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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland

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Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​1246
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 43
  1. Das Fairer-Lohn-Gesetz soll mehr Fairness am Arbeitsmarkt schaffen.
  2. Bestehende Arbeitsplätze sollen erhalten und neue, etwa durch Ansiedlungen, geschaffen werden.
  3. Die Transformation wird mit der Gesellschaft für Transformationsmanagement Saar zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen gestaltet.
  4. Die GeTS soll Arbeitskräfte aus Transformationsbetrieben auf neue Arbeitsplätze vermitteln und Arbeitslosigkeit verhindern.
  5. Mit der Bundesagentur für Arbeit und den Tarifpartnern wird die frühzeitige Vermittlung von Arbeitskräften auf neue Arbeitsplätze organisiert.
  6. Es werden Transformationspaten zur Beratung von Unternehmen und Beschäftigten eingesetzt.
  7. Es wird eine Qualifizierungsoffensive für alle saarländischen Arbeitnehmer gestartet.
  8. Mit der Bundesregierung wird ein Transformationspakt geschlossen, um Fachkräfte zu halten und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
  9. Weiterbildungsförderprogramme werden auf die Lage saarländischer Beschäftigter und Betriebe ausgerichtet.
  10. Das Weiterbildungsportal Saarland wird weiter ausgebaut.
  11. Formate wie die saarländische Beschäftigungskonferenz werden ausgebaut.
  12. Die Rückhol- und Halteagentur zeigt Karriereperspektiven auf und wirbt für das Saarland.
  13. Es soll ein Recht auf Nichterreichbarkeit geben.
  14. Für gesundheitsgerechtes mobiles Arbeiten einschließlich Homeoffice wird ein Rechtsrahmen geschaffen.
  15. Für Einführung und Nutzung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt werden klare Regeln gefordert.
  16. Die Rechte von Arbeitnehmern sowie Betriebs- und Personalräten werden gestärkt.
  17. Ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz wird gefordert.
  18. Mit dem Fairer-Lohn-Gesetz wird die Tarifbindung gestärkt.
  19. Der Schwellenwert für die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wird abgesenkt.
  20. Die Wirtschaftsförderung wird an die Zahlung von Tariflöhnen gekoppelt.
  21. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll erleichtert werden.
  22. Der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit wird unterstützt.
  23. Strukturwandel und Transformation sollen mitbestimmungspflichtig sein.
  24. Ein Betriebsrätestärkungsgesetz soll Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte ausbauen.
  25. Die Umgehung der Mitbestimmung durch Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft wird verhindert.
  26. Die Drittelbeteiligungslücke wird geschlossen.
  27. Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, erhalten umfassenden Kündigungsschutz.
  28. Betriebsräte erhalten ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeiterfassung.
  29. Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen.
  30. Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellung, Entgeltgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  31. Die Vernetzung der anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen im Saarland wird gestärkt.
  32. Neue digitale Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse müssen von den sozialen Sicherungssystemen erfasst werden.
  33. Beschäftigte erhalten ein Recht auf Nichterreichbarkeit.
  34. Für Angestellte, Solo-Selbstständige und Plattformbeschäftigte werden Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen, um sie auf Veränderungen am Arbeitsmarkt vorzubereiten.
  35. Der Betriebsmonitor Gute Arbeit Saar berät Betriebs- und Personalräte bei der Einführung digitaler Prozesse.
  36. Automatisierungspotenziale werden zur Aufwertung von Arbeit genutzt.
  37. Es werden neue Möglichkeiten für mobiles Arbeiten geschaffen.
  38. Co-Working-Spaces werden weiter ausgebaut.
  39. Die Schulsozialarbeit erhält gleichberechtigte Mitbestimmung.
  40. Alle Beschäftigten erhalten ein Recht auf Weiterbildung.
  41. Arbeitgeber und Beschäftigte werden bei der Inklusion aktiv unterstützt.
  42. Gute Arbeit, faire Löhne, Tariftreue, Eindämmung der Leiharbeit und hoher Sozialschutz sollen Grundlage des gemeinsamen Arbeitsraums der Großregion sein.
  43. Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und Berufs- und Weiterbildungsabschlüssen in der Großregion wird vorangebracht.
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 4
CDU ​210
AfD ​23
Grüne 1317
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Digitalwirtschaft werden gefördert.
