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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg

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Ohne Einzug ins Parlament

FDP00
FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​512
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
CDU ​216
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Die Schaffung von Mitarbeiter- und Werkswohnungen soll unterstützt werden.
  2. Ansässige Gewerbetreibende, Beschäftigte sozialer Einrichtungen und Ehrenamtliche dürfen durch willkürliches Anwohnerparken nicht länger benachteiligt oder behindert werden.
  3. Arbeitnehmer der kritischen Infrastruktur sollen per Ausnahmegenehmigung in Anwohnerparkzonen parken dürfen.
  4. Betriebs- und Werkswohnungen werden gezielt unterstützt, um zusätzliche Wohnraumpotenziale zu erschließen.
  5. Finanzielle Förderung ist für das Erschließen zusätzlicher Wohnraumpotenziale notwendig.
  6. Beim Finden geeigneter Flächen gibt es Unterstützung für zusätzliche Wohnraumpotenziale.
  7. Bei Planungs- und Genehmigungsprozessen gibt es Unterstützung für zusätzliche Wohnraumpotenziale.
  8. Zusätzliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ein vielfältiges Angebot an Wohnraum.
  9. Wohnungen für Beschäftigte, neue Forscherinnen und Forscher sowie Professorinnen und Professoren werden systematisch entwickelt.
  10. Die entsprechende soziale und kulturelle Infrastruktur wird mit den Wohnungen entwickelt.
  11. Die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft soll zukunftsfähige neue Arbeitsplätze in der gesamten Metropolregion schaffen.
  12. Wohnungen für Studierende, Auszubildende und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vermehrt gefördert.
  13. Wo es möglich ist, gelten flexible Arbeitszeiten.
  14. Arbeitsplätze erhalten eine attraktive Ausstattung.
  15. Längeres Arbeiten wird ermöglicht und unterstützt.
  16. Für Beschäftigte wird Wohnraum geschaffen, damit Nachwuchskräfte leichter in den Wohnungsmarkt einsteigen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​941
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Für Arbeitsplätze mit guten Bedingungen soll gesorgt werden.
  2. Ein „House of Food“ bietet Ernährungsbildung und -beratung für Küchenteams und Akteure entlang der Wertschöpfungskette.
  3. Genossenschaftliche und unternehmerische Initiativen für unternehmensübergreifenden Wohnraum nahe Arbeitsstätten werden unterstützt.
  4. In Kinderschutzhäusern werden gute Bedingungen für Mitarbeitende und Kinder sichergestellt.
  5. Die Regularien für Zuwendungen werden so gestaltet, dass sie gute Arbeitsplätze fördern.
  6. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz werden durch Umsetzung der ILO-Konvention 190 verhindert.
  7. Krankenkassen werden im Dialog dazu gebracht, Beschäftigte im Krankengeldbezug zu beraten und über betriebliches Eingliederungsmanagement zu informieren.
  8. Kassenübergreifende betriebliche Gesundheitsförderung wird verstärkt, insbesondere für kleine Unternehmen.
  9. Unternehmer, Fachkräfte und Forscher werden mit mehr Investitionen, mehr Fachkräften und mehr Digitalisierung unterstützt.
  10. Start-up-Beratung und Coaching des Startup Port werden mit unbefristeten Stellen ausgestattet.
  11. Umwelt- und Arbeitsstandards sollen über globale und europäische Standards hinaus erfüllt werden.
  12. Die Tarifpartner werden bei der Umsetzung guter und fairer Arbeitsbedingungen unterstützt.
  13. Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen werden abgelehnt.
  14. Tarifbindung soll als Kriterium der öffentlichen Vergabe eingeführt werden.
  15. Bei öffentlichen Vergaben sollen die Entgelte des branchenüblichen Tarifvertrags gezahlt werden.
  16. Ohne einschlägigen Tarifvertrag soll die unterste Entgeltstufe des TV-L als Mindestbezahlung in öffentlich finanzierten Projekten und städtischen Aufträgen gelten.
  17. Eine reduzierte Wochenarbeitszeit bei gleichem Gehalt könnte mehr Menschen zur Arbeitsaufnahme oder Vollzeit motivieren.
