Arbeitnehmer
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU SH 11117
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Fachleute unterschiedlicher Fachrichtungen unterstützen das Personal und die Eltern vor Ort.
- Der Personalfluktuation wird durch bessere Personalentwicklung und attraktive Arbeitsverträge entgegengewirkt.
- Es wird eine systematische Personalentwicklung mit Lehrgängen, Fortbildungen und Potenzialanalysen eingeführt.
- Digitale Arbeitsformen durch ein leistungsfähiges Breitbandnetz unterstützen.
- Ein landesweites Co-Working-Space-Angebot etablieren.
- Für eine Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen eintreten.
- Eine am Menschen orientierte Führungskräftefortbildung wird weiter etabliert.
- Flexibles Arbeiten von zu Hause, aus dem Büro, dem Co-Working-Space oder unterwegs wird zusammen mit digitalen Kollaborations- und Kommunikationstools zum Standard.
- Die weitere Flexibilisierung der Arbeit nach Ort und Zeit wird mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften vereinbart.
- Kommunalpolitik wird auch während der Eltern- und Arbeitsphase leichter ermöglicht.
- Flexibilität und familienfreundliche Arbeitszeiten im Arbeitsleben stärker fördern.
- Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt verbessern.
- Familienfreundliche Arbeitsmodelle wie Führen in Teilzeit, geteilte Führung und flexibles Arbeiten auch in der Privatwirtschaft zum Standard machen.
- Führung in Teilzeit und geteilte Führung erproben.
- Flexibilität beim Berufseinstieg im Angestelltenverhältnis, bei der Arbeitszeit und bei der Niederlassung ermöglichen.
- Mit Aufklärungsarbeit in Schulen und in der betrieblichen Gesundheitsprävention zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen beitragen.
- Das betriebliche Gesundheitsmanagement als feste Säule der Prävention etablieren.
Bleibt wie bisher 5
- Sichere und gute Arbeitsplätze vom Start-up über den Mittelstand bis zur Industrie erhalten.
- Gute und sichere Arbeitsplätze im Land erhalten.
- An der bestehenden Bäderregelung für touristisch geprägte Orte wird festgehalten.
- An der bestehenden Bäderregelung wird festgehalten.
- Das Engagement für betriebliches Gesundheitsmanagement fortführen.
Ohne klare Richtung 6
- IT-Fachleute aus Wirtschaft und Verwaltung werden als Partner für den Informatikunterricht gewonnen.
- Es wird geprüft, ob die Zahl der Ausgleichs- und Entlastungsstunden entsprechend den gewachsenen Aufgaben angepasst werden muss.
- Das vorhandene Fachkräftepotenzial im Land stärker nutzbar machen.
- Strategische Kooperationen mit anderen Ländern und Regionen zur Gewinnung von Fachkräften eingehen oder ausweiten.
- Die Fachkräfteinitiative FI.SH weiterentwickeln, um Fachkräfte im Land zu halten oder zur Rückkehr zu bewegen.
- Es wird untersucht, wie Arbeitskräfte in der lokalen Wirtschaft gehalten und neue Arbeitskräfte gewonnen werden können.
Grüne SH 441
Mehr Geld 6
- Die Einstellung und Finanzierung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte im Sport unterstützen und ausweiten.
- Unternehmen sollen faire Löhne zahlen und sichere Arbeitsplätze bieten.
- Förderprogramme so umgestalten, dass Innovationen für Klimaneutralität und gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen.
- Das betriebliche Mobilitätsmanagement stärken, etwa durch ein flexibles Mobilitätsbudget statt Dienstfahrzeugen.
- Mitarbeiter*innen in Gastronomie und Hotellerie fair bezahlen.
- Bei öffentlichen Vergaben eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen einführen.
Mehr Rechte oder Angebote 39
- Ermöglichen, dass Teilaufgaben im Ganztag auch von Personen übernommen werden, die keine Lehrkräfte sind.
- Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und weitere Beschäftigte an Schulen entsprechend qualifizieren.
- Nachteile in Studienordnungen, bei der Anerkennung von Studienleistungen und im Beschäftigungsrecht abbauen.
- Tariftreue durchsetzen und die Unterwanderung der Tarifbindung bekämpfen.
- Politische Maßnahmen zur Durchsetzung der Tariftreue ergreifen.
- Eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein erreichen.
- Die Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen deutlich stärken.
- Prekären Arbeitsbedingungen auch dort entgegenwirken, wo rechtlicher oder tariflicher Schutz fehlt, etwa in der Fleischindustrie und der Saisonarbeit.
