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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD TH 143
CDU TH 338
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
BSW TH ​412
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Linke TH ​550
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 47
  1. Für die Digitalisierung braucht es neue Regeln und Sicherheiten für Beschäftigte, Kundinnen und Kunden sowie Nutzer von Online-Diensten.
  2. Die Mitbestimmung in den Betrieben soll ausgebaut werden.
  3. Alle Arbeitskräfte werden gebraucht, zugleich starke Gewerkschaften für gute Löhne und Arbeitsbedingungen.
  4. Thüringen braucht mehr zukunftsfähige und tarifgebundene Arbeitsplätze.
  5. Die Tarifbindung soll gestärkt werden, um Lohnungleichheiten zwischen Ost und West aufzuheben.
  6. Für Industrie, Gesundheits- und Sozialberufe und öffentliche Verwaltung sollen Regelungen für eine Viertagewoche oder andere Arbeitszeitverkürzungen gestaltet werden.
  7. Das Land soll bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung Vorbild sein, etwa durch Vergabemindestlohn, Instrumente zur Tarifbindung und gute Bedingungen für Landesbeschäftigte.
  8. Bestehende und neue staatliche Beteiligungen sollen stärker genutzt werden, um Arbeitsplätze, Regionen und Branchen zu stützen und Modernisierung zu unterstützen.
  9. Das Thüringer Vergabegesetz soll künftig auch für Vergaben der Kommunen gelten.
  10. Alle gesetzlichen Spielräume für bessere Arbeit und Löhne sollen genutzt werden.
  11. Staatliche Fördermittel sollen an tarifgerechte Entlohnung und hochwertige Beschäftigung gebunden werden.
  12. Die Fördermittel- und Vergabepolitik des Landes soll soziale und ökologische Kriterien anlegen.
  13. Werkverträge werden abgelehnt.
  14. In Thüringen soll gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Arbeitskammer eingerichtet werden.
  15. Unternehmen, Betriebs- und Personalräte sollen beim betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützt werden.
  16. Mit den Gewerkschaften soll eine Bildungsoffensive „Moderne Arbeitswelt“ über Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte aufklären.
  17. Die Mitbestimmung in den Betrieben soll ausgebaut werden.
  18. Betriebe sollen beim Ausbau von Mitbestimmung und bei neuen Formen wie einer Demokratiezeit mit Freistellung für Beteiligungsrechte unterstützt werden.
  19. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Union Busting soll eingerichtet werden.
  20. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz soll personell aufgestockt werden.
  21. Eine Anti-Stress-Verordnung soll Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen gegen körperliche und psychische Erkrankungen verpflichten.
  22. Über den Bundesrat soll für bessere Bedingungen für Arbeitende und Menschen ohne Beschäftigung gestritten werden.
  23. Eine neue Industriebeteiligungsstrategie soll Unternehmen und ihre Interessenvertretungen im Strukturwandel unterstützen.
  24. Unternehmen, die klimaneutral umstellen oder neue Produkte entwickeln, sollen über staatliche Beteiligungen ihre Eigenkapitalbasis stärken können.
  25. Regionale Strategien sollen Beschäftigte, Gewerkschaften, Kommunen und Land gemeinsam den Wandel gestalten lassen.
  26. Bei Ansiedlungen sollen Betrieb, Beschäftigte und Gewerkschaft beim Aufbau eines Modells für tarifgebundene Arbeit, gute Löhne und starke Mitbestimmung unterstützt werden.
  27. Eine Forschungsstelle Arbeit und Innovation soll negative Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigte frühzeitig erkennen.
  28. Die Forschungsstelle soll sich der sozialen Technikentwicklung, der Humanisierung von Arbeit und dem Ausbau von Mitbestimmung widmen.
  29. Das Land unterstützt eine professionelle Beratung von Betriebs- und Personalräten bei Transformations- und Digitalisierungsprozessen, etwa durch eine Technologieberatungsstelle.
  30. Die Beschäftigten in Erwachsenenbildung und außerschulischer Jugendbildung sollen bessere Arbeitsbedingungen erhalten.
  31. Das Projekt der „Bewegungscoaches“ wird beibehalten und für die Beschäftigten verstetigt.
  32. Mit Gewerkschaften, Aufgabenträgern, Betriebsräten und Verkehrsunternehmen wird eine gemeinsame Fachkräfte- und Ausbildungsoffensive im Verkehrssektor beraten.
  33. Beschäftigte und Unternehmen werden bei der Umstellung auf neue Produkte unterstützt.
  34. Bei der Vergabe im Schienennahverkehr werden tarifgebundene Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen berücksichtigt.
  35. Das Vergabegesetz erhält eine verbindliche Tarifklausel für den Nahverkehr.
  36. Beschäftigte im Nahverkehr werden in Tarifauseinandersetzungen für gute Löhne und Arbeitsbedingungen unterstützt.
  37. Beschäftigte in Privatwirtschaft und Landesdienst werden bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt.
  38. Arbeitsbedingungen und Löhne werden nachhaltig verbessert.
  39. Beratungsangebote und Publikationen zu Selbstständigkeit und Arbeitnehmerrechten werden mindestens zweisprachig angeboten.
  40. Weiterbildungsangebote für Betriebs- und Personalräte und Unternehmensleitungen zu interkulturellen Unternehmenskonzepten werden unterstützt.
  41. Paketzusteller erhalten gute Arbeitsbedingungen.
  42. Unternehmen schützen ihre Beschäftigten vor andauernden und unbezahlten Überstunden.
  43. Unternehmen garantieren bei digitaler Arbeit Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Zeit für Pflege und funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  44. Eine Medienstandortagentur soll Hochschulabsolventen und Fachkräften aus Medienberufen ermöglichen, Medienprodukte im Land zu realisieren.
  45. Eingeschränkte Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen werden abgelehnt.
  46. Die Polizei wird weiter für Seiteneinsteiger geöffnet, etwa im IT-Bereich.
  47. An allen Theatern und Orchestern kommen Flächentarifverträge oder der TVöD zur Anwendung.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
SPD TH 11233
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Die Tarifbindung soll steigen.
  2. Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  3. Gewerkschaften werden im Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen, gute Löhne und Renten unterstützt.
  4. Arbeitsbedingungen und Löhne in Ost und West sollen angeglichen werden.
  5. Zur Fachkräftesicherung soll die Tarifbindung steigen.
  6. Zur Fachkräftesicherung soll die betriebliche Mitbestimmung ausgeweitet werden.
  7. Gesetzliche und untergesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Thüringen werden gestärkt.
  8. Das Vergabegesetz wird reformiert, um Arbeitsbedingungen landesrechtlich zu verbessern.
  9. Öffentliche Aufträge gehen nur noch an tarifgebundene Unternehmen.
  10. Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzregeln werden sanktioniert.
  11. Die Zugangsvoraussetzungen für Fachkräfte über Quereinstiegsqualifikationen werden erleichtert.
  12. Staatliche Förderung bei der Anwerbung von Auszubildenden und Fachkräften erhalten nur tarifgebundene Betriebe mit verpflichtenden Integrationsmaßnahmen.
  13. Eine Arbeitnehmer:innenkammer wird eingerichtet.
  14. Die Arbeitnehmer:innenkammer soll als Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung wirken.
  15. Ein Institut für arbeitnehmer:innennahe Forschung und Beratung wird gegründet.
  16. Beratungs- und Fortbildungsangebote für Arbeitnehmer:innen und ihre Vertretungen werden gestärkt.
  17. Eine Fachkräfteoffensive soll Arbeitsbedingungen und Ansehen sozialer Berufe verbessern.
  18. Ein Wiedereinstiegsprogramm für Fachkräfte in soziale Berufe wird eingerichtet.
  19. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wird eine Kampagne zur Ausweitung der Tarifbindung gestartet.
  20. Unternehmen sollen gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne bieten.
  21. Die Sicherung tarifgebundener und mitbestimmter Arbeit wird ein weiterer Förderschwerpunkt.
  22. Mobiles Arbeiten zur Begleitung Straffälliger im häuslichen Umfeld wird ermöglicht.
  23. Sonntagsarbeit wird auf ein erforderliches Minimum begrenzt.
  24. Das Arbeitszeitgesetz des Bundes wird geändert, um den Sonn- und Feiertagsschutz zu stärken.
  25. Versorgungsunternehmen vor Ort werden bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften unterstützt.
  26. Öffentliche Krankenhausinvestitionen richten sich vorrangig nach der Qualität der Einrichtung und der Tarifbindung der Beschäftigten.
  27. Ein Ehrenamtsfreistellungsgesetz wird erarbeitet, das Beschäftigte für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellt.
  28. Die Europäische Union soll gemeinsame Regeln für gute Arbeit, gerechte Steuern und eine soziale Grundsicherung schaffen.
  29. Barrieren auf dem grenzübergreifenden Arbeitsmarkt werden weiter abgebaut.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne TH 2837
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Gute Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen werden gefördert, um sozialen Frieden zu sichern und Armut abzubauen.
  2. Personal in Natura-2000-Stationen soll durch langfristige Arbeitsverhältnisse und berufliche Perspektiven finanziell abgesichert gehalten werden.
  3. ThüringenForst stellt Waldarbeiter aus eigener Ausbildung dauerhaft ein.
  4. Thüringen soll als Lebens- und Arbeitsort durch faire Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit, Weltoffenheit und den Abbau von Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt attraktiver werden.
  5. Die Flexibilitätsoptionen für Beschäftigte bei Wochen- und Lebensarbeitszeiten werden ausgeweitet.
  6. Die Arbeitsbedingungen im Handwerk werden durch starke Tarifpartnerschaft, branchenspezifische Mindestvergütungen und fairen Wettbewerb verbessert.
  7. Handwerkliche Berufe werden durch bessere Bezahlung und stärkere Tarifbindung aufgewertet.
  8. Gegen Lohndumping, Werkverträge und ausbeuterische Subunternehmermodelle wird durch klare rechtliche Grundlagen vorgegangen.
  9. Verkehrsbetriebe werden bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen unterstützt.
  10. Neue Unternehmen werden gerade in ländlichen Regionen angesiedelt.
  11. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden für mehr Beschäftigung vor Ort erweitert und gestärkt.
  12. Prekärer Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft und Schlachtstätten wird durch Kontrollen vorgebeugt.
  13. Das Land setzt weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung um.
  14. Landeszuschüsse werden, wo sinnvoll, schrittweise an die Anwendung von Tarifverträgen gekoppelt.
  15. Der Strukturwandel der Arbeitswelt wird in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Handwerk, Beschäftigten, Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitsagenturen und Kammern gestaltet.
  16. Die Sozialpartner werden bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Erhöhung der Tarifbindung unterstützt.
  17. Der betriebliche Gesundheitsschutz wird unterstützt.
  18. Unternehmen und Arbeitnehmer werden bei der Bewältigung von Arbeitsverdichtung, Digitalisierung, Automation und Fachkräftemangel aktiv unterstützt.
  19. Eine moderne Arbeitswelt mit sicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen wird durch Ansiedlung und Unterstützung zukunftsfähiger Branchen gefördert.
  20. Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung und zum Anstieg des Lohnniveaus werden unterstützt.
  21. Es wird ein Recht auf mobiles Arbeiten eingeführt.
  22. Es werden Maßnahmen zur Senkung der Arbeitsbelastung ergriffen.
  23. Die Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern auf Augenhöhe wird gefördert.
  24. Eine landesweite Arbeitskammer zur Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern wird geschaffen.
  25. Der Lohnatlas wird neu aufgelegt, um Lohnungleichheiten aufzudecken.
  26. Betrieblicher Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung werden gefördert.
  27. Der Schutz vor psychischen und physischen Erkrankungen am Arbeitsplatz wird gefördert, insbesondere für ältere und vulnerable Beschäftigte.
  28. Höhere Löhne und eine bessere Tarifbindung sollen das Einkommensniveau in Thüringen steigern.
  29. Land und freie Träger verbessern gemeinsam die Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft, um die Fachkräftesituation zu verbessern.
  30. Land und freie Träger erhöhen gemeinsam die Tarifbindung in der Sozialwirtschaft.
  31. Die Krankenhausförderung wird an gute Arbeitsbedingungen gekoppelt, etwa über eine verpflichtende Tarifbindung.
  32. Zielgruppenorientierte Gesundheits-, Aufklärungs- und Informationsangebote in Schulen und Betrieben werden entwickelt und finanziert.
  33. Die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf soll durch bessere Bedingungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende verbessert werden.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
FW TH ​17
FDP TH 357
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
Koalitionsvertrag ​614
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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