Zum Inhalt

Menschen mit Behinderung

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​122
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Jugendliche mit Behinderung werden bei der Berufsorientierung unterstützt.
  2. Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll gestärkt werden.
  3. Die Förderung der Inklusionsunternehmen wird ausgebaut.
  4. Mehr Menschen mit Behinderung sollen eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.
  5. Fünf Prozent aller Neueinstellungen im Landesdienst sollen auf Menschen mit Behinderung entfallen.
  6. Passgenauere Angebote sollen mehr Menschen mit Behinderung selbstständiges Wohnen ermöglichen.
  7. Das System der Pflegefamilien für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung wird gestärkt.
  8. Die Empfehlungen der Expertenkommission zu Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden konsequent umgesetzt.
  9. Ein möglichst inklusives, flächendeckendes Ferienbetreuungsangebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung soll sichergestellt werden.
  10. Beim Wohnungsbau werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.
  11. Zertifizierungen für barrierefreies „Reisen für alle“ werden finanziell unterstützt.
  12. Der ÖPNV soll zugänglicher, leistungsstärker, flexibler, barrierefreier, innovativer und klimafreundlicher werden.
  13. Die Jagdscheinerteilung soll barrierefrei digitalisiert werden.
  14. Die Bedürfnisse Alleinerziehender und von Kindern mit Behinderung werden dabei besonders beachtet.
  15. Ein neuer Förderbereich zur Stärkung von Inklusion und jungen Menschen mit Behinderung wird geschaffen.
  16. Lehrkräfte an Regelschulen erhalten mehr Unterstützung für inklusiven Unterricht.
  17. Das bestehende Förderschulsystem wird erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut.
  18. Arztpraxen sollen möglichst barrierefrei werden.
  19. Vereine werden unterstützt, Menschen mit Behinderung und Zugewanderte stärker einzubinden.
  20. Barrierefreie und mehrsprachige Informationen über Vereine werden bereitgestellt.
  21. Die Hochschulen werden bei besseren inklusiven Lehr- und Studienbedingungen unterstützt.
  22. Mehr Inklusion, Integration und Diversität in den Medien sowie barrierefreie Medienangebote werden gefördert.
Ohne klare Richtung 1
SPD ​431
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Arbeitszeitverkürzungen sowie familienfreundliche und inklusive Arbeitszeitmodelle werden befürwortet.
  2. Der Bau barrierefreier Azubiwohnheime wird gefördert.
  3. Der inklusive Arbeitsmarkt wird mit eigenen Landesprogrammen unterstützt und ausgebaut.
  4. Der Mindestlohn soll in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen konsequent umgesetzt werden.
  5. Inklusion wird Teil jeder Schule.
  6. Schulen arbeiten inklusiv mit einem gemeinsamen Kollegium aus verschiedenen Professionen.
  7. Die schulische Inklusion wird gemeinsam mit Lehrkräften, Fachkräften, Eltern, Wissenschaft, Ärzten und Therapeuten weiterentwickelt.
  8. Hochschulgebäude werden barrierefrei gebaut oder umgebaut.
  9. Neue Praxen müssen barrierefrei sein.
  10. Eine barrierefreie zahnärztliche Versorgung soll ausgebaut werden.
  11. In Ballungsräumen werden barrierefreie Gesundheits-Kioske als Anlaufstellen für Gesundheitsförderung, Krankheit und Pflege eingerichtet.
  12. Öffentliche, inhabergeführte Apotheken sollen die flächendeckende barrierefreie Arzneimittelversorgung sichern können.
  13. Für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen soll bezahlbares, gutes und barrierefreies Wohnen in einem lebenswerten Umfeld geschaffen werden.
  14. Barrierefreiheit bei Umbaumaßnahmen wird stärker gefördert.
  15. Kommunen werden bei barrierefreien städtebaulichen Umbau- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt.
  16. Gemeinsam mit Bund und Kommunen soll eine bürgernahe, barrierefreie und effiziente öffentliche Verwaltung entstehen.
  17. Initiativen zur politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung werden gestärkt.
  18. Informationsmedien in leichter Sprache werden gefördert.
  19. Barrierefreiheit im Verkehr wird umgesetzt.
  20. Barrierefreie Mobilitätsstationen zur Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote werden besonders gefördert.
