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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

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Koalitionsvertrag CSU FW00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CSU ​13
FW 2610
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 2
AfD 313
Grüne ​416
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 13
Ohne klare Richtung 4
SPD ​644
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Ein bayerisches Tariftreuegesetz für faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen wird geschaffen.
  2. Ein Faire-Löhne-Gesetz für Bayern wird geschaffen.
  3. Wer Aufträge vom Freistaat erhält, muss Tarifverträge einhalten.
  4. Auftragnehmer des Freistaats haften dafür, dass auch beauftragte Subunternehmen gesetzliche und tarifliche Vorgaben einhalten.
  5. Staatliche Förderungen werden an Standort- und Beschäftigungsgarantien geknüpft.
  6. Eine insgesamt höhere Tarifbindung wird angestrebt.
  7. Gemeinsam mit der Bundesregierung werden die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalvertretungen ausgeweitet.
  8. Bestimmte Fördergelder des Freistaats sind nur mit Zustimmung eines Betriebsrates abrufbar.
  9. Die aktive Behinderung von Mitbestimmung oder betrieblichen Mitbestimmungsgremien wird bestraft.
  10. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen die Behinderung von Gewerkschaften, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen wird eingerichtet.
  11. Gewerkschaften werden bei der Durchsetzung der 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich unterstützt.
  12. Die Tageshöchstarbeitszeit wird perspektivisch im Einklang mit den Gewerkschaften reduziert.
  13. Die bayerischen Behörden werden angehalten, gesetzliche und tarifliche Arbeitszeiten nach europäischem Recht zu kontrollieren.
  14. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden befürwortet.
  15. Betriebs- und Personalvertretungen erhalten ein Initiativrecht für qualifizierte Weiterbildungsmaßnahmen.
  16. Die schülerische Selbstvertretung an Berufsschulen wird mit betrieblichen Mitbestimmungsgremien und Gewerkschaften verzahnt.
  17. Kompetenzen aus praktischer Erfahrung oder Ausbildungen im Ausland werden angemessen anerkannt.
  18. Arbeitserlaubnisse und Vermittlung werden an Garantien der Arbeitgeber zu tariflichen Arbeitsbedingungen und zur Zustimmung der Betriebs- und Personalvertretungen geknüpft.
  19. Lohn- und Sozialdumping durch Arbeitsmigration wird verhindert.
  20. Die Einhaltung der Rechte zugewanderter, saisonaler und vorübergehend Beschäftigter wird von den Behörden wirksam kontrolliert.
  21. Zur Fachkräftesicherung werden Arbeits- und Lebensbedingungen attraktiv gestaltet, auch für Frauen, ältere Beschäftigte, inländischen Nachwuchs und angeworbene Migranten.
  22. Gemeinsam mit Gewerkschaften, Kammern und Sozialverbänden wird ein engmaschiges Hilfs- und Beratungssystem gegen Lohn- und Sozialdumping geschaffen.
  23. Die Einhaltung der Rechte zugewanderter Beschäftigter, Saisonarbeitskräfte und vorübergehend Beschäftigter wird wirksam und koordiniert kontrolliert.
  24. Es wird gezielt in Forschung und Bildung investiert, um Arbeitsplätze und Wirtschaft zukunftsfähig zu halten.
  25. An Hochschulen, Instituten und Universitäten werden zusätzliche Kapazitäten für die Berufs- und Arbeitsforschung geschaffen.
  26. Die Förderung des Handwerks wird an Tarifbindung und Prinzipien guter Arbeit geknüpft.
  27. Für alle Beschäftigten werden gleiche Bezahlung und gleiche Behandlung durchgesetzt, um Nachteile der Stammbelegschaft auszugleichen.
  28. Die Investitionsmittel für Krankenhäuser decken auch energetische Sanierung und bezahlbaren Wohnraum für Beschäftigte ab.
  29. Beschäftigte der Automobilindustrie werden bei den anstehenden Veränderungen unterstützt.
  30. Aufträge des Freistaates werden an technologische Souveränität Europas, Sozialstandards und Mitbestimmungsrechte gekoppelt.
  31. Belegschaften werden bei der Digitalisierung in Betrieben auf Augenhöhe beteiligt.
  32. Die Tarifbindung wird für eine faire Entlohnung ausgeweitet.
  33. Für Beschäftigte in sozialen Berufen werden landesgeförderte Wohnungen bereitgestellt.
  34. Eine 30-Stunden-Arbeitswoche bei vollem Lohn für alle wird gefordert.
  35. Aus der Berufsanerkennung soll ein Anspruch auf tarifgemäße Arbeitsbedingungen folgen.
  36. Abschiebungen ohne zwingende strafrechtliche Gründe, insbesondere von schulpflichtigen Kindern und Menschen in Ausbildung oder Beruf, sollen beendet werden.
  37. Haupt- und Ehrenamtliche in zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vereinen und Initiativen sollen staatliche Anerkennung und Unterstützung erhalten.
  38. Alle Beschäftigten im kirchlichen Bereich außer in der Verkündigung sollen arbeitsrechtlich vollständig gleichgestellt werden, einschließlich Mitbestimmung und Tarifautonomie.
  39. Mit den Grenzregionen in Tschechien und Österreich wird eine Arbeitsmodellregion für einen grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt geschaffen.
  40. Eine europäische Sozialversicherungsnummer wird eingeführt, um Grenzgänger zu schützen und Sozialbetrug zu bekämpfen.
  41. Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz wird nach ihrer Verabschiedung umgesetzt.
  42. Internationale Handelsverträge sollen wirksame, sanktionierbare Vorschriften zu Nachhaltigkeit, Menschenrechten und guter Arbeit enthalten.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 6
FDP 416
Linke ​1491
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 87
  1. Regionale Kreisläufe, eigenständiges Handwerk und Kleinstunternehmen mit guten, tarifgebundenen Arbeitsplätzen werden finanziell unterstützt.
  2. Für einen sozial gerechten Transformationsprozess muss die demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet sein.
  3. Investitionen aus den Transformationsfonds sind an Mitsprache sowie Tarif- und Standortgarantien gebunden.
  4. Die Landesbeteiligungen sollen mindestens einen Aufsichtsratsposten sichern, sodass Beschäftigte, Gewerkschaften und Landesvertreter dort eine Mehrheit haben.
  5. Industriezweige, die dem Wandel zu einer sozial-ökologischen Zukunft nicht gerecht werden, sollen gemeinsam mit Beschäftigten, öffentlicher Hand und Gewerkschaften umgebaut werden.
  6. Öffentliche Investitionen werden gezielt vergeben und stets an Mitsprache-, Ausbildungs-, Tarif- und Standortgarantien gebunden.
  7. Die Politik soll mit Betroffenen und Gewerkschaften Lösungen finden und mindestens gleichwertige neue Arbeitsplätze für bedrohte Stellen in der Autozulieferindustrie schaffen.
  8. Gefordert wird ein bayerisches Tariftreuegesetz.
  9. Abgeordnete unterstützen Streiks und Tarifauseinandersetzungen vor Ort und tragen die Anliegen der Beschäftigten in den Landtag.
  10. Tarifverträge sollen auf Antrag der Gewerkschaften auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberverbände für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
  11. Arbeitgeber werden verpflichtet, Überstunden mit Zuschlägen und Freizeitausgleich abzugelten.
  12. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Überstunden mit Zuschlägen und Freizeitausgleich abzugelten.
  13. Eine Begrenzung und ein zeitnaher Ausgleich von Mehrarbeit sollen gesetzlich verankert werden.
  14. Beschäftigte sollen mehr Zeitsouveränität und besseren Schutz gegen Dauerstress und Überlastung erhalten.
  15. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit soll gesetzlich verankert werden.
  16. Eine Anti-Stress-Verordnung wird unterstützt.
  17. Für atypische und besonders belastende Arbeitszeiten soll es einen Freizeitausgleich geben.
  18. Arbeitsschutzkontrollen sollen in Bayern wieder zur Normalität werden.
  19. Betrieblicher Gesundheitsschutz und Maßnahmen zur Entlastung bei der Arbeit sollen gefördert werden.
  20. Betriebs- und Personalräte sollen umfassende Mitbestimmungsrechte bei Personaleinsatz, Zielvorgaben und Arbeitsplanung erhalten.
  21. Beschäftigte sollen mehrmals im Berufsleben für ein Jahr aus dem Beruf aussteigen können.
  22. Sabbatzeiten sollen auch als kürzere Auszeiten von drei bis sechs Monaten genommen werden können.
  23. Gesetzesänderungen sollen mehr Zeitsouveränität und besseren Schutz gegen Dauerstress und Überlastung bringen.
  24. Die automatisierte lückenlose Aufzeichnung und Analyse von Bewegungen und Verhalten Beschäftigter während der Arbeitszeit soll vollständig verboten werden.
  25. Jede Beurteilung von Beschäftigten muss nachvollziehbar und anfechtbar sein.
  26. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit soll gesetzlich verankert werden.
  27. Beschäftigte sollen einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten.
  28. Mobiles Arbeiten und Homeoffice müssen freiwillig bleiben, und Arbeitgeber müssen dabei Stress und Belastung verhindern.
  29. Gewerkschaften und Betriebsräte sollen ein Antragsrecht auf Untersagung der Beschäftigung Jugendlicher erhalten.
  30. Abgeordnete treten regelmäßig mit Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen in Austausch und tragen deren Anliegen in den Landtag.
  31. Beschäftigte und Betriebsräte sollen zwingende Mitbestimmungs- und Vetorechte bei allen wirtschaftlichen Fragen erhalten.
  32. In Bayern sollen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz eingerichtet werden.
  33. Die Sonderregeln für religiöse und weltanschauliche Einrichtungen sollen abgeschafft werden, sodass auch dort Streikrecht und betriebliche Mitbestimmung gelten.
  34. Über Einführung und Nutzung von Software soll der Betriebsrat mitentscheiden.
  35. Das Vetorecht der Beschäftigten soll bei Leiharbeit, Werkverträgen, Befristungen, Personalabbau und Schließungen gelten.
  36. Betriebsräte sollen stärkere Instrumente als Interessenausgleich und Sozialplan sowie bessere Mitentscheidungsrechte erhalten.
  37. Die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Interessenvertretungen der Beschäftigten werden ausgebaut.
  38. Beschäftigte werden eine Stunde pro Woche von der Arbeit freigestellt, um ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen.
  39. Die Staatsanwaltschaften in Bayern bilden Schwerpunktabteilungen gegen die Behinderung von Gewerkschaften und Betriebsräten.
  40. Für die Behinderung von Gewerkschaften und Betriebsräten sollen auch Haftstrafen von fünf Jahren verhängt werden können.
  41. Die Behinderung von Gewerkschaften und Betriebsräten wird als Offizialdelikt verfolgt.
  42. Alle Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche Körperschaften des öffentlichen Rechts im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden abgeschafft.
  43. Streikrecht und betriebliche Mitbestimmungsrechte gelten uneingeschränkt auch für Beschäftigte in Kirche, Diakonie und Caritas.
  44. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung.
  45. Der sogenannte Dritte Weg des kirchlichen Arbeitsrechts wird abgeschafft.
  46. Die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit wird auf 40 Stunden abgesenkt.
  47. Die Normalarbeitszeit wird gemeinsam mit den Gewerkschaften auf 35 Stunden abgesenkt.
  48. Perspektivisch wird eine Normalarbeitszeit von 30 Stunden angestrebt.
  49. Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch auf eine vertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche.
  50. Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung.
  51. Der Rechtsanspruch auf Teilzeit wird um ein Rückkehrrecht auf die vorherige vertragliche Arbeitszeit ergänzt.
  52. Stärkere Kontrollen durch personell gut ausgestattete Arbeitsschutzbehörden werden gesetzlich vorgeschrieben.
  53. Ausnahmen von der Mindeststundenzahl von 22 Wochenstunden sind nur aus schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen zulässig, die das Unternehmen nachweisen muss.
  54. Arbeitgeber müssen den Abschluss von Teilzeitverträgen unter 22 Stunden mit dem Betriebsrat erörtern.
  55. Der Betriebsrat erhält ein Vetorecht beim Abschluss von Teilzeitverträgen unter 22 Stunden.
  56. Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit, sofern im Unternehmen passende Arbeit vorhanden ist.
  57. Staatliche Verwaltungen und Unternehmen halten hohe soziale Standards ein.
  58. Umwelt- und Sozialverbände, Kommunen, Bezirke, Land, Gewerkschaften und Belegschaften erhalten die Kontrolle über Planung und Durchführung des ökologischen Umbaus.
  59. Massenentlassungen werden bei profitablen und staatlich geförderten Unternehmen verboten.
  60. Es werden regionale Wirtschaftsräte aus Umwelt- und Sozialverbänden, Kommunen, Bezirken, Land, Gewerkschaften und Belegschaften eingeführt, die den ökologischen Umbau planen und durchführen.
  61. Unternehmen, deren Privateigentum der demokratischen und sozialen Gestaltung des ökologischen Umbaus im Weg steht, werden in öffentliche Hand oder Belegschaftshand überführt.
  62. Statt Minijobs und unfreiwilliger Teilzeit werden zusätzliche, gut bezahlte und tariflich abgesicherte Arbeitsplätze geschaffen.
  63. Die Unterbringung von Geflüchteten, Wohnungslosen sowie Saison- und Wanderarbeitern in Massenunterkünften wird beendet.
  64. Die Demokratisierung der Bildungseinrichtungen und Mitbestimmungsrechte von Lernenden, Lehrenden und Beschäftigten werden institutionell verankert.
  65. Arbeitsverhältnisse in allen Bildungsbereichen werden dauerhaft, versicherungspflichtig und tarifvertraglich geregelt.
  66. In der Bildungsarbeit werden reguläre, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sichergestellt.
  67. Die Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation wird bezahlt.
  68. Schulsozialarbeit wird unabhängig von Schulleitung und Lehrkräften organisiert.
  69. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden für die besondere Arbeit an Schulen ausgebildet und vorbereitet.
  70. Für die Qualifizierung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern werden ausreichende Mittel bereitgestellt.
  71. Mit einer Einstellungsoffensive werden bedarfsgerecht Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Therapeuten und technisches Personal ausgebildet und eingestellt.
  72. Die Kapazitäten der betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder werden gestärkt.
  73. Betriebs- und Personalräte erhalten Mitbestimmungsrechte bei der Transformation der Unternehmen.
  74. Betriebsräte erhalten Kontroll- und Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Umstellung auf erneuerbare Energien.
  75. Unternehmen im öffentlichen Nahverkehr zahlen nach Tarifvertrag.
  76. Arbeitsplätze im Verkehrsbereich werden durch kürzere Wochenarbeitszeiten und mehr Pausenmöglichkeiten attraktiver gemacht.
  77. Verbindliche gesetzliche Regelungen sichern ausreichend Personal im Krankenhaus.
  78. Für alle Berufsgruppen im Krankenhaus gilt eine gesetzliche, bedarfsgerechte und voll finanzierte Personalbemessung.
  79. Initiativen und Tarifbewegungen der Beschäftigten für mehr Personal im Krankenhaus werden unterstützt.
  80. Krankenhäuser erhalten mehr Personal und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.
  81. Verwaltungsmitarbeitende und alle anderen Beschäftigten, die mit Geflüchteten zu tun haben, erhalten eine kultursensible und diskriminierungskritische Ausbildung.
  82. Der 8. Mai wird in Bayern als Tag der Befreiung vom Faschismus Feiertag.
  83. Auf allen Ebenen und in allen Bereichen bis hin zu Betrieben wird mehr Mitbestimmung und Beteiligung geschaffen.
  84. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wird eine tarifgebundene Onlineplattform des lokalen Einzelhandels gefördert oder geschaffen.
  85. Das Normalarbeitsverhältnis wird auf 35 Wochenstunden reduziert.
  86. Der Internationale Frauentag am 8. März wird Feiertag.
  87. Ein Konversionsbeirat aus Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten sowie Umwelt- und Friedensorganisationen erarbeitet ein Konzept zur Umwandlung militärischer in zivile Arbeitsplätze.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 9

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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