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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​96
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
AfD 346
BSW ​36
SPD ​2254
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 49
  1. Betriebs- und Personalräte sollen gestärkt werden.
  2. Die Tarifbindung in Sachsen soll gesteigert werden.
  3. Ein landesweiter Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung wird aufgelegt.
  4. Mehr Tarifverträge werden angestrebt.
  5. Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Rettungswesen erhalten planbare Arbeitszeiten.
  6. Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Rettungswesen erhalten gute Arbeitsbedingungen.
  7. Effektive und verpflichtende Personaluntergrenzen werden eingeführt.
  8. Bessere Arbeitsbedingungen für Haupt- und Ehrenamtliche sollen die Nachwuchsgewinnung erleichtern.
  9. Die Beschäftigten im Sozialbereich werden gestärkt und ihre Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert.
  10. Gegen den Fachkräftemangel werden gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung gefördert.
  11. Arbeitskräfte aus dem In- und Ausland werden aktiv angeworben.
  12. Beschäftigte und Gewerkschaften werden in ihrem Einsatz für gute Arbeit unterstützt.
  13. Ein guter ÖPNV soll die Zeit der Erwerbstätigen schonen.
  14. Kurze Wege zu öffentlichen Einrichtungen sollen die Zeit der Erwerbstätigen schonen.
  15. Viele digitale Angebote sollen die Zeit der Erwerbstätigen schonen.
  16. Wo möglich, wird die Option auf Homeoffice geschaffen.
  17. Für körperlich schwere Berufe und Schichtarbeit werden Modelle einer Vier-Tage-Woche ermöglicht.
  18. Automatisierung, künstliche Intelligenz und Robotisierung sollen Arbeitskräfte entlasten.
  19. Zur Lohnangleichung wird auf mehr Tarifverträge und starke Betriebsräte gesetzt.
  20. Neue Streikformen wie Unterstützungsstreiks von Zeitarbeitskräften werden unterstützt.
  21. Schwerpunktstaatsanwaltschaften werden als zentrale Ansprechpartner für Betriebsräte eingerichtet.
  22. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit und die Sabotage von Gewerkschaften werden entschieden bekämpft.
  23. Die Qualifizierung von Beschäftigten und ihren Vertretungen wird gefördert.
  24. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit wird eingeführt.
  25. Bei öffentlichen Aufträgen gilt Tariftreue.
  26. Die öffentliche Hand wird mit ihren Aufträgen Referenzgeber für gute Arbeit und die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen.
  27. Ein Modellprojekt zur Erprobung der Vier-Tage-Woche wird gestartet, mit Schwerpunkt auf körperlich schwerer, psychisch belastender Arbeit und Schichtarbeit.
  28. Beschäftigte in Sachsen erhalten ein Recht auf Bildungszeit mit bezahlter Freistellung an bis zu fünf Tagen im Jahr.
  29. Die Arbeit von Betriebsräten und Personalvertretungen wird weiter gestärkt.
  30. Die Gründung von Betriebsräten darf nicht behindert werden.
  31. Als Ansprechpartner für Betriebsräte werden Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet.
  32. Betriebs- und Personalräte und die Tarifbindung werden gestärkt.
  33. Das Entgelttransparenzgesetz des Bundes wird nachgeschärft.
  34. Es werden flexible Möglichkeiten geschaffen, die Erwerbstätigkeit bei vollem Lohnausgleich zu reduzieren.
  35. Die Landesverwaltung und landeseigene Betriebe sollen mit mobiler und flexibler Arbeit Vorbild sein.
  36. Homeoffice- und Telearbeitsregelungen werden weiter ausgebaut.
  37. Alternative Arbeitszeitmodelle wie eine Vier-Tage-Woche werden erprobt.
  38. Teilzeitbeschäftigungen und Sabbatjahr-Modelle werden ermöglicht.
  39. Die Anwendung von Tarifverträgen soll Voraussetzung für die Gewährung von Kulturfördermitteln sein.
  40. Ein Recht auf Homeoffice wird eingeführt.
  41. Die Beschäftigten der Logistikbranche werden in ihrem Einsatz für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen unterstützt.