- Den Arbeitsschutz weiter verbessern.
- Unabhängige Beratungsstrukturen für Erwerbstätige stärken.
- Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen nicht dulden.
- Die Einhaltung des Werkvertragsverbots in der Schlachtindustrie und der Mindestlöhne kontrollieren und den Zugang zu Beratung sicherstellen.
- Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleisten.
- Flexible Arbeitsformen wie Homeoffice und Co-Working unter Wahrung des Arbeitnehmer*innenschutzes fördern und die Strukturen dafür ausbauen.
- Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformieren, um flexible Arbeit rechtlich abzusichern.
- Arbeitsplatzausstattung, Arbeitszeitgestaltung sowie Organisation und Erreichbarkeit von Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich regeln.
- Flexible Arbeitszeiten wie berufliche Auszeiten und Bildungsurlaub in allen Branchen tatsächlich nutzbar machen.
- Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte ausbauen.
- Die Einrichtung und Arbeit von Betriebsräten in Alten- und Pflegeeinrichtungen fördern.
- Prüfen, wie die Pflegekinderdienste besser koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungen für Pflegeeltern und Fachkräfte angeboten werden können.
- Schulungsangebote zum Kinderschutz für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen vorsehen.
- Den internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklären.
- Den internationalen Frauentag am 8. März als Feiertag einführen.
- Bei weiteren Feiertagen den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar und den 8. Mai als Tag der Befreiung anstreben.
- Für kirchliche Angestellte das allgemein übliche Arbeitsrecht gelten lassen.
- Gebäude so gestalten, dass sie neue Arbeitskonzepte flexibel ermöglichen.
- Die Bemessung von Büroflächen nach Eingruppierung durch neue Kriterien wie Innovation, Wissenstransfer, Flexibilität und Autonomie ersetzen.
- Unternehmen sollen faire Löhne zahlen und sichere Arbeitsplätze bieten.
- Förderprogramme so umgestalten, dass Innovationen für Klimaneutralität und gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen.
- Konversionsprojekte unterstützen, wo durch verschärfte Ausfuhrbeschränkungen Aufträge der Rüstungsindustrie wegfallen.
- Gemeinsam mit Wissenschaft und erneuerbarer Energiewirtschaft Innovationen fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
- Das betriebliche Mobilitätsmanagement stärken, etwa durch ein flexibles Mobilitätsbudget statt Dienstfahrzeugen.
- Unternehmen und Betriebe dazu ermuntern, ihren Beschäftigten ebenfalls geschützte Fahrradstellplätze, Duschen und Umkleideräume bereitzustellen.
- Beratungsangebote für Küchenfachkräfte nach dem Vorbild des Kopenhagener House of Food fördern.
- Dezentralen Einzelhandel und Coworking-Spaces etablieren.
- Bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für faire, soziale und ökologische Produktionsbedingungen in der Lieferkette vorangehen.
- Bei öffentlichen Vergaben eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen einführen.
- Beschäftigte mit Landesaufgaben, die nicht beim Land angestellt sind, in den Landesdienst zurückführen.
- Einen Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die GMSH beginnen.
Bleibt wie bisher 4
- Für alle Beschäftigten in Schleswig-Holstein zum Leben reichende Löhne, Gesundheitsschutz im Job und sozial verträgliche Rahmenbedingungen sichern.
- Mobile Arbeit darf die Betriebsratsarbeit nicht einschränken.
- Beratungsstellen und Frauenhäuser langfristig finanzieren und ihre Arbeitsplätze absichern.
- Eine Tourismusstrategie zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Perspektiven im Tourismus aufstellen.
SPD SH 958
Mehr Geld 10
- Öffentliches Geld nur an Unternehmen vergeben, die ordentliche Löhne zahlen.
- Solo-Selbstständigen wie abhängig Beschäftigten eine ausreichende soziale Sicherung und ein faires Einkommen zusichern.
- Öffentliche Aufträge und Förderung nur an Betriebe vergeben, die ihre Beschäftigten ordentlich behandeln und bezahlen.
- Die Entlohnung in überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen erhöhen.
- Eine gute und leistungsgerechte Bezahlung in sozialen und Gesundheitsberufen erreichen.
- Arbeitsverhältnisse beenden, in denen Angestellte für unverschuldet ausgefallene Behandlungszeiten keine Bezahlung erhalten.
- Die Bedingungen von Bereitschaftsdiensten durch Begrenzungen, Ausgleich und Vergütung verbessern.
- Leitungsverantwortung und zusätzliche Qualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufen besser entlohnen.
- Eine gute Bezahlung der Beschäftigten im Tourismus erreichen.
- Lohn- und Sozialdumping in Europa wirksam unterbinden.
Mehr Rechte oder Angebote 53
- Ein neues Tariftreuegesetz beschließen.
- Ausbildung und Karrierewege im Handwerk durch Netzwerke begleiten und unterstützen.
- Solo-Selbstständigen wie abhängig Beschäftigten eine ausreichende soziale Sicherung und ein faires Einkommen zusichern.
- Ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz einführen, um schlechte Arbeitsbedingungen zu bekämpfen.
- Öffentliche Aufträge und Förderung nur an Betriebe vergeben, die ihre Beschäftigten ordentlich behandeln und bezahlen.
- Lohndumping auf Kosten der Beschäftigten ablehnen.
- Die Tarifbindung ausweiten.
- Die Arbeitszeit als Teil guter Arbeitsbedingungen reduzieren.
- Die Sozialpartner bei der Durchsetzung von Arbeitszeitverkürzung weiterhin unterstützen.
- Von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen beim Umbau der Industrie zu klimaneutralem Wirtschaften eine Anschlussperspektive verschaffen.
- Die Arbeit von Transfergesellschaften als Land unterstützen, wenn sie ohne Änderung tariflicher Bestimmungen Übergänge in neue Tätigkeiten ermöglichen.
- Ein Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten einführen.
- Arbeitgeber verpflichten, für eine geeignete Arbeitsumgebung und die nötigen Arbeitsmittel zu sorgen.
- Beschäftigten im Homeoffice einen gesicherten Feierabend garantieren.
- Ausbeuterische Arbeitsbedingungen nicht dulden.
- Den Arbeitsschutz weiter stärken.
- Die sozialen Berufe so gestalten, dass viele Menschen sie ergreifen und langfristig ausüben können.
- Die ausgegliederten Bereiche des Universitätsklinikums schrittweise in den Tarifvertrag der Länder überführen.
- Weitere ausgegliederte Bereiche des Landesdienstes schrittweise in den Tarifvertrag der Länder zurückholen.
- Die Tarifbindung und die Sozialpartnerschaft stärken.
- Allgemeinverbindliche Tarifverträge im Gesundheits- und Sozialwesen anstreben.
- Arbeitsverhältnisse beenden, in denen Angestellte für unverschuldet ausgefallene Behandlungszeiten keine Bezahlung erhalten.
- Die Bedingungen von Bereitschaftsdiensten durch Begrenzungen, Ausgleich und Vergütung verbessern.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und rücksichtsvolle Dienstpläne in der Sozialen Arbeit konsequent ausschöpfen.
- Ausbildungsqualität und Rahmenbedingungen der Fachkräfte in der Jugendhilfe verbessern.
- Fachkräfte für den strukturellen Kinderschutz nachhaltig qualifizieren und werben.
- Den Quereinstieg in Kita-Berufe vereinfachen.
- Von der Digitalisierung betroffenen Beschäftigten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
- Von der Digitalisierung betroffene Beschäftigte in die Lage versetzen, mit dem Wandel Schritt zu halten.
- Die betriebliche Mitbestimmung stärken.
- Staatliche Unterstützung nur an Unternehmen geben, die Mitbestimmung und Tarifverträge achten.
- Mitbestimmung und Tarifverträge bei der Vergabe von Land und Bund berücksichtigen.
- Fachkräfte im Tourismus gut ausbilden, halten und zurückgewinnen.
- Personalvertretungen und Betriebsräte in der Ernährungswirtschaft stärken.
- Die Einführung von Personalvertretungen und Betriebsräten in der Ernährungswirtschaft unterstützen.
- Saison- und Werkarbeitnehmer in ihrer Muttersprache über Rechte, Pflichten und Arbeitsschutz aufklären.
- Ausreichend mobile Beratungsteams für die Aufklärung von Saison- und Werkarbeitnehmern einsetzen.
- Die Ausbeutung von Beschäftigten in Einzelhandel und Produktionsverarbeitung unterbinden.
- Die staatlichen Kontrollinstanzen so aufstellen, dass sie die Einhaltung des Arbeitsschutzes überwachen können.
- Digitale Kommunikationswerkzeuge in Beruf, Weiterbildung, Schule und Hochschule gegen sexuelle Belästigung absichern.
- Die Wechselschichtdienstentlastung weiterentwickeln, ohne jüngere Beschäftigte durch Überstunden überproportional zu belasten.
- Die Staatsanwaltschaften personell und technisch stärken, damit sie gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen und gegen Union Busting vorgehen können.
- Die im Netzwerk „Frühe Hilfen“ beschäftigten Fachkräfte fördern.
- Die Tarifbindung und die Sozialpartnerschaft stärken.
- Allgemeinverbindliche Tarifverträge im Gesundheits- und Sozialwesen anstreben.
- Fachkräfte mit Fachweiterbildung und vergleichbarer Tätigkeit gleich bezahlen, auch bei unterschiedlichen Ausgangsberufen.
- Instrumente der Drittfinanzierung des Nahverkehrs wie das Job-Ticket weiterentwickeln.
- Hürden bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsbildern abbauen.
- Ein Infocenter nach dem Vorbild Padborgs in der Fehmarnbelt-Region einrichten.
- Ein soziales Europa mit gemeinsamen Regeln für gute Arbeit, gerechte Steuern und eine soziale Grundsicherung schaffen.
- Eine europäische Sozialunion mit sozialen Mindeststandards und gestärkten sozialen Grundrechten schaffen.
- Lohn- und Sozialdumping in Europa wirksam unterbinden.
- Barrieren des grenzübergreifenden Arbeitsmarktes und sprachliche Hürden weiter abbauen.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Beschäftigte, Unternehmen und Bevölkerung zu Gewinnern der Transformation machen.
- Das Land wirtschaftliche Transformationen aktiv mitgestalten lassen und sich dabei an die Seite der Beschäftigten stellen.
- Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung und in sozialen Berufen mehr Anerkennung verschaffen.
- Beschäftigten ermöglichen, so zu arbeiten, wie sie es gelernt haben und wie ihr Berufsethos es vorsieht.
- Gute Arbeit mit fairer Entlohnung, regulären Arbeitsverträgen und eingehaltenen Arbeitnehmerrechten ermöglichen.
- Eine Strategie zur Aufwertung sozialer Berufe und Pflegeberufe vorlegen.
FDP SH 515
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Schulbegleitung, Schulassistenz und Schulsozialarbeit neu ordnen und zu multiprofessionellen Teams zusammenführen.
- Menschen auf ihre Rollen als Konsumenten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Teilnehmer der Finanzwirtschaft vorbereiten.
- Die Unternehmensnachfolge durch Beratungsangebote und Finanzierungsinstrumente unterstützen.
- Das Land als Ganzjahresdestination weiterentwickeln, um Ganzjahresbeschäftigung zu ermöglichen.
- Die Erarbeitung von Work-Life-Balance-Angeboten für Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie unterstützen.
- Moderne Arbeitszeitmodelle unterstützen, die zu individuellen Lebensmodellen passen.
- Das Arbeitszeitgesetz zu einem einfachen Rahmen modernisieren, der durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen konkretisiert wird.
- Arbeitszeitmodelle unterstützen, die mobiles Arbeiten berücksichtigen.
- Langlaufende Arbeitszeitkonten unterstützen.
- Die Herausforderungen für gute und sichere Arbeit in Gesundheits- und Pflegeberufen, beim Offshore-Windkraftbau und in der Schlachtindustrie konsequent angehen.
- Zielgruppengerechte und mehrsprachige Informationskampagnen zum Arbeitsschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsetzen.
- Effektive Möglichkeiten schaffen, um gegen Missstände im Arbeitsschutz einzuschreiten.
- Den Aufbau von 5G-Netzen entlang von Fernstraßen und Schienenwegen vorantreiben.
- Gemeinsam mit den Sozialpartnern flexible Arbeitsmodelle bei Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsverteilung stärken.
- Initiativen zur Lohntransparenz in Unternehmen unterstützen.
Bleibt wie bisher 3
SSW SH 1824
Mehr Geld 4
- Homeoffice steuerlich besser berücksichtigen.
- Aufwendungen für Heimarbeitsplätze auch dann als Werbungskosten anerkennen, wenn der Heimarbeitsplatz nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.
- Innereuropäisches Lohndumping eindämmen.
- Mindeststandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion durchsetzen.
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Das Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge wiedereinführen.
- Die Abschaffung des Tariftreuegesetzes aus dem Jahr 2019 rückgängig machen.
- Die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes auch für die Kommunen verpflichtend machen.
