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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne ​327
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Es wird ein Zukunftspakt mit Autoherstellern, Zulieferern und Beschäftigten geschlossen.
  2. Der wirtschaftliche Strukturwandel wird aktiv gestaltet, um sichere Arbeitsplätze zu schaffen.
  3. Ein Zukunftspakt von Industrie, Gewerkschaften, Forschung und Politik mit klaren Zielen und Förderung schafft Rahmenbedingungen für nachhaltige Mobilität.
  4. Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft werden durch Qualifizierung, Transformation der Zulieferer und Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern erhalten.
  5. Eine GreenTech-Allianz unterstützt Start-ups und Mittelstand bei innovativen Wasserstofftechnologien.
  6. Die Einführung von KI und digitalen Technologien in kleinen Unternehmen wird gefördert.
  7. Belegschaften und IT-Abteilungen werden in betriebliche Digitalisierungsprozesse einbezogen.
  8. Gaststätten und Restaurants werden weiterhin, etwa über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und die Qualitätsinitiative „Schmeck den Süden“, auf dem Weg zu nachhaltigen, klimafreundlichen Konzepten mit regionalen Produkten und fairen Arbeitsbedingungen unterstützt.
  9. Modellprojekte zur Einführung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Pflegezeitregelungen werden gefördert, damit Erwerbstätigkeit und Sorgeverantwortung besser vereinbar sind.
  10. Über die Wohnraumförderung wird besonders in Tourismusregionen bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende und Beschäftigte gefördert.
  11. Teilzeitmodelle werden zur Fachkräftegewinnung gefördert.
  12. Entsandte Beschäftigte sollen durch gute Beratung besser vor schlechten Arbeitsbedingungen geschützt werden.
  13. Die Rolle der Jugend- und Auszubildendenvertretung soll gestärkt werden.
  14. Mitbestimmung und Betriebsratsarbeit in Unternehmen sollen gestärkt werden.
  15. Die Behinderung von Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit (Union Busting) wird abgelehnt.
  16. Initiativen zur Gründung und Unterstützung von Betriebsräten, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen, werden gezielt gefördert.
  17. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz soll um regionale Tarifverträge erweitert werden.
  18. Der Schwellenwert des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes soll abgesenkt werden.
  19. Die Tariftreue im ÖPNV soll auch bei gemeinsamen Aufträgen mit Auftraggebern anderer Bundesländer oder Nachbarländer gewährleistet werden.
  20. Unternehmen, die Wohnraum für ihre Beschäftigten schaffen oder erwerben, werden gefördert, besonders im ländlichen Raum.
  21. Bibliotheken und ihren Mitarbeitenden wird eine Beratung zur strategischen Weiterentwicklung angeboten.
  22. Durch einen dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien sollen landesweit Arbeitsplätze und Wertschöpfung entstehen.
  23. Abschiebungen von Auszubildenden und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne schwere Straftaten werden abgelehnt.
  24. Quereinstiege in die Sicherheitsbehörden werden erleichtert und gezielt Fachleute aus IT-Branche und Finanzwesen gewonnen.
  25. Die Arbeitnehmerentsendung wird auf EU-Ebene entbürokratisiert.
  26. In Forschung und Fertigung photonischer Chips wird gezielt investiert.
Bleibt wie bisher 3
CDU 11411
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD ​21
SPD ​918
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Staatliche Investitionen, Förderungen und Hilfen für Unternehmen gibt es nur gegen Zusagen zur Sicherung von Standorten und Arbeitsplätzen.
  2. Neben Forschungsarbeitsplätzen sollen tarifgebundene Facharbeitsplätze in der Produktion gesichert und ausgebaut werden.
  3. Ein zusätzlicher Gestaltungsspielraum für Unternehmen verpflichtet diese zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Standorten und zu schnelleren Investitionen in emissionsfreie Mobilität.
  4. Die verstärkte Nutzung von KI wird durch beschäftigungspolitische Maßnahmen begleitet.
  5. Beschäftigte und Betriebsräte bestimmen bei Einführung und Anwendung von KI-Systemen mit.
  6. Die Gründungsförderung wird an faire Arbeitsbedingungen geknüpft.
  7. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz wird überarbeitet, damit öffentliche Aufträge auf Basis von Tarifverträgen vergeben werden.
  8. Es gilt der Grundsatz „Ein Haus, ein Tarif“.
  9. Per Rechtsverordnung wird festgelegt, welche Tarifverträge bei der Auftragsvergabe gelten.
  10. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft verfolgt Straftaten gegen das Betriebsverfassungsgesetz.
  11. Ein Schwerpunkt liegt auf effektivem, zielgerichtetem Arbeitsschutz.
  12. Es gibt mehr branchenspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen und Kontrollen in Betrieben.
  13. Die Schaffung von Ausbildungswohnheimen sowie Werks- und Betriebswohnungen wird gezielt gefördert.
  14. Unternehmen erhalten Zuschüsse und vereinfachte Verfahren für Wohnraum für Beschäftigte und Auszubildende.
  15. Ausgegliederte Beschäftigte aller betroffenen Tätigkeiten und Gewerke werden in den Krankenhausstammbetrieb zurückgeholt.
  16. Maßnahmen zur Lohntransparenz werden ergriffen.
  17. Das Integrationsmanagement wird als Teil der sozialen Arbeit anerkannt und rechtlich geschützt.
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 2
Linke ​1140
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Jeder Mensch soll ein Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz und eine bezahlbare, sichere Wohnung haben.
  2. Die Beschäftigten entscheiden demokratisch über Produktion und Verteilung.
  3. Durch Infrastrukturausbau und die Produktion von Bussen und Bahnen entstehen Hunderttausende neue Arbeitsplätze.
  4. Von Schließung bedrohte zahlungsunfähige Kliniken werden rekommunalisiert und unter demokratischer Kontrolle von Beschäftigten, Gewerkschaften und Kommune weitergeführt.
  5. Die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird gemeinsam mit Gewerkschaften angestrebt.
  6. Care-Räte mit Betroffenen, Angehörigen, Beschäftigten und sozialen Trägern werden zur Mitbestimmung in der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen.
  7. Alle im Bildungssystem Tätigen erhalten gute Arbeitsbedingungen und Schutz.
  8. Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen erhalten ein Klagerecht, wenn Träger nicht auf Gefährdungsanzeigen reagieren.
  9. Das Bildungszeitgesetz und der Bildungsurlaub werden ausgeweitet.
  10. Zwölfstündige Arbeitstage werden abgelehnt.
  11. Ein in allen Bereichen geltendes Landestariftreuegesetz wird eingeführt.
  12. Ein neues Normalarbeitsverhältnis von 30 Wochenstunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird angestrebt.
  13. Unfreiwillige Teilzeit wird abgeschafft.
  14. Es gibt ein Recht auf Teilzeit für alle.
  15. Ein Recht auf Vollzeit wird eingeführt, um unfreiwillige Teilzeit zu verhindern.
  16. Die betriebliche Mitbestimmung wird bei Personalthemen, Gesundheitsfragen, Künstlicher Intelligenz, wirtschaftlichen Fragen sowie Betriebsschließungen, Ausgliederungen und Verlagerungen ausgeweitet.
  17. Ein Gesetz beziehungsweise eine Arbeitsschutzverordnung gegen Leistungsverdichtung und Überlastung am Arbeitsplatz wird eingeführt.
  18. Die Einführung von KI am Arbeitsplatz unterliegt der Mitbestimmung und Kontrolle durch Betriebsräte.
  19. Die KI-Strategie des Landes wird im Dialog mit Gewerkschaften und Beschäftigten überarbeitet.
  20. Das kirchliche Arbeitsrecht wird abgeschafft, das Betriebsverfassungsgesetz gilt für alle.
  21. Streikrecht und Diskriminierungsschutz gelten auch in Einrichtungen von Religionsgemeinschaften.
  22. Kulturförderung wird an soziale Standards für die Beschäftigten mit branchenspezifischen Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonoraren geknüpft.
  23. Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  24. Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  25. Die Beratenden werden angemessen bezahlt und sozial abgesichert.
  26. Beschäftigte in der Industrie erhalten eine Arbeitsplatzgarantie für einen zukunftsfähigen und klimafreundlichen Arbeitsplatz.
  27. Die 30-Stunden-Woche wird bei vollem Lohnausgleich eingeführt.
  28. Beschäftigte erhalten verbindliche Investitionspläne und langfristige Beschäftigungsgarantien.
  29. Ältere Beschäftigte erhalten eine Beschäftigungsbrücke in die ungekürzte Rente.
  30. Staatliche Gelder gibt es nur gegen langfristige Garantien für Beschäftigung und Standorte.
  31. Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaften erhalten ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen zur Beschäftigungs- und Standortsicherung.
  32. Automobilkonzerne und Zulieferer werden unter Beteiligung von Betriebsräten und Gewerkschaften auf die Produktion nachhaltiger Mobilitätsgüter umgestellt.
  33. Die Landesregierung bildet Transformationsräte aus Betriebsräten, Gewerkschaften, Unternehmen, Kommunen, Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie Klimabewegung, die ein Konversionskonzept erstellen.
  34. Öffentliche Aufträge gehen nur an tarifgebundene Betriebe mit gewähltem Betriebsrat.
  35. Das Busangebot wird mit tariflich entlohnten Busfahrerinnen und Busfahrern betrieben.
  36. Die vergesellschafteten Energiekonzerne werden von Vertretern der Belegschaft, von ver.di und von Verbrauchern demokratisch verwaltet und kontrolliert.
  37. Eine nachhaltige friedenspolitische Entwicklung wird gemeinsam mit Beschäftigten, Kommunen und Initiativen erarbeitet.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 2
FDP 147
FW ​​4
BSW ​512
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 1620
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Wechselseitige, anrechnungsfähige Hospitanzen und Praxisphasen sollen das Verständnis zwischen Wirtschaft und Verwaltung stärken.
  2. Niederschwellige Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität des Arbeitsplatzes werden ermöglicht.
  3. Bei behördlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen haben Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie gesamtwirtschaftliches Wachstum Vorrang.
  4. Projekte mit besonderer Bedeutung für Arbeitsplätze, Wirtschaft, Energieversorgung und Infrastruktur werden priorisiert.
  5. Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen werden als verbindliches Abwägungskriterium im Landesrecht verankert.
  6. Mitarbeiterwohnen wird gezielt unterstützt.
  7. Das Personal multiprofessioneller Teams soll mehrjährige Verträge erhalten.
  8. Die organisatorische Einbindung multiprofessioneller Teams in Schulalltag und schulische Gremien wird gestärkt und landesweit einheitlich ausgestaltet.
  9. Für Experten aus IT, Finanzen und Wirtschaft werden Quereinstiege und Anreize geschaffen, um die Bekämpfung von Cyber- und Finanzkriminalität zu stärken.
  10. Eine Qualifizierungsoffensive für Bauämter und Entwurfsverfasser wird eingeführt.
  11. Betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement wird durch JobTicket BW und JobBike BW gefördert.
  12. Bund und Land investieren gebündelt in zusätzliche Lkw-Stellplätze.
  13. Bund und Land investieren gebündelt in ausgewiesene Lieferzonen in Städten.
  14. Am Flughafen Stuttgart wird in Sicherheit, gute Arbeit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz (STRzero) investiert.
  15. Entwickler erhalten Zugang zu Test- und Integrationssystemen auf Basis des BW-Stacks, um KI in der Softwareentwicklung zu erproben.
  16. Die Infrastruktur für effiziente DevOps-Prozesse wird bereitgestellt.
  17. Beschäftigte erhalten einen Leitfaden zur Nutzung KI-generierter Inhalte.
  18. Anschlussfähigkeit und Karriereentwicklung nach einer Entsendung sollen verbessert werden.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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