  42. Weltkonzerne wie Amazon sollen ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlen.
  43. Es sollen mehr langfristige Förderverträge ermöglicht werden.
  44. Gegen künftige Altersarmut wird gute Arbeit mit ausreichenden Löhnen gefördert.
  45. Silicon Saxony wird so unterstützt, dass dort bis 2030 rund 100.000 Beschäftigte arbeiten.
  46. Gute Arbeitsbedingungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft werden gefördert.
  47. Im Vergaberecht gilt Tariftreue.
  48. Die öffentliche Hand soll mit ihren Aufträgen Gute Arbeit und kleine und mittlere Unternehmen fördern.
  49. In Förderprogrammen werden stärkere Anreize zur Erhöhung der Tarifbindung verankert.
Bleibt wie bisher 13
Ohne klare Richtung 9
Grüne 1220
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Daueraufgaben an Hochschulen sollen grundsätzlich von dauerhaft Beschäftigten erledigt werden.
  2. Assistenzpersonen werden besser qualifiziert.
  3. Noch vorhandene Außenarbeitsplätze werden in Festanstellungen umgewandelt.
  4. In Sachsen werden fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr eingeführt, auch für ehrenamtlich Tätige.
  5. Der Bildungsurlaub kann für berufliche, kulturelle, politische und soziale Bildung von Beschäftigten genutzt werden.
  6. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit soll für alle Beschäftigten ohne Einschränkung gelten.
  7. Die Einhaltung des Mindestlohns sowie der Standards für Sozialabsicherung und Arbeitsschutz wird dauerhaft und konsequent überprüft.
  8. Eine adäquate Familienförderung und Unterstützung der Sorgearbeit für alle Beschäftigtengruppen wird angestrebt.
  9. Im Strukturwandel werden Arbeitsplatzsicherheit und Arbeitsbedingungen deutlich verbessert, um Menschen in der Region zu halten und zurückzugewinnen.
  10. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen werden gute Arbeitsbedingungen und mehr tarifgebundene Arbeit angestrebt.
  11. Die Tarifbindung in Unternehmen mit Landesbeteiligung wird erhöht.
  12. Die Gründung von Betriebsräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen wird unterstützt.
  13. Unfällen am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten wird mit präventiven Maßnahmen vorgebeugt.
  14. Arbeitsschutzvorgaben und Hygienevorschriften sollen von Arbeitgebern durchgesetzt und ihre Einhaltung behördlich kontrolliert werden.
  15. Für die Kontrolle des Arbeitsschutzes braucht es ausreichend geschultes Personal.
  16. Die durch das Handwerk geschaffenen neuen Arbeitsplätze sollen regional verankert werden.
  17. Für die öffentliche Vergabe gelten Tariftreueregelungen.
  18. Bei der öffentlichen Vergabe wird die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangt.
  19. Bedienstete der Landesverwaltung und landeseigener Unternehmen können Job-Fahrräder nutzen.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
Linke 3874
Mehr Geld 21
  1. Öffentliche Aufträge sollen nur an Firmen gehen, die Tariflohn zahlen.
  2. Arbeitskräfte sollen ordentlich bezahlt und behandelt werden.
  3. Im ganzen Land sollen Tariflöhne gezahlt werden.
  4. Arbeitskräfte sollen ordentlich bezahlt werden und gute Bedingungen erhalten.
  5. Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen gehen, die nach Tarif entlohnen.
  6. Wirtschaftsförderung soll an gute Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und ökologische Nachhaltigkeit gebunden werden.
  7. Die Landesregierung soll Bedingungen schaffen, um die Tarifbindung in Sachsen zu erhöhen.
  8. Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif entlohnen.
  9. Gewerkschaften werden im Kampf für Arbeitsplätze, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen unterstützt.
  10. Sorgeberufe in Pflege, Erziehung, Fürsorge und Haushalt sollen in Anerkennung und Bezahlung aufgewertet werden.
  11. Gute Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und ökologische Nachhaltigkeit werden zu Bedingungen der Wirtschaftsförderung.
  12. Im Osten werden die gleichen Löhne gezahlt wie im Westen.
  13. Ein Vergabegesetz macht Tariflöhne und gute Arbeitsbedingungen zur Bedingung für öffentliche Aufträge.
  14. Die Tarife in Ost und West werden angeglichen.
  15. Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die ihre Beschäftigten anständig behandeln und bezahlen.
  16. Die Nutzungsentgelte für Frachtkonzerne am Flughafen Leipzig/Halle werden deutlich erhöht.
  17. Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  18. Kleidung und persönliche Gegenstände können kostenfrei aufbewahrt werden.
  19. Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Beschäftigten in der Jugendarbeit werden deutlich verbessert.
  20. Die Zahl kriminalpräventiv tätiger Sozialarbeiter im Freistaat wird erhöht.
  21. Festangestellte in Kultureinrichtungen werden nach Tarif bezahlt.
Mehr Rechte oder Angebote 68
  1. Öffentliche Aufträge sollen nur an Firmen gehen, die Tariflohn zahlen.
  2. Beschäftigte sollen mehr Mitbestimmung erhalten.
  3. Beschäftigte sollen Miteigentum an ihren Betrieben erhalten.
  4. Arbeitskräfte sollen ordentlich bezahlt und behandelt werden.
  5. Im ganzen Land sollen Tariflöhne gezahlt werden.
  6. Beschäftigte sollen ihre Arbeitszeit reduzieren können.
  7. Arbeitskräfte sollen ordentlich bezahlt werden und gute Bedingungen erhalten.
  8. Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen gehen, die nach Tarif entlohnen.
  9. Die Tarifbindung soll erhöht werden.
  10. Mehr Tarifverträge sollen allgemeinverbindlich erklärt werden.
  11. Wo sachlich möglich, soll es ein Recht auf Homeoffice geben.
  12. Wirtschaftsförderung soll an gute Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und ökologische Nachhaltigkeit gebunden werden.
  13. Belegschaften sollen in der Transformation mehr mitbestimmen.
  14. Belegschaften sollen zu Eigentümern ihrer Betriebe werden.
  15. Im Handwerk sollen mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge durchgesetzt werden.
  16. Die Landesregierung soll Bedingungen schaffen, um die Tarifbindung in Sachsen zu erhöhen.
  17. Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif entlohnen.
  18. Tarifverträge sollen häufiger allgemeinverbindlich erklärt werden.
  19. In allen Unternehmen mit mindestens 50 Prozent Landesbeteiligung soll Tarifbindung hergestellt werden.
  20. Für gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
  21. Starke Betriebs- und Personalräte und ihre Vernetzung sollen unterstützt werden.
  22. Gewerkschaften werden im Kampf für Arbeitsplätze, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen unterstützt.
  23. Beschäftigte sollen bei der kollektiven Übernahme ihrer Betriebe, etwa als Produktivgenossenschaften, gefördert werden.
  24. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen im Sinne der Beschäftigten geregelt werden.
  25. Betriebliches Gesundheitsmanagement soll eingeführt werden.
  26. Wo möglich, sollen Regelungen zum Homeoffice geschaffen werden.
  27. Die Arbeitszeitgestaltung soll sich an den Lebensphasen orientieren.
  28. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit soll auf 40 Wochenstunden begrenzt werden.
  29. Die gesetzlich vorgeschriebene Lohntransparenz soll verwirklicht werden.
  30. Für gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gelten.
  31. Für Sorgeberufe soll es flächendeckende Tarifverträge mit geschlechtersensibler Arbeitsbewertung geben.
  32. Statt Zwang zur Mehrarbeit sollen attraktivere Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel begegnen.
  33. Automatisierung soll durch die Wirtschaftsförderung des Landes dort gestärkt werden, wo die Beschäftigten dies unterstützen.
  34. Die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten sollen auch in der digitalen Welt geschützt werden.
  35. Unzulässige Kontrollen von Beschäftigten sollen verhindert werden.
  36. Die Verhaltenssteuerung von Beschäftigten durch digitale Systeme soll begrenzt werden.
  37. Bundesweite Flächentarifverträge im Handwerk werden unterstützt.
  38. Im Handwerk soll es mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge geben.
  39. Das Betriebsverfassungsgesetz soll so reformiert werden, dass Beschäftigte bei wichtigen Investitionsentscheidungen mitentscheiden können.
  40. Gute Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und ökologische Nachhaltigkeit werden zu Bedingungen der Wirtschaftsförderung.
  41. Unternehmen, die mit staatlicher Hilfe ihre Produktivität steigern, sollen ihren Beschäftigten eine geringere Arbeitszeit ermöglichen.
  42. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich wird unterstützt.
  43. Ein Vergabegesetz macht Tariflöhne und gute Arbeitsbedingungen zur Bedingung für öffentliche Aufträge.
  44. In Sachsen wird die Tarifbindung erhöht.
  45. Die Mitbestimmung in den Betrieben wird ausgebaut.
  46. Beschäftigte werden bei IT-Umstellungen durch Information, Qualifizierung und Unterstützung einbezogen.
  47. Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die ihre Beschäftigten anständig behandeln und bezahlen.
  48. Die Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe sollen verbessert werden.
  49. Sichere, unbefristete und tarifgebundene Arbeitsplätze sollen in der Kinder- und Jugendhilfe der Normalfall sein.
  50. Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe sollen mehr Personal erhalten, um die Fallzahl je Fachkraft zu senken.
  51. Berufseinsteiger in der Sozialen Arbeit und Jugendhilfe sollen besser begleitet und betreut werden.
  52. On-Demand-Verkehre, auch mit autonom fahrenden Fahrzeugen, werden gemeinsam mit den Menschen vor Ort und mit Beschäftigungsgarantien zügig in den Regelverkehr überführt.
  53. Für Dauerstellen werden keine befristeten Arbeitsverträge geschlossen.
  54. Krankheitstage werden einheitlich gewährt.
  55. Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  56. Kleidung und persönliche Gegenstände können kostenfrei aufbewahrt werden.
  57. Ein feministischer Kampftag wird in Sachsen gesetzlicher Feiertag.
  58. Ein „Kinder- und Familienfreitag“ am ersten Freitag im Juni wird zusätzlicher gesetzlicher Feiertag in Sachsen.
  59. Der Frauentag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  60. Der Tag der Befreiung vom Faschismus am 8. Mai wird gesetzlicher Feiertag.
  61. Der MDR-Staatsvertrag wird reformiert, um den MDR vielfältiger zu machen und die Beschäftigten stärker an Entscheidungen zu beteiligen.
  62. Berater in Fachberatungsstellen erhalten ein Zeugnisverweigerungsrecht.
  63. Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Beschäftigten in der Jugendarbeit werden deutlich verbessert.
  64. Ein „Kinder- und Familienfreitag“ am ersten Freitag im Juni wird zusätzlicher gesetzlicher Feiertag in Sachsen.
  65. Festangestellte in Kultureinrichtungen werden nach Tarif bezahlt.
  66. Um den Weltkindertag wird ein Familienfeiertag eingeführt.
  67. Der Internationale Frauentag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  68. Freienrat und Redaktionsausschuss erhalten die Möglichkeit, Themen auf die Tagesordnung der Gremien zu setzen.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 2
FW ​12
FDP ​17
Koalitionsvertrag ​1317
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 9

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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