- Homeoffice, Heimarbeitsplätze und Telearbeit als Teil der modernen Arbeitswelt weiterentwickeln.
- Ausbildungsabschlüsse grenzüberschreitend anerkennen.
- Unterkünfte für Arbeitnehmer:innen an menschenwürdige Standards und effektiven Infektionsschutz binden.
- In Krankenhäusern für alle Beschäftigten den gleichen Tarifvertrag gelten lassen.
- Das Betriebliche Eingliederungsmanagement stärken und verbindlicher ausgestalten.
- Einen individuellen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement im SGB IX verankern.
- Den Tag der Landesverfassung als zusätzlichen arbeitsfreien Feiertag in Schleswig-Holstein einführen.
- Innereuropäisches Lohndumping eindämmen.
- Den wechselseitigen Zugang zu den Arbeitsmärkten und zur Berufsausbildung verbessern.
- Zusätzlich zum Recht auf Teilzeitarbeit ein Recht schaffen, reduzierte Arbeitszeiten wieder in Vollzeit umzuwandeln.
- Mindeststandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion durchsetzen.
- Initiativen zur Begrenzung der Arbeitsbelastung unterstützen.
- Die Möglichkeiten für beruflichen Aufstieg und Weiterbildung verbessern.
- Neue Mitbestimmungsrechte zu Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Internationalisierung gesetzlich verankern.
- Ein Recht einführen, reduzierte Arbeitszeit wieder in Vollzeit umzuwandeln.
- Die Wirtschaftsförderung an die Kriterien des Konzepts der „Guten Arbeit“ binden.
- Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren erweitern.
- Eine flächendeckende Tarifbindung erreichen.
- Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten ausweiten.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
- Eine aktive Werftenpolitik betreiben, damit Schiffbau und Bau maritimer Anlagen im Land eine Basis behalten und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
- Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Liberalisierung der Märkte und des Arbeitsmarktes sichern.
- Industriebetriebe im Land so unterstützen, dass sie weiterhin Wachstum schaffen und Arbeitsplätze sichern.
- Eine aktive Werftenpolitik betreiben, damit Schiffbau und Bau maritimer Anlagen im Land eine Basis behalten.
Ohne klare Richtung 4
AfD SH 131
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke SH 645
Mehr Geld 13
- Für eine ausreichende Versorgung sind mehr und besser bezahltes Personal und gute Arbeitsbedingungen nötig.
- Beschäftigte und Soloselbständige erhalten in Krisen unbürokratischen und bedarfsdeckenden Zugang zu Rettungsschirmen jenseits von Hartz IV.
- Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege erhalten langfristige Verträge und gute Bezahlung.
- Alle Träger werden so finanziert, dass sie Tarife einhalten können.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Saison-Kurzarbeitergeld im Tourismus eingeführt.
- Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die Tariflöhne zahlen und soziale Kriterien einhalten.
- Die Eingruppierung, insbesondere in sozialen Berufen, wird erheblich verbessert.
- Öffentliche Gelder fließen in gute und sichere Arbeit statt in prekäre Beschäftigung.
- Es wird ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor für dauerhafte Arbeit in Soziales, Bildung, Kultur, kommunalen Diensten und ökologischem Umbau geschaffen.
- Für eine ausreichende Versorgung sind mehr und besser bezahltes Personal und gute Arbeitsbedingungen nötig.
- Im öffentlichen Verkehr gelten landesweit gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne.
- Mitarbeitende in Beratungsstellen werden nach Tarif bezahlt, einschließlich Tarifsteigerungen.
- In landeseigenen und geförderten Kultureinrichtungen soll flächendeckend nach Tarif bezahlt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 42
- Für eine ausreichende Versorgung sind mehr und besser bezahltes Personal und gute Arbeitsbedingungen nötig.
- Der Personalschlüssel in der Versorgung wird erhöht.
- Für Beschäftigte und Soloselbständige wird ein Schutzschirm aufgespannt.
- Beschäftigte und Soloselbständige erhalten in Krisen unbürokratischen und bedarfsdeckenden Zugang zu Rettungsschirmen jenseits von Hartz IV.
- Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege erhalten langfristige Verträge und gute Bezahlung.
- Die Industrie wird gemeinsam mit den Beschäftigten sozial-ökologisch transformiert, ohne Arbeitsplätze zu verlieren.
- Landesförderung setzt ökologische Mindeststandards, Tarifbindung und einen Mindestlohn von 13 Euro zuzüglich Inflationsausgleich voraus.