  2. Die Zusammenarbeit von Schule und Schulsozialarbeit wird im Schulmitbestimmungsgesetz verankert, damit Schulsozialarbeit in Steuerungsgruppen und Konferenzen eingebunden wird.
  3. Eingliederungshelferinnen und -helfer erhalten bessere Bezahlung und faire Arbeitsverträge.
  4. Für flexibleres Arbeiten wird eine leistungsfähige digitale Infrastruktur mit Glasfaseranbindung auch im ländlichen Raum geschaffen.
  5. Bei Unternehmensansiedlungen sind Innovationsgrad sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen entscheidend.
  6. Beschäftigte erhalten ein Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen.
  7. Unternehmen werden bei der Digitalisierung ihrer Arbeitsabläufe einschließlich Datensicherheit und Arbeitsschutz unterstützt.
  8. Für die Prävention psychischer Erkrankungen gibt es niedrigschwellige, von ausgebildeten Psycholog*innen begleitete Angebote am Arbeitsplatz, an Universitäten und an Schulen.
  9. Für nicht spezialisiertes Personal werden Fort- und Weiterbildungsstrukturen zum Thema psychische Gesundheit geschaffen.
  10. Die Arbeit von Sozialarbeiter*innen wird gefördert und mit den nötigen Arbeitsbedingungen ausgestattet.
  11. Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit wird umgesetzt.
  12. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf fünf bezahlte Weiterbildungstage.
  13. Freiwilligendienste und Berufspraktika werden gefördert.
  14. Die Mitsprache der Beschäftigten über Gewerkschaften soll in allen Unternehmen und Branchen Gehör finden.
  15. Eine flexible Vollzeit im Korridor von 30 bis 40 Wochenstunden wird eingeführt.
  16. Beschäftigte erhalten ein Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer Teilzeitphase.
  17. Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Beschäftigten werden gestärkt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
FDP ​13
Linke ​843
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Der Umbau der saarländischen Industrie erfolgt nur mit den Beschäftigten und nicht gegen sie.
  2. Betriebs- und Personalräte erhalten ein generelles Mitbestimmungs- und Initiativrecht.
  3. Weiterbildung wird gefördert, insbesondere für Geringqualifizierte, Ältere sowie Teilzeit- und prekär Beschäftigte.
  4. Armutsfeste Löhne werden ohne Ausnahmen eingeführt.
  5. Ausbeutung und Unsicherheit im Job werden bekämpft, gute Arbeitsbedingungen für alle angestrebt.
  6. Der Schwellenwert im Fairer-Lohn-Gesetz wird abgeschafft.
  7. Die Wahl von Betriebsräten im Tourismus, insbesondere in Hotellerie und Gaststättengewerbe, wird stärker unterstützt.
  8. Eine landesweite Kampagne zur Wahl von Betriebsräten in allen Wirtschaftsbereichen wird durchgeführt.
  9. Gewerkschaftliche Forderungen gegen Konkurrenz durch Missachtung tariflicher Verhandlungsergebnisse, etwa in Gastronomie, Gesundheitswesen und Handel, werden konsequent unterstützt.
  10. Das kirchliche Arbeitsrecht wird in das allgemeine Arbeitsrecht integriert.
  11. Belegschaften erhalten ein Recht auf Unternehmensanteile, wenn sie selbst Beiträge erbracht haben oder Steuergelder zur Rettung eingesetzt werden.
  12. Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich auf den Arbeitsplatz statt auf die Person.
  13. Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei Ausgliederungen.
  14. Tarifverträge gelten auch beim Subunternehmen fort.
  15. Betriebs- und Personalräte erhalten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht auch in wirtschaftlichen Fragen.
  16. Die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit wird wirksam verfolgt.
  17. Der Schwellenwert im Fairer-Lohn-Gesetz wird reduziert oder abgeschafft.
  18. Eine landesweite Kampagne zur Wahl von Betriebsräten in allen Wirtschaftsbereichen wird durchgeführt.
  19. Verkaufsoffene Sonntage im Saarland werden abgeschafft.
  20. Die Wirtschaft wird demokratisiert, mit Belegschaftsbeteiligung als Schritt zu mehr Mitbestimmung.
  21. Öffentlich geförderte, existenzsichernde und tariflich bezahlte Arbeitsplätze entstehen unbefristet in Zusammenarbeit mit Kommunen, Landkreisen und gemeinnützigen Organisationen.
  22. Ein dauerhaft finanzierter öffentlicher Arbeitsmarkt mit existenzsichernden, dauerhaften, gemeinwohlorientierten und tariflich bezahlten Arbeitsplätzen wird geschaffen.
  23. Die Transformation wird im Sinne von Beschäftigten und Unternehmen mit Dialog, Innovation, Qualifizierung und Bekenntnis zur Tarifbindung umgesetzt.
  24. Regionale Industrie- und Wirtschaftsdialoge mit Politik, Betriebsräten, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Kammern werden ermöglicht.
  25. Die Industrie wird mit neuen, nachhaltigen, fair bezahlten Arbeitsplätzen erhalten.
  26. Alternative Arbeitsplätze in neuen, zukunftsorientierten Produktionsbereichen entstehen.
  27. Industriearbeitsplätze werden gemeinsam mit den Gewerkschaften erhalten und ausgebaut.
  28. Neue, nachhaltige, fair bezahlte Arbeitsplätze werden mit öffentlichen Investitionen geschaffen.
  29. Das Land sorgt mit mehr Aktivitäten, neuen Industrieprojekten und neuen Produkten für Sicherheit der Beschäftigten.
  30. Beschäftigte geretteter Unternehmen werden an diesen beteiligt.
  31. Digitalisierung wird mitbestimmt und im Sinne guter Arbeit umgesetzt.
  32. Zwischen den Kliniken gelten gleiche Arbeits- und Mitbestimmungsbedingungen.
  33. Zwischen den Kliniken sollen gleiche Arbeits- und Mitbestimmungsbedingungen gelten.
  34. Das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit wird ausgebaut.
  35. Soziale Dienstleistungsberufe werden durch bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung aufgewertet.
  36. Bei der Energiewende werden die Belange der Beschäftigten in der Energiewirtschaft berücksichtigt.
  37. Für den Wald werden mehr gut ausgebildete und bezahlte Fach- und Nachwuchskräfte benötigt.
  38. Aufklärungsinitiativen zu sexueller Gesundheit in Schulen, Arbeitswelt, Gesellschaft und queeren Szenen werden gestärkt.
  39. Es werden gute Rahmenbedingungen für eine inklusive Arbeitswelt geschaffen.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
FW ​12
Linke, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​1085
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 85
  1. Öffentliche Gelder gibt es nur für tarifgebundene, unbefristete Beschäftigung über dem Mindestlohn.
  2. Statt Stellenabbau wird auf Arbeitszeitverkürzung gesetzt.
  3. Die Transformation wird durch demokratische Beteiligung der Beschäftigten und der Bevölkerung vorangetrieben.
  4. Die Reinigung öffentlicher Einrichtungen wird schrittweise wieder in öffentliche Hand überführt.
  5. Entscheidungen über Standort, Leistungsspektrum und Personal der Kliniken fallen transparent unter Einbeziehung von Aufsichtsräten, Betriebsräten, Gewerkschaften und Beschäftigten.
  6. Verbindliche Personalbemessungsvorgaben gelten perspektivisch für alle Berufsgruppen im Krankenhaus.
  7. Beschäftigte in Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Pflegeeinrichtungen erhalten deutlich mehr Mitbestimmung.
  8. Die Landesholding schafft transparente Strukturen mit stärkerer Mitbestimmung der Belegschaften.
  9. Es gibt Programme zu Ernährung, Bewegung und mentaler Gesundheit in Schulen, Kitas und am Arbeitsplatz.
  10. Belegschaften der Krankenhäuser erhalten umfassende Mitspracherechte durch paritätisch besetzte Aufsichtsräte und regelmäßige Beteiligung.
  11. In Krankenhäusern und Pflege gelten einheitliche Tarifverträge.
  12. Beschäftigte, Gewerkschaften, Bürgerinnen und Bürger, soziale Bewegungen und gemeinwohlorientierte Initiativen steuern den Wandel gemeinsam.
  13. Es werden regionale Transformationsräte aus Beschäftigten, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft, Verbänden und regionalen Unternehmen geschaffen.
  14. Ein landeseigener Fonds für Übergänge, Qualifizierung und Standortentwicklung wird eingerichtet.
  15. Beschäftigte werden beim Umbau der Wirtschaft verlässlich unterstützt.
  16. Bessere Arbeit, verlässliche Einkommen, Weiterbildung und kollektive Sicherungssysteme sind Bestandteil jeder Transformationsmaßnahme.
  17. Wer in Betrieben, Verwaltungen oder sozialen Einrichtungen arbeitet, erhält Einfluss auf deren Entwicklung.
  18. Die Mitbestimmung wird konsequent ausgebaut.
  19. Beteiligung von unten erfolgt über Transformationsräte, Fachkonferenzen, „Grüne Werkstätten“, politische Bildungsräume und die systematische Einbindung von Beschäftigten, Bürgern, Wissenschaft und Gewerkschaften.
  20. Beschäftigte erhalten reale Eingriffsrechte bei Investitionsentscheidungen, Produktionsumstellungen und Standortfragen auf betrieblicher, regionaler und Landesebene.
  21. Beschäftigte, Gewerkschaften, kommunale Vertretungen und Zivilgesellschaft erhalten formale Beteiligungs- und Kontrollrechte.
  22. Demokratische Mitbestimmung in Betrieben, Kommunen und gesellschaftlichen Institutionen wird massiv ausgebaut.
  23. Ökologische Modernisierung wird sozial ausgeglichen mit Arbeitsplatzsicherung und Weiterbildung für alle Beschäftigten gestaltet.
  24. Ein landeseigener Fonds unterstützt Beschäftigte bei Übergang und Qualifizierung sowie den Aufbau zukunftsfähiger Branchen.
  25. Industriepolitik setzt bei Energie- und Klimaschutz, demokratischer Kontrolle über Produktionsmittel, Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und besser entlohnter Arbeit an.
  26. Das Land investiert in eine landeseigene Eisenbahnwerkstatt.
  27. Der Industriestrompreisdeckel wird an Tarifbindung, Standortgarantie, Klimaziele bis 2045 und Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien gebunden.
  28. In allen öffentlichen und genossenschaftlichen Betrieben gelten verbindlich tarifgebundene Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen.
  29. Das Saarland wird langfristig Modellregion für eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.
  30. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, wird er am nächsten Werktag nachgeholt.
  31. Die Landesholding fördert die Übertragbarkeit der Arbeitszeitverkürzung auf private Unternehmen.
  32. Arbeitszeitverkürzung wird mit einer breiteren Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und gesellschaftlich relevanter Tätigkeiten verknüpft.
  33. Beschäftigte werden fest und garantiert an der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen beteiligt.
  34. Öffentliche und genossenschaftliche Beschäftigung wird ausgebaut.
  35. Förderungen, Subventionen und Investitionsprogramme des Landes werden fester an Tarifbindung, Mitbestimmung, Arbeitsplatzgarantien und die Einhaltung von Klimazielen gekoppelt.
  36. Der Schwellenwert, ab dem Tariftreuepflichten bei öffentlichen Vergaben greifen, wird von 25.000 auf 1.000 Euro gesenkt.
  37. Ein Tariftreuegesetz soll Tarifbindung im öffentlichen Vergabesystem tatsächlich durchsetzen und Lohndumping verhindern.
  38. Öffentliche Aufträge und staatliche Fördermittel werden an tarifgerechte Bezahlung, reguläre Beschäftigung sowie soziale und ökologische Standards gebunden.
  39. Ein digitales, öffentliches Tarifregister nach Berliner Vorbild wird eingerichtet.
  40. Arbeit in Handel, Gastronomie, Pflege, Reinigung und Service soll besser bezahlt, planbar und zukunftsfähig werden.
  41. Zur Stärkung der Tarifbindung im Dienstleistungssektor werden öffentliche Aufträge und Fördermittel an bessere Löhne und Arbeitsbedingungen gebunden.
  42. Gewerkschaften und Betriebsratsgründungen im Dienstleistungsbereich werden durch landesweite Beratungs- und Qualifizierungsprogramme unterstützt.
  43. Verbindliche Regelungen sorgen für planbare Arbeitszeiten und Schichtpläne.
  44. Es gibt mehr Vor-Ort-Kontrollen zur Einhaltung guter und sicherer Arbeitsbedingungen.
  45. In der Lieferbranche gibt es deutlich mehr Schwerpunktkontrollen gegen Arbeitszeitverstöße, Lohndumping und Scheinselbstständigkeit.
  46. Beratungsangebote für migrantische und nicht deutschsprachige Beschäftigte in der Lieferbranche werden gestärkt.
  47. Öffentliche Aufträge und Kooperationen des Landes gehen nur an Unternehmen, die feste Anstellungen statt Subunternehmerketten nutzen.
  48. Betriebsratsgründungen und gewerkschaftliche Organisierung in der Plattform- und Lieferbranche werden gezielt gefördert.
  49. Arbeitsrechte sollen wirksam durchgesetzt und Ausbeutung konsequent bekämpft werden.
  50. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Arbeit“ wird eingerichtet, die Verstöße gegen Arbeitsrecht, Mindestlohn und Sozialversicherungsrecht sowie illegale Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit und organisierte Schwarzarbeit verfolgt.
  51. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft wird personell und fachlich spezialisiert ausgestattet.
  52. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft kooperiert eng mit Gewerkschaften und Beratungsstellen.
  53. Arbeitsrecht soll durch effektive Rechtsdurchsetzung im Alltag gelten.
  54. Landeseigene Betriebe werden zu verbindlichen Schutzkonzepten gegen Mobbing, Gewalt und Diskriminierung verpflichtet.
  55. Landeseigene Betriebe werden zu regelmäßigen Schulungen für Ausbilder und Führungskräfte verpflichtet.
  56. Betriebs- und Personalräte werden gestärkt.
  57. Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden nur für tarifgerechte Arbeit vergeben, gestützt auf ein öffentliches Tarifregister.
  58. Für gleiche Arbeit gibt es gleiche Bezahlung.
  59. Arbeitnehmerrechte werden gestärkt.
  60. Mitbestimmung und Schutz der Beschäftigten werden ausgebaut.
  61. Arbeitsplätze entstehen durch soziale, ökologische und zivile Industriepolitik statt durch Rüstungsproduktion.
  62. Der 8. Mai wird gesetzlicher Feiertag.
  63. Der 8. Mai wird als Feiertag eingeführt.
  64. Der Internationale Frauenkampftag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  65. Der 8. März wird als Feiertag eingeführt.
  66. Der Weltkindertag wird nach dem Vorbild Thüringens als gesetzlicher Feiertag eingeführt.
  67. In der Kinder- und Jugendhilfe werden ausreichend Fachkräfte mit attraktiven Arbeitsbedingungen gewonnen.
  68. Fachkräfte in Jugendämtern und Jugendhilfe werden besser ausgestattet.
  69. In geförderten Angeboten wird die Tarifbindung sichergestellt.
  70. Der Weltkindertag wird gesetzlicher Feiertag.
  71. Projekte wie „Together at Work“, die faktische Zwangsarbeit ermöglichen, werden abgelehnt.
  72. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird personell gestärkt, um Verstöße konsequent zu verfolgen.
  73. Ein Industriestrompreis dient allein der Sicherung des Industriestandorts und tariflicher Arbeitsplätze, nicht Konzerngewinnen.
  74. Der bisherige Industriestrompreis des Bundes reicht nicht aus, weil er nicht an Beschäftigungsgarantien gebunden ist.
  75. Statt pauschaler Entlastungen wird ein Instrument geschaffen, das den Industriestandort stabilisiert, gute Arbeit sichert und Mitnahmeeffekte verhindert.
  76. Öffentliche Förderung für die Versorgungssicherheit wird an Klimaschutz, tarifgebundene Beschäftigung und regionale Wertschöpfung geknüpft.
  77. Die Arbeitsbedingungen im Forst werden verbessert.
  78. Bei der Gestaltung des SaarForsts gibt es mehr Bürgerbeteiligung unter Einbeziehung von Beschäftigten, Umweltverbänden und Zivilgesellschaft.
  79. In der geförderten Kultur gilt Tariftreue.
  80. Für die Theaterbelegschaften werden verbindliche Tarifregelungen nach dem Vorbild Thüringens eingeführt.
  81. Fördergelder für Gastronomie- und Kneipenbetriebe sollen an tariflich gebundene Arbeit gekoppelt werden.
  82. In der Grenzregion SaarLorLux sollen gemeinsame Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen gelten.
  83. Berufsabschlüsse und Sozialleistungen sollen in der Grenzregion besser gegenseitig anerkannt werden.
  84. Eine SaarLorLux-Sozialunion mit gemeinsamen Standards für Löhne und öffentliche Daseinsvorsorge soll als Modellprojekt umgesetzt werden.
  85. Für die Beschäftigten in der Erwachsenenbildung sollen gute Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
Weniger Pflichten 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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