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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 41947
Mehr Geld 33
  1. Die Bezirke erhalten kostendeckend mehr Mittel für Ersatzvornahmen.
  2. Das Vorkaufsrecht wird zu Kaufpreisen wieder eingeführt, die eine gemeinwohlorientierte Vermietung ermöglichen.
  3. Zur Beschleunigung von Planung und Bau wird der Personalmangel in den Bezirken beseitigt.
  4. Die Bezirke erhalten mehr Personal und Mittel für die Erstellung von Bebauungsplänen.
  5. Die Planungskapazitäten für ÖPNV-Verbindungen, Brücken sowie Rad- und Fußwege in Hauptverwaltung und Bezirken werden ausgebaut.
  6. Die Bezirke werden finanziell bei der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung unterstützt.
  7. Die Bezirke erhalten einen größeren Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes.
  8. Die Schuldenbremse wird weitreichend reformiert, damit Länder und Kommunen mehr Investitionsspielraum erhalten.
  9. Auch in den übrigen Bezirken werden Beauftragte für Gute Arbeit eingesetzt.
  10. Die bezirklichen Sozialämter erhalten mehr Personal.
  11. Die sozialen Wohnhilfen der Bezirke erhalten mehr Personal.
  12. Die Sozialämter werden personell und finanziell bedarfsdeckend ausgestattet, um Anträge auf Hilfe zur Pflege schneller zu bearbeiten.
  13. Das Land erstattet den Bezirken die Kosten für Schulwegbeförderung und Schwimmbusse.
  14. Die personelle und sächliche Ausstattung der beruflichen Förderangebote einschließlich der bezirklichen Jugendberufshilfe wird verbessert.
  15. Das Land stellt den Bezirken die Finanzierung für die Festanstellung der Dozenten an Musik- und Volkshochschulen bereit.
  16. In den Jugendämtern werden Koordinierungsstellen für die Weiterentwicklung der Jugendförderung geschaffen.
  17. Die finanzielle und personelle Ausstattung der Bezirke für Hilfen zur Erziehung soll verbessert werden.
  18. Das Land Berlin soll die Kosten der Hilfen zur Erziehung vollständig tragen.
  19. Der Regionale Soziale Dienst soll eine Personaloffensive erhalten.
  20. Die Einstellung von Verwaltungsfachkräften im Regionalen Sozialen Dienst wird geprüft.
  21. Die Bezirke sollen für ihre Klimaschutzmaßnahmen angemessen finanziell ausgestattet werden.
  22. Die Bezirke sollen mit mehr Personal und Mitteln beim Aufbau von Strukturen zur Wärmeplanung und bei Quartierskonzepten unterstützt werden.
  23. Die Bewässerung der Stadtbäume soll durch personell und finanziell gestärkte Straßen- und Grünflächenämter erfolgen.
  24. Die Bezirke erhalten mehr Mittel für Pflege und Sauberkeit von Park- und Grünflächen.
  25. Die Bezirke werden für Kulturarbeit, Dritte Orte und Angebote kultureller Teilhabe besser ausgestattet.
  26. Für die Bezirke gilt in allen Bereichen das Konnexitätsprinzip.
  27. Die Bezirke werden finanziell für die Planung sozialer Infrastruktur in neuen Quartieren ausgestattet.
  28. Die Bezirke sollen stark sein und über die notwendigen Ressourcen verfügen.
  29. Die Bezirke erhalten Infrastrukturprämien pro untergebrachter Person.
  30. Der Bund darf Länder und Kommunen mit den Unterbringungskosten nicht allein lassen.
  31. Die Bezirke werden für ihre Aufgaben im Katastrophenschutz personell und mit eigenen Budgets ausreichend ausgestattet.
  32. Der Etat des Sportanlagensanierungsprogramms wird erhöht.
  33. Die Bezirke werden finanziell bei der Umsetzung ihrer Sportentwicklungspläne unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Das Vorkaufsrecht wird zu Kaufpreisen wieder eingeführt, die eine gemeinwohlorientierte Vermietung ermöglichen.
  2. Die Straßenkategorie „gemeinwohlorientierte Straße“ mit der Möglichkeit der Teileinziehung wird im Straßengesetz verankert und mit Bezirken und Anwohnern angewandt.
  3. Das kommunale Vorkaufsrecht wird gestärkt.
  4. Das Landesgremium nach § 90a SGB V wird um Vertreter der Bezirke und der Patienten erweitert.
  5. Die Krankenhäuser von Charité und Vivantes werden umstrukturiert, mit Planungs- und Leitungsgremien, in denen Beschäftigte, Patientenvertretungen, Bezirke, Land und Öffentlicher Gesundheitsdienst mitentscheiden.
  6. Die bezirklichen Sozialkommissionen erhalten mehr Kompetenzen.
  7. Jugendämter sollen ein Zugriffsrecht auf einen bestimmten Prozentsatz der Kitaplätze für besonders herausgeforderte Kinder und Familien erhalten.
  8. Die Abhängigkeit der Jugendhilfe von marktwirtschaftlichen Mechanismen soll beendet und die Steuerungshoheit der Jugendämter zurückgewonnen werden.
  9. Windenergieanlagen sollen unter Beteiligung der Anwohner und Bezirke ausgebaut werden.
  10. Die Bezirke werden an diesen Konzepten verpflichtend beteiligt.
  11. Die Senatsverwaltungen sollen sich gegenüber den Bezirken auf koordinierende Tätigkeiten beschränken.
  12. Die Kooperation mit polnischen Kommunen und der polnischen Zivilgesellschaft wird im Rahmen der Oder-Partnerschaft ausgebaut.
  13. Die Zusammenarbeit mit Städten wie Poznań wird weiterentwickelt, auch mit kulturellen Austauschformaten.
  14. Die Beziehungen zu anderen europäischen Hauptstädten werden gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 40
  1. Mit den Bezirken werden Richtlinien entwickelt, um möblierte und befristete Vermietung im Neubau auszuschließen.
  2. Die bezirklichen Wohnungsämter bieten mit sozialen Trägern in größeren Siedlungen regelmäßige Vor-Ort-Termine zu Wohngeldanträgen an.
  3. Im kommunalen Neubau gilt eine Mindestabnahmequote für ökologische und nachwachsende Baustoffe.
  4. Für den kommunalen Neubau wird der Standard EH40 als Zielgröße angestrebt.
  5. Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung wird ein verbindlicher Fahrplan für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und kommunaler Wohnungen benötigt.
  6. Berlin wird unter anderem durch ein kommunales Re-Use-Baustofflager zur Kreislaufstadt.
  7. Senat und Bezirk entwickeln mit einer Machbarkeitsstudie Alternativen für einen Erhalt oder Teilerhalt des SEZ als soziale und Sport-Infrastruktur.
  8. Alle nicht realisierten Nachverdichtungsvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden gemeinsam mit den Bezirken überprüft.
  9. Querungshilfen wie Zebrastreifen, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen und durch Poller gesicherte Flächen werden mit den Bezirken ausgebaut.
  10. Ein verbindliches Landesprogramm gegen Einsamkeit verbindet aufsuchende Maßnahmen mit Social Prescribing durch bezirkliche Link-Worker.
  11. Krankenhäuser werden rekommunalisiert, wo private Träger sich zurückziehen, Häuser oder Abteilungen aufgeben oder Qualitäts- und Personalstandards unterlaufen.
  12. In jedem Bezirk wird eine Einsamkeitsbeauftragte oder ein Einsamkeitsbeauftragter eingesetzt.
  13. Eine verbindliche Pflegestrukturplanung auf Landes- und Bezirksebene wird vorangetrieben.
  14. Abgestimmte Hitzeaktionspläne werden auf Landes- und Bezirksebene sowie für Krankenhäuser und Pflegeheime erstellt.
  15. Auf Landes- und Bezirksebene werden eigene Maßnahmen gegen die Auswirkungen von Altersarmut und für gute Lebensqualität im Alter etabliert.
  16. Verbindliche Kriterien und Regelungen für soziale Infrastruktur schaffen vergleichbare Lebensbedingungen für ältere Menschen in allen Bezirken.
  17. Alle kommunalen Begegnungsstätten werden als Kühlorte für Hitzeperioden ausgebaut.
  18. Der Senat verpflichtet die Bezirke, bis 2031 jeweils mindestens zwei neue Gemeinschaftsschulen auf den Weg zu bringen.
  19. Eine landesweite Schulentwicklungsplanung wird wieder eingeführt und durch verbindliche bezirkliche Planungen ergänzt.
  20. Junge Menschen erhalten verbindliche Rede- und Beteiligungsrechte in Bezirksverordnetenversammlungen, Jugendhilfeausschüssen und anderen relevanten Gremien.
  21. In allen Bezirken werden verbindliche Jugendbudgets verankert.
  22. Mittel für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe sollen zweckgebunden werden, sodass die Bezirke sie nicht für andere Zwecke ausgeben dürfen.
  23. Der Aufbau eigener kommunaler Angebote der Jugendhilfe soll vorangetrieben werden, besonders für Notfälle und bei Marktversagen.
  24. Die Personal- und Sachmittelausstattung des Regionalen Sozialen Dienstes soll alle zwei Jahre überprüft werden.
  25. Land und Bezirke sollen gemeinsam den Hausbesuch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen.
  26. Berlin soll einen sozialräumlich differenzierten Hitzeschutzplan mit verbindlichen Maßnahmen, einheitlichen Vorgaben für die Bezirke und auskömmlicher Finanzierung erhalten.
  27. Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht werden systematisch durch die Ordnungsämter geahndet.
  28. In betreuten Taubenschlägen der Bezirke werden Futter und Wasser bereitgestellt und die Population durch Eiertausch reguliert.
  29. In neuen Wohnquartieren werden Räume für soziale Infrastruktur von Anfang an mitgeplant.
  30. Die Bezirke sollen Beteiligungsbeiräte einrichten.
  31. Die Beschlüsse der Bezirksämter und des Rates der Bürgermeister sollen online veröffentlicht werden.
  32. Öffentliche Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse sollen gesetzlich ermöglicht digital verfolgbar und dokumentiert sein.
  33. Durch Kooperationsverträge zwischen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Land und Bezirken werden mehr Menschen aus Geflüchtetenunterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt.
  34. Jeder Bezirk wird verpflichtet, Grundstücke oder Immobilien für Gemeinschaftsunterkünfte bereitzustellen.
  35. Langfristig wird ein Sozialbetrieb mit sozialen Trägern aufgebaut, der die Unterbringung in kommunale Hand holt.
  36. Die Bezirke werden gestärkt, um mit den Bürger*innen ganzheitliche Sicherheits- und Entwicklungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
  37. Die kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention auf Bezirksebene wird ausgeweitet.
  38. Die Interventionsteams arbeiten eng mit den sozialpsychiatrischen Diensten der Bezirke zusammen und greifen frühzeitig ein.
  39. Sportämter gehen gezielt auf Behindertensportvereine und inklusive Gruppen zu, um ihnen Zeiten in neuen barrierefreien Hallen anzubieten.
  40. E-Sport wird als soziales Angebot in der kommunalen Jugend- und Verbandsarbeit verankert.
CDU 1218
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 12
  1. Ein Entwicklungskonzept für die City-West wird in einem kooperativen Verfahren mit dem Senat und den betroffenen Bezirken auf Grundlage der „Charta City West 2040“ erarbeitet.
  2. Gemeinsam mit Bezirken, Handel und Gastronomie werden konkrete Kiezpläne für jede Einkaufsstraße entwickelt.
  3. Die Bezirke werden verpflichtet, im Straßennetz ausreichend Lade- und Lieferzonen vorzuhalten.
  4. Die Bezirke erhalten einen einheitlichen und verbindlichen Baukasten für sinnvolle Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit.
  5. Die Stadtreinigung wird ausgeweitet.
  6. Die Stadtreinigung wird ausgeweitet.
  7. Die Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Einwanderung und den Bezirken wird durch einen verbindlichen Datenaustausch verbessert.
  8. In kommunalen Einrichtungen sollen betreute Anlaufstellen entstehen, an denen ältere Menschen digitale Angebote wie Verwaltungsportale, Online-Banking oder Postdienste mit Unterstützung geschulter und zur Vertraulichkeit verpflichteter Helfer nutzen können.
  9. Gemeinnützige Arbeiten sollen in den Bezirken und bei sozialen Trägern angeboten werden.
  10. In den Bezirken soll es professionelle und verbindliche Integrationsangebote für alle Neuberliner geben, unabhängig davon, ob sie als Asylbewerber, Studierende oder Fachkräfte kommen.
  11. In allen Bezirken sollen zentrale staatliche Integrationszentren entstehen, in denen Sprachkurse, Beratung und Unterstützungsleistungen gebündelt und koordiniert werden.
  12. Über die Bezirke sollen Ausstellungen Berliner Künstler gefördert werden.
AfD 5​4
Grüne 17618
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 6
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 17
  1. Senat, Bezirke und Eigenbetriebe bewässern Grünflächen im Sommerhalbjahr möglichst in kühleren Randzeiten.
  2. Senat, Bezirke und Eigenbetriebe nutzen wassersparende Bewässerungstechniken wie Tröpfchenbewässerung.
  3. Ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen, tierärztlicher Versorgung und Eieraustausch wird flächendeckend etabliert.
  4. In den Bezirken werden sichere Trinkgelegenheiten für Stadt- und Wildtiere geschaffen und in verbindliche Planungsrichtlinien aufgenommen.
  5. In allen Bezirken wird eine Potenzialanalyse für sozialverträgliches, ökologisches und bedarfsorientiertes Bauen im Bestand durchgeführt.
  6. Die Bezirke werden gestärkt, um integrierte Entwicklungskonzepte für Umbau, Gebäudeerhalt, Infrastruktur, Klimaschutz, Grünflächen und Straßen zu erstellen.
  7. Kommunale Gewerbehöfe werden erneut aufgebaut.
  8. Clubs, kleine Musikspielstätten und Open-Air-Formate werden durch planungsrechtliche Vorgaben und Auflagen von Land und Bezirken besser abgesichert.
  9. Eine städtische Akquiseeinheit gewinnt und vermittelt mehr Vermieter für wohnungslose Menschen.
  10. Der Grundsatz „Wer schlägt, der geht“ wird in Justiz, Jugendämtern und Polizei konsequenter umgesetzt.
  11. Gemeinsam mit den Bezirken werden Präventions- und Schutzkonzepte für Sexarbeit entwickelt, besonders für den Kurfürstenkiez.
  12. Die Gesamtstrategie zur zweiten UN-Dekade schließt verbindlich alle Senatsressorts und Bezirke ein.
  13. Die Bezirke erstellen regelmäßig verbindliche Aktionspläne für die Inklusionsarbeit und setzen sie um.
  14. Bürgerentscheide auf Bezirksebene werden verbindlich.
  15. In allen Bezirken werden verbindlich kommunale Gesundheitskonferenzen eingerichtet, um Bedarfe zu ermitteln, Maßnahmen zu koordinieren und Beteiligung zu ermöglichen.
  16. Gesundheitsförderung wird als verbindliches Prinzip in allen Politikbereichen auf Bezirks- und Landesebene etabliert.
  17. Seniorenvertretungen erhalten verbindliche Beteiligungs- und Rederechte in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen.
SPD 6514
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Mehr Pflichten 6
BSW 6​9
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 5
FDP 1649
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 11
Koalitionsvertrag 6712
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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