- Die Chancen der Klimawende werden genutzt, um Beschäftigten in Umbruchbranchen Perspektiven zu bieten.
- Per Bundesratsinitiative wird ein Saison-Kurzarbeitergeld im Tourismus eingeführt.
- Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden abgeschafft.
- Branchen mit mehreren Tarifverträgen werden zu Clustern mit landesweit einheitlichen, transparenten Mindeststandards zusammengeführt.
- Bei Verkauf oder Übernahme eines Unternehmens wird eine Pflicht zur Übernahme der Beschäftigten für einen großzügigen Übergangszeitraum festgeschrieben.
- Tarifverträge in Schleswig-Holstein werden für allgemeinverbindlich erklärt.
- Das Tariftreuegesetz wird erweitert, angepasst und wieder in Kraft gesetzt.
- Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die Tariflöhne zahlen und soziale Kriterien einhalten.
- Die Pflicht zur Einhaltung der Tarifverträge gilt auch für Subunternehmer und sonstige Auftragnehmer, Verstöße werden sanktioniert.
- Öffentliche Gelder fließen in gute und sichere Arbeit statt in prekäre Beschäftigung.
- Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit wird auf 40 Stunden pro Woche begrenzt.
- Die Ruhezeiten zwischen zwei Schichten werden verlängert.
- Es wird ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor für dauerhafte Arbeit in Soziales, Bildung, Kultur, kommunalen Diensten und ökologischem Umbau geschaffen.
- Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor wird so angelegt, dass er bei geänderten Mehrheiten nicht rückabgewickelt werden kann.
- Gewerkschaftliche Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung werden unterstützt.
- Die Einführung der Vier-Tage-Woche wird unterstützt.
- Die Bedarfsgewerbeverordnung wird geändert, um die Rechtsprechung zur Eindämmung von Sonntagsarbeit umzusetzen.
- Die zulässigen Ladenöffnungszeiten werden reduziert.
- Die Bäderverordnung wird abgeschafft.
- Sonntagsarbeit im Einzelhandel wird zur absoluten Ausnahme.
- Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist nur erlaubt, wenn Ladeninhaber ihn ohne Beschäftigte persönlich durchführen.
- Der politische Streik soll als Mittel zulässig sein.
- Für eine ausreichende Versorgung sind mehr und besser bezahltes Personal und gute Arbeitsbedingungen nötig.
- Fallzahlen pro Mitarbeitenden und Betreuungsquoten werden in allen Bereichen reduziert.
- Ein Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die ihren Beschäftigten sichere Fahrradabstellplätze anbieten.
- Im öffentlichen Verkehr gelten landesweit gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne.
- Die Angebote der Beratungsstellen zu Gewaltschutz und häuslicher Gewalt werden verstetigt.
- Mitarbeitende in Beratungsstellen werden nach Tarif bezahlt, einschließlich Tarifsteigerungen.
- In landeseigenen und geförderten Kultureinrichtungen soll flächendeckend nach Tarif bezahlt werden.
- Beschäftigte von Kirchen und kirchennahen Arbeitgebern erhalten ein Streikrecht.
- Beschäftigte von Kirchen und kirchennahen Arbeitgebern erhalten eine echte betriebliche Interessenvertretung.
- Beschäftigte von Kirchen und kirchennahen Arbeitgebern dürfen nicht wegen ihrer persönlichen Lebensführung diskriminiert werden.
- Das Land setzt sich für ein umfassendes Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ein.
- Der Überstundenberg wird mittelfristig durch Zeitausgleich abgebaut.
- Beschäftigte werden dabei unterstützt, in ihren Betrieben gemeinwohlförderliche Produkte herzustellen.
Weniger Pflichten 5
- Beschäftigte und Soloselbständige erhalten in Krisen unbürokratischen und bedarfsdeckenden Zugang zu Rettungsschirmen jenseits von Hartz IV.
- Gewerkschaftliche Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung werden unterstützt.
- Die Einführung der Vier-Tage-Woche wird unterstützt.
- Das Personal in Sozialdiensten, Jugendämtern und Betreuungseinrichtungen erhält mehr Zeit für die Problemlösung statt für Bürokratie.
- Fallzahlen pro Mitarbeitenden und Betreuungsquoten werden in allen Bereichen reduziert.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
FW SH 13
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Saisonabhängigkeit im Tourismus soll durch eine Stärkung des Gesundheits- und Wellnesstourismus verringert werden.
- Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihrer Bürobelegschaft freiwilliges Homeoffice vertraglich einräumen, sollen durch ein Landesförderprogramm unterstützt werden.
- Berufsabschlüsse sollen besser mit Hochschulabschlüssen vergleichbar werden.
Koalitionsvertrag 231
Mehr Rechte oder Angebote 30
- Die Anerkennung als Fachkraft für fachähnliche Berufe wird erleichtert.
- Mitarbeitende in Einrichtungen sollen sich unabhängig vom Ausbildungsweg gleichberechtigt begegnen.
- Führung in Teilzeit und geteilte Führung werden erprobt.
- Mit den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser werden Standards für deren Arbeit entwickelt.
- Mit der im Land erzeugten Energie sollen durch Wirtschaftsentwicklung, Ansiedlungen und Exporte Arbeitsplätze und Steuereinnahmen geschaffen werden.
- Gemeinsam mit Wasserstoff-Pionieren im Land sollen möglichst viele hochwertige Arbeitsplätze in der grünen Wasserstoffwirtschaft entstehen.
- Die Tarifbindung wird gestärkt.
- Das vorhandene Fachkräftepotenzial im Land soll stärker nutzbar gemacht werden.
- Die Fachkräfteinitiative FI.SH wird mit allen Beteiligten weiterentwickelt, um Fachkräfte im Land zu halten oder zur Rückkehr zu bewegen.
- Der Arbeitsschutz im Land wird weiter verbessert.
- Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Arbeitsschutz werden gestärkt.
- Unternehmen, die aktiv gegen arbeitsrechtliche Mindeststandards verstoßen, erhalten keine Landesförderung mehr.
- Die Verknüpfung von Arbeitsverhältnis und Wohnen darf nicht zu extremen Missständen führen.
- Arbeitskräfte, die länger als 90 Tage im Land arbeiten, müssen in Wohnraum statt in Unterkünften untergebracht werden.
- Die Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zu Arbeitsmarktintegration, Unterstützung und Weiterbildung werden fortgeführt und weiterentwickelt.
- Flexibilität und familienfreundliche Arbeitszeiten im Arbeitsleben werden stärker gefördert.
- Ein landesweites Co-Working-Space-Angebot wird etabliert.
- Arbeitszeitmodelle sollen mit Experimentierklauseln und -räumen auf Basis von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen flexibilisiert werden.
- Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte werden zeitgemäß weiterentwickelt.
- Mit Ressorts, Institutionen und Beschäftigten wird ein klarer Fahrplan für die Zukunft der Förderinstitute erarbeitet.
- Mit den Sozialpartnern wird beraten, wie eine stärkere Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand erreicht werden kann.
- Mit Ressorts, Institutionen und Beschäftigten wird ein Fahrplan für die Zukunft der Förderinstitute erarbeitet.
- Durch Kooperation von Forschung und maritimer Wirtschaft sollen klimaneutrale Schiffe und Antriebe entwickelt und gute Arbeitsplätze geschaffen werden.
- Eine Handreichung soll Unternehmen anregen, flexible Mobilitätsbudgets statt Dienstfahrzeugen zu gewähren.
- Die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen eine geteilte Stellvertretung in Führungspositionen zuzulassen, wird weiterentwickelt.
- Die zentral bereitgestellten IT-Anwendungen werden ausgebaut, damit alle Mitarbeitenden einen standardisierten Arbeitsplatz für kollaboratives Arbeiten erhalten.
- Praktische Hemmnisse bei der Grenzüberschreitung, etwa im Arbeitsleben, in der Gesundheitsversorgung und bei der Mobilität, werden abgebaut.
- Bei der Anwerbung von Fachkräften für die öffentliche Verwaltung wird stärker auf den Quereinstieg gesetzt.
- Ein Stufenplan soll dauerhaft für das Land tätige, aber nicht beim Land angestellte Reinigungskräfte in den Landesdienst überführen.
- Die UKSH-Tochtergesellschaft Service Stern Nord wird in den Tarifvertrag der Länder übergeleitet.
Weniger Pflichten 1
Grüne SH, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 547
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 45
- Personal an Ganztagsschulen benötigt faire und stabile Arbeitsbedingungen.
- Neubauten von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden vollständig klimatisiert.
- Förderprogramme unterstützen die Nachrüstung bestehender Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit erneuerbar betriebenen Klimaanlagen.
- Menschen sollen flexibel und selbstbestimmt länger arbeiten können, wenn sie es möchten.
- Transparente Vergütungsstrukturen und regelmäßige Berichterstattung sind nicht nur im öffentlichen Dienst Standard.
- Die Bundesregierung setzt die europäische Entgelttransparenzrichtlinie ambitioniert um.
- Echte Entgelttransparenz wird eingeführt.
- Es werden verbindliche Auskunfts- und Berichtspflichten zum Entgelt eingeführt.
- Bei Entgeltbenachteiligung gibt es wirksame Rechtsmittel.
- Personen in der Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen und bei außerschulischen Angeboten werden kontinuierlich sensibilisiert.
- Fachkräfte werden gezielt für die Bedarfe queerer Familien sensibilisiert und ausgebildet.
- Anträge und Anliegen sollen zügig bearbeitet werden, vor allem Anträge, die Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung sind.
- Mit Unternehmen, die Inhouse-Sprachangebote für Auszubildende oder Beschäftigte aufbauen, soll gezielt kooperiert werden.
- Anträge zur Aufnahme von Ausbildung oder Beschäftigung gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen drei Monaten bearbeitet werden.
- Soziale Absicherung und gute Arbeitsbedingungen in Kulturinstitutionen, freier Szene und Kulturvermittlung werden gestärkt.
- Kirchliche Beschäftigte sollen ordentliche Tarifverträge erhalten.
- Kirchliche Beschäftigte sollen ein Streikrecht erhalten.
- Kirchliche Beschäftigte sollen betriebliche Mitbestimmung erhalten.
- Der Internationale Frauentag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
- Alternativ zum Frauentag wird auch der 8. Mai als Tag der Befreiung als neuer Feiertag für denkbar gehalten.
- Der Bund soll die Rettung von Offshore-Arbeitskräften in der ausschließlichen Wirtschaftszone zeitnah rechtssicher regeln.
- Bei einem Offshore-Ausbau in entfernteren Seegebieten sollen Rettungskette und deren Finanzierung gesichert sein.
- Für Überlastungsanzeigen werden rechtssichere, niedrigschwellige Meldewege geschaffen.
- Beschäftigte sollen Überlastung ohne Nachteile anzeigen können.
- Steuervorteile gibt es nur bei echtem gesellschaftlichem Nutzen, etwa beim Erhalt von Arbeitsplätzen.
- Das Land nutzt seine Rolle als Auftraggeber, um Klima, Ressourcen, Menschenrechte und gute Arbeit zu stärken.
- Der Arbeitsschutz wird auf dienstlich bereitgestellte Wohnräume ausgeweitet.
- Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird wieder eingeführt, um die Tarifbindung zu stärken.
- Beratungs- und Kontrollstrukturen werden gestärkt, damit Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden.
- Auf Landesebene wird für starke tarifrechtliche Bindungen geworben.
- Unternehmen werden dabei begleitet, Arbeitskräfte durch bessere Arbeitsbedingungen langfristiger zu binden.
- Die Tarifbindung im Land wird gestärkt, auch mit den Möglichkeiten der öffentlichen Hand.
- Land und Kommunen vergeben öffentliche Mittel nur an Unternehmen, die faire Löhne und tarifliche Standards einhalten.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz wird wieder eingeführt, sodass Aufträge von Land und Kommunen nur an Unternehmen mit fairen tariflichen Arbeitsbedingungen gehen.
- Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen in Branchen mit niedriger Tarifbindung wie der Gastronomie werden unterstützt.
- Flexiblere Arbeitsmodelle werden, wo möglich, unterstützt.
- Arbeitgeber sollen flexiblere Arbeitszeiten und berufliche Auszeiten ermöglichen.
- KI soll gezielt dort eingesetzt werden, wo sie echten Mehrwert bietet und Beschäftigte entlastet.
- Initiativen zur Erprobung der 4-Tage-Woche werden auf Bundesebene unterstützt.
- Klare rechtliche Rahmen- und Ausgleichsbedingungen sollen Arbeitnehmerrechte stärken und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken.
- Unabhängige Beratung und wirksamer Schutz vor Ausbeutung und unfairen Arbeitsbedingungen werden gestärkt.
- Beratungs- und Kontrollstrukturen werden gestärkt, damit Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden.
- Führungsverantwortung soll häufiger auch in Teilzeit möglich sein.
- Bei Vergaben im Nahverkehr wird ausreichendes Sicherheitspersonal zum Schutz von Fahrgästen und Beschäftigten eingeplant.
- Das Fahrpersonal erhält Schulungen für deeskalierendes Handeln in kritischen Situationen.
Bleibt wie bisher 3
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht