Arbeitnehmer
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU NW 1215
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Für Beschäftigte im Kinderschutz werden Angebote zur Verarbeitung belastender Erfahrungen ausgeweitet.
- In Zukunftsbranchen sollen Industriearbeitsplätze geschaffen werden.
- Veränderungen in Betrieben sollen gemeinsam mit den Beschäftigten gestaltet werden.
- Neue Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten und Co-Working-Spaces sollen unterstützt werden, um ländliche Regionen zu stärken.
- Betriebsratswahlen dürfen von niemandem verhindert werden.
- Die Beratungsstellen Arbeit werden weiter ausgebaut, um Beschäftigte gegenüber profitorientierten Unternehmen zu stärken.
- Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden und mehr Beschäftigte erreichen.
- Gemeinsam mit Verkehrsverbünden und Kammern soll ein Weg gefunden werden, Jobtickets auch kleinen und mittleren Unternehmen zu ermöglichen.
- Die Zukunftsmanagerinnen und Zukunftsmanager für Innenstädte sollen dauerhaft etabliert werden.
- Mehrdienstzeiten sollen vor dem Verfall geschützt werden.
- Eine kürzere Probezeit bei guten Abschlussnoten wird geprüft.
- Die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst, Privatwirtschaft, Wissenschaft sowie Kommunen und Land soll verbessert werden.
- Nachhaltige Arbeitsweisen, Tariftreue und soziale Standards bei Dreharbeiten und Produktionen werden unterstützt.
Bleibt wie bisher 6
- Das faire und respektvolle Miteinander von Beschäftigten und Unternehmern soll gesichert werden.
- Klimaschutz soll mit dem Erhalt guter Arbeitsplätze, von Wohlstand und sozialer Sicherheit verbunden werden.
- Eine Verdrängung energieintensiver Unternehmen ins Ausland wird abgelehnt, weil sie kein CO2 spart und Arbeitsplätze kostet.
- Im Rheinischen Revier sollen bestehende Arbeitsplätze erhalten und zusätzliche geschaffen werden.
- In Krisen soll das Land schnell handlungsfähig sein und genug Geld zur Stärkung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen haben.
- An der Neuregelung zum Sonntagsschutz wird festgehalten.
Ohne klare Richtung 6
- Angestrebt wird eine umfassende Tarifbindung der Beschäftigten.
- Betriebs- und Personalräte sollen stark aufgestellt sein.
- Starke Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gelten als Voraussetzung für gemeinsamen Erfolg von Unternehmen und Beschäftigten.
- Starke Betriebs- und Personalräte gelten als unverzichtbar.
- Klimaschutz soll zum Jobmotor für gute Arbeitsplätze werden.
- Die Lebensarbeitszeitkonten werden evaluiert und an neue Herausforderungen angepasst.
SPD NW 820
Mehr Geld 5
- Technologie mit großen Chancen wird gefördert, damit Arbeit besser bezahlt wird.
- Beschäftigte werden durch höhere Löhne stärker an den Gewinnen der Unternehmen beteiligt.
- Beschäftigte werden über gemeinschaftlich kontrollierte Kapitalanteile an ihren Unternehmen beteiligt.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz stellt sicher, dass bei allen Investitionen des Landes faire Bezahlung der Beschäftigten garantiert ist.
- Beschäftigte in der gesamten Sozialwirtschaft erhalten gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne.
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Beschäftigte werden über gemeinschaftlich kontrollierte Kapitalanteile an ihren Unternehmen beteiligt.
- Beschäftigte und Gewerkschaften erhalten Mitbestimmung auch bei betrieblicher Weiterbildung, Digitalisierung, Personalplanung und unternehmerischen Zukunftsstrategien.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz stellt sicher, dass bei allen Investitionen des Landes faire Bezahlung der Beschäftigten garantiert ist.
- Arbeitszeitverkürzungen sowie familienfreundliche und inklusive Arbeitszeitmodelle werden befürwortet.
- Die Kompetenzzentren Frau und Beruf werden zu zentralen Anlaufstellen für eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt weiterentwickelt.
- Rationalisierungen im Strukturwandel werden sozial abgefedert.