  18. Alle Beschäftigten bei Zuwendungsempfängern wie Jugendhilfeträgern oder Kultureinrichtungen sollen nach Tarif bezahlt werden.
  19. Beschäftigten bei Zuwendungsempfängern sollen darüber hinaus gute Arbeitsbedingungen geboten werden.
  20. Es sollen Anreize für einen beruflichen Neustart in der Mitte des Erwerbslebens geschaffen werden.
  21. Das Angebot an Sprachkursen, auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Jugendliche, soll ausgeweitet werden.
  22. Mobiles Arbeiten soll nur mit Zustimmung von Beschäftigten und Arbeitgebern und nicht auf alleinigen Wunsch des Arbeitgebers stattfinden.
  23. Beschäftigte, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, sollen eine entsprechende Ausstattung kostenfrei erhalten.
  24. Beschäftigte sollen an der Gestaltung des Wandels zu einer klimaneutralen Wirtschafts- und Arbeitswelt beteiligt werden.
  25. Die betriebliche Mitbestimmung wird unterstützt.
  26. Die Neugründung von Betriebs- und Personalräten wird unterstützt.
  27. Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung bei der Arbeit wird zum Schwerpunkt gemacht.
  28. Die Umsetzung des ILO-Übereinkommens 190 gegen Gewalt und übergriffiges Verhalten bei der Arbeit in nationales Recht soll vorangetrieben werden.
  29. Die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung, etwa bei Betriebsratswahlen, soll als Offizialdelikt eingestuft werden.
  30. Unternehmerische Initiativen für Betriebswohnungen werden unterstützt.
  31. Die Angebote der Beratungsstellen für gesundes Arbeiten sollen ausgebaut werden.
  32. Fachkräfte sollen durch passgenaue Berufsbildung, Inklusion, diskriminierungsfreie Müttererwerbstätigkeit, Arbeitszeitreduktion und altersgerechte Arbeit gewonnen werden.
  33. Gleichwertige Arbeit soll gerecht und ohne Lohnungleichheit entlohnt werden.
  34. Ein Weiterbildungsgesetz nach Berliner Vorbild wird eingeführt, um die Voraussetzungen für tarifgebundene Entlohnung zu schaffen.
  35. Der Ausbeutung ausländischer Arbeitnehmer wird entschieden entgegengetreten.
  36. Der Arbeitsschutz wird weiter verbessert.
  37. Der Tag der Befreiung am 8. Mai wird offizieller Feiertag.
  38. Der Tag der Befreiung soll bundesweiter Feiertag werden.
  39. Hamburg beschließt einen eigenen Feiertag am 8. Mai.
  40. Die personellen Kapazitäten zur Erhöhung der Mindestbesichtigungsquote nach dem Arbeitsschutzkontrollgesetz werden zügig aufgebaut.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
Linke 1227
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Ein Tariftreuegesetz soll öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben lassen, um die Tarifbindung zu erhöhen.
  2. Krankenhauspersonal erhält gute Arbeitsbedingungen.
  3. Arbeit soll tarifvertraglich geregelt und mitbestimmt sein.
  4. Für gleiche Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
  5. Die Stadt soll über die Bedingungen für ihre eigenen Beschäftigten und über Vergaberichtlinien positive Standards für Unternehmen setzen.
  6. Das Hamburger Vergabegesetz wird novelliert und Tariftreue wird zur Vergabebedingung.
  7. Aufträge an externe Dienstleister, etwa an Schulen, sollen an eine Bezahlung nach TV-L geknüpft werden.
  8. Wirtschaftsförderung und Subventionen werden an Kriterien guter Arbeit geknüpft.
  9. Unternehmen erhalten öffentliche Förderung nur, wenn sie Tarifverträge einhalten.
  10. Das Amt für Arbeitsschutz wird personell gestärkt, um Verstöße gegen Arbeitsschutz-, Arbeitszeit-, Tarif- und Mindestlohnbestimmungen zu unterbinden.
