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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 31793
Mehr Geld 19
  1. Eine zentrale bedarfsdeckende Tarifmittelvorsorge für Beschäftigte sozialer Träger wird eingerichtet.
  2. Beschäftigte sollen einen größeren Anteil am erwirtschafteten Reichtum erhalten.
  3. Das Tarifniveau aller Tochterunternehmen und Landesbeteiligungen wird an das Niveau des öffentlichen Tarifvertrags des Mutterunternehmens angeglichen.
  4. Beschäftigte freier Träger erhalten die Hauptstadtzulage.
  5. Die Hauptstadtzulage wird auch Beschäftigten an Hochschulen, bei freien Trägern und im mittelbaren Landesdienst gewährt.
  6. Bei mehrjährigen Aufträgen sichert eine Lohngleit- und Preisanpassungsklausel die Weitergabe von Tarifsteigerungen an Beschäftigte.
  7. Freie Träger und Zuwendungsempfänger werden zur Bezahlung nach Tarif angehalten.
  8. Tarifliche Bezahlung bei freien Trägern und Zuwendungsempfängern wird entsprechend refinanziert.
  9. Tarifliche Bezahlung wird wieder Förderkriterium der Wirtschaftsförderung.
  10. Die Parkläufer werden in die Regelfinanzierung durch den Senat überführt.
  11. Branchen mit hohem Frauenanteil wie Pflege, Reinigung, Sozial- und Erziehungsberufe werden strukturell und finanziell aufgewertet.
  12. Bedarfsgerechte Personalbemessung und angemessene Entlohnung werden angestrebt.
  13. Beschäftigte in Frauenprojekten werden tarifgerecht und qualifikationsgerecht bezahlt.
  14. Tarifanpassungen bei queeren Trägern werden voll übernommen.
  15. Beim rbb soll für gleiche Arbeit gleiches Geld gezahlt werden.
  16. Das Personal in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose wird tarifgerecht entlohnt.
  17. Straßensozialarbeit, Parkläufer*innen und Projekte der Jugendsozialarbeit werden ausgebaut und verlässlich finanziert.
  18. Mittel werden für aufsuchende Sozialarbeit, Obdachlosen- und Suchthilfe sowie Parkläufer*innen eingesetzt.
  19. Feste Stellen für Dolmetschende in Deutscher Gebärdensprache im Sport werden finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 79
  1. Die öffentliche Daseinsvorsorge soll mittelfristig in Gemeineigentum gesichert, ausgebaut und mit guten Arbeitsbedingungen verbunden werden.
  2. Statt Fremdfirmen wird wieder flächendeckend eigenes Personal wie Hausmeister eingestellt.
  3. Die Nutzung des Deutschland-Jobtickets in Berlin wird ausgeweitet.
  4. Die Mindestanzahl der Nutzenden je Unternehmen beim Jobticket wird abgeschafft.
  5. Anwerbung und Ausbildung von Fahrpersonal der BVG werden unterstützt und ausgeweitet.
  6. Die Arbeitsbedingungen bei der BVG werden verbessert, um Personal zu halten.
  7. Für Beschäftigte und Auszubildende der BVG werden neue Beschäftigtenwohnungen geschaffen.
  8. Der Rückgang der Tarifbindung wird korrigiert.
  9. Forderungen des DGB zur Stärkung der Tarifbindung werden unterstützt.
  10. Über den Bundesrat wird die Abschaffung von Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung angestrebt.
  11. Innungen im Handwerk werden verpflichtet, Tarifverhandlungen zu führen.
  12. Wirtschaftsförderung wird strikt an Tarifbindung, ökologische Zukunftsfähigkeit sowie Beschäftigungsaufbau und -sicherung geknüpft.
  13. Fachkräfte werden stärker in Berlin ausgebildet und gefördert, statt aus anderen Regionen abgeworben zu werden.
  14. Bei öffentlicher Vergabe und Beschaffung werden neben Local Content auch Arbeitsplatzsicherheit und Standortzusagen berücksichtigt.
  15. Aufträge und Investitionsförderungen werden möglichst an Standortzusagen, mit Betriebsräten entwickelte Transformationspläne und Qualifizierungsvereinbarungen geknüpft.
  16. Gemeinsam mit den Gewerkschaften sollen in der IT-Branche, bei Start-ups und beim Click- und Gig-Working gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes erreicht werden.
  17. Rüstungsbetriebe sollen in Abstimmung mit Betriebsvertretungen und Gewerkschaften auf zivile Produktion umgestellt werden, um Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern.
  18. Die Wochenarbeitszeit soll ohne Lohneinbußen verkürzt werden.
  19. Bei landeseigenen Unternehmen, deren Töchtern, sozialen Trägern und allen Unternehmen mit öffentlichem Geld soll es tarifliche und sichere Arbeitsplätze geben.
  20. Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitsschutzvorschriften werden verbessert.
  21. Es soll Beratungsangebote für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen geben.
  22. Alle Landesbeteiligungen sollen tarifgebunden sein.
  23. Das Tarifniveau aller Tochterunternehmen und Landesbeteiligungen wird an das Niveau des öffentlichen Tarifvertrags des Mutterunternehmens angeglichen.
  24. Beschäftigte freier Träger dürfen keine schlechteren Arbeitsbedingungen haben als Landesbeschäftigte.
  25. Zuwendungsempfänger werden rechtlich zu tariftreuer Bezahlung verpflichtet.
  26. Für den sozialen Bereich wird langfristig ein gegenfinanzierter, allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag auf Basis des TV-L angestrebt.
  27. Die sozialpartnerschaftliche Initiative für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag bei Beschäftigungs- und Bildungsträgern wird unterstützt.
  28. Beschäftigte kirchlicher Sozialeinrichtungen sollen vollen arbeitsrechtlichen Schutz statt des kirchlichen Arbeitsrechts erhalten.
  29. Der gewerkschaftliche Kampf um Tarifverträge und volle Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen wird unterstützt.
  30. Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und andere Fachkräfte mit besonderem Vertrauensverhältnis sollen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO erhalten.
  31. Für Beschäftigte der Auftragnehmer wird eine Melde- und Beschwerdestelle eingerichtet.
  32. Ausschreibende Stellen und Kontrollgruppe sollen sich mit den Betriebsräten der Auftragnehmer austauschen können.
  33. Berlin führt mindestens einen weiteren gesetzlichen Feiertag ein.
  34. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, ist nach dem Feiertagsgesetz der folgende Montag arbeitsfrei.
  35. Das Verbot der Sonntagsarbeit wird besser kontrolliert und durchgesetzt.
  36. Die Reinigung öffentlicher Gebäude erfolgt tagsüber und in durchgehenden Schichten.
  37. Bei der Vergabe von Reinigungsaufträgen wird ein fester Mindestanteil an Tagesreinigung festgeschrieben.
  38. Die Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft für die Behinderung von Betriebsräten wird fachlich gestärkt, damit Union Busting wirksam verfolgt wird.
  39. Der Hitzeschutz für Beschäftigte in Berlin wird verbessert.
  40. Der Hitzeschutz in der Privatwirtschaft wird durch zusätzliche Beratung und Kontrollen des LAGetSi verbessert.
  41. Das Land Berlin soll im Rahmen seiner Möglichkeiten die Tarifbindung erhöhen.
  42. Die Tariftreue bei öffentlicher Vergabe wird konsequent angewendet und kontrolliert.
  43. Freie Träger und Zuwendungsempfänger werden zur Bezahlung nach Tarif angehalten.
  44. Tarifliche Bezahlung wird wieder Förderkriterium der Wirtschaftsförderung.
  45. Tarifverträge werden auf Landesebene so weit wie möglich für allgemeinverbindlich erklärt.
  46. Die Krankenhäuser von Charité und Vivantes werden umstrukturiert, mit Planungs- und Leitungsgremien, in denen Beschäftigte, Patientenvertretungen, Bezirke, Land und Öffentlicher Gesundheitsdienst mitentscheiden.
  47. Psychische Belastungen werden in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.
  48. Zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
  49. Betriebliche Gesundheitsförderung wird verbindlich umgesetzt.
  50. Arbeitgeber werden beim Schutz vor psychischen Belastungen stärker in die Verantwortung genommen.
  51. Beschäftigte werden bei Maßnahmen zur Verbesserung einbezogen.
  52. Prekäre Arbeitsverhältnisse, etwa internationaler Pflegekräfte in Privathaushalten, erhalten einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.
  53. Die Vereinbarkeit von Beruf und Care-Arbeit wird verbessert.
  54. Die Schaffung eines kommunalen Trägers für Schulsozialarbeit wird geprüft, um Anstellungen im öffentlichen Dienst zu ermöglichen.
  55. Im Zuwendungsbereich sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe soll Tarifbindung gelten.
  56. Die Gründung und Arbeit von Betriebs- und Personalräten soll gefördert werden.
  57. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf wird verbessert.
  58. Bedarfsgerechte Personalbemessung und angemessene Entlohnung werden angestrebt.
  59. Das Land stärkt die Tarifbindung.
  60. Das Land schafft Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit.
  61. Möglichkeiten zum Studium neben Beschäftigung oder Care-Aufgaben werden erweitert.
  62. In allen Kultureinrichtungen werden Tarifverträge in Orientierung an TVöD und TV-L angestrebt.
  63. Die Nichtverlängerung von Verträgen als Druckmittel gegenüber Beschäftigten im Kulturbereich wird abgelehnt.
  64. Der 8. Mai wird jährlicher arbeitsfreier Gedenktag.
  65. Die Mitbestimmung beim rbb soll ausgeweitet werden.
  66. Beim rbb soll für gleiche Arbeit gleiches Geld gezahlt werden.
  67. Sozialversicherungspflichtige Arbeit und die Einhaltung von Tarifverträgen sollen bei Auftragsvergaben der Rundfunkanstalten und bei Filmproduktionen weiter verbessert werden.
  68. Empfänger von Fördergeldern im Medienbereich müssen verlässliche Arbeitsbedingungen bieten.
  69. Künstliche Intelligenz in den Medien soll menschenzentriert, nach klaren Regeln und mit starker Mitbestimmung genutzt werden.
  70. Künstliche Intelligenz darf weder gute Arbeit verdrängen noch kreative oder journalistische Berufe entwerten.
  71. Voraussetzung für Mittel aus dem Fonds für Gute Arbeit ist eine nachweisliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
  72. Für die Branche der Unterkunftsbetreiber wird der Abschluss eines Tarifvertrags angestrebt.
  73. Lehrkräfte sowie Personal in Jugendeinrichtungen und Sportvereinen erhalten mehr Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Träger.
  74. Mitarbeitende von Fanprojekten erhalten ein Zeugnisverweigerungsrecht.
  75. Personalverantwortliche werden geschult, verfassungsfeindliche Codes und Umwegkommunikation zu erkennen.
  76. Beschäftigte, die Vorgesetzte über Fehlverhalten im Kollegenkreis informieren, werden vom Arbeitgeber besonders geschützt.
  77. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird konsequent umgesetzt.
  78. Mitarbeitende in Fanprojekten und Fanhilfen erhalten ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO.
  79. Der 8. Mai wird als internationaler Tag des Gedenkens an die Befreiung vom Faschismus zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 12
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 3
CDU 278
Mehr Rechte oder Angebote 8
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
AfD ​14
Grüne 1739
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Beschäftigte, Zivilgesellschaft und Kundschaft der BEW werden verbindlich an ihrer Transformation beteiligt.
  2. Gute Ernährung soll auch in der öffentlichen Versorgung von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Geflüchtetenunterkünften und Betrieben gewährleistet sein.
  3. Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen müssen Abfallvermeidung, faire Arbeitsbedingungen und transparente Klimabilanzen verbindlich nachweisen.
  4. Gute Arbeitsbedingungen werden geschaffen.
  5. Das Jobticket als von Arbeitgebern mitfinanziertes, vergünstigtes Deutschlandticket wird ausgeweitet.
  6. Der Personalmangel bei BVG und S-Bahn wird mit attraktiven Arbeitsbedingungen und guter Bezahlung behoben.
  7. Fahrer finden an Wendestellen ausreichend Zeit und angemessene Bedingungen wie saubere Toiletten vor.
  8. Für BVG und S-Bahn wird eine Personaloffensive mit Aus- und Weiterbildung, familienfreundlichen Schichtplänen, Gesundheitsschutz und Fachkräftegewinnung angestrebt.
  9. Die öffentliche Beschaffung bevorzugt wiederverwendbare, kreislauffähige Produkte, die internationale Arbeits- und Sozialstandards achten.
  10. Maßstab der Start-up-Beauftragten sind ökologische Wirkung, gesellschaftlicher Mehrwert, Mitbestimmung, Tarifverträge und eine klimaneutrale Wirtschaftsstruktur.
  11. Aufstieg, spätere Selbständigkeit und Neugründungen im Handwerk werden gefördert.
  12. Die industrielle Transformation wird gemeinsam mit Unternehmen, Belegschaften, Gewerkschaften und Forschung vorangetrieben.
  13. Lebensphasengerechte Arbeitsplatzgestaltung und flexible Arbeitszeitmodelle sollen frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindern.
  14. Landeseigene Unternehmen und die Berliner Verwaltung sollen bei flexiblen Arbeitszeitmodellen eine Vorreiterrolle übernehmen.
  15. Die Gründung von Betriebsräten in allen Landesunternehmen wird aktiv gefördert.
  16. Eine Arbeitnehmerkammer nach Bremer Vorbild wird eingerichtet.
  17. Die Arbeitnehmerkammer vertritt mit den Gewerkschaften die Interessen der Beschäftigten und bietet allen Arbeitnehmern umfassende Beratung.
  18. Menschen, die bei der Arbeit Wind und Wetter ausgesetzt sind, erhalten Zugang zu öffentlichen Erholungsräumen und Hitzeschutz.
  19. Produktivitätsgewinne durch KI sollen auch den Beschäftigten zugutekommen, etwa durch kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich.
  20. Es soll ausreichend Personal geben, um die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen sicherzustellen.
  21. Ausbildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen werden rasch anerkannt.
  22. Zuwendungen werden auch als mehrjährige Förderungen ermöglicht.
  23. Arbeit im öffentlichen Auftrag soll gute Arbeit sein, was durch ein modernes Zuwendungsrecht gesichert wird.
  24. Der Personalmangel bei BVG und S-Bahn wird mit attraktiven Arbeitsbedingungen und guter Bezahlung behoben.
  25. Flexible Arbeitsmodelle sowie eine gut ausgebaute Kinderbetreuung und Pflegeinfrastruktur sollen entlasten und Chancen eröffnen.
  26. Flexible Arbeitsmodelle sollen für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit sorgen.
  27. Der Tarifvertrag für Assistenz im Arbeitgebermodell wird anerkannt und refinanziert.
  28. Die Tarifbindung wird erhöht.
  29. Gewerkschaftliche Selbstorganisation und die Gründung von Betriebsräten werden unterstützt.
  30. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll solide finanziert werden und faire Arbeitsbedingungen bieten.
  31. In der Filmförderung werden verbindliche soziale Mindeststandards eingeführt.
  32. Betriebliche Gesundheitsförderung wird gezielt ausgebaut.
  33. Kleine und mittlere Unternehmen werden beim Etablieren gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und Präventionsprogramme unterstützt.
  34. Die Wirksamkeit betriebsmedizinischer Angebote wird weiterentwickelt.
  35. Neue Arbeitsmodelle werden freiwillig und unter Einbeziehung der Personalvertretung umgesetzt.
  36. Maßnahmen zur Gewaltprävention und zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen unter den Beschäftigten werden gefördert.
  37. Für die Beschäftigten wird eine Wechseljahres-Strategie gefördert.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
SPD ​530
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Attraktive Arbeitsbedingungen mit Tarifbindung statt Lohndumping werden angestrebt.
  2. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll in Deutschland gesetzlich umgesetzt werden.
  3. Die KI-Kompetenzen von Beschäftigten werden branchen- und berufsübergreifend gefördert.
  4. Die Rechte von Beschäftigten beim Einsatz von KI in Unternehmen werden gestärkt.
  5. Tarifbindung und Mitbestimmung werden gefördert.
  6. Ein regionaler Aktionsplan für mehr Tarifbindung wird erarbeitet.
  7. Die Durchsetzung von Tariftreue und Vergabemindestlohn wird verschärft.
  8. Förderungen des Landes werden an Tarifbindung und Mitbestimmung gekoppelt.
  9. Eine Betriebs- und Personalrätekonferenz für den Dialog zwischen Politik, Gewerkschaften und Betrieben wird geschaffen.
  10. Die Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft gegen Angriffe auf die Mitbestimmung wird gestärkt.
  11. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit soll per Bundesgesetz zum Offizialdelikt werden.
  12. Die Netzwerkstelle Gute Arbeit (Joboption Berlin) wird gestärkt.
  13. Das Landespersonalvertretungsgesetz soll, soweit rechtlich möglich, auf Religionsgesellschaften ausgedehnt werden.
  14. Mit Brandenburg wird eine gemeinsame Wirtschafts- und Arbeitsmarktregion mit fairen Löhnen und Tarifbindung geschaffen.
  15. Das Beratungszentrum für Gute Arbeit und Ausbildung (BEMA) wird ausgebaut und vernetzt.
  16. Ausgründungen aus öffentlichen Unternehmen zum Zweck der Tarifflucht werden ausgeschlossen.
  17. Bereits erfolgte Ausgründungen zur Senkung von Personalkosten oder Einschränkung der Mitbestimmung werden rückgängig gemacht.
  18. Die Arbeitsschutzbehörde soll die Arbeitszeiterfassung in regelwidrig handelnden Unternehmen per Anordnung durchsetzen.
  19. Durch Start-up-Gründungen sollen tarifgebundene Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen entstehen.
  20. Auf ausgewählten Gewerbeflächen sollen unter Beteiligung der Sozialpartner Wohnraum und soziale Infrastruktur für Fachkräfte und Auszubildende entstehen können.
  21. Am Standort des ICC werden innovative Arbeitsplätze, gerade in der digitalen Wirtschaft, geschaffen.
  22. Per Bundesratsinitiative soll das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei besonders sensiblen Beratungen erweitert werden.
  23. Die Staatsanwaltschaft erhält ausgebaute oder neue Schwerpunktabteilungen gegen Angriffe auf die Mitbestimmung.
  24. Flexible Arbeitsmodelle werden angestrebt.
  25. Die Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Ehrenamt wird durch bessere Freistellungsregelungen verbessert.
  26. Weitere Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Tätigkeiten werden als Bildungsurlaub anerkannt.
  27. Im Kulturbereich wird auf tarifliche Löhne, Mindesthonorare und angemessene Ausstellungsvergütungen hingewirkt.
  28. Unternehmen werden beim Aufbau von Werks- und Azubiwohnungen unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
BSW 4514
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
FDP 717
Mehr Rechte oder Angebote 7
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 6
Mehr Pflichten 4
Koalitionsvertrag 41734
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Arbeitnehmerrechte sollen gestärkt werden.
  2. Gute Arbeit mit fairen Löhnen und hoher Tarifbindung wird angestrebt.
  3. Das Arbeitsumfeld wird durch bessere Arbeitsplatzausstattung und Technik verbessert.
  4. Barrierefreie Raumkonzepte für gemeinsames Arbeiten und Co-Working-Spaces werden geschaffen.
  5. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten wird ausgebaut.
  6. Präventive Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit werden verstärkt.
  7. Das Eingliederungsmanagement wird durch strukturierte Betreuungsangebote verbessert.
  8. Die Einstellung von Fachkräften wird durch innovative Rekrutierungsmaßnahmen erleichtert.
  9. Hemmnisse der Personalentwicklung werden identifiziert und beseitigt.
  10. Flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden ausgebaut.
  11. Beschäftigte in Frauenprojekten werden im Rahmen der Zuwendung entsprechend ihrer tatsächlichen Tätigkeit und Qualifikation eingruppiert.
  12. Das Landesrahmenprogramm „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen“ sieht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, berufsbegleitende Qualifizierung, Vernetzung und landesweite Koordinierung vor.
  13. Auf Beschäftigungsverbote wird nach Möglichkeit verzichtet.
  14. Für Stadtteilmütter wird ein Berufsbild mit beruflicher Perspektive entwickelt.
  15. Ausreichend Reinigungspersonal an Schulen wird unbefristet, tarifgebunden und standortnah beschäftigt.
  16. Ein eigenes Förderprogramm für den Neubau von Mitarbeiterwohnungen wird aufgelegt.
  17. Der Gestaltungsspielraum nach dem Personenbeförderungsgesetz wird zum Schutz der Beschäftigten im Taxigewerbe ausgeschöpft.
  18. Das Tarifniveau von Tochterunternehmen landeseigener Unternehmen wird schrittweise an das der Mutterunternehmen angeglichen.
  19. Ausgründungen landeseigener Betriebe sind nur mit sachlichem Grund zulässig und nicht zur Tarifflucht oder Erschwerung der Mitbestimmung.
  20. Innerbetriebliche Mitbestimmung auf gesetzlicher Grundlage wird unterstützt.
  21. Scheinselbständigkeit wird zurückgedrängt.
  22. Für jede Taxi- und Mietwagenkonzession müssen Unternehmen rechtskonforme Arbeitszeiterfassung und Lohnzahlung nachweisen.
  23. Durch zukunftsorientierte Modelle der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für alle Geschlechter soll der Altersarmut, von der Frauen überproportional betroffen sind, entgegengewirkt werden.
  24. Die Tourismusförderung wird genutzt, um die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern.
  25. Unternehmen werden bei der Entwicklung von Förderkonzepten für erwerbstätige Menschen mit Fürsorgeaufgaben unterstützt.
  26. Ein Sonderinvestitionsprogramm zur Stärkung der Kinderkliniken wird aufgelegt.
  27. Sozialstandards in allen Bereichen kultureller Arbeit sollen verbessert werden.
  28. Ein wertschätzendes und diskriminierungsfreies Arbeitsklima in geförderten Kultureinrichtungen soll gestärkt werden.
  29. In der zuständigen Fachverwaltung wird eine Vertrauensstelle für das Arbeitsklima in geförderten Kultureinrichtungen eingerichtet.
  30. Bei Reformen im rbb werden die Interessen der festen und freien Beschäftigten berücksichtigt.
  31. Ehren- und hauptamtliche Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer werden in ihrer Arbeit unterstützt.
  32. Bei der Vergabe von EU-Ko-Finanzierungsmitteln wird auf innovative Technologien, Nachhaltigkeit, gute Arbeit und die Stärkung des Partnerschaftsprinzips geachtet.
Bleibt wie bisher 10
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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