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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU 41320
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 9
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 1
AfD ​79
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 7
SPD ​1442
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Ein „Made in Germany“-Investitionsbonus fördert Zukunftsinvestitionen und sichere Arbeitsplätze.
  2. Gute Arbeit, sichere Arbeitsplätze und gute Löhne sollen Kaufkraft und Binnennachfrage stärken.
  3. Beschäftigte haben Anspruch auf Mitbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen und auf demokratische Teilhabe.
  4. Die Arbeitsmarktpolitik setzt auf Qualifizierung und in schwierigen Phasen auf Arbeitsplatzerhalt etwa durch Kurzarbeit.
  5. Niedrigschwellige Beratungsangebote unterstützen Betriebe und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen im Strukturwandel.
  6. Nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses soll ein nahtloser Übergang in neue Arbeit möglich sein.
  7. Regionale Zusammenschlüsse von Sozialpartnern und Bundesagentur für Arbeit sollen Arbeitsmarktdrehscheiben und Job-to-Job-Vermittlung fördern.
  8. Beschäftigte aus Betrieben mit Personalabbau sollen in Betriebe mit Personalbedarf vermittelt werden.
  9. Ein fairer und rechtssicherer Umgang mit Beschäftigtendaten im Betrieb wird gesetzlich geregelt.
  10. Das Betriebsverfassungsgesetz wird reformiert und die Mitbestimmung bei Personalplanung, KI-Einführung, Gesundheitsschutz und Weiterbildung zu echten Mitbestimmungsrechten ausgebaut.
  11. Initiatoren von Betriebsratswahlen werden besser geschützt.
  12. Die Behinderung der Mitbestimmung wird als Offizialdelikt eingestuft.
  13. Schlupflöcher zur Umgehung der Aufsichtsratsmitbestimmung, etwa über europäisches Gesellschaftsrecht, werden geschlossen.
  14. Die Zahl ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilungen wird deutlich gesteigert.
  15. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird gestärkt und verbindlicher gemacht.
  16. Psychische Belastungen bei der Arbeit werden im Arbeitsschutz stärker berücksichtigt.
  17. Betriebliche Gesundheitsförderung soll bei allen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
  18. Die Tarifbindung soll steigen.
  19. Alle Beschäftigungsverhältnisse, auch Minijobs, sollen in die soziale Sicherung einbezogen werden.
  20. Einwanderung darf nicht zu Ausbeutung, Lohndumping, unfairem Wettbewerb oder Erosion des Tarifgefüges führen.
  21. Eine Fachkräfteoffensive für Kitas und Schulen soll Quereinsteigende aus anderen Berufen verstärkt ansprechen.
  22. Die europäische Wirtschaft und ihre Beschäftigten werden in der Transformation unterstützt.
  23. Beschäftigte und Familien sollen eine Termingarantie beim Arzt erhalten.
  24. Die Tarifbindung wird gestärkt, um die Löhne in Ostdeutschland zu erhöhen und Löhne über dem Mindestlohn zu sichern.
  25. Die Tarifbindung wird deutlich erhöht.
  26. Ein Bundestariftreuegesetz stellt sicher, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an tarifzahlende Unternehmen gehen.
  27. Ein europäisches Tariftreuegesetz soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifbindung knüpfen.
  28. Öffentliche Transformationshilfen für Unternehmen werden an Tarifbindung, Standortentwicklung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung gebunden.
  29. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird erleichtert.
  30. Das Entgelttransparenzgesetz wird zu einem wirksamen Lohngerechtigkeitsgesetz weiterentwickelt.
  31. Betriebsrentenangebote ohne Beitragsgarantie mit höherer Renditeerwartung werden stärker verbreitet.
  32. Die verpflichtende Personalübernahme aller Beschäftigten beim Betreiberwechsel im Nah- und Regionalverkehr wird gesetzlich festgeschrieben.
  33. Eine Pflicht zur Tariftreue in Vergabeverfahren wird durchgesetzt.
  34. Fahrdienstleister müssen soziale Standards einhalten.
  35. Für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer werden faire und attraktive Arbeitsbedingungen durchgesetzt, etwa durch Aufnahme der Lkw-Fahrkabine in die Arbeitsstättenverordnung.
  36. In ländlichen Regionen werden faire Arbeitsbedingungen geschaffen.
  37. Konkrete Vereinbarungen zu internationalen Standards sollen gute Arbeit mit existenzsichernden Löhnen sicherstellen.
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 6
Grüne ​642
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Beschäftigte erhalten mehr Zeitsouveränität und flexible Arbeitszeitmodelle, ohne die Betriebe zu überfordern.
  2. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird weiter ausgebaut, damit Beschäftigte am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
  3. Klimaschutzverträge werden an eine Standortgarantie und an eine Bezahlung nach Tarifvertrag gebunden.
  4. Pariser Klimaabkommen, ILO-Kernarbeitsnormen und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt werden in Handelsabkommen verbindlich verankert.
  5. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Nah- und Fernverkehr werden verbessert.
  6. In Landwirtschaft und Fleischindustrie, besonders in der Saisonarbeit, werden guter Arbeits-, Gesundheits- und Sozialversicherungsschutz sichergestellt.
  7. Bessere Arbeitsbedingungen ohne Akkordlöhne und Stückprämien bei Schlachtung und Transport werden befürwortet.
  8. Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
  9. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll erleichtert werden.
  10. Größere öffentliche Aufträge des Bundes werden durch ein Tariftreuegesetz nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
  11. Die Gründung neuer Betriebsräte wird unterstützt.
  12. Online-Betriebsratswahlen werden ermöglicht.
  13. Betriebsräte sollen selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten.
  14. Die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung wird als Offizialdelikt eingestuft.
  15. Es werden Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen, um Rechtsklarheit zu erreichen und Persönlichkeitsrechte zu schützen.
  16. Die Unternehmensmitbestimmung soll gestärkt werden.
  17. Die Unternehmensmitbestimmung darf weder ignoriert noch umgangen werden, auch nicht grenzüberschreitend.
  18. Gegen Scheinselbstständigkeit, etwa bei Plattformunternehmen, wird entschieden vorgegangen.
  19. Gegen den Missbrauch von Werkverträgen wird entschieden vorgegangen.
  20. Die Arbeitszeiterfassung soll für alle Beschäftigten unbürokratisch und digital möglich sein und im Arbeitszeitgesetz geregelt werden.
  21. In von Schwarzarbeit betroffenen Branchen muss die Arbeitszeiterfassung manipulationssicher erfolgen.
  22. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird ausgebaut und insbesondere mit Blick auf die psychische Gesundheit angepasst.
  23. Die gewerkschaftliche Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen soll gefördert werden.
  24. Die Ausnahmeklauseln für die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollen aufgehoben werden.
  25. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird zügig und vollständig umgesetzt.
  26. Es soll mehr Transparenz über Lohngefälle hergestellt werden.
  27. Die Brückenteilzeit und das Rückkehrrecht in Vollzeit sollen ausgeweitet und individueller gestaltet werden.
  28. Gehaltsangebote in Stellenausschreibungen sollen grundsätzlich transparent gemacht werden.
  29. Der selbstbestimmte Übergang vom Arbeitsleben in den Rentenbezug wird durch flexiblere Übergänge erleichtert.
  30. Wiederbelebungstrainings werden in Grund- und Oberschulen sowie am Arbeitsplatz eingeführt.
  31. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird gefördert.
  32. Das Rückkehrrecht in Vollzeit wird vereinfacht.
  33. Es werden Anreize geschaffen, ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten.
  34. Es werden Anreize geschaffen, länger zu arbeiten, auch über die Regelaltersgrenze hinaus.
  35. Der Übergang in Altersteilzeit wird flexibler gestaltet.
  36. Der Bürgerfonds wird für die betriebliche Altersversorgung geöffnet, damit mehr Beschäftigte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen von Betriebsrenten profitieren.
  37. Alle, ob selbstständig oder abhängig beschäftigt, sollen Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen haben.
  38. Frauendominierte Berufe dürfen nicht schlechter bezahlt werden als männerdominierte.
  39. Beschäftigte in Inklusionsunternehmen werden mindestens nach Mindestlohn entlohnt und erwerben existenzsichernde Rentenansprüche.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Linke 2895
Mehr Geld 14
Mehr Rechte oder Angebote 87
  1. Für Wohnungslose, Saison- und Wanderarbeiter und Geflüchtete steht bedarfsgerechter regulärer Wohnraum bereit.
  2. Die Regelaltersgrenze soll auf 65 Jahre gesenkt werden.
  3. Wer 40 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
  4. Arbeitszeitmodelle mit geringerer Wochenarbeitszeit, etwa 32 Stunden oder Vier-Tage-Woche, sollen bei vollem Lohn- und Personalausgleich eingeführt werden.
  5. Beschäftigte sollen mehr Zeitautonomie statt einer nur betrieblich orientierten Flexibilisierung der Arbeitszeit erhalten.
  6. Tarifverträge sollen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
  7. Eine gesetzliche Personalbemessung mit mehr Personal und stressfreien Schichtplänen soll eingeführt werden.
  8. Outsourcing zur Lohnsenkung oder Tarifumgehung im Gesundheitswesen wird abgelehnt.
  9. Für alle Beschäftigten eines Hauses soll ein einheitlicher Tarif gelten.
  10. Standards zu Menschenrechten, Arbeits-, Umwelt- und Klimaschutz in Lieferketten werden durch Klagemöglichkeiten, Beschwerdemechanismen und staatliche Kontrollen gestärkt.
  11. Demokratische Rechte im Betrieb werden gestärkt.
  12. Die Bundesregierung stellt einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen und zur Erhöhung der Tarifbindung auf.
  13. Ein Bundestariftreuegesetz vergibt öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die tarifvertragliche Standards einhalten.
  14. Tarifverträge können deutlich leichter und auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite für allgemeinverbindlich erklärt werden.
  15. Bei Auslagerungen und Betriebsaufspaltungen gelten Tarifverträge zwingend und uneingeschränkt fort.
  16. Handwerksinnungen werden verpflichtet, Tarifverträge abzuschließen.
  17. Scheinwerkverträge werden wirkungsvoll bekämpft.
  18. Bei Verdacht auf Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz liegt die Beweislast bei den beteiligten Unternehmen.
  19. Leiharbeit darf nicht zum Streikbruch eingesetzt werden.
  20. Mobile Arbeitsrechtsberatung in Muttersprachen wird dauerhaft finanziert.
  21. Kosten für vom Arbeitgeber gestellte oder vermittelte Unterkünfte werden gedeckelt.
  22. Kosten für vom Arbeitgeber gestellte Unterkünfte werden transparent auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
  23. Arbeitszeit- und Mindestlohnregelungen werden häufiger kontrolliert.
  24. Das Zollpersonal zur Aufdeckung von Lohnbetrug wird verdoppelt.
  25. Das Entgeltgleichheitsgesetz verpflichtet Unternehmen, Ungerechtigkeiten in der Bewertung von Arbeit schrittweise und branchenübergreifend abzubauen.
  26. Gewerkschaften erhalten ein Verbandsklagerecht.
  27. Öffentliche Aufträge erhalten nur Unternehmen, die auch bei Subunternehmen Tarifverträge einhalten.
  28. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers öffentlicher Dienstleistungsaufträge werden die Beschäftigten gesetzlich zu mindestens gleichen Bedingungen übernommen.
  29. Arbeitsschutzverordnungen gegen berufliche Überlastung werden verbessert.
  30. Betriebsräte erhalten erzwingbare Mitbestimmung bei Personalbemessung und Belastungsvorbeugung.
  31. Beschäftigte erhalten wöchentliche Beratungszeit über ihre Arbeitsbedingungen.
  32. Berufskrankheiten werden leichter anerkannt.
  33. Kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich in allen Branchen werden unterstützt.
  34. Zwischen Schichten gelten mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
  35. Ausnahmen von Arbeitszeitregeln werden eingeschränkt.
  36. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird auf 40 Stunden begrenzt.
  37. Beschäftigte können zweimal im Berufsleben ein Sabbatjahr mit Rückkehrrecht nehmen.
  38. Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.
  39. Alle Beschäftigten erhalten ein Recht auf vorübergehende Verkürzung ihrer Arbeitszeit.
  40. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 6 Wochen im Jahr.
  41. Betriebs- und Personalräte erhalten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Schließung, Verlagerung, Investitionen, Umwelt- und Klimafragen, Personalbemessung, Weiterbildung und Gesundheitsschutz.
  42. In privaten und öffentlichen Unternehmen ab 500 Beschäftigten gilt paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat.
  43. Betriebsratswahlen werden vereinfacht.
  44. Die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsräten wird strenger verfolgt.
  45. Beschäftigte, die erstmals eine Betriebsratswahl initiieren, werden gesetzlich besser geschützt.
  46. Staatsanwaltschaften können von Amts wegen gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratstätigkeit vorgehen.
  47. Das Sonderarbeitsrecht bei Kirchen und kirchlichen Trägern wird abgeschafft.
  48. Die Mitbestimmung in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen wird an das Betriebsverfassungsgesetz angepasst.
  49. Das Streikrecht gilt auch bei Kirchen und für Beamte.
  50. Streiks für politische und gesellschaftliche Anliegen werden erlaubt.
  51. Die Bundesregierung entwickelt mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaft und Unternehmen einen verbindlichen Zukunftsplan für die Wirtschaft.
  52. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Beschäftigten jährlich über den Anspruch auf Bildungsurlaub zu informieren.
  53. Beschäftigte können beim Umbau der Wirtschaft mitentscheiden und werden qualifiziert und abgesichert.
  54. Die Industrieproduktion wird unter Beteiligung der Beschäftigten umgebaut.
  55. Öffentliche und kollektive Eigentumsformen wie Genossenschaften und Belegschaftseigentum werden gestärkt.
  56. Die Mitbestimmung wird gestärkt.
  57. Staatliche Hilfen werden an langfristige Garantien zu Tarifverträgen, Standortverpflichtungen und verbindlichen Investitionsplänen gebunden.
  58. Betriebe, die betriebsbedingt kündigen, Beschäftigungsvereinbarungen brechen oder ökologische Standards ignorieren, zahlen Fördergelder zurück.
  59. In den Wirtschafts- und Transformationsräten haben neben Land, Kommunen und Unternehmen auch Gewerkschaften, Betriebsräte, Beschäftigte sowie Umwelt- und Sozialverbände gleichberechtigtes Stimmrecht.
  60. Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen Fragen.
  61. Wichtige Unternehmensentscheidungen müssen von Belegschaftsversammlungen bestätigt werden.
  62. Belegschaften bestimmen bei Standortverlagerungen, -schließungen, Auslagerungen, Massenentlassungen und Zukunftsinvestitionen mit.
  63. Belegschaften erhalten bei Standortentscheidungen, Massenentlassungen und Zukunftsinvestitionen ein Vetorecht.
  64. Europäische Betriebsräte werden gestärkt.
  65. Kollektives Belegschaftseigentum erweitert und sichert die Mitbestimmung.
  66. Für Beschäftigte, die durch den sozialökologischen Umbau ihre Stelle verlieren, werden Beschäftigungsgesellschaften gegründet.
  67. Die Automobilindustrie wird so umgebaut, dass gute Arbeit gesichert und geschaffen wird.
  68. Bei der Umrüstung aufgegebener Autowerke werden die Belegschaften einbezogen und die Tarifbindung beibehalten oder eingeführt.
  69. Ein Erdgasausstiegsgesetz mit verbindlichem Ausstiegspfad und sozialer Absicherung betroffener Beschäftigter wird beschlossen.
  70. Beschäftigte im ÖPNV und bei der Bahn erhalten bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen wie saubere Toiletten und ausreichende Pausen.
  71. Die Arbeitsbedingungen beim Bahnpersonal werden attraktiver.
  72. Lange Abwesenheiten im Fahrdienst und Zugservice werden verkürzt und durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen.
  73. Im Güterverkehr auf Straße, Schiene und Wasser werden gute Arbeitsbedingungen gewährleistet.
  74. Tarifverträge können auf Antrag der Gewerkschaften für allgemeinverbindlich erklärt werden.
  75. Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter erhalten planbare Arbeitsbedingungen.
  76. In Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gelten flächendeckende Tarifverträge mit Mindestlohn und Sozialversicherung auch für Saisonkräfte.
  77. Es werden dezentrale Schlachtstrukturen ohne Akkordlöhne geschaffen.
  78. Die Tarifbindung wird gestärkt.
  79. Verlässliche Investitionspläne sichern die wirtschaftliche Transformation, besonders in Autoregionen, und schaffen Arbeitsplätze im Schienenfahrzeugbau.
  80. Beschäftigte werden durch Beschäftigungsgesellschaften und Einkommensgarantien abgesichert.
  81. Genossenschaften, Belegschaftsübernahmen und kommunale Eigenbetriebe werden unter anderem über einen Industrie-Investitionsfonds gefördert.
  82. Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich wird gefördert.
  83. Gewerkschaftliche Forderungen nach kürzerer Wochenarbeitszeit oder Vier-Tage-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich werden unterstützt.
  84. Das Arbeitsschutzgesetz wird um die Aspekte Gewalt und sexuelle Belästigung ergänzt.
  85. Der 8. März wird bundesweiter Feiertag.
  86. Der erwerbsarbeitsfreie Sonntag wird unterstützt.
  87. Das Sonderarbeitsrecht in Kirchen, Diakonie und Caritas wird abgeschafft.
Weniger Pflichten 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
CSU 113
SSW ​1137
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Der Bund soll Mindeststandards für Lohn und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion einführen.
  2. Arbeitgeberunterkünfte sollen menschenwürdigen Standards und wirksamem Infektionsschutz entsprechen.
  3. Langfristig soll eine umlagefinanzierte Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen und Einkommensarten geschaffen werden.
  4. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird gestärkt und verbindlicher gestaltet.
  5. Im SGB IX wird ein individueller Rechtsanspruch auf Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements verankert.
  6. Resilienzförderung wird fester Bestandteil von Bildung, Arbeitswelt und Gesundheitsvorsorge.
  7. Präventionsprogramme für psychische Gesundheit in Kitas, Schulen und Betrieben werden ausgebaut.
  8. Der technologische Wandel wird für eine bessere Gestaltung von Arbeit genutzt.
  9. Der gesetzliche Rahmen für neue Arbeitsformen schützt vor Überforderung und Entgrenzung und lässt Freiraum für individuelle Gestaltung.
  10. Die Mitbestimmung der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren wird erweitert.
  11. Eine flächendeckende Tarifbindung wird angestrebt.
  12. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten werden ausgeweitet.
  13. Neue Mitbestimmungsrechte zu Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, KI und Internationalisierung werden in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen.
  14. Regional allgemeinverbindliche Tarife gelten auch für Entsendefirmen.
  15. Unternehmen, Betriebsräte und Gewerkschaften werden in die sozial-ökologische Transformation eingebunden.
  16. Initiativen zur Begrenzung der Arbeitsbelastung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden unterstützt.
  17. Neue Mitbestimmungsrechte zu Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Internationalisierung sollen gesetzlich verankert werden.
  18. Es soll ein Recht geben, reduzierte Arbeitszeit wieder in Vollzeit umzuwandeln.
  19. Die Mitbestimmung der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren soll praxisorientiert und mit Folgeabschätzungen erweitert werden.
  20. Es soll eine flächendeckende Tarifbindung geben.
  21. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sollen ausgeweitet werden.
  22. Der gesetzliche Rahmen für neue Arbeitsformen schützt vor Überforderung und Entgrenzung und lässt Freiraum für individuelle Ausgestaltung.
  23. Die regionale Wirtschaft profitiert vom staatlich geförderten Offshore-Windausbau, sodass Industriearbeitsplätze im Norden erhalten und geschaffen werden.
  24. Mindeststandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion werden eingehalten.
  25. Unsoziale Beschäftigungsverhältnisse und Leiharbeit als Geschäftsmodell in der Fleischproduktion werden ausgeschlossen.
  26. Die Europäischen Betriebsräte werden im Rahmen der EU-Richtlinie gestärkt.
  27. Die Bedingungen für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU werden verbessert.
  28. Für Unterkünfte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU werden Mindeststandards eingeführt.
  29. Unbezahlte Praktika werden innerhalb der EU verboten.
  30. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird konsequent in nationales Recht umgesetzt.
  31. Das Entgelttransparenzgesetz sieht verpflichtende Prüfungen betrieblicher Gehaltsstrukturen mit zertifizierten Prüfverfahren vor.
  32. Die Hürden für die Durchsetzung des individuellen Auskunftsanspruchs zur Entgelttransparenz werden gesenkt.
  33. Neben dem Recht auf Teilzeitarbeit gibt es ein Recht, reduzierte Arbeitszeit wieder auf Vollzeit aufzustocken.
  34. Ausbildungsberufe werden durch höhere Vergütungen, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Anerkennung aufgewertet.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 10
BSW 2413
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
FDP 4611
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 4
Mehr Pflichten 1
FW 137
Koalitionsvertrag 21336
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird durch eine praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht gestärkt.
  2. Zum Schutz der Beschäftigten soll eine 20-Kilogramm-Grenze für Pakete gelten.
  3. Zur Umsetzung der 20-Kilogramm-Grenze für Pakete wird bis spätestens Mitte 2026 ein Dialogprozess mit Branche und Arbeitnehmervertretern durchgeführt.
  4. Das Statusfeststellungsverfahren wird schneller, rechtssicherer und transparenter gemacht, auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils.
  5. Für Berufskraftfahrer werden höhere europäische Arbeitsschutzstandards angestrebt.
  6. Die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche werden verbessert.
  7. Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung sollen künftig digital mitgeführt werden können.
  8. Ein Bundestariftreuegesetz wird auf den Weg gebracht.
  9. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden.
  10. Online-Betriebsratssitzungen werden als gleichwertige Alternative zu Präsenzsitzungen ermöglicht.
  11. Online-Betriebsversammlungen werden als gleichwertige Alternative zu Präsenzversammlungen ermöglicht.
  12. Die Möglichkeit der Online-Wahl wird im Betriebsverfassungsgesetz verankert.
  13. Der Einsatz von KI in Unternehmen erfordert die Qualifizierung der Beschäftigten und eine faire Regelung des Umgangs mit Daten im Betrieb.
  14. Die betriebliche Altersversorgung wird gestärkt.
  15. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung wird besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern vorangetrieben.
  16. Die betriebliche Altersvorsorge wird vereinfacht, transparenter gemacht und entbürokratisiert.
  17. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel soll erhöht werden.
  18. Das Vorbeschäftigungsverbot wird aufgehoben, damit Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze befristet beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten können.
  19. Gegen den Fahrermangel werden attraktivere Rahmenbedingungen geschaffen, etwa gut ausgestattete Lkw-Stellplätze und bessere Kontrollen von Sozialstandards.
  20. Die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft wird verbessert.
  21. Eine Traineroffensive mit klar verbesserter Vergütung und besseren arbeitsrechtlichen Bedingungen für Trainer wird gestartet.
  22. Die EU soll faire Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und Tarifpartnerschaft gewährleisten sowie Ungleichheit und Armut bekämpfen.
  23. Im Rahmen der Kompetenzverteilung werden wirksame EU-Instrumente für faire Arbeitsmärkte und funktionierende Sozialsysteme angestrebt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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