  21. Inklusion wird von Anfang an gestärkt.
  22. Individuelle Teilhabe wird auch für Menschen ermöglicht, die im Lebensverlauf eine Behinderung erwerben oder erkranken.
  23. Beratung und Beschäftigung von Menschen mit im Arbeitsleben erworbener Behinderung werden gefördert.
  24. Die psychosoziale Beratung für Frauen wird langfristig gesichert und barrierefrei ausgebaut.
  25. Frauenberatung, Frauenhäuser und Mädchenberatung werden langfristig gesichert und barrierefrei ausgebaut.
  26. Gynäkologische Praxen erhalten überall einen barrierefreien Zugang.
  27. Es werden mehr barrierefreie Mädchen- und Frauenhäuser und Beratungsstellen für Frauen und Mädchen mit Behinderung geschaffen.
  28. Soziokultur, Interkultur, Inklusion, Breitenkultur und kulturelle Angebote in der Fläche werden grundlegend gestärkt.
  29. Mit dem Programm „Gute Kulturorte 2025“ werden kleinere Bühnen, Kinos, Clubs, Begegnungs- und Erinnerungsstätten technisch, energetisch und barrierefrei modernisiert.
  30. Barrierefreie Medienangebote mit Gebärdensprache und leichter Sprache werden ausgebaut.
  31. Die Nachwuchsförderung im Spitzensport, auch im Parasport, wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Grüne ​444
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Kommunen werden bei Planung und Umsetzung einer Fußverkehrsstrategie für Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität unterstützt.
  2. Für mobilitätseingeschränkte Menschen sind abgesenkte Bordsteine und taktile Leitelemente vorzusehen.
  3. Busse, Bahnen und Haltestellen werden flächendeckend barrierefrei.
  4. Die Anstrengungen, Menschen mit Behinderung oder Zuwanderungsgeschichte für handwerkliche Berufe zu gewinnen, werden verstärkt.
  5. Hürden für Frauen, Ältere, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche und Menschen mit Migrationsgeschichte beim Zugang zu Ausbildung und Qualifizierung werden abgebaut.
  6. Digitale Dienste und Informationen der öffentlichen Hand werden barrierefrei gestaltet.
  7. Digitale Dienste sollen für alle Bevölkerungsgruppen barrierefrei, leicht verständlich und mehrsprachig nutzbar sein.
  8. Auszubildende und Studierende mit Behinderung sollen Assistenzen erhalten.
  9. Der Kinder- und Jugendförderplan wird inklusiv gestaltet.
  10. Das Land stellt Mittel für barrierefreie Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bereit.
  11. Schulen werden bei der Inklusion durch fest installierte multiprofessionelle Teams und Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen personell unterstützt.
  12. Schulgebäude werden barrierefrei und mit inklusionsfördernder Raumausstattung ausgestattet.
  13. Theoriereduzierte Ausbildungen für junge Menschen mit Behinderung werden unterstützt.
  14. Berufsschulen werden so ausgestattet, dass sie Auszubildende mit Behinderung angemessen beschulen können.
  15. Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung werden gestärkt.
  16. Inklusion wird zur Querschnittsaufgabe in Forschung, Lehre und Hochschulverwaltung.
  17. Die Lehre an den Hochschulen soll verbessert und inklusiver gestaltet werden.
  18. Barrierefreie Lehre wird unter anderem durch Induktionsschleifenanlagen und barrierefreie Einrichtung gefördert.
  19. Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke werden künftig barrierefrei und inklusiv gebaut.
  20. Klare Standards für barrierefreien Wohnraum und barrierefreie Quartiere werden wieder in die Landesbauordnung aufgenommen.
  21. Bei Neubauten werden standardmäßig auch rollstuhlgerechte Wohnungen vorgesehen.
  22. Selbstständiges Wohnen mit begleitender Unterstützung und Pflege wird auch dann ermöglicht, wenn eine Heimunterbringung günstiger wäre.
  23. Barrierefreie Wohnungen, inklusive Wohnprojekte und Mehrgenerationenwohnen werden ausgebaut.
  24. Der Einsatz technischer und digitaler Hilfsmittel zum Ausgleich von Beeinträchtigungen wird gefördert.
  25. Mit dem Förderprogramm „Mehr Platz zum Spielen inklusiv“ können Kommunen Spielflächen erhalten und barrierefrei ausbauen.
  26. Die Angebote der Werkstätten für behinderte Menschen werden stärker auf Integration und Begleitung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet.
  27. Die Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  28. Die Landesverwaltung soll deutlich mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen als bisher.
  29. Die Hürden für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen, werden gesenkt.
  30. Betriebe erhalten Beratung, wie sie Stellen individuell für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung zuschneiden können.
  31. Ein ressortübergreifender Inklusionsplan soll Hürden für Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen abbauen und die Inklusionsforschung stärken.
  32. Für die Bedarfsplanung im Gesundheitswesen gelten verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit.
  33. Pflege soll die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen sowie kultur- und LSBTIQ*-sensibel ausgerichtet sein.
  34. Auf kommunaler Ebene sollen Jugend-, Senioren-, Migrations- und Inklusionsbeiräte geschaffen werden.
  35. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird auf Grundlage eines weiterentwickelten Aktionsplans konsequent vorangebracht.
  36. Unternehmen und Ausbildungsbetrieben wird die Erfüllung ihrer Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erleichtert.
  37. Beim Bau öffentlicher Gebäude und Wohnungen wird Barrierefreiheit durch Änderungen im Bauwesen und in der Quartiersentwicklung von Beginn an eingeplant.
  38. Politische Abläufe und Verwaltungsprozesse werden barrierefrei in Leichter Sprache, Gebärdensprache, mit Untertiteln oder in Blindenschrift kommuniziert.
  39. Bei barrierefreier Kommunikation werden auch die Interessen von Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen oder psychischen Erkrankungen berücksichtigt.
  40. Im Inklusionsbeirat findet ein Austausch auf Augenhöhe mit Betroffenen statt.
  41. Das Schutz- und Unterstützungssystem gegen Gewalt wird mit allen Beteiligten weiterentwickelt, barrierefreier gestaltet und stärker auf Kinder als Opfer häuslicher Gewalt ausgerichtet.
  42. Öffentlich geförderte Kultureinrichtungen werden unterstützt, Vielfalt und Barrierefreiheit in Programm und Besetzungen stärker zu berücksichtigen.
Ohne klare Richtung 4
FDP ​318
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Die zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkräfte stärken vorübergehend auch das gemeinsame Lernen in der Grundschule.
  2. Schulische Inklusion soll ohne Überlastung der Schulen eine gelingende Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler sichern.
  3. Das gemeinsame Lernen wird durch zusätzliches Fachpersonal verschiedener Professionen unterstützt.
  4. Die Schulbegleitung wird qualitativ und quantitativ weiterentwickelt.
  5. Für das gemeinsame Lernen werden zusätzliche Fortbildungsformate geschaffen.
  6. Eltern sollen die bestmögliche Förderung für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf frei wählen können.
  7. Förderschule und gemeinsames Lernen sind gleichwertige Förderorte, und der Elternwille entscheidet.
  8. Gemeinsames Lernen und Förderschulen werden gleichberechtigt mit Personal, Sachausstattung und Qualitätsstandards gestärkt.
  9. Die Chancengerechtigkeit für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird durch Abbau von Hürden verbessert.
  10. Digitale Assistenzsysteme sowie die digitale Aufbereitung von Lehr- und Klausurmaterialien und deren Umwandlung in Brailleschrift werden ausgebaut.
  11. Passgenaue Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Beeinträchtigungen, Fluchterfahrung und Einwanderungsgeschichte werden gestärkt.
