Arbeitnehmer
Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
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Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 41320
Mehr Geld 7
- Überstundenzuschläge bei Vollzeitarbeit werden steuerfrei gestellt, damit freiwillige Mehrarbeit zu mehr Netto vom Brutto führt.
- Überstundenzuschläge bei Vollzeitbeschäftigung werden steuerfrei gestellt, damit freiwillige Mehrarbeit zu mehr Netto vom Brutto führt.
- Für Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird auf einen klaren rechtlichen Rahmen, weniger Bürokratie und höhere steuerliche Freibeträge gesetzt.
- Der einkommensteuerrechtliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird deutlich erhöht.
- Ein Freibetrag für Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen soll diese für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver machen.
- Der Freibetrag für Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen steigt für jedes Jahr, in dem zusätzlich gespart wird.
- Den restlichen Solidaritätszuschlag abschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Positive und negative Koalitionsfreiheit schützen.
- Homeoffice wird, sofern es freiwillig gewählt ist, unabhängig vom zeitlichen Umfang als Unterfall des mobilen Arbeitens definiert.
- Grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten innerhalb der EU soll für Beschäftigte und Arbeitgeber rechtssicher und möglichst flexibel werden.
- Das Verfahren zur grenzüberschreitenden Entsendung von Erwerbstätigen in das EU-Ausland wird vereinfacht und digitalisiert.
- Betriebsratsgründungen dürfen nicht verhindert werden.
- Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen werden als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten ermöglicht.
- Die Option, online zu wählen, wird im Betriebsverfassungsgesetz verankert.
- Die Bedingungen für Trainerinnen und Trainer sollen verbessert werden.
- Altersfreundliche Arbeitsmodelle sollen gefördert werden.
- Es soll klare Regelungen geben, um Diskriminierung im Berufsalltag entgegenzutreten.
Weniger Pflichten 4
- Arbeitsrechtliche Anforderungen an die Schriftform auf Papier werden überprüft und nur noch dort beibehalten, wo sie zwingend sind, etwa bei Kündigungen und branchenspezifischer Schutzbedürftigkeit.
- Für Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird auf einen klaren rechtlichen Rahmen, weniger Bürokratie und höhere steuerliche Freibeträge gesetzt.
- Bürokratische Hürden bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden abgebaut.
- Alle Berufsgruppen werden von Bürokratie entlastet.
Bleibt wie bisher 4
- An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter wird festgehalten.
- Hohe Standards beim Arbeitsschutz werden gewahrt, vor allem bei gefahrgeneigten Berufen, und besondere Schutzerfordernisse werden berücksichtigt.
- Der freie Handel wird unterstützt, um aufzuholen und Arbeitsplätze zu sichern.
- Die Sonntagsruhe soll gewahrt werden.
Ohne klare Richtung 9
- Es braucht wieder eine Politik für die hart arbeitende Bevölkerung, eine Agenda für die Fleißigen.
- Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet.
- Betriebsräte gelten als wichtiger Bestandteil der Sozialpartnerschaft.
- Die betriebliche Mitbestimmung wird auf die Höhe der Zeit gebracht.
- Mehr Tariföffnungsklauseln sollen Regelungen ermöglichen, die für Beschäftigte und Betriebe vor Ort passender sind als flächendeckende Pauschalregelungen.
- Weiterer Handlungsbedarf zum Schutz von Betriebsräten wird geprüft.
- In der unabhängigen Mindestlohnkommission wird eine einvernehmliche Entscheidung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erwartet.
- Für Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird eine Harmonisierung der Regeln in der EU angestrebt.
- Zur Bekämpfung des Fahrermangels bei LKW und Bus wird die Berufskraftfahrerqualifikation reformiert.
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Für alle Unternehmen soll anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten.
- Das Arbeitszeitgesetz wird reformiert: Für alle Unternehmen gilt anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Mobiles Arbeiten an frei gewählten Orten fällt nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung.
AfD 79
Mehr Geld 3
- Anstehende Rentenbeitragsanhebungen werden durch Steuersenkungen für Beschäftigte und Unternehmen ausgeglichen.
- Unternehmenssteuern werden gesenkt, um Rationalisierungsinvestitionen zu erleichtern und Produktivität und Löhne zu erhöhen.
- Ein früherer Berufseintritt und weniger Teilzeitarbeit sollen einen höheren Lebensverdienst ermöglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Abwanderung heimischer Fachkräfte wird durch attraktive Rahmenbedingungen gestoppt.
- Arbeitnehmer über 50 Jahre erhalten bereits bei Kündigung durch den Arbeitgeber einen Berechtigungsschein für private Arbeitsvermittlung.
- Berufsgruppen, die während der Corona-Krise zu Impfungen genötigt wurden, werden bestmöglich unterstützt.
- Reeder erhalten Anreize, wieder unter deutscher Flagge zu fahren und deutsche Seeleute zu beschäftigen.
- Es werden Rückgewinnungsprogramme für abgewanderte Leistungsträger eingerichtet.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 7
- Arbeitnehmer sollen immer deutlich bessergestellt sein als Empfänger von Sozialleistungen.
- Die Arbeit von Arbeitnehmern soll eine auskömmliche und sichere Rente gewährleisten.
- Die Rentenversicherung soll Erwerbstätigen wieder einen finanziell gesicherten Lebensabend ermöglichen.
- Es werden Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit gesetzt.
- Der Fachkräftemangel wird durch bessere politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmer und Arbeitnehmer bekämpft.
- Deutschland wird als Arbeitsstandort so attraktiv, dass ausgewanderte deutsche Fachkräfte zurückkehren wollen.
- Die Abwanderung einheimischer Arbeitskräfte und von Unternehmen wird verhindert.
SPD 1442
Mehr Geld 7
- Gute Arbeit, sichere Arbeitsplätze und gute Löhne sollen Kaufkraft und Binnennachfrage stärken.
- Zuschläge für Mehrarbeit über die tarifliche Vollzeit hinaus werden steuerfrei gestellt.
- Arbeitgeberprämien für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten werden steuerlich begünstigt.
- Die betriebliche Altersvorsorge wird stärker gefördert, insbesondere für Geringverdiener.
- Eine tarifvertraglich ausgestaltbare betriebliche Altersvorsorge wird stärker gefördert.
- Arbeitgeber dürfen Auszubildenden und jungen Beschäftigten einen Führerscheinzuschuss von bis zu 2.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen.
- Konkrete Vereinbarungen zu internationalen Standards sollen gute Arbeit mit existenzsichernden Löhnen sicherstellen.
Mehr Rechte oder Angebote 37
- Ein „Made in Germany“-Investitionsbonus fördert Zukunftsinvestitionen und sichere Arbeitsplätze.
- Gute Arbeit, sichere Arbeitsplätze und gute Löhne sollen Kaufkraft und Binnennachfrage stärken.
- Beschäftigte haben Anspruch auf Mitbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen und auf demokratische Teilhabe.
- Die Arbeitsmarktpolitik setzt auf Qualifizierung und in schwierigen Phasen auf Arbeitsplatzerhalt etwa durch Kurzarbeit.
- Niedrigschwellige Beratungsangebote unterstützen Betriebe und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen im Strukturwandel.
- Nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses soll ein nahtloser Übergang in neue Arbeit möglich sein.
- Regionale Zusammenschlüsse von Sozialpartnern und Bundesagentur für Arbeit sollen Arbeitsmarktdrehscheiben und Job-to-Job-Vermittlung fördern.
- Beschäftigte aus Betrieben mit Personalabbau sollen in Betriebe mit Personalbedarf vermittelt werden.
- Ein fairer und rechtssicherer Umgang mit Beschäftigtendaten im Betrieb wird gesetzlich geregelt.
- Das Betriebsverfassungsgesetz wird reformiert und die Mitbestimmung bei Personalplanung, KI-Einführung, Gesundheitsschutz und Weiterbildung zu echten Mitbestimmungsrechten ausgebaut.
- Initiatoren von Betriebsratswahlen werden besser geschützt.
- Die Behinderung der Mitbestimmung wird als Offizialdelikt eingestuft.
- Schlupflöcher zur Umgehung der Aufsichtsratsmitbestimmung, etwa über europäisches Gesellschaftsrecht, werden geschlossen.
- Die Zahl ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilungen wird deutlich gesteigert.
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird gestärkt und verbindlicher gemacht.
- Psychische Belastungen bei der Arbeit werden im Arbeitsschutz stärker berücksichtigt.
- Betriebliche Gesundheitsförderung soll bei allen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
- Die Tarifbindung soll steigen.
- Alle Beschäftigungsverhältnisse, auch Minijobs, sollen in die soziale Sicherung einbezogen werden.
- Einwanderung darf nicht zu Ausbeutung, Lohndumping, unfairem Wettbewerb oder Erosion des Tarifgefüges führen.
- Eine Fachkräfteoffensive für Kitas und Schulen soll Quereinsteigende aus anderen Berufen verstärkt ansprechen.
- Die europäische Wirtschaft und ihre Beschäftigten werden in der Transformation unterstützt.
- Beschäftigte und Familien sollen eine Termingarantie beim Arzt erhalten.
- Die Tarifbindung wird gestärkt, um die Löhne in Ostdeutschland zu erhöhen und Löhne über dem Mindestlohn zu sichern.
- Die Tarifbindung wird deutlich erhöht.
- Ein Bundestariftreuegesetz stellt sicher, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an tarifzahlende Unternehmen gehen.
- Ein europäisches Tariftreuegesetz soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifbindung knüpfen.
- Öffentliche Transformationshilfen für Unternehmen werden an Tarifbindung, Standortentwicklung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung gebunden.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird erleichtert.
- Das Entgelttransparenzgesetz wird zu einem wirksamen Lohngerechtigkeitsgesetz weiterentwickelt.
- Betriebsrentenangebote ohne Beitragsgarantie mit höherer Renditeerwartung werden stärker verbreitet.
- Die verpflichtende Personalübernahme aller Beschäftigten beim Betreiberwechsel im Nah- und Regionalverkehr wird gesetzlich festgeschrieben.
- Eine Pflicht zur Tariftreue in Vergabeverfahren wird durchgesetzt.
- Fahrdienstleister müssen soziale Standards einhalten.
- Für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer werden faire und attraktive Arbeitsbedingungen durchgesetzt, etwa durch Aufnahme der Lkw-Fahrkabine in die Arbeitsstättenverordnung.
- In ländlichen Regionen werden faire Arbeitsbedingungen geschaffen.
- Konkrete Vereinbarungen zu internationalen Standards sollen gute Arbeit mit existenzsichernden Löhnen sicherstellen.
Bleibt wie bisher 8
- Bürokratieabbau darf Arbeitnehmerrechte, Verbraucherrechte und Ziele des ökologischen Wandels nicht gefährden.
- Längeres Arbeiten und weniger Schutzrechte für Beschäftigte werden als Antwort auf den Fachkräftemangel abgelehnt.
- Der Staat beteiligt sich bei Bedarf vorübergehend an Unternehmen, um in Krisen Arbeitsplätze zu sichern.
- Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt erhalten.
- Einschränkungen des Streikrechts werden abgelehnt.
- Der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bleibt zwei Jahre früher möglich.
- Eine Anhebung der Regelaltersgrenze wird abgelehnt.
- Nachhaltige Wertschöpfungsketten sollen mit Produktionsstätten vor Ort geschaffen werden und damit auch Arbeitsplätze in Deutschland sichern.
Ohne klare Richtung 6
- Der Binnenmarkt soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen.
- Beschäftigte sollen zukunftsfeste Perspektiven in ihrem angestammten Betrieb erhalten.
- Die stärkere Besteuerung von Arbeitseinkommen gegenüber Vermögen wird verändert, um mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen.
- Wer arbeitet, soll ein selbstbestimmtes Leben mit gutem Auskommen führen können.
- Soziale Dienstleistungsberufe werden aufgewertet.
- Die Gewerkschaften werden in dem Ziel unterstützt, dem Bedürfnis der Beschäftigten nach flexibleren Arbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzung oder mehr Wahloptionen Rechnung zu tragen.
Grüne 642
Mehr Geld 6
- Ältere Beschäftigte und Rentner, die länger arbeiten möchten, erhalten finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
- Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird weiter ausgebaut, damit Beschäftigte am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
- Für die Beschäftigten im Nah- und Fernverkehr wird eine gute Entlohnung bei Tag- und Nachtarbeit angestrebt.
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf mindestens 1.500 Euro angehoben.
- Frauendominierte Berufe dürfen nicht schlechter bezahlt werden als männerdominierte.
- Beschäftigte in Inklusionsunternehmen werden mindestens nach Mindestlohn entlohnt und erwerben existenzsichernde Rentenansprüche.
Mehr Rechte oder Angebote 39
- Beschäftigte erhalten mehr Zeitsouveränität und flexible Arbeitszeitmodelle, ohne die Betriebe zu überfordern.
- Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird weiter ausgebaut, damit Beschäftigte am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
- Klimaschutzverträge werden an eine Standortgarantie und an eine Bezahlung nach Tarifvertrag gebunden.
- Pariser Klimaabkommen, ILO-Kernarbeitsnormen und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt werden in Handelsabkommen verbindlich verankert.
- Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Nah- und Fernverkehr werden verbessert.
- In Landwirtschaft und Fleischindustrie, besonders in der Saisonarbeit, werden guter Arbeits-, Gesundheits- und Sozialversicherungsschutz sichergestellt.
- Bessere Arbeitsbedingungen ohne Akkordlöhne und Stückprämien bei Schlachtung und Transport werden befürwortet.
- Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll erleichtert werden.
- Größere öffentliche Aufträge des Bundes werden durch ein Tariftreuegesetz nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
- Die Gründung neuer Betriebsräte wird unterstützt.
- Online-Betriebsratswahlen werden ermöglicht.
- Betriebsräte sollen selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten.
- Die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung wird als Offizialdelikt eingestuft.
- Es werden Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen, um Rechtsklarheit zu erreichen und Persönlichkeitsrechte zu schützen.
- Die Unternehmensmitbestimmung soll gestärkt werden.
- Die Unternehmensmitbestimmung darf weder ignoriert noch umgangen werden, auch nicht grenzüberschreitend.
- Gegen Scheinselbstständigkeit, etwa bei Plattformunternehmen, wird entschieden vorgegangen.
- Gegen den Missbrauch von Werkverträgen wird entschieden vorgegangen.
- Die Arbeitszeiterfassung soll für alle Beschäftigten unbürokratisch und digital möglich sein und im Arbeitszeitgesetz geregelt werden.
- In von Schwarzarbeit betroffenen Branchen muss die Arbeitszeiterfassung manipulationssicher erfolgen.
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird ausgebaut und insbesondere mit Blick auf die psychische Gesundheit angepasst.
- Die gewerkschaftliche Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen soll gefördert werden.
- Die Ausnahmeklauseln für die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollen aufgehoben werden.
- Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird zügig und vollständig umgesetzt.
- Es soll mehr Transparenz über Lohngefälle hergestellt werden.
- Die Brückenteilzeit und das Rückkehrrecht in Vollzeit sollen ausgeweitet und individueller gestaltet werden.
- Gehaltsangebote in Stellenausschreibungen sollen grundsätzlich transparent gemacht werden.
- Der selbstbestimmte Übergang vom Arbeitsleben in den Rentenbezug wird durch flexiblere Übergänge erleichtert.
- Wiederbelebungstrainings werden in Grund- und Oberschulen sowie am Arbeitsplatz eingeführt.
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird gefördert.
- Das Rückkehrrecht in Vollzeit wird vereinfacht.
- Es werden Anreize geschaffen, ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten.
- Es werden Anreize geschaffen, länger zu arbeiten, auch über die Regelaltersgrenze hinaus.
- Der Übergang in Altersteilzeit wird flexibler gestaltet.
- Der Bürgerfonds wird für die betriebliche Altersversorgung geöffnet, damit mehr Beschäftigte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen von Betriebsrenten profitieren.
- Alle, ob selbstständig oder abhängig beschäftigt, sollen Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen haben.
- Frauendominierte Berufe dürfen nicht schlechter bezahlt werden als männerdominierte.
- Beschäftigte in Inklusionsunternehmen werden mindestens nach Mindestlohn entlohnt und erwerben existenzsichernde Rentenansprüche.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Linke 2895
Mehr Geld 14
- Die Löhne sollen steigen.
- Rentner, Auszubildende, Studierende und bisher nicht anspruchsberechtigte Beschäftigte erhalten einen einmaligen steuerfinanzierten Inflationsausgleich.
- Betriebsrenten sollen mindestens zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert werden.
- Wer 40 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
- Kosten für vom Arbeitgeber gestellte oder vermittelte Unterkünfte werden gedeckelt.
- Kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich in allen Branchen werden unterstützt.
- Arbeitsunterbrechungen und Dienstzeiten werden bezahlt.
- In den Umbau der Wirtschaft wird investiert, ohne die Kosten den Beschäftigten und der Mehrheit aufzubürden.
- Beschäftigte erhalten einen Kredit, wenn sie ihren Betrieb übernehmen und genossenschaftlich weiterführen wollen.
- Der Kredit für eine Betriebsübernahme durch Beschäftigte gilt auch im Insolvenzfall bei wirtschaftlicher Perspektive.
- Beschäftigte im ÖPNV und bei der Bahn erhalten bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen wie saubere Toiletten und ausreichende Pausen.
- Die Löhne in den Sozial- und Erziehungsdiensten steigen.
- Beschäftigte werden durch Beschäftigungsgesellschaften und Einkommensgarantien abgesichert.
- Genossenschaften, Belegschaftsübernahmen und kommunale Eigenbetriebe werden unter anderem über einen Industrie-Investitionsfonds gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 87
- Für Wohnungslose, Saison- und Wanderarbeiter und Geflüchtete steht bedarfsgerechter regulärer Wohnraum bereit.
- Die Regelaltersgrenze soll auf 65 Jahre gesenkt werden.
- Wer 40 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
- Arbeitszeitmodelle mit geringerer Wochenarbeitszeit, etwa 32 Stunden oder Vier-Tage-Woche, sollen bei vollem Lohn- und Personalausgleich eingeführt werden.
- Beschäftigte sollen mehr Zeitautonomie statt einer nur betrieblich orientierten Flexibilisierung der Arbeitszeit erhalten.
- Tarifverträge sollen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
- Eine gesetzliche Personalbemessung mit mehr Personal und stressfreien Schichtplänen soll eingeführt werden.
- Outsourcing zur Lohnsenkung oder Tarifumgehung im Gesundheitswesen wird abgelehnt.
- Für alle Beschäftigten eines Hauses soll ein einheitlicher Tarif gelten.
- Standards zu Menschenrechten, Arbeits-, Umwelt- und Klimaschutz in Lieferketten werden durch Klagemöglichkeiten, Beschwerdemechanismen und staatliche Kontrollen gestärkt.
- Demokratische Rechte im Betrieb werden gestärkt.
- Die Bundesregierung stellt einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen und zur Erhöhung der Tarifbindung auf.
- Ein Bundestariftreuegesetz vergibt öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die tarifvertragliche Standards einhalten.
- Tarifverträge können deutlich leichter und auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Bei Auslagerungen und Betriebsaufspaltungen gelten Tarifverträge zwingend und uneingeschränkt fort.
- Handwerksinnungen werden verpflichtet, Tarifverträge abzuschließen.
- Scheinwerkverträge werden wirkungsvoll bekämpft.
- Bei Verdacht auf Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz liegt die Beweislast bei den beteiligten Unternehmen.
- Leiharbeit darf nicht zum Streikbruch eingesetzt werden.
- Mobile Arbeitsrechtsberatung in Muttersprachen wird dauerhaft finanziert.
- Kosten für vom Arbeitgeber gestellte oder vermittelte Unterkünfte werden gedeckelt.
- Kosten für vom Arbeitgeber gestellte Unterkünfte werden transparent auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
- Arbeitszeit- und Mindestlohnregelungen werden häufiger kontrolliert.
- Das Zollpersonal zur Aufdeckung von Lohnbetrug wird verdoppelt.
- Das Entgeltgleichheitsgesetz verpflichtet Unternehmen, Ungerechtigkeiten in der Bewertung von Arbeit schrittweise und branchenübergreifend abzubauen.
- Gewerkschaften erhalten ein Verbandsklagerecht.
- Öffentliche Aufträge erhalten nur Unternehmen, die auch bei Subunternehmen Tarifverträge einhalten.
- Bei einem Wechsel des Auftragnehmers öffentlicher Dienstleistungsaufträge werden die Beschäftigten gesetzlich zu mindestens gleichen Bedingungen übernommen.
- Arbeitsschutzverordnungen gegen berufliche Überlastung werden verbessert.
- Betriebsräte erhalten erzwingbare Mitbestimmung bei Personalbemessung und Belastungsvorbeugung.
- Beschäftigte erhalten wöchentliche Beratungszeit über ihre Arbeitsbedingungen.
- Berufskrankheiten werden leichter anerkannt.
- Kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich in allen Branchen werden unterstützt.
- Zwischen Schichten gelten mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
- Ausnahmen von Arbeitszeitregeln werden eingeschränkt.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird auf 40 Stunden begrenzt.
- Beschäftigte können zweimal im Berufsleben ein Sabbatjahr mit Rückkehrrecht nehmen.
- Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.
- Alle Beschäftigten erhalten ein Recht auf vorübergehende Verkürzung ihrer Arbeitszeit.
- Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 6 Wochen im Jahr.
- Betriebs- und Personalräte erhalten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Schließung, Verlagerung, Investitionen, Umwelt- und Klimafragen, Personalbemessung, Weiterbildung und Gesundheitsschutz.
- In privaten und öffentlichen Unternehmen ab 500 Beschäftigten gilt paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat.
- Betriebsratswahlen werden vereinfacht.
- Die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsräten wird strenger verfolgt.
- Beschäftigte, die erstmals eine Betriebsratswahl initiieren, werden gesetzlich besser geschützt.
- Staatsanwaltschaften können von Amts wegen gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratstätigkeit vorgehen.
- Das Sonderarbeitsrecht bei Kirchen und kirchlichen Trägern wird abgeschafft.
- Die Mitbestimmung in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen wird an das Betriebsverfassungsgesetz angepasst.
- Das Streikrecht gilt auch bei Kirchen und für Beamte.
- Streiks für politische und gesellschaftliche Anliegen werden erlaubt.
- Die Bundesregierung entwickelt mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaft und Unternehmen einen verbindlichen Zukunftsplan für die Wirtschaft.
- Unternehmen werden verpflichtet, ihre Beschäftigten jährlich über den Anspruch auf Bildungsurlaub zu informieren.
- Beschäftigte können beim Umbau der Wirtschaft mitentscheiden und werden qualifiziert und abgesichert.
- Die Industrieproduktion wird unter Beteiligung der Beschäftigten umgebaut.
- Öffentliche und kollektive Eigentumsformen wie Genossenschaften und Belegschaftseigentum werden gestärkt.
- Die Mitbestimmung wird gestärkt.
- Staatliche Hilfen werden an langfristige Garantien zu Tarifverträgen, Standortverpflichtungen und verbindlichen Investitionsplänen gebunden.
- Betriebe, die betriebsbedingt kündigen, Beschäftigungsvereinbarungen brechen oder ökologische Standards ignorieren, zahlen Fördergelder zurück.
- In den Wirtschafts- und Transformationsräten haben neben Land, Kommunen und Unternehmen auch Gewerkschaften, Betriebsräte, Beschäftigte sowie Umwelt- und Sozialverbände gleichberechtigtes Stimmrecht.
- Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen Fragen.
- Wichtige Unternehmensentscheidungen müssen von Belegschaftsversammlungen bestätigt werden.
- Belegschaften bestimmen bei Standortverlagerungen, -schließungen, Auslagerungen, Massenentlassungen und Zukunftsinvestitionen mit.
- Belegschaften erhalten bei Standortentscheidungen, Massenentlassungen und Zukunftsinvestitionen ein Vetorecht.
- Europäische Betriebsräte werden gestärkt.
- Kollektives Belegschaftseigentum erweitert und sichert die Mitbestimmung.
- Für Beschäftigte, die durch den sozialökologischen Umbau ihre Stelle verlieren, werden Beschäftigungsgesellschaften gegründet.
- Die Automobilindustrie wird so umgebaut, dass gute Arbeit gesichert und geschaffen wird.
- Bei der Umrüstung aufgegebener Autowerke werden die Belegschaften einbezogen und die Tarifbindung beibehalten oder eingeführt.
- Ein Erdgasausstiegsgesetz mit verbindlichem Ausstiegspfad und sozialer Absicherung betroffener Beschäftigter wird beschlossen.
- Beschäftigte im ÖPNV und bei der Bahn erhalten bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen wie saubere Toiletten und ausreichende Pausen.
- Die Arbeitsbedingungen beim Bahnpersonal werden attraktiver.
- Lange Abwesenheiten im Fahrdienst und Zugservice werden verkürzt und durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen.
- Im Güterverkehr auf Straße, Schiene und Wasser werden gute Arbeitsbedingungen gewährleistet.
- Tarifverträge können auf Antrag der Gewerkschaften für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter erhalten planbare Arbeitsbedingungen.
- In Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gelten flächendeckende Tarifverträge mit Mindestlohn und Sozialversicherung auch für Saisonkräfte.
- Es werden dezentrale Schlachtstrukturen ohne Akkordlöhne geschaffen.
- Die Tarifbindung wird gestärkt.
- Verlässliche Investitionspläne sichern die wirtschaftliche Transformation, besonders in Autoregionen, und schaffen Arbeitsplätze im Schienenfahrzeugbau.
- Beschäftigte werden durch Beschäftigungsgesellschaften und Einkommensgarantien abgesichert.
- Genossenschaften, Belegschaftsübernahmen und kommunale Eigenbetriebe werden unter anderem über einen Industrie-Investitionsfonds gefördert.
- Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich wird gefördert.
- Gewerkschaftliche Forderungen nach kürzerer Wochenarbeitszeit oder Vier-Tage-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich werden unterstützt.
- Das Arbeitsschutzgesetz wird um die Aspekte Gewalt und sexuelle Belästigung ergänzt.
- Der 8. März wird bundesweiter Feiertag.
- Der erwerbsarbeitsfreie Sonntag wird unterstützt.
- Das Sonderarbeitsrecht in Kirchen, Diakonie und Caritas wird abgeschafft.
Weniger Pflichten 5
- Arbeitszeitmodelle mit geringerer Wochenarbeitszeit, etwa 32 Stunden oder Vier-Tage-Woche, sollen bei vollem Lohn- und Personalausgleich eingeführt werden.
- Betriebsratswahlen werden vereinfacht.
- Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich wird gefördert.
- Gewerkschaftliche Forderungen nach kürzerer Wochenarbeitszeit oder Vier-Tage-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich werden unterstützt.
- Der 8. März wird bundesweiter Feiertag.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
- Bei der Überführung der Rüstungskonzerne in Gemeineigentum bleiben Arbeitsplätze und Tarifverträge erhalten.
- Der 8-Stunden-Tag bleibt Obergrenze.
- Standorte und Arbeitsplätze in der Automobilindustrie sollen möglichst umfassend erhalten bleiben.
- Bestehende fossile Kraftwerksstandorte werden infrastrukturell weitergenutzt, etwa für Großspeicher, und als Fachkräfte- und Ausbildungsstandorte erhalten.
- Eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten wegen religiöser Bekleidung wird abgelehnt.
Ohne klare Richtung 2
CSU 113
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
SSW 1137
Mehr Geld 6
- Der Bund soll Mindeststandards für Lohn und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion einführen.
- Gewerkschaftsbeiträge sind über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus steuerlich absetzbar.
- Homeoffice wird steuerlich besser berücksichtigt.
- Aufwendungen für Heimarbeitsplätze sind auch dann als Werbungskosten absetzbar, wenn der Heimarbeitsplatz nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.
- Unbezahlte Praktika werden innerhalb der EU verboten.
- Ausbildungsberufe werden durch höhere Vergütungen, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Anerkennung aufgewertet.
Mehr Rechte oder Angebote 34
- Der Bund soll Mindeststandards für Lohn und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion einführen.
- Arbeitgeberunterkünfte sollen menschenwürdigen Standards und wirksamem Infektionsschutz entsprechen.
- Langfristig soll eine umlagefinanzierte Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen und Einkommensarten geschaffen werden.
- Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird gestärkt und verbindlicher gestaltet.
- Im SGB IX wird ein individueller Rechtsanspruch auf Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements verankert.
- Resilienzförderung wird fester Bestandteil von Bildung, Arbeitswelt und Gesundheitsvorsorge.
- Präventionsprogramme für psychische Gesundheit in Kitas, Schulen und Betrieben werden ausgebaut.
- Der technologische Wandel wird für eine bessere Gestaltung von Arbeit genutzt.
- Der gesetzliche Rahmen für neue Arbeitsformen schützt vor Überforderung und Entgrenzung und lässt Freiraum für individuelle Gestaltung.
- Die Mitbestimmung der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren wird erweitert.
- Eine flächendeckende Tarifbindung wird angestrebt.
- Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten werden ausgeweitet.
- Neue Mitbestimmungsrechte zu Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, KI und Internationalisierung werden in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen.
- Regional allgemeinverbindliche Tarife gelten auch für Entsendefirmen.
- Unternehmen, Betriebsräte und Gewerkschaften werden in die sozial-ökologische Transformation eingebunden.
- Initiativen zur Begrenzung der Arbeitsbelastung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden unterstützt.
- Neue Mitbestimmungsrechte zu Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Internationalisierung sollen gesetzlich verankert werden.
- Es soll ein Recht geben, reduzierte Arbeitszeit wieder in Vollzeit umzuwandeln.
- Die Mitbestimmung der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren soll praxisorientiert und mit Folgeabschätzungen erweitert werden.
- Es soll eine flächendeckende Tarifbindung geben.
- Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sollen ausgeweitet werden.
- Der gesetzliche Rahmen für neue Arbeitsformen schützt vor Überforderung und Entgrenzung und lässt Freiraum für individuelle Ausgestaltung.
- Die regionale Wirtschaft profitiert vom staatlich geförderten Offshore-Windausbau, sodass Industriearbeitsplätze im Norden erhalten und geschaffen werden.
- Mindeststandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion werden eingehalten.
- Unsoziale Beschäftigungsverhältnisse und Leiharbeit als Geschäftsmodell in der Fleischproduktion werden ausgeschlossen.
- Die Europäischen Betriebsräte werden im Rahmen der EU-Richtlinie gestärkt.
- Die Bedingungen für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU werden verbessert.
- Für Unterkünfte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU werden Mindeststandards eingeführt.
- Unbezahlte Praktika werden innerhalb der EU verboten.
- Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird konsequent in nationales Recht umgesetzt.
- Das Entgelttransparenzgesetz sieht verpflichtende Prüfungen betrieblicher Gehaltsstrukturen mit zertifizierten Prüfverfahren vor.
- Die Hürden für die Durchsetzung des individuellen Auskunftsanspruchs zur Entgelttransparenz werden gesenkt.
- Neben dem Recht auf Teilzeitarbeit gibt es ein Recht, reduzierte Arbeitszeit wieder auf Vollzeit aufzustocken.
- Ausbildungsberufe werden durch höhere Vergütungen, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Anerkennung aufgewertet.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 10
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in allen Sozialversicherungszweigen gleich hohe Beiträge zahlen.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in allen Sozialversicherungszweigen gleich hohe Beiträge zahlen.
- Neue Arbeitszeit- und Arbeitsortformen erhalten einen gesetzlichen Regelungsrahmen.
- Für Unternehmen und Beschäftigte werden Anreize für einen Verbands- oder Gewerkschaftsbeitritt geschaffen.
- Für die energetische Sanierung werden aktiv Fachkräfte gewonnen.
- Es sollen gute Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen werden, in denen alle Menschen von ihrer Arbeit gut und sicher leben können.
- Für Unternehmen und Beschäftigte sollen Anreize für einen Verbands- beziehungsweise Gewerkschaftsbeitritt geschaffen werden.
- Neue Arbeitszeit- und Arbeitsortformen sollen gesetzlich geregelt werden.
- Neue Arbeitszeit- und Arbeitsortformen werden in einen gesetzlichen Regelungsrahmen überführt.
- Flexible Arbeitsmodelle und eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit werden als unabdingbar angesehen.
BSW 2413
Mehr Geld 4
- Höhere Löhne sollen die Binnennachfrage stärken.
- In Schlachthöfen sollen kostendeckende Preise, gute Löhne und Arbeitsbedingungen gelten.
- Öffentliche Aufträge und Subventionen sollen nur an Unternehmen mit Tariflöhnen gehen.
- Kinderarmut wird durch höhere Löhne und bessere soziale Absicherung bei Krankheit und Arbeitslosigkeit bekämpft.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
- Diese Stiftungsunternehmen sollen für eine stärkere Mitbestimmung der Beschäftigten geöffnet werden.
- Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
- In Schlachthöfen sollen kostendeckende Preise, gute Löhne und Arbeitsbedingungen gelten.
- Die Tarifquote soll deutlich steigen.
- Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen soll erleichtert werden.
- Betriebsräte und Mitbestimmungsrechte sollen gestärkt und zeitgemäß gestaltet werden.
- Betriebsratsgründungen sollen erleichtert werden.
- Initiatoren von Betriebsratswahlen sollen einen besseren Kündigungsschutz erhalten.
- Schlupflöcher aus den deutschen Mitbestimmungsstandards, etwa durch Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft, sollen geschlossen werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
FDP 4611
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Digitale Arbeitsverträge sind in allen Branchen möglich.
- Die gesamte geförderte private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.
- In der betrieblichen Altersvorsorge werden höhere Aktienanteile ermöglicht.
- Wer in Deutschland arbeitet und nach den hiesigen Werten lebt, erhält Erleichterungen.
- Das Renteneintrittsalter soll individualisiert werden.
- Betriebliche Pflegevorsorge soll der Betriebsrente gleichgestellt werden.
- Mittel der betrieblichen Altersvorsorge können für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden.
- Der europäische Binnenmarkt wird vor allem für Arbeit, Energie, Kapital und digitale Dienstleistungen vertieft.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 4
FW 137
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Beratungsangebote und psychosoziale Unterstützung werden insbesondere in der Arbeitswelt ausgebaut.
- Unternehmen ergreifen verstärkt präventive Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
- Frauendominierte Berufe werden aufgewertet.
- Flexible Arbeitszeitmodelle werden gefördert.
- Das Fahrpersonal im Nahverkehr sowie bei Taxi- und Fahrdiensten wird zur Barrierefreiheit geschult.
- Niederschwellige, günstige oder kostenlose Sportangebote im Schul-, Dienst- und Betriebssport werden sichergestellt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 21336
Mehr Geld 11
- Zuschläge für Mehrarbeit über die tarifliche oder tariforientierte Vollzeit hinaus werden steuerfrei gestellt.
- Als Vollzeit gelten für die Steuerfreiheit von Mehrarbeitszuschlägen bei tariflichen Regelungen mindestens 34 Wochenstunden, sonst 40 Wochenstunden.
- Prämien von Arbeitgebern zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten werden steuerlich begünstigt.
- Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften wird durch steuerliche Anreize attraktiver gemacht.
- Es werden zusätzliche finanzielle Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten geschaffen.
- Mit einer Aktivrente bleibt das Gehalt von Beschäftigten, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.
- Wer freiwillig mehr arbeitet, soll mehr Netto vom Brutto behalten.
- Überstundenzuschläge für Arbeit über die tarifliche oder tariforientierte Vollzeit hinaus werden steuerfrei gestellt.
- Zusätzliche finanzielle Anreize sollen freiwilliges längeres Arbeiten lohnender machen.
- Prämien von Arbeitgebern für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhafte Vollzeit werden steuerlich begünstigt.
- Eine Traineroffensive mit klar verbesserter Vergütung und besseren arbeitsrechtlichen Bedingungen für Trainer wird gestartet.
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird durch eine praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht gestärkt.
- Zum Schutz der Beschäftigten soll eine 20-Kilogramm-Grenze für Pakete gelten.
- Zur Umsetzung der 20-Kilogramm-Grenze für Pakete wird bis spätestens Mitte 2026 ein Dialogprozess mit Branche und Arbeitnehmervertretern durchgeführt.
- Das Statusfeststellungsverfahren wird schneller, rechtssicherer und transparenter gemacht, auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils.
- Für Berufskraftfahrer werden höhere europäische Arbeitsschutzstandards angestrebt.
- Die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche werden verbessert.
- Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung sollen künftig digital mitgeführt werden können.
- Ein Bundestariftreuegesetz wird auf den Weg gebracht.
- Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden.
- Online-Betriebsratssitzungen werden als gleichwertige Alternative zu Präsenzsitzungen ermöglicht.
- Online-Betriebsversammlungen werden als gleichwertige Alternative zu Präsenzversammlungen ermöglicht.
- Die Möglichkeit der Online-Wahl wird im Betriebsverfassungsgesetz verankert.
- Der Einsatz von KI in Unternehmen erfordert die Qualifizierung der Beschäftigten und eine faire Regelung des Umgangs mit Daten im Betrieb.
- Die betriebliche Altersversorgung wird gestärkt.
- Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung wird besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern vorangetrieben.
- Die betriebliche Altersvorsorge wird vereinfacht, transparenter gemacht und entbürokratisiert.
- Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel soll erhöht werden.
- Das Vorbeschäftigungsverbot wird aufgehoben, damit Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze befristet beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten können.
- Gegen den Fahrermangel werden attraktivere Rahmenbedingungen geschaffen, etwa gut ausgestattete Lkw-Stellplätze und bessere Kontrollen von Sozialstandards.
- Die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft wird verbessert.
- Eine Traineroffensive mit klar verbesserter Vergütung und besseren arbeitsrechtlichen Bedingungen für Trainer wird gestartet.
- Die EU soll faire Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und Tarifpartnerschaft gewährleisten sowie Ungleichheit und Armut bekämpfen.
- Im Rahmen der Kompetenzverteilung werden wirksame EU-Instrumente für faire Arbeitsmärkte und funktionierende Sozialsysteme angestrebt.
Weniger Pflichten 3
- Eine Arbeitstagepauschale, die Werbungskosten von Arbeitnehmern zusammenfasst, wird geprüft.
- Spielräume der DSGVO werden für einheitliche Auslegung und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Ehrenamt genutzt.
- Spielräume der DSGVO werden für einheitliche Auslegung und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Ehrenamt genutzt.
Bleibt wie bisher 6
- Für körperlich stark belastete Berufsgruppen werden gute Arbeitsbedingungen gesichert.
- Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung möglich.
- Hohe Arbeitsschutzstandards und die geltenden Ruhezeitregelungen werden beibehalten.
- Mittelfristig wird eine grundlegende Bahnreform umgesetzt, damit Bundesmittel bei der Schieneninfrastruktur ankommen, die Qualität steigt und Arbeitsplätze gesichert werden.
- Der konzerninterne Arbeitsmarkt der Bahn bleibt erhalten.
- Standards bei Menschen-, Bürger-, Verbraucher- und Arbeitnehmerrechten sowie gegen Steuerbetrug werden nicht abgesenkt.
Ohne klare Richtung 7
- Die strukturellen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte sollen verbessert werden.
- Die Politik soll für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sorgen.
- Die Mitbestimmung wird weiterentwickelt.
- Gegen den Fahrermangel wird die Berufskraftfahrerqualifikation reformiert.
- Es werden Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit gesetzt.
- Deutschland soll attraktiver für Talente und IT-Spitzenkräfte werden.
- Gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer sollen in Deutschland gehalten werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht