Zum Inhalt

Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​1139
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Die Energieversorgung wird schrittweise auf eine bezahlbare und saubere Versorgung umgebaut, die neue Arbeit schafft.
  2. Ein Niedersachsenfonds wird eingerichtet, der den Umbau von Wirtschaft und Industrie finanziert und zukunftssichere Arbeitsplätze schafft.
  3. Wegfallende Arbeitsplätze in der Verbrennerfertigung werden durch neue Arbeitsplätze in der Fertigung von Komponenten für die Elektromobilität ersetzt.
  4. Die Einhaltung von Arbeitsschutzkontrollgesetz und Wohnraumschutzgesetz wird in Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung konsequent kontrolliert.
  5. Missbrauch von Werkverträgen soll bekämpft werden.
  6. Der Masterplan für Gute Arbeit umfasst Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterbildung, Arbeitsflexibilität sowie Arbeits- und Sozialstandards.
  7. Die betriebliche Mitbestimmung wird modernisiert und gestärkt.
  8. Die Tarifbindung soll in den nächsten Jahren wieder gestärkt werden.
  9. Die Erklärung repräsentativer Tarifverträge und die Rahmenbedingungen für Allgemeinverbindlicherklärungen werden gesetzlich verbessert.
  10. Der Grundsatz „öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ wird konsequent umgesetzt.
  11. Alle rechtlichen Möglichkeiten für Tariftreueregeln und bessere Kontrollen werden ausgeschöpft.
  12. Förder-, Vergabe- und Beschaffungskriterien werden an Kriterien Guter Arbeit, insbesondere Beschäftigungssicherung, gebunden.
  13. Wirtschaftsförderung wird an Gute Arbeit und die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft.
  14. Über das Tariftreue- und Vergabegesetz werden alle öffentlichen Aufträge an repräsentative Tarifverträge gebunden.
  15. Arbeitsschutzkontrollen werden insbesondere in der Ernährungs- und Landwirtschaft verstärkt.
  16. Die Reduzierung von Arbeitszeit wird als Teil guter Arbeitsbedingungen befürwortet.
  17. Auf Bundesebene wird eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung bei Fragen der Digitalisierung angestrebt.
  18. Weiterbildungsangebote für Betriebs- und Personalräte zur Digitalisierung werden gefördert.
  19. Technologieberatung für Betriebs- und Personalräte wird gefördert.
  20. Für den Einsatz von KI in der Arbeitswelt werden Verfahren zur Folgenabschätzung im Betrieb eingeführt.
  21. Es werden Regelungen geschaffen, die dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten und der kollektiven Interessenvertretung beim KI-Einsatz gerecht werden.
  22. Beschäftigte werden eingebunden, bevor KI-Systeme in ihrem Arbeitsbereich eingesetzt werden.
  23. Das Bildungssystem wird gemeinsam mit Schülern, Eltern, Lehrkräften, Schulbeschäftigten und Weiterbildenden schrittweise weiterentwickelt.
  24. Die Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen werden weiter verbessert.
  25. Verfügungsstunden in sozialen Berufen werden ausgebaut.
  26. Der Kita-Bereich soll auch für andere Berufsgruppen und Quereinsteiger geöffnet werden.
  27. Bürokratische Hürden für den Quereinstieg in den Kita-Bereich werden abgebaut.
  28. Für die Begleitung von Digitalisierungsprozessen wird bestes Fachpersonal nach Niedersachsen geholt.
  29. Den Belastungen der Beschäftigten im Wechselschichtdienst wird stärker Rechnung getragen.
  30. Beschäftigte im Wechselschichtdienst werden mit anderen Beschäftigtengruppen gleichbehandelt.
  31. Die Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen werden verbessert.
  32. Mehr Teilzeitarbeitsplätze in Medizin, Pflege und Sozialarbeit werden geschaffen, um Familie und Beruf vereinbar zu machen.
  33. Technische Ausstattung der Beratungsstellen und technisches Know-how der Mitarbeitenden werden gefördert.
  34. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird in allen Bereichen verwirklicht.
  35. Prekäre Arbeitsverhältnisse werden begrenzt.
  36. Die strukturellen Rahmenbedingungen für Gute Arbeit werden verbessert.
  37. Die Tarifbindung in den Berufsfeldern wird gestärkt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 9
CDU ​938
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Flexible Arbeitszeitkonzepte und die damit verbundene Flexibilisierung von Arbeitszeiten werden unterstützt.
  2. Das Studium in Teilzeit wird erleichtert, sowohl berufsbegleitend als auch zur besseren Vereinbarkeit von Bildung und Familie.
  3. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden beim Wandel der Arbeitswelt begleitet und unterstützt.
  4. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden beim Wandel der Arbeitswelt tatkräftig unterstützt.
  5. Anreizsysteme mit Teilzeitlösungen zwischen Erwerbsleben und Renteneinstieg ermöglichen älteren Beschäftigten, länger erwerbstätig zu bleiben.
  6. Unabhängig vom Alter werden Lösungen für die Rückkehr aus der Teilzeitarbeit in die Vollzeitarbeit unterstützt.
  7. Neue Arbeitszeitmodelle und Vertragsarten werden möglich gemacht und so ausgestaltet, dass Fairness und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Mittelpunkt bleiben.
  8. Neue Arbeitszeitmodelle und Vertragsarten werden ermöglicht, bleiben aber auf Fairness und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgerichtet.
  9. Unternehmen und Beschäftigte werden bei flexiblen und verlässlichen Arbeitszeitregelungen unterstützt.
  10. Unternehmen und Beschäftigte werden bei der Nutzung der Möglichkeiten des Homeoffice unterstützt.
  11. Neue Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten und Coworking-Spaces werden unterstützt.
  12. Die Beratungsangebote für Werksvertragsarbeiter werden ausgeweitet.
  13. Die betriebliche Mitbestimmung wird fortentwickelt und an den Wandel der Arbeitswelt angepasst.
  14. Umgehungstatbestände der betrieblichen Mitbestimmung werden reduziert.
  15. Die betriebliche Mitbestimmung wird insgesamt gestärkt.
  16. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sich künftig stärker an den Unternehmen beteiligen, in denen sie arbeiten.
  17. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen am unternehmerischen Erfolg ihres Unternehmens partizipieren können.
  18. Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird gestärkt, um die Tarifbindung in den Unternehmen voranzutreiben.
  19. Tarifverträge werden für allgemein verbindlich erklärt.
  20. Betriebs- und Personalratswahlen werden unterstützt.
  21. Für freie Betriebsräte werden Fortbildungsangebote geschaffen.
  22. Für die Menschen im Land wird ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen und gewährleistet.
  23. Maßnahmen und Regelungen des Arbeitsschut-zes sollen die Risiken am Arbeitsplatz verhindern.
  24. Maßnahmen und Regelungen des Arbeitsschut-zes sollen die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewahren und fördern.
  25. Beim Arbeitsschutz wird für strengere und zeitnahe Kontrollen gesorgt, mit Schwerpunkt auf Arbeitsstätten mit besonders ausgeprägten Gefährdungen.
  26. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden an die sich ändernde Arbeitswelt angepasst, damit der Arbeitsschutz auch im Homeoffice sichergestellt ist.
  27. Ein Wochenarbeitszeitkonto wird auf Basis der bestehenden EU-Richtlinie eingeführt.
  28. Mehr Investitionen werden ermöglicht, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.
  29. Mit einer Gründungsprämie werden Soloselbstständige motiviert, neue Stellen zu schaffen und Arbeits- sowie Ausbildungsplätze zu sichern.
  30. Für das Tourismuspersonal entsteht mehr bezahlbarer Wohnraum, insbesondere auf den Inseln.
  31. Flexible Arbeitsformen werden konsequent genutzt, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.
  32. Arbeit von zu Hause wird konsequent genutzt, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.
  33. Ambulante psychosoziale Angebote der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft und der Landesverwaltung werden gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung ausgebaut und gefördert.
  34. Helferinnen in privaten Haushalten, die sich oft im rechtlichen Graubereich bewegen, werden vor Ausbeutung geschützt.
  35. Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen werden gestärkt.
  36. Die Filmförderung unter dem Dach der Nordmedia erhält und schafft Arbeitsplätze in Niedersachsen.
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 3
Grüne ​1734
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Die Standortvorteile der Energiewende für lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze sollen genutzt werden.
  2. In der Windenergiebranche sollen qualifizierte, sichere Arbeitsplätze entstehen.
  3. Fördermittel, Konjunkturprogramme und Investitionszuschüsse werden an Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsausbau gekoppelt.
  4. Eine aktive Industrie- und Strukturpolitik bringt die Jobs der Zukunft dorthin, wo Industrie und Menschen bereits sind.
  5. Die Tarifbindung wird erhöht.
  6. Die Tarifbindung im Handwerk wird gestärkt.
  7. Die Mitarbeiterbeteiligung wird als Instrument der Unternehmensnachfolge ausgebaut, um Betriebsübernahmen durch Beschäftigte zu erleichtern.
  8. Mit der Energiewende werden neue Geschäftsmodelle und gute Arbeitsplätze im Land geschaffen.
  9. Betriebliche Mitbestimmung wird von Anfang an fester Bestandteil der öffentlichen Start-up-Förderung.
  10. Das Umgehen der Kranken- und Sozialversicherungspflicht wird beendet.
  11. Für betriebliche Innovations- und Transferprozesse werden Beratungsangebote für Beschäftigte und Mitbestimmungsstrukturen geschaffen.
  12. Zur Gestaltung der Transformation sollen tarifvertragliche Vereinbarungen geschlossen werden.
  13. Die Tarifbindung wird erhöht.
  14. Wo öffentliches Geld fließt, sollen uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards gelten.
  15. Lohndumping und die Verschärfung ökologischer Krisen sollen nicht mit Steuergeldern unterstützt werden.
  16. Tariftreue wird bei öffentlicher Beschaffung, Vergabe und Wirtschaftsförderung gesetzlich festgeschrieben und kontrolliert.
  17. Die gesetzlichen Vorgaben und Standards für gute Arbeit werden durchgesetzt.
  18. Bis 2026 soll eine Kontrollmindestquote von fünf Prozent der Betriebe erreicht werden.
  19. Gewerkschaften und Betriebsräte erhalten die nötige Rückendeckung.
  20. Die Einordnung der Behinderung der Mitbestimmung als Offizialdelikt wird befürwortet.
  21. Durch Kompetenzaufbau bei Polizei und Justiz werden Delikte der Behinderung betrieblicher Mitbestimmung zügig verfolgt.
  22. Mindestens ein weiterer weltlicher Feiertag wird eingeführt.
  23. In Schlachthöfen wird qualifiziertes Personal mit mehr Zeit für die einzelne Betäubung eingesetzt.
  24. Ein Studium kann flexibel und individuell gestaltet werden, etwa für Berufstätige, Eltern und pflegende Angehörige.
  25. Ambulante und stationäre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen werden im Umgang mit Traumata besser geschult.
  26. Durch gute Arbeit und Löhne, bezahlbares gesundes Essen, weniger Lärm- und Schadstoffbelastung und Gemeinschaftsförderung sollen Menschen in gesunden Umgebungen leben.
  27. Krankenhäuser bieten allen Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen, die Verantwortung und Belastung gerecht werden.
  28. Die Ernährung für Patientinnen, Patienten und Beschäftigte in Krankenhäusern wird gesünder gestaltet.
  29. Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten flexible Arbeitszeitmodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  30. Investitions- und Fördermittel des Landes im Gesundheitswesen werden an tarifliche Bezahlung gebunden.
  31. Beratungsstellen, die mobile Beschäftigte in ihren Herkunftssprachen arbeitsrechtlich beraten, werden flächendeckend ausgebaut und dauerhaft finanziert.
  32. Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden neue Karrierewege geöffnet.
  33. Zugangshürden werden abgebaut.
  34. Bei Beschaffungen des Landes gelten entlang der gesamten Lieferkette uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 13
AfD ​75
FDP 126
Linke 1851
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 47
  1. Tarifbindung und Mitbestimmung der Beschäftigten sollen gestärkt werden.
  2. Das Personal in Bildungseinrichtungen soll bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung erhalten.
  3. In den Krankenhäusern soll es mehr Personal geben.
  4. Eine gesetzliche Personalbemessung soll eine gute Versorgung in Krankenhäusern sicherstellen.
  5. Für alle Krankenhausbeschäftigten soll der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gelten.
  6. Betriebliche Ausbilder sollen bessere Freistellungsmöglichkeiten erhalten.
  7. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und Honorarkräfte in der Erwachsenenbildung werden an den öffentlichen Dienst angepasst.
  8. Förderung und Vergabe in der Erwachsenenbildung werden an die Anwendung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes und an Dauerstellen geknüpft.
  9. Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr erhalten tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen mit ausreichenden Lenk- und Ruhezeiten.
  10. Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr werden in öffentlicher Hand mit tariflicher Bezahlung beschäftigt.
  11. Gewerkschaften, Betriebsräte und Fahrgastvertretungen erhalten bei der Bahn mehr Mitbestimmungsrechte.
  12. Beschäftigten der Regionalflughäfen werden gegebenenfalls Ersatzarbeitsplätze im öffentlichen Nahverkehr angeboten.
  13. Für gleichwertige Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.
  14. Die Mitbestimmung der Beschäftigten wird ausgeweitet.
  15. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird verbessert.
  16. Die Arbeitszeit wird bei vollem Lohnausgleich verkürzt.
  17. Die Landesregierung berücksichtigt bei Ausschreibungen und Gesetzen unbefristete, tariflich entlohnte und gesundheitlich geschützte Arbeit.
  18. Die Arbeitsstandards in der Schlachthofindustrie werden erhöht und ihre Einhaltung wird besser kontrolliert.
  19. Öffentliche Aufträge erhalten nur tarifgebundene Unternehmen, die sich an die Branchentarifverträge halten.
  20. Niedersachsen setzt sich für eine vereinfachte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein.
  21. Eine Bundesratsinitiative weitet die paritätische Mitbestimmung aus.
  22. Die Personalplanung unterliegt der paritätischen Mitbestimmung.
  23. Hochschulen werden auch für Berufstätige geöffnet.
  24. Die Sicherung und Schaffung gut bezahlter Arbeitsplätze steht im Vordergrund.
  25. Die betriebliche Mitbestimmung wird gestärkt.
  26. Unternehmensformen mit Beteiligung der Mitarbeitenden werden gestärkt.
  27. Transformationsräte mit Wissenschaft, Gewerkschaften und Betriebsräten begleiten den sozial-ökologischen Wandel der Wirtschaft.
  28. Für alle großen Betriebe werden gesetzliche Regelungen analog zum VW-Gesetz geschaffen, die Betriebs- und Personalräten größere Rechte geben.
  29. Betriebsverlagerungen oder -schließungen gegen den Willen der Belegschaft werden unmöglich gemacht.
  30. Das Land nutzt seinen Einfluss im VW-Aufsichtsrat gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern im Interesse von Gemeinwohl und Beschäftigten.
  31. Bei Unternehmensschieflagen stellt das Land Eigenkapital gegen Unternehmensanteile bereit und wacht über gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne.
  32. Die Mitbestimmung in den Betrieben wird ausgeweitet.
  33. Tarifliche und betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften werden so ausgeweitet, dass technologischer Wandel den Beschäftigten nützt und sie schützt.
  34. Die Häfen einigen sich auf gemeinsame soziale und ökologische Standards.
  35. Eine Digitalisierungsstrategie für die Häfen wird gemeinsam mit Gewerkschaften und Betrieben erarbeitet und von den Beschäftigten mitgestaltet.
  36. Die Hafenverordnung wird so angepasst, dass Ladungssicherungsarbeiten als Hafenarbeit gelten.
  37. Die Arbeitszeit wird verkürzt.
  38. Gleiche und gleichwertige Arbeit wird gerecht entlohnt.
  39. Die Arbeitszeit wird mit Lohn- und Personalausgleich verkürzt.
  40. Der 8. März wird als Weltfrauentag gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
  41. Die erforderlichen Pflichtbeitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung werden herabgesetzt.
  42. Die kommunale Energieversorgung wird transparent, demokratisch und wo möglich genossenschaftlich unter Beteiligung von Bürgern und Beschäftigten organisiert.
  43. Die Beschäftigten bestimmen bei der Auswahl der Intendanz mit.
  44. Der staatliche Einfluss in diesen Unternehmen soll zur Sicherung von Arbeitsplätzen, für ökologisch sinnvolle Produktion und menschenwürdige Arbeitsbedingungen genutzt werden.
  45. Der 8. Mai soll als Tag der Befreiung gesetzlicher Feiertag werden.
  46. Ein breit besetzter Konversionsbeirat soll ein Konzept zur Umwandlung militärischer in zivile Arbeitsplätze ausarbeiten.
  47. Verwaltungsmitarbeitende und alle, die mit Geflüchteten arbeiten, sollen kultursensibel ausgebildet werden.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
FW ​34
Koalitionsvertrag 1624
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden bei den Chancen und Umbauprozessen der Digitalisierung unterstützt.
  2. Mit den Sozialpartnern wird ein „Masterplan Gute Arbeit“ erstellt, der die Mitbestimmung stärkt und die Chancen der Digitalisierung für die Arbeitswelt nutzt.
  3. Eine Fachkräfteinitiative für Energie- und Klimaberufe wird gestartet.
  4. Die Tarifbindung soll wieder erhöht werden.
  5. Förder-, Vergabe- und Beschaffungskriterien werden an den Kriterien Guter Arbeit ausgerichtet.
  6. Bei einem Betreiberwechsel im öffentlichen Nahverkehr wird ein fingierter Betriebsübergang vorgeschrieben.
  7. Die Wirtschaftsförderung wird verbindlich an Kriterien Guter Arbeit wie Beschäftigungssicherung, Leiharbeitsobergrenzen und Tarifbindung ausgerichtet.
  8. Die Wirtschaftsförderung wird an die Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes und an Klimaschutz geknüpft.
  9. Die öffentliche Beschaffung wird an Kriterien Guter Arbeit und Klimaschutz ausgerichtet.
  10. Wo öffentliches Geld fließt, gelten Tarifverträge, Umwelt- und Sozialstandards entlang der gesamten Lieferketten.
  11. Die Erklärung repräsentativer Tarifverträge und die Rahmenbedingungen für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen werden verbessert.
  12. Die betriebliche Mitbestimmung soll gestärkt werden.
  13. Die Gewerbeaufsichtsämter werden personell verstärkt, um den Arbeitsschutz zu verbessern und die Besichtigungsquote sicherzustellen.
  14. Auch in Start-ups müssen faire Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.
  15. Die Einhaltung von Arbeitsschutzkontroll- und Wohnraumschutzgesetz wird konsequent kontrolliert, um Ausbeutung in Erntehilfe und Schlachthöfen zu unterbinden.
  16. Kitas werden für weitere qualifizierte Berufsgruppen geöffnet.
  17. Die Tarifvertragsparteien werden dabei unterstützt, qualifizierten Fachwirten Zugang zu Kita-Leitungstätigkeiten zu ermöglichen.
  18. Der Quereinstieg in Kitas wird erleichtert.
  19. Bürokratische Hürden beim Quereinstieg werden abgebaut, ohne das Qualitätsniveau zu senken.
  20. Die Zwangsteilzeit wird vollständig beendet.
  21. Die Arbeitsbedingungen in der Erwachsenenbildung werden im Sinne Guter Arbeit verbessert.
  22. Nach Gesprächen mit gesellschaftlichen Akteuren wird die Einführung eines weiteren weltlichen gesetzlichen Feiertags geprüft.
  23. Strafbewehrte Verstöße gegen Schutzrechte von Arbeitnehmenden und Betriebsräten werden konsequent verfolgt.
  24. Die Sender erhalten transparente Strukturen und eine innere Verfasstheit, die Meinungsvielfalt unter Berücksichtigung freier Mitarbeitender ermöglicht.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de