  12. Die Potenziale der Digitalisierung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung werden weiter erschlossen.
  13. Die Entwicklung spezieller digitaler Hilfsmittel und assistiver Technologien unter Einbeziehung von KI, Robotik und Augmented Reality wird unterstützt.
  14. Entwicklung und Einsatz digitaler Assistenz für die Inklusion im Arbeitsmarkt und die Gestaltung von Arbeitsplätzen werden vorangebracht.
  15. Die Aufklärungsarbeit bei Arbeitgebern zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird intensiviert.
  16. Die bestehenden Angebote für Arbeitsassistenzen werden erweitert.
  17. Die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen wird ausgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
AfD ​13
Linke ​269
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 69
  1. Das Landes-Vergabegesetz macht die Förderung der Gleichstellung sowie der Einstellung von Menschen mit Behinderung und Langzeiterwerbslosen zu Vergabekriterien.
  2. Für alle Menschen soll eine umfassende und barrierefreie Gesundheitsversorgung bereitgestellt werden.
  3. Barrierefreie Shuttle-Services zu Arztpraxen sollen eingeführt werden.
  4. Für die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sollen mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
  5. Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe soll vorangetrieben werden.
  6. Fußwege werden barrierefrei und Radwege auch für unsichere Radfahrende gestaltet.
  7. Haltestellen werden barrierefrei und mit Dächern und Sitzgelegenheiten gebaut oder umgebaut.
  8. Planungen erfolgen in allen Bereichen barrierefrei und bestehende Barrieren werden beseitigt.
  9. Die neuen Sozialwohnungen von Land und Kommunen sind barrierefrei und altersgerecht, mindestens zwei Prozent davon rollstuhlgerecht.
  10. Land und Kommunen lassen jährlich 100.000 mietpreisgebundene, barrierefreie Wohnungen bauen.
  11. Ein gut ausgebauter, emissionsarmer, vernetzter und barrierefreier Nahverkehr zum Nulltarif gilt als Kern einer klimagerechten und sozialen Verkehrswende.
  12. Bahnhöfe und Haltestellen werden barrierefrei.
  13. Alle Bahnhöfe werden barrierefrei.
  14. Alle Personenzüge bieten ausreichend Platz für Gepäck, Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle.
  15. Vulnerable Gruppen und soziale Einrichtungen, besonders Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder, werden in Katastrophenplänen besser berücksichtigt.
  16. Kitas unterstützen die Integration verschiedener Milieus und Kulturen sowie die Inklusion von Kindern mit Behinderungen.
  17. Inklusion in Kitas wird mit ausreichenden Mitteln und auch therapeutischem Personal vor Ort ausgestattet.
  18. Die gemeinsame Schule orientiert sich an individuellen Lernbedürfnissen und ist inklusiv und sozial ausgleichend.
  19. Teamteaching wird eingeführt, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Förderbedarf.
  20. Die schulische Inklusionspolitik wird korrigiert, sodass Regelschulen als Orte inklusiver Förderung bestmöglich ausgestattet werden.
  21. Für die Inklusion werden mindestens 9.000 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen.
  22. Hochschulen werden barrierefrei, unter anderem durch einen besseren Betreuungsschlüssel für Studierende mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
  23. In den baulichen Barriereabbau an Hochschulen, etwa in Blindenleitsysteme, wird investiert.
  24. Alle Angebote der öffentlichen Weiterbildung sind inklusiv.
  25. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt.
  26. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird auf Landes- und Kommunalebene vollständig umgesetzt.
  27. Alle Landesgesetze und Verordnungen werden systematisch auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft.
  28. Land, Kreise und Kommunen erhalten verbindliche Inklusionspläne mit überprüfbaren Zielen, Fristen und ausreichenden Ressourcen.
  29. Texte in leichter Sprache werden standardmäßig bereitgestellt.
  30. Initiativen und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen für mehr Verständnis für Menschen mit Behinderung werden gefördert.
  31. Vertretungen von Menschen mit Behinderungen werden an der Planung beteiligt.
  32. Die Landesbauordnung wird wegen unbestimmter Rechtsbegriffe zur Barrierefreiheit überarbeitet.
  33. Die Landesbauordnung schreibt barrierefreien Bau und barrierefreie Sanierung aller privaten und öffentlichen Gebäude verbindlich vor.
  34. Für den barrierefreien Umbau von Bestandsgebäuden werden Fördermittel bereitgestellt.
  35. Für den barrierefreien Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, von Haltestellen, Induktionsschleifen und Blindenleitsystemen werden Fördermittel bereitgestellt.
  36. Das Personal im öffentlichen Personenverkehr wird zu Barrierefreiheit und Inklusion geschult.
  37. Inklusive Bildung wird von der Kita bis zur Universität verwirklicht.
  38. Kitas und Schulen werden für inklusive Bildung passend ausgestattet.
  39. Ein inklusiver Arbeitsmarkt mit barrierefreien Betrieben erleichtert Menschen mit Einschränkungen den Zugang zur Arbeit.
  40. Inklusion in Kitas wird durch bessere Sach- und Personalausstattung und eine veränderte Erzieherausbildung gefördert.
  41. Schulgebäude werden barrierefrei.
  42. Das Budget für Arbeit wird zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt eingesetzt.
  43. Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge und gleiche Arbeitnehmerrechte; das Land setzt sich dafür auf Bundesebene ein.
  44. Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen wird in reguläre Arbeitsverhältnisse mit Tarif- oder Mindestlohn umgewandelt.
  45. Der barrierefreie Umbau von Arztpraxen wird verbindlich festgelegt.
  46. Für den barrierefreien Umbau von Arztpraxen werden Fördermittel bereitgestellt.
  47. Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen werden gefördert.
  48. Persönliche Assistenz und persönliches Budget für Menschen mit Behinderung werden nach individuellem Wunsch in jeder Lebenslage gefördert.
  49. Der Zugang zu Information und Kommunikation ist barrierefrei.
  50. Das Internet steht barrierefrei und flächendeckend zur Verfügung.
  51. Die Barrierefreiheit von Internetangeboten wird gefördert.
  52. Die öffentlich-rechtlichen Medien tun mehr für Inklusion.
  53. Medien bieten mehr Angebote für Gehörlose und Blinde sowie in einfacher Sprache.
  54. Alle Sendungen werden möglichst barrierefrei konzipiert.
  55. Private Medien im Land achten verstärkt auf Barrierefreiheit und Zugänglichkeit.
  56. Informations-, Kommunikations- und Notdienste sind barrierefrei.
  57. In Medien und Internet werden mehr Barrierefreiheit und inklusive Angebote verwirklicht.
  58. Bedürftige Menschen mit Behinderung erhalten geeignete Endgeräte.
  59. Verwaltungen werden vom Formular bis zum Gebäude barrierefrei, einschließlich Erläuterungen in Gebärdensprachvideos und Braille.
  60. Digitale Inklusionsangebote werden gefördert, bekannt gemacht und dauerhaft finanziert.
  61. Gemeinde- und Kreisordnung schreiben gewählte Behindertenausschüsse und -beiräte mit Entscheidungskompetenz und Rederecht in Räten und Kreistagen verbindlich vor.
  62. Gebäude und Sitzungsräume sind stets barrierefrei zugänglich.
  63. Sitzungsvorlagen stehen auch in leichter Sprache zur Verfügung.
  64. Die Stellung von Landesbehindertenbeauftragten, Landesbehindertenbeirat und kommunalen Behindertenvertretungen wird durch Änderung der Gemeinde-, Kreis- und Landschaftsverbandsordnung gestärkt.
  65. Das Wahlrecht für Menschen unter vollständiger Betreuung wird flächendeckend umgesetzt.
  66. Wahllokale, Wahlverfahren und Wahlmaterialien sind umfassend barrierefrei.
  67. Das Hilfesystem bei Gewalt an Frauen wird gemäß der Istanbul-Konvention barrierefrei ausgebaut und so ausgestattet, dass alle Betroffenen Beratung und Unterstützung erhalten.
  68. Projekte gegen Rassismus und Sexismus sowie für interkulturelle Arbeit, Inklusion und Akzeptanz sexueller Vielfalt im Sport werden ausgebaut.
  69. Sportanlagen werden flächendeckend barrierefrei.
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag ​559
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 57
  1. Für den nachhaltigen und barrierefreien Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und die Bewältigung des Strukturwandels werden möglichst schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren angestrebt.
  2. Für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die dem Klimaschutz oder der Barrierefreiheit dienen, sollen auf Bundesebene einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten.
  3. Mobilität in Stadt und ländlichem Raum soll zuverlässig, nachhaltig, barrierefrei und sicher gestaltet werden.
  4. Der ÖPNV wird leistungsstärker, verlässlicher, vernetzter, flexibler, sicherer und barrierefrei.
  5. Der Ausbau der Barrierefreiheit im Nahverkehr wird mit entsprechenden Mitteln vorangetrieben.
  6. Reisende sollen transparente Informationen zur Barrierefreiheit der von ihnen genutzten Strecken erhalten.
  7. Bei der Neuvergabe der Mobilitätsservicezentrale soll volle Transparenz über die Barrierefreiheit von Schienenstrecken sichergestellt werden.
  8. Der Bund soll für moderne, sichere und barrierefreie Bahnhöfe in ganz Nordrhein-Westfalen sorgen.
  9. Für den Fußverkehr sollen komfortable, sichere und barrierefreie Wege und Straßenquerungen geschaffen werden.
  10. Ein strukturell inklusiver Ansatz in der Kindertagesbetreuung wird unterstützt.
  11. Der Kinder- und Jugendförderplan wird inklusiv weiterentwickelt, damit auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die Angebote besser nutzen können.
  12. Kommunen sollen mit einem inklusiven Förderprogramm beim Erhalt und barrierearmen Ausbau von Spiel- und Bolzplätzen sowie Skate- und Dirtparks unterstützt werden.
  13. Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen aus einer Hand kommen.
  14. Das Vorhaben des Bundesgesetzgebers zur Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe wird unterstützt.
  15. Freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe werden in allen Handlungsfeldern bei der flächendeckenden Umsetzung inklusiver Angebote unterstützt.
  16. Ein hochwertiges inklusives Angebot an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen soll Wahlfreiheit sichern.
  17. Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle wird ein „Aktionsplan Inklusion“ erstellt.
  18. Multiprofessionelle Teams für die Inklusion werden gestärkt.
  19. Inklusion ist Aufgabe aller Schulen, an Gymnasien zielgleich und nach Beschluss der Schulkonferenz auch zieldifferent.
  20. Es wird geprüft, die Größe inklusiver Klassen rechtsverbindlich auf 25 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen.
  21. Durch Poollösungen für Schulbegleitungen soll auch im offenen Ganztag Flexibilität und Förderung steigen.
  22. Mehr junge Menschen mit Behinderungen sollen in das duale Ausbildungssystem integriert werden.
  23. Inklusion, Diversität, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Wissenschaft werden verbessert.
  24. Ein Programm zum Diversitäts- und Inklusionsmanagement an Hochschulen wird aufgebaut.
  25. Studierendenfreundliche Nachteilsausgleiche bei Prüfungen werden im Dialog mit Betroffenen und Hochschulen gesucht.
  26. Eine Stärkung der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wird geprüft.
  27. Bei digitalen Verwaltungsleistungen wird auf Barrierefreiheit und leichte Verständlichkeit geachtet.
  28. Die Warnung der Bevölkerung wird durch einen breiten, barrierefreien Warnmix verbessert.
  29. Die Kommunikation staatlicher Institutionen wird bürgerfreundlicher, barriereärmer und mehrsprachiger.
  30. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt.
  31. Barrierefreiheit wird in Krankenhäusern Standard und bei jeder Sanierung umgesetzt.
  32. Ein Maßnahmenpaket zur Förderung von Inklusion und Diversität im Gesundheitswesen wird aufgelegt.
  33. Die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen wird mit Betroffenen und auf Grundlage von Fortschrittsberichten stetig verbessert.
  34. Beratungs- und Versorgungslücken bei Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigung, besonders in der Gynäkologie, werden geschlossen.
  35. Der Ausbau der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung wird vorangetrieben.
  36. Mit dem neuen Krankenhausplan sollen Geburtsstationen in hoher Qualität, barrierefrei und gut erreichbar sein.
  37. Vor allem ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen sollen Unterstützung, Beratung und Versorgungssicherheit finden.
  38. Quartier, Mobilität, Kommunikation und Digitalität sollen barrierefrei, für alle zugänglich und nachhaltig ausgerichtet werden.
  39. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen gemeinsam mit dem Bund weiterentwickelt werden, damit sie ihrem Qualifizierungsauftrag stärker nachkommen.
  40. Eine Kampagne soll Einstellungen von Menschen mit Behinderungen anregen und die Beschäftigungspflicht aller Arbeitgeber stärken.
  41. Betriebe und Arbeitgeber werden über Unterstützung bei der Beschäftigung von Auszubildenden mit Behinderungen informiert.
  42. Mindestens fünf Prozent der Neueinstellungen in der Landesverwaltung sollen Menschen mit Behinderungen sein.
  43. Menschen mit Behinderungen werden mit Beratungsangeboten auf dem Weg in Firmengründung oder Selbstständigkeit unterstützt.
  44. Eine übergreifende Inklusionsoffensive wird angestrebt.
  45. Kommunen werden bei der Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit unterstützt.
  46. Inklusionspolitik soll stets dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“ folgen.
  47. Kommunale Gremiensitzungen werden barrierefrei gestaltet, um die politische Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
  48. Ab 2023 wird das Projekt „Inklusion vor Ort“ in vier Modellkommunen bis zu fünf Jahre gemeinsam mit der „Aktion Mensch“ finanziert.
  49. Der Kreis der Berechtigten für das Gehörlosengeld wird erweitert.
  50. Menschen in der Behindertenhilfe und vergleichbaren Einrichtungen sollen besser vor Gewalt geschützt werden.
  51. Eine Landesinitiative Gewaltschutz richtet sich an alle wesentlichen Akteure im Land.
  52. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zu Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden konsequent umgesetzt.
  53. Nordrhein-Westfalen soll für alle Menschen barrierefrei werden; dazu werden die entsprechenden Normvorgaben umgesetzt.
  54. Für Modernisierungen im Wohnungsbau, die Klimaneutralität und Barrierefreiheit dienen, werden deutlich mehr Mittel bereitgestellt.
  55. Förderangebote der kulturellen Bildung werden bedarfsgerecht, bürokratiearm, barrierefrei und inklusiv gestaltet.
  56. Inklusive Sportangebote werden vorangetrieben.
  57. Sportangebote für Menschen mit geistiger Behinderung werden ausgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​944
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 43
  1. Informations-, Beratungs- und Förderangebote zur Energiewende werden barrierefrei, mehrsprachig und niedrigschwellig gestaltet, damit auch Ältere, Eingewanderte und Menschen mit geringem Einkommen profitieren.
  2. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr soll in allen Bereichen ausgebaut werden.
  3. Der barrierefreie Umbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Fahrzeugen wird konsequent vorangetrieben.
  4. Beim Ausbau von Mobilitätsstationen und bei der Gestaltung des öffentlichen Raums werden die Bedarfe von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.
  5. Im Nahverkehr sollen neben baulichen auch digitale, sensorische, kommunikative und kognitive Barrieren abgebaut werden.
  6. Fahrgastinformationen sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sichtbar und hörbar verfügbar sein.
  7. Apps und Ticketangebote im Nahverkehr sollen barrierefrei bedienbar sein.
  8. Informationen über die Zugänglichkeit von Stationen und Fahrzeugen sowie über ausgefallene Aufzüge sollen zuverlässig in Echtzeit verfügbar sein.
  9. Kommunen werden bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Fußverkehrsstrategien unterstützt.
  10. Abgesenkte Bordsteine und taktile Leitelemente sollen mobilitätseingeschränkten und sehbehinderten Menschen sicheres, selbstständiges Unterwegssein ermöglichen.
  11. Barrierefreiheit ist Standard bei Neubauten und in der Quartiersentwicklung.
  12. Im Gebäudebestand werden Barrieren bei Umbau und Modernisierung so weit wie möglich abgebaut.
  13. Schulen sollen niemanden wegen Herkunft, Behinderung oder sozialer Lage ausschließen.
  14. Für Inklusion in Kitas sollen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden.
  15. Für Ombudsstellen in der Jugendhilfe werden landesweit verbindliche Mindeststandards festgelegt: unabhängig, barrierefrei, mehrsprachig und flächendeckend erreichbar.
  16. Bei dauerhaftem Bedarf sollen Schulbegleitungen längerfristig bewilligt werden.
  17. Landesweite Baustandards sollen Barrierefreiheit und inklusionsfördernde Raumausstattung in Schulen sichern.
  18. Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle wird ein Aktionsplan Inklusion mit klaren Zielen und verbindlicher Zeitachse erstellt.
  19. Die Berufsberatung für Menschen mit Behinderung wird verbessert und an Chancen und Möglichkeiten ausgerichtet.
  20. Theoriereduzierte Ausbildungswege für Menschen mit Behinderung werden unterstützt.
  21. Berufsschulen werden barrierefrei ausgestattet.
  22. Teilqualifikationen sollen Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderung oder Zuwanderungsgeschichte schrittweise den Weg zur vollständigen Berufsprüfung ermöglichen.
  23. IHKs und Handwerkskammern werden beim landesweiten Ausbau von Teilqualifikationen unterstützt.
  24. Der Zugang zum Studium soll nicht an Geld, fehlender Beratung oder mangelnder Barrierefreiheit scheitern.
  25. Die Barrierefreiheit an Hochschulen wird konsequent ausgebaut.
  26. Es soll mehr barrierefreier und altersgerechter Wohnraum entstehen.
  27. Barrieren für Menschen mit Behinderungen werden abgebaut.
  28. Altersgerechte Quartiere mit kurzen Wegen, barrierefreien Angeboten und Begegnungsorten werden gefördert.
  29. Krankenhäuser, Gesundheitsämter und landesgeförderte Einrichtungen werden bei der Einführung interoperabler, barrierefreier und datenschutzkonformer digitaler Verfahren unterstützt.
  30. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
  31. Menschen mit Behinderungen werden in Entscheidungen über ihre Belange von Anfang an einbezogen.
  32. Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose wird gerechter gestaltet und die Leistungen an den tatsächlichen Mehrbedarfen ausgerichtet.
  33. Die Rechte auf barrierefreie Kommunikation und Information werden gestärkt.
  34. Inklusionsbetriebe werden ausgebaut.
  35. Übergänge aus Werkstätten in reguläre Beschäftigung werden verbessert.
  36. Hürden in Bewerbungsverfahren der Landesverwaltung für schwerbehinderte Menschen werden abgebaut.
  37. Digitale Verwaltungsdienste sollen barrierefrei und mehrsprachig sein.
  38. Barrierefreie, KI-gestützte Justizlotsen sollen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zum Recht verschaffen.
  39. Eine vielfältige, inklusive und barrierefreie Erinnerungskultur wird gestärkt.
  40. An Universitäten und Berufsschulen werden Mentoring, Empowerment und Netzwerkveranstaltungen angeboten, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen.
  41. Inklusive und mehrsprachige Angebote des WDR sollen gestärkt werden.
  42. Investitionen in barrierefreie Sportstätten, Infrastruktur und die Förderung von Breiten-, Para-, Nachwuchs- und Spitzensport bleiben unabhängig von einer Olympiabewerbung wichtig.
  43. Barrierefreiheit und die Belange des Parasports werden bei Sportgroßveranstaltungen von Anfang an berücksichtigt.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de