  11. Eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft gegen Union-Busting wird eingerichtet.
  12. Der Hitzeschutz am Arbeitsplatz wird verbessert, etwa durch Hitzesiesta, Trinkwasser, Klimatisierung und Kontrollen.
  13. Der 8. Mai wird als Tag der Befreiung vom Faschismus Feiertag.
  14. Schulbegleitungen werden an den Schulen angestellt, tariflich bezahlt und systematisch qualifiziert.
  15. An weiteren Einrichtungen der Erwachsenenbildung werden die Arbeitsbedingungen verbessert.
  16. Der 8. Mai wird als Tag der Befreiung vom Faschismus zum Feiertag.
  17. Die Förderbedingungen der Filmförderung enthalten klare Regelungen für Produktionen, die gute Arbeits- und ökologische Produktionsbedingungen unterlaufen.
  18. Regionale Strategien sollen in Transformationsräten mit Beschäftigten, Gewerkschaften und weiteren Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.
  19. Über demokratische Mitwirkungsrechte in Betrieben soll eine breite Diskussion geführt werden, damit Beschäftigte über Produktion und Verteilung mitentscheiden können.
  20. Staatliche Beteiligungen sollen stärker genutzt werden, um Arbeitsplätze in wichtigen Branchen zu schützen und Modernisierungen zu unterstützen.
  21. Internationale Organisationen und NGOs sollen die Einhaltung verbindlicher Arbeitnehmerschutzrechte und ökologischer Verpflichtungen kontrollieren.
  22. Der Hafentarif soll gesichert und ausgeweitet werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
AfD ​​2
BSW ​511
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Koalitionsvertrag ​321
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Menschen, die in Hamburg arbeiten wollen, und Firmen, die Fach- und Arbeitskräfte nach Hamburg holen, sollen dies zügig und einfach tun können.
  2. Das Bundestariftreuegesetz dient als Vorbild, um Tariftreue in Hamburg unbürokratisch zu gewährleisten.
  3. Die Koalition arbeitet eng mit den Akteuren des Arbeitsmarktes zusammen, damit alle Menschen von Guter Arbeit im Sinne des DGB-Index profitieren.
  4. Arbeit in Hamburg soll unter fairen und sicheren Bedingungen stattfinden und tariflich entlohnt werden.
  5. Das Bundestariftreuegesetz dient als Blaupause, um die Tariftreue in Hamburg unbürokratisch zu gewährleisten.
  6. Die Arbeit von Betriebsräten wird erleichtert.
  7. Die Neugründung von Betriebs- und Personalräten wird unterstützt.
  8. Der Behinderung von Betriebsräten (Union Busting) wird entgegengetreten.
  9. Die Behinderung von Betriebsräten soll ein Offizialdelikt werden.
  10. Für neue und digitale Formen der Erwerbsarbeit werden unkomplizierte Regelungen zu Arbeitsschutz und fairer Bezahlung angestrebt.
  11. Für die Verfolgung von Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung und Sozialversicherungsbetrug wird eine ausreichende Personalausstattung beim Zoll gefordert.
  12. Mit städtischen Dienststellen, Jobcentern und Zoll werden verstärkt gemeinsame Aktionstage gegen Arbeitsausbeutung und Sozialversicherungsbetrug durchgeführt.
  13. Arbeitsmarktpolitische Instrumente werden aktiv genutzt, um Arbeitslosigkeit zu verhindern und Perspektiven in Arbeit zu eröffnen.
  14. Das „Haus für Gesundheit und Arbeit“ wird dauerhaft in Hamburg etabliert.
  15. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit wird in geeigneten Fällen die „job to job Drehscheibe“ nach § 45a SGB III genutzt.
  16. Im neuen Stadtteil Grasbrook entstehen in der nächsten Dekade Wohnraum für bis zu 6.000 Menschen, rund 16.000 Arbeitsplätze und eine große Grünanlage.
  17. Unternehmen werden bei der Flächensuche für Wohnungen für ihre Beschäftigten unterstützt.
  18. In der sozialen Daseinsvorsorge werden tarifliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen angestrebt.
  19. Sozialarbeiter in der Straßensozialarbeit sollen auf Anschlusshilfen wie Unterbringung, Suchttherapie und Übergangswohnen zurückgreifen können.
  20. Der Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland wird entschieden entgegengetreten.
  21. Die personellen Kapazitäten zur Erfüllung der erhöhten Mindestbesichtigungsquote im Arbeitsschutz werden schnell aufgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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