- Die Ausgestaltung des Ganztags wird in einem Dialogprozess mit Kommunen, Trägern, Schulen, Beschäftigten, Eltern und Schülern erarbeitet.
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung einschließlich Tochterunternehmen sollen Tarifverträge anwenden.
- Ein modernes Vergaberecht garantiert Tariftreue.
- Eine Gemeinwohlprämie soll bisher unvergütete Leistungen wie Artenschutz, gute Arbeitsbedingungen und schonende Bodenbearbeitung entlohnen.
- Staatsanwaltschaften werden in Aus- und Fortbildung stärker für Verstöße gegen Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte sensibilisiert.
- Beschäftigte in der gesamten Sozialwirtschaft erhalten gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne.
- Die Beratungsangebote für grenzüberschreitendes Arbeiten, Leben und Studieren werden auf kommunaler Ebene ausgebaut.
- In den Euregios werden GrenzInfoPunkte als Beratungsangebot eingerichtet bzw. ausgebaut.
- Die Beratungsangebote der beteiligten Staaten werden besser miteinander verknüpft.
- Für die grenzüberschreitende Beratung werden mehrsprachig zugängliche digitale Angebote geschaffen.
- Internationale Handelsverträge müssen wirksame, sanktionierbare Vorschriften zu Nachhaltigkeit und guter Arbeit enthalten.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Angestrebt wird eine Partnerschaft auf Augenhöhe zwischen sozialem Unternehmertum, starken Beschäftigten und einem handlungsfähigen Staat.
- Jede Arbeit, ehrenamtliche wie Erwerbsarbeit, soll zu gesellschaftlicher Teilhabe, Zufriedenheit und Erfüllung führen.
- Sichere Arbeitsplätze, bessere Löhne und mehr Wohlstand werden unabhängig von der Art der Tätigkeit angestrebt.
- Bislang unterbezahlte Dienstleistungsberufe sollen aufgewertet werden.
- Die Arbeitnehmerrechte werden für alle Verkehrsträger harmonisiert.
- Medienschaffende haben faire und sichere Arbeitsverhältnisse.
Grüne NW 434
Mehr Geld 4
- Gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Mitbestimmung werden an der Seite der Gewerkschaften unterstützt.
- Für das Handwerk werden branchenspezifische Mindestvergütungen angestrebt.
- Ausbildungsgehälter und Gehälter nach der Ausbildung sollen deutlich steigen.
- Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sollen Armut trotz Arbeit verhindern.
Mehr Rechte oder Angebote 32
- Landesfördermittel werden über einen Klima-Check an einen Nutzen für den Klimaschutz gebunden, um zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen und Arbeitsplätze zu fördern.
- Grüne Arbeitsplätze sollen faire und sichere Arbeitsbedingungen bieten.
- Wo das Land Einfluss hat, etwa bei der Vergabe von Fördermitteln, werden tarifvertraglich gesicherte oder vergleichbare Arbeitsbedingungen verlangt.
- Beschäftigte der fossilen Industrien sollen neue, qualifizierte Arbeitsplätze mit ähnlichen Beschäftigungsbedingungen finden können.
- Für die Beschäftigten der Kohleindustrie soll es ehrliche Ausstiegsplanungen im Einklang mit den klimapolitischen Notwendigkeiten geben.
- Gegen Ausbeutung in landwirtschaftlichen Betrieben und im verarbeitenden Gewerbe wird hart durchgegriffen.
- Bessere Arbeitsschutzvorgaben auf Bundes- und EU-Ebene werden unterstützt.
- Akkordarbeit in tierschutzsensiblen Bereichen von Schlachthöfen wie Zutrieb, Betäubung und Tötung wird beendet.
- Gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Mitbestimmung werden an der Seite der Gewerkschaften unterstützt.
- Lieferketten, die auf Umweltzerstörung und Ausbeutung beruhen, sollen beendet werden.
- Eine global gerechte Handelspolitik mit verbindlichen sozialen und ökologischen Standards wird unterstützt.
- Beschäftigte der Automobilindustrie erhalten bei wegfallenden Arbeitsplätzen attraktive Umschulungen und wirtschaftliche Perspektiven.
- Lohndumping, Werkverträge und ausbeuterische Subunternehmermodelle werden mit klaren rechtlichen Grundlagen bekämpft.
- Die Arbeitsbedingungen von Lieferfahrern werden deutlich verbessert.
- Gegen die Behinderung von Betriebsratsgründungen und die Ausbeutung von Beschäftigten in der Zustellung wird vorgegangen.
- Eine funktionierende Tarifpartnerschaft auch im Versandhandel wird eingefordert.
- Große Logistikunternehmen werden verpflichtet, Tarifverträge, Mindestlohn und Arbeitszeiten auch bei Subunternehmen zu garantieren.
- Mobiles Arbeiten wird gefördert.
- Sprachmittler, Logopäden und andere Therapeuten sollen unbürokratisch in Kita-Teams einbezogen werden.
- Das Alltagshelferprogramm in Kitas wird zunächst fortgeführt.
- Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sollen Armut trotz Arbeit verhindern.
- Bei öffentlichen Aufträgen werden neben dem Mindestlohn weitere soziale und ökologische Standards wie die Tarifbindung verpflichtend.
- Arbeitsschutz-Mindeststandards sollen auch für EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer in Landwirtschaft, Fleischbetrieben und Logistik gelten.
- Der Arbeitsschutz erhält mehr finanzielle und personelle Ressourcen, um ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu bekämpfen.
- Arbeitsfreie Sonntage sollen die Regel sein.
- Das Ladenöffnungsgesetz des Landes wird angepasst.
- Das Recht auf Homeoffice wird unterstützt.
- Dezentrale Co-Working-Spaces sollen Beschäftigten wohnortnahe Arbeitsplätze außerhalb der eigenen Wohnung ermöglichen.
- Die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten wird unterstützt.
- Allen soll im Rahmen der Urlaubsregelungen ein individueller Feiertag in Schule und Arbeitsleben ermöglicht werden.
- Gleiche Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen sollen in allen Berufsfeldern gelten.
- Die öffentliche Beschaffung in Nordrhein-Westfalen wird durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz nach nachhaltigen und sozialen Kriterien ausgerichtet.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
FDP NW 310
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Im Rahmen von „Teach Between“ wird ein Sabbatical-Einsatz an einer Schule ermöglicht.
- Die Möglichkeiten für Praktikerinnen und Praktiker, ihre Erfahrungen regelmäßig in Schulen einzubringen, werden ausgeweitet.
- Die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten werden ausgebaut und nicht durch komplizierte Home-Office-Vorgaben eingeengt.
- Die Einteilung der Arbeitszeit wird flexibler, ohne weniger Pausen oder mehr Arbeit.
- Der Wiedereinstieg nach Elternzeit oder Familienpause wird durch attraktivere Stundenaufstockung in Teilzeit und Übergänge vom Minijob in reguläre Beschäftigung erleichtert.
- Jobsharing- und Topsharing-Modelle werden zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
- Verlässliche Dienstpläne werden angestrebt.
- Eine gezielte betriebliche Gesundheitsförderung baut physische und psychische Belastungen ab.
- Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft sollen in beiden Richtungen möglich sein.
- Der Verlust erworbener Ansprüche darf einem Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft nicht entgegenstehen.
Bleibt wie bisher 1
AfD NW 144
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Strafandrohungen für Angriffe, Verunglimpfungen und Beleidigungen gegen Beschäftigte im Dienst der Allgemeinheit werden signifikant erhöht.
- Angriffe auf Beschäftigte im Dienst der Allgemeinheit werden konsequent geahndet.
- Vor außereuropäischer Zuwanderung findet eine strenge Vorrangprüfung statt: zuerst einheimische Arbeitskräfte, dann europäische Arbeitsmigration, zuletzt außereuropäische Zuwanderung.
- Die Abwanderung einheimischer, meist hoch qualifizierter Arbeitskräfte wird durch spezielle Rückkehrprogramme umgekehrt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke NW 1781
Mehr Geld 11
- Umweltschädliche Produktion wird umgebaut, ohne ihre Kosten auf Beschäftigte oder Umwelt abzuwälzen.
- Altersteilzeit und Vorruhestand werden mit Verdienstausgleich angeboten.
- Die Kosten des Homeoffice tragen vollständig die Arbeitgeber.
- Es werden unbefristete, armutsfeste Arbeitsplätze mit planbaren Arbeitszeiten geschaffen.
- Sozial- und Erziehungsberufe werden durch bessere Bezahlung und Entlastung aufgewertet.
- Öffentliche Betriebe und Gesellschaften orientieren sich am Gemeinwohl und setzen Transparenz, Mitbestimmung und tarifliche Bezahlung um.
- Ältere Beschäftigte im Strukturwandel erhalten ein Angebot für Altersteilzeit und Vorruhestand mit Verdienstausgleich.
- Die Beschäftigten im Nahverkehr werden angemessen entlohnt.
- Früher herabgestufte Lohngruppen werden wieder in die höhere Lohngruppe zurückgeführt.
- Die staatliche Bahn erhält mehr gut bezahltes Personal.
- Dumpinglöhne für Fahrradboten werden abgelehnt.
Mehr Rechte oder Angebote 75
- Beschäftigte werden auf neue Berufsbilder vorbereitet und an der Umgestaltung ihrer Branchen mitbestimmend beteiligt.
- Betriebsbedingte Kündigungen werden verboten.
- Altersteilzeit und Vorruhestand werden mit Verdienstausgleich angeboten.
- Die Tarifbindung wird gestärkt.
- Die Deregulierung des Arbeitsmarktes wird aufgehoben.
- Arbeitsrecht und Arbeitsschutz werden an die Ausweitung des Homeoffice angepasst.
- Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen werden bei der Gestaltung von Homeoffice-Regeln einbezogen.
- Die betriebliche Handlungsmacht der Interessenvertretungen wird gestärkt.
- Es werden unbefristete, armutsfeste Arbeitsplätze mit planbaren Arbeitszeiten geschaffen.
- Die Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen wird ausgeweitet.
- Nachhaltiger Arbeits- und Gesundheitsschutz wird gesetzlich verankert.
- Die Arbeitsschutz-Inspektionen werden ausgeweitet.
- Das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie wird auf andere Branchen ausgeweitet.
- Die Tarifbindung wird gestärkt.
- Die Landesregierung drängt darauf, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung soll auch gegen eine Blockade der Arbeitgeberseite möglich sein.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz NRW macht Tarifverträge zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge.
- Ein Landes-Vergabegesetz regelt Tarifbindung, Mitbestimmung und eine Ausbildungsquote als Vergabekriterien.
- Sozial- und Erziehungsberufe werden durch bessere Bezahlung und Entlastung aufgewertet.
- Das Entgelttransparenzgesetz gilt für alle Beschäftigten.
- Die Landesregierung setzt sich per Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Arbeitszeit von 35 Wochenstunden ein.
- Es wird bundesweit ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten eingeführt.
- Es wird ein Recht auf Vollzeit eingeführt.
- Eine kürzere Vollzeit von 30 Wochenstunden mit vollem Lohn- und Stellenausgleich wird eingeführt.
- In Bildung, Sozialem und Gesundheit werden mehr Stellen nach dem realen Bedarf geschaffen.
- Ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit wird eingeführt.
- Eine Bundesratsinitiative soll die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, insbesondere im Einzelhandel, erleichtern.
- Die Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratswahlen wird bei Anzeige von Amts wegen und nicht erst auf Antrag strafrechtlich verfolgt.
- In NRW werden Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Behinderung von Betriebsratsgründung und Betriebsratsarbeit geschaffen.
- Die Verfolgung der Behinderung von Betriebsratsgründungen und -wahlen setzt keinen Strafantrag mehr voraus.
- Die Beschäftigten in Krankenhäusern sollen gute Arbeitsbedingungen und mehr Personal erhalten.
- Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst soll für alle Beschäftigten eines Krankenhauses gelten.
- Der Umfang von Vollzeitarbeit soll reduziert werden.
- Die Landesregierung unterstützt gewerkschaftliche Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die älteren Beschäftigten Qualifizierung, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und Altersteilzeit bis zur Rente sichern.
- Die Wieder- und Weiterbeschäftigung älterer Beschäftigter wird gefördert.
- Arbeit wird umverteilt, vor allem durch Verkürzung der Arbeitszeit.
- Perspektivisch wird die 30-Stunden-Woche angestrebt.
- Förderungen des sozialökologischen Umbaus werden an rechtlich verbindliche Arbeitsplatz- und Mitbestimmungsgarantien gebunden.
- Öffentliche Kredite gibt es nur, wenn beteiligte Unternehmen Tarifbindung und Mitbestimmung erfüllen und direkt profitierende Unternehmen politische Mitsprache durch Anteile anbieten.
- Ein demokratisch kontrollierter Landesfonds für den sozialen und ökologischen Umbau fördert über öffentliche Beteiligungen mit mehr Mitbestimmung neue Verkehrssysteme, erneuerbare Energien und ressourcenschonende Produkte.
- Der Industriefonds steigt in neue gesellschaftliche Eigentumsformen wie Genossenschaften und Belegschaftseigentum ein.
- Über Zahl und Qualität erhaltener und neuer Arbeitsplätze werden verbindliche Vereinbarungen nach Grundsätzen guter Arbeit getroffen, etwa zu Frauenquoten und Begrenzung von Leiharbeit.
- Neue Modelle der Mitbestimmung über die Belegschaft und bisherige Beteiligungsrechte hinaus werden erprobt.
- Das Mitbestimmungsgesetz wird durch erweiterte Rechte der Beschäftigten verbessert.
- Eine Bundesratsinitiative verändert die Mehrheitsverhältnisse in Aufsichtsräten zugunsten der Beschäftigten.
- Öffentliche Betriebe und Gesellschaften orientieren sich am Gemeinwohl und setzen Transparenz, Mitbestimmung und tarifliche Bezahlung um.
- Die Unterbringung von Geflüchteten, Wohnungslosen sowie Saison- und Wanderarbeitern in Massenunterkünften wird beendet.
- Die gesetzlichen Mindeststandards für Unterkünfte von Werkarbeitenden werden deutlich verbessert.
- Ein Erdgasausstiegsgesetz mit verbindlichem Ausstiegspfad und sozialer Absicherung der betroffenen Beschäftigten wird eingeführt.
- Der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung wird arbeitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitisch begleitet.
- Beim Braunkohleausstieg werden die Interessenvertretungen der Beschäftigten und der Region eingebunden.
- Beim Braunkohleausstieg werden Kündigungen vermieden.
- Der Strukturwandel im Rheinischen Revier erfolgt nicht zulasten der Beschäftigten und der ortsansässigen Bevölkerung.
- Zur sozialen Absicherung des Strukturwandels werden betriebsbedingte Kündigungen verboten.
- Ältere Beschäftigte im Strukturwandel erhalten ein Angebot für Altersteilzeit und Vorruhestand mit Verdienstausgleich.
- Im öffentlichen Verkehr werden viele neue Stellen zu guten Arbeitsbedingungen geschaffen.
- Beschäftigte im Nahverkehr erhalten faire Arbeitsbedingungen.
- Im Nahverkehr gibt es keine Fremdvergabe.
- Beschäftigte im Nahverkehr erhalten angemessene Lenkzeiten und ausreichende Ruhezeiten.
- Die Entgeltgruppen werden an die tatsächliche Betriebszugehörigkeit gekoppelt.
- Angemessene Lenk- und Ruhezeiten werden sichergestellt.
- Die von der EU vorgeschriebene Ausschreibung von Schienenverkehrsleistungen wird als Lohndumping abgelehnt.
- Gewerkschaft, Betriebsrat und Fahrgastvertretungen erhalten bei der Bahn mehr Mitbestimmungsrechte.
- Private Bahnanbieter werden nur berücksichtigt, wenn Tariflöhne und gewerkschaftliche Mitbestimmung gewährleistet sind.
- Beschäftigten der Regionalflughäfen werden gegebenenfalls Ersatzarbeitsplätze im Nahverkehr angeboten.
- Beschäftigte in Bildungseinrichtungen arbeiten in unbefristeten, sozialversicherten Arbeitsverhältnissen.
- Ein neues Kindertagesbetreuungsgesetz wird gemeinsam mit Eltern und Beschäftigtenvertretungen entwickelt.
- Ausbildende werden befähigt, Auszubildende pädagogisch und fachlich zu beraten und zu begleiten.
- Diskriminierungsfreie Arbeitsplätze werden zum Kriterium für die Vergabe öffentlicher Mittel.
- Das Personal im öffentlichen Personenverkehr wird zu Barrierefreiheit und Inklusion geschult.
- Der 8. Mai wird als Tag der Befreiung vom Faschismus gesetzlicher Feiertag.
- Grundrechte und Arbeitnehmerrechte wie Streikrecht, Betriebsverfassungsgesetz und Antidiskriminierungsgesetz gelten auch in kirchlichen Einrichtungen.
- Alle Betriebe, insbesondere staatlich mitfinanzierte, gewährleisten Streikrecht, Betriebsverfassung und diskriminierungsfreien Umgang mit Beschäftigten.
- Die Rechte der Beschäftigten in öffentlich-rechtlichen und privaten Medien werden gestärkt.
- Befristungen, Werkverträge und schlechtere Arbeitsbedingungen in den Medien werden zurückgedrängt.
Weniger Pflichten 4
- Die Landesregierung setzt sich per Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Arbeitszeit von 35 Wochenstunden ein.
- Es wird bundesweit ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten eingeführt.
- Eine kürzere Vollzeit von 30 Wochenstunden mit vollem Lohn- und Stellenausgleich wird eingeführt.
- Der Umfang von Vollzeitarbeit soll reduziert werden.
Bleibt wie bisher 3
- Das Land fördert den Aufbau ökologisch sinnvoller Zukunftstechniken und sichert wo nötig mit einer Industriestiftung Arbeitsplätze.
- Die Stahlindustrie wird durch eine Industriestiftung ökologisch umgewandelt, um Arbeitsplätze zu retten.
- Die Industrie im Land wird ökologischer und klimafreundlicher, um sie und ihre Arbeitsplätze zu erhalten.
Ohne klare Richtung 4
Koalitionsvertrag 722
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Regelungen zum sozialverträglichen Personalabbau sollen auch für Beschäftigte gelten, die von einem beschleunigten Kohleausstieg betroffen sind.
- Die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards soll regelmäßig und umfassend kontrolliert werden.
- Das Land drängt auf einen Austausch mit dem Bund und der Autobahn GmbH über einen bedarfsgerechten Plan für zusätzliche Lkw-Stellplätze.
- Innovative Ansätze wie ein Speditions-Cluster, das an autobahnnahen Standorten Parkplätze für Fernfahrerinnen und Fernfahrer bereitstellt, gelten als denkbar.
- Das Alltagshelferprogramm wird verlängert und neu aufgelegt.
- Stundenaufstockungen für Bestandskräfte werden ermöglicht.
- In allen Berufsfeldern soll gleiche Bezahlung gelten.
- Instrumente zur Transparenz über Lohnungleichheit wie der Entgeltgleichheits-Check werden genutzt und weiterentwickelt.
- Fortbildungen für Lehrkräfte und multiprofessionelles Personal zum Erkennen von Missbrauch werden ausgebaut.
- Der Ausbau des landesweiten Netzwerks gegen Arbeitsausbeutung mit den Beratungsstellen Arbeit wird vorangetrieben.
- Gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen soll vorgegangen werden.
- Gegen prekäre Unterbringung von Arbeitskräften soll vorgegangen werden.
- Die Arbeitsschutzstrukturen sollen für neue Herausforderungen durch mobiles Arbeiten und Co-Working-Spaces gerüstet werden.
- Sonntagsarbeit soll auf das Notwendige begrenzt werden.
- Die Beratungsstellen Arbeit werden finanziell und personell gestärkt.
- Die Beratungsstellen Arbeit werden fortentwickelt, um quartiersnahe und behördenunabhängige Beratung für prekär Beschäftigte und Langzeitarbeitslose sicherzustellen.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser weiter mit Vermittlungs- und Coaching-Angeboten unterstützt.
- Sozialpartnerschaftlich gestaltete betriebliche Veränderungsprozesse sollen angeregt werden.
- Neue Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten und Co-Working-Spaces werden unterstützt.
- Die Förderkriterien der Film- und Medienstiftung werden um die Einhaltung sozialer Standards erweitert.
- Für Trainerinnen und Trainer im Nachwuchsleistungssport wird ein Tarifvertrag eingeführt.
- Die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen, besonders für Pflege- und Lehrkräfte, wird verbessert.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Kommunen in den Tagebauumfeldern sollen Entwicklungsflächen zur Sicherung von Arbeitsplätzen erhalten.
- Die Chemieindustrie soll als Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen erhalten bleiben.
- Die Mitbestimmung wird weiter gepflegt und unterstützt, auch im öffentlichen Dienst.
- KMU und ihre Beschäftigten werden weiterhin mit Förderangeboten unterstützt.
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 426
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 25
- Auf Bundesebene wird eine wirksame Rücknahmepflicht des Handels für Batterien und Akkus gefordert.
- Auf Bundesebene wird ein Pfandsystem für Batterien und Akkus gefordert.
- Für Beschäftigte, deren Berufsbilder sich verändern oder deren Arbeitsplätze wegfallen, sollen frühzeitig neue Perspektiven geschaffen werden.
- Der Wechsel in neue Tätigkeiten und wachsende Branchen wird erleichtert.
- Wer eine Ausbildung macht oder arbeitet, soll eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten.
- Auszubildende und Beschäftigte sollen nicht aus laufender Ausbildung oder Beschäftigung abgeschoben werden.
- Aufenthaltsrechtliche Spielräume sollen konsequent für sichere Bleibeperspektiven während Ausbildung und Beschäftigung genutzt werden.
- Sicherheitsteams, Sicherheitstrainings und Sicherheitsausstattung für Beschäftigte im Nahverkehr werden ausgebaut.
- Schnelle Hilferufsysteme für Beschäftigte im Nahverkehr werden verbessert.
- Für besonders hitzebelastete Beschäftigte werden bessere Arbeitsschutzregeln angestrebt.
- Tarifbindung und Mitbestimmung sollen bei Wirtschaftsförderung, Bürgschaften und Transformationsmitteln berücksichtigt werden.
- Die Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratsarbeit soll konsequent verfolgt werden.
- Die Beratung für Betriebsratsgründungen wird ausgebaut.
- Prekäre Beschäftigung in Paketbranche, Lieferdiensten und Teilen der Kosmetikbranche soll zurückgedrängt werden.
- Missbräuchliche Ketten aus Werkverträgen und Subunternehmen sollen nicht länger zur Umgehung von Arbeitgeberverantwortung genutzt werden können.
- Arbeitsschutz-Mindeststandards sollen für alle in NRW Arbeitenden gelten, auch für EU-Arbeitskräfte in Landwirtschaft, Fleischbetrieben und Logistik.
- Der Arbeitsschutz wird gestärkt.
- Arbeitspolitik soll stärker mit psychischer Gesundheit verbunden werden.
- Psychische Belastungen sollen systematischer in den Arbeitsschutz einbezogen werden.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement, Beratung zu gesunder Arbeit und die Rückkehr nach längerer Erkrankung sollen verbessert werden.
- Niedrigschwellige Beratungsangebote und Peer-Beratung an Schulen, Hochschulen, in der Arbeitswelt, in Quartieren, der Suchthilfe und der Einsamkeitsprävention werden gefördert.
- Der Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst wird gefördert.
- Die Anerkennung von Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen beim Wechsel in den öffentlichen Dienst wird erleichtert.
- Betroffene sowie Beschäftigte von Beratungsstellen und Frauenhäusern erhalten praktisches Wissen zum Schutz vor digitaler Gewalt.
- Sozialarbeiter in Fanprojekten erhalten ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht