich bekannt; Menschen mit Behinderung sollen wichtige Entscheidungen selbstbestimmt treffen können.
- Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen einschließlich des digitalen Raums wird angestrebt.
- Das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung soll weiter verbreitet werden.
- Die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets soll durch vereinfachte Verfahren und qualifizierte Beratung erleichtert werden.
- Das Angebot an Leistungsformen für Menschen mit Behinderung wird im Freistaat ausgebaut.
- Die landesgesetzliche Doppelzuständigkeit von örtlichen und überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe wird beseitigt.
- Das komplizierte Verfahren bei fehlendem Einvernehmen in der Eingliederungshilfe wird vereinfacht, um Leistungserbringer von hohen Vorleistungen zu entlasten.
Weniger Pflichten 3
- Die Kenntnis der Deutschen Gebärdensprache wird der Kenntnis einer zweiten Fremdsprache gleichgestellt, um die Benachteiligung hörgeschädigter junger Menschen zu beenden.
- Die Gleichstellung der Gebärdensprache mit einer zweiten Fremdsprache soll bundesweit anerkannt werden.
- Die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets soll durch vereinfachte Verfahren und qualifizierte Beratung erleichtert werden.
Koalitionsvertrag 425
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Der auslaufende Thüringer Entwicklungsplan Inklusion wird fortentwickelt.
- Mit dem Landesdatenschutzbeauftragten werden praktikable, barrierefreie Lösungen für digitale Anwendungen und Plattformen im Bildungsbereich entwickelt und umgesetzt.
- Integrationsfachdienste werden befähigt, Barrieren im Arbeitsumfeld von Menschen mit Behinderungen zu reduzieren.
- Arbeitgeber werden bei der Schaffung eines barrierearmen Arbeitsumfelds unterstützt.
- Menschen mit Behinderungen können frei zwischen Integration in den Arbeitsmarkt und Arbeit in einer Werkstatt wählen.
- Der Weg zu einer inklusiven Jugendhilfe wird unterstützt.
- Allen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen soll flächendeckende Teilhabe ermöglicht und Barrieren sollen abgebaut werden.
- Das Barrierefreiheitsprogramm für Aus- und Umbaumaßnahmen wird verstetigt und gestärkt.
- Der barrierefreie Zugang zu staatlichen Einrichtungen wird sichergestellt.
- Denkmalpflegerische Belange dürfen der Barrierefreiheit staatlicher Einrichtungen nicht entgegenstehen.
- Geprüft wird der Zugang zu Mitteln des sozialen Wohnungsbaus für Träger, die stationäre Angebote ambulantisieren und barrierefreien Wohnraum schaffen.
- Die Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern wird verbessert.
- Die Einführung eines Lehramtsstudiengangs Deutsche Gebärdensprache wird geprüft.
- Die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Fremdsprache an Schulen wird geprüft.
- Es soll in ein modernes, barrierearmes, klimaschonendes, flächendeckendes und besser getaktetes Bus- und Bahnangebot investiert werden.
- Nachhaltiger, sozialer, barrierearmer und bezahlbarer Wohnraum soll in Stadt und Land geschaffen werden.
- Barrierefreier und barrierearmer Wohnraum, besonders im ländlichen Raum, wird ein Förderschwerpunkt.
- Mit dem Zukunftsplan Sport werden gemeinsam mit dem Landessportbund Breiten-, Leistungs- und Behindertensport durch gezielte Förderung und einfachere Strukturen gestärkt.
- Sportangebote, die für alle zugänglich und inklusiv sind, werden ausgebaut.
- Die Teilnahme an den Special Olympics und Paralympics wird aktiv unterstützt.
- Verwaltungsleistungen werden umfassend, verständlich, barriere- und medienbruchfrei digital verfügbar gemacht.
- Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerschaft, auch Senioren und Menschen mit Behinderung, werden in die Digitalisierung eingebunden.
- In den Ressorts und nachgeordneten Einrichtungen werden Ansprechpartner für digitale Barrierefreiheit eingesetzt.
Bleibt wie bisher 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht